HartzIV - Sammelstrang

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Ammianus
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Ammianus »

Sieht man sich die Statistik an (ich beziehe mich hier auf den weiter oben verlinkten Spiegel-Artikel), dann geht daraus klar hervor, dass einmal der hauptsächliche Sanktionsgrund Meldeversäumnisse sind und zum anderen dies nur, wie ich den Artikel verstehe Sanktionen allgemein, eine ganz kleine Gruppe der arbeitsfähigen ALG II-Bezieher betrifft.

Und dabei handelt es sich - meine Vermutung - um eine Gruppe, die man ruhig als Assis bezeichnen kann. So etwas gibt es. Die schmeißen die Ladung einfach weg und gehen nicht hin. Das ist denen einfach Wurst. Viele von ihnen arbeiten schwarz so nebenbei und es würde mich auch nicht wunder, wenn ihre Kinder, so sie welche haben, zu den auffälligen Schülern gehören - jedenfalls an den Tagen, an denen sie in der Schule sind.
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Tom Bombadil
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:02)

...oder eben von vorne herein ein entsprechendes Attest anfordern.
Ja, beim H4ler gilt die Unschuldsvermutung nicht, das stimmt, liest man ja hier auch immer wieder.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:00)

1. Du würdest sehr viele Sanktionen kassieren.
2. Warum noch zusätzlich ein Attest? Warum werden sowohl dem H4ler als auch dem Arzt unterstellt, Betrüger zu sein?
Noch mal, es gibt Erkrankungen, die nicht verhindern, dass man einen kurzen Termin beim Amt wahrnimmt. Das Jobcenter bekommt aber nicht den gelben Schein, auf dem die Diagnose drauf steht, sondern nur die, die für den Arbeitgeber gedacht ist.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:03)

Ja, beim H4ler gilt die Unschuldsvermutung nicht, das stimmt, liest man ja hier auch immer wieder.
Es ist ein Unterschied, ob ich für eine halbe Stunde zum Amt muss oder ob ich evtl. 8 Stunden in der Nachtschicht am Band stehen muss, oder siehst Du das anders?
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 21:55)

Das ist halt das Problem: Die Leute, die dieses System betuppen wollen, bringen andere, die das gar nicht wollen, in die Bredouille. Wie soll aber nun ein Mitarbeiter eines Jobcenters beurteilen, mit welcher Art Erkrankter er es zu tun hat? Das kann und darf er gar nicht.
Die Jobcenter könnten aber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, wenn sie der Meinung sind, dass der oder die Arbeitlose gar nicht krank ist, siehe § 56 Abs. 1 Satz 6 SGB II:
Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend.
§ 275 SGB V ("§ 275 Begutachtung und Beratung") bezieht sich auf den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, siehe:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 ... G007200328

Die Jobcenter schalten aber meiner Erfahrung nach nie den MDK ein. Ich nehme an, weil das die Jobcenter zu viel Geld kosten würde.

Hier übrigens die entsprechende Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015867.pdf

Dort steht das, was ich bisher über die Sache mit dem extra Attest geschrieben habe, unter der Randziffer "32.11: AU-Bescheinigung"
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:06)

Die Jobcenter könnten aber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, wenn sie der Meinung sind, dass der oder die Arbeitlose gar nicht krank ist, siehe § 56 Abs. 1 Satz 6 SGB II:



§ 275 SGB V ("§ 275 Begutachtung und Beratung") bezieht sich auf den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, siehe:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 ... G007200328

Die Jobcenter schalten aber meiner Erfahrung nach nie den MDK ein. Ich nehme an, weil das die Jobcenter zu viel Geld kosten würde.

