Warum Realist den Gleichheitsgrundsatz thematisiert hat, weiß ich nicht. Ich habe nur seine falsche Aussage korrigiert.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:44)
À propos:Dies ist auch so ein sinnloser Satz von Dir. Was hat das "Verhältnis Staat Bürger" in Bezug auf Lohndumping ... also mit unserem Thema zutun?
- "Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt - auch bei ökonomischen Themen."
Oder wolltest Du nur auch mal etwas sagen?
- ... muß man dochmal sagen dürfen.
Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Moderator: Moderatoren Forum 1
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Ich habe auch nicht versucht, Lohndumping juristisch zu definieren, sondern habe lediglich dargestellt, was Lohndumping aus meiner Sicht ist. Und einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping und gehört sich nicht.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:44)
Auf keinen Fall würde es der juritischen Definition von Lohndumping entsprechen. Die wird nämlich nicht beziffert - außer im MiLog-Gesetz. Und dies wird nun vielfach unterlaufen, bzw. umgangen. Wie schon erwähnt: durch Scheinselbständigkeit oder Werkverträge und dergleichen.
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
der Staat hat nichts mit den Löhnen bei Unternehmen zu tunLinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:24)
Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt - auch bei ökonomischen Themen.
was soll der Quatsch?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:49)
. Und einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping .
warum?
Gemäß welcher Parameter?
Löhne müssen erwirtschaftet werden- schon mal gehört?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
ÖhmLinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:45)
Warum Realist den Gleichheitsgrundsatz thematisiert hat, weiß ich nicht. Ich habe nur seine falsche Aussage korrigiert.
hat der Frederöffner
und du hast da UNSINN geschrieben- und keinesfalls irgendwas "korrigiert"
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
nach wie vor fehlt eine objektive Definition( Kriterien,,,) von deiner Seite, was das sein soll..LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:49)
Ich habe auch nicht versucht, Lohndumping juristisch zu definieren, sondern habe lediglich dargestellt, was Lohndumping aus meiner Sicht ist. t.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
der Facharbeiter kann sich doch umschauen, wo er mehr als Mindestlohn verdient.LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:49)
Und einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping und gehört sich nicht.
Angebot und Nachfrage gibt es auch auf dem Arbeitsmarkt und der AG muss ja die Lohnekosten wieder einspielen und bei der Geiz ist geil Mentalitaet ist das sehr schwer, wenn man keine marktueblichen Loehne bezahlt.
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
der Mindestlohn legt doch nur die Untergrenze einer Bezahlung festLinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:20)
Einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping. Deshalb bringt der Mindestlohn diesbezüglich überhaupt nichts. .
Wie hoch es dann nach oben geht, regelt der Markt, Angebot und Nachfrage und auch Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbaenden , wenn sie gemeinsam Tarifvertraege fuer Branchen festlegen.
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Es freut mich, dass du meine Einschätzung als objektiv empfinden würdest. Aus meiner Sicht ist es Lohndumping, einen Facharbeiter mit dem Mindestlohn abzuspeisen.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 14:34)
nach wie vor fehlt eine objektive Definition( Kriterien,,,) von deiner Seite, was das sein soll..
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Was kann und sollte man dagegen tun?LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 15:02)
Aus meiner Sicht ist es Lohndumping, einen Facharbeiter mit dem Mindestlohn abzuspeisen.
Oder sollte man das nicht dem Markt ueberlassen?
- think twice
- Beiträge: 20729
- Registriert: Fr 4. Jul 2014, 15:14
- user title: sozialdemokratisch
- Wohnort: Bunte Republik Deutschland
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Warum sollte man die Höhe der Löhne dem Markt überlassen? Kein Markt zahlt freiwillig gute Löhne. Ausser vielleicht den Spezialisten, auf die sie angewiesen sind.pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 15:45)
Was kann und sollte man dagegen tun?
Oder sollte man das nicht dem Markt ueberlassen?
