12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

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imp
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von imp »

unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:35)

Das EuGH-Urteil hat Mustercharakter. Jedes Streßunternehmen kann die Angleichung der eigenen Arbeitsverhältnisse verlangen.
Auf Landesebene, Bundesebene und bis zum EuGH.
Richtig und flächendeckend durchgezogen, werden bis zu einem Drittel der MA entbehrlich.
Was macht man mit denen?
Die liegen dem Rest der arbeitenden Bevölkerung auf der Tasche.
Die verschwinden nicht. Entbehrlich werden bloß ein paar Teilzeitkräfte und Springer, weil jetzt alle so schön flexibel sind.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
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Der Neandertaler
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo unity in diversity.
unity in diversity hat geschrieben:Man muß abwarten, wie wirksam die Bremsen sind, die der Neandertaler beschrieben hat.
Die Versuchung könnte groß sein, in minderqualifizierten Geschäftsfeldern den einen oder anderen Test durchzuführen.
[...]
Man braucht in jedem Falle gut funktionierende Gewerkschaften, um den Klassenkampf von oben sinnvoll abzuleiten und zu kanalisieren.
Bevor der Gesetze zur Zeit- und Leiharbeit abgeändert wurde - bzw.: erweitert wurde, wurden "Wünsche" der Arbeitgeber laut, wonach der Kündigungsschutz aufgeweicht werden sollte.
Hintergrund:
  • Arbeitgeber konnten seinerzeit Arbeitnehmer, die sie lediglich eingestellt haben, um Auftragsspitzen abarbeiten zu können, ... diese konnten sie, aufgrund des Kündigungsschutzes, schwerlich wieder kündigen - mit dem Kündigungsgrund:
    • eingestellt wegen Auftragsspitzen - Kündigung: weil Auftragsspitzen nun erledigt!
    Also war der Tenor dieser "Wünsche":
    • aufweichen des Kündigungsschutzes für alle!
Da wir aber recht starke Gewerkschaften haben - nicht in allen Bereichen der Arbeitswelt und diese unsere, bzw.: ihre Errungenschaften (Gesetze und Tarifverträge) nicht so ohne weiteres preisgeben (wollten), war Politik quasi gezwungen, die Möglichkeit zur Zeit- und Leiharbeit auszubauen.

Ich bin zwar kein Freund dieser modernen Lohnsklaverei, aber es zeigt, daß erstens gute und starke Gewerkschaften vonnöten sind, zweitens: diese "Bremsen" haben offensichtlich funktioniert. Sie werden auch in der jetzigen Debatte (Aufweichung der Arbeitszeit) funktionieren.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Wätätä
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Wätätä »

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...
DieBananeGrillt
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von DieBananeGrillt »

Wätätä hat geschrieben:(04 Jul 2018, 21:44)

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...

Früher war man noch jung und geldbedürftig.
Wer aber jahrelang 12 Stunden Schichten gemacht hat, weiß welche Qual das ist.
Und mit zunehmenden Alter unerträglicher.
Daher kann man nicht generell dies einführen wollen, auch in Betrieben ,wo es nicht notwendig ist, die nicht rund um die Uhr laufen.
Profilierungssüchtige Politiker hatten hiermit nicht die Vorteile für alle Arbeitnehmer zum Anlaß genommen , da etwas verändern zu wollen.
Es gibt 12 Stunden Schichten in Betrieben, aber mit anschließendem Ausgleich von Freizeit.
Davon ist bei der generellen Einführung aber nicht die Rede.
Sowie es früher auch steuerfreie Nachtschichtzuschläge gab, die dann abgeschafft wurden.
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sünnerklaas
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von sünnerklaas »

DieBananeGrillt hat geschrieben:(09 Jul 2018, 20:11)

Früher war man noch jung und geldbedürftig.
Wer aber jahrelang 12 Stunden Schichten gemacht hat, weiß welche Qual das ist.
Und mit zunehmenden Alter unerträglicher.
Daher kann man nicht generell dies einführen wollen, auch in Betrieben ,wo es nicht notwendig ist, die nicht rund um die Uhr laufen.
Profilierungssüchtige Politiker hatten hiermit nicht die Vorteile für alle Arbeitnehmer zum Anlaß genommen , da etwas verändern zu wollen.
Es gibt 12 Stunden Schichten in Betrieben, aber mit anschließendem Ausgleich von Freizeit.
Davon ist bei der generellen Einführung aber nicht die Rede.
Sowie es früher auch steuerfreie Nachtschichtzuschläge gab, die dann abgeschafft wurden.
Meine persönliche Erfahrung: wer mehr als 10 Stunden arbeitet, baut nur noch Mist. Man kann das alles am nächsten Tag nacharbeiten.
Allerdings gibt es ein gravierendes Problem derzeit: es fehlen Arbeitskräfte. Und das Vorhaben, den Arbeitsmarkt mit Arbeitskräften aus dem Ausland aufzufüllen, dürfte man wohl als erst einmal gescheitert ansehen. Das gibt einen Aufstand.
Boracay
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Boracay »

pikant hat geschrieben:(09 Nov 2017, 13:46)

arbeitnehmerfreundlich finde ich es nicht, wenn man 12 Tage arbeiten muss und dann erst eine Pause von 24 Stunden zugestanden bekommt.
Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
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zollagent
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von zollagent »