Hier übrigens die entsprechende Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015867.pdf

Dort steht das, was ich bisher über die Sache mit dem extra Attest geschrieben habe, unter der Randziffer "32.11: AU-Bescheinigung"
1. Der medizinische Dienst ist dazu da, um generelle Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen.
2. Jobcenter schalten den medizinischen Dienst ein, wenn sie vermuten, dass gerade längerfristige Krankschreibungen (z.B. wegen Depression) überprüfen zu lassen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 21:57)

Wenn sie den Termin nicht wahrnehmen können, müssen sie den gelben Schein bringen, glaubt das Amt das nicht, müssen sie nochmal zum Arzt und dann das Attest bringen. Wer bezahlt diesen Schwachsinn eigentlich? Der Arzt macht das ja nicht für lau.
Das Jobcenter bezahlt 5,36 € für das Attest. Steht in der entsprechenden Arbeitsanweisung unter der Randziffer "32.12: Kosten des Attests" auf

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015867.pdf

Welcher Arzt springt da nicht vor Freude auf angesichts solch eines Betrags?
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:12)

Das Jobcenter bezahlt 5,36 € für das Attest. Steht in der entsprechenden Arbeitsanweisung unter der Randziffer "32.12: Kosten des Attests" auf

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015867.pdf

Welcher Arzt springt da nicht vor Freude auf angesichts solch eines Betrags?
Kann der Arzt doch gleich bei Krankschreibung machen, ist ein Abwasch. Der Hartz4-Bezieher wird ja wohl wissen, dass sein Termin ansteht.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:09)
2. Jobcenter schalten den medizinischen Dienst ein, wenn sie vermuten, dass gerade längerfristige Krankschreibungen (z.B. wegen Depression) überprüfen zu lassen.
Bisher ist mir kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein ALG-II-Bezieher zum MDK geschickt wurde. Ich habe mich jahrelang (ein Jahrzehnt lang) in Erwerbslosenforen eingebracht und habe auch Erfahrungen im Real Life hier vor Ort.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:17)

Kann der Arzt doch gleich bei Krankschreibung machen, ist ein Abwasch. Der Hartz4-Bezieher wird ja wohl wissen, dass sein Termin ansteht.
Nee, der gängige ALG-II-Bezieher weiß doch gar nichts von irgendwelchen extra Attesten, die von ihm verlangt werden könnten. Weil diese Sache fast niemandem bekannt ist, auch nicht den Millionen von Beziehern von ALG II.

Und ich bleibe dabei: AU ist AU, da braucht man nicht noch ein extra Attest. Glaubt der Arbeitgeber/das Jobcenter dem Erkrankten nicht, kann er ihn immer noch zum MDK schicken.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:18)

Bisher ist mir kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein ALG-II-Bezieher zum MDK geschickt wurde. Ich habe mich jahrelang (ein Jahrzehnt lang) in Erwerbslosenforen eingebracht und habe auch Erfahrungen im Real Life hier vor Ort.
Tatsächlich? Ich kenne in meinem persönlichen Umfeld zwei Fälle - und was sagt uns das? Nur, dass unsere Erfahrungen unterschiedlich sind, sonst nichts.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:21)

Nee, der gängige ALG-II-Bezieher weiß doch gar nichts von irgendwelchen extra Attesten, die von ihm verlangt werden könnten. Weil diese Sache fast niemandem bekannt ist, auch nicht den Millionen von Beziehern von ALG II.
Dann muss das den ALG II-Beziehern halt deutlicher von vorneherein gesagt werden - ein Versäumnis der Ämter.
Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:21)Und ich bleibe dabei: AU ist AU, da braucht man nicht noch ein extra Attest. Glaubt der Arbeitgeber/das Jobcenter dem Erkrankten nicht, kann er ihn immer noch zum MDK schicken.
Wie oft muss ich diesen Satz wiederholen?
Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:05)

Es ist ein Unterschied, ob ich für eine halbe Stunde zum Amt muss oder ob ich evtl. 8 Stunden in der Nachtschicht am Band stehen muss, oder siehst Du das anders?
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:22)

Tatsächlich? Ich kenne in meinem persönlichen Umfeld zwei Fälle - und was sagt uns das? Nur, dass unsere Erfahrungen unterschiedlich sind, sonst nichts.
Verwechselst Du etwa den MDK mit dem Ärztlichen Dienst (ÄD) der Agentur für Arbeit?

