Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger?

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Antisozialist
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Antisozialist »

Humanist » Mi 11. Sep 2013, 19:06 hat geschrieben:Hier ein Bericht über korrupte Jobcenter und einen korrupten Staat: Jobcenter-Chefs bekommen Prämie, wenn sie viel und besonders hart sanktionieren. D.h. wenn sie besonders vielen Menschen die Existenzgrundlagen entziehen(nichts anderes sind Sanktionen) , werden sie zusätzlich zu ihrem schon hohen Gehalt finanziell belohnt. Anders ausgedrückt: Auftragsmord durch die Regierung, aufkosten der Steuerzahler.

Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html
Das Gehalt ist recht übel für eine Führungskraft, aber Beamte sollten in ihren Entscheidungen wirtschaftlich unabhängig bleiben.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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jmjarre
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von jmjarre »

Antisozialist » Mi 11. Sep 2013, 18:36 hat geschrieben:
Das Gehalt ist recht übel für eine Führungskraft, aber Beamte sollten in ihren Entscheidungen wirtschaftlich unabhängig bleiben.
6000 Euro plus Prämie...in der freien Wirtschaft ist das NICHT die Regel
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
Antisozialist
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Antisozialist »

jmjarre » Sa 14. Sep 2013, 09:00 hat geschrieben:
6000 Euro plus Prämie...in der freien Wirtschaft ist das NICHT die Regel
Und wenn jemand eine Niederlassung mit mehreren hundert Mitarbeitern leitet?
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Humanist » Mi 11. Sep 2013, 18:06 hat geschrieben:Hier ein Bericht über korrupte Jobcenter und einen korrupten Staat: Jobcenter-Chefs bekommen Prämie, wenn sie viel und besonders hart sanktionieren. D.h. wenn sie besonders vielen Menschen die Existenzgrundlagen entziehen(nichts anderes sind Sanktionen) , werden sie zusätzlich zu ihrem schon hohen Gehalt finanziell belohnt. Anders ausgedrückt: Auftragsmord durch die Regierung, aufkosten der Steuerzahler.

Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html
Ich halte diesen Zustand für unhaltbar,das in solch einer Anstellung PRÄMIEN gezahlt werden.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von zollagent »

Um so wichtiger ist es, daß man bedacht sein sollte, durch eine Arbeitsaufnahme dieser "Nötigung" so schnell wie möglich zu entkommen!
Dr. Nötigenfalls

Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

zollagent » Mo 7. Jul 2014, 07:35 hat geschrieben:Um so wichtiger ist es, daß man bedacht sein sollte, durch eine Arbeitsaufnahme dieser "Nötigung" so schnell wie möglich zu entkommen!
Völlig Richtig.
Aber auch völlig unnötig zu erklären.

Außer man geilt sich immer wieder,an denen auf die wirklich NICHT wollen.
Und du hast das Talent es immer wieder neu zu versuchen,es so darzustellen,als wenn ALLE ALG II Empfänger in genau DEINE Kategorie passen würden.

Damit vermittelst du den Lesern den Eindruck,das DU Hilfeempfänger alle in eine Kiste steckst.
und das,macht deine diesbezüglichen Postings ziemlich Peinlich,und zwar für dich.
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Realist2014
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Realist2014 »

Dr. Nötigenfalls » Mo 7. Jul 2014, 10:24 hat geschrieben: Völlig Richtig.
Aber auch völlig unnötig zu erklären.

Außer man geilt sich immer wieder,an denen auf die wirklich NICHT wollen.
Und du hast das Talent es immer wieder neu zu versuchen,es so darzustellen,als wenn ALLE ALG II Empfänger in genau DEINE Kategorie passen würden.

Damit vermittelst du den Lesern den Eindruck,das DU Hilfeempfänger alle in eine Kiste steckst.
und das,macht deine diesbezüglichen Postings ziemlich Peinlich,und zwar für dich.
"man" geilt sich immer wieder genau an DEN Sanktionen für DIE Brüder auf, die NICHT wollen... :cool:
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Piedro

Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Piedro »

Humanist » Mi 11. Sep 2013, 18:06 hat geschrieben:Hier ein Bericht über korrupte Jobcenter und einen korrupten Staat: Jobcenter-Chefs bekommen Prämie, wenn sie viel und besonders hart sanktionieren. D.h. wenn sie besonders vielen Menschen die Existenzgrundlagen entziehen(nichts anderes sind Sanktionen) , werden sie zusätzlich zu ihrem schon hohen Gehalt finanziell belohnt. Anders ausgedrückt: Auftragsmord durch die Regierung, aufkosten der Steuerzahler.

Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html

Vorweg: ich bin ebenso erfreut wie erstaunt, daß hier mal ein Thread zum Thema einigermaßen sachlich geblieben ist, ohne in die Abgründe persönlicher Differenzen, ideoligischer Phrasen und der hier permanent kultivierten Dumpfbackenhetze abzudriften.

Zu den Prämienzahlungen: die wurden lange durch die Arbeitsagentur und andere Stellen vehement bestritten, bis diese Tatsache belegbar ans Licht kam.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte auf B.Z.-Nachfrage die Prämienzahlungen. Sprecherin Anja Huth: „Wir sind davon überzeugt, dass die Verbindung der Zielerreichung mit der Leistungsbezahlung ein zusätzliches Motivationssignal für die erfassten Beschäftigten bedeutet.“
Nun wird wenigstens eingestanden, daß die Zielsetzung nicht die gern propagierte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist. :thumbup:

Drei Aspekte werden bei dieser Diskussion in der Regel außen vor gelassen:

1. Der permanente Anstieg der Sanktionen (hauptsächlich wegen Meldeversäumnissen) wird nicht hinterfragt, sondern polemisch verwendet um Vorurteile und soziale Ausgrenzung nachhaltig zu kultivieren.

2. Die gerichtlich korrigierten Sanktionen fließen nicht in die publizierten Statistiken ein, sie haben auch keinen Einfluß auf die Bonuszahlungen.

3. Die "Notwendigkeit" und die sozialen Auswirkungen von Sanktionen wurden zwar untersucht und von zahlreichen, durchaus sachlichen und ideologisch unverdächtigen Studien als kontraproduktiv dargestellt, seitens der Politik werden diese Ergebnisse allerdings ignoriert.

Zu 1: ein plötzlicher Anstieg der Sanktionen war feststellbar, als in einem Einzelfall geurteilt wurde, daß permanente Absagen von Meldeterminen durch eine ärztliche Wegeunfähigkeitsbescheinigung belegt werden sollen.

Seither werden Krankschreibungen, nach dem Gesetzestext ein "wichtiger Grund" für ein Melde"versäumnis", nicht anerkannt. Obwohl das SGB dahingehend abgeändert wurde, daß den Jobcentern die Möglichkeit gegeben wurde, bei Zweifeln an einer Krankschreibung den Ärztlichen Dienst einzuschalten, wird an dieser Praxis festgehalten. Und das obwohl sogar seitens der Ärzteschaft klare Absagen an diese Phantasiebescheinigung (die, nebenbei erwähnt, der Allgemeinheit Kosten auferlegt) publiziert wurden und wenigstens in einem Bundesland Ärzte aufgerufen wurden, derartige Anforderungen der Ärztekammer zu melden, da entsprechende Vereinbarungen mit der Landesregierung diese widerrechtliche und absurde Praxis beenden sollten.)

Zu 2: Parallel zu den steigenden Sanktionen korrigieren Richter zunehmend verhängte Sanktionen - bis hin zur bekannten Überlastung des Rechtssystems. Im hier erwähnten Bundesland Berlin gibt es bereits entsprechende Stellungnahmen seitens der Richterschaft, die von provozierten, unnötigen und verschleppten Verfahren sprechen.

Zu 3: Betroffene, denen der Regelsatz gekürzt wird, sind weiterhin verpflichtet, festgeschriebene Vereinbarungen einzuhalten und dafür in Vorkasse zu gehen. Im Bereich der U-25-jährigen wird oft zu 100% sanktioniert, was es schlicht unmöglich macht diese Vorkasse für Bewerbungen zu leisten. Während Verlust der Energieversorgung und Wohnungsverlust drohen, werden zeitgleich weitere Sanktionen vorbereitet. Das ist absurd, unmenschlich und ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, da hier altersabhängig unterschieden und existenzbedrohend entschieden wird.