Boracay hat geschrieben:(05 Aug 2018, 08:10)

Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
Du sagst es, Saisonkräfte. Für kurze Zeit mag das Vorteile haben. Wie Sünnerklaas schon richtig schrieb, mehr als 10 Stunden am Tag überfordert die Menschen. Und ein solches Schichtsystem kann auch nur wenige Wochen im Jahr durchgeführt werden, dann werden die Nachteile durch fehlerhafte Arbeit die Vorteile überwiegen.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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jorikke
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

zollagent hat geschrieben:(05 Aug 2018, 09:51)

Du sagst es, Saisonkräfte. Für kurze Zeit mag das Vorteile haben. Wie Sünnerklaas schon richtig schrieb, mehr als 10 Stunden am Tag überfordert die Menschen. Und ein solches Schichtsystem kann auch nur wenige Wochen im Jahr durchgeführt werden, dann werden die Nachteile durch fehlerhafte Arbeit die Vorteile überwiegen.
Eine 12 h Schicht ist per se nicht für hochwertige Arbeitsleistung ausgelegt. Das wirklich fatale und menschenverachtende bei diesen Arbeiten ist im ersten Drittel der Schicht die Arbeiter total zu unterfordern, und damit Arbeitsunfälle zu produzieren. Erst gegen Ende der Schicht erreichen diese Menschen im abgeschlafften Dämmerzustand eine der Tätigkeit angemessene Augenhöhe. Erst dann ist die Harmonie zwischen den Stupiditäten beider Seiten - Arbeiter/Arbeit - hergestellt.
Eine 12 h Schicht ist also wir gewisse Tätigkeiten eine humane Errungenschaft.
P.S.
Keinesfalls ernst gemeint, lediglich der Versuch auf dummes Zeug noch Dümmeres drauf zu satteln.
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Der Neandertaler
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Wätätä hat geschrieben:Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Eine recht seltsame Rechtsauffassung!
Seit wann zählt der Arbeitsweg ... also der Weg zur und von der Arbeitstelle zur Arbeitszeit?

In Bezug darauf ist doch der Arbeitnehmer erstmal in einer gewißen Bringpflicht.
Das heißt:
  • er hat dafür zu sorgen, daß er (rechtzeitig) zur Arbeitssttelle gelangt - wie und wielange dies dauert ... seine Sache!
    Allerdings:
    • der Weg zwischen verschiedenen Arbeitstellen wird sehr wohl zur Arbeitszeit gerechnet - dies darf aber dann auch nur max. 10 Stunden sein.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 12:49)

Eine recht seltsame Rechtsauffassung!
Seit wann zählt der Arbeitsweg ... also der Weg zur und von der Arbeitstelle zur Arbeitszeit?
Das ist keine seltsame Rechtsauffassung, sondern eine einfache Rechnung.
Wenn ich eine Stunde zu meinem Arbeitsplatz fahre und das bei einem üblichen 8-Stunden Tag 5 mal die Woche machen muss, dann reduziert sich das bei einer 12 Stundenschicht eben.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Misterfritz.
Unabhängig der Rechnung, ...
  • in dem EuGh-Urteil, auf dem diese Diskussion hier aufbaut, ging es darum, daß "das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
Selbst die Klage des Herrn António Fernando Maio Marques da Rosa bezog sich auf die Arbeitszeiten innerhalb und deren Dauer in einem gewißen Zeitraumes. Arbeiten heißt aber, daß er im Betrieb anwesend ist. Und darauf bezogen sich auch meine Ausführungen.

Wie Du nun rechnest, ist nun Deine Sache, entspricht aber nicht der Definition von Arbeitszeit.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 13:19)

Hallo Misterfritz.
Unabhängig der Rechnung, ...
  • in dem EuGh-Urteil, auf dem diese Diskussion hier aufbaut, ging es darum, daß "das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
Selbst die Klage des Herrn António Fernando Maio Marques da Rosa bezog sich auf die Arbeitszeiten innerhalb und deren Dauer in einem gewißen Zeitraumes. Arbeiten heißt aber, daß er im Betrieb anwesend ist. Und darauf bezogen sich auch meine Ausführungen.