Zum ÄD schicken die Jobcenter gerne Leistungsbezieher. Der ÄD ist aber nicht dafür da, Arbeitsunfähigkeiten zu überprüfen, sondern den Grad der Erwerbsfähigkeit.

Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:

Arbeitsunfähigkeit: Temporäre Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen

Erwerbsunfähigkeit ( <= eigentlich nicht der ganz korrekte Begriff): Längerfristige Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen

Bei einer Erwerbsfähigkeit von 3 bis unter 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man teilweise erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).

Bei einer Erwerbsfähigkeit von unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man voll erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen voller Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:25)

Wie oft muss ich diesen Satz wiederholen?
Der Arbeitslose wird schikaniert, weil man ihm trotz Krankmeldung vom Arzt nicht glaubt, krank zu sein, deswegen muss er zusätzlich noch ein Attest anschleppen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:30)

Verwechselst Du etwa den MDK mit dem Ärztlichen Dienst (ÄD) der Agentur für Arbeit?

Zum ÄD schicken die Jobcenter gerne Leistungsbezieher. Der ÄD ist aber nicht dafür da, Arbeitsunfähigkeiten zu überprüfen, sondern den Grad der Erwerbsfähigkeit.

Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:

Arbeitsunfähigkeit: Temporäre Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen

Erwerbsunfähigkeit ( <= eigentlich nicht der ganz korrekte Begriff): Längerfristige Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen

Bei einer Erwerbsfähigkeit von 3 bis unter 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man teilweise erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).

Bei einer Erwerbsfähigkeit von unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man voll erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen voller Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).
Nein, ich verwechsele da nichts.
Und der Unterschied ist mir sehr wohl bekannt.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Echt »

Wie dem auch sei. Die meisten Hartz4ler werden nicht schikaniert. Ist doch kein Grund keine Sanktionen mehr auszusprechen, nur weil ein paar Sachbearbeiter ihre Kompetenzen überschreiten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:32)

Der Arbeitslose wird schikaniert, weil man ihm trotz Krankmeldung vom Arzt nicht glaubt, krank zu sein, deswegen muss er zusätzlich noch ein Attest anschleppen.
Kann er sich auch gleich beim Arztbesuch ausstellen lassen, er weiss ja um seinen Termin.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:34)

Kann er sich auch gleich beim Arztbesuch ausstellen lassen, er weiss ja um seinen Termin.
Kannst Du Dir vorstellen, dass es auch Leute gibt, die sich dagegen wehren alles zu tun, was die Behörden von einem verlangen, weil sie (die Leute) der Meinung sind, dass die Behörden sich zu viel an Verfügungsgewalt herausnehmen? Es gibt eben auch nicht nur die "Arschkriecher" und die Eingeschüchterten und die Unwissenden gegenüber den Behörden, sondern auch mündige Bürger, die sich Willkür nicht gefallen lassen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Echt hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:34)

Wie dem auch sei. Die meisten Hartz4ler werden nicht schikaniert. Ist doch kein Grund keine Sanktionen mehr auszusprechen, nur weil ein paar Sachbearbeiter ihre Kompetenzen überschreiten.
Ist klar, dass so was von Dir kommt.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:37)

Kannst Du Dir vorstellen, dass es auch Leute gibt, die sich dagegen wehren alles zu tun, was die Behörden von einem verlangen, weil sie (die Leute) der Meinung sind, dass die Behörden sich zu viel an Verfügungsgewalt herausnehmen? Es gibt eben auch nicht nur die "Arschkriecher" und die Eingeschüchterten und die Unwissenden gegenüber den Behörden, sondern auch mündige Bürger, die sich Willkür nicht gefallen lassen.
Kann ich mir vorstellen und noch viel mehr.
Aber: Die Hartz4-Bezieher haben einen Eingliederungsvertrag unterschrieben und sich damit zu gewissen eigenen Leistungen verpflichtet. Wenn sie dem nicht nachkommen, ist das schon nicht gut.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:41)

Kann ich mir vorstellen und noch viel mehr.
Aber: Die Hartz4-Bezieher haben einen Eingliederungsvertrag unterschrieben und sich damit zu gewissen eigenen Leistungen verpflichtet. Wenn sie dem nicht nachkommen, ist das schon nicht gut.
Falsch. ALG-II-Bezieher sind nicht verpflichtet Eingliederungsvereinbarungen zu unterschreiben. Weigern sie sich diese Unterschrift zu leisten, wird die Eingliederungsvereinbarung als so genannter Verwaltungsakt gegenüber ihnen verhängt, ohne dass es einer Unterschrift von ihnen bedarf.

