In diesem Fall: Willkürakt. Die "erworbenen" Ansprüche liegen einzig im Gutdünken des Gesetzgebers.Kritikaster hat geschrieben:(20 May 2017, 20:03)
Du erwirbst durch Deine Beiträge Ansprüche im Bedarfsfall. Wie nennst Du das?
BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Dieter Winter hat geschrieben:(20 May 2017, 20:11)
In diesem Fall: Willkürakt. Die "erworbenen" Ansprüche liegen einzig im Gutdünken des Gesetzgebers.
ist doch aber bei ALG I völlig o.k.
Oder wären dir höhere Beiträge lieber?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wir haben die Wirtschaftsweisheit eines Dieter Winter nur noch nicht verstanden, die sich (nicht allein) durch diesen ganzen Strang zieht: Das Geld, das man verteilen will, kommt entweder aus dem Füllhorn oder wird vom Dukatenesel ausgeschieden.Realist2014 hat geschrieben:(20 May 2017, 20:50)
ist doch aber bei ALG I völlig o.k.
Oder wären dir höhere Beiträge lieber?
Wo sollte da die Höhe von Beitragszahlungen irgendeine Rolle spielen?
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Da geht's mir halt um's Prinzip. Die Art und Weise der Erhebung ist so wie eine zusätzliche Steuer für AN. Gilt auch für die RV. Bei den KV kann man es sich wenigstens noch - im vorgegebenen Rahmen - aussuchen.Realist2014 hat geschrieben:(20 May 2017, 20:50)
ist doch aber bei ALG I völlig o.k.
Oder wären dir höhere Beiträge lieber?
All den doch gewaltigen Verwaltungsaufwand könnte man mit einem BGE einsparen. Damit wären wir wieder im Thema.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
ein BGE wird es in D nicht geben. Ist auch ein völlig anderes ThemaDieter Winter hat geschrieben:(20 May 2017, 21:50)
Da geht's mir halt um's Prinzip. Die Art und Weise der Erhebung ist so wie eine zusätzliche Steuer für AN. Gilt auch für die RV. Bei den KV kann man es sich wenigstens noch - im vorgegebenen Rahmen - aussuchen.
All den doch gewaltigen Verwaltungsaufwand könnte man mit einem BGE einsparen. Damit wären wir wieder im Thema.
Bei der RV und bei der AV gilt das Äquivalenzprinzip
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ein BGE wird es in Deutschland geben müssen.Realist2014 hat geschrieben:(20 May 2017, 22:03)
ein BGE wird es in D nicht geben. Ist auch ein völlig anderes Thema
Bei der RV und bei der AV gilt das Äquivalenzprinzip
Wirtschaft 4.0 wird für weitere Arbeitslose sorgen.
Von daher ist die Frage eigentlich nur:
Wie erhalten wir den Leistungsgedanken aufrecht.
Hast du dir darüber schon mal Gedanken gemacht?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Imho ist die Frage nicht ob, sondern wann und in welcher Höhe. Aber selbstverständlich sind Prognosen immer dann besonders schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen.
Schau mal auf den Strangtitel...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Dieter Winter hat geschrieben:(21 May 2017, 07:00)
Imho ist die Frage nicht ob, sondern wann und in welcher Höhe. A.
du wirst das für D nicht erleben. Nicht mehrheistfähig
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Bielefeld09 hat geschrieben:(20 May 2017, 23:35)
Ein BGE wird es in Deutschland geben müssen.
Wirtschaft 4.0 wird für weitere Arbeitslose sorgen.
Von daher ist die Frage eigentlich nur:
Wie erhalten wir den Leistungsgedanken aufrecht.
Hast du dir darüber schon mal Gedanken gemacht?
Nein , es wird kein BGE geben- eben WEGEN des Leistungsgedankens...
Zuletzt geändert von Realist2014 am So 21. Mai 2017, 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ob es zu unseren Lebzeiten eingeführt wird, steht auf einem anderen Blatt. Mehrheiten ändern sich zudem erfahrungsgemäß.Realist2014 hat geschrieben:(21 May 2017, 08:23)
du wirst das für D nicht erleben. Nicht mehrheistfähig
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Dieter Winter hat geschrieben:(21 May 2017, 08:36)
Ob es zu unseren Lebzeiten eingeführt wird, steht auf einem anderen Blatt. Mehrheiten ändern sich zudem erfahrungsgemäß.
Solange es Jobs gibt, die ausgeführt werden müssen und können- wird es ganz sicher kein BGE geben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Und der Mindestlohn wird auch nicht abgeschafft.Realist2014 hat geschrieben:(21 May 2017, 08:43)
Solange es Jobs gibt, die ausgeführt werden müssen und können- wird es ganz sicher kein BGE geben.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
So ähnlich dachte man vor nicht allzu langer Zeit wohl auch über die Leibeigenschaft. Ein BGE kann an sich immer nur so bemessen sein, dass die Grundbedürfnisse damit abgedeckt sind - daher auch der Name "Grundeinkommen". Wer mehr will, z. B. Auto, Urlaub, kostenintensive Sportarten usw. wird auch mit einem BGE nicht umhinkommen, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen.Realist2014 hat geschrieben:(21 May 2017, 08:43)
Solange es Jobs gibt, die ausgeführt werden müssen und können- wird es ganz sicher kein BGE geben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
nöDieter Winter hat geschrieben:(21 May 2017, 09:01)
So ähnlich dachte man vor nicht allzu langer Zeit wohl auch über die Leibeigenschaft. Ein BGE kann an sich immer nur so bemessen sein, dass die Grundbedürfnisse damit abgedeckt sind - daher auch der Name "Grundeinkommen". Wer mehr will, z. B. Auto, Urlaub, kostenintensive Sportarten usw. wird auch mit einem BGE nicht umhinkommen, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen.
