H2O hat geschrieben:(30 Aug 2018, 09:14)
Inzwischen hat die SPD das Thema "Sichere Rente bis 2040" entdeckt. Dazu einige Anmerkungen:
- 1.
Nach wie vor können Renten/Pensionen doch nur aus Abgaben und/oder Steuern bezahlt werden. Wenn 48% des letzten Einkommens gesichert sein sollen, und zwei Erwerbstätige für einen Rentner sorgen müssen, dann bedeutet das in 2040, daß das bisherige Rentensystem Abgaben um 50% des Einkommens nach sich zieht.
2.
Die Begrenzung der Abgaben (Sozialversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen) dürfte nicht mehr durch zu halten sein. Wohl aber wird es weiterhin die Obergrenze für Renten geben... was bedeutet, daß Gutverdiener überproportional zur umlagefinanzierten Rente bei zu tragen haben. Sie bekommen bei weitem nicht etwa 48% Ihres Einkommens als Rente.
3.
Kapitalversicherungen haben sich als Mogelpackung erwiesen. Schon der Grundeinsatz dafür wird von Betriebskosten der Versicherungen angeknabbert. Zinsgeschäfte waren ein zerstobener Traum. Gutverdiener können sich also kaum auf diese Weise ein Sparguthaben anlegen, das die Lücke zu den 48% schließen kann.
4.
Soziale Wohltaten wie die Mütterrente... wer findet diesen Gedanken nicht sehr vernünftig... dürfen nicht mehr aus der Umlage der Rentenversicherungspflichtigen bezahlt werden. Das geht zu Lasten der garantierten 48%. Was das aber heißt für die "Gutverdiener"... Das Ergebnis gilt aber in gleicher Weise für "Spätaussiedler", die in unser Sozialsystem und Rentensystem einwandern, womöglich ohne gleich ihre Nachkommen mit zu bringen, die hier zur Umlagefinanzierung beitragen.
5.
Der Zuschuß aus Steuern für "versicherungsfremde Leistungen" wird gewaltig anschwellen müssen, um einen fairen Ausgleich zu schaffen.
6.
Aus meiner unbedarften Sicht spielt es keine Rolle, ob nun sämtliche Bürger in eine neue Bürgerversicherung überführt werden, oder ob die gegenwärtigen Alterssicherungssysteme weiter entwickelt werden. Am Ende wird doch der demographische Aufbau der Erwerbsbevölkerung und die Wirtschaftsentwicklung vorgeben, was für die Altenversorgung erarbeitet werden kann.
7.
Als Abhilfe kann ich mir nur den Verzicht auf eine Altersgrenze für die Erwerbstätigkeit vorstellen. Das wird das ganz große Streitthema werden. Vielleicht muß man das Renteneintrittsalter von der Berufsgruppe abhängig machen... der Dachdecker ist sicher nicht vergleichbar mit einem Verwaltungsangestellten oder einem Freiberufler. Da kommt auf Vertrauensärzte eine sehr schwierige Aufgabe zu, denn natürlich kann man nicht mehr arbeiten, wenn körperlicher und geistiger Verfall unübersehbar zugeschlagen haben. Andererseits ist es auch kein Plan, daß kerngesunde Rentner die viele Zeit totschlagen mit allen möglichen Zerstreuungen... oder dem Suff verfallen.
Ich bin gespannt, in welcher Weise diese politische Auseinandersetzung geführt werden wird. Gestritten wird immer wieder nur um das, was wir als Gemeinschaft erwirtschaften konnten... da gibt es nichts geschenkt!
Ich möchte mich zunächst einmal auf die Argumentation einlassen, die sie unter Punkt 2. aufführen.
Als aberwitzig empfinde ich die Vorstellung den festgelegten % Beitrag über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus, bis zur Höhe seines tatsächlichen Bruttoeinkommens zahlen zu müssen, aber später nur eine Rente zu bekommen, die, abweichend von anderen Einzahlern nur einen Bruchteil ausmacht. Da dieser Gedankengang aber bei vielen "Rentenfinanzierungskünstlern" das Ei des Kolumbus zu sein scheint, möchte ich mit einem zugegebener Maßen schlichten Beispiel dies Verdeutlichen.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt heute 6.500,-€.
45 Jahre permanent Höchstbeiträge eingezahlt = Höchstrente. heute ca. 2.700,- (theoretischer Wert)
Wer 45 Jahre für die Hälfte, also 3.250,- Beiträge abführt, bekommt die Hälfte, also 1.350,- usw
Wer 45 Jahre 1/4 also für 1.625,- Beiträge einzahlt, bekommt ein Viertel, also 675,- .
Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, bei gleichzeitiger Deckelung der Höchstrenten würde bei jemand der eine Million im Jahr verdient bedeuten, er zahlt 18,6% A an Beiträgen, also 180.000 ein, bekommt dafür aber nur eine Rente von 2.700,-€, die dann der entsprechen würde, die jemand bekommt, der nur 18,6% der heutigen Beitragsbemessungsgrenze einzahlt.
Wenn das jetzt doch unübersichtlich formuliert war, die Bedeutung solcher Verbesserungen:
Wer im Jahr 12.500 € Rentenbeiträge zahlt erhält die gleiche Rente wie Jemand, der jährlich 180.000,-€ Beiträge einzahlt.
...geht´s noch?