Und die Sanktion wegen unentschuldigtem Meldeversäumnis kann rechtskonform ganz unabhängig von einer Eingliederungsvereinbarung ausgesprochen werden.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 21:11)

Warum entfallen 97% der Sanktionen auf nicht-erwerbsfähige Menschen? Das ist pure Willkür.
Das haben Sie falsch verstanden. Lesen Sie den Text einfach nochmal.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:34)

Kann er sich auch gleich beim Arztbesuch ausstellen lassen, er weiss ja um seinen Termin.
Ein Attest darf nur bei schwerwiegenden Zweifeln an der Krankheit angefordert werden. Außerdem: wenn das Amt das Attest anfordert, dann muss es auch dafür zahlen, soll das der H4ler im vorauseilenden Gehorsam selber übernehmen?
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:06)

Ein Attest darf nur bei schwerwiegenden Zweifeln an der Krankheit angefordert werden. Außerdem: wenn das Amt das Attest anfordert, dann muss es auch dafür zahlen, soll das der H4ler im vorauseilenden Gehorsam selber übernehmen?
Solche Ausgaben bekommt er erstattet.
Wenn der Leistungsbezieher weiss, dass er einen Termin beim Amt hat (was der Arzt im Zweifel ja nicht weiss) und vermutet, dass er den wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, kann er sich dann auch gleich ein Attest ausstellen lassen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:09)

Solche Ausgaben bekommt er erstattet.
Ach ja? Seit wann bekommen H4ler unnötige Ausgaben erstattet?
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:19)

Ach ja? Seit wann bekommen H4ler unnötige Ausgaben erstattet?
Schon immer, wenn es um geforderte Dinge geht.
Die geben Dir sogar Geld, damit Du Dir Klamotten kaufen kannst, um Dich irgendwo ordentlich bewerben zu können. Man muss es nur beantragen ....
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:24)

Schon immer, wenn es um geforderte Dinge geht.
Das Attest wird ja nicht grundsätzlich gefordert.
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odiug

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von odiug »

Gott ... wie ich diese Spamorgien hasse :dead:
Nichts desto Trotz ... Harzer Strang aufgeräumt.
Echt und Tick|Trick|und Track sollten sich zurückhalten, wenn sie eine Verwarnung entgehen wollen :mad2:
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Wähler »

TAZ 10. Januar 2019 SPD-Chefin Nahles wirbt vor einer Fraktionsklausur für eine Kindergrundsicherung
http://taz.de/Andrea-Nahles-und-die-SPD/!5564571/
Die SPD bastelt unter Nahles eifrig an einem linkeren Profil. Selbst der Seeheimer Kreis, der rechte Parteiflügel, wirbt seit Neuestem für einen Mindestlohn von 12 Euro, eine längere Zahlung des Arbeitslosengeld I und für eine weitgehende Abschaffung der Leiharbeit. Mitte Februar fällt zudem die Entscheidung, wie radikal sich die SPD von Hartz IV abwendet.
"Der Kern einer Grundsicherung ist nach allgemeinem Verständnis, dass Kinder aus dem Hartz-IV-System herausgenommen würden. Stattdessen würde eine einzige Transferleistung ihren Grundbedarf abdecken. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert zum Beispiel eine Grundsicherung in Höhe von 618 Euro. Jene müsste versteuert werden. Gutverdienende Eltern würden also Steuern abführen, Niedrigverdiener könnten den Betrag ganz behalten."
Es gibt durchaus Ansatzpunkte für eine Reform der Hartz-Gesetze.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
Wähler
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Wähler »

