BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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roadrunner

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von roadrunner »

Teeernte hat geschrieben:(11 Sep 2018, 22:50)

Nun alle meine Kollegen in Saudi ....Selbständige und auch Angestellte brauchten NICHT.... Natürlich hats der Fiskus versucht.

hast Du für 1 und 2 ne Textstelle ? ....Paragraphen...
Zu 1. Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 1 Steuerpflicht
...
(2) Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die
1. im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
2. zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. 2Dies gilt nur für natürliche Personen, die in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, lediglich in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden.
(3) Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen; dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. Inländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen, gelten hierbei als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend. Unberücksichtigt bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte nach Satz 2 nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die im Ausland nicht besteuert werden, soweit vergleichbare Einkünfte im Inland steuerfrei sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird. 6Der Steuerabzug nach § 50a ist ungeachtet der Sätze 1 bis 4 vorzunehmen.
(4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.---

Außerdem gelten das DBA beziehungsweise der ausländische Steuersatz nicht, wenn du durch einen deutschen Arbeitgeber im Ausland beschäftigt bist, denn auch in diesem Fall musst du die in Deutschland fällige Einkommenssteuer zahlen.

Wenn du in ein Land ziehst, das kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, musst du dein Einkommen ebenfalls weiterhin in Deutschland versteuern und hier auch deine Steuererklärung abgeben.

Zu 2. Per-Country-Limitation: vgl. § 26 Abs. 1 KStG i.V.m. § 34c Abs. 7 Nr. 1 EStG, § 68a EStDV. Dadurch kommt es für die inländische Körperschaft stets zu der definitiv höheren Steuerbelastung, da z.B. eine niedrigere ausländische Steuer durch die Anrechnung auf ein höheres inländisches Steuerniveau heraufgeschleust wird.
3.2.2.2. Aktuelle Rechtsauffassung unter Berücksichtigung des AOA
Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde zur Umsetzung des Authorised OECD Approach (AOA) ins nationale Recht § 1 Abs. 5 AStG angepasst. Die uneingeschränkte Selbstständigkeitsfiktion von Betriebsstätten, die bereits in Art.7 Abs. 2 OECD-MA zu finden ist, wurde implementiert. Diese Neuregelung ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, anwendbar.

Auch von der in § 1 Abs. 6 AStG vorgesehenen Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wurde mittlerweile Gebrauch gemacht. Am 13.10.2014 ist die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) in Kraft getreten (BGBl I 2014, 1603). Diese Rechtsverordnung ist gem. § 40 BsGaV für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 beginnen.

Die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa) wurden am 22.12.2016 veröffentlicht (BStBl I 2016, 182).

Das sind nur rudimentäre Ansätze, das deutsche Steuerrecht für diesen Fall umfasst x-Seiten und die Kreativität einzelner Finanzbeamte ist unglaublich, viel Vergnügen beim lesen. :dead:
roadrunner

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von roadrunner »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2018, 12:11)

Was meinst du? Natürlich gelten für deutsche Staatsangehörige andere Regeln wie für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland.

Vielleicht nennt man es einfach PGE (p für pragmatisch). Viele hängen soch an dem "bedingungslos" auf.
Da beginnt bereits das Problem, denn das GG Art 3 sagt aus:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Somit dürfte es juristisch unklar sein, ob Zuwanderer aus den EU-Staaten ausgeschlossen werden können, vermutlich greift hier EU-Recht:
Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerter Grundsatz, dessen Umsetzung durch abgeleitetes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet wird. EU-Bürgern steht es demnach zu,
- in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
- dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre,
- zu diesem Zweck dort zu wohnen,
- selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben,
[color]- hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes.
[/color]
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

roadrunner hat geschrieben:(12 Sep 2018, 13:36)

Da beginnt bereits das Problem, denn das GG Art 3 sagt aus:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Also darf ein Italiener genauso an der Bundestagswahl teilnehmen, wegen diesem GG Art 3? Und er bekommt zusätzlich zu italienischen Hilfen eben auch Hartz4? Und er wird nach deutschem Recht verurteilt, wenn er was verbricht? Äh, ich denke nein.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

denkmal hat geschrieben:(12 Sep 2018, 12:26)

jaja das "bedingungslos".
so gesehen haben wir schon jetzt ein bedingungsloses Grundeinkommen (SGB), dass jeder erhält. der die Bedingungen erfüllt. ;)
Ihr wollt doch bloß die Bedingungen ändern, oder? :)
Naja, ein BGE bekäme ja auch nur jemand, der gewisse Bedingungen erfüllt:
1. lebendig
2. Wohnsitz in Deutschland
3. abhängig von Alter
4. Angabe einer Kontonummer und Meldung, wenn diese sich ändert
5. Mensch sein
6. nicht schon in dem Monat erhalten
etc.

Ohne Bedingungen gehts nicht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Maltrino »

Ach ja, falls es jemanden interessiert, ich habe inzwischen ein Todschlagargument gefunden warum BGE toll ist und das wird auch jeden Gegner überzeugen:

Wenn BGE ausgezahlt wird, dann haben die Menschen mehr Geld, werden mehr Einkaufen, mehr Mehrwertsteuer bezahlen, die zum Staat fließt, die Steuereinnahmen des Staates werden also steigen, der Staat profitiert!

Nicht wahr? Das ist doch genauso logisch wie wenn ein Jobcentermitarbeiter, der vom Staat bezahlt wird, sagt "Ich liege dem Staat nicht auf der Tasche, ich zahle ja in die Renten- und Krankenversicherung ein".

