Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:06)

J

Gegen das VW-Projekt 5000 für 5000 war in dem Sinne in Ordnung, wenn es am Ort Eisenach in Gang gesetzt werden sollte. Lohndumping ist das Verfahren, wenn es in Wolfsburg eingeführt wird... !

wenn ein Unternehmen entscheidet, gewisse Prozesse an ein anderes Unternehmen outzsourcen, dann kann dieses andere Unternehmen auch am gleichen Ort sein

das haben wir auch im IT-Bereich, bei Airlines, bei Banken usw.

Kein Unternehmen kann gezwungen werden, bis zum St.Nimmerleinstag zu hohe Lohnkosten zu akzeptieren
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 13:54)

nein

auch hier haben wir ZWEI Arbeitgeber

nur ist das schon wieder ein Spezialsituation

der Ausgangspunkt war an EINEM "Ort"

oder bedeutet "Ort" jetzt plötzlich "das selbe Unternehmen"?


Auch diese Ausgangslage ist mir vertraut! Da wurden dann Büros ausgeräumt um Mitarbeiter eines anderen Arbeitgebers unter zu bringen. Und die bekamen ihren eigenen Schlüssel für ihre Büroräume im Firmengebäude. Damit konnte man sie so lange beschäftigen, wie sie gebraucht wurden. Der Lohn war dann kein Thema. Ich empfand die Sache grenzwertig... war aber froh, diese Mitarbeiter im Team zu haben. Denn das waren echte IT-Füchse, die wir so nicht hatten.

Natürlich heißt "an einem Ort" an einem Arbeitsplatz neben vielen anderen in einem Betrieb; in "einer Stadt" gilt der Tariflohn... hatten wir doch schon.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:15)

A

Natürlich heißt "an einem Ort" an einem Arbeitsplatz neben vielen anderen in einem Betrieb; i.

gut

und auch das ist realitätsfremd

und nicht Stand der Dinge

das betrifft in manchen Bereichen vielleicht noch den "Grundlohn"

dann gibt es aber Leistunsgkomponenten


Und alle Gehälter in der Nicht-Produktion unterliegen einer "Gehaltsbandbreite"
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:10)

wenn ein Unternehmen entscheidet, gewisse Prozesse an ein anderes Unternehmen outzsourcen, dann kann dieses andere Unternehmen auch am gleichen Ort sein

das haben wir auch im IT-Bereich, bei Airlines, bei Banken usw.

Kein Unternehmen kann gezwungen werden, bis zum St.Nimmerleinstag zu hohe Lohnkosten zu akzeptieren
Letzterer Satz ist doch klar; am Tariflohn führt nur sehr selten und für begrenzte Zeit ein Weg vorbei. Aber außertarifliche Zulagen sind keine Verpflichtung für die Ewigkeit, wenn die wirtschaftliche Lage sich verschlechtert. Es ist natürlich schwer, an sozialen Besitzständen zu kratzen, aber manchmal muß das sein. Oder es gibt betriebsbedingte Kündigungen mit allem damit verbundenen Theater.

Klar, man kann outsourcen, auch in der gleichen Stadt, und dann gilt für die Leistung das Lohngefüge des Auftragnehmers... welches denn sonst? Dann spart der eine Betrieb eine nicht ausgelastete Abteilung ein, oder er muß nicht vorhandene Fachkenntnisse nicht mühsam selbst entwickeln, und ein anderer Betrieb bekommt einen interessanten Zusatzauftrag. Ist doch in Ordnung!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:18)

gut

und auch das ist realitätsfremd

und nicht Stand der Dinge

das betrifft in manchen Bereichen vielleicht noch den "Grundlohn"

dann gibt es aber Leistunsgkomponenten


Und alle Gehälter in der Nicht-Produktion unterliegen einer "Gehaltsbandbreite"
Genau richtig; um diese Gehaltsbandbreite geht es doch. Wäre doch verwunderlich, wenn die "Fremdkräfte" über längere Zeit allesamt an der unteren Bandgrenze versammelt wären. Dahinter würde ich glatt böse Absicht vermuten. Präsident Macron würde das wohl auch so sehen... :D

Immer wieder und mit aller Härte: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von franktoast »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 13:21)

Ja, kann man; aber der Betrieb muß dann darstellen, daß der Mitarbeiter etliche Abmahnungen erhalten hat wegen Fehlverhaltens oder grober Fehlleistungen. Dann ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar.

Oder der Betrieb hat wirklich wirtschaftliche Probleme, so daß Arbeitsplätze entfallen. Dann wird mit einer Sozialauswahl (Alleinverdiener einer Familie, behindert, Dienstjahre, Lebensalter...) ermittelt, wen die Kündigung treffen soll. Meist ist dabei der Betriebsrat beteiligt, wenn es den in einem kleinen Betrieb gibt. Allgemein dürfte es schwer werden, "zielgenau" den Mitarbeiter zu kündigen, den man eigentlich freisetzen wollte. Dann hat man am Ende weniger Mitarbeiter, dafür aber im Verhältnis gesehen mehr von jenen, mit denen die Ziele des Betriebs weniger gut zu erreichen sind.

Das ist ein ganz schwieriges Gebiet; so ist schon leichter zu verstehen, daß Unternehmen auf Leiharbeit, "Gewerke", Zeitverträge und ähnliche Konstruktionen setzen und als "Schmankerl" dann noch gleich das "Lohndumping" zähneknirschend mitnehmen...

Der Arbeitnehmer kann sich natürlich "rächen" und sich dahin bewerben, wo ihm Arbeit und Einkünfte angemessen erscheinen. Letzlich entscheidet die Nachfrage nach seiner Leistung.
Wie stehst du zum Thema Dänemark? Machen die es besser?
Und Leiharbeiter sind generell eher teurer als Festangestellte bzw. kosten gleich viel.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:28)

Genau richtig; um diese Gehaltsbandbreite geht es doch. Wäre doch verwunderlich, wenn die "Fremdkräfte" über längere Zeit allesamt an der unteren Bandgrenze versammelt wären. Dahinter würde ich glatt böse Absicht vermuten. Präsident Macron würde das wohl auch so sehen... :D

Immer wieder und mit aller Härte: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort!
dir ist schon klar, dass die beiden roten Passagen inkompatibel sind?

Daher wird es ganz sicher kein Gesetz geben, welches Handwerksbetriebe aus Sachsen zwingen wird, bei Aufträgen in München die Löhne der Handwerksbetriebe in München zu bezahlen
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:25)

.

Klar, man kann outsourcen, auch in der gleichen Stadt, und dann gilt für die Leistung das Lohngefüge des Auftragnehmers... welches denn sonst? !

Erklär das mal einigen anderen Foristen hier

DIE bezeichnen genau obiges als "Lohndumping"...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:30)

Wie stehst du zum Thema Dänemark? Machen die es besser?
Und Leiharbeiter sind generell eher teurer als Festangestellte bzw. kosten gleich viel.
Mit dem "Modell Dänemark" habe ich mich nie befaßt. Da fehlen mir sämtliche Erfahrungen.

Ich kann nur aus meiner beruflichen Industrietätigkeit mit Führungsverantwortung berichten. Das alles ist leider auch schon viele Jahre Vergangenheit.

