VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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Piedro

Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Bielefeld09 » Mo 23. Mär 2015, 21:07 hat geschrieben: Ich schrieb gerade von Jugendlichen, die gerade in der Jugendhilfe sind, über 18 Jahre, aber sonst keine
anderen Bezugspunkte haben.
Bei denen passiert sowas. Das ist auch Fakt.
Ich verstehe nicht was du meinst. Auch Jugendliche erhalten kein Taschengeld vom JC, sondern ein Existenzminimum, ein geringeres als Erwachsene. Und das der Eltern sieht nicht vor, daß die ihnen Taschengeld geben. Allerdings würde bei Mädchen/Frauen die Krankenkasse die Verhütung bezahlen, bis sie 20 sind.
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epona
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

jack000 » Mo 23. Mär 2015, 21:19 hat geschrieben: Wo soll denn der Unterschied bei der Stigmatisierung wenn es erstattet anstatt ausgezahlt wird? Diese Aussagen würden doch bei beiden Varianten kommen.
Der selbe Unterschied wie extra Wohnanlagen für ALGII Empfänger vs. freie Wohnungswahl.
Eine Kostenbefreiung v. Verhütungsmitteln ausschließlich für Hartz IV Empfänger führt m.E. im Falle einer Schwangerschaft zu weiterer Stigmatisierung. "Die bekommen die Pille umsonst, da müssen die doch keine Kinder zeugen"
Was ein ALGII Budget im Detail beinhaltet is weniger bekannt.
Zuletzt geändert von epona am Di 24. Mär 2015, 08:46, insgesamt 1-mal geändert.
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garfield336
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von garfield336 »

Piedro » Mo 23. Mär 2015, 20:05 hat geschrieben:
Die Pille ist verschreibungspflichtig, richtig, aber die Kasse bezahlt sie nicht. Das scheint dir nicht bekannt zu sein.
Ich kenne Leute die die Sterilisation von der Kasse bezahlt bekamen.
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Provokateur
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Provokateur »

garfield336 » Di 24. Mär 2015, 10:31 hat geschrieben:
Ich kenne Leute die die Sterilisation von der Kasse bezahlt bekamen.
Da muss es aber medizinische Indikationen geben - Armut ist keine solche.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von garfield336 »

Provokateur » Di 24. Mär 2015, 10:35 hat geschrieben:
Da muss es aber medizinische Indikationen geben - Armut ist keine solche.
Oh da können ärzte kreativ sein, wenn sie tatsächlich ihrem Patienten helfen wollen.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Provokateur »

Gut, wenn der Mensch das möchte, ist es eine andere Sache. Ich wollte damit nur jeder Debatte um Zwangssterilisationen von vornherein den Saft abdrehen. Ich könnte mir den ein oder anderen Nutzer vorstellen, der auf die Idee kommen könnte....
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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John Galt
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von John Galt »

Abtreibungen sind doch sowieso kostenfrei :?
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epona
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

John Galt » Di 24. Mär 2015, 12:04 hat geschrieben:Abtreibungen sind doch sowieso kostenfrei :?
NEIN
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John Galt
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von John Galt »

epona » Di 24. Mär 2015, 11:08 hat geschrieben:
NEIN
Was kosten die?

Die medizinische Indikation gilt auch für seelische Probleme. Man muss sich also nur einen Zettel vom Arzt holen.

Bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei Hartz IV ist es laut Gesetz sowieso kostenfrei. Man kann sich also die billigsten Gummis aus dem Automaten kaufen.
Zuletzt geändert von John Galt am Di 24. Mär 2015, 11:56, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von JFK »

John Galt » Di 24. Mär 2015, 11:47 hat geschrieben:
Was kosten die?

Die medizinische Indikation gilt auch für seelische Probleme. Man muss sich also nur einen Zettel vom Arzt holen.

Bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei Hartz IV ist es laut Gesetz sowieso kostenfrei. Man kann sich also die billigsten Gummis aus dem Automaten kaufen.
So wie ich mitbekommen habe sind das Paar hundert euro, wenn sich das eine Leistunsberechtige nicht leisten kann, dürfte idr das Amt einspringen.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von pudding »

John Galt » Di 24. Mär 2015, 12:04 hat geschrieben:Abtreibungen sind doch sowieso kostenfrei :?
Absolut inakzeptable und inhumane "Lösung". Woran mag das liegen?
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von pudding »

Provokateur » Di 24. Mär 2015, 12:00 hat geschrieben:Gut, wenn der Mensch das möchte, ist es eine andere Sache. Ich wollte damit nur jeder Debatte um Zwangssterilisationen von vornherein den Saft abdrehen. Ich könnte mir den ein oder anderen Nutzer vorstellen, der auf die Idee kommen könnte....
Nicht nur du, QED.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

John Galt » Di 24. Mär 2015, 12:47 hat geschrieben:
Was kosten die?