jeder, der arbeitsfähig ist- muss zuerst einmal SELBER für seinen Lebensunterhalt sorgen
Das ist Konsens in unserer Gesellschaft
daher werden die mit den geringsten Kompetenzen auch weiterhin Jobs auf Basis des ML ausführen müssen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Aber nur theoretisch. Praktisch haben diese Menschen auch andere Möglichkeiten, als sich ausbeuten zu lassen.Realist2014 hat geschrieben:(21 May 2017, 09:13)
nö
jeder, der arbeitsfähig ist- muss zuerst einmal SELBER für seinen Lebensunterhalt sorgen
Das ist Konsens in unserer Gesellschaft
daher werden die mit den geringsten Kompetenzen auch weiterhin Jobs auf Basis des ML ausführen müssen
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das wäre ja ganz neu.Realist2014 hat geschrieben:(21 May 2017, 09:13)
nö
jeder, der arbeitsfähig ist- muss zuerst einmal SELBER für seinen Lebensunterhalt sorgen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
think twice hat geschrieben:(21 May 2017, 09:19)
Aber nur theoretisch. Praktisch haben diese Menschen auch andere Möglichkeiten, als sich ausbeuten zu lassen.
Eigenverantwortung hat nichts "Ausbeutung" zu tun.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wenn der Mensch immer weniger Selbstverantwortung für sich zu übernehmen
Hat , fördert das sein Anspruchsdenken auf Hilfe anderer. Im negativen Fall auf unberechtigte Hilfe, da er selbst etwas zum Einkommen Beitragen kann. Er ist im körperlich und geistig gesundem Fall auch der solidargemeinschaft verpflichtet.
Hat , fördert das sein Anspruchsdenken auf Hilfe anderer. Im negativen Fall auf unberechtigte Hilfe, da er selbst etwas zum Einkommen Beitragen kann. Er ist im körperlich und geistig gesundem Fall auch der solidargemeinschaft verpflichtet.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
BGE ist wie Urlaub, es kann nicht jeder Urlaub machen, irgendjemand muss ja dann immer noch für den Wohlstand arbeiten und da lande ich wieder beim Thema Verzahnung, die gegenwärtig zu wünschen übrig lässt. Aber Bedingungslos ist trotzddm wie ein Fallstrick.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Jouuu.....und er kann als Arbeiter - (der von diesen "Keine LUST auf Arbeit" ausgebeutet wird) - doch eine (DIE) ALTERNATIVE wählen - in Deutschland.think twice hat geschrieben:(21 May 2017, 09:19)
Aber nur theoretisch. Praktisch haben diese Menschen auch andere Möglichkeiten, als sich ausbeuten zu lassen.
MÄKEL deshalb also nicht - .....aufregen .......ja - den GANZEN TAG - während andere Arbeiten. (Danach aber bitte RUHE - da will sich der Arbeiter/Angestellte ausruhen.)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Widerspricht aber dem Grundgesetz. Da steht drin, dass im Gegenteil die Gesellschaft für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Jedenfalls nach der Auslegung durch das BVerfG. Das wäre vielleicht ein Beispiel für den Thread über Leitkultur. Ein der Verfassung widersprechender gesellschaftlicher Grundkonsens: "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen"; wogegen die Verfassung sagt: "Jeder soll essen, Niemand muss arbeiten."Realist2014 hat geschrieben:(21 May 2017, 09:13)
nö
jeder, der arbeitsfähig ist- muss zuerst einmal SELBER für seinen Lebensunterhalt sorgen
Das ist Konsens in unserer Gesellschaft
Rom wurde auch nicht an einem Tag zerstört.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Zitiere doch mal bitte die GG-Artikel und BVerfG-Urteile, die in der Verknüpfung Deiner Synapsen zu dieser Auslegung führen.Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 13:56)
Widerspricht aber dem Grundgesetz. Da steht drin, dass im Gegenteil die Gesellschaft für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Jedenfalls nach der Auslegung durch das BVerfG. Das wäre vielleicht ein Beispiel für den Thread über Leitkultur. Ein der Verfassung widersprechender gesellschaftlicher Grundkonsens: "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen"; wogegen die Verfassung sagt: "Jeder soll essen, Niemand muss arbeiten."
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Artikel 1 des GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.Kritikaster hat geschrieben:(21 May 2017, 14:04)
Zitiere doch mal bitte die GG-Artikel und BVerfG-Urteile, die in der Verknüpfung Deiner Synapsen zu dieser Auslegung führen.
Hierzu das BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 109.html[i]
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden...[/i]
Ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, dass dem Grunde nach unverfügbar ist und eingelöst werden muss, kann umgangssprachlich als "jeder darf essen" formuliert werden. Einen Paragraphen des GG der sinngemäß sagt: "jeder, der arbeitsfähig ist- muss zuerst einmal SELBER für seinen Lebensunterhalt sorgen", gibt es dagegen nicht. Oder doch?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 14:45)
Artikel 1 des GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Hierzu das BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 109.html[i]
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden...[/i]
Ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, dass dem Grunde nach unverfügbar ist und eingelöst werden muss, kann umgangssprachlich als "jeder darf essen" formuliert werden. Einen Paragraphen des GG der sinngemäß sagt: "jeder, der arbeitsfähig ist- muss zuerst einmal SELBER für seinen Lebensunterhalt sorgen", gibt es dagegen nicht. Oder doch?
du versuchst hier ein BGE aus der Verfassung abzuleiten
Gelingt dir NICHT
Daher ist bei Bezug von ALG II auch auch JEDES Jobangebot anzunehmen - und Sanktionen in diesem Bereich ( bei Regelverstößen) sind verfassungskonform.
