Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

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Bleibtreu
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Bleibtreu »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:05)

Ja, ja..... :p
Willst du immer noch oeffentlich das Gegenteil behaupten? :)
• Wer fuer alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
https://www.shabak.gov.il/english/Pages/index.html#=1
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Keoma
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Keoma »

Ich fürchte, der Handtaschenkrieg, so amüsant er ist, wird sich bald in der Ablage wiederfinden.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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think twice
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von think twice »

Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:06)

Ja - das sieht man vor allem an ihrem Santionsregister und der Anzahl ihrer Beiträge in der Ablage.
In Diskussionen mit Autoritären, Neoliberalen und Räächten ist das ne Auszeichnung.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Dark Angel
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Dark Angel »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 16:53)

Hier der Artikel 4 GG für dich im Wortlaut:

"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. "

So und nun erklaer mir, was die Neutralität des Staates und mit Artikel 4 zu tun hat. Nichts.
Ist wie vor ein paar Monaten, als du tagelang in fett, in unterstrichen und mit Ausrufezeichen das Aufenthaltsrecht erklären wolltest und keinen plan hattest.
Ich HABE es dir erklärt!
Ich habe dir sogar die Definition von negativer Religionsfreiheit verlingt. Wenn du des verstehenden Lesens nicht fähig bist, ist das allein DEIN Problem.
In Art. 1 bis 20 GG sind die Grundrechte (Menschenrechte) jedes Bürgers formuliert. Vielleicht informierst du dich ja mal, WAS denn Grundrechte (Menschenrechte) sind.
Ich gebe dir aber mal ein bisschen Nachhilfeunterricht:
Grundrechte (Menschenrechte) sind Ausschlussrechte gegen den Staat - heißt der Staat hat diese Rechte zu garantieren und zu gewährleisten, das wiederum bedeutet er hat strikte Neutralität zu wahren.
Freiheit des Glaubens bedeutet eben auch Freiheit von Glauben (negative Religionsfreiheit) ==> siehe Definition des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch diese Freiheit von Glauben hat der Staat zu garantieren und zu gewährleisten und das kann der Staat nur, wenn sich der Staat allen Religions- und Glaubensfragen gegenüber neutral verhält:
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von JJazzGold »

Selina hat geschrieben:(11 Jun 2017, 12:47)

Nein, ich fordere natürlich kein Denkverbot. Und ich sage auch nur zu dem Inhalt "rechtspopulistisch und AfD", wo es auch hingehört und klar ersichtlich ist, dass es sich um nationalistisches und "völkisches" Gerede handelt. Finde ich sehr wichtig, die Dinge beim Namen zu nennen. Wobei mir auch klar ist, dass Aversionen gegen alles Fremde, Andersaussehende und Andersdenkende nicht nur Erscheinungen bei den Rechtspopulisten sind. Nein, das zieht sich durch die gesamte Gesellschaft. Leider.

Ansonsten können Sie ja nun nicht behaupten, es werde nicht diskutiert über Kopftuch und Leitkultur. Mehr geht ja fast nicht :D Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Nur sollten Sie akzeptieren, dass es Leute wie mich gibt, die diese Kopftuch- und Leitkultur-Diskussion ein Stück weit verheuchelt und vorgeschoben finden. Wie oft begegnet Ihnen denn eine verschleierte Frau oder eine mit Kopftuch pro Tag? Was passiert da, wenn Sie an ihr vorübergehen? Nichts. Sie geht da und Sie gehen da. Nochmal: Wenn Arbeitgeber entscheiden, ob sie das Kopftuch zulassen oder nicht, dann kann ich das in bestimmten Bereichen durchaus nachvollziehen. Ich erzählte das Beispiel des sächsischen Apothekers, der eine muslimische Auszubildende mit Kopftuch eingestellt hat und sie bei den Kunden beliebt ist, weil sie eine gewissenhafte, kompetente und freundliche Kollegin ist. Dieser Arbeitgeber hat halt entschieden: Bei mir ist das Kopftuch erlaubt; es zählt ausschließlich die gute Arbeitsleistung. Ein anderer Arbeitgeber entscheidet anders. So what. Wir aber diskutieren hier nicht nur über diese EuGH-Entscheidung, sondern generell über den Sinn oder Unsinn einer "Leitkultur" (die durchaus im Zusammenhang mit dem Strang-Thema steht) und unter anderem auch über das Kopftuch im Alltag als einen Teilaspekt des Ganzen. Ich finde, man kann im Alltag durchaus locker damit umgehen. Ich hab da überhaupt kein Problem mit.
In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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think twice
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von think twice »

Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:27)

Ich HABE es dir erklärt!
Ich habe dir sogar die Definition von negativer Religionsfreiheit verlingt. Wenn du des verstehenden Lesens nicht fähig bist, ist das allein DEIN Problem.
In Art. 1 bis 20 GG sind die Grundrechte (Menschenrechte) jedes Bürgers formuliert. Vielleicht informierst du dich ja mal, WAS denn Grundrechte (Menschenrechte) sind.
Ich gebe dir aber mal ein bisschen Nachhilfeunterricht:
Grundrechte (Menschenrechte) sind Ausschlussrechte gegen den Staat - heißt der Staat hat diese Rechte zu garantieren und zu gewährleisten, das wiederum bedeutet er hat strikte Neutralität zu wahren.
Freiheit des Glaubens bedeutet eben auch Freiheit von Glauben (negative Religionsfreiheit) ==> siehe Definition des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch diese Freiheit von Glauben hat der Staat zu garantieren und zu gewährleisten und das kann der Staat nur, wenn sich der Staat allen Religions- und Glaubensfragen gegenüber neutral verhält:
Nur dumm, dass in den Artikeln 1 - 19 überhaupt nichts von der Neutralität des Staates gegenueber Religionen erwähnt wird. Artikel 20 ist übrigens unsere Verfassung in Kurzform, behandelt kein Grundrecht und ist unabaenderbar.
Ich verrate dir aber des Rätsels Lösung:
Die Pflicht zur Neutralität ergibt sich aus Artikel 140 GG. Artikel 140 bestimmt, dass die Artikel 136 ff der Weimarer Reichsverfassung weiterhin ihre Gültigkeit haben. Und erst in der WRV findest du das Gebot der Trennung von Kirche und Staat.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Dark Angel »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 18:07)

Nur dumm, dass in den Artikeln 1 - 19 überhaupt nichts von der Neutralität des Staates gegenueber Religionen erwähnt wird. Artikel 20 ist übrigens unsere Verfassung in Kurzform, behandelt kein Grundrecht und ist unabaenderbar.
Was ist denn das schon wieder für ein Unsinn?
Unter Grundrechten versteht man grundlegende Freiheitsrechte, welche Individuen gegenüber dem Staat besitzen. Diese Rechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar. Die Gewährung von Grundrechten durch den Staat steht in enger Verbindung mit der Entwicklung der Menschenrechte. Die Menschenrechte werden in ihrer naturrechtsphilosophischen Betrachtung als grundlegende Gesetze angesehen, welche unveräußerlich sind und somit Vorrang vor den eigentlichen rechtlichen Bestimmungen des Staates (positives Recht) haben.

Von wegen kein Grundrecht ist unabänderbar!
Nochmal Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat!
Nebenbei, ich habe auch NICHT geschrieben, dass in den Grundrechtsartikeln (Art 1 bis 19) etwas zum Neutralitätsgebot des Staates steht, sondern ich habe dir erläutert WORIN dieses Neutralitätsgebot besteht und dass es der Garantie der Religionsfreiheit durch den Staat dient. Religionsfreiheit kann ein Staat nur dann gewähren, wenn er sich ALLEN Religionen gegenüber neutral verhält, keine [Religion] bevorzugt und keine benachteiligt UND auch die negative Religionsfreiheit garantiert.

Es reicht halt nicht nur, zu wissen wo etwas [geschrieben] steht und was da [geschrieben] steht, mann muss es auch verstehen/gegreifen, was damit gemeint ist.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von think twice »

Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 19:06)

Was ist denn das schon wieder für ein Unsinn?
Unter Grundrechten versteht man grundlegende Freiheitsrechte, welche Individuen gegenüber dem Staat besitzen. Diese Rechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar. Die Gewährung von Grundrechten durch den Staat steht in enger Verbindung mit der Entwicklung der Menschenrechte. Die Menschenrechte werden in ihrer naturrechtsphilosophischen Betrachtung als grundlegende Gesetze angesehen, welche unveräußerlich sind und somit Vorrang vor den eigentlichen rechtlichen Bestimmungen des Staates (positives Recht) haben.

