Da bin ich ja froh, daß du dieses Missverständnis aufklären konntest. Das aktuelle Besteuerungssystem ist ja im Kontext der allgemeinen Gerechtigkeitdefinition in Ordnung , da kann es eben nur um Einzelheiten gehen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(30 May 2017, 11:55)
Jetzt glaube ich weiß ich wo das Missverständnis liegt. Ich schrieb vom Leistungsfähigkeitsprinzip in der Besteuerung, nicht vom Leistungsprinzip. Das besagt, dass derjenige mehr Steuern zahlen muss, der eben leistungsfähiger (im Sinne der Fähigkeit Steuern zu zahlen) ist. Wer also ein höheres Einkommen hat ist leistungsfähiger als jemand der wenig verdient und kann daher einen höheren Beitrag zur Finanzierung der Staatsausgaben leisten. Daher haben wir ja auch eine Progression in der Einkommensbesteuerung.
Die Gerechtigkeitsdefinition von Ulpian bringt uns ja in der Diskussion auch nicht weiter. Allenfalls wenn wir Regelgerechtigkeit betrachten (was wir hier aber nicht tun). Da sind wir seiner Definition ja schon sehr nah, wenn wir die Gleichheit vor dem Gesetz als Maßstab nehmen.
Das Problem liegt ja vielmehr darin, dass selbst wenn wir Regelgerechtigkeit haben, das Ergebnis dieser Regelgerechtigkeit oft nicht als gerecht empfunden wird. Wenn wir nun über Einkommen und Steuern reden, dann meinen wir eben meist Verteilungsgerechtigkeit.
Und genau dafür gibt es eben keine allgemein gültige Definition, sondern sie wird eben individuell von jedem anders empfunden und basiert letztendlich auf dem Vergleich der eigenen Situation mit der Situation anderer.
Ein Besserverdiener z.B. kann seine Entlohnung sowohl als gerecht als auch als ungerecht empfinden. Je nachdem wozu er sich vergleicht. Im Makrovergleich, also zu allen anderen Arbeitnehmern mag er es als gerecht empfinden, dass er mehr verdient als der Durchschnitt. Im Mikrovergleich also z.B. zu seinen Kollegen mag er sich als ungerecht entlohnt empfinden, wenn er derjenige ist, der bei vergleichbaren Aufgaben und vergleichbarer Verantwortung am wenigsten verdient.
Da würde ich eher das US System bevorzugen, jeder Zahlt dort Steuern wo er Staatsbürger ist, ohne Ausnahme. Bei Ansässigkeit würde es wieder um Ausnahmen gehen und Zeitabschnitte.zu Punkt 4. Das ergibt sich aus dem Konzept der Kopfsteuer. Wenn die Kopfsteuer nach dem Ansässigkeitsprinzip erfolgt, dann muss jeder eben in dem Staat ansässig ist die Steuer auch bezahlen. Dabei wäre es ja egal, wo das Einkommen erzielt wird oder wo das Vermögen liegt oder auch wieviel Einkommen man hat. Wie sollte man der Steuer ausweichen können?
Aber selbst da kann ich mir nur schwer vorstellen, daß es bei ungleichen Steuermodellen, nicht auch dann zu Ausnahmen/Steuerflucht kommen wird.