Ob es mit den Sanktionen in dieser Form so bleibt muss abgewartet werden möglich dass sie von Karlsruhe als verfassungswirdig angesehen werden.
HartzIV - Sammelstrang
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Re: HartzIV - Sammelstrang
Vollbeschäftigung ist ein Staatsziel.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 09:12)
Du hast wie gesagt keine Ahnung und null Empathie mit Arbeitslosen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ach, Du willst also die Arbeitslosen völlig undurchdacht in x-beliebige Jobs stecken?
Und ist Vollbeschäftigung in jedem Land erzielbar? Und das für immer und ewig in einem Land, in dem Vollbeschäftigung herrscht?
Und: Vollbeschäftigung heißt noch lange nicht, dass jede(r) Beschäftigte eine Vollzeitstelle und/oder einen Job hat, von dem er oder sie auch leben kann.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ok, sagen wir es mal so, wenn dein Arbeitgeber dir sagt, dass du am Wochenende zu Hause bleiben mußt oder nur den ortsnahen Bereich besuchen darfst, ist das auch ein Klacks, oder wie darf man es verstehen?Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 08:47)
Ja und?
Wenn er arbeitet, muss er regelmäßig zur Arbeitstelle und auch noch arbeiten, um bezahlt zu werden.
Dagegen ist es doch ein Klacks, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen. Er wird bezahlt, ohne arbeiten und jeden Tag aufstehen zu müssen.
Im Übrigen dürfte er zu denjenigen gehören, die nach 40 Jahren Arbeit gewohnt sind, sich an Bedingungen zu halten. Also keine Problem machen.
Und gerade nach 40 Jahren arbeiten ist es ein Einschnitt im Leben, den die wenigsten verkraften ohne Depressiv zu werden.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Wie? Das Jobcenter sagt, dass er am Wochenende nicht wohin fahren darf?Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 10:18)
Ok, sagen wir es mal so, wenn dein Arbeitgeber dir sagt, dass du am Wochenende zu Hause bleiben mußt oder nur den ortsnahen Bereich besuchen darfst, ist das auch ein Klacks, oder wie darf man es verstehen?
Und gerade nach 40 Jahren arbeiten ist es ein Einschnitt im Leben, den die wenigsten verkraften ohne Depressiv zu werden.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Du meinst also es steht grundlos im Gesetz?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:23)
Es werden nur 3% der ALG-II-Bezieher sanktioniert (diese aber mehrfach), von den 5 Millionen ALG-II-Beziehern sind das grade mal 167.000 ALG-II-Bezieher.
Und sanktioniert werden "müssen" ALG-II-Bezieher nur deswegen, weil das so im Gesetz steht (§§ 31 - 32 SGB II) und die Sachbearbeiter von ihren Vorgesetzten angehalten werden, das Gesetz umzusetzen. Willkür bei der Sanktionierung spielt dabei auch eine Rolle.
Beileibe nicht.
Durch die möglichen Druckmittel wird erreicht, dass sich 97% an die Spielregeln halten.
Sind also sinnvoll, Ziel erreicht.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer nach 40 Jahren Arbeit auf Hartz4 angewiesen ist, hat definitiv etwas falsch gemacht. Wenn das passiert, ist die Ursache seiner Misere zu 95% er selbst.Odin1506 hat geschrieben: Überlege dir mal, du hast 40 Jahre gearbeitet, dein Betrieb macht pleite und du bekommst nach 2 jahren Hartz4.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ohne Zustimmung deines Fallmanagers kannst du es knicken dorthin zu fahren wohin du willst. Und wenn er zugestimmt hat wird es dir von deinem "Urlaub"(nennt sich Ortsabwesenheit und das WE wird mitgezählt) abgezogen.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 10:22)
Wie? Das Jobcenter sagt, dass er am Wochenende nicht wohin fahren darf?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Wenn man nicht gerade Pensionär ist, dann hat man Probleme.nietoperz hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:10)
Wer nach 40 Jahren Arbeit auf Hartz4 angewiesen ist, hat definitiv etwas falsch gemacht. Wenn das passiert, ist die Ursache seiner Misere zu 95% er selbst.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Hartz4ler können am WE hinfahren wohin sie wollen. Am WE arbeitet niemand im JobCenter. Es interessiert niemanden was ein Hartz4ler am WE macht.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:17)
Ohne Zustimmung deines Fallmanagers kannst du es knicken dorthin zu fahren wohin du willst. Und wenn er zugestimmt hat wird es dir von deinem "Urlaub"(nennt sich Ortsabwesenheit und das WE wird mitgezählt) abgezogen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
So ist es. Er kann nicht in Uralub fahren, wenn er ihn sich nicht vorher hat genehmigen lassen. Wie bei einem Arbeitnehmer. Der muss auch Urlaub beantragen. Der User streut Desinformation. Und reklamiert Sonderrechte für Hartzer.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:29)
Hartz4ler können am WE hinfahren wohin sie wollen. Am WE arbeitet niemand im JobCenter. Es interessiert niemanden was ein Hartz4ler am WE macht.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Hast Du schon mal davon gehört, dass ein Arbeitnehmer auch keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen will, wenn er am Wochenende wegfahren will? (Unter der Voraussetzung, dass er immer von Montag bis Freitag arbeiten muss).Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:33)
So ist es. Er kann nicht in Uralub fahren, wenn er ihn sich nicht vorher hat genehmigen lassen. Wie bei einem Arbeitnehmer. Der muss auch Urlaub beantragen.Der User streut Desinformation. Und reklamiert Sonderrechte für Hartzer.