SZ 18. Januar 2019 Italien: Das große Dekret und seine Fallstricke
https://www.sueddeutsche.de/politik/ita ... -1.4293454
"Ungefähr fünf Millionen Italiener sollen den Bürgerlohn bekommen, den "Reddito di cittadinanza". Sieben Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Als Beispiel: Ein bedürftiger oder arbeitsloser Single erhält maximal 780 Euro im Monat, als Guthaben auf einer Art Kreditkarte. Das Geld muss er bis Ende Monat restlos ausgeben für Miete oder Hypothek und Unterhalt: Es soll ja die Wirtschaft ankurbeln. Was er nicht ausgibt, verliert er. Es gibt Dinge, die mit dem Bürgerlohn nicht finanziert werden dürfen, Glücksspiel etwa. Bei Familien mit drei minderjährigen Kindern ist der Bürgerlohn auf 1280 Euro beschränkt. Die Laufzeit des Programms beträgt 18 Monate, er kann einmal verlängert werden um 18 Monate. In dieser Zeit soll der Begünstigte eine Stelle finden. Zwei Angebote darf er ablehnen, das dritte muss er annehmen, sonst fällt er aus dem Programm.
Bewerben kann man sich online ab März, so die Plattform dann freigeschaltet ist. Die ersten Bürgerlöhne sollen ab Ende April bezahlt werden. Berechtigt sind Italiener und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren im Land wohnen, deren ISEE, ein Indikator für die Einkommens- und Vermögenssituation, nicht mehr als 9360 Euro im Jahr beträgt. Wer den Staat betrügt, dem drohen bis zu sechs Jahre Haft. Di Maio beteuert, die Regierung habe genügend "Anti-Sofa"-Mechanismen eingebaut. Ein sogenannter "Navigator" soll die Arbeitssuchenden begleiten, 10 000 solcher Assistenten werden rekrutiert. Und: Empfänger des Bürgerlohns sollen gemeinnützige Arbeit verrichten - acht Stunden pro Woche."
Hartz-IV auf italienisch.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Alpha Centauri »

Wähler hat geschrieben:(19 Jan 2019, 10:42)

SZ 18. Januar 2019 Italien: Das große Dekret und seine Fallstricke
https://www.sueddeutsche.de/politik/ita ... -1.4293454
"Ungefähr fünf Millionen Italiener sollen den Bürgerlohn bekommen, den "Reddito di cittadinanza". Sieben Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Als Beispiel: Ein bedürftiger oder arbeitsloser Single erhält maximal 780 Euro im Monat, als Guthaben auf einer Art Kreditkarte. Das Geld muss er bis Ende Monat restlos ausgeben für Miete oder Hypothek und Unterhalt: Es soll ja die Wirtschaft ankurbeln. Was er nicht ausgibt, verliert er. Es gibt Dinge, die mit dem Bürgerlohn nicht finanziert werden dürfen, Glücksspiel etwa. Bei Familien mit drei minderjährigen Kindern ist der Bürgerlohn auf 1280 Euro beschränkt. Die Laufzeit des Programms beträgt 18 Monate, er kann einmal verlängert werden um 18 Monate. In dieser Zeit soll der Begünstigte eine Stelle finden. Zwei Angebote darf er ablehnen, das dritte muss er annehmen, sonst fällt er aus dem Programm.
Bewerben kann man sich online ab März, so die Plattform dann freigeschaltet ist. Die ersten Bürgerlöhne sollen ab Ende April bezahlt werden. Berechtigt sind Italiener und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren im Land wohnen, deren ISEE, ein Indikator für die Einkommens- und Vermögenssituation, nicht mehr als 9360 Euro im Jahr beträgt. Wer den Staat betrügt, dem drohen bis zu sechs Jahre Haft. Di Maio beteuert, die Regierung habe genügend "Anti-Sofa"-Mechanismen eingebaut. Ein sogenannter "Navigator" soll die Arbeitssuchenden begleiten, 10 000 solcher Assistenten werden rekrutiert. Und: Empfänger des Bürgerlohns sollen gemeinnützige Arbeit verrichten - acht Stunden pro Woche."
Hartz-IV auf italienisch.
Mit dem Unterschied es darf bloß nicht so heißen. Währenddessen ist Hartz4 (besser gesagt die Sanktionspraxis dieses Systems ) hierzulande seit letzten Montag ein Fall für Karlsruhe. Streitfrage ist es mit dem Grundgesetz vereinbar ( allen voran Artikel 1) das Existenzminimum bzw. die Grundsicherung zu kürzen bzw. ganz zu streichen?? Zudem werden unter 25jährige schneller und strenger sanktioniert als Andere , möglicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung. Die Verfassungsrichter haben bereits Kritik an dieser fragwürdigen Praxis anklingen bzw. durchblicken lassen, ein Urteil wird im Mai erwartet.
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Sa 19. Jan 2019, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
Alpha Centauri
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Alpha Centauri »