Wie Du nun rechnest, ist nun Deine Sache, entspricht aber nicht der Definition von Arbeitszeit.
Ich habe nie gesagt, dass Anfahrt zur Arbeitszeit zählt ;)
Das war eher ein Missverständnis Deinerseits. Ich denke auch Wätätä wolle das mit seinem(?) Post nicht ausdrücken, den Du zitiert hast.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Misterfritz.
Misterfritz hat geschrieben:Ich habe nie gesagt, dass Anfahrt zur Arbeitszeit zählt ;)
Das war eher ein Missverständnis Deinerseits. Ich denke auch Wätätä wolle das mit seinem(?) Post nicht ausdrücken, den Du zitiert hast.
Ich reagier jetzt mal genau wie Du: Ich habe auch nie behauptet, daß Du dies getan hast, sondern lediglich, daß Deine Rechnung nicht der gesetzlichen Definition entspricht.
  • ... und daß es in dem Urteil aber genau um Arbeitszeit geht.
Man sagt mir recht oft, daß ich etwas überlesen habe, aber ...
ich interpretier Wätätäs Beitrag eben in der Weise, daß er sich auf die Arbeitszeit bezieht:
Wätätä hat geschrieben:... in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h.
Also scheint er den Vorteil dann zu sehen, wenn der Anfahrtsweg recht lang ist - "in Bezug auf die Arbeitszeit" ... dadurch "reduziert sich ... die Arbeitszeit!"
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 13:54)

Hallo Misterfritz.Ich reagier jetzt mal genau wie Du: Ich habe auch nie behauptet, daß Du dies getan hast, sondern lediglich, daß Deine Rechnung nicht der gesetzlichen Definition entspricht.
  • ... und daß es in dem Urteil aber genau um Arbeitszeit geht.
Man sagt mir recht oft, daß ich etwas überlesen habe, aber ...
ich interpretier Wätätäs Beitrag eben in der Weise, daß er sich auf die Arbeitszeit bezieht:Also scheint er den Vorteil dann zu sehen, wenn der Anfahrtsweg recht lang ist - "in Bezug auf die Arbeitszeit" ... dadurch "reduziert sich ... die Arbeitszeit!"
Noch mal, Du hast ihn falsch verstanden!
Wenn ich einen Anfahrtsweg von einer Stunde habe, dann habe ich bei einem 8-Stundentag 7,5 Minuten pro Arbeitsstunde Wegeaufwand.
Arbeite ich bei gleichem Arbeitsweg 12 Stunden, habe ich einen Wegeaufwand von 5 Minuten pro Arbeitsstunde.
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McKnee
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

Wätätä hat geschrieben:(04 Jul 2018, 21:44)

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.

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12-Tage Schichten, nicht 12 Stunden
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

McKnee hat geschrieben:(05 Aug 2018, 15:05)

12-Tage Schichten, nicht 12 Stunden
Endlich fällt mal jemandem der Fehler auf.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 15:10)

Endlich fällt mal jemandem der Fehler auf.
Ok ;)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von sünnerklaas »

Boracay hat geschrieben:(05 Aug 2018, 08:10)

Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
Für die hat das alles ein Ende - wenn die Saison vorbei ist.
Auf den Wiesn arbeitet auch niemand volle Pulle 12 Stunden durch. Da gibt es immer wieder Ruhezeiten.
Ansonsten achte mal darauf, wie es mit der Qualität der Leistung ausschaut, die ab der 11. Arbeitsstunde erbracht wird. Das kannste meistens in die Tonne treten.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

Kritikaster hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:54)

Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.

Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Das ist aber nicht Gegenstand des Urteils

Wenn das so ist, muss man arbeitsrechtlich dagegen angehen. Da sind vor allem die Gewerkschaften gefragt.

Überlicherweise laufen solche Pauschalbehauptungen aber ins Leere und lösen sich in ein lauwarmes Lüftchen auf.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Das sind AT Verträge. Natürlich steht es einem Arbeitnehmer zu einen Vertrag mit hoher Vergütung auszuhandeln und vom Arbeitgeber im Gegenzug keine Überstunden Bezahlung zu erwarten. Zumeist wird dabei die erwartete Höhe der Mehrarbeit/Überstunden in einer bis-zu Formulierung fixiert.
(Zumeist so 10-15%)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

McKnee hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:42)

Das ist aber nicht Gegenstand des Urteils

Wenn das so ist, muss man arbeitsrechtlich dagegen angehen. Da sind vor allem die Gewerkschaften gefragt.

Überlicherweise laufen solche Pauschalbehauptungen aber ins Leere und lösen sich in ein lauwarmes Lüftchen auf.


Mit solchen Urteilen schießt sich die EU selbst ins Knie und sorgt dafür, von immer mehr Menschen abgelehnt zu werden.