Unter diesen Aspekten ist es in meinen Augen geradezu widerwärtig, wenn die "Geschäftsführer" einer Behörde mit Verfassungsauftrag auch noch dafür honoriert werden, daß Sanktionsgründe konstruiert werden, Mitarbeiter Bescheide erstellen, die von Richtern korrigiert werden und nicht zuletzt, auch dies ist inzwischen mehrfach belegbar, Druck auf die Mitarbeiter ausüben, um auch widerrechtliche Sanktionsmöglichkeiten umzusetzen.
Zuletzt geändert von Piedro am Sa 16. Aug 2014, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
Piedro

Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Piedro »

Außerdem sind Jobcenter-Chefs (Monatsgehalt: mindestens 5916,24 Euro) laut einer Zielvereinbarung angehalten, jede Überschreitung von Mietobergrenzen konsequent zu ahnden – theoretisch auch dann, wenn diese nur einige wenige Euro beträgt. Erst im August war ein Jobcenter aus Thüringen wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht gezogen – wegen 15 Cent.
benfalls: http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/ ... nter-chefs

Hierzu ist zu sagen: viele Kommunen können nicht, wie vom Gesetzgeber verlangt, ein "schlüssiges Konzept" zur Berechnung dieser Obergrenze vorlegen. In jüngster Zeit wurden diese Konzepte in erschreckender Anzahl von Sozialgerichten gekippt, da sie eben nicht schlüssig waren, sondern die Beträge mit statistischen Fehlern und Tricks kleingerechnet wurden. Eine entsprechende Korrektur dauert allerdings Jahre, was das für Betroffene bedeutet, sollte man sich leicht vorstellen können.

Beim Erstellen derart unzreichender Konzepte hat sich vor allem die hamburger Firma "Analsyse und Konzepte" hervorgetan. Man kann schon fast davon ausgehen, daß die von diesem Unternehmen erarbeiteten Grundlagen nicht den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen.

Das "Ahnden" von Überschreitungen der Mietobergrenzen sieht folgendermaßen aus: Betroffene werden aufgefordert, binnen Frist eine Wohnung zu finden, die der Obergrenze entsprechen. Dann wird der Umzug, da von der Behörde gefordert, finanziert. Oft kommt das dann zu weiteren Bedarfen, etwa, wenn die Einrichtung nicht für die neue Wohnung geeignet ist, Einbauküche passt nicht, Schränke sind nicht stellbar oder nach dem Umzug nicht mehr verwendbar usw. Die Kaution wird als Darlehen gewährt und mit max. 10% des Regelsatzes erstattet. (Gelingt es einem Betroffenen trotz nachweislicher Bemühungen nicht, eine angemessene Wohnung zu finden, ist die Behörde theoretisch gehalten, diesen Mehrbedarf bei den KdU weiter zu tragen.)

Dieses Prozedere bei einem (in Zahlen: 1) Euro über der Angemessenheitsgrenze zu exekutieren ist völlig hirnrissig, zumal entsprechende Bescheide mit Sicherheit auf dem Klageweg korrigiert werden.

Ist ein KdU-Konzeppt nachweislich nicht schlüssig, hat sich Behörde an der Wohngeldtabelle zu orientieren. Auch hier kommt es bundesweit zu zahlreichen Fehlentscheidungen.

Diese Problematik ist seit einiger Zeit gerade in jenen Städten akut, in denen die Mieten exorbitant gestiegen sind, zB Hamburg. In diesen Städten ist in der Regel auch zu vermerken, daß hier besonders oft rechtswidrig beschieden wird - und die Geschäftsführer der Sozialbehörden zu den Bonusempfängern der oben erwähnten Prämienzahlungen gehören.
Zuletzt geändert von Piedro am Sa 16. Aug 2014, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Piedro

Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Piedro »

Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Eine Nötigung liegt dann vor, wenn Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übles zu Handlungen gezwungen werden.

Manche gehen so weit, daß sie aus dem SGB generell eine gesetzlich manifestierte Nötigung ableiten.

Für mich liegt eine Nötigung dann vor, wenn die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert werden, um Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Handlungen zu zwingen.

Das ist - nicht in allen, aber in vielen Jobcentern seit vielen Jahren dauerhaft der Fall. Konkret geschiet dies durch das Verlangen einer "Wegeunfähigkeitsbescheinigung", wenn ein Meldetermin wegen bescheinigter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wahrgenommen wird. In vielen "Einladungen" wird das sogar explizit vermerkt.