Punkt
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Mit dem Zweiten siehst auch Du besser!Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 14:45)
Artikel 1 des GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Hierzu das BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 109.html[i]
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden...[/i]
Der letzte Satz wird nämlich fortgesetzt wie folgt:
Das Ablehnen einer Arbeit zum Erwerb des Lebensunterhalts aus Faulheit kann natürlich einen monetären Engpaß des Arbeitsscheuen nach sich ziehen. Da dieser dann aber selbst und aus freien Stücken gewählt ist, leitet sich daraus KEIN Anspruch auf Unterstützung durch die Solidargemeinschaft ab, wie Du ihn zu konstruieren versuchst.... bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
nö
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das "Bedingungslose Grundeinkommen" ist schon von der Wortschöpfung her mindestens irreführend. Der Duden dazu :
1. ohne jede Bedingung geschehend, an keinerlei Bedingungen geknüpft
2. uneingeschränkt, absolut, unbedingt
Es wäre mindestens zwei Bedingung zu erfüllen - der Staat, welcher diese Zahlungen leisten soll muss, muss eine Verbindung zu denjenigen haben, welche ein solche Zahlung beanspruchen "könnten" - und wichtigste Bedingung, das dazu notwendige Kapital überhaupt - wie auch immer - generieren können.
Ist wenigstens eine dieser grundlegenden Bedingungen nicht erfüllt, gibt es auch kein "Bedingungslose Grundeinkommen".
Das Verhalten des dt. Staates gegenüber "Bedürftigen" ist durch zahlreiche Gesetze in allen Aspekten (darunter 12 Sozialgesetzbücher (SGB)) :
SGB 1: Allgemeiner Teil
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/index.html
SGB 2: Grundsicherung für Arbeitssuchende
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
SGB 3: Arbeitsförderung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html
SGB 4: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/index.html
SGB 5: Gesetzliche Krankenversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html
SGB 6: Gesetzliche Rentenversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/index.html
SGB 7: Gesetzliche Unfallversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/index.html
SGB 8: Kinder- und Jugendhilfe
http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/index.html
SGB 9: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/index.html
SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/index.html
SGB 11: Soziale Pflegeversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/index.html
SGB 12: Sozialhilfe
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html
Schon die Titel enthalten "Bedingungen" - die Leistungen, falls die Bedingungen dazu erfüllt sind gehen weit über ein sog. "BGE" hinaus. Hier müsste also auch erheblich von der Grundidee "BGE" abgegangen werden. Das Verlockende an solchen "Überlösungen" verschwindet rasch, wenn man Millionen Menschen "gleichbehandeln" möchte.
Ein weiterer Grund warum ein BGE nicht funktionieren kann - selbst wenn man noch so beharrlich an dieser Idee klebt - Nichts am Kapitalismus so wie der existiert, dürfte sich verändern. Nach wie vor, wäre ein Staat als Wirtschaft an die von außen kommenden Bedingungen ge- und unlösbar verbunden.
Ein isoliertes auf einen bestimmten Staat bezogenes BGE würde (wie sonst auch) alle, die sich anders verhalten möchten (warum auch immer) "aus dem Land treiben" Nach "fest kommt lose" eine alte mechanische Regel die nicht nur für Schrauben und Muttern gilt.
Wie die gescheiterte Ideologie des Kommunismus, wäre nicht das Individuum die führende Größe, nein, es müsste dazu ein "Kollektiv" existieren. Etwas, was sich als totale Fehleinschätzung längst erwiesen hat. Selbst diktatorische Gewalt konnte kein echtes "Kollektiv" zu Tage fördern. Das Menschen auf sich bezogen denken und handeln ist dagegen nachweisbar.
Falls sich "Industrie 4.x" usw. wegen der Verteilung von Einkommensmöglichkeiten als problematisch erweist, werden wohl andere Maßnahmen erforderlich werden. Weder die sehr lange zurückliegende "Landwirtschaftliche Revolution" noch alle industrielle Revolutionen in vergleichsweise jüngerer Zeit haben das permanente Anwachsen der Weltbevölkerung gehemmt - eher in Gegenteil, sie waren Grund für den bisherigen Verlauf. Eine heutige Welt könnte problemlos um eine geringere Anzahl von 3 ... 4 Milliarden Menschen auskommen. Leider sind "wir" in Kürze auf der "zweiten Hälfte des Schachbretts" angekommen.
Daran ändert ein "BGE" in den Staaten der 1. Welt (selbst wenn es mehrheitlich erwünscht und funktionieren würde) nichts. Unsere Lage ist derzeit unkritisch. Viel wichtiger als ein nationales BGE, wären wirklich gute Ideen, die helfen könnten, alle dort zu halte wo sie sich gerade befinden. Den meisten anderen Ländern würden schon vernünftige Arbeitsmöglichkeiten genügen - das eher exotische BGE ist eine Kopfgeburt von Menschen die Probleme haben, die andere gerne hätten...
Jedes in D existierende Gesetz und was daraus abgeleitet werden kann, ist an Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt, kommt es eben NICHT zu den dort festgelegten Folgerungen. Würde sich ein BGE aus dem GG ableiten lassen, wäre die Einführung ein juristischer Prozess - wäre ein BGE wie alles was im GG verankert ist schlicht einklagbar. Das wäre längst geschehen, wenn es denn so wäre...
