Du hast keine Ahnung und willst Dir auch keine Ahnung aneignen. Schon mal dran gedacht, dass die restlichen 97% der ALG-II-Bezieher Angst vor Sanktionen haben? Die Sanktionen sind ein extremes Disziplinierungswerkzeug für fast alle ALG-II-Leistungsbezieher.
HartzIV - Sammelstrang
Moderator: Moderatoren Forum 1
Re: HartzIV - Sammelstrang
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer sich an die Regeln hält, der braucht keine Angst zu haben. Und wer trotzdem Angst hat, der soll halt arbeiten gehen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 17:59)
Du hast keine Ahnung und willst Dir auch keine Ahnung aneignen. Schon mal dran gedacht, dass die restlichen 97% der ALG-II-Bezieher Angst vor Sanktionen haben? Die Sanktionen sind ein extremes Disziplinierungswerkzeug für fast alle ALG-II-Leistungsbezieher.
Ach nee, auch blöd, dann haben die ja Angst vor Arbeitslosigkeit. Ein Termin beim Psychologen könnte vielleicht helfen diese Angst zu besiegen. Immer mit Angst rum laufen ist doch blöd.
Zuletzt geändert von Echt am So 20. Jan 2019, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Das ist POLITISCH gwollt - und soll die Hängemattenbeleger (kleine Untermenge) zum Arbeiten bringen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 17:59)
Du hast keine Ahnung und willst Dir auch keine Ahnung aneignen. Schon mal dran gedacht, dass die restlichen 97% der ALG-II-Bezieher Angst vor Sanktionen haben? Die Sanktionen sind ein extremes Disziplinierungswerkzeug für fast alle ALG-II-Leistungsbezieher.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Und?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 17:59)
Du hast keine Ahnung und willst Dir auch keine Ahnung aneignen. Schon mal dran gedacht, dass die restlichen 97% der ALG-II-Bezieher Angst vor Sanktionen haben? Die Sanktionen sind ein extremes Disziplinierungswerkzeug für fast alle ALG-II-Leistungsbezieher.
Millionen haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Der Hartzer hat Angst, sich regelwidrig zu verhalten. Wie schlimm.
Jetzt wird es lächerlich.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nö, wird es nicht.Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 19:25)
Und?
Millionen haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Der Hartzer hat Angst, sich regelwidrig zu verhalten. Wie schlimm.
Jetzt wird es lächerlich.
Die Leute, die Arbeit haben, haben Angst davor, arbeitslos zu werden und dann ins ALG II zu rutschen. Gleichzeitig meckern sie über die "faulen, dummen, asozialen Hartzer". Und glotzen bescheuerte gescriptete "Dokus" über ALG-II-Bezieher in den privaten Fernsehsendern und lesen die BLÖD.
Natürlich gilt das nicht für alle Leute.
Und Du solltest Dir mal die Regeln, die ein ALG-II-Bezieher zu beachten hat, zur Gemüte führen. Ziemlich schnell, wenn Du nicht aufpasst, kriegst Du ne Sanktion, oder Dir werden die Leistungen eingestellt. Da kannst Du kein bisschen mitreden, also halte Dich da besser mal raus.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ein Großteil der Sanktionen beruhen auf Meldeversäumnissen. Die Herrschaften haben anscheinend eine besondere Einstellung zu Pflichten.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 04:57)
Und Du solltest Dir mal die Regeln, die ein ALG-II-Bezieher zu beachten hat, zur Gemüte führen. Ziemlich schnell, wenn Du nicht aufpasst, kriegst Du ne Sanktion, oder Dir werden die Leistungen eingestellt. Da kannst Du kein bisschen mitreden, also halte Dich da besser mal raus.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso das passiert. Ein Grund ist der, dass die Meldetermine gar nicht nötig sind, weil der Zweck des Meldetermins auch auf schriftlichem Wege hätte erfolgen können. Aber das hatte ich ja schon mal geschrieben.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 05:14)
Ein Großteil der Sanktionen beruhen auf Meldeversäumnissen. Die Herrschaften haben anscheinend eine besondere Einstellung zu Pflichten.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Aha, weil der Betroffene meint, schriftlich sei angemessen, kommt er nicht. Absurd.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 05:17)
Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso das passiert. Ein Grund ist der, dass die Meldetermine gar nicht nötig sind, weil der Zweck des Meldetermins auch auf schriftlichem Wege hätte erfolgen können. Aber das hatte ich ja schon mal geschrieben.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ich sach ja nicht, dass das der einzige Grund ist.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 05:20)
Aha, weil der Betroffene meint, schriftlich sei angemessen, kommt er nicht. Absurd.