Dieses Handeln ist auf ein Einzelfallurteil zurück zu führen: ein Leistungsberechtigter hat sich jedes Meldetermins durch eine AU-Bescheinigung entzogen. Das Gericht urteilte, daß in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung verlangt werden konnte. Daraufhin wurde Leistungsberechtigten bundesweit (nicht von allen Jobcentern) in den "Einladungen" mitgeteilt, eine AU-Bescheinigung könne nicht als wichtiger Grund anerkannt werden. Im Gesetzestext ist dies jedoch eindeutig als wichtiger Grund definiert, den Begriff Wegeunfähigkeitsbescheinigung kennt das Gesetz nicht.

Inzwischen hat sich die rechtliche Grundlage geändert, die Jobcenter werden vom Gesetzgeber angehalten, bei Zweifeln an einer AU-Bescheinigung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit einer Prüfung zu beauftragen. Dennoch halten viel Jobcenter an der widerrechtlichen Praxis fest. Wer diese rechtswidrige Vorgehensweise nicht akzeptiert und entsprechende Verweise (es gibt etliche Urteile dazu) einbringt, wird in der Regel trotzdem sanktioniert und muß den Rechtsweg beschreiten: Widerspruch, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Verfahren vor dem Sozialgericht).

Die Mainarbeit in Hessen setzt da noch einen drauf. Vermutlich, um die Urteile zu diesen Wegeunfähigkeitsbescheinigung auszuhebeln, wird eine "Beratungsunfähigkeitsbescheinigung" verlangt. Pikanterweise von den Personen, denen der Gesetzgeber die Beratungspflicht auferlegt. Entsprechende Anfragen nach der Rechtsgrundlage, die lt. Gesetz beantwortet werden müssen, werden entweder ignoriert, oder man beruft sich kaltblütig auf eben jenes Urteil, das, wie gesagt, ein explizites Einzelfallurteil war, nie geeignet war, das SGB auszuhebeln und obendrein wegen der geänderten Gesetzeslage gar nicht mehr relevant sein kann.

In meinen Augen ist das Nötigung.

Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in einem Rundschreiben von 2007 (!) ihre Mitglieder auf diesen Mißtstand und die Intervention bei der Landesregierung hingewiesen.

Zitat:
2.03 Anforderung von „Bettlägerigkeitsbescheinigungen“ durch
die Agenturen für Arbeit
Anforderung
von
„Bettlägerigkeitsbescheinigungen“
In der Vergangenheit hatten sich Beschwerden von Ärzten gehäuft, die
darauf hingewiesen hatten, dass die Agenturen für Arbeit bei Arbeitslosen,
die im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
im Recht der Arbeitsförderung an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
teilnehmen müssen, sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen
vom behandelnden Arzt forderten, wenn der Arbeitslose
krankheitsbedingt an einer solchen Fortbildungsmaßnahme nicht teilnehmen
kann.
Mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sowie der Regionaldirektion
Baden-Württemberg konnte geklärt werden, dass eine über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
hinausgehende Bettlägerigkeitsbescheinigung
gesetzlich nicht vorgesehen ist und für die Belange der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Arbeitsförderung nach SGB
III auch nicht erforderlich ist. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
geht davon aus, dass sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen zukünftig
von den Agenturen für Arbeit nicht mehr verlangt werden.

http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/ ... ben/87.pdf

Also: obwohl die Bundesagentur für Arbeit selbst seit sieben Jahren einräumt, daß diese Beischeinigung nicht gesetzeskonform ist - und demnach auch nicht als Grundlage von Sanktionen verwendet werden kann und darf - geschieht das weiterhin. Es gibt hunderte, wenn nicht tausende Beschwerden beim "Kundenmanagement", ohne jede Wirkung. Die Sozialgerichte werden weiterhin mit dieser Praxis der Rechtsbeugung beschäftigt, die Sanktionsstatistik wird Jahr für Jahr mit diesen Fällen angereichert und medial verbreitet (im Gegensatz zu den Korrekturen durch die Sozialgerichte, die immerhin 70% der beklagten Sanktionen zurück nehmen). Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit. Anzeigen wegen Nötigung, die es auch schon gegeben hat, werden mit dem Verweis auf fehlendes, öffentliches Interesse abgelehnt. Die Verantwortlichen werden weder rechtlich noch personell zur Rechenschaft gezogen.