1. ohne jede Bedingung geschehend, an keinerlei Bedingungen geknüpft
2. uneingeschränkt, absolut, unbedingt
Es wäre mindestens zwei Bedingung zu erfüllen - der Staat, welcher diese Zahlungen leisten soll muss, muss eine Verbindung zu denjenigen haben, welche ein solche Zahlung beanspruchen "könnten" - und wichtigste Bedingung, das dazu notwendige Kapital überhaupt - wie auch immer - generieren können.
Ist wenigstens eine dieser grundlegenden Bedingungen nicht erfüllt, gibt es auch kein "Bedingungslose Grundeinkommen".
Das Verhalten des dt. Staates gegenüber "Bedürftigen" ist durch zahlreiche Gesetze in allen Aspekten (darunter 12 Sozialgesetzbücher (SGB)) :
SGB 1: Allgemeiner Teil
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/index.html
SGB 2: Grundsicherung für Arbeitssuchende
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
SGB 3: Arbeitsförderung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html
SGB 4: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/index.html
SGB 5: Gesetzliche Krankenversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html
SGB 6: Gesetzliche Rentenversicherung
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SGB 8: Kinder- und Jugendhilfe
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SGB 9: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/index.html
SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
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SGB 11: Soziale Pflegeversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/index.html
SGB 12: Sozialhilfe
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html
Schon die Titel enthalten "Bedingungen" - die Leistungen, falls die Bedingungen dazu erfüllt sind gehen weit über ein sog. "BGE" hinaus. Hier müsste also auch erheblich von der Grundidee "BGE" abgegangen werden. Das Verlockende an solchen "Überlösungen" verschwindet rasch, wenn man Millionen Menschen "gleichbehandeln" möchte.
Ein weiterer Grund warum ein BGE nicht funktionieren kann - selbst wenn man noch so beharrlich an dieser Idee klebt - Nichts am Kapitalismus so wie der existiert, dürfte sich verändern. Nach wie vor, wäre ein Staat als Wirtschaft an die von außen kommenden Bedingungen ge- und unlösbar verbunden.
Ein isoliertes auf einen bestimmten Staat bezogenes BGE würde (wie sonst auch) alle, die sich anders verhalten möchten (warum auch immer) "aus dem Land treiben" Nach "fest kommt lose" eine alte mechanische Regel die nicht nur für Schrauben und Muttern gilt.
Wie die gescheiterte Ideologie des Kommunismus, wäre nicht das Individuum die führende Größe, nein, es müsste dazu ein "Kollektiv" existieren. Etwas, was sich als totale Fehleinschätzung längst erwiesen hat. Selbst diktatorische Gewalt konnte kein echtes "Kollektiv" zu Tage fördern. Das Menschen auf sich bezogen denken und handeln ist dagegen nachweisbar.
Falls sich "Industrie 4.x" usw. wegen der Verteilung von Einkommensmöglichkeiten als problematisch erweist, werden wohl andere Maßnahmen erforderlich werden. Weder die sehr lange zurückliegende "Landwirtschaftliche Revolution" noch alle industrielle Revolutionen in vergleichsweise jüngerer Zeit haben das permanente Anwachsen der Weltbevölkerung gehemmt - eher in Gegenteil, sie waren Grund für den bisherigen Verlauf. Eine heutige Welt könnte problemlos um eine geringere Anzahl von 3 ... 4 Milliarden Menschen auskommen. Leider sind "wir" in Kürze auf der "zweiten Hälfte des Schachbretts" angekommen.
Daran ändert ein "BGE" in den Staaten der 1. Welt (selbst wenn es mehrheitlich erwünscht und funktionieren würde) nichts. Unsere Lage ist derzeit unkritisch. Viel wichtiger als ein nationales BGE, wären wirklich gute Ideen, die helfen könnten, alle dort zu halte wo sie sich gerade befinden. Den meisten anderen Ländern würden schon vernünftige Arbeitsmöglichkeiten genügen - das eher exotische BGE ist eine Kopfgeburt von Menschen die Probleme haben, die andere gerne hätten...
Jedes in D existierende Gesetz und was daraus abgeleitet werden kann, ist an Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt, kommt es eben NICHT zu den dort festgelegten Folgerungen. Würde sich ein BGE aus dem GG ableiten lassen, wäre die Einführung ein juristischer Prozess - wäre ein BGE wie alles was im GG verankert ist schlicht einklagbar. Das wäre längst geschehen, wenn es denn so wäre...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
immernoch_ratlos hat geschrieben:(21 May 2017, 19:35)
..........
Schon die Titel enthalten "Bedingungen" - die Leistungen, falls die Bedingungen dazu erfüllt sind gehen weit über ein sog. "BGE" hinaus. Hier müsste also auch erheblich von der Grundidee "BGE" abgegangen werden. Das Verlockende an solchen "Überlösungen" verschwindet rasch, wenn man Millionen Menschen "gleichbehandeln" möchte.
Ein weiterer Grund warum ein BGE nicht funktionieren kann - selbst wenn man noch so beharrlich an dieser Idee klebt - Nichts am Kapitalismus so wie der existiert, dürfte sich verändern. Nach wie vor, wäre ein Staat als Wirtschaft an die von außen kommenden Bedingungen ge- und unlösbar verbunden.
Ein isoliertes auf einen bestimmten Staat bezogenes BGE würde (wie sonst auch) alle, die sich anders verhalten möchten (warum auch immer) "aus dem Land treiben" Nach "fest kommt lose" eine alte mechanische Regel die nicht nur für Schrauben und Muttern gilt.