Ein anderer möglicher Grund sind wiederholte Einladungen zu Meldeterminen in ziemlich kurzen Abständen, z. B. jede 2 Wochen. Da wird dann auch nur vom AV abgefragt, wo sich der Leistungsbezieher beworben hat. Solche Dinge sind unnötig, denn die Leistungsbezieher müssen ja auch regelmäßig, in der Regel ein Mal pro Monat dem Jobcenter eine Liste über ihre getätigten Bewerbungen zukommen lassen.
Und dann hat der Leistungsbezieher eben irgendwann keinen Bock mehr auf solche Blödsinn-Meldetermine.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wie ich gehört habe, müssen Kürzungen erst angedroht werden. Wenn der Kunde einen Termin verpasst, muss er ein zweites Mal angeschrieben werden, mit dem Hinweis dass gekürzt wird, wenn er nicht reagiert. Kürzen sie gleich, ist das nicht okay und man kann rechtlich dagegen vorgehen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben: Und Du solltest Dir mal die Regeln, die ein ALG-II-Bezieher zu beachten hat, zur Gemüte führen. Ziemlich schnell, wenn Du nicht aufpasst, kriegst Du ne Sanktion, oder Dir werden die Leistungen eingestellt. Da kannst Du kein bisschen mitreden, also halte Dich da besser mal raus.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer Geld vom Staat abgreifen will, muss sich schon an die Regeln halten.Tick|Trick|und Track hat geschrieben: Und dann hat der Leistungsbezieher eben irgendwann keinen Bock mehr auf solche Blödsinn-Meldetermine.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Regeln können aber auch blödsinnig sein bzw. auf blödsinnige Weise ausgelegt werden.nietoperz hat geschrieben:(21 Jan 2019, 06:34)
Wer Geld vom Staat abgreifen will, muss sich schon an die Regeln halten.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell befasste sich am 20.01.2019 mit dem neuen italienischen "Hartz IV" in seinem Blog "Aktuelle Sozialpolitik":
Tja, wenn Rechte Sozialpolitik betreiben ...
http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/0 ... -variante/Ein „Bürgereinkommen“, aber nicht für Lotterielose und mit harten Sanktionen: Hartz IV, italienische Variante
Tja, wenn Rechte Sozialpolitik betreiben ...
Re: HartzIV - Sammelstrang
Klar, Hartzer sind oft voller Frust. Da wird die seltene Meldepflicht schon mal als echte Erschwernis oder persönlicher Angriff verstanden.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 06:51)
Regeln können aber auch blödsinnig sein bzw. auf blödsinnige Weise ausgelegt werden.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Richtig.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 17:59)
Du hast keine Ahnung und willst Dir auch keine Ahnung aneignen. Schon mal dran gedacht, dass die restlichen 97% der ALG-II-Bezieher Angst vor Sanktionen haben? Die Sanktionen sind ein extremes Disziplinierungswerkzeug für fast alle ALG-II-Leistungsbezieher.
Das ist so bei Sanktionen.
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
So nun hör mal auf solch einen Blödsinn zu verbreiten. Kannst ja mal selber Hartz4 beantragen und dich mit den "Fallmanagern" rumplagen. Und mit der EGV, die du unterschreiben mußt, werden "nur" deine Grundrechte eingeschränkt. Egal wie lange und hart du gearbeitet hast, deine Arbeitsleistung wird vom Jobcenter und von der Gesellschaft als Hartz4-Empfänger nicht anerkannt.nietoperz hat geschrieben:(21 Jan 2019, 07:13)
Klar, Hartzer sind oft voller Frust. Da wird die seltene Meldepflicht schon mal als echte Erschwernis oder persönlicher Angriff verstanden.