Aber ok, zu Leiharbeitern hatte ich seinerzeit auch meine Vorstellungen. Leiharbeiter wurden benötigt, um das Überstundenkonto der Mitarbeiter nicht über Gebühr anwachsen zu lassen, wenn ein Auftrag terminlich aus dem Ruder zu laufen schien. Diese Lastspitze sollte dann mit Leiharbeitern abgearbeitet werden. Sie ersparen dem Unternehmen hohe Überstundenzuschläge und verbrannte Mitarbeiter, machen aber zusätzliche Arbeit für das Führungspersonal. Schließlich sind das für gewöhnlich keine "Insider", wohl aber sehr brauchbare Kollegen. Die Führungsebene hat diesen Mehraufwand weg gesteckt... sagen wir einmal: Das ist abgedeckt durch ein ordentliches Gehalt und vielleicht auch Bonuszahlungen bei Erfolgen.

Ich meine aber auch, daß Leihkräfte teurer sein müssen als der Mitarbeiterstamm. Leiharbeit soll sich ja nicht als wirtschaftliche Gewohnheit einschleichen. Und so war es auch. Die Zeitarbeitsfirma berechnete Bruttostundensätze, die diesen Mitarbeitern als Entgelt und Sozialbeiträge zustanden, und natürlich einen Verwaltungszuschlag... sprich Löhne und Gehälter und Steuern für die Führungskräfte der Leiharbeitsfirma und ihre Bürokräfte. Die Leiharbeitskräfte wurden übrigens gut bezahlt... sicher ein Teil "Schmerzensgeld" für wechselnde Arbeitsplätze und Arbeitskollegen. Aber den Spitzenleistern darunter gefiel diese Projektorientierung und ständig neue Herausforderungen. Auch das muß man sehen, wenn man das Thema Leiharbeit und Lohndumping angeht.

Ohne diese Puffermöglichkeit wären so manche Großprojekte überhaupt nicht im Zeitrahmen zu halten. Denn gegen böse Überraschungen ist man nie geschützt... und schon rutscht ein stolzer Plan. Gut, daß es Zeitarbeit gibt und ihre fähigen Mitarbeiter, mit denen man dann gemeinsam das Schiff wieder flott machen kann!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:55)

Erklär das mal einigen anderen Foristen hier

DIE bezeichnen genau obiges als "Lohndumping"...
Na, das ist dann aber wirklich deren Problem! Im Tarifrahmen muß alles möglich sein im Wettbewerb! Ein Unternehmen soll ja Gewinne erwirtschaften... unter fairen Rahmenbedingungen. Nicht mehr und nicht weniger. Lohndumping ist keine faire Rahmenbedingung. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort... immer wieder. So schwer ist das doch wirklich nicht!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:57)

M

Ich meine aber auch, daß Leihkräfte teurer sein müssen als der Mitarbeiterstamm. Leiharbeit soll sich ja nicht als wirtschaftliche Gewohnheit einschleichen. Und so war es auch. Die Zeitarbeitsfirma berechnete Bruttostundensätze, die diesen Mitarbeitern als Entgelt und Sozialbeiträge zustanden, und natürlich einen Verwaltungszuschlag... sprich Löhne und Gehälter und Steuern für die Führungskräfte der Leiharbeitsfirma und ihre Bürokräfte. !
der rote Satz ist falsch

denn die Leiharbeiter haben einen Arbeitsvertrag mit den "Verleihunternehmen" und deren Stundenlöhnen. Völlig losgelöst von den Stundensätzen zwischen den beiden Unternehmen.
Daher gibt es auch keinen "Verwaltungszuschlag". Die Stundensätze stellen die Einkünfte des Verleihunternehmens dar, und die Löhne der entliehenden Mitarbeiter sind Kosten genau wie die der bereits angeführten Gehälter der Führungskräfte , Bürokratie etc.
Am Ende muss nach natürlich auch ein GEWINN beim Verleihunternehmen erzielt werden...

Das aus Vetriebstechnischen Gründen dieses SO von den Verleihunternehmen "dargestellt" wurde mit dem "Verwaltungszuschlag" ist eine andere Sache...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:01)

Na, das ist dann aber wirklich deren Problem! Im Tarifrahmen muß alles möglich sein im Wettbewerb! Ein Unternehmen soll ja Gewinne erwirtschaften... unter fairen Rahmenbedingungen. Nicht mehr und nicht weniger. Lohndumping ist keine faire Rahmenbedingung. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort... immer wieder. So schwer ist das doch wirklich nicht!
was willst du immer mit diesem Satz, der nirgends Gültigkeit hat oder haben wird?

Auch bei BMW am Band hat nicht jeder Mitarbeiter ( keine Leiharbeiter) denn gleichen Lohn bei gleicher Tätigkeit
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:54)

dir ist schon klar, dass die beiden roten Passagen inkompatibel sind?

Daher wird es ganz sicher kein Gesetz geben, welches Handwerksbetriebe aus Sachsen zwingen wird, bei Aufträgen in München die Löhne der Handwerksbetriebe in München zu bezahlen
Das wollen Sie als inkompatibel abhandeln... ist aber gar kein Widerspruch. Meine Erläuterungen dazu gibt es ja auch noch, und noch nicht einmal klein gedruckt. Auch springen Sie wie ein Floh hin und her... jetzt sind wir wieder bei unseren Sachsen in München. Darüber hatten wir uns etliche Beiträge früher schon ausgetauscht.

Wer in Sachsen arbeitet, der wird nach sächsischem Tarif bezahlt. Wer eine sächsische Anlage in München montiert, der kann nach sächsischem Tarif bezahlt werden, wenn er sich das gefallen läßt. Wer zum mißbräuchlichen outsourcing nach München entsandt wird, um in einem Betrieb Arbeiten aus zu führen, die dort auch von der Stammmannschaft verrichtet werden, der muß so entlohnt werden wie seine Kollegen... meinetwegen innerhalb der betriebsüblichen Bandbreite und Verteilung. Wenn das sächsische Unternehmen ein Unternehmen in München gründet mit eigenem Werksgelände (nicht auf dem Werksgelände des Auftraggebers), dann gilt der Tarifvertrag für das Tarifgebiet als untere Grenzlinie... einschließlich Mindestlohn. Warum sollte der Sachse anders behandelt werden als der Münchner, der sein Unternehmen gründet und Aufträge einwirbt?.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:05)

der rote Satz ist falsch

denn die Leiharbeiter haben einen Arbeitsvertrag mit den "Verleihunternehmen" und deren Stundenlöhnen. Völlig losgelöst von den Stundensätzen zwischen den beiden Unternehmen.
Daher gibt es auch keinen "Verwaltungszuschlag". Die Stundensätze stellen die Einkünfte des Verleihunternehmens dar, und die Löhne der entliehenden Mitarbeiter sind Kosten genau wie die der bereits angeführten Gehälter der Führungskräfte , Bürokratie etc.
Am Ende muss nach natürlich auch ein GEWINN beim Verleihunternehmen erzielt werden...

