Dampflok94 hat geschrieben:(18 Oct 2017, 15:14)
Wieso sollte man das tun? Im Gegenteil, ein BGE sollte eher im unteren Bereich anfangen und dann steigen. Und zwar oberhalb der Inflation.
Man braucht eine Bemessungsgrundlage für eine steuerfinanzierte Leistung, wie das BGE eine ist.
Die Steuereinnahmen sind in einer Industriegesellschaft höher, als in einer Dienstleistungsgesellschaft.
Das hängt mit den Möglichkeiten zusammen, Produktivitätsfortschritte zu erreichen. Eine Friseuse kann ihre Produktivität kaum steigern, sie kann nur den Grad ihrer Selbstausbeutung beeinflussen, was wiederum die Produktqualität (Frisur) beeinträchtigen kann.
Wenn man sich auf den entsprechenden Umbau der Gesellschaft einläßt, ändert das die Finanzierungsgrundlagen ständig. Man muß darauf reagieren, wenn man keine Inflation will.
Die umlagefinanzierten Sicherungssysteme sollen durch das BGE ersetzt werden. Jeder muß sich aus seinem BGE privat versichern und dabei den Anteil übernehmen, den der AG bislang getragen hat. Das senkt die Lohnnebenkosten.
Das wird nebenbei ein Festmahl für die Finanzwirtschaft.
Wenn irgendwas bislang die Kostenexplosion im Versicherungswesen gebremst hat, waren das die Arbeitgeber.
Übertreibt es nicht, sonst stellen wir die Standortfrage. Dieser Einspruch fällt künftig weg.
Zusätzlich stellt sich die Frage der Steuergerechtigkeit.
Jeder Besserverdiener fragt sich, warum er 3000 € an Steuern bezahlen soll, um einen Gegenwert von 1000 € BGE zu erhalten.
Diese Diskussion endet mit der Einführung einer Flattax, die von den Armen als ungerecht empfunden wird.
Das BGE geht für die Versicherungen drauf und das schmale Arbeitseinkommen wird nahezu wegbesteuert.
Das muß man alles abwägen, bevor man mit dem BGE in der Hand über „leicht verdientes Geld“ in Jubel ausbricht.