Überlege dir mal, du hast 40 Jahre gearbeitet, dein Betrieb macht pleite und du bekommst nach 2 jahren Hartz4. Und deine "Freunde" halten dich dann für asozial, weil du keinen Job mehr hast. Du bekommst keinen Job mehr, weil du zu alt bist, wird natürlich nicht direkt gesagt und man nennt es "Überqualifiziert". Du bist für die Gesellschaft dann wert- und nutzlos.
Und dann schiebe mal keinen Frust.
Viel Spass beim ausprobieren.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ja und?Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 08:40)
So nun hör mal auf solch einen Blödsinn zu verbreiten. Kannst ja mal selber Hartz4 beantragen und dich mit den "Fallmanagern" rumplagen. Und mit der EGV, die du unterschreiben mußt, werden "nur" deine Grundrechte eingeschränkt. Egal wie lange und hart du gearbeitet hast, deine Arbeitsleistung wird vom Jobcenter und von der Gesellschaft als Hartz4-Empfänger nicht anerkannt.
Überlege dir mal, du hast 40 Jahre gearbeitet, dein Betrieb macht pleite und du bekommst nach 2 jahren Hartz4. Und deine "Freunde" halten dich dann für asozial, weil du keinen Job mehr hast. Du bekommst keinen Job mehr, weil du zu alt bist, wird natürlich nicht direkt gesagt und man nennt es "Überqualifiziert". Du bist für die Gesellschaft dann wert- und nutzlos.
Und dann schiebe mal keinen Frust.
Viel Spass beim ausprobieren.
Wenn er arbeitet, muss er regelmäßig zur Arbeitstelle und auch noch arbeiten, um bezahlt zu werden.
Dagegen ist es doch ein Klacks, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen. Er wird bezahlt, ohne arbeiten und jeden Tag aufstehen zu müssen.
Im Übrigen dürfte er zu denjenigen gehören, die nach 40 Jahren Arbeit gewohnt sind, sich an Bedingungen zu halten. Also keine Problem machen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Die den Leistungsbezieher in unterbezahlte Drecksjobs zwingen. Na toll.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Sehe ich genau so.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 08:40)
So nun hör mal auf solch einen Blödsinn zu verbreiten. Kannst ja mal selber Hartz4 beantragen und dich mit den "Fallmanagern" rumplagen. Und mit der EGV, die du unterschreiben mußt, werden "nur" deine Grundrechte eingeschränkt. Egal wie lange und hart du gearbeitet hast, deine Arbeitsleistung wird vom Jobcenter und von der Gesellschaft als Hartz4-Empfänger nicht anerkannt.
Überlege dir mal, du hast 40 Jahre gearbeitet, dein Betrieb macht pleite und du bekommst nach 2 jahren Hartz4. Und deine "Freunde" halten dich dann für asozial, weil du keinen Job mehr hast. Du bekommst keinen Job mehr, weil du zu alt bist, wird natürlich nicht direkt gesagt und man nennt es "Überqualifiziert". Du bist für die Gesellschaft dann wert- und nutzlos.
Und dann schiebe mal keinen Frust.
Viel Spass beim ausprobieren.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Du hast wie gesagt keine Ahnung und null Empathie mit Arbeitslosen.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 08:47)
Ja und?
Wenn er arbeitet, muss er regelmäßig zur Arbeitstelle und auch noch arbeiten, um bezahlt zu werden.
Dagegen ist es doch ein Klacks, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen. Er wird bezahlt, ohne arbeiten und jeden Tag aufstehen zu müssen.
Im Übrigen dürfte er zu denjenigen gehören, die nach 40 Jahren Arbeit gewohnt sind, sich an Bedingungen zu halten. Also keine Problem machen.
