Seite 1 von 1

Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 09:05
von Boraiel
*abgesehen von dem Land, auf dem Gebäude für vorgesehene, staatliche Aufgaben wie Polizei und Regierung sowie Verkehrsinfrastruktur steht.
Inspiriert durch den Fall in Oregon Frage ich einfach mal, ob es angemessen ist, wenn der Staat naturbelassenes Land besitzt oder sollte er sich möglichst davon trennen?

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 09:24
von Atheist
Warum nicht? Er darf doch am Markt teilnehmen.

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 09:36
von NMA
Wenn der Staat dieses Recht nicht hat, dann niemand. Ein Staat exisitiert überhaupt nur, weil es ein Territorium gibt. Und der Staat schafft erst die Voraussetzungen, die administrative Infrastruktur und die Rechtssicherheit dafür, dass Menschen überhaupt Privatbesitz haben können. Und der Staat ist derjenige, der zuverlässiger als alle anderen dafür Sorge tragen kann, dass ein als natürlich zu belassendes Gebiet auch naturbelassen bleibt.

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Sa 30. Jan 2016, 21:00
von Fuerst_48
Wir haben bei uns viele Wälder, die von der Republik verwaltet und genutzt werden. Forstwirtschaft ist ein wesentlicher Anteil an der Volkswirtschaft.

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Sa 30. Jan 2016, 21:18
von Nomen Nescio
stell dich mal die prinzipielle frage »soll ein staat ggfs einen boden verteidigen, der ihm nicht gehört«?

außerdem, warum sollte einer ein stück land besitzen, und ein anderer nicht. dann herrscht ja das gesetz »my terrain is my country«. ich muß nicht daran denken, was für schwierigkeiten möglich wären.
ich gehe sogar so weit, daß ich finde, daß ab eine bestimmte tiefe (10m ?) sowieso alles eigentum des staates ist.

denn dadurch kann man auch evt. bodenverschmutzung angreifen. zukünftig wird wasser mindestens so gefragt sein wie heute öl.

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 03:01
von HugoBettauer
Boraiel hat geschrieben:(09 Jan 2016, 09:05)

*abgesehen von dem Land, auf dem Gebäude für vorgesehene, staatliche Aufgaben wie Polizei und Regierung sowie Verkehrsinfrastruktur steht.
Inspiriert durch den Fall in Oregon Frage ich einfach mal, ob es angemessen ist, wenn der Staat naturbelassenes Land besitzt oder sollte er sich möglichst davon trennen?
Wegen §1936 BGB muss der Staat in der Lage sein, jegliches Gut wenigstens vorübergehend zu besitzen, nämlich im Erbfall.
§ 1942 BGB sieht vor, dass der Staat das Erbe auch nicht ausschlagen kann.

Ich wüsste keinen Grund, warum der Staat ausgerechnet unbebaute Grundstücke nicht besitzen dürfen sollte.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1942.html

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 03:04
von HugoBettauer
Auch noch lesenswert

http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 82816.html

Praxis zum Staatserbrecht.

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 11:16
von Dark Angel
Boraiel hat geschrieben:(09 Jan 2016, 09:05)

*abgesehen von dem Land, auf dem Gebäude für vorgesehene, staatliche Aufgaben wie Polizei und Regierung sowie Verkehrsinfrastruktur steht.
Inspiriert durch den Fall in Oregon Frage ich einfach mal, ob es angemessen ist, wenn der Staat naturbelassenes Land besitzt oder sollte er sich möglichst davon trennen?
Natürlich hat der Staat das Recht Land - insbsondere naturbelassenes Land - zu besitzen. Dabei handelt es sich um Land, welches der Allgemeinheit (dem Volk) Nutzen bringt - nennt sich Erholung und welches unter Schutz steht - nennt sich Nationalpark(s).
Im Besitz des Staates ist gleichbedeutend mit "im Besitz der Allgemeinheit (des Volkes)".

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 11:30
von Demolit
;) Völlig richtig und da der Staat ( mit alle seinen Körperschaften ) größter Land - bzw Forstbesitzer der Republik ist (lach...u.a. durch sog Säkularisationsgewinn ) , hat er auch daraus einen großen wirtschaftlichen Nutzen:

z.B. hier ersichtlich:

http://www.mainpost.de/regional/main-sp ... 68,7179683

Nur NRW hat da mal einen Super-Vertrag abgeschlossen, der die in den Orkus fahren kann.... ;)

echt ;)

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 12:32
von Fuerst_48
Demolit hat geschrieben:(14 Mar 2016, 11:30)

;) Völlig richtig und da der Staat ( mit alle seinen Körperschaften ) größter Land - bzw Forstbesitzer der Republik ist (lach...u.a. durch sog Säkularisationsgewinn ) , hat er auch daraus einen großen wirtschaftlichen Nutzen:

z.B. hier ersichtlich:

http://www.mainpost.de/regional/main-sp ... 68,7179683

Nur NRW hat da mal einen Super-Vertrag abgeschlossen, der die in den Orkus fahren kann.... ;)

echt ;)
Gerade am Sektor Wald- und Forstwirtschaft ist Staatsbesitz umfangreich...kein Fehler !!

Re: Hat der Staat* das Recht eigenes Land zu besitzen?

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 16:27
von Teeernte
Dark Angel hat geschrieben:(14 Mar 2016, 11:16)

Natürlich hat der Staat das Recht Land - insbsondere naturbelassenes Land - zu besitzen. Dabei handelt es sich um Land, welches der Allgemeinheit (dem Volk) Nutzen bringt - nennt sich Erholung und welches unter Schutz steht - nennt sich Nationalpark(s).
Im Besitz des Staates ist gleichbedeutend mit "im Besitz der Allgemeinheit (des Volkes)".
....die Badestellen und Campingplätze an der Elbe dichtmachen.....das "Volk" dort enteignen und der Erholungsplätze berauben - So kennt man den Staat ...

...und dann nicht das Geld haben - zurückrudern und Brache (Ohne Erholung) hinterlassen - Ebenso !

Das Politikerspiel.....Was kann man morgen gegen das Volk unternehmen ? Besitz verpflichtet - und der Staat kann sich nicht auf Erderwärmung berufen.....und - wie in Kalifornien die Fläche abbrennen lassen...