Von wegen kein Grundrecht ist unabänderbar!
Nochmal Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat!
Nebenbei, ich habe auch NICHT geschrieben, dass in den Grundrechtsartikeln (Art 1 bis 19) etwas zum Neutralitätsgebot des Staates steht, sondern ich habe dir erläutert WORIN dieses Neutralitätsgebot besteht und dass es der Garantie der Religionsfreiheit durch den Staat dient. Religionsfreiheit kann ein Staat nur dann gewähren, wenn er sich ALLEN Religionen gegenüber neutral verhält, keine [Religion] bevorzugt und keine benachteiligt UND auch die negative Religionsfreiheit garantiert.

Es reicht halt nicht nur, zu wissen wo etwas [geschrieben] steht und was da [geschrieben] steht, mann muss es auch verstehen/gegreifen, was damit gemeint ist.
Ja, dann mach am besten so wie ich eine entsprechende, mehrjaehrige Ausbildung, in der jeder einzelne Artikel samt Definition und Praeambel durchgekaut wird. Dann brauchst du auch nicht mehr http://www.juraforum.de zu bemuehen und Gefahr laufen, dich mangels Sachkenntnis völlig zu verzetteln und damit total peinlich zu machen.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Dark Angel »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 19:40)

Ja, dann mach am besten so wie ich eine entsprechende, mehrjaehrige Ausbildung, in der jeder einzelne Artikel samt Definition und Praeambel durchgekaut wird. Dann brauchst du auch nicht mehr http://www.juraforum.de zu bemuehen und Gefahr laufen, dich mangels Sachkenntnis völlig zu verzetteln und damit total peinlich zu machen.
Ich verlinke Definitionen extra für dich, damit du deine kruden Sichtweisen nicht als verbindlich "verkaufen" kannst.
Die angebliche mehrjährige Ausbildung scheint bei dir vollkommen für die Katz gewesen zu sein, da du ja nichtmal weißt, was Grundrechte sind und dass diese eben NICHT (beliebig) veränderbar - wie du im letzten Beitrag behauptet hast - von wegen: "kein Grundrecht und ist unabaenderbar."
Wer sich hier mangels Sachkenntnis verzettelt und unmöglich - oder wie du es ausdrückst "total peinlich" - macht, steht doch wohl außer Frage. Kann jeder nachlesen.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von think twice »

Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:12)

Ich verlinke Definitionen extra für dich, damit du deine kruden Sichtweisen nicht als verbindlich "verkaufen" kannst.
Die angebliche mehrjährige Ausbildung scheint bei dir vollkommen für die Katz gewesen zu sein, da du ja nichtmal weißt, was Grundrechte sind und dass diese eben NICHT (beliebig) veränderbar - wie du im letzten Beitrag behauptet hast - von wegen: "kein Grundrecht und ist unabaenderbar."
Wer sich hier mangels Sachkenntnis verzettelt und unmöglich - oder wie du es ausdrückst "total peinlich" - macht, steht doch wohl außer Frage. Kann jeder nachlesen.
Es gibt nur 2 Artikel, die der Ewigkeitsklausel unterliegen (Artikel 79(3) ) und das sind Artikel 1 und 20.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von gödelchen »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:27)

Es gibt nur 2 Artikel, die der Ewigkeitsklausel unterliegen (Artikel 79(3) ) und das sind Artikel 1 und 20.
Nun das ist zwar richtig, reicht aber nicht aus um der Aussage: "Grundrechte sind unveränderbar" zu widersprechen.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Dark Angel »

gelöscht.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Dark Angel »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:27)

Es gibt nur 2 Artikel, die der Ewigkeitsklausel unterliegen (Artikel 79(3) ) und das sind Artikel 1 und 20.
Grundrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind unteilbar, unveräußerbar und dauerhaft gegenüber dem Staat einklagbar!
Vergleiche Art 1 bis 19 GG mit der AEMR und dir wird (hoffentlich) auffallen, dass beide im Wesentlichen übereinstimmen!
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von think twice »

Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:51)

Grundrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind unteilbar, unveräußerbar und dauerhaft gegenüber dem Staat einklagbar!
Vergleiche Art 1 bis 19 GG mit der AEMR und dir wird (hoffentlich) auffallen, dass beide im Wesentlichen übereinstimmen!
Nein. Unter bestimmten Umständen und wenn sie in ihrem Wesensgehalt nicht verändert werden, können die Grundrechte eingeschränkt oder verändert werden. Nur Artikel 1 und 20 unterliegen der Ewigkeitsklausel und sind unveränderbar. Da kannst du zetern, wie du willst. :)
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von think twice »

gödelchen hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:38)

Nun das ist zwar richtig, reicht aber nicht aus um der Aussage: "Grundrechte sind unveränderbar" zu widersprechen.
Nun ja, ich rufe mein Wissen aus den Untiefen meines Gedächtnisses ab. Meine Ausbildung liegt auch schon einige Jahre zurück und im Job beschäftigt man sich dann später mit dem speziellen Rechtsbereich, in dem man arbeitet.
Das ist zufällig das Aufenthaltsrecht und da wollte sie mir vor kurzem auch schon einen erzählen. Stur wie meine Oma. ;)
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von schokoschendrezki »

:p :p
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Dark Angel »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 21:04)

Nein. Unter bestimmten Umständen und wenn sie in ihrem Wesensgehalt nicht verändert werden, können die Grundrechte eingeschränkt oder verändert werden. Nur Artikel 1 und 20 unterliegen der Ewigkeitsklausel und sind unveränderbar. Da kannst du zetern, wie du willst. :)
EBEN - wenn sie in ihrem Wesensgehalt (grundsätzlichen Inhalt) nicht verändert werden und das bedeutet de facto Grundrechte können NICHT verändert werden.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Zunder »

Im Falle einer totalitären Herrschaft ist das Grundgesetz mitsamt irgendwelcher Klauseln, seien sie auch noch so ewig, übrigens keinen Pfifferling wert.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von schokoschendrezki »

Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 15:18)
Negative Religionsfreiheit bedeutet eben NICHT, "dass der Staat seinen Bürgern keine bestimmte Religion oder Weltanschauung aufzwingen darf", der Staat hat in Glaubens- und Religionsfragen Neutralität zu wahren.
Müsste damit beginnen. dass Fragen zu Religionszugehörigkeit und Kirchensteuer auf einer staatlichen Steuerklägung nix zu suchen hat. Wollen wir eine Aktionsgemeinschaft dagegen gründen? Ich wäre dabei. Und würde weitergehen damit, dass religiös angehauchte Militärseelsorge nicht zulässig ist. Alle meine persönlichen Erfahrungen mit Angehörigen, die sich einem Militärdienst stellen mussten (ich selbst war glücklicherweise nie in der Situation), deuten jedoch darauf hin, dass diese Militärseelsorge häufig der letzte Anker in verschiedenen psychologischen Konfilktsituationen ist, Ich würde die erst abschaffen wollen, wenn sich ein real-praktisch funktionierendes Gegenmodell finden ließe oder wenn Militär als solches und insgesamt überflüssig wäre.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von schokoschendrezki »

JJazzGold hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:36)

In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.
Nein. Unabhängig vom gerade diskutiertem Fall (sächsischer Apotheker usw.). Wirklich: Warum soll die Zuordnung einer gesellschaftlichen Gegebenheit in eine politische Richtung ein "Denkverbot" sein. Es ist ein Modell, ein Erkärungsversuch, ein Systematisierungsversuch. Bitte wirklich mal durchdenken. Ist die Zuordnung der Judenvernichtung zu völkischer Ideologie und Rassismus ein Denkverbot?. Solche Zuordnungen oder - gelinder formuliert - diskursive Zuordnungsvorschläge . sind das zentrale Thema politischer Diskussionen überhaupt. Sie bestehen daraus. Diese Zuordnungen müssen nur rational und argumentativ glaubhaft und verifizierbar gemacht werden,
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von schokoschendrezki »

JJazzGold hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:36)