-
- Beiträge: 6512
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 10:49
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ob es mit den Sanktionen in dieser Form so bleibt muss abgewartet werden möglich dass sie von Karlsruhe als verfassungswirdig angesehen werden.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Vollbeschäftigung ist ein Staatsziel.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 09:12)
Du hast wie gesagt keine Ahnung und null Empathie mit Arbeitslosen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ach, Du willst also die Arbeitslosen völlig undurchdacht in x-beliebige Jobs stecken?
Und ist Vollbeschäftigung in jedem Land erzielbar? Und das für immer und ewig in einem Land, in dem Vollbeschäftigung herrscht?
Und: Vollbeschäftigung heißt noch lange nicht, dass jede(r) Beschäftigte eine Vollzeitstelle und/oder einen Job hat, von dem er oder sie auch leben kann.
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ok, sagen wir es mal so, wenn dein Arbeitgeber dir sagt, dass du am Wochenende zu Hause bleiben mußt oder nur den ortsnahen Bereich besuchen darfst, ist das auch ein Klacks, oder wie darf man es verstehen?Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 08:47)
Ja und?
Wenn er arbeitet, muss er regelmäßig zur Arbeitstelle und auch noch arbeiten, um bezahlt zu werden.
Dagegen ist es doch ein Klacks, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen. Er wird bezahlt, ohne arbeiten und jeden Tag aufstehen zu müssen.
Im Übrigen dürfte er zu denjenigen gehören, die nach 40 Jahren Arbeit gewohnt sind, sich an Bedingungen zu halten. Also keine Problem machen.
Und gerade nach 40 Jahren arbeiten ist es ein Einschnitt im Leben, den die wenigsten verkraften ohne Depressiv zu werden.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wie? Das Jobcenter sagt, dass er am Wochenende nicht wohin fahren darf?Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 10:18)
Ok, sagen wir es mal so, wenn dein Arbeitgeber dir sagt, dass du am Wochenende zu Hause bleiben mußt oder nur den ortsnahen Bereich besuchen darfst, ist das auch ein Klacks, oder wie darf man es verstehen?
Und gerade nach 40 Jahren arbeiten ist es ein Einschnitt im Leben, den die wenigsten verkraften ohne Depressiv zu werden.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Du meinst also es steht grundlos im Gesetz?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:23)
Es werden nur 3% der ALG-II-Bezieher sanktioniert (diese aber mehrfach), von den 5 Millionen ALG-II-Beziehern sind das grade mal 167.000 ALG-II-Bezieher.
Und sanktioniert werden "müssen" ALG-II-Bezieher nur deswegen, weil das so im Gesetz steht (§§ 31 - 32 SGB II) und die Sachbearbeiter von ihren Vorgesetzten angehalten werden, das Gesetz umzusetzen. Willkür bei der Sanktionierung spielt dabei auch eine Rolle.
Beileibe nicht.
Durch die möglichen Druckmittel wird erreicht, dass sich 97% an die Spielregeln halten.
Sind also sinnvoll, Ziel erreicht.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer nach 40 Jahren Arbeit auf Hartz4 angewiesen ist, hat definitiv etwas falsch gemacht. Wenn das passiert, ist die Ursache seiner Misere zu 95% er selbst.Odin1506 hat geschrieben: Überlege dir mal, du hast 40 Jahre gearbeitet, dein Betrieb macht pleite und du bekommst nach 2 jahren Hartz4.
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ohne Zustimmung deines Fallmanagers kannst du es knicken dorthin zu fahren wohin du willst. Und wenn er zugestimmt hat wird es dir von deinem "Urlaub"(nennt sich Ortsabwesenheit und das WE wird mitgezählt) abgezogen.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 10:22)
Wie? Das Jobcenter sagt, dass er am Wochenende nicht wohin fahren darf?