Der User streut überhaupt keine Desinformationen!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Auch Du hast es immer noch nicht verstanden: Ü50er, die arbeitslos werden, sind nicht besonders beliebt bei Arbeitgebern. Das scheint sich jetzt aber wohl zu ändern, weil der Fachkräftemangel in immer mehr Berufssparten zu Tage tritt.nietoperz hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:10)
Wer nach 40 Jahren Arbeit auf Hartz4 angewiesen ist, hat definitiv etwas falsch gemacht. Wenn das passiert, ist die Ursache seiner Misere zu 95% er selbst.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ein Hartzer, der am Wochenende wegfahren will, muss das Jobcenter nicht um Erlaubnis fragen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:37)
Hast Du schon mal davon gehört, dass ein Arbeitnehmer auch keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen will, wenn er am Wochenende wegfahren will? (Unter der Voraussetzung, dass er immer von Montag bis Freitag arbeiten muss).
Der User streut überhaupt keine Desinformationen!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Sag mal, willst Du jetzt den User Odin1506 absichtlich verächtlich machen? Er hat doch nie behauptet, dass man als Arbeitsloser am Wochenende nicht wegfahren darf.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:40)
Ein Hartzer, der am Wochenende wegfahren will, muss das Jobcenter nicht um Erlaubnis fragen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Dann schau mal hier: https://www.hartz4hilfthartz4.de/ortsab ... jobcenter/Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:29)
Hartz4ler können am WE hinfahren wohin sie wollen. Am WE arbeitet niemand im JobCenter. Es interessiert niemanden was ein Hartz4ler am WE macht.
Zitat:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben nach § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Urlaubsanspruch von bis zu 42 Kalendertagen. Zu den Kalendertagen zählen sowohl Wochenenden als Feiertage. Bei einem Kuraufenthalt oder einem Bildungsurlaub ist sogar eine Verlängerung der Ortsabwesenheit nach SGB II möglich.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
42 Kalendertage geteilt durch 7 sind 6 Wochen Urlaub. So viel haben nicht mal alle Arbeitnehmer.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:45)
Dann schau mal hier: https://www.hartz4hilfthartz4.de/ortsab ... jobcenter/
Zitat:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben nach § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Urlaubsanspruch von bis zu 42 Kalendertagen. Zu den Kalendertagen zählen sowohl Wochenenden als Feiertage. Bei einem Kuraufenthalt oder einem Bildungsurlaub ist sogar eine Verlängerung der Ortsabwesenheit nach SGB II möglich.
Wer als Hartz4ler Urlaub nimmt, der muss also das WE mit angeben. Was kein Ding ist bei 42 Kalendertagen. Wer nur das WE wegfährt, der muss niemanden Bescheid geben.
Zuletzt geändert von Echt am Mo 21. Jan 2019, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Krass. Hartzer sind also besser gestellt als Arbeitnehmer. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, 24 Werktage, wobei der Samstag als Werktag gilt.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:55)
42 Kalendertagen geteilt durch 7 sind 6 Wochen Urlaub. So viel haben nicht mal alle Arbeitnehmer.
Wer als Hartz4ler Urlaub nimmt, der muss also das WE mit angeben. Was kein Ding ist bei 42 Kalendertagen. Wer nur das WE wegfährt, der muss niemanden Bescheid geben.
