Kalle, anscheinend hast Du das Urteil nicht gelesen?
- ... und wenn doch, wohl nicht richtig.
Der EuGh hat lediglich die europäische Arbeitszeitrichtlinie erklärt, erläutert und bekräftigt.
- "In seinem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, daß das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
... klingt erstmal negativ, aber ergänzend hat er ausgeführt, daß damit
"nicht festgelegt wird, zu welchem Zeitpunkt diese Mindestruhezeit zu gewähren ist," vielmehr hat der EuGh darauf verwiesen, daß
"die Richtlinie für ihre Umsetzung eine gewisse Flexibilität" zuläßt und
"somit den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Festsetzung des Zeitpunkts, zu dem diese Mindestruhezeit zu gewähren ist, ein Ermessen" einräumt. Der Gerichtshof hat zudem betont,
"daß die Richtlinie nur Mindestnormen für den Schutz des Arbeitnehmers im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung aufstellt" und somit etwa den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch günstigere Tarifverträge oder durch Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zu fördern oder zu gestatten.
KarlRanseier hat geschrieben:Die Deutschen werden zwar nicht gefragt, aber in vielen anderen Ländern hat arbeitender Pöbel schon eine gewisse Macht und kann ...
Vorab:
"arbeitender Pöbel"?
Dies zeigt schon eher, was Du für eine Gesinnung hast. Aber darüber hinaus: uns geht's doch gut - Dir nicht? Niemand zwingt Dich in solch einen Arbeitsvertrag einzustimmen. Besonders nicht heutzutage, da vielerorts händeringend Arbeitnehmer gesucht werden.
KarlRanseier hat geschrieben:Nach dem GAU von Tschernobyl hatte die EG nichts Eiligeres zu tun, als die Grenzwerte für zugelassene radioaktive Belastungen in Lebensmitteln zu vervielfachen. Noch heute sind sie wesentlich höher als z.B. in Japan nach dem dortigen GAU.
Wo hast Du denn den Quatsch her? Es waren vielmehr die japanischen Behörden,
diese Werte erhöht haben.- ... der hast Du andere Quellen?
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)