Dampflok94 hat geschrieben:(29 Nov 2017, 07:50)
Da gibt es leider ein kleines Problem. Wir haben in D das Recht auf Arbeit. Aber kein Recht auf einen Arbeitsplatz. Sollte letzteres jemals eingeführt werden, so wäre dein obiges Statement absolut verständlich. Noch haben wir das aber nicht. (Und der Realist würde wahrscheinlich gleich poltern, dies wird es auch niemals geben.) Und bis dahin, kann man solches getrost stecken lassen.
Ich persönlich finde die Idee eines Rechts auf einen Arbeitsplatz nicht schlecht.
Der Staat legt fest, wie viele Stunden Arbeit einem Arbeitslosen zumutbar ist. Eine alleinerziehende Mutter mit Baby zB. 0 Stunden. Also bekommt sie den vollen Hartz4-Satz wie heute.
Kommt das Baby halbtags in die Schule, sind zB. 12 Wochenstunden zumutbar. Also wird Hartz um 1/3 gestrichen, jedoch wird eine Arbeitsstelle angeboten für 15std vom Staat garantiert. Das kann dann Tipparbeit beim Amt sein, städtliche Unternehmen wie Müllabfuhr, Gartenarbeit im Park oder aber auch gemeinnützige Arbeit bei anerkannten Vereinen.
Der Lohn sollte etwas niedriger als der Mindestlohn angesetzt werden, um der Privatwirtschaft keine Konkurrenz zu machen. Man könnte auch Angebot und Nachfrage ins Spiel bringen. Wenn zB. der Job sich um Senioren zu kümmern heißt begehrt wäre (weil eben bequemer, einfacher), könnte der STundenlohn dann auch niedriger angesetzt werden. Allerdings minimal so viel, dass man durch den Job mehr hat als ohne Job (es sollte einen Anreiz geben, möglichst viel arbeiten zu wollen, nicht dass man sich krank und unfähig rechnet, damit möglichst wenig Wochenstunden zumutbar attestiert würden).
Mindestlohn? Bräuchte man nicht.
BGE? Sowieso nicht. Es gäbe auch kein Problem mit Robotern etc., weil der Staat entsprechend so hohe Steuern erhebt, um eventuell Arbeitsloswerdende deren Lohn bezahlen zu können.
Ich persönlich fände, dass das ein überlegenes System wäre.
Allerdings nicht aus einer egoistischen Sichtweise betrachtet, sondern volkswirtschaftlich. Ich persönlich hätte am liebsten ein möglichst hohes BGE.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.