Regulierungshoheit

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McKnee
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Regulierungshoheit

Beitrag von McKnee »

Die Versicherungen sind mit der sog. Regulierungshoheit versehen, d.h. sie begleichen den Schaden in eigenem Ermessen.

Im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung kann dies bedeuten, dass sich die Versicherungen jeweils zu einer Regulierung von 25% des Schadens des Unfallgegners entschließen. Betrachtet man den Gesamtschaden, werden also 50% des Schadens nicht freiwillig beglichen.

Ich bin fälschlicherweise immer davon ausggangen, dass über die Pflichtversicherung 100% des des Gesamtschadens beglichen werden, also grob gesagt 100/0 - 75/25 - 50/50 ...

Wozu also eine Pflichtversicherung, um mit ihr die Regulierung eines Schadens zu gewährleisten und den unverschuldeten Teil zu regulieren, wenn es dazu keine Verpflichtung der Versicherungen gibt?

Hier stehen, in meinen Augen, Pflicht und Freiheit in einem Mißverhältnis. Wozu muss ich mit pflichtversichern, wenn im Schadensfall der nicht regulierte Teil des Gesamtschadens im Zuge einer Klage geklärt werden muss?

Richtig Geschmack bekommt es, wenn die Unfallbeteiligten an dieselbe Versicherung ihre Beiträge entrichten.

Mir war diese Regelung lange nicht bekannt und ich lebte in einer naiven Vorstellung versicherungsrechtlicher Rechtstaatlichkeit.

Nehmen diese Verpflichtungen zu, ohne dass die jeweiligen Erfordernisse nicht erfüllt werden?
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Skull
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Re: Regulierungshoheit

Beitrag von Skull »

Ich verstehe nicht so Recht das Problem.

Wenn die Schuldfrage klar ist, wird der Geschädigte zu Hundert Prozent geschützt.
Die Pflichtversicherung hat zu zahlen.

Wenn die Schuldfrage nicht klar ist, kann ja niemand vorab zu 100 Prozent geschützt werden.

DAS muss ja erst geklärt werden.

Und manchmal gibt es ja Fälle, wo beide Beteiligten eine Schuld oder Mitschuld tragen.
DAS ist aber nicht die Regel.

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McKnee
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Re: Regulierungshoheit

Beitrag von McKnee »

Skull hat geschrieben:(11 Dec 2018, 15:39)

Ich verstehe nicht so Recht das Problem.

Wenn die Schuldfrage klar ist, wird der Geschädigte zu Hundert Prozent geschützt.
Die Pflichtversicherung hat zu zahlen.

Wenn die Schuldfrage nicht klar ist, kann ja niemand vorab zu 100 Prozent geschützt werden.

DAS muss ja erst geklärt werden.

Und manchmal gibt es ja Fälle, wo beide Beteiligten eine Schuld oder Mitschuld tragen.
DAS ist aber nicht die Regel.

mfg
Dem ist eben nicht so, die Schuldfrage klären die Versicherungen in ihrer Regulierungshoheit. So kann es sein, dass 50% des Gesamtschadens im Zuge der Klage beigebracht werden müssen. Wird diese gescheut, sparen sich die Versicherer die Regulierung.

Eine "Teilung" der Schuld kommt gar nicht selten vor.

Auch ohne Verschulden kann man zum Schadenerstaz verpflichtet sein. Die sog. Gefährdungshaftung trifft nämlich gerne mal grundsätzlich ins Schwarze, da allein die Inbetriebnahme eines Kfz eine besondere Gefahrenquelle darstellt. Aussage meines Anwalts: 25% des Schadens durften sie schon in dem Moment auf ihre Kappe nehmen, als sie das Motorrad bestiegen haben und losgefahren sind.
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Skull
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Re: Regulierungshoheit

Beitrag von Skull »

McKnee hat geschrieben:(11 Dec 2018, 19:30)

Aussage meines Anwalts: 25% des Schadens durften sie schon in dem Moment auf ihre Kappe nehmen, als sie das Motorrad bestiegen haben und losgefahren sind.
Dann würde ich mir einen anderen Anwalt suchen. :D

Die Schäden, die ich bisher verursachte...zahlte meine Versicherung zu 100 Prozent.

Die Schäden, die ich erleiden durfte...wurden bisher immer zu 100 Prozent beglichen.
(Dieses Jahr waren es übrigens zwei)

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jorikke
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Re: Regulierungshoheit

Beitrag von jorikke »

McKnee hat geschrieben:(11 Dec 2018, 14:06)

Die Versicherungen sind mit der sog. Regulierungshoheit versehen, d.h. sie begleichen den Schaden in eigenem Ermessen.