Das aus Vetriebstechnischen Gründen dieses SO von den Verleihunternehmen "dargestellt" wurde mit dem "Verwaltungszuschlag" ist eine andere Sache...
Huch, ich habe doch gar nichts anderes gesagt... ok, den Gewinn hatte ich verschlabbert. Wir haben damals diese Dinge auch sehr offen verhandelt. Franktoast wollte doch wissen, ob Leihkräfte nicht teurer wären als Stammkräfte. Nö, sind sie nicht in auffälliger Weise in der Gesamtrechnung. Das waren aber auch gesuchte Fachleute!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:17)



Wer in Sachsen arbeitet, der wird nach sächsischem Tarif bezahlt. Wer eine sächsische Anlage in München montiert, der kann nach sächsischem Tarif bezahlt werden, wenn er sich das gefallen läßt. Wer zum mißbräuchlichen outsourcing nach München entsandt wird, um in einem Betrieb Arbeiten aus zu führen, die dort auch von der Stammmannschaft verrichtet werden, der muß so entlohnt werden wie seine Kollegen... meinetwegen innerhalb der betriebsüblichen Bandbreite und Verteilung. .

sorry

du fokussierst dich immer nur auf "Produktionsunternehmen". Also in deinem Beispiel oben sind wir ja wieder bei der Leiharbeit.

Und nein, warum soll der Betrieb aus Sachsen einem Mitarbeiter, den er "leihweise" einem Unternehmen in München für 4 Wochen für eine bestimmte Tätigkeit zur Verfügung stellt, das Gehalt der Mitarbeiter des Zielunternehmens bezahlen?

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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:21)

Huch, ich habe doch gar nichts anderes gesagt... ok, den Gewinn hatte ich verschlabbert. Wir haben damals diese Dinge auch sehr offen verhandelt. Franktoast wollte doch wissen, ob Leihkräfte nicht teurer wären als Stammkräfte. Nö, sind sie nicht in auffälliger Weise in der Gesamtrechnung. Das waren aber auch gesuchte Fachleute!
Also

gepaart MIT deiner Forderung in unserer Paralleldiskusssion MÜSSEN die Leihkräfte aber dann teurer sein ( bei identischer Bezahlung wie die Stammkräfte) , WEIL ja die "Verwaltungskosten & Gewinn" auch erwirtschaftet werden muss ...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:07)

was willst du immer mit diesem Satz, der nirgends Gültigkeit hat oder haben wird?

Auch bei BMW am Band hat nicht jeder Mitarbeiter ( keine Leiharbeiter) denn gleichen Lohn bei gleicher Tätigkeit
Mag sein, daß da ein Betriebsrat Ungleichheiten durchgehen läßt, obwohl die Mitarbeiter gleichwertige Arbeit leisten. Wegen unterschiedlicher Vorgeschichten und mit der Betriebszugehörigkeit spreizen sich Löhne und Gehälter, meist aber auch mit einem beruflichen Aufstieg verbunden. Da, wo ich das Sagen hatte, sind sich zwei gleichwertige Mitarbeiter in die Haare geraten, weil einer 50 DM mehr bekam als der andere... und das bei Gehältern um 5.000 DM. Was meinen Sie, was los ist bei BMW, wenn etlichen Kollegen bewußt ist, daß sie zu erheblich geringeren Löhnen die nahezu identische Arbeit abliefern sollen. Um 10 € reden wir da sicher nicht! Der arme Betriebsrat, der das durchgehen läßt!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Alter Stubentiger »

pikant hat geschrieben:(12 Sep 2017, 13:48)

der Markt kennt keine Opfer, sondern nur Angebot und Nachfrage.
der Markt bringt also 2 Marktteilnehmer zusammen und dann kommt es zum Abschluss.
Schon Adam Smith wußte das es so einfach nicht ist. Nur Marktradikale wie Milton Friedman stellten es so dar.
Niemand hat vor eine Mauer zu errichten (Walter Ulbricht)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:30)

Mag sein, daß da ein Betriebsrat Ungleichheiten durchgehen läßt, obwohl die Mitarbeiter gleichwertige Arbeit leisten. !


nein

es gibt ja zusätzliche Leistungsbeurteilungen

und die beeinflussen den Stundenlohn oder ergeben Aufschläge

In der Verwaltung ist deine "Forderung" nicht mal im Ansatz umgesetzt. Da gibt es auch nur Gehaltsbandbreiten und Differenzen von 30% und mehr bei "gleicher Tätigkeit"
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:32)

Schon Adam Smith wußte das es so einfach nicht ist. Nur Marktradikale wie Milton Friedman stellten es so dar.
es gibt ja Tariflöhne

nur eben auch viele im Bereich "Niedriglohn"

was ja LOGISCH ist

nur für manche ideologisch nicht verkraftbar....
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:24)

Also

gepaart MIT deiner Forderung in unserer Paralleldiskusssion MÜSSEN die Leihkräfte aber dann teurer sein ( bei identischer Bezahlung wie die Stammkräfte) , WEIL ja die "Verwaltungskosten & Gewinn" auch erwirtschaftet werden muss ...
Kann schon sein; dazu bin ich nicht Betriebswirt genug. Eigene Mitarbeiter machen auch Verwaltungskosten; meist kämpft ein Betrieb immer mit ausufernden Gemeinkosten. Und wenn man sie kündigen muß, dann kosten sie Abfindung... und... und. Aber diese Zusammenhänge gehen weit über meine Berufserfahrung hinaus. Für mich waren die dringend gesuchten Leihkräfte nicht auffällig kostspieliger als die eigenen Mitarbeiter.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:37)

Kann schon sein; dazu bin ich nicht Betriebswirt genug. Eigene Mitarbeiter machen auch Verwaltungskosten; meist kämpft ein Betrieb immer mit ausufernden Gemeinkosten. Und wenn man sie kündigen muß, dann kosten sie Abfindung... und... und. Aber diese Zusammenhänge gehen weit über meine Berufserfahrung hinaus. Für mich waren die dringend gesuchten Leihkräfte nicht auffällig kostspieliger als die eigenen Mitarbeiter.
das ist ja im Hinblick auf eine Vollkostenrechnung nicht falsch, was du da schreibst.

Bestätigt aber auch den Sachverhalt, dass die ganze Thematik Leiharbeit und alle damit verbundenen Kosten nicht so einfach zu greifen ist.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:22)

sorry

du fokussierst dich immer nur auf "Produktionsunternehmen". Also in deinem Beispiel oben sind wir ja wieder bei der Leiharbeit.

Und nein, warum soll der Betrieb aus Sachsen einem Mitarbeiter, den er "leihweise" einem Unternehmen in München für 4 Wochen für eine bestimmte Tätigkeit zur Verfügung stellt, das Gehalt der Mitarbeiter des Zielunternehmens bezahlen?

Das sind ZWEI Arbeitgeber
Wenn Sie gesagt hätten "eine Woche", dann wären mir auch Zweifel gekommen :) . Vor allem der "eine Mitarbeiter", der macht den Kohl nicht fett. Es geht schon um die systematische Beschäftigung vieler Mitarbeiter über längere Zeit. Darum streiten wir! Ich finde, daß Sie sich die gedankliche Arbeit hier ein wenig zu einfach machen. Der Mißbrauch ist da, das Lohndumping gibt es, und es sind keineswegs nur Dauernörgler, die daran Anstoß nehmen.

Ich vermute, daß Präsident Macron an der Stelle aufräumt, zuerst in Frankreich und in der EU... und danach landet das Thema auch im Bundestag.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:41)

das ist ja im Hinblick auf eine Vollkostenrechnung nicht falsch, was du da schreibst.