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wenn man nicht gerade Pensionär ist, dann hat man Probleme.nietoperz hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:10)
Wer nach 40 Jahren Arbeit auf Hartz4 angewiesen ist, hat definitiv etwas falsch gemacht. Wenn das passiert, ist die Ursache seiner Misere zu 95% er selbst.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Hartz4ler können am WE hinfahren wohin sie wollen. Am WE arbeitet niemand im JobCenter. Es interessiert niemanden was ein Hartz4ler am WE macht.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:17)
Ohne Zustimmung deines Fallmanagers kannst du es knicken dorthin zu fahren wohin du willst. Und wenn er zugestimmt hat wird es dir von deinem "Urlaub"(nennt sich Ortsabwesenheit und das WE wird mitgezählt) abgezogen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
So ist es. Er kann nicht in Uralub fahren, wenn er ihn sich nicht vorher hat genehmigen lassen. Wie bei einem Arbeitnehmer. Der muss auch Urlaub beantragen. Der User streut Desinformation. Und reklamiert Sonderrechte für Hartzer.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:29)
Hartz4ler können am WE hinfahren wohin sie wollen. Am WE arbeitet niemand im JobCenter. Es interessiert niemanden was ein Hartz4ler am WE macht.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Hast Du schon mal davon gehört, dass ein Arbeitnehmer auch keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen will, wenn er am Wochenende wegfahren will? (Unter der Voraussetzung, dass er immer von Montag bis Freitag arbeiten muss).Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:33)
So ist es. Er kann nicht in Uralub fahren, wenn er ihn sich nicht vorher hat genehmigen lassen. Wie bei einem Arbeitnehmer. Der muss auch Urlaub beantragen.Der User streut Desinformation. Und reklamiert Sonderrechte für Hartzer.
Der User streut überhaupt keine Desinformationen!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Auch Du hast es immer noch nicht verstanden: Ü50er, die arbeitslos werden, sind nicht besonders beliebt bei Arbeitgebern. Das scheint sich jetzt aber wohl zu ändern, weil der Fachkräftemangel in immer mehr Berufssparten zu Tage tritt.nietoperz hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:10)
Wer nach 40 Jahren Arbeit auf Hartz4 angewiesen ist, hat definitiv etwas falsch gemacht. Wenn das passiert, ist die Ursache seiner Misere zu 95% er selbst.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ein Hartzer, der am Wochenende wegfahren will, muss das Jobcenter nicht um Erlaubnis fragen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:37)
Hast Du schon mal davon gehört, dass ein Arbeitnehmer auch keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen will, wenn er am Wochenende wegfahren will? (Unter der Voraussetzung, dass er immer von Montag bis Freitag arbeiten muss).
Der User streut überhaupt keine Desinformationen!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Sag mal, willst Du jetzt den User Odin1506 absichtlich verächtlich machen? Er hat doch nie behauptet, dass man als Arbeitsloser am Wochenende nicht wegfahren darf.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:40)
Ein Hartzer, der am Wochenende wegfahren will, muss das Jobcenter nicht um Erlaubnis fragen.
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Dann schau mal hier: https://www.hartz4hilfthartz4.de/ortsab ... jobcenter/Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:29)
Hartz4ler können am WE hinfahren wohin sie wollen. Am WE arbeitet niemand im JobCenter. Es interessiert niemanden was ein Hartz4ler am WE macht.
Zitat:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben nach § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Urlaubsanspruch von bis zu 42 Kalendertagen. Zu den Kalendertagen zählen sowohl Wochenenden als Feiertage. Bei einem Kuraufenthalt oder einem Bildungsurlaub ist sogar eine Verlängerung der Ortsabwesenheit nach SGB II möglich.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
Re: HartzIV - Sammelstrang
42 Kalendertage geteilt durch 7 sind 6 Wochen Urlaub. So viel haben nicht mal alle Arbeitnehmer.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:45)
Dann schau mal hier: https://www.hartz4hilfthartz4.de/ortsab ... jobcenter/
Zitat:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben nach § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Urlaubsanspruch von bis zu 42 Kalendertagen. Zu den Kalendertagen zählen sowohl Wochenenden als Feiertage. Bei einem Kuraufenthalt oder einem Bildungsurlaub ist sogar eine Verlängerung der Ortsabwesenheit nach SGB II möglich.
Wer als Hartz4ler Urlaub nimmt, der muss also das WE mit angeben. Was kein Ding ist bei 42 Kalendertagen. Wer nur das WE wegfährt, der muss niemanden Bescheid geben.