...
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

"Ergebnisse der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II"

https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2461/
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 06:18)

"Ergebnisse der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II"

https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2461/
Ja bravo, lauter Suggestivfragen, mit dem erwarten Antworten. Ein geschickter Manipulationsversuch.
Max Wein
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Max Wein »

Sanktionen sind wichtig.

Tagesschau.de;

Im Schnitt sind es etwa drei Prozent der Arbeitsuchenden, die gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen und deshalb Sanktionen erhalten. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 952.839 Sanktionen. Den größten Anteil davon machten mit 77,7 Prozent die Meldeversäumnisse aus. 8,8 Prozent haben sich geweigert, die Pflichten aus der so genannten Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen und 10,4 Prozent haben eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Maßnahme verweigert oder abgebrochen. 3,2 Prozent wurden aus sonstigen Gründen sanktioniert

Oder dieses Beispiel
Der dem BVerfG vorliegende Fall ist der folgende :

"Im konkreten Fall hatte ein Arbeitsloser mit Ausbildung im Bereich Lager/Logistik eine vom Jobcenter Erfurt angebotene Tätigkeit als Lagerarbeiter abgelehnt. Das Jobcenter kürzte ihm das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent, später um 60 Prozent." Hintergrund - der Mann hätte lieber was im Bereich "Verkauf" gemacht (RBB-Info-Radio).

Was soll man dazu sagen?
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jorikke
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von jorikke »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:24)

Schon immer, wenn es um geforderte Dinge geht.
Die geben Dir sogar Geld, damit Du Dir Klamotten kaufen kannst, um Dich irgendwo ordentlich bewerben zu können. Man muss es nur beantragen ....
Unnötige Ausgaben werden nie erstattet.
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Misterfritz
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

jorikke hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:36)

Unnötige Ausgaben werden nie erstattet.
Ordentliche Klamotten sind nicht unnötig.
Man muss das nur vor Kauf beantragen
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:46)

Ordentliche Klamotten sind nicht unnötig.
Man muss das nur vor Kauf beantragen
Für so etwas könnte man auch eine Kleiderkammer mit Leihklamotten einrichten.
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Misterfritz
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:52)

Für so etwas könnte man auch eine Kleiderkammer mit Leihklamotten einrichten.
Das wäre 1. ein ziemlicher Aufwand und 2. ist nicht gesagt, dass dort auch Klamotten landen, die gebraucht würden.
Im übrigen genehmigen die Jobcenter auch jetzt nicht Unsummen.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:54)

Das wäre 1. ein ziemlicher Aufwand und 2. ist nicht gesagt, dass dort auch Klamotten landen, die gebraucht würden.
Im übrigen genehmigen die Jobcenter auch jetzt nicht Unsummen.
Es gibt auch Kostümverleiher, die überleben, weil die wirtschaftlich arbeiten. Die würden diese Aufgaben vielleicht gerne übernehmen und sich über ein neues Geschäftsfeld freuen.
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jorikke
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von jorikke »

Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:46)