Wie die gescheiterte Ideologie des Kommunismus, wäre nicht das Individuum die führende Größe, nein, es müsste dazu ein "Kollektiv" existieren. Etwas, was sich als totale Fehleinschätzung längst erwiesen hat. Selbst diktatorische Gewalt konnte kein echtes "Kollektiv" zu Tage fördern. Das Menschen auf sich bezogen denken und handeln ist dagegen nachweisbar.
Falls sich "Industrie 4.x" usw. wegen der Verteilung von Einkommensmöglichkeiten als problematisch erweist, werden wohl andere Maßnahmen erforderlich werden. Weder die sehr lange zurückliegende "Landwirtschaftliche Revolution" noch alle industrielle Revolutionen in vergleichsweise jüngerer Zeit haben das permanente Anwachsen der Weltbevölkerung gehemmt - eher in Gegenteil, sie waren Grund für den bisherigen Verlauf. Eine heutige Welt könnte problemlos um eine geringere Anzahl von 3 ... 4 Milliarden Menschen auskommen. Leider sind "wir" in Kürze auf der "zweiten Hälfte des Schachbretts" angekommen.
Daran ändert ein "BGE" in den Staaten der 1. Welt (selbst wenn es mehrheitlich erwünscht und funktionieren würde) nichts. Unsere Lage ist derzeit unkritisch. Viel wichtiger als ein nationales BGE, wären wirklich gute Ideen, die helfen könnten, alle dort zu halte wo sie sich gerade befinden. Den meisten anderen Ländern würden schon vernünftige Arbeitsmöglichkeiten genügen - das eher exotische BGE ist eine Kopfgeburt von Menschen die Probleme haben, die andere gerne hätten...
Jedes in D existierende Gesetz und was daraus abgeleitet werden kann, ist an Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt, kommt es eben NICHT zu den dort festgelegten Folgerungen. Würde sich ein BGE aus dem GG ableiten lassen, wäre die Einführung ein juristischer Prozess - wäre ein BGE wie alles was im GG verankert ist schlicht einklagbar. Das wäre längst geschehen, wenn es denn so wäre...
Ich bin beeindruckt.
Da hast du sehr gut zusammengefasst.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das ist Unfug, weswegen das Bundesverfassungsgericht gegen Kürzungsregelungen bei Hartz IV bei Arbeitsverweigerung auch keine Einwände hatte.Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 13:56)
Widerspricht aber dem Grundgesetz. Da steht drin, dass im Gegenteil die Gesellschaft für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Jedenfalls nach der Auslegung durch das BVerfG. Das wäre vielleicht ein Beispiel für den Thread über Leitkultur. Ein der Verfassung widersprechender gesellschaftlicher Grundkonsens: "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen"; wogegen die Verfassung sagt: "Jeder soll essen, Niemand muss arbeiten."
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Lässt sich nur aus dem letzten von dir fortgesetzten Satz auch bei kreativer Interpretation nicht herauslesen. Die Grundrechte gelten absolut, insbesondere das Recht auf Leben und Menschenwürde. Es ist egal, ob du aus freien Stücken rauchst und säufst, der Staat behandelt trotzdem auf eigene Kosten deinen Lungenkrebs und deine Säuferleber. Du kannst dir absichtlich die Pulsadern aufschneiden, oder mit deinem aidskranken Freund Sex haben, das ist schlicht ohne Belang. Wenn du krank bist, muss der Staat dich behandeln, hast du Hunger, muss der Staat dich ernähren. Das ist meines Wissens unter Juristen auch völlig unumstritten.Kritikaster hat geschrieben:(21 May 2017, 16:01)
Mit dem Zweiten siehst auch Du besser!
Der letzte Satz wird nämlich fortgesetzt wie folgt:
Das Ablehnen einer Arbeit zum Erwerb des Lebensunterhalts aus Faulheit kann natürlich einen monetären Engpaß des Arbeitsscheuen nach sich ziehen. Da dieser dann aber selbst und aus freien Stücken gewählt ist, leitet sich daraus KEIN Anspruch auf Unterstützung durch die Solidargemeinschaft ab, wie Du ihn zu konstruieren versuchst.
Rom wurde auch nicht an einem Tag zerstört.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Und jetzt bitte noch das Urteil des BVerfGerichts aus dem das hervorgeht, dass Sanktionen verfassungskonform sind.Realist2014 hat geschrieben:(21 May 2017, 15:35)
du versuchst hier ein BGE aus der Verfassung abzuleiten
Gelingt dir NICHT
Daher ist bei Bezug von ALG II auch auch JEDES Jobangebot anzunehmen - und Sanktionen in diesem Bereich ( bei Regelverstößen) sind verfassungskonform.
Punkt
Außerdem versuche ich nicht ein BGE aus der Verfassung abzuleiten, denn das ALG II ist an die Bedingung der Bedürftigkeit geknüpft und deshalb kein BGE.
Mit dem Wort "Unfug" wäre ich da vorsichtig. Nenne doch bitte das Urteil des BVerfG zur Kürzungsregelung bei Arbeitsverweigerung. Dann reden wird weiter.Fazer hat geschrieben:(21 May 2017, 22:50)
Das ist Unfug, weswegen das Bundesverfassungsgericht gegen Kürzungsregelungen bei Hartz IV bei Arbeitsverweigerung auch keine Einwände hatte.