Ja, ich persönlich halte das für Nötigung im Amt, und ich spreche mich dafür aus, daß die Kosten, die durch solche Bescheide entstehen, von den Verursachern zu tragen sind, nicht von der Allgemeinheit. Ich spreche mich dafür aus, daß Sachbearbeiter, die solche Phantasiebescheinigungen verlangen, entweder nachgeschult werden oder, bei Wiederholung, entlassen. Ich spreche mich dafür aus, daß Geschäftsführer, die es zulassen, daß solche ungesetzlichen Bescheinigungen unter Sanktionsandrohungen in Einladungsschreiben verlangt werden, unverzüglich entlassen werden. Ich spreche mich dafür aus, daß die "verantwortlichen" Landräte der Optionskommunen prüfen, ob solche Praktiken in ihrem Zuständigkeitsbereich nachweisbar sind und diese unverzüglich abstellen. Nur die Regelungen im Gesetzestext sind maßgeblich, alle Forderungen, die darüber hinaus gehen und deshalb widerrechtlich sind, müssen konsequent abgeschafft werden.
Zuletzt geändert von Piedro am Mo 3. Nov 2014, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von zollagent »

Für den eigenen Lebensunterhalt zu arbeiten, und zwar vorzugsweise vor öffentlicher Alimentierung, ist keine Nötigung.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Piedro »

zollagent » Mo 3. Nov 2014, 13:46 hat geschrieben:Für den eigenen Lebensunterhalt zu arbeiten, und zwar vorzugsweise vor öffentlicher Alimentierung, ist keine Nötigung.

Hat ja auch keiner gesagt. Ich schrieb:

Für mich liegt eine Nötigung dann vor, wenn die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert werden, um Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Handlungen zu zwingen.

Wenn das Gesetz eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit als wichtigen Grund, einen Meldetermin nicht wahr zu nehmen, explizit benennt, kann eine Behörde, gleich ob kommunal oder von der Bundagentur für Arbeit geführt, das nicht negieren und eine zusätzliche, nicht vom Gesetzgeber legitimierte Bescheinigung unter Sanktionsandrohung verlangen.

Das ist Willkür. Das ist Rechtsbeugung. Und in meinen Augen liegt hier auch Nötigung vor. Und das hat nichts mit der ebenfalls gesetzlich geregelten Verpflichtung, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu mindern, nicht mal im Ansatz was zu tun.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von zollagent »

Piedro » Mo 3. Nov 2014, 15:55 hat geschrieben:

Hat ja auch keiner gesagt. Ich schrieb:

Für mich liegt eine Nötigung dann vor, wenn die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert werden, um Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Handlungen zu zwingen.

Wenn das Gesetz eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit als wichtigen Grund, einen Meldetermin nicht wahr zu nehmen, explizit benennt, kann eine Behörde, gleich ob kommunal oder von der Bundagentur für Arbeit geführt, das nicht negieren und eine zusätzliche, nicht vom Gesetzgeber legitimierte Bescheinigung unter Sanktionsandrohung verlangen.

Das ist Willkür. Das ist Rechtsbeugung. Und in meinen Augen liegt hier auch Nötigung vor. Und das hat nichts mit der ebenfalls gesetzlich geregelten Verpflichtung, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu mindern, nicht mal im Ansatz was zu tun.
Dafür haben wir eine unabhängige Justiz. Und ein Transferleistungsbezieher erhält problemlos PKH.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Piedro »

zollagent » Do 6. Nov 2014, 09:56 hat geschrieben:
Dafür haben wir eine unabhängige Justiz. Und ein Transferleistungsbezieher erhält problemlos PKH.
Das ist richtig, aber die Justiz ist bereits durch die schiere Anzahl der zu verhandelnden Fälle überfordert, das läßt sich doch leider nicht bestreiten. Dabei wird die Anzahl der widerrechtlichen Bescheide, denen überhaupt widersprochen wird, geschweige denn zur Verhandlung kommen, auf ca. 20% geschätzt. Und wie bereits dargelegt, werden Strafanträge gegen Sachbearbeiter wegen Nötigung in der Regel abgelehnt, weil da angeblich kein öffentliches Interesse besteht. Oder, wenn es zu Ermittlungen kommt, sind die Unterlagen oft nicht auffindbar. Etliche solcher Fälle sind belegt und im Netz zu finden, wenn man etwas sucht.