Lass das mal bloß keinen Arbeitnehmer mit nur gesetzlichem Urlaubsanspruch hören.....
Re: HartzIV - Sammelstrang
Hi Odin1506,Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:45)
Dann schau mal hier: https://www.hartz4hilfthartz4.de/ortsab ... jobcenter/
Zitat:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben nach § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Urlaubsanspruch von bis zu 42 Kalendertagen. Zu den Kalendertagen zählen sowohl Wochenenden als Feiertage. Bei einem Kuraufenthalt oder einem Bildungsurlaub ist sogar eine Verlängerung der Ortsabwesenheit nach SGB II möglich.
ich empfehle, bei solchen Dingen Primärquellen (Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile) zu verwenden statt Seiten Dritter.
Wenn jemand wie "Echt" oder "Senexx" nämlich liest, dass ein Arbeitsloser maximal 42 Tage Anspruch auf "Urlaubsanspruch" haben soll (dieser Begriff ist falsch, stattdessen ist von der so genannten Ortsabwesenheit zu reden), dann denken er oder sie, dass diese 42 Tage auch von der Arbeitsverwaltung bezahlt werden, und das ist meines Wissens zu Folge nicht der Fall. Es werden meines Wissens zu Folge maximal 23 Tage (Kalendertage, also auch Tage an Wochenenden) pro Kalenderjahr von der Arbeitsverwaltung bezahlt
Schau stattdessen besser hier rein:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013034.pdf => Dort Anhang B1 öffnen ("Erreichbarkeits-Anordnung – EAO")
Dort steht nämlich in § 1 Abs 1 Satz 2 und 3:
Das bedeutet, dass der Arbeitslose von Samstag bis Sonntag wegfahren darf.Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann.
Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen
Re: HartzIV - Sammelstrang
Genau diese Reaktion habe ich geahnt.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:59)
Krass. Hartzer sind also besser gestellt als Arbeitnehmer. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, 24 Werktage, wobei der Samstag als Werktag gilt.
Lass das mal bloß keinen Arbeitnehmer mit nur gesetzlichem Urlaubsanspruch hören.....
Für Senexxx & Co: Hier eine Info von der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news-urla ... slosigkeitPro Jahr haben Sie für maximal 3 Wochen Anspruch auf Ortsabwesenheit, bei der Sie weiterhin ALG beziehen können.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Dann lese dir mal die Seite durch, die ich verlinkt habe. Das gleiche gilt auch für Senexx. Als Hartz4-Empfänger stehen dir 21 Tage Ortsabwesenheit zu, es kann u.U. auf 42 Tage verlängert werden, aber sie stehen dem Hartz4-Empfänger nicht zu.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:55)
42 Kalendertage geteilt durch 7 sind 6 Wochen Urlaub. So viel haben nicht mal alle Arbeitnehmer.
Wer als Hartz4ler Urlaub nimmt, der muss also das WE mit angeben. Was kein Ding ist bei 42 Kalendertagen. Wer nur das WE wegfährt, der muss niemanden Bescheid geben.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Die 42 Tage werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Bsp.: Todesfall in der Familie. Ansonsten sind es nur 21 Tage.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 13:01)
Hi Odin1506,
ich empfehle, bei solchen Dingen Primärquellen (Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile) zu verwenden statt Seiten Dritter.