Rom wurde auch nicht an einem Tag zerstört.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 23:29)
Lässt sich nur aus dem letzten von dir fortgesetzten Satz auch bei kreativer Interpretation nicht herauslesen. Die Grundrechte gelten absolut, insbesondere das Recht auf Leben und Menschenwürde. Es ist egal, ob du aus freien Stücken rauchst und säufst, der Staat behandelt trotzdem auf eigene Kosten deinen Lungenkrebs und deine Säuferleber. Du kannst dir absichtlich die Pulsadern aufschneiden, oder mit deinem aidskranken Freund Sex haben, das ist schlicht ohne Belang. Wenn du krank bist, muss der Staat dich behandeln, hast du Hunger, muss der Staat dich ernähren. Das ist meines Wissens unter Juristen auch völlig unumstritten.
(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Siehe hier:Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 23:38)
Und jetzt bitte noch das Urteil des BVerfGerichts aus dem das hervorgeht, dass Sanktionen verfassungskonform sind.
Außerdem versuche ich nicht ein BGE aus der Verfassung abzuleiten, denn das ALG II ist an die Bedingung der Bedürftigkeit geknüpft und deshalb kein BGE.
Mit dem Wort "Unfug" wäre ich da vorsichtig. Nenne doch bitte das Urteil des BVerfG zur Kürzungsregelung bei Arbeitsverweigerung. Dann reden wird weiter.
Dass seit 2003 kein Urteil vorliegt, wonach die Kürzungen verfassungswidrig wären sagt insoweit schon alles.Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hartz-IV-Sanktionen bleiben vorerst
Karlsruhe weist eine Prüfungsvorlage des Sozialgerichts aus Gotha zurück. Das Jobcenter darf Leistungen kürzen, wenn jemand ein Angebot ausschlägt.
http://www.taz.de/!5307046/
Man muss allerdings durchaus differenzieren: das "bare Lebensminimun", d.h. ohne die Teile von HArtz IV, die zur "sozialen Teilhabe" dienen sollen, kann wohl nicht gekürzt werden. Aber darauf beschränkt es sich dann eben auch: die Vorstellungen vom BGE gehen insoweit ja viel weiter, sollen eine Art "sorgenfreies Leben", also inklusive "sozialer Teilhabe" ermöglichen, damit sich dann jeder selbst verwirklichen kann. Das ist aber weit mehr als bares Lebensminimum. Und daher ist es Unfug zu behaupten, ein BGE in dieser Grössenordnung jenseits von barem Lebensminimum wäre aus Art. 1 GG ableitbar.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Doch, selbstverständlich. Andernfalls hättest Du ihn ja auch nicht zu unterschlagen versucht.Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 23:29)
Lässt sich nur aus dem letzten von dir fortgesetzten Satz auch bei kreativer Interpretation nicht herauslesen.
Daher ist "Fördern und Fordern" ebenso legal wie Leistungskürzungen für arbeitsverweigernde Hartz4ler.
So weit Zustimmung.Soldmann hat geschrieben:Es ist egal, ob du aus freien Stücken rauchst und säufst, der Staat behandelt trotzdem auf eigene Kosten deinen Lungenkrebs und deine Säuferleber. Du kannst dir absichtlich die Pulsadern aufschneiden, oder mit deinem aidskranken Freund Sex haben, das ist schlicht ohne Belang. Wenn du krank bist, muss der Staat dich behandeln, ...
Das Problem für Deine Argumentation ergibt sich an dieser Stelle nur daraus, dass "Arbeitsfaulheit" und "Arbeitsverweigerung" nicht unter anerkannte Krankheiten fallen - und das ist auch gut so!Soldmann hat geschrieben:... hast du Hunger, muss der Staat dich ernähren.
Im übrigen solltest Du vorsichtiger damit sein, auf welche Hilfsverpflichtungen Du Deine Ansprüche an die Solidargemeinschaft beziehst. Es könnte sehr leicht sein, dass dabei am Ende weniger heraus kommt, als heute bereits geleistet wird.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Diesmal darf ich aus deinem Link zitieren:Fazer hat geschrieben:(22 May 2017, 00:57)
Siehe hier:
Dass seit 2003 kein Urteil vorliegt, wonach die Kürzungen verfassungswidrig wären sagt insoweit schon alles.
Das Gericht hielt die Sanktionsmöglichkeiten des Jobcenters Erfurt generell für verfassungswidrig und legte den Fall deshalb im Mai 2015 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Das Existenzminimum dürfe nicht gekürzt werden, so die Gothaer Richter. Solche Sanktionen verstießen gegen Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip.
Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts erklärte die Rechtsfragen nun zwar für „gewichtig“...
Sprich, das BVerfG hält die Rechtsfrage, also ob Sanktionen verfassungsgemäß sind, keineswegs für geklärt.
Du hast dich offenbar kundig gemacht. Respekt. Allerdings ist es nach dem SGB II durchaus möglich das "bare Lebensminimum" zu kürzen. Im Falle einer dritten Sanktion wird auf 0 gekürzt.Fazer hat geschrieben:Man muss allerdings durchaus differenzieren: das "bare Lebensminimun", d.h. ohne die Teile von HArtz IV, die zur "sozialen Teilhabe" dienen sollen, kann wohl nicht gekürzt werden. Aber darauf beschränkt es sich dann eben auch: die Vorstellungen vom BGE gehen insoweit ja viel weiter, sollen eine Art "sorgenfreies Leben", also inklusive "sozialer Teilhabe" ermöglichen, damit sich dann jeder selbst verwirklichen kann. Das ist aber weit mehr als bares Lebensminimum. Und daher ist es Unfug zu behaupten, ein BGE in dieser Grössenordnung jenseits von barem Lebensminimum wäre aus Art. 1 GG ableitbar.
Ich habe wie gesagt auch nicht behauptet, ein BGE wäre aus dem GG ableitbar. Meine Behauptung war, dass das GG keine Arbeitspflicht kennt, kein "wer essen will muss arbeiten" Prinzip, von dem gesagt wurde, das wäre gesellschaftlicher Grundkonsens.