So, bittesehr, dass ich das Niveau hier mal steigern konnte. Also, BGE ist toll, da dann die Leute mehr Geld haben um Steuern zu zahlen. Wer will da noch was gegen sagen?
Wie ihr seht, habe ich jetzt auch ein Profilbild wo das Portrait eines großen politischen Denkers aus der Vergangenheit abgebildet ist. Damit ist jetzt jede meiner Aussagen wahr und absolut seriös.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Maltrino hat geschrieben:(12 Sep 2018, 15:24)

Ach ja, falls es jemanden interessiert, ich habe inzwischen ein Todschlagargument gefunden warum BGE toll ist und das wird auch jeden Gegner überzeugen:

Wenn BGE ausgezahlt wird, dann haben die Menschen mehr Geld, werden mehr Einkaufen, mehr Mehrwertsteuer bezahlen, die zum Staat fließt, die Steuereinnahmen des Staates werden also steigen, der Staat profitiert!

?

für Leute, die auch die Märchen von Münchhausen glauben, sind das tatsächlich Argumente...

Nicht jedoch für die mit ökonomischem Sachverstand
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Maltrino »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2018, 15:25)

für Leute, die auch die Märchen von Münchhausen glauben, sind das tatsächlich Argumente...

Nicht jedoch für die mit ökonomischem Sachverstand
Ja klar. Aber diese Leute mit "ökonomischem Sachverstand" müssten dann auch gegen das sein das derzeit im Hartz4 System stattfindet. Und da gibts ja auch viele.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Maltrino hat geschrieben:(12 Sep 2018, 16:07)

Ja klar. Aber diese Leute mit "ökonomischem Sachverstand" müssten dann auch gegen das sein das derzeit im Hartz4 System stattfindet. .

nö, müssten sie natürlich NICHT
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Maltrino hat geschrieben:(12 Sep 2018, 15:24)

Ach ja, falls es jemanden interessiert, ich habe inzwischen ein Todschlagargument gefunden warum BGE toll ist und das wird auch jeden Gegner überzeugen:

Wenn BGE ausgezahlt wird, dann haben die Menschen mehr Geld, werden mehr Einkaufen, mehr Mehrwertsteuer bezahlen, die zum Staat fließt, die Steuereinnahmen des Staates werden also steigen, der Staat profitiert!
Jetzt fährt der Unsinn Achterbahn.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Maltrino »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(12 Sep 2018, 16:14)

Jetzt fährt der Unsinn Achterbahn.
Sag mal liest du eigentlich auch die Texte vollständig auf die du antwortest?
Wie ihr seht, habe ich jetzt auch ein Profilbild wo das Portrait eines großen politischen Denkers aus der Vergangenheit abgebildet ist. Damit ist jetzt jede meiner Aussagen wahr und absolut seriös.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Maltrino hat geschrieben:(12 Sep 2018, 16:16)

Sag mal liest du eigentlich auch die Texte vollständig auf die du antwortest?

ja natürlich ...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

roadrunner hat geschrieben:(12 Sep 2018, 13:24)



Wenn du in ein Land ziehst, das kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, musst du dein Einkommen ebenfalls weiterhin in Deutschland versteuern und hier auch deine Steuererklärung abgeben.
nicht, wenn man keine inländischen Einkünfte hat (außer in wenigen Ausnahmefällen)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Guten Tag,

Okoberfestbeiträge und deren Antworten...entsorgt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von roadrunner »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2018, 14:17)

Also darf ein Italiener genauso an der Bundestagswahl teilnehmen, wegen diesem GG Art 3? Und er bekommt zusätzlich zu italienischen Hilfen eben auch Hartz4? Und er wird nach deutschem Recht verurteilt, wenn er was verbricht? Äh, ich denke nein.
Aber ja doch, es gilt EU-Recht, nur das Wahlrecht für den Deutschen Bundestag können nur Bürger mit deutschem Pass ausüben. Wenn ein EU-Bürger zu seinem Heimatpass auch die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, darf er an der Bundestagswahl teilnehmen. Ansonsten erhält er alle Sozialleistungen, wenn er in Deutschland seinen Wohnsitz hat und keinen deutschen Pass besitzt. Die SPD drängt übrigens darauf, jeder Person, die in Deutschland ihren Wohnsitz hat, das Wahlrecht zum Bundestag zu gewähren. Das Kommunalwahlrecht ist bereits teilweise aufgelockert.:D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von roadrunner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(12 Sep 2018, 16:20)

nicht, wenn man keine inländischen Einkünfte hat (außer in wenigen Ausnahmefällen)
Es kommt immer auf das Wissen des Sachbearbeiters vom Finanzamt an. Wenn der Steuerpflichtige keinen Wohnsitz in Deutschland hat und keine Angaben (Steuererklärung) abgibt, passiert nichts. Wenn aber aus irgend einem Grund eine Steuerprüfung oder schlimmer noch die Steuerfahndung einschreitet, z. B. der ansonsten Steuerpflichtige meldet sich wieder mit Wohnsitz in Deutschland an, kann es happig werden. Hier ein kleiner Auszug aus den unendlichen Vorschriften.

Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
Art und Höhe der ausländischen Einkünfte gemäß § 34d EStG sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Der Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von den ausländischen Einnahmen richtet sich also nach dem Einkommensteuergesetz.

Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit: Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder dort verwertet wird, ohne im Inland ausgeübt worden zu sein, oder dass es sich um Einkünfte handelt, die von ausländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst gewährt werden. Nicht dazu zählen die Zahlungen inländischer öffentlicher Kassen für eine Auslandstätigkeit.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (verwertet werden z.B. Autorenrechte).

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Voraussetzung ist, dass die Einkünfte durch eine im Ausland belegene Betriebsstätte (oder durch einen dort tätigen ständigen Vertreter) erzielt werden. Bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften oder bei Gründung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Ausland gibt es eine neue Meldepflicht an das Finanzamt (§ 138 Abs. 2 AO). Besonders zu beachten ist die Meldepflicht ab einer Beteiligungsgrenze von 150.000,00 €.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Voraussetzung ist, dass die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen: Voraussetzung ist, dass der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Voraussetzung ist, dass die Immobilien oder Sachinbegriffe (z.B. das bewegliche Betriebsvermögen eines verpachteten Gewerbebetriebes) im Ausland belegen sind oder dass die Rechte (z.B. Autorenrechte) zur Nutzung im Ausland überlassen sind.

Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften: Hierunter fallen die Veräußerung von zum Anlagevermögen eines Betriebes gehörenden, im Ausland belegenen Wirtschaftsgütern, sowie von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland.

Sonstige Einkünfte: Dazu gehören die Einkünfte gem. § 22 EStG. Voraussetzung ist bei wiederkehrenden Bezügen, dass der zur Leistung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat, und bei privaten Veräußerungsgeschäften, dass sich die veräußerten Wirtschaftsgüter im Ausland befinden.

Vermeidung der Doppelbesteuerung im DBA-Fall
Was sind Doppelbesteuerungsabkommen?
Deutschland hat mit vielen Staaten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung geschlossen, sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die einem DBA zugrunde liegende Situation ist die, dass Sie als Steuerpflichtiger in einem Vertragsstaat des DBA (etwa Deutschland) ansässig sind, also dort Ihren Wohnsitz haben, und Einkünfte aus einem anderen Vertragsstaat (etwa Frankreich) erzielen. Im Wohnsitzstaat (Deutschland) sind Sie unbeschränkt, im Einkunftsstaat (Frankreich) beschränkt steuerpflichtig.

In einem Doppelbesteuerungsabkommen ist festgelegt, welcher der beiden Vertragsstaaten im Einzelfall das Besteuerungsrecht hat. Damit wird bereits die Entstehung der Doppelbesteuerung verhindert, während ohne DBA durch die einseitigen Maßnahmen eine bereits eingetretene doppelte Besteuerung gemildert oder beseitigt wird.

Die vom deutschen Staat abgeschlossenen DBA sind jeweils in der ersten Nummer des Bundessteuerblattes Teil I eines Jahres aufgeführt. Fast alle neueren DBA orientieren sich an dem OECD-Musterabkommen, nach dem das Besteuerungsrecht grundsätzlich, wie in den folgenden Abschnitten beschrieben, auf Wohnsitz- und Einkunftsstaat verteilt ist.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

roadrunner hat geschrieben:(12 Sep 2018, 22:38)

Es kommt immer auf das Wissen des Sachbearbeiters vom Finanzamt an. Wenn der Steuerpflichtige keinen Wohnsitz in Deutschland hat und keine Angaben (Steuererklärung) abgibt, passiert nichts. Wenn aber aus irgend einem Grund eine Steuerprüfung oder schlimmer noch die Steuerfahndung einschreitet, z. B. der ansonsten Steuerpflichtige meldet sich wieder mit Wohnsitz in Deutschland an, kann es happig werden.

.
Völlig falsches falsches Verständnis. Wer im Ausland lebt und keine inländischen Einkünfte hat, ist in Deutschland nicht steuerpflichtig (bis auf wenige Ausnahmen).
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

roadrunner hat geschrieben:(12 Sep 2018, 22:20)

Aber ja doch, es gilt EU-Recht, nur das Wahlrecht für den Deutschen Bundestag können nur Bürger mit deutschem Pass ausüben. Wenn ein EU-Bürger zu seinem Heimatpass auch die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, darf er an der Bundestagswahl teilnehmen. Ansonsten erhält er alle Sozialleistungen, wenn er in Deutschland seinen Wohnsitz hat und keinen deutschen Pass besitzt. Die SPD drängt übrigens darauf, jeder Person, die in Deutschland ihren Wohnsitz hat, das Wahlrecht zum Bundestag zu gewähren. Das Kommunalwahlrecht ist bereits teilweise aufgelockert.:D
Und darf ein deutscher Staatsbürger auch abgeschoben werden? Oder gibt es da etwas doch andere Gesetze?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von roadrunner »

franktoast hat geschrieben:(13 Sep 2018, 11:11)

Und darf ein deutscher Staatsbürger auch abgeschoben werden? Oder gibt es da etwas doch andere Gesetze?
Ich habe weder Sendungs- noch Beratungsbewusstsein, bleibe Du also bei Deiner vorgefassten Meinung und werde glücklich mit den sinnlosen Vergleichen oder befasse Dich endlich mal mit den Grundsätzen des EU Rechts und den Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Für mich ist die Diskussion hiermit beendet, denn ich habe keine Lust, mich mit einem sachunkundigen Mitmenschen zu unterhalten. Diese "Unterhaltung" geht ja auch völlig am Thema vorbei. Ciao sagt der roadrunner
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

roadrunner hat geschrieben:(13 Sep 2018, 12:17)

Ich habe weder Sendungs- noch Beratungsbewusstsein, bleibe Du also bei Deiner vorgefassten Meinung und werde glücklich mit den sinnlosen Vergleichen oder befasse Dich endlich mal mit den Grundsätzen des EU Rechts und den Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Für mich ist die Diskussion hiermit beendet, denn ich habe keine Lust, mich mit einem sachunkundigen Mitmenschen zu unterhalten. Diese "Unterhaltung" geht ja auch völlig am Thema vorbei. Ciao sagt der roadrunner
Also wo ist nun das Problem? BGE bekommt jeder deutsche Staatsbürger. Bei Ausländern könnte man entweder normal Hartz4 machen oder zB. 10% BGE pro Aufenthaltsjahr. Natürlich wäre das mit Art3 vereinbar, so wie eben auch viele andere Sachen. Es wird ja eben niemand wegen der Rasse, Geschlecht oder Herkunft benachteiligt. Ein deutscher Staatsbürger, der im Kongo geboren ist, hat die gleichen Rechte wie jemand, der in Hamburg geboren ist. Wenn der eine aber arbeitslos ist und der andere nicht, haben sie unterschiedliche Rechte, was die Zahlung von Geldern vom Staat angeht...
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von roadrunner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Sep 2018, 07:21)