Die medizinische Indikation gilt auch für seelische Probleme. Man muss sich also nur einen Zettel vom Arzt holen.

Bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei Hartz IV ist es laut Gesetz sowieso kostenfrei. Man kann sich also die billigsten Gummis aus dem Automaten kaufen.
Die wenigstens Abbrüche erfolgen aufgrund einer med. Indikation, die dann allerdings von der KK übernommen wird.

In den anderen Fällen ist es ist richtig, dass Frauen mit sehr geringen Einkommen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können.
Zuletzt geändert von epona am Di 24. Mär 2015, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von garfield336 »

Provokateur » Di 24. Mär 2015, 11:00 hat geschrieben:Gut, wenn der Mensch das möchte, ist es eine andere Sache. Ich wollte damit nur jeder Debatte um Zwangssterilisationen von vornherein den Saft abdrehen. Ich könnte mir den ein oder anderen Nutzer vorstellen, der auf die Idee kommen könnte....
Nein an sowas dachte ich nicht im Ansatz. Um Zwang geht es nicht.

Aber ich stelle fest: die Pille wird von der Kasse nicht bezahlt,
Sterilisationen meistens aber doch. Das ist doch pervers ^^.
Ok der Arzt brauch eine medizinische Begründung dafür, aber die lässt sich doch finden wenn man kreativ ist.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von JFK »

garfield336 » Di 24. Mär 2015, 13:55 hat geschrieben:
Nein an sowas dachte ich nicht im Ansatz. Um Zwang geht es nicht.

Aber ich stelle fest: die Pille wird von der Kasse nicht bezahlt,
Sterilisationen meistens aber doch. Das ist doch pervers ^^.
Ok der Arzt brauch eine medizinische Begründung dafür, aber die lässt sich doch finden wenn man kreativ ist.
Die Pille müsste man ja dann ein weilchen Zahlen, die Sterilisation nur einmal.

Ist wie beim Zahnarzt und den füllungen, den Zahn zieht er dir Kostenlos, und bekommt sogar eine prämie von der KV.
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Piedro

Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Der Verweis auf den Verzicht von zuverlässiger Verhütung für Leistungsberechtigte wegen kostenloser Abtreibung ist extrem menschenverachtend. Sowas muß man echt gelesen haben, um glauben zu können, daß Menschen sowas ungeniert verbreiten. Auch der Verweis auf Sterilisation auf Kosten der KK mit einem "kreativen" (=betrügerischen) Arzt ist nicht viel besser.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von garfield336 »

Piedro » Di 24. Mär 2015, 15:26 hat geschrieben:Der Verweis auf den Verzicht von zuverlässiger Verhütung für Leistungsberechtigte wegen kostenloser Abtreibung ist extrem menschenverachtend. Sowas muß man echt gelesen haben, um glauben zu können, daß Menschen sowas ungeniert verbreiten. Auch der Verweis auf Sterilisation auf Kosten der KK mit einem "kreativen" (=betrügerischen) Arzt ist nicht viel besser.
Was für Gedankengänge du hast, interessant.
Piedro

Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

garfield336 » Di 24. Mär 2015, 16:01 hat geschrieben:
Was für Gedankengänge du hast, interessant.
Es war deine Idee, einen "kreativen" Arzt zu bemühen, um einen operativen Eingriff bezahlt zu bekommen, der gerade bei Frauen nicht ohne Risiko verläuft und irreversible Unfruchtbarkeit bedeutet, statt die politische Forderung zu stellen, daß jeder Zugang zu zuverlässiger und risikoarmer Verhütung bekommt.

Auch der Beitrag von John Galt ist eindeutig, Verhütung soll sekundär sein, wenn die Abtreibung bezahlt wird, dazu reichen ja seelische Probleme aus.

Das waren durchaus nicht meine Gedankengänge.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von garfield336 »

Piedro » Di 24. Mär 2015, 16:11 hat geschrieben:
Es war deine Idee, einen "kreativen" Arzt zu bemühen, um einen operativen Eingriff bezahlt zu bekommen, der gerade bei Frauen nicht ohne Risiko verläuft und irreversible Unfruchtbarkeit bedeutet, statt die politische Forderung zu stellen, daß jeder Zugang zu zuverlässiger und risikoarmer Verhütung bekommt.
Das ist falsch, ich bin dafür das Verhütungsmittel kostenlos sind.
Piedro

Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Na denne.