Im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung kann dies bedeuten, dass sich die Versicherungen jeweils zu einer Regulierung von 25% des Schadens des Unfallgegners entschließen. Betrachtet man den Gesamtschaden, werden also 50% des Schadens nicht freiwillig beglichen.

Ich bin fälschlicherweise immer davon ausggangen, dass über die Pflichtversicherung 100% des des Gesamtschadens beglichen werden, also grob gesagt 100/0 - 75/25 - 50/50 ...

Wozu also eine Pflichtversicherung, um mit ihr die Regulierung eines Schadens zu gewährleisten und den unverschuldeten Teil zu regulieren, wenn es dazu keine Verpflichtung der Versicherungen gibt?

Hier stehen, in meinen Augen, Pflicht und Freiheit in einem Mißverhältnis. Wozu muss ich mit pflichtversichern, wenn im Schadensfall der nicht regulierte Teil des Gesamtschadens im Zuge einer Klage geklärt werden muss?

Richtig Geschmack bekommt es, wenn die Unfallbeteiligten an dieselbe Versicherung ihre Beiträge entrichten.

Mir war diese Regelung lange nicht bekannt und ich lebte in einer naiven Vorstellung versicherungsrechtlicher Rechtstaatlichkeit.

Nehmen diese Verpflichtungen zu, ohne dass die jeweiligen Erfordernisse nicht erfüllt werden?
Die Versicherer können rechnen. Die sind viel zu pragmatisch ( und mathematisch) eingestellt um den Prozesshansel zu machen.
Ich habe so um die 2,5 Millionen km hinter mich gebracht. Natürlich nicht ohne kleinere Flurschäden. Die gleichen Erfahrungen wie Skull gemacht. Immer wurde alles zur vollsten Zufriedenheit geregelt, nie blieb auch nur ein Cent an mir hängen. Einmal ist mir bewusst geworden, wie gut eigenständige Regelung durch die Versicherungen greift. Auf der BAB, zwischen Augsburg und München, war ich in einen Auffahrunfall verwickelt. Beteiligt waren ca. 30 weitere PKW. Ich konnte noch bremsen, atmete schon tief durch, da knallte der hinter mir Fahrende, der es nicht mehr schaffte, auf mich drauf und schob mich auf den Vordermann. Der Vordermann bestätigte er habe im Rückspiegel gesehen, dass ich vor dem Aufprall zum Stand gekommen sei. Der Auffahrende bestätigte das. Die Polizei, die das alles aufnahm, winkte ab. "Machen wir es nicht zu kompliziert, in so einem Fall des Massenauffahrens einigen sich die Versicherungen untereinander auf dem kleinen Dienstweg, jeder Schaden wird geregelt. So war es, trotz der an sich recht komplizierten Lage habe ich nie wieder was davon gehört und meine Rep. wurde bezahlt. Eine gute Erfahrung.
Nicht alles, was man zum ersten Mal hört und nicht recht einordnen kann, muss für den Versicherten negativ sein.
Keine Versicherung wird ernsthaft versuchen ihre Kunden im Schadensfall zu übervorteilen.
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McKnee
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Re: Regulierungshoheit

Beitrag von McKnee »

Da bin ich froh, dass es auch andere Beispiele gibt.

Mir liegt nun eine Regulierung einer Versicherung vor, die nicht konform mit der aktuellen Rechtsprechung ist. Auf meiner Seite sind übrigens zwei von einander unabhängige Anwälte tätig.

Fakt ist nun mal, dass - unabhängig von der Qualität der Anwälte und der Frage, wer diese und die Gutachter bezahlt - die Versicherungen in ihrer Regulierungshoheit es darauf ankommen lassen können! Sollen sie frei in ihrer Regulierung sein, wenn sie verpflichtet sind, eine - ich hatte mich bei Gesamtschaden falsch ausgedrückt - 100%ige Regulation in Hinblick auf den Anteil der Verursachung vornehmen, also 100/0, 75/25 oder 50/50 ... es kann doch, egal in wieviel Fällen das geschieht, nicht hinnehmbar sein, dass durch die beteiligten Haftpflichtversicherung(en) lediglich eine Regulierung von 25 oder 50% vorgenommen wird und der Rest durch die Unfallbeteiligten im Klageverfahren erstritten werden muss oder die Versicherungen sich diese 50% unregulierten Schaden in die Tasche stecken. Im Sinne des Verbrauchers, der verpflichtet ist sich zu versichern, müssten die Versicherungen in der Pflicht sein, sich dort zu einigen und notfalls untereinander im Klageverfahren eine Regulierung herbeizuführen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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