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
(Mahatma Gandhi)
- Der Neandertaler
- Beiträge: 2694
- Registriert: Sa 12. Jul 2008, 03:48
- user title: Experimentální králíci
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo LinkerGeist.
OK! Du hast nun wirklich nicht den von mir zitierten Satz ("... kein derartiges 'Gleichheitsprinzip' in der deutschen Verfassung") so geschrieben - stimmt, war mein Fehler beim Zitieren. Da Du Dich aber nicht in der Lage gesehen hast ... oder Du nicht in der Lage warst, dies anderen zu erklären "was Gleichheitsprinzip bedeutet" ... was dies per definitionem bedeutet (dies Zitat ist aber definitiv von Dir), daher schreibe ich es Dir zumindest sinngemäß zu - zumindest in der juristischen und nicht erklärungswilligen Definition.
Nun reagiere ich mal wie Du es getan hast:
Dies ändert aber nichts an dem Grundsätzlichen, daß ich sinnlose Antworten - wie auch Du sie immer wieder einstreust, daß ich die als nichts als inhaltlich leere Floskeln erachte ... die sie vielleicht auch sind ("Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt"), die aber suggerieren (sollen), sie würden etwas zum Thema ... zur Lösung beitragen.
OK! Du hast nun wirklich nicht den von mir zitierten Satz ("... kein derartiges 'Gleichheitsprinzip' in der deutschen Verfassung") so geschrieben - stimmt, war mein Fehler beim Zitieren. Da Du Dich aber nicht in der Lage gesehen hast ... oder Du nicht in der Lage warst, dies anderen zu erklären "was Gleichheitsprinzip bedeutet" ... was dies per definitionem bedeutet (dies Zitat ist aber definitiv von Dir), daher schreibe ich es Dir zumindest sinngemäß zu - zumindest in der juristischen und nicht erklärungswilligen Definition.
Nun reagiere ich mal wie Du es getan hast:
- ich habe nicht geschrieben, daß ich mit Dir die Geduld verliere, sondern es war eher allgemein mit Deinesgleichen gemeint - aber man konnte es wohl so verstehen wie Du es ja leider getan hast, stimmt.
Dies ändert aber nichts an dem Grundsätzlichen, daß ich sinnlose Antworten - wie auch Du sie immer wieder einstreust, daß ich die als nichts als inhaltlich leere Floskeln erachte ... die sie vielleicht auch sind ("Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt"), die aber suggerieren (sollen), sie würden etwas zum Thema ... zur Lösung beitragen.
Genau dies ist es was ich meinte! Du wolltest (nicht nur im zitierten Satz) den "Gleichheitsgrundsatz" juristisch definieren ... und hast ihn derart behandelt ("Es ging um den juristischen Begriff des Gleichheitsprinzips ...") - nicht aber so beim "Lohndumping" - dies solltest Du aber ... im Sinne der Gleichheit. Stattdessen hast Du "Lohndumping" zuerst als allgemeine Definition dargestellt ("Einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping") und später als subjektive Beurteilung ("Aus meiner Sicht ist es Lohndumping, ...").LinkerGeist hat geschrieben:Ich habe auch nicht versucht, Lohndumping juristisch zu definieren, sondern habe lediglich dargestellt, was Lohndumping aus meiner Sicht ist.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
ein Markt kann keine Loehne zahlen, sondern nur Arbeitgeberthink twice hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:01)
Warum sollte man die Höhe der Löhne dem Markt überlassen? Kein Markt zahlt freiwillig gute Löhne. Ausser vielleicht den Spezialisten, auf die sie angewiesen sind.
der Markt ist nur dazu da Angebot und Nachfrage zusammenzubringen.