In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.
Überlegen Sie doch mal gründlich und nochmal: Der Versuch einer Zuordnung eines konkreten politischen Projekts (zum Beispiel "Leitkultur") zu einer konkreten politischen Richtung ist der ganz normale Usus in einer politischen Diskussion und auch in einer politwissenschaftlichen Analyse und eines Verallgemeinerungsansatzes. Um ein (neutrales) Diskussionsangebot handelt es sich, wenn ich vorschlage, über Grünkohlrezpte zu diskutieren. Wenn der amtliche Innenminister vorschlägt, über Werte und Nomen zu diskutieren, ist das schon etwas ganz anderes. Der Versuch einer staatlichen Reglementierung von Gesinnungen. Beziehungsweise und zunächst viel Wesentlicher und ganz konkret: Der Versuch, aus solchen Reglementierungsangeboten, Wählerstimmen für die demnächst anstehende Wahlen zu rekrutrieren.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von think twice »

Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 22:20)

EBEN - wenn sie in ihrem Wesensgehalt (grundsätzlichen Inhalt) nicht verändert werden und das bedeutet de facto Grundrechte können NICHT verändert werden.
Du irrst schon wieder. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde eingeschränkt (grosser Lauschangriff),das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde beschränkt, und last but not least wurde das Asylrecht quasi abgeschafft durch die Ausklammerung der Kriegsflüchtlinge, Drittstaaten Regelung und Bestimmung sicherer Herkunftsländer.
Andererseits wurde das Diskriminierungenverbot eingefügt, Vorrechte der Männer im Familienrecht abgeschafft und die Gleichstellung von Behinderten und Frauen erleichtert.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von schokoschendrezki »

gödelchen hat geschrieben:(11 Jun 2017, 12:05)

Na, da sind sich die demokratisch freiheitlich aufgestellten Menschen in der BRD sicher einig.

Warum die von dir erwähnte Person sich so ein Ding um den Kopf packen muss, erschließt sich mir nicht. Ihre gute Aufstellung kann sie sicher auch ohne rüberbringen. So was sich umwickeln, darf sie sicher, nur brauche ich z. B. diese Person dann nicht. Es gibt sicher gleichfalls gut aufgestellte Personen in dem Bereich ohne Zeichensetzung aus dem Hinterwald.
Es gibt mehrere Gründe, die Verwendung der Abkürzung "BRD" als "Zeichensetzung aus dem Hinterwald" zu deuten. Zum Beispiel, um deutlich zu machen, dass das Gebilde "BRD" erst wieder zu "Deutschland" wird, wenn Ostpreußen, Sudetenland, Schlesien wieder dazugehört. Ich nehm's erstmal einfach als Unachtsamkeit.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von schokoschendrezki »

JJazzGold hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:36)

In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.
Und, sorry, wenn ich noch ein drittes mal darauf eingehe. Im Originalbeitrag von de Maiziere ist ausdrücklich und im Gegensatz zu Tibi nicht von "europäischer Leitkultur" die Rede sondern ausdrücklich und definitiv von "deutscher Leitkultur". Hab' mir das eben noch mal im Original und Wortlaut zu Gemüte geführt (http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... ur/seite-2). Ihm geht es gerade und genau um das, was Deutschland von anderen westlichen, demokratischen, europäischen Ländern unterscheidet.
De­mo­kra­tie, Ach­tung der Ver­fas­sung und Men­schen­wür­de gel­ten in allen west­li­chen Ge­sell­schaf­ten. Ich meine: Es gibt noch mehr. Es gibt so etwas wie eine "Leit­kul­tur für Deutsch­land".
Ein "Denkverbot" würde bestehen, wenn man das nicht auch klar und deutlich in eine rechtspopulistische Ecke stellen dürfte.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von schokoschendrezki »

think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 23:48)

Du irrst schon wieder. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde eingeschränkt (grosser Lauschangriff),das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde beschränkt, und last but not least wurde das Asylrecht quasi abgeschafft durch die Ausklammerung der Kriegsflüchtlinge, Drittstaaten Regelung und Bestimmung sicherer Herkunftsländer.
Andererseits wurde das Diskriminierungenverbot eingefügt, Vorrechte der Männer im Familienrecht abgeschafft und die Gleichstellung von Behinderten und Frauen erleichtert.
Eine Einschränkung der Grundrechte ist ohnehin immer durch den Gesetzesvorbehalt möglich. Sonst könnte man keinen Verurteilten ins Gefängnis stecken.
Eine wesentliche Änderung der Grundrechte (also Artikel 1 bis 20 und nicht nur 1 und 20) ist zwar rein formal denkbar aber praktisdch kaum machbar.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von gödelchen »

schokoschendrezki hat geschrieben:(12 Jun 2017, 05:10)

Es gibt mehrere Gründe, die Verwendung der Abkürzung "BRD" als "Zeichensetzung aus dem Hinterwald" zu deuten. Zum Beispiel, um deutlich zu machen, dass das Gebilde "BRD" erst wieder zu "Deutschland" wird, wenn Ostpreußen, Sudetenland, Schlesien wieder dazugehört. Ich nehm's erstmal einfach als Unachtsamkeit.
Halllooooo!