Wenn jemand wie "Echt" oder "Senexx" nämlich liest, dass ein Arbeitsloser maximal 42 Tage Anspruch auf "Urlaubsanspruch" haben soll (dieser Begriff ist falsch, stattdessen ist von der so genannten Ortsabwesenheit zu reden), dann denken er oder sie, dass diese 42 Tage auch von der Arbeitsverwaltung bezahlt werden, und das ist meines Wissens zu Folge nicht der Fall. Es werden meines Wissens zu Folge maximal 23 Tage (Kalendertage, also auch Tage an Wochenenden) pro Kalenderjahr von der Arbeitsverwaltung bezahlt
Schau stattdessen besser hier rein:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013034.pdf => Dort Anhang B1 öffnen ("Erreichbarkeits-Anordnung – EAO")
Dort steht nämlich in § 1 Abs 1 Satz 2 und 3:
Das bedeutet, dass der Arbeitslose von Samstag bis Sonntag wegfahren darf.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das ist ja ausreichend. Hartzer haben ja angeblich sowieso kein Geld. Also eigentlich auch kein Budget für Urlaub. Da sind 21 Tage reichlich bemessen.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 13:10)
Die 42 Tage werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Bsp.: Todesfall in der Familie. Ansonsten sind es nur 21 Tage.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Kann es sein, dass du irgentwie arrogant bist?Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 14:17)
Das ist ja ausreichend. Hartzer haben ja angeblich sowieso kein Geld. Also eigentlich auch kein Budget für Urlaub. Da sind 21 Tage reichlich bemessen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Er hat doch Recht. Wenn Hartzer noch Geld für Urlaub übrig haben, dann bekommen sie ja ganz offensichtlich noch zu viel Geld.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Also sprichst du den Hartz4-Empfängern das Recht ab sich von der Bevormundung zu erholen. Du kannst ja wenn du willst das ganze Jahr durcharbeiten.Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:01)
Er hat doch Recht. Wenn Hartzer noch Geld für Urlaub übrig haben, dann bekommen sie ja ganz offensichtlich noch zu viel Geld.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Erholung von der Bevormundung . Wie rührend. Drei Wochen reichen, um Urlaub vom Faulenzen zu machen.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:12)
Also sprichst du den Hartz4-Empfängern das Recht ab sich von der Bevormundung zu erholen. Du kannst ja wenn du willst das ganze Jahr durcharbeiten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer sich nicht bevormunden lassen will, sollte kein ALG2 beantragen. Dazu wird man schließlich nicht gezwungen.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:12)
Also sprichst du den Hartz4-Empfängern das Recht ab sich von der Bevormundung zu erholen. Du kannst ja wenn du willst das ganze Jahr durcharbeiten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Zum Glück war ich nie davon betroffen. Ich kenne einige Hartzer die nebenbei noch eine Menge Geld machen, weil sie einen handwerklichen Beruf gelernt haben. Wie gesagt, ich kann nur aus persönlichen Erfahrungen sprechen, bezogen auf Leute, die im System waren. Menschen in festen Arbeitsverhältnissen sind schlechter gestellt. Der Nettobetrag, den eine Familie mit 2 Kindern, Vater erwerbstätig am Monatsanfang zur Verfügung hat ist wesentlich weniger als der eines Hartzers.Senexx hat geschrieben:(21 Jan 2019, 12:59)
Krass. Hartzer sind also besser gestellt als Arbeitnehmer. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, 24 Werktage, wobei der Samstag als Werktag gilt.
Lass das mal bloß keinen Arbeitnehmer mit nur gesetzlichem Urlaubsanspruch hören.....
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Nö derjenige braucht ja nur verhungern, oder betteln, oder jemanden ausrauben, oder bei jemanden einbrechen, aber hast ja recht es wird niemand gezwungen ALG2 zu beantragen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:36)
Wer sich nicht bevormunden lassen will, sollte kein ALG2 beantragen. Dazu wird man schließlich nicht gezwungen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Kannst ja mal für 1 Jahr mit einem Hartz4-Empfänger tauschen, mit allen "Vorteilen".Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:21)
Erholung von der Bevormundung . Wie rührend. Drei Wochen reichen, um Urlaub vom Faulenzen zu machen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
er könnte auch arbeiten. Oder drauf hoffen, dass die Verwandten und Bekannten ihn unterstützen.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:06)
Nö derjenige braucht ja nur verhungern, oder betteln, oder jemanden ausrauben, oder bei jemanden einbrechen, aber hast ja recht es wird niemand gezwungen ALG2 zu beantragen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Jup unter dem Mindestlohn, und kurz vor Ende der Probezeit wird er entlassen, tolle Aussicht. Und die Hoffnung stirbt zum Schluß.... oder spätestens wenn er auf der Strasse sitzt.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:11)
er könnte auch arbeiten. Oder drauf hoffen, dass die Verwandten und Bekannten ihn unterstützen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Du Uniformierter. Wer ALG II bezieht, darf bei Antragstellung Vermögen bis zu einer gewissen Obergrenze besitzen. Und zwar nach der Formel:Echt hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:01)
Er hat doch Recht. Wenn Hartzer noch Geld für Urlaub übrig haben, dann bekommen sie ja ganz offensichtlich noch zu viel Geld.
150 € pro Lebensjahr plus 750 €, das kannst Du gerne hier nachprüfen: § 12 SGB II.
