Die Mittel dafür sind bedauerlicher weiß ungleich verteilt, und wenn Du dich mit dem Thema beschäftigt hättest, hätte Du das nicht geschrieben.epona » Mo 22. Dez 2014, 06:13 hat geschrieben:
Ops, jetzt sind wir schon bei der "Seele"
Wer Hilfe sucht wird Hilfe finden.
Niemand kann die Eltern an die Hand nehmen und/oder dauerhaft überwachen.
Ein klein wenig muss halt jeder den Hintern hoch bekommen.
Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlstands
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Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
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Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
epona » Mo 22. Dez 2014, 06:16 hat geschrieben:
Ca!, denn es handelt sich lediglich um Schätzungen.
Du Verharmlost den Sachverhalt.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
DU hast einfach keine Argumente als die übliche pauschale Jammerei.Starfix » Mo 22. Dez 2014, 10:26 hat geschrieben:
Du gehst auf die Persöhnlich Schiene statt zu Argumentieren.
Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
Nö, ich stelle nur richtig.
Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
Details?Starfix » Mo 22. Dez 2014, 10:30 hat geschrieben:
Die Mittel dafür sind bedauerlicher weiß ungleich verteilt, und wenn Du dich mit dem Thema beschäftigt hättest, hätte Du das nicht geschrieben.
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Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
Nein es ging dir darum die Eltern für ihr versagen zu bestragen und die Kinder ihre Probleme eigenverantwortlich auf der Straße Selbst zu lösen. Du denkst da sicher an Gefängnisse und Arbeitshäuser. An Verhütung und Abtreibung, Aber nicht an Hilfe. Woher willst Du denn wissen wissen, ob die Kinder später auf der schiefe Bahn geraten werden? Viele dieser Kinder stammen sogar aus einen guten Elternhaus mit Leute die eine ähnlich soziale kalte Einstellung haben wie Du sie hier zum besten gibst.epona » Mo 22. Dez 2014, 08:05 hat geschrieben:
Tally, mein Problem besteht nicht darin diesen Jugendlichen Hilfe zu verwähren.
Es geht darum die Ursachen zu erkennen.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
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Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
Das sollte doch mitlerweile bekannt sein und zu allgemeinbildung gehören.epona » Mo 22. Dez 2014, 10:37 hat geschrieben:
Details?
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
Selbstverständlich plädiere ich für Sanktionen.Starfix » Mo 22. Dez 2014, 10:38 hat geschrieben:
Nein es ging dir darum die Eltern für ihr versagen zu bestragen und die Kinder ihre Probleme eigenverantwortlich auf der Straße Selbst zu lösen. Du denkst da sicher an Gefängnisse und Arbeitshäuser. An Verhütung und Abtreibung, Aber nicht an Hilfe. Woher willst Du denn wissen wissen, ob die Kinder später auf der schiefe Bahn geraten werden? Viele dieser Kinder stammen sogar aus einen guten Elternhaus mit Leute die eine ähnlich soziale kalte Einstellung haben wie Du sie hier zum besten gibst.
Eltern die ihre Kinder vernachlässigen oder gar mißhandeln müssen bestraft werden.
Den ersten Satz kannst du dir dahin schieben wo es immer dunkel ist.
Habe ich nie behauptet.
KAPIERT?
Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
Also NULL!Starfix » Mo 22. Dez 2014, 10:39 hat geschrieben:
Das sollte doch mitlerweile bekannt sein und zu allgemeinbildung gehören.
Ich dachte es mir
Aber pauschal jammern
Re: Obdachlose Jugendliche – Tausende Kinder in einem Wohlst
So hier der Eindruck entsteht, der Staat wäre im Bereich der Jugendobdachlosigkeit völlig untätig: das ist so nicht richtig. Es gibt klare, gesetzliche Regelungen, wie für alles andere auch. In der praktischen Umsetzung lassen sich jedoch Defizite feststellen, und einige sind in diesem Fernsehbericht auf den Punkt begracht.
Auch wer meint, die Eltern müßten erst mal in die Pflicht genommen und bei Vergehen wie Vernachlässigung und Mißbrauch bestraft werden: auch hier sind die gesetzlichen Grundlagen längst klar geregelt und es ist bestimmt falsch zu glauben, die würden grundsätzlich nicht umgesetzt. Aber auch hier gibt es Defizite, die in den letzten Jahren aufs traurigste immer wieder öffentlich wurden, meist jedoch erst dann, wenn Kinder oder Jugendliche ums Leben kamen, weil Jugendämter untätig blieben oder Entscheidungen getroffen wurden, die Kinder und Jugendliche lebensbedrohlichen Verhältnissen auslieferten.
Was der Bericht des ZDF klar aufzeigt: gesetzliche Pflichten werden viel zu oft nicht umgesetzt. Die Verpflichtung zur Inobhutnahme von bedrohten Kindern und Jugendlichen ist völlig klar geregelt, es steht keinem Sachbearbeiter zu Betroffene abzuweisen, die sich mit der Bitte um Hilfe an sie wenden. Aber das ist geschehen, in neun von zehn Fällen, in denen diese Bitte an die Sachbearbeiter von Jugendämtern ergangen ist. Dafür gibt es keine Rechtfertigung, das ist ein Mißstand, der abseits von Ursachenforschung und bestehenden Hilfesangeboten, sei durch staatliche, sei es durch private Stellen, unverzüglich abzustellen ist. Ein Sachbearbeiter, der die Inobhutnahme verweigert, weil ein Kollege gerade krank ist, weil die Arbeitszeit in einer halben Stunde vorbei ist (wobei auch diese Sachbearbeiterin eigene Betreuungspflichten zu erfüllen hat, die anerkannt werde müssen, aber das rechtfertigt keine Untätigkeit sondern erfordert sofortige Delegation an Kollegen oder die Polizei, das ist nicht geschehen) begeht Rechtsbruch in einem hochsensiblen Bereich. Das ist durch nichts zu rechtfertigen und berührt nicht nur disziplinarische Anforderungen an die Behörden, sondern auch das Strafrecht.