Die Petition an den Bundestag wurde eingangs im Artikel erwähnt.



Petition 57650

Arbeitslosengeld II - Vollständige Befreiung von Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung für bestimmte Personengruppen vom 23.02.2015

Text der Petition
Mit der Petition wird eine dauerhafte und bundesweit einheitliche Regelung mit Rechtsanspruch gefordert, durch die Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und weitere sozialhilfeberechtigte Personengruppen auch ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig entlastet werden.

Begründung
Dabei soll berücksichtigt werden, dass die real anfallenden Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden. Der Zugang zur Kostenübernahme soll möglichst unbürokratisch und niedrigschwellig sein.
Menschen mit geringem Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Mehrere aktuelle Studien belegen, dass immer mehr Frauen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht verhüten, weil das Geld für Pille oder Spirale nicht reicht. Einzelne Kommunen haben das Problem erkannt und Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen. Bei schlechter Haushaltslage sind sie allerdings sofort wieder vom Tisch. Das Recht auf Familienplanung muss aber für alle gelten, ob arm oder reich, ob in Flensburg oder in Kempten.

Folgende Personen sollten ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig entlastet werden:
− Leistungsberechtigte nach dem SGB II,
− Leistungsberechtigte nach dem SGB XII,
− Leistungsberechtigte nach § 6a BKGG,
− Empfängerinnen von Leistungen nach dem BAföG,
− Empfängerinnen von Leistungen nach dem WohngeldG,
− Bezieherinnen von Berufsausbildungshilfen,
− Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem AsylbLG; hier auch vor dem 20. Lebensjahr,
− und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen.

Bis 2004 gab es im Sozialgesetz eine sogenannte „Hilfe zur Familienplanung“. Das Sozialamt übernahm die Kosten für Verhütungsmittel, die der Arzt oder die Ärztin verschrieb. Durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ist diese Möglichkeit weggefallen. Betroffen sind Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten. Anstatt dass die realen Kosten übernommen werden, bekommen die Menschen seither einen Regelsatz, der eine Pauschale für „Gesundheitspflege“ in Höhe von 17 Euro enthält. Aus dieser Pauschale sollen Hartz-IV-EmpfängerInnen alle benötigten nicht-verschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmittel, zum Beispiel Kopfschmerztabletten und Heuschnupfenmitteln bezahlen und auch Verhütungsmittel, bzw. sie sollen dafür in anderen Bereichen „ansparen“. Der Hartz IV Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt derzeit 399 Euro pro Monat. Eine monatliche Pillenpackung kostet zwischen 4,50 Euro und 22 Euro, der Verhütungsring 16 bis 22 Euro pro Monat. Spiralen und Implantate sichern die Verhütung für mehrere Jahre und sind auf lange Sicht kostengünstiger. Die einmaligen Kosten von 300 bis 400 Euro können Hartz-IV-Empfängerinnen aber nicht aus dem Regelsatzbetrag bestreiten und ein Ansparen ist kaum möglich.

Auch die alleinerziehende Studentin mit BAföG, der Azubi mit Bundesausbildungsbeihilfe sowie Menschen, die Wohngeld erhalten, können Verhütungsmittel oft nicht mehr bezahlen. Eine Sterilisation, die 400 bis 800 Euro kostet, ist für Männer und Frauen mit geringem Einkommen überhaupt nicht umsetzbar.

https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 57650.html

Anzahl Online-Mitzeichner
1857

Quorum erreicht Info
Nein

https://epetitionen.bundestag.de/conten ... tistik.png


Leider sieht es so aus, als ob diese Petition nicht genug Unterstützung findet, um vor den Ausschuß zu kommen.

Was jetzt nicht soooo schlimm ist, die einzige Petition, die jemals umgesetzt wurde, betraf das Verbot der Kuhfängerstoßstangen an PKW. Die wurden dann kurz darauf von der EU eh verboten.

Wer die angebliche Diskussion der Petition von Inge Hanneman verfolgt hat durfte erleben, daß gerade eine Handvoll Abgeordneter überhaupt anwesend war. Derartige Themen scheinen weder bei den Bürgern, noch bei den Abgeordneten auf angemessenes Interesse zu stoßen, aber Mitzeichnen schadet auch nicht.
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