Völlig falsches falsches Verständnis. Wer im Ausland lebt und keine inländischen Einkünfte hat, ist in Deutschland nicht steuerpflichtig (bis auf wenige Ausnahmen).
Ich gehe davon aus, dass Du nicht nur Worte lesen kannst, sondern auch deren Sinn verstehst:
[color]Art und Höhe der ausländischen Einkünfte gemäß § 34d EStG sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.[/color]

Damit ist für mich das Thema erledigt. Ciao roadrunner
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von jorikke »

franktoast hat geschrieben:(13 Sep 2018, 12:21)

Also wo ist nun das Problem? BGE bekommt jeder deutsche Staatsbürger. Bei Ausländern könnte man entweder normal Hartz4 machen oder zB. 10% BGE pro Aufenthaltsjahr. Natürlich wäre das mit Art3 vereinbar, so wie eben auch viele andere Sachen. Es wird ja eben niemand wegen der Rasse, Geschlecht oder Herkunft benachteiligt. Ein deutscher Staatsbürger, der im Kongo geboren ist, hat die gleichen Rechte wie jemand, der in Hamburg geboren ist. Wenn der eine aber arbeitslos ist und der andere nicht, haben sie unterschiedliche Rechte, was die Zahlung von Geldern vom Staat angeht...
Was, BGE bekommt jeder deutsche Staatsbürger?
Die haben mich übersehen.
Wo kann ich mich beschweren?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

roadrunner hat geschrieben:(13 Sep 2018, 12:25)

Ich gehe davon aus, dass Du nicht nur Worte lesen kannst, sondern auch deren Sinn verstehst:
[color]Art und Höhe der ausländischen Einkünfte gemäß § 34d EStG sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.[/color]
Dazu müsste man aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, also im Inland ansässig sein. Das war in deinem Beispiel ja nicht der Fall.

Ein Deutscher der im Ausland lebt und keine inländischen Einkünfte hat ist in Deutschland auch nicht steuerpflichtig.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

jorikke hat geschrieben:(13 Sep 2018, 12:57)

Was, BGE bekommt jeder deutsche Staatsbürger?
Die haben mich übersehen.
Wo kann ich mich beschweren?
Das war versteckter Konjunktiv.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von denkmal »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2018, 14:19)

Naja, ein BGE bekäme ja auch nur jemand, der gewisse Bedingungen erfüllt:
1. lebendig
2. Wohnsitz in Deutschland
3. abhängig von Alter
4. Angabe einer Kontonummer und Meldung, wenn diese sich ändert
5. Mensch sein
6. nicht schon in dem Monat erhalten
etc.

Ohne Bedingungen gehts nicht.
ebend :)
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor
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Re: BGE

Beitrag von franktoast »

Maltrino hat geschrieben:(13 Sep 2018, 16:29)

Ich glaube das was du sagst lässt sich zusammenfassen mit: Es gibt Markt, aber jedem wird Kapital gegeben damit er "eigenverantwortlich" auf dem Markt handeln kann. Das entspricht eigentlich auch meiner grundsätzlichen Auffassung. Und ich denke damit könnte ich mich, auch im Bildungsbereich, durchaus anfreunden. Aber zu so einem Zustand ist ja noch ein langer Weg weil dies ja, wie du glaube ich schon merkst, völlig der jetzigen Philosophie von Sozialstaat in Deutschland widerspricht. Es gibt eben keine universelle Förderung wo dann gesagt wird "Macht selbst damit was ihr für richtig haltet" sondern es gibt zielgerichtete Förderungen. Und seltsamerweise sind es gerade die vorgeblich "wirtschaftliberalen" Kräfte, die zum großen Teil den Weg in diese Richtung verhindern, da sie zum Beispiel BGE als "sozialistisch" fehldeuten und nicht den "marktliberalen" Charakter erkennen und stattdessen halt die Beibehaltung von "zielgerichteten" Förderungen wie Hartz4 oder Bafög erreichen, obwohl dies halt auch Ungerechtigkeiten mit sich bringt, vor allem auch Ungerechtigkeiten die "der Marktlogik" widersprechen. Schwierig auszudrücken was ich meine...
Genaugenommen haben wir eine bedarfgerechtete Förderung und das entspricht natürlich dem liberalen Ansatz. So viel Freiheit wie möglich, so viel Sozialstaat wie nötig. Grundsätzlich ist der Gedanke meiner Ansicht nach auch richtig. Die Basis ist erstmal, dass jeder Mensch alleine klar kommt und sich - wie er will - sich auf freiwilliger Basis mit anderen Menschen austauscht. Egal ob wirtschaftlich, sexuell, platonisch, familiär. Und da, wo jemand nicht so toll alleine und durch freiwilligen Austausch zurecht kommt, da hilft der Staat als letzte Bastion.
Also plump gesagt: Der, der keine Hilfe braucht, bekommt auch keine. Denn warum sollte der Bauarbeiter, der eine Familie zu versorgen hat, nun den Faulpelz oder Träumer oder sonst was finanzieren, solange diese ja auch ohne Sozialstaat zurecht kämen? Da sagt der bauerarbeiter auch, dass er womöglich nicht seinem Traumjob nachgeht, aber er tut es eben. Er macht, was gemacht werden muss. Und der sieht nicht ein, wenn jemand auch arbeiten könnte, aber es aus irgendwelchen Gründen nicht tut, er diesen finanziert.