Es wundert mich wirklich, daß dieser Aspekt in der Diskussion beiseite gewischt wird, mit Verweisen auf die Verantwortung der Eltern, mit Verweisen auf ausstehende Ursachenforschung (was Blödsinn ist), mit Verweisen auf bestehende Hilfsangebote, mit einer Relaivierun der staatlichen Verantwortung, die hier überhaupt nicht greift, weil diese Verantwortung völlig klar ist und widerrechtlich negiert wurde.
Sicher ist es blauäugig zu glauben, dieses Problem umfassen und dauerhaft durch staatliches Handeln beseitigen zu können. Aber es zynisch Behördenmitarbeitern, die solchen grundlegenden Pflichten, die der Gesetzgeber ihnen auferlegt, schlicht nicht nachkommen. Dies sollte eigentlich allgemeiner Konsens sein, aber offenbar ist dem nicht so.
Ein Manko der gesetzlichen Regelung ist wohl, daß Betroffene zwar einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Hilfe haben, aber keinerlei Handhabe diesen Rechtsanspruch auch durchzusetzen oder gegen Sachbearbeiter vorzugehen, die ihren Aufgaben nicht oder unzureichend nachkommen. Da hilft es nicht, wenn sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, nachdem es zu Todesfällen kam. Hier muss dringend nachgebessert werden, auch, was die statistische Erfassung und die materielle Unterstützung angeht.
Auch wer meint, die Eltern müßten erst mal in die Pflicht genommen und bei Vergehen wie Vernachlässigung und Mißbrauch bestraft werden: auch hier sind die gesetzlichen Grundlagen längst klar geregelt und es ist bestimmt falsch zu glauben, die würden grundsätzlich nicht umgesetzt. Aber auch hier gibt es Defizite, die in den letzten Jahren aufs traurigste immer wieder öffentlich wurden, meist jedoch erst dann, wenn Kinder oder Jugendliche ums Leben kamen, weil Jugendämter untätig blieben oder Entscheidungen getroffen wurden, die Kinder und Jugendliche lebensbedrohlichen Verhältnissen auslieferten.
Was der Bericht des ZDF klar aufzeigt: gesetzliche Pflichten werden viel zu oft nicht umgesetzt. Die Verpflichtung zur Inobhutnahme von bedrohten Kindern und Jugendlichen ist völlig klar geregelt, es steht keinem Sachbearbeiter zu Betroffene abzuweisen, die sich mit der Bitte um Hilfe an sie wenden. Aber das ist geschehen, in neun von zehn Fällen, in denen diese Bitte an die Sachbearbeiter von Jugendämtern ergangen ist. Dafür gibt es keine Rechtfertigung, das ist ein Mißstand, der abseits von Ursachenforschung und bestehenden Hilfesangeboten, sei durch staatliche, sei es durch private Stellen, unverzüglich abzustellen ist. Ein Sachbearbeiter, der die Inobhutnahme verweigert, weil ein Kollege gerade krank ist, weil die Arbeitszeit in einer halben Stunde vorbei ist (wobei auch diese Sachbearbeiterin eigene Betreuungspflichten zu erfüllen hat, die anerkannt werde müssen, aber das rechtfertigt keine Untätigkeit sondern erfordert sofortige Delegation an Kollegen oder die Polizei, das ist nicht geschehen) begeht Rechtsbruch in einem hochsensiblen Bereich. Das ist durch nichts zu rechtfertigen und berührt nicht nur disziplinarische Anforderungen an die Behörden, sondern auch das Strafrecht.
Es wundert mich wirklich, daß dieser Aspekt in der Diskussion beiseite gewischt wird, mit Verweisen auf die Verantwortung der Eltern, mit Verweisen auf ausstehende Ursachenforschung (was Blödsinn ist), mit Verweisen auf bestehende Hilfsangebote, mit einer Relaivierun der staatlichen Verantwortung, die hier überhaupt nicht greift, weil diese Verantwortung völlig klar ist und widerrechtlich negiert wurde.
Sicher ist es blauäugig zu glauben, dieses Problem umfassen und dauerhaft durch staatliches Handeln beseitigen zu können. Aber es zynisch Behördenmitarbeitern, die solchen grundlegenden Pflichten, die der Gesetzgeber ihnen auferlegt, schlicht nicht nachkommen. Dies sollte eigentlich allgemeiner Konsens sein, aber offenbar ist dem nicht so.
Ein Manko der gesetzlichen Regelung ist wohl, daß Betroffene zwar einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Hilfe haben, aber keinerlei Handhabe diesen Rechtsanspruch auch durchzusetzen oder gegen Sachbearbeiter vorzugehen, die ihren Aufgaben nicht oder unzureichend nachkommen. Da hilft es nicht, wenn sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, nachdem es zu Todesfällen kam. Hier muss dringend nachgebessert werden, auch, was die statistische Erfassung und die materielle Unterstützung angeht.