Die Deutschen werden zwar nicht gefragt, aber in vielen anderen Ländern hat arbeitender Pöbel schon eine gewisse Macht
und kann für einen Austritt sorgen, wenn er der Meinung ist, dass die EU primär eine Interessensvertretung der Profitmaximierer
ist. Und dieser Eindruck drängt sich zunehmend mehr Menschen auf, die vielleicht früher nur die Vorteile sahen.

Nach dem GAU von Tschernobyl hatte die EG nichts Eiligeres zu tun, als die Grenzwerte für zugelassene radioaktive Belastungen
in Lebensmitteln zu vervielfachen. Noch heute sind sie wesentlich höher als z.B. in Japan nach dem dortigen GAU. Auch da
drängt sich der Verdacht auf, dass der Schutz der fiskalischen Interesse der über alles geliebten EU-Bauern doch vielfach höher
priorisiert wird als der Verbraucherschutz.

So schießt man sich ins eigene Knie, gibt Wasser auf die Mühlen der "EU-Skeptiker" und schafft sich letztlich selbst ab. Bleibt
die Frage zu beantworten, wohin mit Sprachgenies wie Oettinger, wenn die EU geplatzt ist.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:57)

Das sind AT Verträge. Natürlich steht es einem Arbeitnehmer zu einen Vertrag mit hoher Vergütung auszuhandeln und vom Arbeitgeber im Gegenzug keine Überstunden Bezahlung zu erwarten. Zumeist wird dabei die erwartete Höhe der Mehrarbeit/Überstunden in einer bis-zu Formulierung fixiert.
(Zumeist so 10-15%)

Könnte man aber abschaffen, mit einem einfachen und kurzen Gesetz, etwa so:

Sklaverei in Deutschland ist verboten, Arbeit muss vergütet werden, auch dann, wenn es sich um Überstunden handelt.
Aber natürlich wären CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, AfD und andere Arbeitgebervereinigungen dagegen...
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:10)

Könnte man aber abschaffen, mit einem einfachen und kurzen Gesetz, etwa so:

Sklaverei in Deutschland ist verboten, Arbeit muss vergütet werden, auch dann, wenn es sich um Überstunden handelt.
Aber natürlich wären CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, AfD und andere Arbeitgebervereinigungen dagegen...
Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:15)

Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.
Danke, das spart mir Nerven und ist kurz und knapp aufs Wesentliche gebracht.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:15)

Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.

Ich hatte auch mal einen solche Vertrag. Das gipfelte dann darin, dass der Ausbeuter eines Tages meinte, dass man nicht jeden Tag etwas essen müsse
und auch mal auf die Mittagspause verzichten solle, wenn "Projektdruck" bestehe. Jeder Eingeweihte weiß, dass in solchen Klitschen immer "Projektdruck"
besteht.

Da bin ich gegangen, soll sich der Affe einen Dümmeren suchen, auf dessen Kosten er leben kann.

Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat. :rolleyes:
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)

Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat. :rolleyes:

Ich dachte mir, bei deiner Pauschalisierungstendenz, dass es auf deine ureigenste Unzufriedenheit hinaus läuft.

Hier sieht es anders aus

https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-04/ ... beitnehmer

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass du an deiner Unzufriedenheit nicht ganz schuldlos bist.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)

Ich hatte auch mal einen solche Vertrag.
Du solltest aber nicht von Dir auf andere...und noch weniger auf die Mehrheit schliessen.

Ich kenne viele, die mit Ihren AT-Verträgen recht zufrieden sind.

Sollte ja auch so sein, sonst würde man sich ja nicht freiwillig in den höher bezahlten AT-Bereich begeben. :)

mfg
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Kritikaster »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Nein, da irrst Du!

Der Anweisung von Überstunden ist nur in absoluten Ausnahmesituationen Folge zu leisten.
Das Wei­sungs­recht (Di­rek­ti­ons­recht) be­rech­tigt den Ar­beit­ge­ber nicht da­zu, vom Ar­beit­neh­mer Über­stun­den zu ver­lan­gen. Das liegt dar­an, dass der Ar­beits­ver­trag den Um­fang der von Ih­nen als Ar­beit­neh­mer zu leis­ten­den Ar­beit fest­legt. Könn­te der Ar­beit­ge­ber ein­sei­tig im We­ge des Wei­sungs­rechts an die­ser Schrau­be dre­hen, würde er die we­sent­li­chen Ver­trags­in­hal­te ein­sei­tig verändern.