Wenn es ein Grundeinkommen geben sollte, dann sollte es sehr niedrig sein und an ein paar Bedingungen geknüpft sein. Man könnte es auch so machen, dass man zB. 10% Steuer auf alle Einkommen verlangt und dann eben dieses Geld durch einen Schlüssel aufteilt (Single bekommt 100%, Paar bekommt pro Kopf 80%, Kind bekommt 80% vom nächstälteren haushaltsmitglied usw.). Und wenn da rauskommt, dass es 300€ Grundeinkommen für einen Single gibt, dann ist es eben so.

Ich betone aber immer, dass ich schon immer gerne reise. Und bei 600€ BGE pro Kopf wären so manch Weltreisen sicher drin. Weltreisen finde ich spannender als Arbeiten. Sorry, ist so. Und wer weiß, wer das mit dem Bonus BGE auch so sieht...
PS: Ich habe auf deine Frage mit der Familienverantwortung noch nicht geantwortet: Auch da ist es zwiespältig. Es gibt, vor allem konservative oder religiöse, Eltern die sagen "Der Staat soll sich raushalten, die Familie sorgt für und erzieht das Kind". Ich hab aber eher das Gefühl, dass der deutsche Staat (USA vielleicht etwas anders?) so konstruiert ist, dass er eher die Gefahren sieht, wenn ein Kind nur von der Familie erzogen wird. Beispiel Sexualkunde oder Biologie: Der Staat will vermeiden, dass zum Beispiel aus religiösen Gründen dem Kind Sachen vermittelt werden die aus seiner Sicht schädlich sind (Kreationismus, Verzicht auf Verhütungsmittel etc.). Der Staat greift (allein schon mit der Schulpflicht) ganz stark in das Leben der Kinder ein und übernimmt "Verantwortung" und entzieht den Eltern so einen Teil der Verantwortung. Die Frage ist nun, wie überall, wie stark soll diese "Fürsorge" des Staates sein... Mehr kann ich dazu nicht sagen bzw. siehe oben.
Ich denke, wenn du die Evolutionsbiolgie ansehen würdest und der Staat deinem Kind Kreationismus einbläut, würdest du die Vorteile daraus eher sehen. Ich finde, die Verantwortung liegt bei den Eltern. Allein. Und wenn diese überfordert sind, können sie auch was davon abgeben. Aber da gibt es genug private Organisationen, die das übernehmen können.

Das Reizvolle am BGE finde ich ist, dass es eine Art absolute Basis schafft. Auf dieses Basis könnte man ein wirklich freiheitliches System mit wenig Ausreden aufbauen. Kein Mindestlohn, keine Arbeitsschutzgesetze etc.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2018, 12:09)

Man kann durchaus neben der deutschen Staatsangehörigkeit oder Alter auch noch andere Bedingungen vereinbaren.
long way home.... zum >> bedingungslose(s) Grundeinkommen
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Misterfritz »

Teeernte hat geschrieben:(13 Sep 2018, 20:38)

long way home.... zum >> bedingungslose(s) Grundeinkommen
Ich finde immer mehr Bedingungen beim BGE auch gut :D
Aber, haben wir das nicht schon? :p
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Re: BGE

Beitrag von Maltrino »

franktoast hat geschrieben:(13 Sep 2018, 16:53)

Genaugenommen haben wir eine bedarfgerechtete Förderung und das entspricht natürlich dem liberalen Ansatz. So viel Freiheit wie möglich, so viel Sozialstaat wie nötig. ....
Puh... Also das ist jetzt aber etwas verdreht... Also man kann ja sagen, dass die Marktwirtschaft innerhalb der Demokratie, mit all den Freiheitsrechten, eine Errungenschaft des Liberalismus ist. Aber die "Bedarfsgerecht Förderung", da sehe ich doch eher Bismarck als Begründer, und ist das ein "Liberaler"?

Ich machs kurz: Wir haben hier das Problem, dass "Marktwirtschaft" und "Bedarfsgerecht Förderung" aus unterschiedlichen Beweggründen und zu unterschiedlichen Zeiten "geschaffen wurden. Anders als die Demokratie. Die Demokratie wurde "aus einem Guss" geschaffen, der Wettbewerb der politischen Ideen und die Verteilung des Wahlrechts (Jeder Mensch eine Stimme). Man stelle sich mal vor man hätte einfach nur die Monarchie durch eine "Bedarfsgerechte Wahlbeteiligung" ergänzt. Man hätte dann also gesagt: "Der König und seine Familie und seine Beamten haben ja eigentlich schon genug Macht, die brauchen ja nicht zu wählen. Wählen brauchen nur diejenigen die jetzt keine Macht haben, und auch nur die die es wirklich brauchen...." Wat für ein Schwachsinn...

franktoast hat geschrieben:(13 Sep 2018, 16:53)

...
Ich betone aber immer, dass ich schon immer gerne reise. Und bei 600€ BGE pro Kopf wären so manch Weltreisen sicher drin. Weltreisen finde ich spannender als Arbeiten. Sorry, ist so. Und wer weiß, wer das mit dem Bonus BGE auch so sieht...

....
Ja das ist schon seltsam. Und dann diese ganzen jungen Leute, die mit ein paar Hundert Euro in die Wüste fahren und da mit Beduinen aus dreckigen Kochtöpfen essen und im Zelt schlafen und sich nachts zu Tode frieren. Warum tun die sich diesen Quatsch nur an? Ach ja, weil Deutschland so toll ist... genau... Ja wenn du Angst hast, dass die Leute alle wegfahren aus dem Tollen Deutschland, wenn sie 600 Euro haben, was machen wir denn da? Ach ja, wir könnten ja eine Mauer bauen und ihnen nur Geld geben wenn sie auch hier bleiben... AM besten drohen wir ihnen Schläge an, ach nee, wir drohen ihren Familien Schläge an wenn sie abhauen... Wir müssen alle möglichen Zwangsmaßnahmen machen damit die Leute hier bleiben, und das alles weil Deutschland so toll ist! Oder so.
Wie ihr seht, habe ich jetzt auch ein Profilbild wo das Portrait eines großen politischen Denkers aus der Vergangenheit abgebildet ist. Damit ist jetzt jede meiner Aussagen wahr und absolut seriös.
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Re: BGE