Problemlos erhält man auch keine PKH, das ist auch ein Verfahren, das erst bewältigt werden muß. Ebenso wie die einstweilige Anordnung zur Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung, die in jedem Verwaltungsverfahren automatisch besteht, nur im Rechtsbereich des SGB negiert wurde. Sozialrichter sprechen schon öffentlich vom Provozieren und Verschleppen unnötiger Verfahren. Es gibt kaum bestellte Richter, die bereit sind, an den Sozialgerichten zu arbeiten, deshalb werden vermehr Richter auf Probe eingestellt. Das habe ich doch alles schon dargelegt, wenn auch nicht in diesem Thread, aber du hast das doch gelesen und die Quellen zur Kenntnis genommen. Wie kommst du dann zu dem Schluß, das alles in Butter ist, weil unser Rechtsstaat eigentlich sehr gut ausgelegt wurde, nur leider in diesem Rechtsbereich nicht mehr so funktionieren kann, wie es gedacht ist?

Außerdem: wieso ist es hin zu nehmen, daß eine Behörde 50% rechtswidriger Bescheide erstellt, weil man die ja juristisch auf Staatskosten korrigieren kann? Was ist das für ein Denken? Würdest du ähnlich argumentieren, wenn das Finanzamt 50% falscher Steuerbescheide auf den Weg bringt?
Zuletzt geändert von Piedro am Do 6. Nov 2014, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von zollagent »

Piedro » Do 6. Nov 2014, 15:33 hat geschrieben:
Das ist richtig, aber die Justiz ist bereits durch die schiere Anzahl der zu verhandelnden Fälle überfordert, das läßt sich doch leider nicht bestreiten. Dabei wird die Anzahl der widerrechtlichen Bescheide, denen überhaupt widersprochen wird, geschweige denn zur Verhandlung kommen, auf ca. 20% geschätzt. Und wie bereits dargelegt, werden Strafanträge gegen Sachbearbeiter wegen Nötigung in der Regel abgelehnt, weil da angeblich kein öffentliches Interesse besteht. Oder, wenn es zu Ermittlungen kommt, sind die Unterlagen oft nicht auffindbar. Etliche solcher Fälle sind belegt und im Netz zu finden, wenn man etwas sucht.

Problemlos erhält man auch keine PKH, das ist auch ein Verfahren, das erst bewältigt werden muß. Ebenso wie die einstweilige Anordnung zur Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung, die in jedem Verwaltungsverfahren automatisch besteht, nur im Rechtsbereich des SGB negiert wurde. Sozialrichter sprechen schon öffentlich vom Provozieren und Verschleppen unnötiger Verfahren. Es gibt kaum bestellte Richter, die bereit sind, an den Sozialgerichten zu arbeiten, deshalb werden vermehr Richter auf Probe eingestellt. Das habe ich doch alles schon dargelegt, wenn auch nicht in diesem Thread, aber du hast das doch gelesen und die Quellen zur Kenntnis genommen. Wie kommst du dann zu dem Schluß, das alles in Butter ist, weil unser Rechtsstaat eigentlich sehr gut ausgelegt wurde, nur leider in diesem Rechtsbereich nicht mehr so funktionieren kann, wie es gedacht ist?

Außerdem: wieso ist es hin zu nehmen, daß eine Behörde 50% rechtswidriger Bescheide erstellt, weil man die ja juristisch auf Staatskosten korrigieren kann? Was ist das für ein Denken? Würdest du ähnlich argumentieren, wenn das Finanzamt 50% falscher Steuerbescheide auf den Weg bringt?
Bleib mal auf dem Teppich. Es sind ganz sicher nicht 50 % aller Bescheide rechtswidrig.

Zitat:
...Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden...
Dafür ist unsere Justiz nun mal da.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Piedro

Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Piedro »

Oh doch. Schauen wir uns diesen Artikel und die darin enthaltenen Informationen mal an:

Zitat:
Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind mehr als 36 Prozent. Das Arbeitsministerium veröffentlicht erstmals Zahlen dieser Art, da für die Jahre 2011 und 2012 noch keine Daten zur Erfolgsquote von Klagen und Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV vorlagen, schreibt Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Müller (SPD) in ihrer Antwort.