Die Bezeichnung B undes R epublik D eutschland ist der völkerrechtlich zutreffende Name des deutschen Staates. Was möchtest du mit deinem Post denn da sagen ? Lol ..Möchtest du was in die Bäh Ecke verschieben ? Typisch unintelligentes Debattengehabe von nicht zweimal Denkern und Co ?

Ich habe weder GmbH dahinter gepackt , noch im Kontext die Formel BRD abwertend genutzt.

Hinterwald ist abwertend, sicher. Bewusst, weil ich ! nicht allen Mist von Gedankengebäuden, die seit Jahrhunderten nichts auf die Beine bekommen haben, die nicht den Dingen 2017 so gegenüberstehen, wie wir es hier in Europa tun, die sich eigene Kriterien für Menschenwürde schreiben, als so wesentlich ansehe.

Verantwortlich sich auf Stand heute zu bringen ist jeder selber ! Das ist verantwortlichen Handeln in und mit einer Gemeinschaft. Jeder darf sich seine Sonderstellung mit Kopftuch, Piercing, Handstand erarbeiten, soviel Freiheit muss sein. Ich brauche mich dem nicht nachließen und ganz frisch, fromm , fröhlich frei ( vom Bääh Typ TV Jahn) abwinkend diese Aufstellung links oder rechts liegen lassen.
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Bleibtreu »

schokoschendrezki hat geschrieben:(12 Jun 2017, 05:10)

Es gibt mehrere Gründe, die Verwendung der Abkürzung "BRD" als "Zeichensetzung aus dem Hinterwald" zu deuten. Zum Beispiel, um deutlich zu machen, dass das Gebilde "BRD" erst wieder zu "Deutschland" wird, wenn Ostpreußen, Sudetenland, Schlesien wieder dazugehört. Ich nehm's erstmal einfach als Unachtsamkeit.
Und schon wird wieder gesucht, wem man was anhaengen kann... Da auch dem Moderator odiug vor laengerer Zeit die Verwendung BRD angekreidet wurde, hatte er dazu einen Strang eroeffnet - odiug, der Boese - du darfst dich ins Getuemmel stuerzen + ihn verbal mit Schmutz bewerfen. Nur zu! :cool:
odiug hat geschrieben:(30 Dec 2013, 01:34)

Es entbrannte sich eine Diskussion um die Frage: zeugt die Verwendung des Akronyms BRD von einer rechtsextremen Gesinnung ?
Meine Antwort auf diese Frage lautet wie folgt:
"Ich verstehe nicht, warum BRD ueberhaupt ein Schimpfwort sein soll !
Es ist die Abkuerzung fuer den Namen dieses Staates.
Dieser Staat, bei all den Problemen und Wirrungen seit seiner Gruendung, hat sich bewaehrt.
Ich mag das Akronym deswegen, weil es sehr sachlich ist, ohne all den Brimbamborium mit einem Namen wie Deutschland .
Dieser Staat repraesentiert fuer mich einen Neuanfang in der deutschen Geschichte.
Daher habe ich auch kein Problem damit, ihn bei seinem richtigen Namen zu nennen.
Ich habe nur ein Problem damit, diesen jedes mal ausschreiben zu muessen.
Ich bin halt faul.
Und Sprachgebrauch kann man auch aendern, indem man damit anfaengt und die Sache zurecht rueckt."
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p2327171

Diese Frage ist mir einen gesonderten Strang wert und moechte mal die Forengemeinde fragen,darf man BRD scheiben, oder darf man es nicht ?
• Wer fuer alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
https://www.shabak.gov.il/english/Pages/index.html#=1
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Cobra9
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Cobra9 »

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Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Dark Angel
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Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl

Beitrag von Dark Angel »

sorry, Sperre übersehen
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Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
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