Rom wurde auch nicht an einem Tag zerstört.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das Urteil ist ziemlich lang. Irgendwo musste ich das Zitat abschneiden. Dass der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum bei der Konkretisierung von Vorgaben des Verfassungsgerichtes hat, heißt nicht, dass diese damit aufgehoben sind. Wenn das Verfassungericht sagt: "Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden", dann liegt der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers innerhalb dieses Rahmens.Kritikaster hat geschrieben:(22 May 2017, 05:35)
Doch, selbstverständlich. Andernfalls hättest Du ihn ja auch nicht zu unterschlagen versucht.
Daher ist "Fördern und Fordern" ebenso legal wie Leistungskürzungen für arbeitsverweigernde Hartz4ler.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Und jetzt noch mal zur Schwachstelle Deiner Argumentation:Soldmann hat geschrieben:(22 May 2017, 14:08)
Das Urteil ist ziemlich lang. Irgendwo musste ich das Zitat abschneiden. Dass der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum bei der Konkretisierung von Vorgaben des Verfassungsgerichtes hat, heißt nicht, dass diese damit aufgehoben sind. Wenn das Verfassungericht sagt: "Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden", dann liegt der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers innerhalb dieses Rahmens.
Kritikaster hat geschrieben:Das Problem für Deine Argumentation ergibt sich an dieser Stelle nur daraus, dass "Arbeitsfaulheit" und "Arbeitsverweigerung" nicht unter anerkannte Krankheiten fallen - und das ist auch gut so!
Im übrigen solltest Du vorsichtiger damit sein, auf welche Hilfsverpflichtungen Du Deine Ansprüche an die Solidargemeinschaft beziehst. Es könnte sehr leicht sein, dass dabei am Ende weniger heraus kommt, als heute bereits geleistet wird.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das GG kennt auch kein "Recht", das arbeitsfaule sich auf die Couch setzen und von der Gesellschaft versorgen lassen können....Soldmann hat geschrieben:(22 May 2017, 13:37)
Diesmal darf ich aus deinem Link zitieren:
Das Gericht hielt die Sanktionsmöglichkeiten des Jobcenters Erfurt generell für verfassungswidrig und legte den Fall deshalb im Mai 2015 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Das Existenzminimum dürfe nicht gekürzt werden, so die Gothaer Richter. Solche Sanktionen verstießen gegen Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip.
Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts erklärte die Rechtsfragen nun zwar für „gewichtig“...
Sprich, das BVerfG hält die Rechtsfrage, also ob Sanktionen verfassungsgemäß sind, keineswegs für geklärt.
Du hast dich offenbar kundig gemacht. Respekt. Allerdings ist es nach dem SGB II durchaus möglich das "bare Lebensminimum" zu kürzen. Im Falle einer dritten Sanktion wird auf 0 gekürzt.
Ich habe wie gesagt auch nicht behauptet, ein BGE wäre aus dem GG ableitbar. Meine Behauptung war, dass das GG keine Arbeitspflicht kennt, kein "wer essen will muss arbeiten" Prinzip, von dem gesagt wurde, das wäre gesellschaftlicher Grundkonsens.
Daher sind die Sanktionen- auch bis auf Null bei besonderen "Schlaubergern" - sicher verfassungskonform
Das Verfassungsgericht wird das sicher nochmal klarstellen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Soldmann hat geschrieben:(22 May 2017, 13:37)
D. Meine Behauptung war, dass das GG keine Arbeitspflicht kennt, kein "wer essen will muss arbeiten" Prinzip, von dem gesagt wurde, das wäre gesellschaftlicher Grundkonsens.
Der gesellschaftliche Konsens ist der bei den BÜRGERN dieses Landes
Die Mehrheit der Bürger wäre sogar für eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit bei Langzeitarbeitslosen...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Deine Bemerkung wird beim wiederholen auch nicht besser. Gilt auch für das Verwenden von Nazijargon wie "arbeitscheu". Sorry, kein Interesse. Findest sicher wen anders, der drauf anspringt.Kritikaster hat geschrieben:(22 May 2017, 15:47)
Und jetzt noch mal zur Schwachstelle Deiner Argumentation:
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Soldmann hat geschrieben:(23 May 2017, 17:34)
Deine Bemerkung wird beim wiederholen auch nicht besser. Gilt auch für das Verwenden von Nazijargon wie "arbeitscheu". Sorry, kein Interesse. Findest sicher wen anders, der drauf anspringt.
dein Versuch, Sanktionen ( auch bis auf NULL) als nicht verfassungskonform darzustellen- ist eine Nullnummer.
Da diese nach wie vor verhängt werden.
Und den Begriff "arbeitsscheu" gab es schon weit vor den Nazis...
also schön die Kirche im Dorf lassen
dafür wird es aber immer wahrscheinlicher, dass eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit eingeführt werden wird...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Stimmt. http://www.bpb.de/politik/extremismus/r ... rteile?p=1Realist2014 hat geschrieben:(23 May 2017, 17:43)
Und den Begriff "arbeitsscheu" gab es schon weit vor den Nazis...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
da steht nichts über den Ursprung.Soldmann hat geschrieben:(23 May 2017, 18:10)
Stimmt. http://www.bpb.de/politik/extremismus/r ... rteile?p=1
Wie bei vielen Begriffen, die angeblich die Nazis "erfunden" haben sollen...
haben sie nicht
so kreativ waren sie nicht- sie haben viel abgekupfert
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das ist nun so ziemlich der schwächstmögliche Versuch, den Du unternehmen konntest, um Deine Argumentationslosigkeit zu überspielen.Soldmann hat geschrieben:(23 May 2017, 17:34)
Deine Bemerkung wird beim wiederholen auch nicht besser. Gilt auch für das Verwenden von Nazijargon wie "arbeitscheu". Sorry, kein Interesse. Findest sicher wen anders, der drauf anspringt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
You made my day, hehe, jetzt hast du mich zum lachen gebracht.Kritikaster hat geschrieben:(23 May 2017, 18:18)
Das ist nun so ziemlich der schwächstmögliche Versuch, den Du unternehmen konntest, um Deine Argumentationslosigkeit zu überspielen.