Sagen wir mal: rund ein Drittel der Widersprüche war erfolgreich, weil bereits in dieser Instanz die Rechtswidrigkeit des Sanktionsbescheids festgestellt wurde. Und wir können davon ausgehen, daß nicht allen rechtswidrigen Sanktionsbescheiden widersprochen wurde.


Zitat:
Demnach haben die Gerichte bei 42 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen dem Arbeitslosen recht gegeben.

Der Hälfte aller Klagen gegen die Widerspruchsablehnung wurde also von Gerichten stattgegeben. Ergo waren von zwei Dritteln der abgelehnten Widersprüche die Sanktionsbescheide rechtswidrig, und wieder müssen wir davon ausgehen, daß längst nicht alle negativen Widerspruchsbescheide zu Klagen führten.

So viel NUR zu den Sanktionsbescheiden. Welche Rechtfertigung gibt es dafür, daß Behörden rechtswidrige Bescheide in diesem Ausmaß erstellen und damit den Verfassungsauftrag der Grundsicherung negieren? Meine Meinung: gar keine!


Weiter geht's mit dem Artikel.

Zitat:
Die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-Bescheide stieg bis Ende 2013 auf 193.966. (Gemeint sind hier wohl die Bescheide zu den Leistungsanträgen, Erst- und Weiterbewilligungsanträge)

Zugleich waren Ende Dezember noch 201.157 Klagen von Hartz-IV-Empfängern bei Sozialgerichten anhängig. Die Erfolgsquoten sind dabei ähnlich wie bei den Klagen gegen Sanktionen: Jeder dritte Widerspruch (35,5 Prozent) und fast jede zweite Klage (41,7 Prozent) gegen Hartz-IV-Bescheide wurden ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsempfänger entschieden.
(Hervorhebung von mir)


Weitere Segmente, die hier nicht beleuchtet werden: Erstausstattung, Umzungsanträge und -kostenregelungen, Mehrbedarfsanträge...

In 2012 hat das Referat IIb der Bundesagentur für Arbeit festgestellt, daß 100% (!!!) aller geprüften Eingliederungsvereinbarungen einer rechtlichen Prüfung nicht stand hielten. Wenn dich dieser Bericht interssiert, er ist noch immer im Netz zu finden, zB auf den Seiten von Inge Hannemann und Burkhard Tomm-Bub. Wird so eine EGV unterschrieben, kommt, trotz rechtswidrigen Inhalts, ein gültiger, öffentlich rechtlicher Vertrag für die Dauer von 6 Monaten zustande. Wird derartiges als Verwaltungsakt erlassen, steht der Rechtsweg offen und die Erfolgsquote liegt hier bei 50%, Tendenz in den letzten Jahren abnehmend, weil es zunehmend zu Vergleichen kommt, die von den Richtern (was sehr fragwürdig ist) unterstützt werden, um das Verfahren vom Tisch zu kriegen. Diese Vergleiche sind sehr häufig zum Nachteil der Kläger.

Der interne Revisionsbericht ist leicht im Netz zu finden, aber es ist echt Arbeit den durch zu ackern, da immer nur einzelne Bereiche untersucht und die Ergebnisse nur zu diesen getroffen, aber nicht zusammengefaßt werden. Aber 50% rechtswidrige Bescheide trifft es leider, es sind eher mehr als weniger.



Zitat:
...Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden...
Dafür ist unsere Justiz nun mal da.
Das ist grundsätzlich richtig. Aber ist es tatsächlich so angedacht, daß Behörden massive Rechtsbeugung betreiben können, weil ja eh die Möglichkeit besteht den Rechtsweg zu beschreiten?