Et­was an­ders gilt bei Not­si­tua­tio­nen, die al­ler­dings sehr sel­ten sind. Mit „Not­si­tua­ti­on“ ist nicht et­wa ein plötz­li­cher Großauf­trag ge­meint oder ei­ne ver­spätet ein­tref­fen­de große Wa­ren­lie­fe­rung, son­dern ei­ne Ka­ta­stro­phe wie ei­ne Über­schwem­mung oder ein Brand. Sol­che Er­eig­nis­se kann der Ar­beit­ge­ber nicht vor­her­se­hen, und außer­dem steht dann mögli­cher­wei­se die Exis­tenz des Be­triebs auf dem Spiel. In sol­chen, ex­trem sel­te­nen ech­ten Not­si­tua­tio­nen kann der Ar­beit­ge­ber ein­sei­tig Über­stun­den an­ord­nen. https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arb ... l#tocitem1
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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jorikke
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)

Ich hatte auch mal einen solche Vertrag. Das gipfelte dann darin, dass der Ausbeuter eines Tages meinte, dass man nicht jeden Tag etwas essen müsse
und auch mal auf die Mittagspause verzichten solle, wenn "Projektdruck" bestehe. Jeder Eingeweihte weiß, dass in solchen Klitschen immer "Projektdruck"
besteht.

Da bin ich gegangen, soll sich der Affe einen Dümmeren suchen, auf dessen Kosten er leben kann.

Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat. :rolleyes:
Lieber Karl Ranseier, die Menschen machen in ihrem Arbeitsleben - auch abhängig von ihren Fähigkeiten-, die unterschiedlichsten Erfahrungen.
Ich habe fast 45 Jahre in der gleichen Firma gearbeitet. Angefangen als Feinmechaniker Lehrling mit einer Monats Vergütung von 15,-DM. Das war 1960.
Ausgelernt, übernommen. 1,5 Jahre Werkstatt-Fertigung. Dann Wechsel in die Montage. Nach zwei Jahren Wechsel in das Angestelltenverhältnis. Assistent vom Leiter des Ausbildungscenter für Außendienstmitarbeiter aus aller Welt. Dann Leiter des Schulungscenters. Für kurze Zeit nur, dann Übertragung eines Verkaufsbezirks mit Personalverantwortung für die angestellten Service-Techniker. Der Verkaufsbezirk entwickelte sich prächtig. 1980 erstmals 100.000,-DM Einkommen. In Rente gegangen 2003 mit einem Jahreseinkommen von 73.000 €.
Ich bin keinesfalls sonderlich begabt. Übrigens, der Laden hatte viele Mitarbeiter wie mich. Der Inhaber war Spitze. Er hat jeden gefördert, der sich engagiert hat.
Entsprechend haben es die Leute gedankt.
Im Ergebnis, 1960 513 Mitarbeiter, 1969 930 Mitarbeiter, heute weltweit 7500 Mitarbeiter mit Milliarden Umsatz.
...und du meinst wirklich noch solcherlei Erfahrung im Arbeitsleben soll ich das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, meinem Friseur erzählen?
Das gibt es.
Du hast da offensichtlich ein Erfahrungsmanko.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Bielefeld09 »

Skull hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:44)

Du solltest aber nicht von Dir auf andere...und noch weniger auf die Mehrheit schliessen.

Ich kenne viele, die mit Ihren AT-Verträgen recht zufrieden sind.

Sollte ja auch so sein, sonst würde man sich ja nicht freiwillig in den höher bezahlten AT-Bereich begeben. :)

mfg
Nun mal ehrlich!
Wer von euch wollte 24 Stunden am Arbeitsplatz verbringen,
wenn 12 Tage arbeiten rechtens ist und 11 Stunden dazwischen Pause sind?
Das ist aber heute Tarifrecht im TVÖD für den Sozial und Erziehungsdienst!
Möglicherweise ist das skandalös oder geltendes Recht!
Ich weiss es ja auch nicht!? :?:
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

Bielefeld09 hat geschrieben:(05 Aug 2018, 19:50)

Nun mal ehrlich!

Wer von euchwollte 24 Stunden am Arbeitsplatz verbringen,
wenn 12 Tage arbeiten rechtens ist und 11 Stunden dazwischen Pause sind?
Das ist aber heute Tarifrecht im TVÖD für den Sozial und Erziehungsdienst!
Möglicherweise ist das skandalös oder geltendes Recht!
Ich weiss es ja auch nicht!? :?:
Ich bin ehrlich.

Das kommt eben auf den Beruf, die Tätigkeit, die Bezahlung und einiges anderes an.

