In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.
Du hast den Text doch zitiert. Dein Grundstück ist durch den Ausbau bevorteilt. Die Kommune darf je nach Verkehrsbedeutung von allen bevorteilten verschieden viel Anteil verlangen. Den Rest trägt sie als Vertreter der Allgemeinheit, ggf weitere Betroffene wie der Abwasserzweckverband. Wieviel von der von allen bevorteilten zu zahlenden Summe auf dich entfällt, hängt von Art, Größe und Lage deiner Scholle ab.
Welchen Vorteil hat der Hausbesitzer, wenn auf der top sanierten Durchgangsstraße dann noch mehr Verkehr durchrauscht ? Erklärung bitte !
Wenn ich mich auf einen von mir mit 100 000 Euro privatfinanzierten Teilstück als Anlieger mit dem Fahrrad ganz breit mach und betont langsam fahre, hält der Brummifahrer hinter mir dann respektvoll Abstand und denkt sich, klar doch, der Typ hat das schließlich bezahlt ?
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Dann musst du auch keine Ausbaubeiträge in Thüringen zahlen. Es gelten entsprechend die Rechtsvorschriften anderer Bundesländer. Bei uns in Bayern ist es nicht anders.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Dann musst du auch keine Ausbaubeiträge in Thüringen zahlen. Es gelten entsprechend die Rechtsvorschriften anderer Bundesländer. Bei uns in Bayern ist es nicht anders.
Straßen sind öffentliche Infrastruktur. Öffentliche Infrastruktur hat durch Steuergelder finanziert zu werden, dafür werden Steuern erhoben. Der Bürger hat diese Infrastruktur bereits durch seine Steuern erarbeitet.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.