Der VW-Konzern wird wieder mal verklagt - oder - Der VW-Konzern wird verklagt -
Letzteres als Google Suchanfrage bringt zutage was jeder individuell nach 3 Seiten und 71 Beiträgen "darunter verstehen kann"
Liest man - was offensichtlich nicht jeder tut - den Eingangsbeitrag von zollagent - wird relativ klar, es geht um EINE Klage - die der Aktienbesitzer, die sich nicht "ausreichend" gewarnt sehen.
Schade, das der Thementitel nicht gleich (z.B. ! ) "VW-Aktionäre verklagen den VW-Konzern" hieß und damit die notwendige "Abgrenzung" von vornherein gegeben ist
Google fand (ohne Links) :
Deutsche See verklagt Volkswagen AG
VW-Abgasskandal: ADAC unterstützt Klage gegen Volkswagen ...
VW-Abgasskandal: So machen Sie Ihren Schadensersatz geltend: VW ...
Kunden haben Händler und Volkswagen verklagt: Start für zwei ...
Sammelklage wegen Dieselskandals: Wie die Logistikbranche VW ...
VW und VW-Händler können als Streitgenossen verklagt werden ...
Hohe Schäden durch Abgas-Skandal: Händler wollen VW verklagen ...
usw. usf.
Erst wenn man Tante Google so fragt : "Der VW-Konzern wird von Aktionären verklagt" - kommen die wohl gewünschten Antworten :
Volkswagen: Worum es in der Milliardenklage der Aktionäre geht
Anspruch auf Schadensersatz für Anleger der VW-Aktie | Klage gegen ...
Schadensersatz durch VW: So klagen Aktionäre ohne Kostenrisiko - n-tv
VW-Abgasskandal: Deutscher Aktionär verklagt Volkswagen ...
Tübinger Anwalt Tilp gegen VW-Konzern - SWR
VW Abgasskandal - Anspruchsanmeldung für VW Aktionäre
usw. usf.
oder dieser Link :
Musterklage: Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre? - 20.02.17 ...börse-online.de hat geschrieben:20.02.2017
In diesen Tagen fällt mit der Bekanntgabe des Musterklägers der Startschuss für die Schadenersatzklage von VW-Aktionären. Wie sich Anleger Kursverluste zurückholen können. Von Gastautor Roland Klaus
Drei Möglichkeiten haben VW-Aktionäre, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Eine davon hat es in dieser Form noch nie gegeben. Doch Eile ist geboten - denn eine Verjährung droht. Mit der Auswahl des Musterklägers verfolgt das Oberlandesgericht Braunschweig vor allem ein Ziel: Im Rahmen dieses Verfahrens soll möglichst umfassend geklärt werden, unter welchen Bedingungen Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben. Deswegen wird als Musterkläger ein Großanleger ausgewählt, der über einen längeren Zeitraum in zahlreichen Fällen VW- und Porsche-Wertpapiere gehandelt hat.
Anhand dieser Transaktionen wird das Gericht nun untersuchen, ob und wann Anlegern eine Kompensation zusteht, weil VW die Manipulationen an den Abgasanlagen zu spät an den Finanzmarkt gemeldet hat. Volkswagen-Aktionäre, die auf Schadenersatz aufgrund der erlittenen Kursverluste klagen wollen, haben beste Chancen, wenn Sie Volkswagen-Aktien nach dem 1. Juni 2014 gekauft und diese am 18. September 2015, zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Abgasaffäre, im Depot hatten.
Erstmals in Deutschland können private Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadenersatz mithilfe der Interessengemeinschaft Widerruf ohne Kostenrisiko geltend machen. Das funktioniert mithilfe einer sogenannten Prozessfinanzierung. In deren Rahmen zahlt der Aktionär lediglich dann ein Erfolgshonorar in Höhe von 33 Prozent, wenn Volkswagen Schadenersatz leistet. Ist dies nicht der Fall, entstehen auch keinerlei Kosten.
Insgesamt gibt es drei verschiedene Wege, mit denen VW-Aktionäre ihr Recht auf Schadenersatz geltend machen können. Diese unterscheiden sich vor allem durch die Höhe der Kosten sowie das Kostenrisiko.
Variante 1: individuelle Klage. Jeder Anleger kann seinen Schadenersatz individuell einklagen. Diese Klagen werden mit Eröffnung des Musterverfahrens zunächst stillgelegt. Eine Klage verursacht die höchsten Kosten. Bei einem Streitwert von 10 000 Euro (das entspricht einem eingeklagten Kursverlust in dieser Höhe) beträgt das Kostenrisiko rund 2000 Euro. Allerdings bekommt man dieses Geld zurück, wenn VW zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird.
Variante 2: Anmeldung zum Musterverfahren. Durch die Anmeldung beteiligt sich der Anleger am Musterverfahren, ohne selbst zu klagen. Damit wird das Ergebnis des Musterverfahrens für ihn bindend. Die Kosten für eine Anmeldung sind niedriger, bei einem Streitwert von 10 000 Euro betragen sie rund 675 Euro. Dieses Geld bekommt man aber nicht zurück - auch dann nicht, wenn der Fall gewonnen wird.
Variante 3: Prozessfinanzierung. Wer ein Kostenrisiko grundsätzlich ausschließen will, für den kann die Prozessfinanzierung interessant sein, die die IG Widerruf bietet. Hier übernimmt ein Investor das komplette Kostenrisiko für die Schadenersatzklage. Erst wenn Schadenersatz von VW fließt, erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil von 33 Prozent. Voraussetzung für die Prozessfinanzierung ist, dass mindestens 100 VW-Aktien nach dem 1. Juni 2014 gekauft wurden und mindestens bis zum offiziellen Bekanntwerden der Manipulationen am 18. September 2015 im Depot geblieben sind.
Alles was hier gefehlt hat war eine rechtzeitige "Gewinnwarnung" (ad-hog Meldung) :
Quelle hat geschrieben:[center]Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
§ 15 Produktintervention[/center]
1) Der Bundesanstalt stehen die Befugnisse nach Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unter den dort genannten Voraussetzungen, mit Ausnahme der Voraussetzungen nach Artikel 42 Absatz 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, entsprechend für Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes zu. Die Bundesanstalt kann Maßnahmen nach Satz 1 und Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gegenüber jedermann treffen, soweit die Verordnung nicht unmittelbar anwendbar ist.
(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 und Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 haben keine aufschiebende Wirkung.
Denn so trivial das sein mag "Häufig ist eine Gewinnwarnung mit sinkenden Kursen verbunden"
Nur eine jüngeres Beispiel : 05.10.2018 17:55 "RWE-Aktien rutschen ab: Rodungsstopp im Hambacher Wald löst Gewinnwarnung aus" - "Aktie leidet"
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)