Bestätigt aber auch den Sachverhalt, dass die ganze Thematik Leiharbeit und alle damit verbundenen Kosten nicht so einfach zu greifen ist.
Das ist doch völlig klar; vor allem fehlen mir an der Stelle die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Ich bin Ingenieur, und mußte eben große Projekte technisch führen. Dabei konnte ich meine Beobachtungen machen.

Aber wir sollten nicht an den Themen "systematischer Mißbrauch von Entsendungen" und "Lohndumping" vorbei segeln. Das betrifft Menschen, die wenig nachgefragte Fähigkeiten anbieten. Die schützt neuerdings der Mindestlohn. In dem Bereich wird wohl doch erheblich Schindluder getrieben, beginnend beim Kostenabzug für erbärmlichste Unterkünfte, für Verpflegung mit minderwertigem Zeug und An-Abfahrt zum Arbeitsplatz und Stellung von Werkzeug. Und solche Drecksmafia darf in Deutschland wirtschaften? Und ein deutscher Betrieb darf solcher Drecksmafia Aufträge erteilen? Und das alles ist Rechtens?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:48)

Wenn Sie gesagt hätten "eine Woche", dann wären mir auch Zweifel gekommen :) . Vor allem der "eine Mitarbeiter", der macht den Kohl nicht fett. Es geht schon um die systematische Beschäftigung vieler Mitarbeiter über längere Zeit. Darum streiten wir! Ich finde, daß Sie sich die gedankliche Arbeit hier ein wenig zu einfach machen. Der Mißbrauch ist da, das Lohndumping gibt es, und es sind keineswegs nur Dauernörgler, die daran Anstoß nehmen.

Ich vermute, daß Präsident Macron an der Stelle aufräumt, zuerst in Frankreich und in der EU... und danach landet das Thema auch im Bundestag.

Ich glaube, wir zwei haben da einfach eine unterschiedliche Sichtweise zur Abgrenzung dessen, was unter dem sowieso schwammigen Begriff "Lohndumping" zu verstehen ist.
Ist ja auch nicht schlimm, deswegen diskutieren wir ja ( streiten klingt so negativ..)

Und mit dir zu diskutieren ist auf jeden Fall sehr angenehm. Nur mal so am Rande ...

Was Macron betrifft, hoffen wir mal, dass er nicht zum zahnlosen Tiger mutiert...

Wir brauchen ein starkes Frankreich zur Weiterführung der EU und Lösung der bekannten Probleme...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:00)

Das ist doch völlig klar; vor allem fehlen mir an der Stelle die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Ich bin Ingenieur, und mußte eben große Projekte technisch führen. Dabei konnte ich meine Beobachtungen machen.

Aber wir sollten nicht an den Themen "systematischer Mißbrauch von Entsendungen" und "Lohndumping" vorbei segeln. Das betrifft Menschen, die wenig nachgefragte Fähigkeiten anbieten. Die schützt neuerdings der Mindestlohn. In dem Bereich wird wohl doch erheblich Schindluder getrieben, beginnend beim Kostenabzug für erbärmlichste Unterkünfte, für Verpflegung mit minderwertigem Zeug und An-Abfahrt zum Arbeitsplatz und Stellung von Werkzeug. Und solche Drecksmafia darf in Deutschland wirtschaften? Und ein deutscher Betrieb darf solcher Drecksmafia Aufträge erteilen? Und das alles ist Rechtens?
Es gibt auch Ingenieure , die was von BWL verstehen...

nennt sich Wirtschaftsingenieur..


Bei deinem zweiten Absatz stimme ich dir natürlich zu. Der rote Teil ist zu eliminieren
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:03)

Es gibt auch Ingenieure , die was von BWL verstehen...

nennt sich Wirtschaftsingenieur..


Bei deinem zweiten Absatz stimme ich dir natürlich zu. Der rote Teil ist zu eliminieren
Ja, die wären in meinem Falle aber von der Vorbildung her nicht in der Lage gewesen, die Technik voreinander zu bringen. Das Zeug war schon recht verzwickt! Die Wirtschaftsingenieure waren im Projektmanagement beschäftigt: Termine, Kosten, Projektstand, Kundenpflege (nur nicht in technischen Fragen).

Ja, wäre schön, wenn man den roten Anteil meiner Aufzählung endlich ganz vergessen könnte.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:01)

Ich glaube, wir zwei haben da einfach eine unterschiedliche Sichtweise zur Abgrenzung dessen, was unter dem sowieso schwammigen Begriff "Lohndumping" zu verstehen ist.
Ist ja auch nicht schlimm, deswegen diskutieren wir ja ( streiten klingt so negativ..)

Und mit dir zu diskutieren ist auf jeden Fall sehr angenehm. Nur mal so am Rande ...

Was Macron betrifft, hoffen wir mal, dass er nicht zum zahnlosen Tiger mutiert...

Wir brauchen ein starkes Frankreich zur Weiterführung der EU und Lösung der bekannten Probleme...
Nennt sich "Streitkultur". So lange man seinen Gesprächspartner nicht als Person herabsetzt oder gar beleidigt, ist Streit in Ordnung und notwendig. Wir meinen doch ernst, was wir bemängeln!

Tja, mein Traum und meine Hoffnung bleibt, das Präsident Macron sein Programm unbeirrt umsetzt, und daß er dabei jede erbetene Hilfe und Mitwirkung der Bundesregierung erhält. Manches davon wäre auch mit Deutschland gemeinsam um zu setzen, im Sinne einer ersten Harmonisierung der Randbedingungen, unter denen wir in der EU miteinander umgehen wollen. Wenn das Tandem schnurrt, dann müssen auch die andeen Partner guten Willens 'ran.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Skull »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:35)

meine "Gegner" mögen meine fokussierter Präzisierung der Gründe für gewisse Sachverhalte nicht,
welche das "linke Spektrum" gerne als "änderungsnotwendig" anführt

Speziell meine diesbezüglichen "Wortkonstruktionen" sind auch bei der Moderation nicht gerne gesehen..

da habe ich schon eine lange "schwarze Liste"

das erst Wort war übrigens "Froschteichbewohner"... :D
Guten Tag,
es tut mir leid Dir mitzuteilen zu müssen, das bald der 100. von Dir
in der Ablage verschobene oder editierte Beitrag existiert.
Nur im WiFo und seit Beginn meiner Mod-Tätigkeit.
Die nächste wohl bald zu erfolgende Sanktion ist dann wohl die Verwarnung.


Und für die eifrig "Meldenden":

Ich lasse mich durch zweifelhafte Meldungen gegen den User Realist2014 weder davon abbringen,
aber genausowenig ermutigen. Diejenigen, die gerne in erster Linie bestimmte User und deren Beiträge melden,
haben bei mir ja auch ein extra "Platzkärtchen".
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von franktoast »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 14:57)

Mit dem "Modell Dänemark" habe ich mich nie befaßt. Da fehlen mir sämtliche Erfahrungen.

Ich kann nur aus meiner beruflichen Industrietätigkeit mit Führungsverantwortung berichten. Das alles ist leider auch schon viele Jahre Vergangenheit.