Ich...natürlich nicht. :)

mfg
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Kalle, anscheinend hast Du das Urteil nicht gelesen?
  • ... und wenn doch, wohl nicht richtig.
Der EuGh hat lediglich die europäische Arbeitszeitrichtlinie erklärt, erläutert und bekräftigt.
  • "In seinem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, daß das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
... klingt erstmal negativ, aber ergänzend hat er ausgeführt, daß damit "nicht festgelegt wird, zu welchem Zeitpunkt diese Mindestruhezeit zu gewähren ist," vielmehr hat der EuGh darauf verwiesen, daß "die Richtlinie für ihre Umsetzung eine gewisse Flexibilität" zuläßt und "somit den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Festsetzung des Zeitpunkts, zu dem diese Mindestruhezeit zu gewähren ist, ein Ermessen" einräumt. Der Gerichtshof hat zudem betont, "daß die Richtlinie nur Mindestnormen für den Schutz des Arbeitnehmers im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung aufstellt" und somit etwa den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch günstigere Tarifverträge oder durch Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zu fördern oder zu gestatten.
KarlRanseier hat geschrieben:Die Deutschen werden zwar nicht gefragt, aber in vielen anderen Ländern hat arbeitender Pöbel schon eine gewisse Macht und kann ...
Vorab: "arbeitender Pöbel"?
  • ... bezeichnend.
Dies zeigt schon eher, was Du für eine Gesinnung hast. Aber darüber hinaus: uns geht's doch gut - Dir nicht? Niemand zwingt Dich in solch einen Arbeitsvertrag einzustimmen. Besonders nicht heutzutage, da vielerorts händeringend Arbeitnehmer gesucht werden.
KarlRanseier hat geschrieben:Nach dem GAU von Tschernobyl hatte die EG nichts Eiligeres zu tun, als die Grenzwerte für zugelassene radioaktive Belastungen in Lebensmitteln zu vervielfachen. Noch heute sind sie wesentlich höher als z.B. in Japan nach dem dortigen GAU.
Wo hast Du denn den Quatsch her? Es waren vielmehr die japanischen Behörden, diese Werte erhöht haben.
  • ... der hast Du andere Quellen?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Bielefeld09 »

Skull hat geschrieben:(05 Aug 2018, 19:57)

Ich bin ehrlich.

Das kommt eben auf den Beruf, die Tätigkeit, die Bezahlung und einiges anderes an.

Ich...natürlich nicht. :)

mfg
Ich bin auch mal ehrlich.
Was ist denn bitte am arbeiten innerhalb solcher Schichten gesund?
Und wer macht solche Tarifverträge?
Oder wer macht solche Arbeitszeitgesetze mit solchen Ausnahmebestimmungen?
12 Tage am Stück kein Problem,
aber 12 Tage mit nur 11 Stunden dazwischen,
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

Bielefeld09 hat geschrieben:(05 Aug 2018, 21:16)

Ich bin auch mal ehrlich.
Was ist denn bitte am arbeiten innerhalb solcher Schichten gesund?
Und wer macht solche Tarifverträge?
Oder wer macht solche Arbeitszeitgesetze mit solchen Ausnahmebestimmungen?
12 Tage am Stück kein Problem,
aber 12 Tage mit nur 11 Stunden dazwischen,
Ich weiss jetzt nicht, was Du willst.

12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens ----> EuGH

Es geht darum, dass das oberste Europäische Gericht ein KONKRETES Urteil sprach.

Was soll das obige Posting DAZU mitteilen ?

Kindergartendiskussion ?
Diskussionen nach Gefühl ?

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Ein Terraner »

Skull hat geschrieben:(05 Aug 2018, 21:34)

Ich weiss jetzt nicht, was Du willst.
Es geht um den ethischen Standpunkt. :)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

Ein Terraner hat geschrieben:(05 Aug 2018, 21:39)

Es geht um den ethischen Standpunkt. :)
Was für ein ethischer Standpunkt ?
Ich gehe übrigens davon aus, das Du dieses Urteil nicht einmal angeschaut hast. :D

Der EuGH billigte dieses für AUSNAHMEfälle.


Welchen "besseren" ethischen Standpunkt meinst Du zu haben, welchen der EUGH nicht haben soll ?

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Ein Terraner »

Skull hat geschrieben:(05 Aug 2018, 22:09)

Was für ein ethischer Standpunkt ?
Der sich auftut wenn man Menschen so schuften lässt.

Ich gehe übrigens davon aus, das Du dieses Urteil nicht einmal angeschaut hast. :D
Natürlich nicht, ich wollte euch Zweien nur auf die Sprünge helfen. Also noch viel Spaß. :)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

Ein Terraner hat geschrieben:(05 Aug 2018, 22:19)

Natürlich nicht, ich wollte euch Zweien nur auf die Sprünge helfen. Also noch viel Spaß. :)
Immer interessant, wo mancher, der zwar nix ne Ahnung hat, einfach mal dazwischen grätschen muss. :D

Ebenfalls viel Spaß.

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Bielefeld09 »

Die Frage ist doch eine ganz andere!
Darf ein Arbeitgeber Menschen über 48 Stunden hinaus beschäftigen oder nicht.
Das EugH Urteil sagt was anderes.
Muss man denn immer klagen?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

Bielefeld09 hat geschrieben:(05 Aug 2018, 22:45)

Die Frage ist doch eine ganz andere!