Beitrag von franktoast »

Maltrino hat geschrieben:(14 Sep 2018, 02:30)
Puh... Also das ist jetzt aber etwas verdreht... Also man kann ja sagen, dass die Marktwirtschaft innerhalb der Demokratie, mit all den Freiheitsrechten, eine Errungenschaft des Liberalismus ist. Aber die "Bedarfsgerecht Förderung", da sehe ich doch eher Bismarck als Begründer, und ist das ein "Liberaler"?
Egal ob liberal, konservativ oder sozialdemokratisch. Im Grundsatz sind sich alle einig, dass die staatliche Hilfe bedarfsgerecht ist und dass die Hausfrau eines reichen Bankiers schlichtweg keine 600€ im Monat erhalten soll. Einfach weil sie es nicht braucht. Punkt. Wenn es darum geht, wie viel oder wann jemand bedürftig ist, machen Liberale und Sozialdemokraten natürlich einen Unterschied.
Ich machs kurz: Wir haben hier das Problem, dass "Marktwirtschaft" und "Bedarfsgerecht Förderung" aus unterschiedlichen Beweggründen und zu unterschiedlichen Zeiten "geschaffen wurden. Anders als die Demokratie. Die Demokratie wurde "aus einem Guss" geschaffen, der Wettbewerb der politischen Ideen und die Verteilung des Wahlrechts (Jeder Mensch eine Stimme). Man stelle sich mal vor man hätte einfach nur die Monarchie durch eine "Bedarfsgerechte Wahlbeteiligung" ergänzt. Man hätte dann also gesagt: "Der König und seine Familie und seine Beamten haben ja eigentlich schon genug Macht, die brauchen ja nicht zu wählen. Wählen brauchen nur diejenigen die jetzt keine Macht haben, und auch nur die die es wirklich brauchen...." Wat für ein Schwachsinn...
Korrigier mich, aber meiner Ansicht nach gab es keine absolute Monarchie (ohne parlament oder Ähnlichem) und dann haben plötzlich alle(auch Frauen) eine gleich gewichtige (Stichwort Dreiklassenwahlrecht) gehabt. Das hat eher ein paar Hundert Jahre gedauert.


Ja das ist schon seltsam. Und dann diese ganzen jungen Leute, die mit ein paar Hundert Euro in die Wüste fahren und da mit Beduinen aus dreckigen Kochtöpfen essen und im Zelt schlafen und sich nachts zu Tode frieren. Warum tun die sich diesen Quatsch nur an? Ach ja, weil Deutschland so toll ist... genau... Ja wenn du Angst hast, dass die Leute alle wegfahren aus dem Tollen Deutschland, wenn sie 600 Euro haben, was machen wir denn da? Ach ja, wir könnten ja eine Mauer bauen und ihnen nur Geld geben wenn sie auch hier bleiben... AM besten drohen wir ihnen Schläge an, ach nee, wir drohen ihren Familien Schläge an wenn sie abhauen... Wir müssen alle möglichen Zwangsmaßnahmen machen damit die Leute hier bleiben, und das alles weil Deutschland so toll ist! Oder so.
Nein, es würden nicht alle zu Weltreisenden. Aber Manche schon. Und da müssen die, va. die die einfachen Jobs nachgehen, verstehen, warum sie nun 100 oder 200€ weniger im Monat haben, damit andere Weltreisen oder ihren Hobbys nachgehen können.
Oder mal plump so ausgedrückt: Jeder, der heute Hilfe vom Staat braucht, bekommt diese auch. Arbeitslose, Alleinerziehende etc. Diese bekommen durch ein BGE bestimmt nicht mehr. Nur die, die heute nichts brauchen, profitieren vom BGE. Richtig?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Teeernte hat geschrieben:(13 Sep 2018, 20:38)

long way home.... zum >> bedingungslose(s) Grundeinkommen
Wie gesagt: Komplett ohne Bedingungen geht nicht, oder bekommt mein Hund oder meine tote Oma ein BGE?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben:Re: HartzIV(14 Sep 2018, 17:42)
Du plädierst also dafür, die Steuern soweit zu erhöhen, bis ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden Bürger die Höhe der jetzigen Grundsicherung erreicht hat?
lili hat geschrieben:Re: HartzIV(14 Sep 2018, 17:44)
Nein dafür brauchst du die Steuern nicht zu erhöhen. Das Geld ist bereits da.
Da irrst Du Dich aber:
Wähler hat geschrieben:(15 May 2018, 07:10)
Das BGE läge dann anfangs bei etwa 100 Euro pro Einwohner und Monat, da man die Rentenproblematik nur über den Zeitraum von 1 bis 2 Generationen in das BGE integriert bekäme und die Grundsicherung für kranke arbeitsunfähige Menschen ebenfalls aus der Verteilungsmasse herausfällt, Außerdem müssten Kinder bevorzugt behandelt werden. Der Sozialstaat sollte doch für die wirklich Bedürftigen da sein. Für mich sind die BGE-Berechnungen ohne massive Umverteilung Luftschlösser:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... ageIndex_0
FAZ 3.4.2007: Geld für alle Bürger
"Bei den Berechnungen des Grundeinkommenverfechters Thomas Straubhaar kommt jeder nach der Krankenversicherung nur auf 400 Euro im Monat an verfügbarem Bürgergeld. Er hat auch eine zweite Variante mit 600 Euro verfügbarem Bürgergeld im Monat durchgerechnet. Das ist immer noch weniger als Hartz IV.
Dafür muss der Staat 800 Euro im Monat zahlen, denn 200 Euro gehen an die Krankenversicherung. Am Schluss bleibt eine Finanzierungslücke (siehe Grafik), für die der Staat zehn Prozentpunkte mehr Einkommensteuer bräuchte. Dazu kommt: Auch die Renten sollen für das Grundeinkommen herangezogen werden. Viele Menschen haben aber schon Ansprüche erworben, die der Staat nicht einfach streichen kann. Auch die müssen finanziert werden."
Graphik: (Zahlen von 2007 in Milliarden Euro hier nur aufgelistet)
Wie eine monatliche Zahlung von 800 Euro finanziert würde.
286,07 Krankenversicherungsbeiträge
231,92 Rentenversicherungsbeiträge
47,98 Beamtenpensionen
38,41 Arbeitslosenversicherung
34,87 Kindergeld
25,41 Arbeitslosengeld II
18,36 Sozialhilfe
12,81 Wohngeld und übrige Leistungen
6,82 Unfallversicherung
158,61 Zu finanzierender Fehlbetrag
Persönlich bin ich für eine Beibehaltung von Hartz IV mit höherem Zusatzverdienst, höherem Mindestlohn und Solidarischem Grundeinkommen für alte Hartz-IV-Bezieher über 58.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Wähler hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:01)