Und deswegen kann sich der eine oder andere Bezieher von ALG II auch einen Urlaub leisten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Erstmal stimmt das nicht. Der Erwerbstätige hat mehr. Zum anderen kann der Erwerbstätige Lohnsteigerung erhalten, da er länger bei der Firma dabei ist, hat auch gute Referenzen für einen neuen Job, kann nicht erwischt werden, kann Verrmöögen aufbauen, kann in den Urlaub fahren oder das Land/Stadt verlassen, wenn er lustig ist, muss sich nicht regelmäßig beim Amt blicken lassen usw.Wolverine hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:50)
Zum Glück war ich nie davon betroffen. Ich kenne einige Hartzer die nebenbei noch eine Menge Geld machen, weil sie einen handwerklichen Beruf gelernt haben. Wie gesagt, ich kann nur aus persönlichen Erfahrungen sprechen, bezogen auf Leute, die im System waren. Menschen in festen Arbeitsverhältnissen sind schlechter gestellt. Der Nettobetrag, den eine Familie mit 2 Kindern, Vater erwerbstätig am Monatsanfang zur Verfügung hat ist wesentlich weniger als der eines Hartzers.
Falls der Erwerbstätige kein Vermögen hätte, könnte er zudem Hartz4 aufstocken, wenn es stimmen würde, was du sagst.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nun, die Sache ist relativ einfach. Der Berufstätige muss entweder selbst Miete bezahlen oder zahlt selbst sein Haus ab. Dass muss der Hartzer (Miete) nicht. Der Berufstätige muss für alle anfallenden Kosten selbst aufkommen, der Hartzer nicht. Das könnte jetzt ewig so weitergehen. Netto hat der Hartzer mehr Geld zur Verfügung als der Erwerbstätige.franktoast hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:21)
Erstmal stimmt das nicht. Der Erwerbstätige hat mehr. Zum anderen kann der Erwerbstätige Lohnsteigerung erhalten, da er länger bei der Firma dabei ist, hat auch gute Referenzen für einen neuen Job, kann nicht erwischt werden, kann Verrmöögen aufbauen, kann in den Urlaub fahren oder das Land/Stadt verlassen, wenn er lustig ist, muss sich nicht regelmäßig beim Amt blicken lassen usw.
Falls der Erwerbstätige kein Vermögen hätte, könnte er zudem Hartz4 aufstocken, wenn es stimmen würde, was du sagst.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Aha. Du meinst also Schwarzarbeit. Und was ist mit denen, die keinen handwerklichen Beruf erlernt haben? Jetzt komm mir nicht mit der Nummer, dass alle Bezieher von ALG II schwarz arbeiten gehen würden.Wolverine hat geschrieben:(21 Jan 2019, 15:50)
Zum Glück war ich nie davon betroffen. Ich kenne einige Hartzer die nebenbei noch eine Menge Geld machen, weil sie einen handwerklichen Beruf gelernt haben.
Jetzt kommt wieder die Leiher mit der Standardfamilie (Mann, Hausfrau, 2 Kinder), wo nur der Mann die ganze Familie ernähren muss. Wie oft kommt dieses Modell im heutigen Deutschland noch vor? Vielmehr gehen heutzutage in einer Partnerschaft in der Regel beide Partner arbeiten. Und dann hat die Familie auch mehr Einkommen als wenn nur der Mann arbeiten gehen würde.Wolverine hat geschrieben:Menschen in festen Arbeitsverhältnissen sind schlechter gestellt. Der Nettobetrag, den eine Familie mit 2 Kindern, Vater erwerbstätig am Monatsanfang zur Verfügung hat ist wesentlich weniger als der eines Hartzers.
Und zur besseren Verdeutlichung solltest Du Dir das mal durchlesen (was Du wahrscheinlich eh nicht machen wirst), ein Beitrag des Sozialwissenschaftlers Prof. Dr. Stefan Sell vom 19.03.2018:
Abstruse Berechnungen, die dann auch noch viele übernehmen. Ein schräger Vergleich zwischen Hartz IV und Arbeitseinkommen
Re: HartzIV - Sammelstrang
Das Aufstocken mit ALG II ist immer unabhängig vom erlaubten Schonvermögen möglich, siehe § 11 SGB II und § 11b SGB II.franktoast hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:21)
Falls der Erwerbstätige kein Vermögen hätte, könnte er zudem Hartz4 aufstocken, wenn es stimmen würde, was du sagst.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Dieser Sozialneid, der hier gegenüber Hartz4lern an den Tag gelegt wird, ist schon interessant.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Diffamierer der Linken.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ich würde es als "Sozialhass" bezeichnen.Tom Bombadil hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:36)
Dieser Sozialneid, der hier gegenüber Hartz4lern an den Tag gelegt wird, ist schon interessant.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ich brauch hier keine Nummern. Ich spreche aus persönlichen Erfahrungen. Weißt Du was das sind ? Persönliche Erfahrungen? Bestimmt nicht.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:28)
Aha. Du meinst also Schwarzarbeit. Und was ist mit denen, die keinen handwerklichen Beruf erlernt haben? Jetzt komm mir nicht mit der Nummer[/url]
Re: HartzIV - Sammelstrang
Jetzt wird es aber grenzwertig, mein Lieber.Wolverine hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:44)
Ich brauch hier keine Nummern. Ich spreche aus persönlichen Erfahrungen. Weißt Du was das sind ? Persönliche Erfahrungen? Bestimmt nicht.
Aus persönlichen Erfahrungen kann man aber nicht auf ein homogenes Verhalten einer ganzen Personengruppe schließen, vor allem, wenn diese Personengruppe aus mehreren Millionen Personen besteht.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Am besten ist es gar nicht erst zu versuchen Arbeit zu bekommen, dann bleibt einem diese Erfahrung erspart.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:15)
Jup unter dem Mindestlohn, und kurz vor Ende der Probezeit wird er entlassen, tolle Aussicht. Und die Hoffnung stirbt zum Schluß.... oder spätestens wenn er auf der Strasse sitzt.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das ist dann auch wesentlich besser angelegt als z.B. in Weiterbildung oder gar als Startkapital zur Existenzgründung.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:20)
Du Uniformierter. Wer ALG II bezieht, darf bei Antragstellung Vermögen bis zu einer gewissen Obergrenze besitzen. Und zwar nach der Formel:
150 € pro Lebensjahr plus 750 €, das kannst Du gerne hier nachprüfen: § 12 SGB II.
Und deswegen kann sich der eine oder andere Bezieher von ALG II auch einen Urlaub leisten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Leute , die von fremder Arbeit leben... auch auf meine Tasche - nur weil sie keine LUST zur arbeit haben...oder der MEINUNG sind - es lohne sich NICHT.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nein Danke. Ich arbeite gerne. Da liegt halt der Unterschied.Odin1506 hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:07)
Kannst ja mal für 1 Jahr mit einem Hartz4-Empfänger tauschen, mit allen "Vorteilen".
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wenn Haushaltsgeräte ersetzt werden müssen (Waschmaschine, Kühlschrank), müssen diese aber aus dem eigenen Schonvermögen bezahlt werden. Zuzahlungen zur Krankenkasse ersetzt das Jobcenter auch nicht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jan 2019, 17:44)
Das ist dann auch wesentlich besser angelegt als z.B. in Weiterbildung oder gar als Startkapital zur Existenzgründung.
Pro Monat gibt der Regelsatz übrigens 1,08 € her für Bildung (bei einer alleinstehenden Person; bei mehreren Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft und bei Kindern ist dieser Wert pro Person noch niedriger), siehe https://www.hartziv.org/wp-content/uplo ... e-2019.jpg und https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
PS: Ein eigenes Auto/Motorrad darf bei Bezug von ALG II nicht den Wert von 7.500 € übersteigen, siehe https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015849.pdf (Randziffer "Grundfreibetrag 12.13")
Re: HartzIV - Sammelstrang
Merkst Du nicht, dass Du massive Vorurteile gegenüber Arbeitslosen hast?Teeernte hat geschrieben:(21 Jan 2019, 18:13)
Leute , die von fremder Arbeit leben... auch auf meine Tasche - nur weil sie keine LUST zur arbeit haben...oder der MEINUNG sind - es lohne sich NICHT.
Zuletzt geändert von Tick|Trick|und Track am Di 22. Jan 2019, 04:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Was hat das jetzt mit dem Urlaub zu tun?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(22 Jan 2019, 04:47)
Wenn Haushaltsgeräte ersetzt werden müssen (Waschmaschine, Kühlschrank), müssen diese aber aus dem eigenen Schonvermögen bezahlt werden.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ja, das meinte ich mit "kein Vermögen". Ich weiß, es gibt einen Freibetrag.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(21 Jan 2019, 16:33)
Das Aufstocken mit ALG II ist immer unabhängig vom erlaubten Schonvermögen möglich, siehe § 11 SGB II und § 11b SGB II.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.