Darf ein Arbeitgeber Menschen über 48 Stunden hinaus beschäftigen oder nicht.
???

In diesem Thread ging es um was noch mal ?

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Bielefeld09 »

Skull hat geschrieben:(05 Aug 2018, 23:20)

???

In diesem Thread ging es um was noch mal ?

mfg
Das Menschen fragen:
Was ist Arbeitszeit und wann darf ich Mensch sein!
Und dieses Grundrecht wird verletzt!
Und das darf so sein?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

Bielefeld09 hat geschrieben:(05 Aug 2018, 23:27)

Das Menschen fragen:
Was ist Arbeitszeit und wann darf ich Mensch sein!
Und dieses Grundrecht wird verletzt!
Und das darf so sein?
Guten Abend,

ich bitte davon ab, hier einen allgemeinen Meta-Strang aufzumachen.

Ob Grundrechtsverletzngen vorliegen, entscheiden doch gerade Verfassungsgerichte.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Bielefeld09 »

Skull hat geschrieben:(05 Aug 2018, 23:30)

Guten Abend,

ich bitte davon ab, hier einen allgemeinen Meta-Strang aufzumachen.

Ob Grundrechtsverletzngen vorliegen, entscheiden doch gerade Verfassungsgerichte.
Na denn!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von zollagent »

Bielefeld09 hat geschrieben:(05 Aug 2018, 23:27)

Das Menschen fragen:
Was ist Arbeitszeit und wann darf ich Mensch sein!
Und dieses Grundrecht wird verletzt!
Und das darf so sein?
Hier geht es offensichtlich nicht um die tägliche Arbeitszeit, sondern darum, ob 12 Tage zusammenhängend Arbeit verlangt werden darf. Und das ist vom EUGH, so weit ich weiß, in Ausnahmefällen als zulässig erklärt worden. So, wie ich das Urteil gelesen habe, hat der EUGH es aber den einzelnen Ländern offen gelassen, das in eigener Verantwortung auch abweichend zu regeln.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo zollagent.
zollagent hat geschrieben:Hier geht es offensichtlich nicht um die tägliche Arbeitszeit, sondern darum, ob 12 Tage zusammenhängend Arbeit verlangt werden darf. Und das ist vom EUGH, so weit ich weiß, in Ausnahmefällen als zulässig erklärt worden. So, wie ich das Urteil gelesen habe, hat der EUGH es aber den einzelnen Ländern offen gelassen, das in eigener Verantwortung auch abweichend zu regeln.
  • :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Ich stelle mir folgende Szenarien vor:
  • einige werden schon beim Lesen der Überschrift leichte Schwindelanfälle bekommen und daher ihrer Wut darüber freien Lauf lassen (wollen). Also dicht!
  • einige Wenige, nicht so leicht Beseidete werden sich vielleicht die Pressemitteilung des Gerichts ... die Zusammenfassung des Urteils heraussuchen und durchlesen. Aber auch bei ihnen wird sich schon zur Hälfte des Geschriebenen ein leichtes Unwohlsein einstellen.
    • ... vielleicht auch deshalb in beiden Fällen die Verkürzung von 12 Tagen auf 12 Stunden?
  • nur der ganz Hartnäckige ... der Hardcore-Teil unter den Lesern wird das Urteil in der Urfassung heraussuchen, bis zum bitteren Ende lesen und feststellen, daß dies nur einer Vertiefung und Erklärung der EU-Arbeitszeitrichtlinie dient.
EU-Richtlinien können aber per se nur Mindestnormen darstellen. Daher wird damit jeweils den Mitgliedsländern freigestellt, weitere und bessere Normen aufzustellen. Nichts anderes ist in und mit diesem Urteil geschehen!

Es wird mal wieder kurzerhand eine Ausnahme zur Regel sti­li­sie­rt - man kann sich ja so besser echauf­fie­ren. Man gönnt sich ja sonst nix!
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Ich habe das gemacht und oft noch ein paar Tage laenger!

Am Freitag Richtung Middle East! Samstag bis naechsten Freitag arbeiten (Saudi zB), Freitag weiter reisen nach Dubai dort von Samstag bis naechsten Freitag arbeiten, dann nach Oman oder sonstwohin, Samstag bis naechsten Freitag dann vielleicht zurueck. Ankunft Samstag Morgen! Ausruhen und am Montag in die Firma!