Aber ok, zu Leiharbeitern hatte ich seinerzeit auch meine Vorstellungen. Leiharbeiter wurden benötigt, um das Überstundenkonto der Mitarbeiter nicht über Gebühr anwachsen zu lassen, wenn ein Auftrag terminlich aus dem Ruder zu laufen schien. Diese Lastspitze sollte dann mit Leiharbeitern abgearbeitet werden. Sie ersparen dem Unternehmen hohe Überstundenzuschläge und verbrannte Mitarbeiter, machen aber zusätzliche Arbeit für das Führungspersonal. Schließlich sind das für gewöhnlich keine "Insider", wohl aber sehr brauchbare Kollegen. Die Führungsebene hat diesen Mehraufwand weg gesteckt... sagen wir einmal: Das ist abgedeckt durch ein ordentliches Gehalt und vielleicht auch Bonuszahlungen bei Erfolgen.

Ich meine aber auch, daß Leihkräfte teurer sein müssen als der Mitarbeiterstamm. Leiharbeit soll sich ja nicht als wirtschaftliche Gewohnheit einschleichen. Und so war es auch. Die Zeitarbeitsfirma berechnete Bruttostundensätze, die diesen Mitarbeitern als Entgelt und Sozialbeiträge zustanden, und natürlich einen Verwaltungszuschlag... sprich Löhne und Gehälter und Steuern für die Führungskräfte der Leiharbeitsfirma und ihre Bürokräfte. Die Leiharbeitskräfte wurden übrigens gut bezahlt... sicher ein Teil "Schmerzensgeld" für wechselnde Arbeitsplätze und Arbeitskollegen. Aber den Spitzenleistern darunter gefiel diese Projektorientierung und ständig neue Herausforderungen. Auch das muß man sehen, wenn man das Thema Leiharbeit und Lohndumping angeht.

Ohne diese Puffermöglichkeit wären so manche Großprojekte überhaupt nicht im Zeitrahmen zu halten. Denn gegen böse Überraschungen ist man nie geschützt... und schon rutscht ein stolzer Plan. Gut, daß es Zeitarbeit gibt und ihre fähigen Mitarbeiter, mit denen man dann gemeinsam das Schiff wieder flott machen kann!
Zum Thema Bezahlung: Siemens oder BMW bezahlen für so eine Kraft genauso viel oder gar mehr als für neuangefangene normale Arbeiter. Allerdings will die Leiharbeitsfirma auch von etwas leben. Deshalb ist der Lohn, der beim Leiharbeiter auf dem Konto landet, in der Regel deutlich weniger.
Soll Siemens nun mehr oder weniger für einen Leiharbeiter bezahlen als für eine Stammkraft. Es gibt ja zwei Dimensionen: Zum einen ist es für Siemens praktisch, kuzr- oder mittelfristige Nachfragen auszugleichen und dann bei Bedarf die Arbeitskräfte nicht mehr zu beschäftigen. Andererseits ist es so wie bei jedem anderen neuen Mitarbeiter: Anfangs bringt das nicht viel. Je nach Tätigkeit muss man länger einarbeiten, aber jemand mit 10 Jahren Erfahrungen sticht jemand mit 2 Jahren Erfahrung trotzdem in der Regel aus - es sei denn, es geht um eher einfache Tätigkeiten.

Ich wüsste auch nicht genau, warum der Staat da eingreifen sollte. Aktuell bezahlt BMW oder VW ne Stange Geld für Mitarbeiter. Nehmen wir mal an, ab Morgen gibt es keinen Mindestlohn, keinen Kündigungsschutz, keine Gewerkschaften etc. mehr. Meinst du, BMW streicht dann bei der Stellenausschreibung ne 0 beim Gehalt weg? Welche Firmen werden sich freuen, wenn BMW so wenig bezahlt?(Tipp, BMW ist nicht dabei)
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:59)

Zum Thema Bezahlung: Siemens oder BMW bezahlen für so eine Kraft genauso viel oder gar mehr als für neuangefangene normale Arbeiter. Allerdings will die Leiharbeitsfirma auch von etwas leben. Deshalb ist der Lohn, der beim Leiharbeiter auf dem Konto landet, in der Regel deutlich weniger.
Soll Siemens nun mehr oder weniger für einen Leiharbeiter bezahlen als für eine Stammkraft. Es gibt ja zwei Dimensionen: Zum einen ist es für Siemens praktisch, kuzr- oder mittelfristige Nachfragen auszugleichen und dann bei Bedarf die Arbeitskräfte nicht mehr zu beschäftigen. Andererseits ist es so wie bei jedem anderen neuen Mitarbeiter: Anfangs bringt das nicht viel. Je nach Tätigkeit muss man länger einarbeiten, aber jemand mit 10 Jahren Erfahrungen sticht jemand mit 2 Jahren Erfahrung trotzdem in der Regel aus - es sei denn, es geht um eher einfache Tätigkeiten.

Ich wüsste auch nicht genau, warum der Staat da eingreifen sollte. Aktuell bezahlt BMW oder VW ne Stange Geld für Mitarbeiter. Nehmen wir mal an, ab Morgen gibt es keinen Mindestlohn, keinen Kündigungsschutz, keine Gewerkschaften etc. mehr. Meinst du, BMW streicht dann bei der Stellenausschreibung ne 0 beim Gehalt weg? Welche Firmen werden sich freuen, wenn BMW so wenig bezahlt?(Tipp, BMW ist nicht dabei)
Man darf sich da keinen verallgemeinernden Gedanken hingeben: Viele Zeitarbeiter sind hochqualifiziert und sehr anwendungsbezogen und berufserfahren. Die wünschen ganz ausdrücklich keine Festanstellung sondern ein hohes Gehalt für ihre Ich AG. Ein Projekt in der Sturm- und Drangzeit und mit Bitte-Bitte eine Nachbetreuung nach Abnahme des Gewerks, dann schon zu Abend und Nachtzeiten, weil sie an einem andern Klotz schnitzen.

Sehen Sie einmal: Einen absoluten Berufsanfänger müßte man wirklich einarbeiten. Bei Mitarbeit in einer sehr verzwickten Sache dauert so etwas 1 bis 2 Jahre. Das leistet sich kein Betrieb, der doch auf schnelle Hilfe baut.
Vielleicht noch vorstellbar, diesen Anfänger an eine sehr überschaubare Aufgabe heran zu lassen, die man in Nachtarbeit vielleicht auch selbst zusätzlich noch schaffen könnte. Aber das erfordert schon etlichen Spezifikationsaufwand und Betreuungsaufwand. Dort liegt aus meiner Sicht das größte Problem, wenn man Aufgaben auslagern möchte. Da müssen ordentliche Unterlagen vorab bereit gestellt werden... sonst wird's teuer.

Welchen Typ Mitarbeiter SIEMENS nun in Zeitarbeit beschäftigt hat, das ahne ich noch nicht einmal. Vielleicht im Fertigungsbereich nach überschaubarer Anlernzeit? Oder als Hilfskräfte, weil in bestimmten Bereichen ein Mitarbeiter nicht allein werkeln sollte? In solchen Bereichen habe ich wenig Erfahrung.