Man darf zweierlei nicht vergessen: für Optionskommunen werden über Rechtswidrigkeit Einsparungen generiert (auf Kosten Bedürftiger) und es gibt Kommunen, in denen dieses Vorgehen über längere Zeitraume massiv nachweisbar ist. Zweitens werden die Verursacher dieser rechtswidrigen Praxis nicht belangt, weder personell (in anderen Behörden wären sie ruck-zuck weg vom Fenster) noch finanziell, da die Verfahrenskosten von der Staatskasse, lediglich die Anwaltskosten von den Kommunen übernommen werden. Das läuft dann auf ein widerliches Rechenmodell hinaus: so lange sich nicht mehr als x% der Betrogenen auf dem Rechtsweg zur Wehr setzen, rechnet sich das halt. Unterm Strich wird Geld gespart. Währen die Verursacher an den juristischen Folgekosten vollumfänglich beteiligt, so meine These, würde die Zahl der rechtswidrigen Bescheide binnen kürzester Zeit gegen Null tendieren.
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Loki
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Loki »

Piedro » So 9. Nov 2014, 14:51 hat geschrieben:
Sagen wir mal: rund ein Drittel der Widersprüche war erfolgreich, weil bereits in dieser Instanz die Rechtswidrigkeit des Sanktionsbescheids festgestellt wurde. Und wir können davon ausgehen, daß nicht allen rechtswidrigen Sanktionsbescheiden widersprochen wurde.


Zitat:
Demnach haben die Gerichte bei 42 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen dem Arbeitslosen recht gegeben.
Hauptsächlich Sozialgerichte, d. h. inwiefern strafrechtliche relevante Tatbestände vorlagen, wurde hierbei noch gar nicht geurteilt ??

Sprich: diese Gerichte urteilen entweder, daß Formfehler vorlagen oder es im Widerspruch zum Sozial- bzw. Verwaltungsrecht steht,
urteilten aber bisher nicht - weil nicht in deren Zuständigkeit - ob z. B. Grundrechtsverletzungen oder gar Straftaten vorliegen.


Wobei es sicherlich schon die eine oder andere Anzeige gab, weil z. B. eben das Grundrecht aus Artikel 12 GG einer Person "angegriffen" wurde.

Das zählt dann allerdings nicht zu den Klagen gegen Sanktionen, weshalb es zumindest in dieser Statistik eher nicht auftauchen wird.
Piedro

Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger

Beitrag von Piedro »

Loki » Di 11. Nov 2014, 10:37 hat geschrieben: Hauptsächlich Sozialgerichte, d. h. inwiefern strafrechtliche relevante Tatbestände vorlagen, wurde hierbei noch gar nicht geurteilt ??
Nur Sozialgerichte, weil nur die für den Vorgang zuständig sind.
Sprich: diese Gerichte urteilen entweder, daß Formfehler vorlagen oder es im Widerspruch zum Sozial- bzw. Verwaltungsrecht steht,
urteilten aber bisher nicht - weil nicht in deren Zuständigkeit - ob z. B. Grundrechtsverletzungen oder gar Straftaten vorliegen.
Richtig. Aber sie können Ermittlungsverfahren der Strafbehörden einleiten.

Wobei es sicherlich schon die eine oder andere Anzeige gab, weil z. B. eben das Grundrecht aus Artikel 12 GG einer Person "angegriffen" wurde.

Das zählt dann allerdings nicht zu den Klagen gegen Sanktionen, weshalb es zumindest in dieser Statistik eher nicht auftauchen wird.
Natürlich zählt das nicht dazu. Die Sozialgerichte wenden des SGB an, die Richter sind dem Gesetz verpflichtet. Wenn ein Gesetz verabschiedet wurde, obliegt es den Sozialgerichten auch nicht, dieses Gesätz zu korrigieren. Ihre Rechtsprechung kann bloß die Anwendung des Gesetzestextes definieren. Werden Klagen erfolgreich geurteilt, oder, was zunehmend Tendenz ist, durch Vergleich beendet und keine richterliche Wertung stattfindet, wurde der Gesetzestext nicht rechtmäßig angewendet.

Man muß nicht erst mit den Grundrechten kommen, wenn man sich noch eine freundliche Dunkelziffer ausmalt ist die Chance im Rechtsbereich des SGB fehlbeschieden zu werden schon gar nicht so schlecht. Das ist um so skandalöser, weil es hier im den Verfassungsauftrag der Existenzsicherung geht, und der schon sumerisch immer wichtiger wird. Man sollte doch erwarten, daß der Staat seine Pflichten an Mitarbeiter delegiert, die wenigstens die Grundlagen ihres Verwaltungshandwerks kennen. Aber man hat auch mal erwartet, daß die internen Weisungen in den Optionskommunen sich am SGB orientiert...
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