Leistungskürzungen sind Verfassungswidrig !

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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victim

Re: Leistungskürzungen sind Verfassungswidrig !

Beitrag von victim »

Die Arbeitsgesetze bezwecken Leistungsunterbindung:
damit wird der Profit weder mental leistungsadäquat generiert, noch leistungsanteilig abgeschöpft.
Diese Arbeitsgesetze sind verfassungswidrig.

Hingegen gibts für per Erwerbsphase kaufkraftmaximierte Nachfrager immer mehr und immer lukrativer zu tun.
Genau das ist aber politisch nicht gewollt.
Da gibts z.B. einen 150 Jahre alten Arbeiterverein, der unter allen Umständen seinen mittelalterlichen Löhner-Wahn
immer weiter in die Moderne verschleppen möchte, um damit seine Klientel zu bedienen.
Dr. Nötigenfalls

Re: Leistungskürzungen sind Verfassungswidrig !

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » Mi 20. Nov 2013, 21:56 hat geschrieben:
In dem Alter gibt es viele Menschen, die sich neben ihrem Beruf weiterbilden und das auch noch anteilig oder vollständig selber zahlen. Deshalb sollten staatliche Bildungsförderungen auf gesundheitliche und wirtschaftliche Härtefälle beschränkt werden, damit es nicht zu Mitnahmeeffekten und Selbstverwirklichungen auf Kosten des Steuerzahlers kommt.
Richtig. Diese Härtefälle gibt es jedoch zuhauf. Allerdings hab ich auch etwas gegen eine "Bildungsmaschinerie", wo am Ende nur den Initiatoren der Bildungseinrichtungen geholfen wird.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Sa 14. Dez 2013, 13:25, insgesamt 2-mal geändert.
Dr. Nötigenfalls

Re: Leistungskürzungen sind Verfassungswidrig !

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

pikant » Fr 22. Nov 2013, 08:51 hat geschrieben: haben Sie da eine Statistik zur Hand oder ist das nur ihre persoenliche Auffassung?
Persönliche Erfahrung.
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