Wenn Ihre Firma BMW qualifizierte Mitarbeiter braucht, dann muß sie einen Anreiz bieten... ansonsten schnappt der Wettbewerber um die besten Kräfte ihr die Menschen weg, die die Firma braucht, um Erfolg zu haben. Da gibt es einen Markt selbst in durchwachsenen Zeiten. Manchmal muß man auch einmal das Unternehmen wechseln, wenn man sich gehaltlich und auch in der persönlichen Entwicklung auf einem Abstellgleis fühlt, mit vorsichtigen Hinweisen kein Gehör findet. Solche Prozesse laufen ganz abseits von Gewerkschaft, Mindestlohn, Kündigungsschutz und anderen sozialen Maßnahmen ab, sind natürlich mit ihnen irgendwie auch verbunden.

Das Arbeitsleben ist doch ziemlich aufregend, wenn man sich in einem nachgefragten Beruf tummelt und natürlich auch Leistung zeigt, im Team und auch in der eigenen Verantwortung. Dennoch stehe ich natürlich zu sozialen Schutzmaßnahmen für Menschen, die damit nicht Schritt halten können. So lange der Gehaltsabstand "stimmt"...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Positiv Denkender »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:00)

Das ist doch völlig klar; vor allem fehlen mir an der Stelle die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Ich bin Ingenieur, und mußte eben große Projekte technisch führen. Dabei konnte ich meine Beobachtungen machen.

Aber wir sollten nicht an den Themen "systematischer Mißbrauch von Entsendungen" und "Lohndumping" vorbei segeln. Das betrifft Menschen, die wenig nachgefragte Fähigkeiten anbieten. Die schützt neuerdings der Mindestlohn. In dem Bereich wird wohl doch erheblich Schindluder getrieben, beginnend beim Kostenabzug für erbärmlichste Unterkünfte, für Verpflegung mit minderwertigem Zeug und An-Abfahrt zum Arbeitsplatz und Stellung von Werkzeug. Und solche Drecksmafia darf in Deutschland wirtschaften? Und ein deutscher Betrieb darf solcher Drecksmafia Aufträge erteilen? Und das alles ist Rechtens?
Wenn Firmen gegen Gesetze verstoßen dürfen sie nicht .Nur ist es schwer Übertretungen aufzuklären, weil die Menschen die, wie du schreibst für die Maffia
arbeiten, dichthalten, aus Angst vor ihren eigenen Landsleuten . Die verkaufen ihre Seele .Der Staat kann nur eingreifen wenn er Beweise hat .
Diese Maffia hält aber zusammen . Schon mal etwas vom Wollepark Delmenhorst gehört ? Besitzer der Immobilien sind Familienclans aus den
Heimatländern der dortigen Mieter .Die sind nicht zu greifen weil die Mieter dichthalten .Es gibt nur eine Lösung diese Leute zurückschicken .
Nur genau das wollen diese Leute nicht weil es ihnen hier immer noch wesentlich besser geht.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Positiv Denkender hat geschrieben:(12 Sep 2017, 23:52)

Wenn Firmen gegen Gesetze verstoßen dürfen sie nicht .Nur ist es schwer Übertretungen aufzuklären, weil die Menschen die, wie du schreibst für die Maffia
arbeiten, dichthalten, aus Angst vor ihren eigenen Landsleuten . Die verkaufen ihre Seele .Der Staat kann nur eingreifen wenn er Beweise hat .
Diese Maffia hält aber zusammen . Schon mal etwas vom Wollepark Delmenhorst gehört ? Besitzer der Immobilien sind Familienclans aus den
Heimatländern der dortigen Mieter .Die sind nicht zu greifen weil die Mieter dichthalten .Es gibt nur eine Lösung diese Leute zurückschicken .
Nur genau das wollen diese Leute nicht weil es ihnen hier immer noch wesentlich besser geht.
Also, daß deutsche Unternehmen allgemein in einem Atemzug mit der Mafia genannt werden, das ist denn wohl doch übertrieben. Daß einzelne Strolche bis in die Führung von Unternehmen aufsteigen können, das wissen wir ja spätestens seit dem massenhaften Abgasbetrug.

Aber hier geht es um Lohndumping und solche Schweinereien. Solche Unternehmen müßten geächtet werden: Keine öffentlichen Aufträge mehr, auch nicht, wenn die solche Lohndrücker im Unterauftrag beschäftigen!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Präsident Macron wird das schon durchsetzen, weil ihm andernfalls zu Hause die Brocken um die Ohren fliegen werden.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Positiv Denkender »

H2O hat geschrieben:(13 Sep 2017, 09:48)

Also, daß deutsche Unternehmen allgemein in einem Atemzug mit der Mafia genannt werden, das ist denn wohl doch übertrieben. Daß einzelne Strolche bis in die Führung von Unternehmen aufsteigen können, das wissen wir ja spätestens seit dem massenhaften Abgasbetrug.

Aber hier geht es um Lohndumping und solche Schweinereien. Solche Unternehmen müßten geächtet werden: Keine öffentlichen Aufträge mehr, auch nicht, wenn die solche Lohndrücker im Unterauftrag beschäftigen!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Präsident Macron wird das schon durchsetzen, weil ihm andernfalls zu Hause die Brocken um die Ohren fliegen werden.
Von deutschen Unternehmen war nie die Rede sondern um Unternehmen deren Inhaber Südosteuropäer sind .Die nutzen ihre eigenen Landsleute
aus weil diese eben den Mund halten weil ihnen der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach . Deutsche Firmen stecken ihre Menschen nicht in Massenunterkünfte . Solange man diesen Firmen nichts nachweisen kann weil ihre Landsleute schweigen ist es eben schwer Zugriff auf diese
Unternehmen zu bekommen . Öffentliche Aufträge bekommen diese Scheinunternehmen eh nicht .
Zuletzt geändert von Positiv Denkender am Mi 13. Sep 2017, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Positiv Denkender hat geschrieben:(13 Sep 2017, 11:44)

Von deutschen Unternehmen war nie die Rede sondern um Unternehmen deren Inhaber Südosteuropäer sind .Die nutzen ihre eigenen Landsleute
aus weil diese eben den Mundhalten weil ihnen der Spatz lieber ist als die Taube auf dem Dach . Deutsche Firmen stecken ihre Menschen nicht in Massenunterkünfte . Solange man diesen Firmen nichts nachweisen kann weil ihre Landsleute schweigen ist es eben schwer Zugriff auf diese
Unternehmen zu bekommen . Öffentliche Aufträge bekommen diese Scheinunternehmen eh nicht .
Wenn diese Unternehmen in deutschen Niederlassungen Geschäfte machen, dann unterliegen sie auch der deutschen Gewerbeaufsicht und deutschen Betriebsprüfungen. Da können Leute schweigen, so viel sie möchten. Da werden Papiere geprüft, und die müssen zweifelsfrei darstellen, welche Gelder wohin geflossen sind. Ganz so leicht dürften diese Prüfungen nicht zu bestehen sein.... sonst wird die Bude dicht gemacht. Mag natürlich sein, daß durch nützliche Abgaben zuständige Beamte etwas weniger genau hinsehen. Das wäre dann seinerseits zu prüfen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(13 Sep 2017, 12:27)

Wenn diese Unternehmen in deutschen Niederlassungen Geschäfte machen, dann unterliegen sie auch der deutschen Gewerbeaufsicht und deutschen Betriebsprüfungen. Da können Leute schweigen, so viel sie möchten. Da werden Papiere geprüft, und die müssen zweifelsfrei darstellen, welche Gelder wohin geflossen sind. Ganz so leicht dürften diese Prüfungen nicht zu bestehen sein.... sonst wird die Bude dicht gemacht. Mag natürlich sein, daß durch nützliche Abgaben zuständige Beamte etwas weniger genau hinsehen. Das wäre dann seinerseits zu prüfen.

ich glaube du hast nicht so ganz verstanden, welche "Art" von Unternehmen "positiv Denkender" da beschreibt...

dort gibt es keine "Betrisbprüfungen"...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(13 Sep 2017, 12:30)

ich glaube du hast nicht so ganz verstanden, welche "Art" von Unternehmen "positiv Denkender" da beschreibt...

dort gibt es keine "Betrisbprüfungen"...
Nein, damit sind wir doch schon vor mindestens 1 Jahr vertraut gemacht worden. Dabei handelte es sich um rumänische/bulgarische "Unternehmen", die in deutschen Schlachthöfen Gewerke als Entbeiner und Zerleger
übernahmen. Die Zustände (Unterbringung der Mitarbeiter, Verpflegung, Ausstattung mit Arbeitskleidung und Werkzeug, Schutzkleidung) stanken wohl so zum Himmel, daß einige Schlachthöfe die Mitarbeiter kurzerhand in eigener Regie unterbrachten, verpflegten und ausrüsteten.

Die Sache war an sich schon ein Skandal, dazu ein bekannter, so daß mich die Reglosigkeit unserer Verwaltungen doch sehr überrascht hat. Wenn ausländische Verbrecherbanden einen Firmennamen tragen, dann werden sie nicht mehr überprüft? Mag ja sein, aber dann gehören den Innenministern ein paar kräftige Kopfnüsse auf die Schädeldecke! Bananenrepublik, oder was?

Ihren geheimnisvollen Andeutungen entnehme ich, daß es sich aus Ihrer Sicht um Mitarbeiter im Rotlichtbereich handeln könnte. Na prima, auch dazu gibt es zuständige Stellen im Innenministerium und in den Gesundheitsämtern und, und... Die müssen möglicherweise ihren Bürostuhl abkühlen lassen und sich einmal vor Ort umsehen; wenn's sein muß, dann eben unter Polizeischutz. Auch diese Mißstände sind öffentlich bekannt. Die EU-Verträge verpflichten unsere Behörden doch nicht zum Nichtstun!

Natürlich hat alles dies nichts mehr zu tun mit "Lohndumping". Das sind regelrechte Verbrechen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Positiv Denkender »

H2O hat geschrieben:(13 Sep 2017, 13:49)

Nein, damit sind wir doch schon vor mindestens 1 Jahr vertraut gemacht worden. Dabei handelte es sich um rumänische/bulgarische "Unternehmen", die in deutschen Schlachthöfen Gewerke als Entbeiner und Zerleger
übernahmen. Die Zustände (Unterbringung der Mitarbeiter, Verpflegung, Ausstattung mit Arbeitskleidung und Werkzeug, Schutzkleidung) stanken wohl so zum Himmel, daß einige Schlachthöfe die Mitarbeiter kurzerhand in eigener Regie unterbrachten, verpflegten und ausrüsteten.

Die Sache war an sich schon ein Skandal, dazu ein bekannter, so daß mich die Reglosigkeit unserer Verwaltungen doch sehr überrascht hat. Wenn ausländische Verbrecherbanden einen Firmennamen tragen, dann werden sie nicht mehr überprüft? Mag ja sein, aber dann gehören den Innenministern ein paar kräftige Kopfnüsse auf die Schädeldecke! Bananenrepublik, oder was?

Ihren geheimnisvollen Andeutungen entnehme ich, daß es sich aus Ihrer Sicht um Mitarbeiter im Rotlichtbereich handeln könnte. Na prima, auch dazu gibt es zuständige Stellen im Innenministerium und in den Gesundheitsämtern und, und... Die müssen möglicherweise ihren Bürostuhl abkühlen lassen und sich einmal vor Ort umsehen; wenn's sein muß, dann eben unter Polizeischutz. Auch diese Mißstände sind öffentlich bekannt. Die EU-Verträge verpflichten unsere Behörden doch nicht zum Nichtstun!

Natürlich hat alles dies nichts mehr zu tun mit "Lohndumping". Das sind regelrechte Verbrechen.
Straftaten muss man aufklären .Leider ist das nicht immer möglich . Ohne die Mithilfe der Beschäftigten wird es halt schwer da oft die Köpfe noch
in den Heimatländern sitzen .
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Positiv Denkender hat geschrieben:(13 Sep 2017, 16:48)

Straftaten muss man aufklären .Leider ist das nicht immer möglich . Ohne die Mithilfe der Beschäftigten wird es halt schwer da oft die Köpfe noch
in den Heimatländern sitzen .
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg; wozu haben wir Geheimdienste, und das nicht zu knapp! Die "Beschäftigten" kann man mit Sicherheit so genau befragen, daß klar wird, wovon sie leben und welche Einkünfte sie erzielen, wer ihre Geschäfte führt. Ich vermute eher, daß das Interesse an der Verfolgung dieser Straftäter fehlt. Sie sorgen ja nicht für Unruhe unter der Wohnbevölkerung, wie etwa Einbrecher oder Diebesbanden, Rauschgifthändler, "Antänzer" und Belästiger.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 13:26)

letzteres nicht bis ganz schwer

Minderleistung als Kündigungsgrund ist ganz schwer durchzusetzen im Kontext "Verhaltensbedingt"

Um Minderleister heraus zu finden, dafür gbt es die Probezeit die bis zu 6 Monaten dauern kann, heute allerdings, dank mehrerer Befristungen sich ja faktisch über 2 Jahre erstrecken kann. Wenn ein Chef innerhalb dieser langen Zeit noch nicht weiss, ob sein Mitarbeiter ein "Hit" oder ein "Flop" ist, dann spricht das auch nicht unbedingt für das Urteilsvermögen des betr. Chefs, dann tut er mir einfach nur leid.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(14 Sep 2017, 19:26)

Um Minderleister heraus zu finden, dafür gbt es die Probezeit die bis zu 6 Monaten dauern kann, heute allerdings, dank mehrerer Befristungen sich ja faktisch über 2 Jahre erstrecken kann. Wenn ein Chef innerhalb dieser langen Zeit noch nicht weiss, ob sein Mitarbeiter ein "Hit" oder ein "Flop" ist, dann spricht das auch nicht unbedingt für das Urteilsvermögen des betr. Chefs, dann tut er mir einfach nur leid.
manche werden erst nach einigen Jahren zu "Minderleistern" in Relation zu ihrem Gehalt

speziell diejenigen mit langer Betriebszugehörigkeit und dementsprechend hohem Gehalt sind da "gefährdet"

Und diese dann "loszuwerden" ist eben aufgrund des deutschen Kündigungsschutzes eine sowohl schwierige wie auch teure ( Abfindung) Angelegenheit
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Sep 2017, 20:19)

manche werden erst nach einigen Jahren zu "Minderleistern" in Relation zu ihrem Gehalt

speziell diejenigen mit langer Betriebszugehörigkeit und dementsprechend hohem Gehalt sind da "gefährdet"

Und diese dann "loszuwerden" ist eben aufgrund des deutschen Kündigungsschutzes eine sowohl schwierige wie auch teure ( Abfindung) Angelegenheit


Das hat dann aber nicht selten auch etwas mit dem Arbeitgeber zu tun, z.B. weil er Lohndumping gegenüber seinem langjährig beschäftigtem Arbeitnehmer betreiben will, indem er auf gewissen Vertragsänderungen besteht oder den Beschäftigten in eine Tochtergesellschaft zu niedrigerem Lohn ausgliedern will, getreu dem Motto: "... mehr für weniger Geld". So etwas schafft dann Frustration und "Dienst nach Vorschrift...". Ansonsten kannst Du allerdings davon ausgehen, wer bereits lange Jahre seinem AG treu geblieben ist, der hat sich dann dort auch halbwegs wohl gefühlt und es durch Leistungsbereitschaft unter Beweis gestellt.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:55)

...". Ansonsten kannst Du allerdings davon ausgehen, wer bereits lange Jahre seinem AG treu geblieben ist, der hat sich dann dort auch halbwegs wohl gefühlt und es durch Leistungsbereitschaft unter Beweis gestellt.

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von unity in diversity »

Realist2014 hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:57)

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?
Bei Air-Berlin sollten die hochqualifizierten Piloten, mit Interkontinentalerfahrung, plötzlich Dumpinglöhne eines neuen Anbieters akzeptieren.
Oder gehen.
Das könnt ihr sofort haben und plötzlich waren viele krank.
Ständig mit Jetlag herumlaufend, haben die therapiewürdige Schlafstörungen. Das ist ein Sicherheitsrisiko.
Also kein wilder Streik, wie Doofbrindt behauptet hat.
Und siehe da, die Verhandlungen gehen vernünftig weiter, weil schlechtes Betriebsklima teuer ist.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Boracay »

unity in diversity hat geschrieben:(16 Sep 2017, 05:45)

Bei Air-Berlin sollten die hochqualifizierten Piloten, mit Interkontinentalerfahrung, plötzlich Dumpinglöhne eines neuen Anbieters akzeptieren.
Das ist keine sonderlich gefragte Qualifikaton in Europa (sie könnte nach China und 20k€ im Monat verdienen). Die Firma ist Pleite und damit sind auch die Jobs weg. Ein ganz normaler Vorgang.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von unity in diversity »

Boracay hat geschrieben:(16 Sep 2017, 09:06)

Das ist keine sonderlich gefragte Qualifikaton in Europa (sie könnte nach China und 20k€ im Monat verdienen). Die Firma ist Pleite und damit sind auch die Jobs weg. Ein ganz normaler Vorgang.
Wie gefragt diese Qualifikation in Europa ist, konnte man messen.
Die Zeit, wie lange es gedauert hat, bis vernünftige Verhandlungen angefangen haben, bei denen auch die Ortsgebundenheit des Personals berücksichtigt wird.
Familie, Immobilie und sonstiges soziales Umfeld.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von JJazzGold »

Realist2014 hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:57)

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?
Das hat zum einen mit der Qualifizierung - Aircraft Type Rating zu tun und zum anderen mit Bedarf.

Flugzeugmuster die ausserhalb der Flottenstruktur stehen, werden nicht übernommen, insofern muss das Personal, so nicht mustermix ausgebildet, qualifiziert werden.

Wenn durch den Kauf von Flugzeugen und Slots, zuzüglich eigener Flugplanung, nur ein geringerer Bedarf an Langstreckenpersonal besteht, dann kann auch nur dieser Bedarf angeboten werden.
Wenn zeitgleich durch den Kauf ein erhöhter Bedarf an Kurzstreckenpersonal besteht, wird dieser Bedarf angeboten.
Abfederungen durch vertraglich zeitlich limitierte Besitzstandswahrung sind möglich, das ist Verhandlungssache.


Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von jorikke »

Realist2014 hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:57)

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?
Das ist das Kardinalproblem. Bei langfristig Beschäftigten kann man davon ausgehen das Leistungsbereitschaft Engagement für die Firma vorhanden ist.
Ich weiß sehr gut von was ich rede. 43 Jahre in einer Firma, da blickt man durch.
Was immer verschwiegen wird, weil man "die Alten" nicht vor den Kopf stoßen will, ist einfach die zunehmend geringer werdende Qualifikation.
In Wahrheit wird deren Qualifikation nicht geringer, ihre Art der Qualifikation wird einfach nicht mehr benötigt.
Am deutlichsten wurde es bei der Umstellung von mechanischen auf elektronische Geräte.
Die vorher in den höchsten Lohngruppen Beschäftigten waren plötzlich "arme Würstchen" die von jedem, der gerade mit der Ausbildung
fertig war, spielend in den Schatten gestellt wurde.
Da halfen die Schlagwörter von Weiterbildung und lebenslangem Lernen nicht weiter. Es war schlicht nicht möglich aus bewährten Feinmechanikern u.Ä. Elektroniker zu machen.
Um den Anschluss an den Wettbewerb nicht zu verpassen, ist es für jede Fa. unabdingbar die besten Fachkräfte zu nehmen.
Zu meinen, das wären die Alten, ist Augenwischerei.
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Realist2014
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

jorikke hat geschrieben:(16 Sep 2017, 11:58)

Das ist das Kardinalproblem. Bei langfristig Beschäftigten kann man davon ausgehen das Leistungsbereitschaft Engagement für die Firma vorhanden ist.
Ich weiß sehr gut von was ich rede. 43 Jahre in einer Firma, da blickt man durch.
Was immer verschwiegen wird, weil man "die Alten" nicht vor den Kopf stoßen will, ist einfach die zunehmend geringer werdende Qualifikation.
In Wahrheit wird deren Qualifikation nicht geringer, ihre Art der Qualifikation wird einfach nicht mehr benötigt.
Am deutlichsten wurde es bei der Umstellung von mechanischen auf elektronische Geräte.
Die vorher in den höchsten Lohngruppen Beschäftigten waren plötzlich "arme Würstchen" die von jedem, der gerade mit der Ausbildung
fertig war, spielend in den Schatten gestellt wurde.
Da halfen die Schlagwörter von Weiterbildung und lebenslangem Lernen nicht weiter. Es war schlicht nicht möglich aus bewährten Feinmechanikern u.Ä. Elektroniker zu machen.
Um den Anschluss an den Wettbewerb nicht zu verpassen, ist es für jede Fa. unabdingbar die besten Fachkräfte zu nehmen.
Zu meinen, das wären die Alten, ist Augenwischerei.

Das hast du jetzt sehr gut beschrieben

und nun haben die Unternehmen das Problem, dass diese "Alten" mit nur geringer Wertschöpfung für das Unternehmen sehr TEUER sind...


und auch nur "sehr teuer" über eine hohe Abfindung "los zu werden" sind...
Zuletzt geändert von Realist2014 am Sa 16. Sep 2017, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Senexx

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Senexx »

Das liegt aber, an der veralteten, aber immer noch vorherrschenden Haltung: Man hat seinen Beruf erlernt, und arbeitet dann nach demselben Schema bis zur Rente.
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