Man muss es jetzt nicht komplizierter machen als es ist. Das Vermögen der Kirchen wäre dem Staatsvermögen zuzuordnen, da es sich bei den Kirchen, sofern staatlich annerkannt um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt. Wenn dir hier der Begriff Staatsvermögen zu eng erscheint, kann man alternativ auch den Begriff "öffentliches Vermögen" verwenden. Vereine wären entweder Privatvermögen oder öffentliches Vermögen, je nachdem wer Träger des Vereins ist.Thomas I hat geschrieben:(15 Nov 2017, 01:47)
Allerdings wäre noch das Vermögen von Kirchen und Religionsgemeinschaften zu bewerten.
Und sind Vereine immer Privatvermögen ihrer Mitglieder???
Betrachtest du nun das Gesamtvermögen dieser Welt, also global auf der oberen Ebene, dann gibt es tatsächlich darunter nur eine Aufteilung in Privatvermögen und öffentliches Vermögen. Auf dieser Ebene gäbe es aber keine zusätzliche Position "Unternehmensvermögen", denn das Vermögen ist ja entweder in privater oder öffentlicher Hand.