Da irrst Du Dich aber:
Korrekt. Ich hatte ja hier selbst einmal eine ausführliche Rechnung dargelegt. :)

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Ne weil es darauf ankommt mit welchem Modell man das berechnet.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Wähler »

lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:05)
Ne weil es darauf ankommt mit welchem Modell man das berechnet.
Wenn Du Dich soweit zum Fenster hinauslehnst, solltest Du jetzt aber eine genauso detaillierte Rechnung wie Herr Straubhaar liefern. ;)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Wähler hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:08)

Wenn Du Dich soweit zum Fenster hinauslehnst, solltest Du jetzt aber eine genauso detaillierte Rechnung wie Herr Straubhaar liefern. ;)

Habe ich eigentlich schon. Nur darauf wurde leider nicht eingegangen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:08)
Wenn Du Dich soweit zum Fenster hinauslehnst, solltest Du jetzt aber eine genauso detaillierte Rechnung wie Herr Straubhaar liefern. ;)
lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:10)
Habe ich eigentlich schon. Nur darauf wurde leider nicht eingegangen.
Wo ist der Link zum Nachprüfen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:05)

Ne weil es darauf ankommt mit welchem Modell man das berechnet.

jedes Modell, was denen, die es bezahlen müssen, MEHR wegnehmen würde, ist sowieso abzulehnen

daher würde es nur für 600 Euro reichen ( plus 200 Euro GKV)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:14)

jedes Modell, was denen, die es bezahlen müssen, MEHR wegnehmen würde, ist sowieso abzulehnen

daher würde es nur für 600 Euro reichen ( plus 200 Euro GKV)

Nicht unbedingt. Da kann auch 1000 Euro rauskommen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:16)

Nicht unbedingt. Da kann auch 1000 Euro rauskommen.

NEIN

das wurde jetzt schon x-mal dargelegt

siehe die Details von Straubhaar
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:10)

Habe ich eigentlich schon. Nur darauf wurde leider nicht eingegangen.
Never. DARAN würde ICH mich erinnern. :D

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Wähler hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:11)

Wo ist der Link zum Nachprüfen?

Keine Ahnung ich habe mich richtig angestrengt. Jetzt seid ihr an der Reihe.

Ich stelle mal eine Gegenfrage: Erstellt mir eine Rechnung um zu beweisen, dass dieses Sozialsystem ohne ein BGE besser wäre.

Jetzt haben wir ALG 2 + Maßnahmen + Gerichtskosten+ Bürokratie+ Mitarbeiter die im Jobcenter arbeiten.....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:18)

Keine Ahnung ich habe mich richtig angestrengt. Jetzt seid ihr an der Reihe.
Nochmals. Du hast DEFINITIV hier niemals eine Rechnung aufgestellt. Nicht mal ansatzweise. :D

Du hast Dich da NULL angestrengt...ausser das Du immer behauptest, es wäre einfach zu finanzieren.

DU bist in der Bringschuld. Niemand anderes.

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:11)
Wo ist der Link zum Nachprüfen?
lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:18)
Keine Ahnung ich habe mich richtig angestrengt. Jetzt seid ihr an der Reihe.
Dachte ich mir schon. ;)
Ist aber kein guter Diskussionsstil.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:18)

Keine Ahnung ich habe mich richtig angestrengt. Jetzt seid ihr an der Reihe.
nö, DU stellst nur Behauptungen OHNE Berechnungen mit realen Zahlen auf
Ich stelle mal eine Gegenfrage: Erstellt mir eine Rechnung um zu beweisen, dass dieses Sozialsystem ohne ein BGE besser wäre.
es IST besser, weil SOZIALER durch die Bedarfsorientierung bei den Existenzsicherungssystemen


Jetzt haben wir ALG 2
PLUS Sozialhilfe PLUS Grundsicherung im Alter
+ Maßnahmen + Gerichtskosten+ Bürokratie+ Mitarbeiter die im Jobcenter arbeiten.....
vernachlässigbar
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Skull hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:21)

Nochmals. Du hast DEFINITIV hier niemals eine Rechnung aufgestellt. Nicht mal ansatzweise. :D

Du hast Dich da NULL angestrengt...ausser das Du immer behauptest, es wäre einfach zu finanzieren.