P.S.
*lach* Aber ich hab schon eine Ermahnung wegen SPAM gekriegt also...
Zuletzt geändert von Soldmann am Di 23. Mai 2017, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Werde erwachsen!Soldmann hat geschrieben:(23 May 2017, 18:23)
You made my day, hehe, jetzt hast du mich zum lachen gebracht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Soldmann hat geschrieben:(22 May 2017, 13:37)
Diesmal darf ich aus deinem Link zitieren:
Das Gericht hielt die Sanktionsmöglichkeiten des Jobcenters Erfurt generell für verfassungswidrig und legte den Fall deshalb im Mai 2015 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Das Existenzminimum dürfe nicht gekürzt werden, so die Gothaer Richter. Solche Sanktionen verstießen gegen Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip.
Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts erklärte die Rechtsfragen nun zwar für „gewichtig“...
Sprich, das BVerfG hält die Rechtsfrage, also ob Sanktionen verfassungsgemäß sind, keineswegs für geklärt.
Du hast dich offenbar kundig gemacht. Respekt. Allerdings ist es nach dem SGB II durchaus möglich das "bare Lebensminimum" zu kürzen. Im Falle einer dritten Sanktion wird auf 0 gekürzt.
Ich habe wie gesagt auch nicht behauptet, ein BGE wäre aus dem GG ableitbar. Meine Behauptung war, dass das GG keine Arbeitspflicht kennt, kein "wer essen will muss arbeiten" Prinzip, von dem gesagt wurde, das wäre gesellschaftlicher Grundkonsens.
Du hast folgendes behauptet (wobei man gedanklich ergänzen muss das Realist in etwa schrieb, dass jeder arbeitsbereit muss, wenn er Unterhalt vom STaat bekommen will)
Nirgendwo steht im GG, dass die Gesellschaft für den Lebensunterhalt der Bürger sorgen muss. Im Gegenteil, das GG lebt von dem Grundgedanken, dass jeder frei ist und insoweit auch für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen hat.Soldmann hat geschrieben:(21 May 2017, 13:56)
Widerspricht aber dem Grundgesetz. Da steht drin, dass im Gegenteil die Gesellschaft für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Jedenfalls nach der Auslegung durch das BVerfG. Das wäre vielleicht ein Beispiel für den Thread über Leitkultur. Ein der Verfassung widersprechender gesellschaftlicher Grundkonsens: "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen"; wogegen die Verfassung sagt: "Jeder soll essen, Niemand muss arbeiten."
Das BVerfG hat die Kürzungen von ALG II auch eben NICHT für verfassungswidrig erklärt. Wie du richtig schreibst, hielt das vorlegende Gericht die Regelungen für verfassungswidrig. Dann hätte das BVerfG das ja zur Entscheidung annehmen könne. Hat es nicht. Es gibt kein Urteil des BVerfG nach dem die Sanktionen unter den Hartz IV Gesetzen für verfassungswidrig erklärt wurden. Selbst die Vollsanktion ist nach 14 Jahren weiterhin in Kraft - und sie ist auch richtig.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ich hab doch den Paragraphen und das Urteil verlinkt wo genau das drin steht. Mehr kann ich nicht tun.Fazer hat geschrieben:(24 May 2017, 12:47)
Du hast folgendes behauptet (wobei man gedanklich ergänzen muss das Realist in etwa schrieb, dass jeder arbeitsbereit muss, wenn er Unterhalt vom STaat bekommen will)
Nirgendwo steht im GG, dass die Gesellschaft für den Lebensunterhalt der Bürger sorgen muss.
Korrekt. In Kraft aber nicht verfassungsgemäß, seit 14 Jahren. Und sie ist natürlich auch richtig für die Mehrheit, die kein HartzIV bezieht. Soweit kein Dissenz.Fazer hat geschrieben:Das BVerfG hat die Kürzungen von ALG II auch eben NICHT für verfassungswidrig erklärt. Wie du richtig schreibst, hielt das vorlegende Gericht die Regelungen für verfassungswidrig. Dann hätte das BVerfG das ja zur Entscheidung annehmen könne. Hat es nicht. Es gibt kein Urteil des BVerfG nach dem die Sanktionen unter den Hartz IV Gesetzen für verfassungswidrig erklärt wurden. Selbst die Vollsanktion ist nach 14 Jahren weiterhin in Kraft - und sie ist auch richtig.
Rom wurde auch nicht an einem Tag zerstört.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Soldmann hat geschrieben:(24 May 2017, 16:07)
Ich hab doch den Paragraphen und das Urteil verlinkt wo genau das drin steht. Mehr kann ich nicht tun.
Korrekt. In Kraft aber nicht verfassungsgemäß, seit 14 Jahren. Und sie ist natürlich auch richtig für die Mehrheit, die kein HartzIV bezieht. Soweit kein Dissenz.
Doch - verfassungsgemäß
egal was linken Tröten auch posaunen...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden