Tatsächlich? Ich kenne in meinem persönlichen Umfeld zwei Fälle - und was sagt uns das? Nur, dass unsere Erfahrungen unterschiedlich sind, sonst nichts.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:18)
Bisher ist mir kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein ALG-II-Bezieher zum MDK geschickt wurde. Ich habe mich jahrelang (ein Jahrzehnt lang) in Erwerbslosenforen eingebracht und habe auch Erfahrungen im Real Life hier vor Ort.
HartzIV - Sammelstrang
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Dann muss das den ALG II-Beziehern halt deutlicher von vorneherein gesagt werden - ein Versäumnis der Ämter.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:21)
Nee, der gängige ALG-II-Bezieher weiß doch gar nichts von irgendwelchen extra Attesten, die von ihm verlangt werden könnten. Weil diese Sache fast niemandem bekannt ist, auch nicht den Millionen von Beziehern von ALG II.
Wie oft muss ich diesen Satz wiederholen?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:21)Und ich bleibe dabei: AU ist AU, da braucht man nicht noch ein extra Attest. Glaubt der Arbeitgeber/das Jobcenter dem Erkrankten nicht, kann er ihn immer noch zum MDK schicken.
Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:05)
Es ist ein Unterschied, ob ich für eine halbe Stunde zum Amt muss oder ob ich evtl. 8 Stunden in der Nachtschicht am Band stehen muss, oder siehst Du das anders?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Verwechselst Du etwa den MDK mit dem Ärztlichen Dienst (ÄD) der Agentur für Arbeit?Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:22)
Tatsächlich? Ich kenne in meinem persönlichen Umfeld zwei Fälle - und was sagt uns das? Nur, dass unsere Erfahrungen unterschiedlich sind, sonst nichts.
Zum ÄD schicken die Jobcenter gerne Leistungsbezieher. Der ÄD ist aber nicht dafür da, Arbeitsunfähigkeiten zu überprüfen, sondern den Grad der Erwerbsfähigkeit.
Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:
Arbeitsunfähigkeit: Temporäre Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen
Erwerbsunfähigkeit ( <= eigentlich nicht der ganz korrekte Begriff): Längerfristige Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen
Bei einer Erwerbsfähigkeit von 3 bis unter 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man teilweise erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).
Bei einer Erwerbsfähigkeit von unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man voll erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen voller Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Der Arbeitslose wird schikaniert, weil man ihm trotz Krankmeldung vom Arzt nicht glaubt, krank zu sein, deswegen muss er zusätzlich noch ein Attest anschleppen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Nein, ich verwechsele da nichts.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:30)
Verwechselst Du etwa den MDK mit dem Ärztlichen Dienst (ÄD) der Agentur für Arbeit?
Zum ÄD schicken die Jobcenter gerne Leistungsbezieher. Der ÄD ist aber nicht dafür da, Arbeitsunfähigkeiten zu überprüfen, sondern den Grad der Erwerbsfähigkeit.
Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:
Arbeitsunfähigkeit: Temporäre Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen
Erwerbsunfähigkeit ( <= eigentlich nicht der ganz korrekte Begriff): Längerfristige Unfähigkeit, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen
Bei einer Erwerbsfähigkeit von 3 bis unter 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man teilweise erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).
Bei einer Erwerbsfähigkeit von unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist man voll erwerbsgemindert. Hierdurch kann eine Rente wegen voller Erwerbsfähigkeit bewilligt werden (Erwerbsminderungsrente).
Und der Unterschied ist mir sehr wohl bekannt.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Wie dem auch sei. Die meisten Hartz4ler werden nicht schikaniert. Ist doch kein Grund keine Sanktionen mehr auszusprechen, nur weil ein paar Sachbearbeiter ihre Kompetenzen überschreiten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Kann er sich auch gleich beim Arztbesuch ausstellen lassen, er weiss ja um seinen Termin.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:32)
Der Arbeitslose wird schikaniert, weil man ihm trotz Krankmeldung vom Arzt nicht glaubt, krank zu sein, deswegen muss er zusätzlich noch ein Attest anschleppen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Kannst Du Dir vorstellen, dass es auch Leute gibt, die sich dagegen wehren alles zu tun, was die Behörden von einem verlangen, weil sie (die Leute) der Meinung sind, dass die Behörden sich zu viel an Verfügungsgewalt herausnehmen? Es gibt eben auch nicht nur die "Arschkriecher" und die Eingeschüchterten und die Unwissenden gegenüber den Behörden, sondern auch mündige Bürger, die sich Willkür nicht gefallen lassen.Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:34)
Kann er sich auch gleich beim Arztbesuch ausstellen lassen, er weiss ja um seinen Termin.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ist klar, dass so was von Dir kommt.Echt hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:34)
Wie dem auch sei. Die meisten Hartz4ler werden nicht schikaniert. Ist doch kein Grund keine Sanktionen mehr auszusprechen, nur weil ein paar Sachbearbeiter ihre Kompetenzen überschreiten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Kann ich mir vorstellen und noch viel mehr.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:37)
Kannst Du Dir vorstellen, dass es auch Leute gibt, die sich dagegen wehren alles zu tun, was die Behörden von einem verlangen, weil sie (die Leute) der Meinung sind, dass die Behörden sich zu viel an Verfügungsgewalt herausnehmen? Es gibt eben auch nicht nur die "Arschkriecher" und die Eingeschüchterten und die Unwissenden gegenüber den Behörden, sondern auch mündige Bürger, die sich Willkür nicht gefallen lassen.
Aber: Die Hartz4-Bezieher haben einen Eingliederungsvertrag unterschrieben und sich damit zu gewissen eigenen Leistungen verpflichtet. Wenn sie dem nicht nachkommen, ist das schon nicht gut.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Falsch. ALG-II-Bezieher sind nicht verpflichtet Eingliederungsvereinbarungen zu unterschreiben. Weigern sie sich diese Unterschrift zu leisten, wird die Eingliederungsvereinbarung als so genannter Verwaltungsakt gegenüber ihnen verhängt, ohne dass es einer Unterschrift von ihnen bedarf.Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:41)
Kann ich mir vorstellen und noch viel mehr.
Aber: Die Hartz4-Bezieher haben einen Eingliederungsvertrag unterschrieben und sich damit zu gewissen eigenen Leistungen verpflichtet. Wenn sie dem nicht nachkommen, ist das schon nicht gut.
Und die Sanktion wegen unentschuldigtem Meldeversäumnis kann rechtskonform ganz unabhängig von einer Eingliederungsvereinbarung ausgesprochen werden.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Das haben Sie falsch verstanden. Lesen Sie den Text einfach nochmal.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 21:11)
Warum entfallen 97% der Sanktionen auf nicht-erwerbsfähige Menschen? Das ist pure Willkür.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ein Attest darf nur bei schwerwiegenden Zweifeln an der Krankheit angefordert werden. Außerdem: wenn das Amt das Attest anfordert, dann muss es auch dafür zahlen, soll das der H4ler im vorauseilenden Gehorsam selber übernehmen?Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 22:34)
Kann er sich auch gleich beim Arztbesuch ausstellen lassen, er weiss ja um seinen Termin.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Solche Ausgaben bekommt er erstattet.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:06)
Ein Attest darf nur bei schwerwiegenden Zweifeln an der Krankheit angefordert werden. Außerdem: wenn das Amt das Attest anfordert, dann muss es auch dafür zahlen, soll das der H4ler im vorauseilenden Gehorsam selber übernehmen?
Wenn der Leistungsbezieher weiss, dass er einen Termin beim Amt hat (was der Arzt im Zweifel ja nicht weiss) und vermutet, dass er den wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, kann er sich dann auch gleich ein Attest ausstellen lassen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ach ja? Seit wann bekommen H4ler unnötige Ausgaben erstattet?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Schon immer, wenn es um geforderte Dinge geht.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:19)
Ach ja? Seit wann bekommen H4ler unnötige Ausgaben erstattet?
Die geben Dir sogar Geld, damit Du Dir Klamotten kaufen kannst, um Dich irgendwo ordentlich bewerben zu können. Man muss es nur beantragen ....
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das Attest wird ja nicht grundsätzlich gefordert.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Gott ... wie ich diese Spamorgien hasse
Nichts desto Trotz ... Harzer Strang aufgeräumt.
Echt und Tick|Trick|und Track sollten sich zurückhalten, wenn sie eine Verwarnung entgehen wollen
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Re: HartzIV - Sammelstrang
TAZ 10. Januar 2019 SPD-Chefin Nahles wirbt vor einer Fraktionsklausur für eine Kindergrundsicherung
http://taz.de/Andrea-Nahles-und-die-SPD/!5564571/
Es gibt durchaus Ansatzpunkte für eine Reform der Hartz-Gesetze.
http://taz.de/Andrea-Nahles-und-die-SPD/!5564571/
"Der Kern einer Grundsicherung ist nach allgemeinem Verständnis, dass Kinder aus dem Hartz-IV-System herausgenommen würden. Stattdessen würde eine einzige Transferleistung ihren Grundbedarf abdecken. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert zum Beispiel eine Grundsicherung in Höhe von 618 Euro. Jene müsste versteuert werden. Gutverdienende Eltern würden also Steuern abführen, Niedrigverdiener könnten den Betrag ganz behalten."Die SPD bastelt unter Nahles eifrig an einem linkeren Profil. Selbst der Seeheimer Kreis, der rechte Parteiflügel, wirbt seit Neuestem für einen Mindestlohn von 12 Euro, eine längere Zahlung des Arbeitslosengeld I und für eine weitgehende Abschaffung der Leiharbeit. Mitte Februar fällt zudem die Entscheidung, wie radikal sich die SPD von Hartz IV abwendet.
Es gibt durchaus Ansatzpunkte für eine Reform der Hartz-Gesetze.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
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Re: HartzIV - Sammelstrang
SZ 18. Januar 2019 Italien: Das große Dekret und seine Fallstricke
https://www.sueddeutsche.de/politik/ita ... -1.4293454
"Ungefähr fünf Millionen Italiener sollen den Bürgerlohn bekommen, den "Reddito di cittadinanza". Sieben Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Als Beispiel: Ein bedürftiger oder arbeitsloser Single erhält maximal 780 Euro im Monat, als Guthaben auf einer Art Kreditkarte. Das Geld muss er bis Ende Monat restlos ausgeben für Miete oder Hypothek und Unterhalt: Es soll ja die Wirtschaft ankurbeln. Was er nicht ausgibt, verliert er. Es gibt Dinge, die mit dem Bürgerlohn nicht finanziert werden dürfen, Glücksspiel etwa. Bei Familien mit drei minderjährigen Kindern ist der Bürgerlohn auf 1280 Euro beschränkt. Die Laufzeit des Programms beträgt 18 Monate, er kann einmal verlängert werden um 18 Monate. In dieser Zeit soll der Begünstigte eine Stelle finden. Zwei Angebote darf er ablehnen, das dritte muss er annehmen, sonst fällt er aus dem Programm.
Bewerben kann man sich online ab März, so die Plattform dann freigeschaltet ist. Die ersten Bürgerlöhne sollen ab Ende April bezahlt werden. Berechtigt sind Italiener und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren im Land wohnen, deren ISEE, ein Indikator für die Einkommens- und Vermögenssituation, nicht mehr als 9360 Euro im Jahr beträgt. Wer den Staat betrügt, dem drohen bis zu sechs Jahre Haft. Di Maio beteuert, die Regierung habe genügend "Anti-Sofa"-Mechanismen eingebaut. Ein sogenannter "Navigator" soll die Arbeitssuchenden begleiten, 10 000 solcher Assistenten werden rekrutiert. Und: Empfänger des Bürgerlohns sollen gemeinnützige Arbeit verrichten - acht Stunden pro Woche."
Hartz-IV auf italienisch.
https://www.sueddeutsche.de/politik/ita ... -1.4293454
"Ungefähr fünf Millionen Italiener sollen den Bürgerlohn bekommen, den "Reddito di cittadinanza". Sieben Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Als Beispiel: Ein bedürftiger oder arbeitsloser Single erhält maximal 780 Euro im Monat, als Guthaben auf einer Art Kreditkarte. Das Geld muss er bis Ende Monat restlos ausgeben für Miete oder Hypothek und Unterhalt: Es soll ja die Wirtschaft ankurbeln. Was er nicht ausgibt, verliert er. Es gibt Dinge, die mit dem Bürgerlohn nicht finanziert werden dürfen, Glücksspiel etwa. Bei Familien mit drei minderjährigen Kindern ist der Bürgerlohn auf 1280 Euro beschränkt. Die Laufzeit des Programms beträgt 18 Monate, er kann einmal verlängert werden um 18 Monate. In dieser Zeit soll der Begünstigte eine Stelle finden. Zwei Angebote darf er ablehnen, das dritte muss er annehmen, sonst fällt er aus dem Programm.
Bewerben kann man sich online ab März, so die Plattform dann freigeschaltet ist. Die ersten Bürgerlöhne sollen ab Ende April bezahlt werden. Berechtigt sind Italiener und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren im Land wohnen, deren ISEE, ein Indikator für die Einkommens- und Vermögenssituation, nicht mehr als 9360 Euro im Jahr beträgt. Wer den Staat betrügt, dem drohen bis zu sechs Jahre Haft. Di Maio beteuert, die Regierung habe genügend "Anti-Sofa"-Mechanismen eingebaut. Ein sogenannter "Navigator" soll die Arbeitssuchenden begleiten, 10 000 solcher Assistenten werden rekrutiert. Und: Empfänger des Bürgerlohns sollen gemeinnützige Arbeit verrichten - acht Stunden pro Woche."
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Mit dem Unterschied es darf bloß nicht so heißen. Währenddessen ist Hartz4 (besser gesagt die Sanktionspraxis dieses Systems ) hierzulande seit letzten Montag ein Fall für Karlsruhe. Streitfrage ist es mit dem Grundgesetz vereinbar ( allen voran Artikel 1) das Existenzminimum bzw. die Grundsicherung zu kürzen bzw. ganz zu streichen?? Zudem werden unter 25jährige schneller und strenger sanktioniert als Andere , möglicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung. Die Verfassungsrichter haben bereits Kritik an dieser fragwürdigen Praxis anklingen bzw. durchblicken lassen, ein Urteil wird im Mai erwartet.Wähler hat geschrieben:(19 Jan 2019, 10:42)
SZ 18. Januar 2019 Italien: Das große Dekret und seine Fallstricke
https://www.sueddeutsche.de/politik/ita ... -1.4293454
"Ungefähr fünf Millionen Italiener sollen den Bürgerlohn bekommen, den "Reddito di cittadinanza". Sieben Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Als Beispiel: Ein bedürftiger oder arbeitsloser Single erhält maximal 780 Euro im Monat, als Guthaben auf einer Art Kreditkarte. Das Geld muss er bis Ende Monat restlos ausgeben für Miete oder Hypothek und Unterhalt: Es soll ja die Wirtschaft ankurbeln. Was er nicht ausgibt, verliert er. Es gibt Dinge, die mit dem Bürgerlohn nicht finanziert werden dürfen, Glücksspiel etwa. Bei Familien mit drei minderjährigen Kindern ist der Bürgerlohn auf 1280 Euro beschränkt. Die Laufzeit des Programms beträgt 18 Monate, er kann einmal verlängert werden um 18 Monate. In dieser Zeit soll der Begünstigte eine Stelle finden. Zwei Angebote darf er ablehnen, das dritte muss er annehmen, sonst fällt er aus dem Programm.
Bewerben kann man sich online ab März, so die Plattform dann freigeschaltet ist. Die ersten Bürgerlöhne sollen ab Ende April bezahlt werden. Berechtigt sind Italiener und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren im Land wohnen, deren ISEE, ein Indikator für die Einkommens- und Vermögenssituation, nicht mehr als 9360 Euro im Jahr beträgt. Wer den Staat betrügt, dem drohen bis zu sechs Jahre Haft. Di Maio beteuert, die Regierung habe genügend "Anti-Sofa"-Mechanismen eingebaut. Ein sogenannter "Navigator" soll die Arbeitssuchenden begleiten, 10 000 solcher Assistenten werden rekrutiert. Und: Empfänger des Bürgerlohns sollen gemeinnützige Arbeit verrichten - acht Stunden pro Woche."
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Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Sa 19. Jan 2019, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
"Ergebnisse der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II"
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2461/
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2461/
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ja bravo, lauter Suggestivfragen, mit dem erwarten Antworten. Ein geschickter Manipulationsversuch.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 06:18)
"Ergebnisse der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II"
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2461/
Re: HartzIV - Sammelstrang
Sanktionen sind wichtig.
Tagesschau.de;
Im Schnitt sind es etwa drei Prozent der Arbeitsuchenden, die gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen und deshalb Sanktionen erhalten. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 952.839 Sanktionen. Den größten Anteil davon machten mit 77,7 Prozent die Meldeversäumnisse aus. 8,8 Prozent haben sich geweigert, die Pflichten aus der so genannten Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen und 10,4 Prozent haben eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Maßnahme verweigert oder abgebrochen. 3,2 Prozent wurden aus sonstigen Gründen sanktioniert
Oder dieses Beispiel
Der dem BVerfG vorliegende Fall ist der folgende :
"Im konkreten Fall hatte ein Arbeitsloser mit Ausbildung im Bereich Lager/Logistik eine vom Jobcenter Erfurt angebotene Tätigkeit als Lagerarbeiter abgelehnt. Das Jobcenter kürzte ihm das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent, später um 60 Prozent." Hintergrund - der Mann hätte lieber was im Bereich "Verkauf" gemacht (RBB-Info-Radio).
Was soll man dazu sagen?
Tagesschau.de;
Im Schnitt sind es etwa drei Prozent der Arbeitsuchenden, die gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen und deshalb Sanktionen erhalten. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 952.839 Sanktionen. Den größten Anteil davon machten mit 77,7 Prozent die Meldeversäumnisse aus. 8,8 Prozent haben sich geweigert, die Pflichten aus der so genannten Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen und 10,4 Prozent haben eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Maßnahme verweigert oder abgebrochen. 3,2 Prozent wurden aus sonstigen Gründen sanktioniert
Oder dieses Beispiel
Der dem BVerfG vorliegende Fall ist der folgende :
"Im konkreten Fall hatte ein Arbeitsloser mit Ausbildung im Bereich Lager/Logistik eine vom Jobcenter Erfurt angebotene Tätigkeit als Lagerarbeiter abgelehnt. Das Jobcenter kürzte ihm das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent, später um 60 Prozent." Hintergrund - der Mann hätte lieber was im Bereich "Verkauf" gemacht (RBB-Info-Radio).
Was soll man dazu sagen?
Re: HartzIV - Sammelstrang
Unnötige Ausgaben werden nie erstattet.Misterfritz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 23:24)
Schon immer, wenn es um geforderte Dinge geht.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ordentliche Klamotten sind nicht unnötig.
Man muss das nur vor Kauf beantragen
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Für so etwas könnte man auch eine Kleiderkammer mit Leihklamotten einrichten.Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:46)
Ordentliche Klamotten sind nicht unnötig.
Man muss das nur vor Kauf beantragen
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das wäre 1. ein ziemlicher Aufwand und 2. ist nicht gesagt, dass dort auch Klamotten landen, die gebraucht würden.Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:52)
Für so etwas könnte man auch eine Kleiderkammer mit Leihklamotten einrichten.
Im übrigen genehmigen die Jobcenter auch jetzt nicht Unsummen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Es gibt auch Kostümverleiher, die überleben, weil die wirtschaftlich arbeiten. Die würden diese Aufgaben vielleicht gerne übernehmen und sich über ein neues Geschäftsfeld freuen.Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:54)
Das wäre 1. ein ziemlicher Aufwand und 2. ist nicht gesagt, dass dort auch Klamotten landen, die gebraucht würden.
Im übrigen genehmigen die Jobcenter auch jetzt nicht Unsummen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Richtig, sie sind notwendig (nötig), deshalb werden sie erstattet.Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:46)
Ordentliche Klamotten sind nicht unnötig.
Man muss das nur vor Kauf beantragen
Das ändert nichts daran, dass unnötige Dinge nicht erstattet werden.
… und jetzt is gut.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ja, und? Nicht an jedem Jobcenter-Standort gibt es Kostümverleiher.Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 10:56)
Es gibt auch Kostümverleiher, die überleben, weil die wirtschaftlich arbeiten. Die würden diese Aufgaben vielleicht gerne übernehmen und sich über ein neues Geschäftsfeld freuen.
Die Idee ist unpraktisch.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Anfahrtsweg sind dem Hartz-Bezieher zuzumuten. Er muss ja auch zum Kleiderkauf oder zur Bewerbung fahren.Misterfritz hat geschrieben:(20 Jan 2019, 11:17)
Ja, und? Nicht an jedem Jobcenter-Standort gibt es Kostümverleiher.
Die Idee ist unpraktisch.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Das ist eine vollkommen unqualifizierte und tendenziöse (!) Bewertung des Fragebogens, den Tacheles e.V. bei dieser Umfrage unter 21.166 Teilnehmern hat beantworten lassen in einem Zeitraum von nur 11 Tagen (31.12.2018 – 10.01.2019).Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 09:16)
Ja bravo, lauter Suggestivfragen, mit dem erwarten Antworten. Ein geschickter Manipulationsversuch.
Hier der Fragebogen, er befindet sich ab Seite 44 in der verlinkten PDF, da kann sich jede(r) ein Bild von der Ausgewogenheit der Fragen und der Antwortmöglichkeiten im Fragebogen machen:
https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/reda ... Teil_1.pdf
Re: HartzIV - Sammelstrang
Junge Junge, schon mal auf die Idee gekommen, dass Arbeitslose auch mal mehr als nur 1 Vorstellungsgespräch pro Monat haben? Da lohnt es sich dann eher, dass der oder die Betroffene sich ein Outfit für Vorstellungsgespräche ein einziges Mal kauft.Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 11:20)
Anfahrtsweg sind dem Hartz-Bezieher zuzumuten. Er muss ja auch zum Kleiderkauf oder zur Bewerbung fahren.
Aber ist ja klar, was Du willst: Auf die Arbeitslosen aus Deiner rechten Sicht heraus nur eindreschen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
DIe Arbeitslosen, über die wir sprechen, sind doch die, die seit Jahren in Hartz IV hängen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:34)
Junge Junge, schon mal auf die Idee gekommen, dass Arbeitslose auch mal mehr als nur 1 Vorstellungsgespräch pro Monat haben? Da lohnt es sich dann eher, dass der oder die Betroffene sich ein Outfit für Vorstellungsgespräche ein einziges Mal kauft.
Aber ist ja klar, was Du willst: Auf die Arbeitslosen aus Deiner rechten Sicht heraus nur eindreschen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nö, tun wir nicht. Und die, die jahrelang ALG II beziehen, den muss auch geholfen werden (und auch nicht hauptsächlich mit der Peitsche Beine gemacht werden).Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:36)
DIe Arbeitslosen, über die wir sprechen, sind doch die, die seit Jahren in Hartz IV hängen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wenn einer seit vier Jahren oder länger in Hartz hängt, ist ihm mit Streicheleinheiten nicht geholfen. Handauflegen als Therapie ist eine zynische Haltung.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:37)
Nö, tun wir nicht. Und die, die jahrelang ALG II beziehen, den muss auch geholfen werden (und auch nicht hauptsächlich mit der Peitsche Beine gemacht werden).
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das stimmt, man hätte den schon längst anhand seiner individuellen Stärken vernünftig weiterbilden müssen.Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:41)
Wenn einer seit vier Jahren oder länger in Hartz hängt, ist ihm mit Streicheleinheiten nicht geholfen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das Geld für adäquate Weiterbildungen oder Umschulungen gibt es aber oft nicht, siehe meine bisherigen Ausführungen in diesem Strang.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:43)
Das stimmt, man hätte den schon längst anhand seiner individuellen Stärken vernünftig weiterbilden müssen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das Geld ist vorhanden, wenn du nachweisen kannst, daß es sich lohnt, in dich zu investieren.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:55)
Das Geld für adäquate Weiterbildungen oder Umschulungen gibt es aber oft nicht, siehe meine bisherigen Ausführungen in diesem Strang.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Lies meinen entsprechenden Beitrag nach, da ist ein Beleg drin dahingehend, dass die Jobcenter das Geld für Weiterbildungen ihrer "Kunden" umschichten in ihre eigenen Verwaltungsetats, wegen der Unterfinanzierung der Jobcenter.unity in diversity hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:00)
Das Geld ist vorhanden, wenn du nachweisen kannst, daß es sich lohnt, in dich zu investieren.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Warum gehst du den Umweg über das Jobcenter, wenn du genau weißt, was du kannst?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:03)
Lies meinen entsprechenden Beitrag nach, da ist ein Beleg drin dahingehend, dass die Jobcenter das Geld für Weiterbildungen ihrer "Kunden" umschichten in ihre eigenen Verwaltungsetats, wegen der Unterfinanzierung der Jobcenter.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Weil die Arbeitsagentur ein reines Arbeitslosigkeitsverwaltungsamt ist.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 14:55)
Das Geld für adäquate Weiterbildungen oder Umschulungen gibt es aber oft nicht, siehe meine bisherigen Ausführungen in diesem Strang.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Wenn Hartzer so viel Arbeit machen, fast 1 Million mal sanktioniert werden müssen, belastet das natürlich die Etats und sorgt für Mehrkosten.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:03)
Lies meinen entsprechenden Beitrag nach, da ist ein Beleg drin dahingehend, dass die Jobcenter das Geld für Weiterbildungen ihrer "Kunden" umschichten in ihre eigenen Verwaltungsetats, wegen der Unterfinanzierung der Jobcenter.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Es werden nur 3% der ALG-II-Bezieher sanktioniert (diese aber mehrfach), von den 5 Millionen ALG-II-Beziehern sind das grade mal 167.000 ALG-II-Bezieher.Senexx hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:06)
Wenn Hartzer so viel Arbeit machen, fast 1 Million mal sanktioniert werden müssen, belastet das natürlich die Etats und sorgt für Mehrkosten.
Und sanktioniert werden "müssen" ALG-II-Bezieher nur deswegen, weil das so im Gesetz steht (§§ 31 - 32 SGB II) und die Sachbearbeiter von ihren Vorgesetzten angehalten werden, das Gesetz umzusetzen. Willkür bei der Sanktionierung spielt dabei auch eine Rolle.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Erstens: Ich beziehe kein ALG II. Auch kein ALG I. Ich bin nicht arbeitslos.unity in diversity hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:05)
Warum gehst du den Umweg über das Jobcenter, wenn du genau weißt, was du kannst?
Zweitens: Um eine Umschulung über einen anderen Kostenträger bewilligt zu bekommen (über die Arbeitsagenturen oder die Deutsche Rentenversicherung) müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, heißt das noch lange nicht, dass der Antragsteller eine Umschulung bewilligt bekommt.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Was genau sind gewisse Bedingungen?
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Hier kannst Du es nachlesen:
Deutsche Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Agentur für Arbeit: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015371.pdf
(Eine berufliche Reha kann auch eine Umschulung sein. Umschulungen werden nur aus gesundheitlichen Gründen, wenn überhaupt, bewilligt)
Re: HartzIV - Sammelstrang
Dann gibt es also kein Problem. Ist doch alles gut.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(20 Jan 2019, 15:23)
Es werden nur 3% der ALG-II-Bezieher sanktioniert (diese aber mehrfach), von den 5 Millionen ALG-II-Beziehern sind das grade mal 167.000 ALG-II-Bezieher.
Und sanktioniert werden "müssen" ALG-II-Bezieher nur deswegen, weil das so im Gesetz steht (§§ 31 - 32 SGB II) und die Sachbearbeiter von ihren Vorgesetzten angehalten werden, das Gesetz umzusetzen. Willkür bei der Sanktionierung spielt dabei auch eine Rolle.