Waere nie auf die Idee gekommen das hier irgendwas nicht Rechtens ist. Gehoert zum Job und zum entsprechenden Gehalt.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Bielefeld09 »

Der Neandertaler hat geschrieben:(06 Aug 2018, 11:19)

Hallo zollagent.
  • :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Ich stelle mir folgende Szenarien vor:
  • einige werden schon beim Lesen der Überschrift leichte Schwindelanfälle bekommen und daher ihrer Wut darüber freien Lauf lassen (wollen). Also dicht!
  • einige Wenige, nicht so leicht Beseidete werden sich vielleicht die Pressemitteilung des Gerichts ... die Zusammenfassung des Urteils heraussuchen und durchlesen. Aber auch bei ihnen wird sich schon zur Hälfte des Geschriebenen ein leichtes Unwohlsein einstellen.
    • ... vielleicht auch deshalb in beiden Fällen die Verkürzung von 12 Tagen auf 12 Stunden?
  • nur der ganz Hartnäckige ... der Hardcore-Teil unter den Lesern wird das Urteil in der Urfassung heraussuchen, bis zum bitteren Ende lesen und feststellen, daß dies nur einer Vertiefung und Erklärung der EU-Arbeitszeitrichtlinie dient.
EU-Richtlinien können aber per se nur Mindestnormen darstellen. Daher wird damit jeweils den Mitgliedsländern freigestellt, weitere und bessere Normen aufzustellen. Nichts anderes ist in und mit diesem Urteil geschehen!

Es wird mal wieder kurzerhand eine Ausnahme zur Regel sti­li­sie­rt - man kann sich ja so besser echauf­fie­ren. Man gönnt sich ja sonst nix!
Die Frage ist doch nur, wer die Ausnahmeregelung zur Regel stilisiert!
Im Allgemeinen sind es Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter dadurch an die Grenze des Erträglichen bringen.
Und das sich betroffene Arbeitnehmer dagegen wehren ist ihr gutes Recht!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Bielefeld.
Bielefeld09 hat geschrieben:Die Frage ist doch nur, wer die Ausnahmeregelung zur Regel stilisiert!
Im Allgemeinen sind es Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter dadurch an die Grenze des Erträglichen bringen.
Und das sich betroffene Arbeitnehmer dagegen wehren ist ihr gutes Recht!
Ich meinte es zwar andersherum:
  • hier wird etwas, das zur Ausnahme erklärt wird, von einigen Lesern ober besser gesagt: Usern (die das zudem noch falsch interpretiert haben) ... dies wird von ihnen hoch stlisiert und kurzerhand zur allgemeinen Regel erklärt ... als ob mit diesem Urteil der 12-Tage-Rhythmus nun immer, überall und in jeder Lage als rechtens erklärt wird.
Daß sich nun Arbeitgeber auf dieses Urteil und seine "Ausnahme" berufen werden, ... klar!
  • ... kannste aber nicht verhindern.
Aber es gibt ja immer noch Gewerkschaften und/oder Betriebsräte, die eine generelle Aufweichung unserer Arbeitschutzgesetze zu verhindern wissen.

Wir haben in der EU derzeit 28 Mitgliedstaaten und ebensoviele (nationale) Arbeitszeitgesetze bzw. Arbeitsschutzgesetze - diese müssen auch von der EU respektiert werden. So erscheint mir auch dieses Urteil. Der EuGH hat die EU-Arbeitsrichtlinie (als Mindestnorm) bekräftigt und gleichzeitig den Mitgliedstaaten weitere Verbesserungen zugestanden.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Bielefeld09 »

Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Aug 2018, 22:02)

Hallo Bielefeld.Ich meinte es zwar andersherum:
  • hier wird etwas, das zur Ausnahme erklärt wird, von einigen Lesern ober besser gesagt: Usern (die das zudem noch falsch interpretiert haben) ... dies wird von ihnen hoch stlisiert und kurzerhand zur allgemeinen Regel erklärt ... als ob mit diesem Urteil der 12-Tage-Rhythmus nun immer, überall und in jeder Lage als rechtens erklärt wird.
Daß sich nun Arbeitgeber auf dieses Urteil und seine "Ausnahme" berufen werden, ... klar!
  • ... kannste aber nicht verhindern.
Aber es gibt ja immer noch Gewerkschaften und/oder Betriebsräte, die eine generelle Aufweichung unserer Arbeitschutzgesetze zu verhindern wissen.

Wir haben in der EU derzeit 28 Mitgliedstaaten und ebensoviele (nationale) Arbeitszeitgesetze bzw. Arbeitsschutzgesetze - diese müssen auch von der EU respektiert werden. So erscheint mir auch dieses Urteil. Der EuGH hat die EU-Arbeitsrichtlinie (als Mindestnorm) bekräftigt und gleichzeitig den Mitgliedstaaten weitere Verbesserungen zugestanden.
Ich habe und hatte auch nichts gegen dieses EU Urteil.
Und ich wäre auch dankbar,
wenn du mir die EU- Arbeitsrichtlinie zusenden könntest.
Und nein, mir geht es nicht ums jammern.
Ich war beim Betriebsrat und bei Verdi!
Die wissen aber auch nichts?
Wie dann weiter?
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