- think twice
- Beiträge: 20729
- Registriert: Fr 4. Jul 2014, 15:14
- user title: sozialdemokratisch
- Wohnort: Bunte Republik Deutschland
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Ach was. Grade eben hast du vorgeschlagen, die Frage der Löhne dem Markt zu überlassen.pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:06)
ein Markt kann keine Loehne zahlen, sondern nur Arbeitgeber
der Markt ist nur dazu da Angebot und Nachfrage zusammenzubringen.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
(Mahatma Gandhi)
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
die Preisfindung findet am Markt statt, aber dort werden die Loehne nicht bezahlt.think twice hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:08)
Ach was. Grade eben hast du vorgeschlagen, die Frage der Löhne dem Markt zu überlassen.
das macht nur der Arbeitgeber.
Ich finde es sinnvoll, dass man Lohn in der Hoehe nicht vorschreibt und nur unten eine Grenze einzieht - ja
- Der Neandertaler
- Beiträge: 2694
- Registriert: Sa 12. Jul 2008, 03:48
- user title: Experimentální králíci
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo think twice.
weil jedes Unternehmen früher oder später auf Facharbeiter angewiesen ist - also nicht auf "Spezialisten".think twice hat geschrieben:Warum sollte man die Höhe der Löhne dem Markt überlassen? [...] Ausser vielleicht den Spezialisten, auf die sie angewiesen sind.
- ... was immer Du auch unter "den Spezialisten" verstehst?
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
- think twice
- Beiträge: 20729
- Registriert: Fr 4. Jul 2014, 15:14
- user title: sozialdemokratisch
- Wohnort: Bunte Republik Deutschland
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Was die Höhe betrifft, sehe ich es wie du. Wenn VW in der Lage ist, ihren Managern viele Tausend Euro im Monat zu zahlen, ist das ihre Sache. Wenn aber der gleiche Konzern gleichzeitig im unteren Bereich mit Zeitarbeitern arbeitet, um Lohnkosten zu sparen und "flexibel" zu sein, ist das ne Sauerei.pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:12)
die Preisfindung findet am Markt statt, aber dort werden die Loehne nicht bezahlt.
das macht nur der Arbeitgeber.
Ich finde es sinnvoll, dass man Lohn in der Hoehe nicht vorschreibt und nur unten eine Grenze einzieht - ja
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
(Mahatma Gandhi)
- think twice
- Beiträge: 20729
- Registriert: Fr 4. Jul 2014, 15:14
- user title: sozialdemokratisch
- Wohnort: Bunte Republik Deutschland
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Darauf warten die Berufskraftfahrer seit Jahren. Sie müssen zwar jetzt ne Ausbildung machen und sich ständig fortbilden, aber mehr verdienen tun sie trotzdem nicht. Es gibt ja immer noch die Polen, die über polnische Subunternehmer für die Hälfte arbeiten.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:17)
Hallo think twice.weil jedes Unternehmen früher oder später auf Facharbeiter angewiesen ist - also nicht auf "Spezialisten".Früher oder später werden auch Berufskraftfahrer (Lkw-Fahrer) mehr verdienen als heute - unabhängig der "normalen" Lohnentwicklung. Alles andere ... eine Lohnfestsetzung von Löhnen wäre eine Gleichsetzung ... dies wäre Sozialismus.
- ... was immer Du auch unter "den Spezialisten" verstehst?
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
(Mahatma Gandhi)
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
wenn ein Unternehmen gesetzliche Moeglichkeiten ausnutzt ist das doch keine Sauerei und diese Kosteneinsparungen kommen doch den Aktionaeren mit einer hoeheren Dividende zugute.think twice hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:17)
Was die Höhe betrifft, sehe ich es wie du. Wenn VW in der Lage ist, ihren Managern viele Tausend Euro im Monat zu zahlen, ist das ihre Sache. Wenn aber der gleiche Konzern gleichzeitig im unteren Bereich mit Zeitarbeitern arbeitet, um Lohnkosten zu sparen und "flexibel" zu sein, ist das ne Sauerei.
