Du solltest es ihm erklären! Einfach etwas nur zu verneinen, bzw.: das Gegenteil zu behaupten, macht die Sache ... macht Deine Sichtweise nicht besser.Realist2014 hat geschrieben:nö
das ist faktisch falsch
Das ist insofern falsch, als daß Du Mindestlohn mit Niedriglohn verwechselst und daher von falschen Voraussetzungen ausgehst.Alter Stubentiger hat geschrieben:Fest steht nur dass der Niedriglohnsektor vor dem Mindestlohn explodierte.
Niedriglohn-Beschäftigungsverhältnisse bestehen immer dann, wenn diese mit weniger als zwei Drittel des Medianbruttoverdienstes abgegolten werden. Das heißt: zu dessen Berechnung werden also alle Löhne ... aller Vollzeitbeschäftigten herangezogen.
Theorie:
- Da sich der Vollzeitbeschäftigtenmarkt verkleinert - weil eventuell vermehrt Teilzeitkräfte eingestellt werden ... wobei dies wohl eher im unteren Lohngruppensegment der Fall ist (Einzelhandel, etc.), und zur Medianbruttoverdienstberechnung nur Löhne aller Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt werden, müßte der Grenzwert für den Niedriglohn theoretisch gleichbleiben ... oder vielleicht sogar steigen. Somit müßte sich eventuell der Niedriglohnsektor verkleinern. Denn Löhne von Teilzeitkräften werden bei der Berechnung ja nicht berücksichtigt, aber aufgrund der Lohnsteigerungen, ...
- 2009 lag z.B. in Westdeutschland das Median-Brutto-Arbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten bei etwa 14,25 Euro/Stunde und die Niedriglohngrenze somit bei 9,50 Euro/Stunde - 2/3 des Gesamt-Brutto-Arbeitsentgelt. Der Median lag 2009 bei 2676 Euro/Monat, die Niedriglohngrenze bei 1784 Euro/Monat. 2010 lag der Niedriglohn (allerdings in gesamt-Deutschland) bei gut zehn Euro pro Stunde bzw. gut 1.900 Euro pro Monat. Einen Niedriglohn erhielten somit (je nach Quelle) 20,2 % bis 22 % der Gruppe.
- Zum Vergleich:
- Im Euroraum insgesamt bekommen nur etwa 16 Prozent der Arbeitnehmer Niedriglohn. Im Euroraum beginnt der Niedriglohn erst unterhalb von 14,10 Euro. In der gesamten EU sieht liegt die Zahl der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle bei etwa 17,2 Prozent und der Niedriglohn bei 13,20 Euro.
- der Mindestlohn hat keinerlei ... oder allenfalls geringe Auswirkungen auf die Niedriglohnschwelle - kann er auch nicht. Wenn etwa 2010 der Niedriglohn bei gut 10 € pro Stunde lag, aber 2015 ein Mindestlohn von gut 8,50 €/Stunde eingeführt wurde - damit unterhalb des Niedriglohnes, kann jemand der im Niedriglohnsektor gearbeitet hat, trotz Mindestlohn aus diesem nicht herauskommen - dazu hätte der Mindestlohn schon oberhalb der 10 € liegen müssen.