Zuletzt geändert von Echt am Mo 21. Jan 2019, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Krass. Hartzer sind also besser gestellt als Arbeitnehmer. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, 24 Werktage, wobei der Samstag als Werktag gilt.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:55)
42 Kalendertagen geteilt durch 7 sind 6 Wochen Urlaub. So viel haben nicht mal alle Arbeitnehmer.
Wer als Hartz4ler Urlaub nimmt, der muss also das WE mit angeben. Was kein Ding ist bei 42 Kalendertagen. Wer nur das WE wegfährt, der muss niemanden Bescheid geben.
Lass das mal bloß keinen Arbeitnehmer mit nur gesetzlichem Urlaubsanspruch hören.....
Re: HartzIV - Sammelstrang
Hi Odin1506,Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:45)
Dann schau mal hier: https://www.hartz4hilfthartz4.de/ortsab ... jobcenter/
Zitat:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben nach § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Urlaubsanspruch von bis zu 42 Kalendertagen. Zu den Kalendertagen zählen sowohl Wochenenden als Feiertage. Bei einem Kuraufenthalt oder einem Bildungsurlaub ist sogar eine Verlängerung der Ortsabwesenheit nach SGB II möglich.
ich empfehle, bei solchen Dingen Primärquellen (Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile) zu verwenden statt Seiten Dritter.
Wenn jemand wie "Echt" oder "Senexx" nämlich liest, dass ein Arbeitsloser maximal 42 Tage Anspruch auf "Urlaubsanspruch" haben soll (dieser Begriff ist falsch, stattdessen ist von der so genannten Ortsabwesenheit zu reden), dann denken er oder sie, dass diese 42 Tage auch von der Arbeitsverwaltung bezahlt werden, und das ist meines Wissens zu Folge nicht der Fall. Es werden meines Wissens zu Folge maximal 23 Tage (Kalendertage, also auch Tage an Wochenenden) pro Kalenderjahr von der Arbeitsverwaltung bezahlt
Schau stattdessen besser hier rein:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013034.pdf => Dort Anhang B1 öffnen ("Erreichbarkeits-Anordnung – EAO")
Dort steht nämlich in § 1 Abs 1 Satz 2 und 3:
Das bedeutet, dass der Arbeitslose von Samstag bis Sonntag wegfahren darf.Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann.
Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen
Re: HartzIV - Sammelstrang
Genau diese Reaktion habe ich geahnt.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:59)
Krass. Hartzer sind also besser gestellt als Arbeitnehmer. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, 24 Werktage, wobei der Samstag als Werktag gilt.
Lass das mal bloß keinen Arbeitnehmer mit nur gesetzlichem Urlaubsanspruch hören.....
Für Senexxx & Co: Hier eine Info von der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news-urla ... slosigkeitPro Jahr haben Sie für maximal 3 Wochen Anspruch auf Ortsabwesenheit, bei der Sie weiterhin ALG beziehen können.
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Dann lese dir mal die Seite durch, die ich verlinkt habe. Das gleiche gilt auch für Senexx. Als Hartz4-Empfänger stehen dir 21 Tage Ortsabwesenheit zu, es kann u.U. auf 42 Tage verlängert werden, aber sie stehen dem Hartz4-Empfänger nicht zu.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:55)
42 Kalendertage geteilt durch 7 sind 6 Wochen Urlaub. So viel haben nicht mal alle Arbeitnehmer.
Wer als Hartz4ler Urlaub nimmt, der muss also das WE mit angeben. Was kein Ding ist bei 42 Kalendertagen. Wer nur das WE wegfährt, der muss niemanden Bescheid geben.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Die 42 Tage werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Bsp.: Todesfall in der Familie. Ansonsten sind es nur 21 Tage.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 13:01)
Hi Odin1506,
ich empfehle, bei solchen Dingen Primärquellen (Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile) zu verwenden statt Seiten Dritter.