DU bist in der Bringschuld. Niemand anderes.

mfg

Ich habe deutlich drei Modelle vorgestellt. Da kam gleich wieder die Kritik. Das war aber schon länger her.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:24)

nö, DU stellst nur Behauptungen OHNE Berechnungen mit realen Zahlen auf



es IST besser, weil SOZIALER durch die Bedarfsorientierung bei den Existenzsicherungssystemen





PLUS Sozialhilfe PLUS Grundsicherung im Alter



vernachlässigbar

Die Bedarfsorientierung hat eindeutig versagt, wegen den Gerichtskosten.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:27)

Die Bedarfsorientierung hat eindeutig versagt, wegen den Gerichtskosten.
NEIN, hat sie NICHT

weil das speziell die WARM-Miete betrifft

und kein Wünsch-dir was
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:27)

NEIN, hat sie NICHT

weil das speziell die WARM-Miete betrifft

und kein Wünsch-dir was
Doch, weil es unberechtigte Sanktionen gab. Einige Anwälte haben doch diese Prozesse gewonnen.
Zuletzt geändert von lili am Fr 14. Sep 2018, 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGE

Beitrag von Maltrino »

franktoast hat geschrieben:(14 Sep 2018, 08:27)

Egal ob liberal, konservativ oder sozialdemokratisch. Im Grundsatz sind sich alle einig, dass die staatliche Hilfe bedarfsgerecht ist und dass die Hausfrau eines reichen Bankiers schlichtweg keine 600€ im Monat erhalten soll. Einfach weil sie es nicht braucht. Punkt. Wenn es darum geht, wie viel oder wann jemand bedürftig ist, machen Liberale und Sozialdemokraten natürlich einen Unterschied.

...
Siehe die Antwort zu folgendem:
franktoast hat geschrieben:(14 Sep 2018, 08:27)

...Jeder, der heute Hilfe vom Staat braucht, bekommt diese auch. Arbeitslose, Alleinerziehende etc. Diese bekommen durch ein BGE bestimmt nicht mehr. Nur die, die heute nichts brauchen, profitieren vom BGE. Richtig?
Auch das hatte ich hier schon tausendmal geschrieben und das hatte Herr POnader auch schon vor Jahren in Talkshows gesagt, aber die leute interessieren sich ja lieber für Pegida oder fürs Dschungelcamp: Die "Bedarfsgerechte Förderung sorgt dafür, dass es viele Ungerechtigkeiten gibt, vor allem bei Leuten denen es "zu gut" geht um Förderung zu bekommen aber "zu schlecht" fürs Gut gehen. Ich kann da Ponader 100% zitieren was er bei Markus Lanz vor ca. 6 Jahren gesagt hat: BGE sorgt natürlich dafür, dass diese die auch heute schon von Sozialhilfe leben, dies auch weiterhin tun. Bei den Reichen, bei denen wird es natürlich durch Steueranpassungen verrechnet (Außerdem fällt es nicht groß ins Gewicht wenn einige Millionäre 1000 Euro mehr haben. Das kostet den Staat nicht groß und für sie ändert es auch nichts, aber wie gesagt, es würde sowieso verrechnet werden), die einzigen die wirklich profitieren sind zum Beisiel diejenigen die heute als Krankenpfleger oder Putskraft irgendwelche Drecksjobs für die Gemeinschaft machen (also die die hier in diesem Forum wohl als "Faule" bezeichnet werden). Die verdienen wenig und bekommen kein Hartz4. Wenn BGE käme würde sich das BGE zu ihrem Verdienst addieren, und ihre Situation würde sich verbessern. Nochmal was ich bereits hier hundertemal schrieb: Heute ist es so, ein "Hartzer" bekommt 900 Euro. Wenn er durch einen Job 1200 Euro verdient, dann werden die 900 Euro gestrichen und er hat nur 300 Euro mehr als vorher. Das ist die Haupt Ungerechtigkeit im derzeitigen System. Die Niedrigverdiener, also die die kein Vermögen haben und schlecht bezahlte Arbeit annehmen müssen (also diejenigen die hier im Forum wohl als Abschaum und Faulenzer bezeichnet werden), für die würde sich was ändern. Bei allen anderen würde sich nichts groß ändern. Die einzigen die wirklich profitieren wären Leute die einfach nur arbeiten und kein Vermögen haben. Jeder der zwischen 100 und 2000 Euro verdient würde profitieren. Und jetzt schau mal auf die Straße wer das ist.
franktoast hat geschrieben:(14 Sep 2018, 08:27)

...

Korrigier mich, aber meiner Ansicht nach gab es keine absolute Monarchie (ohne parlament oder Ähnlichem) und dann haben plötzlich alle(auch Frauen) eine gleich gewichtige (Stichwort Dreiklassenwahlrecht) gehabt. Das hat eher ein paar Hundert Jahre gedauert.
...
Tja. Es wurde damals halt gesagt "Frauen brauchen ja kein Wahlrecht, sie wissen sowieso nicht was sie damit anfangen sollen, sie haben ja ihren Mann der für sie wählt, das reicht ja". Erst später hat man erkannt, dass das nicht gut ist. Und genauso wirds (hoffentlich) bei der Sozialhilfe sein. Bei allen wo jetzt gesagt wird "Die brauchen das ja nicht", also Putzleute die gerade mal 1000 Euro verdienen, Frauen von reichen Unternehmern, Leute die bei einem Partner leben der sie schlägt aber von dem sie finanziell abhängig sind... Da wird man irgendwann auch mal sehen, dass es das fairste ist wenn einfach jeder was bekommt. Wie gesagt, bei den ganz Reichen muss es natürlich durch eine Steuer verrechnet werden. Aber das ist alles kein Problem.
Wie ihr seht, habe ich jetzt auch ein Profilbild wo das Portrait eines großen politischen Denkers aus der Vergangenheit abgebildet ist. Damit ist jetzt jede meiner Aussagen wahr und absolut seriös.
lili
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Sep 2018, 18:27)

NEIN, hat sie NICHT

weil das speziell die WARM-Miete betrifft

und kein Wünsch-dir was
bleiben wir bitte beim BGE.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
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