Ordentliche Klamotten sind nicht unnötig.
Man muss das nur vor Kauf beantragen
Richtig, sie sind notwendig (nötig), deshalb werden sie erstattet.
Das ändert nichts daran, dass unnötige Dinge nicht erstattet werden.
… und jetzt is gut.
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Misterfritz
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Misterfritz »

Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:56)

Es gibt auch Kostümverleiher, die überleben, weil die wirtschaftlich arbeiten. Die würden diese Aufgaben vielleicht gerne übernehmen und sich über ein neues Geschäftsfeld freuen.
Ja, und? Nicht an jedem Jobcenter-Standort gibt es Kostümverleiher.
Die Idee ist unpraktisch.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 11:17)

Ja, und? Nicht an jedem Jobcenter-Standort gibt es Kostümverleiher.
Die Idee ist unpraktisch.
Anfahrtsweg sind dem Hartz-Bezieher zuzumuten. Er muss ja auch zum Kleiderkauf oder zur Bewerbung fahren.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 09:16)

Ja bravo, lauter Suggestivfragen, mit dem erwarten Antworten. Ein geschickter Manipulationsversuch.
Das ist eine vollkommen unqualifizierte und tendenziöse (!) Bewertung des Fragebogens, den Tacheles e.V. bei dieser Umfrage unter 21.166 Teilnehmern hat beantworten lassen in einem Zeitraum von nur 11 Tagen (31.12.2018 – 10.01.2019).

Hier der Fragebogen, er befindet sich ab Seite 44 in der verlinkten PDF, da kann sich jede(r) ein Bild von der Ausgewogenheit der Fragen und der Antwortmöglichkeiten im Fragebogen machen:

https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/reda ... Teil_1.pdf
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 11:20)

Anfahrtsweg sind dem Hartz-Bezieher zuzumuten. Er muss ja auch zum Kleiderkauf oder zur Bewerbung fahren.
Junge Junge, schon mal auf die Idee gekommen, dass Arbeitslose auch mal mehr als nur 1 Vorstellungsgespräch pro Monat haben? Da lohnt es sich dann eher, dass der oder die Betroffene sich ein Outfit für Vorstellungsgespräche ein einziges Mal kauft.

Aber ist ja klar, was Du willst: Auf die Arbeitslosen aus Deiner rechten Sicht heraus nur eindreschen.
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:34)

Junge Junge, schon mal auf die Idee gekommen, dass Arbeitslose auch mal mehr als nur 1 Vorstellungsgespräch pro Monat haben? Da lohnt es sich dann eher, dass der oder die Betroffene sich ein Outfit für Vorstellungsgespräche ein einziges Mal kauft.

Aber ist ja klar, was Du willst: Auf die Arbeitslosen aus Deiner rechten Sicht heraus nur eindreschen.
DIe Arbeitslosen, über die wir sprechen, sind doch die, die seit Jahren in Hartz IV hängen.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:36)

DIe Arbeitslosen, über die wir sprechen, sind doch die, die seit Jahren in Hartz IV hängen.
Nö, tun wir nicht. Und die, die jahrelang ALG II beziehen, den muss auch geholfen werden (und auch nicht hauptsächlich mit der Peitsche Beine gemacht werden).
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:37)

Nö, tun wir nicht. Und die, die jahrelang ALG II beziehen, den muss auch geholfen werden (und auch nicht hauptsächlich mit der Peitsche Beine gemacht werden).
Wenn einer seit vier Jahren oder länger in Hartz hängt, ist ihm mit Streicheleinheiten nicht geholfen. Handauflegen als Therapie ist eine zynische Haltung.
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Tom Bombadil
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:41)

Wenn einer seit vier Jahren oder länger in Hartz hängt, ist ihm mit Streicheleinheiten nicht geholfen.
Das stimmt, man hätte den schon längst anhand seiner individuellen Stärken vernünftig weiterbilden müssen.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:43)

Das stimmt, man hätte den schon längst anhand seiner individuellen Stärken vernünftig weiterbilden müssen.
Das Geld für adäquate Weiterbildungen oder Umschulungen gibt es aber oft nicht, siehe meine bisherigen Ausführungen in diesem Strang.
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