Wenn jemand wie "Echt" oder "Senexx" nämlich liest, dass ein Arbeitsloser maximal 42 Tage Anspruch auf "Urlaubsanspruch" haben soll (dieser Begriff ist falsch, stattdessen ist von der so genannten Ortsabwesenheit zu reden), dann denken er oder sie, dass diese 42 Tage auch von der Arbeitsverwaltung bezahlt werden, und das ist meines Wissens zu Folge nicht der Fall. Es werden meines Wissens zu Folge maximal 23 Tage (Kalendertage, also auch Tage an Wochenenden) pro Kalenderjahr von der Arbeitsverwaltung bezahlt
Schau stattdessen besser hier rein:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013034.pdf => Dort Anhang B1 öffnen ("Erreichbarkeits-Anordnung – EAO")
Dort steht nämlich in § 1 Abs 1 Satz 2 und 3:
Das bedeutet, dass der Arbeitslose von Samstag bis Sonntag wegfahren darf.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Das ist ja ausreichend. Hartzer haben ja angeblich sowieso kein Geld. Also eigentlich auch kein Budget für Urlaub. Da sind 21 Tage reichlich bemessen.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 13:10)
Die 42 Tage werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Bsp.: Todesfall in der Familie. Ansonsten sind es nur 21 Tage.
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Kann es sein, dass du irgentwie arrogant bist?Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 14:17)
Das ist ja ausreichend. Hartzer haben ja angeblich sowieso kein Geld. Also eigentlich auch kein Budget für Urlaub. Da sind 21 Tage reichlich bemessen.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Er hat doch Recht. Wenn Hartzer noch Geld für Urlaub übrig haben, dann bekommen sie ja ganz offensichtlich noch zu viel Geld.
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Also sprichst du den Hartz4-Empfängern das Recht ab sich von der Bevormundung zu erholen. Du kannst ja wenn du willst das ganze Jahr durcharbeiten.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:01)
Er hat doch Recht. Wenn Hartzer noch Geld für Urlaub übrig haben, dann bekommen sie ja ganz offensichtlich noch zu viel Geld.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Erholung von der Bevormundung . Wie rührend. Drei Wochen reichen, um Urlaub vom Faulenzen zu machen.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:12)
Also sprichst du den Hartz4-Empfängern das Recht ab sich von der Bevormundung zu erholen. Du kannst ja wenn du willst das ganze Jahr durcharbeiten.
- 3x schwarzer Kater
- Beiträge: 25726
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
- user title: Do legst di nieda
- Wohnort: Schwaben
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer sich nicht bevormunden lassen will, sollte kein ALG2 beantragen. Dazu wird man schließlich nicht gezwungen.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:12)
Also sprichst du den Hartz4-Empfängern das Recht ab sich von der Bevormundung zu erholen. Du kannst ja wenn du willst das ganze Jahr durcharbeiten.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: HartzIV - Sammelstrang
Zum Glück war ich nie davon betroffen. Ich kenne einige Hartzer die nebenbei noch eine Menge Geld machen, weil sie einen handwerklichen Beruf gelernt haben. Wie gesagt, ich kann nur aus persönlichen Erfahrungen sprechen, bezogen auf Leute, die im System waren. Menschen in festen Arbeitsverhältnissen sind schlechter gestellt. Der Nettobetrag, den eine Familie mit 2 Kindern, Vater erwerbstätig am Monatsanfang zur Verfügung hat ist wesentlich weniger als der eines Hartzers.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:59)
Krass. Hartzer sind also besser gestellt als Arbeitnehmer. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, 24 Werktage, wobei der Samstag als Werktag gilt.
Lass das mal bloß keinen Arbeitnehmer mit nur gesetzlichem Urlaubsanspruch hören.....
-
- Beiträge: 2441
- Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
- user title: Mensch
- Wohnort: Auf dieser Welt
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nö derjenige braucht ja nur verhungern, oder betteln, oder jemanden ausrauben, oder bei jemanden einbrechen, aber hast ja recht es wird niemand gezwungen ALG2 zu beantragen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:36)
Wer sich nicht bevormunden lassen will, sollte kein ALG2 beantragen. Dazu wird man schließlich nicht gezwungen.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!!