Das "Bedingungslose Grundeinkommen" ist schon von der Wortschöpfung her mindestens irreführend. Der Duden dazu :
1. ohne jede Bedingung geschehend, an keinerlei Bedingungen geknüpft
2. uneingeschränkt, absolut, unbedingt
Es wäre mindestens zwei Bedingung zu erfüllen - der Staat, welcher diese Zahlungen leisten soll muss, muss eine Verbindung zu denjenigen haben, welche ein solche Zahlung beanspruchen "könnten" - und wichtigste Bedingung, das dazu notwendige Kapital überhaupt - wie auch immer - generieren können.
Ist wenigstens eine dieser grundlegenden Bedingungen nicht erfüllt, gibt es auch kein "Bedingungslose Grundeinkommen".
Das Verhalten des dt. Staates gegenüber "Bedürftigen" ist durch zahlreiche Gesetze in allen Aspekten (darunter 12 Sozialgesetzbücher (SGB)) :
SGB 1: Allgemeiner Teil
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/index.html
SGB 2: Grundsicherung für Arbeitssuchende
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
SGB 3: Arbeitsförderung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html
SGB 4: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/index.html
SGB 5: Gesetzliche Krankenversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html
SGB 6: Gesetzliche Rentenversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/index.html
SGB 7: Gesetzliche Unfallversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/index.html
SGB 8: Kinder- und Jugendhilfe
http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/index.html
SGB 9: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/index.html
SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/index.html
SGB 11: Soziale Pflegeversicherung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/index.html
SGB 12: Sozialhilfe
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html
Schon die Titel enthalten "Bedingungen" -
die Leistungen, falls die Bedingungen dazu erfüllt sind gehen weit über ein sog. "BGE" hinaus. Hier müsste also auch erheblich von der Grundidee "BGE" abgegangen werden. Das Verlockende an solchen "Überlösungen" verschwindet rasch, wenn man Millionen Menschen "gleichbehandeln" möchte.
Ein weiterer Grund warum ein BGE nicht funktionieren kann - selbst wenn man noch so beharrlich an dieser Idee klebt -
Nichts am Kapitalismus so wie der existiert, dürfte sich verändern. Nach wie vor, wäre ein Staat als Wirtschaft an die von außen kommenden Bedingungen ge- und unlösbar verbunden.
Ein isoliertes auf einen bestimmten Staat bezogenes BGE würde (wie sonst auch) alle, die sich anders verhalten möchten (warum auch immer) "aus dem Land treiben" Nach "fest kommt lose" eine alte mechanische Regel die nicht nur für Schrauben und Muttern gilt.
Wie die gescheiterte Ideologie des Kommunismus, wäre nicht das Individuum die führende Größe, nein, es müsste dazu ein "Kollektiv" existieren. Etwas, was sich als totale Fehleinschätzung längst erwiesen hat. Selbst diktatorische Gewalt konnte kein echtes "Kollektiv" zu Tage fördern. Das Menschen auf sich bezogen denken und handeln ist dagegen nachweisbar.
Falls sich "Industrie 4.x" usw. wegen der Verteilung von Einkommensmöglichkeiten als problematisch erweist, werden wohl andere Maßnahmen erforderlich werden. Weder die sehr lange zurückliegende "Landwirtschaftliche Revolution" noch alle industrielle Revolutionen in vergleichsweise jüngerer Zeit haben das permanente Anwachsen der Weltbevölkerung gehemmt - eher in Gegenteil, sie waren Grund für den bisherigen Verlauf. Eine heutige Welt könnte problemlos um eine geringere Anzahl von 3 ... 4 Milliarden Menschen auskommen. Leider sind "wir" in Kürze auf der "zweiten Hälfte des Schachbretts" angekommen.
Daran ändert ein "BGE" in den Staaten der 1. Welt (selbst wenn es mehrheitlich erwünscht und funktionieren würde) nichts. Unsere Lage ist derzeit unkritisch. Viel wichtiger als ein nationales BGE,
wären wirklich gute Ideen, die helfen könnten, alle dort zu halte wo sie sich gerade befinden.
Den meisten anderen Ländern würden schon vernünftige Arbeitsmöglichkeiten genügen - das eher exotische BGE ist eine Kopfgeburt von Menschen die Probleme haben, die andere gerne hätten...
Jedes in D existierende Gesetz und was daraus abgeleitet werden kann, ist an Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt, kommt es eben NICHT zu den dort festgelegten Folgerungen. Würde sich ein BGE aus dem GG ableiten lassen, wäre die Einführung ein juristischer Prozess -
wäre ein BGE wie alles was im GG verankert ist schlicht einklagbar. Das wäre längst geschehen, wenn es denn so wäre...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)