Der Ansprechpartner dafuer ist der Staat, der den Unternehmen diese Kosteneinsparung doch erst ermoeglicht mit den Gesetzen und da ist fuer mich der Ansprechpartner CDU, SPD, FDP die in den letzten Jahren da zugange waren.
Wobei man auch feststellen muss, dass die Autobauer in der grossen Mehrheit gut bezahlen im Gegensatz zum Staat wo man Polizisten zB. mit sehr wenig Lohn abspeist und viele Kommunen sogar die Putzfrauen ueber Leiharbeitsfirmen arbeiten lassen
- Der Neandertaler
- Beiträge: 2694
- Registriert: Sa 12. Jul 2008, 03:48
- user title: Experimentální králíci
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo think twice.
Ich gebe Dir in Deiner Einschätzung und Analyse Recht:
Um beim Berufskraftfahrer zu bleiben:
Ich gebe Dir in Deiner Einschätzung und Analyse Recht:
- "Sie müssen ... sich ständig fortbilden, aber mehr verdienen tun sie trotzdem nicht."
Um beim Berufskraftfahrer zu bleiben:
- solange es noch "normale" Lkw-Fahrer gibt - also nicht flächendeckend nur "Berufskraftfahrer", wird sich auch wenig an der prikären Bezahlung ändern.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
- think twice
- Beiträge: 20729
- Registriert: Fr 4. Jul 2014, 15:14
- user title: sozialdemokratisch
- Wohnort: Bunte Republik Deutschland
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Willst du mich mit deinen Dividenden und Aktionären provozieren? Für diese Spielchen musst du dir andere suchen. Wenn ein Facharbeiter mit dem Mindestlohn abgespeist wird, ist das eine Sauerei. Punkt.pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:26)
wenn ein Unternehmen gesetzliche Moeglichkeiten ausnutzt ist das doch keine Sauerei und diese Kosteneinsparungen kommen doch den Aktionaeren mit einer hoeheren Dividende zugute.
Der Ansprechpartner dafuer ist der Staat, der den Unternehmen diese Kosteneinsparung doch erst ermoeglicht mit den Gesetzen und da ist fuer mich der Ansprechpartner CDU, SPD, FDP die in den letzten Jahren da zugange waren.
Wobei man auch feststellen muss, dass die Autobauer in der grossen Mehrheit gut bezahlen im Gegensatz zum Staat wo man Polizisten zB. mit sehr wenig Lohn abspeist und viele Kommunen sogar die Putzfrauen ueber Leiharbeitsfirmen arbeiten lassen
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
(Mahatma Gandhi)
- think twice
- Beiträge: 20729
- Registriert: Fr 4. Jul 2014, 15:14
- user title: sozialdemokratisch
- Wohnort: Bunte Republik Deutschland
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Das Beispiel mit dem Berufskraftfahrer zeigt zumindest sehr schön, dass man Fachkraft sein kann und trotzdem nicht mehr verdient.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:32)
Hallo think twice.
Ich gebe Dir in Deiner Einschätzung und Analyse Recht:Es wird aber wohl (mittel- oder langfristig) die Zeit kommen da wird es so sein. Aber es (das mit dem Berufskraftfahrer) war auch mehr ein Beispiel - um aufzuzeigen, daß (fast) jeder ein "Spezialist" ist ... sein kann.
- "Sie müssen ... sich ständig fortbilden, aber mehr verdienen tun sie trotzdem nicht."
Um beim Berufskraftfahrer zu bleiben:
- solange es noch "normale" Lkw-Fahrer gibt - also nicht flächendeckend nur "Berufskraftfahrer", wird sich auch wenig an der prikären Bezahlung ändern.
Ich bin der Meinung, wer eine fachmännisch Ausbildung genossen hat und in dieser Tätigkeit arbeitet, muss auch entsprechend entlohnt werden.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
(Mahatma Gandhi)
- Der Neandertaler
- Beiträge: 2694
- Registriert: Sa 12. Jul 2008, 03:48
- user title: Experimentální králíci
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo think twice.
Wären nämlich alle Lkw-Fahrer "Berufskraftfahrer", würden alle Unternehmen lediglich "Berufskraftfahrer" beschäftigen dürfen und müssten alle Unternehmen, die etwas transportiert haben müssen, würden sie darauf achten ... darauf achten müssen, daß nur Unternehmen zum Zuge kommen, die "Berufskraftfahrer" einsetzen, ... wenn dies alles zuträfe, würde a) eine Spedition höhere Transportkosten verlangen können und b) "Berufskraftfahrer" würden besser bezahlt.
Ich wurde besser bezahlt - ich konnte aber auch Forderungen anbringen!
Wären nämlich alle Lkw-Fahrer "Berufskraftfahrer", würden alle Unternehmen lediglich "Berufskraftfahrer" beschäftigen dürfen und müssten alle Unternehmen, die etwas transportiert haben müssen, würden sie darauf achten ... darauf achten müssen, daß nur Unternehmen zum Zuge kommen, die "Berufskraftfahrer" einsetzen, ... wenn dies alles zuträfe, würde a) eine Spedition höhere Transportkosten verlangen können und b) "Berufskraftfahrer" würden besser bezahlt.
Ich wurde besser bezahlt - ich konnte aber auch Forderungen anbringen!
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Passt, hatte mich nur gewundert.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:06)
Hallo LinkerGeist.
OK! Du hast nun wirklich nicht den von mir zitierten Satz ("... kein derartiges 'Gleichheitsprinzip' in der deutschen Verfassung") so geschrieben
Ich hatte dazu schlicht keine Lust. Es handelt sich ja um einen Begriff aus dem Öffentlichen Recht und ist hier belanglos. Warum also Zeit verschwenden? Zeit ist doch Geld.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:06)
Da Du Dich aber nicht in der Lage gesehen hast ... oder Du nicht in der Lage warst, dies anderen zu erklären "was Gleichheitsprinzip bedeutet"
... was dies per definitionem bedeutet (dies Zitat ist aber definitiv von Dir), daher schreibe ich es Dir zumindest sinngemäß zu - zumindest in der juristischen und nicht erklärungswilligen Definition.
[Mod: Spam und Provokationen entfernt.]Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:06)
Nun reagiere ich mal wie Du es getan hast:Du warst aber eher der Auslöser dazu.
- ich habe nicht geschrieben, daß ich mit Dir die Geduld verliere, sondern es war eher allgemein mit Deinesgleichen gemeint - aber man konnte es wohl so verstehen wie Du es ja leider getan hast, stimmt.
1. Ich schreibe doch nicht bei jeder Meinungsäußerung, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt. Gewöhne dich daran.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:06)
Dies ändert aber nichts an dem Grundsätzlichen, daß ich sinnlose Antworten - wie auch Du sie immer wieder einstreust, daß ich die als nichts als inhaltlich leere Floskeln erachte ... die sie vielleicht auch sind ("Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt"), die aber suggerieren (sollen), sie würden etwas zum Thema ... zur Lösung beitragen. Genau dies ist es was ich meinte! Du wolltest (nicht nur im zitierten Satz) den "Gleichheitsgrundsatz" juristisch definieren ... und hast ihn derart behandelt ("Es ging um den juristischen Begriff des Gleichheitsprinzips ...") - nicht aber so beim "Lohndumping" - dies solltest Du aber ... im Sinne der Gleichheit. Stattdessen hast Du "Lohndumping" zuerst als allgemeine Definition dargestellt ("Einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping") und später als subjektive Beurteilung ("Aus meiner Sicht ist es Lohndumping, ...").
2. Lohndumping ist scheiße.
3. Wenn jemand schreibt "1+1 = 3", dann ist keine Meinung, sondern einfach falsch.
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Gemäß der Quadratparameter!
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Wie in anderen Bereichen der Wirtschaft braucht es einen ordnungspolitischen Rahmen.pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 15:45)
Was kann und sollte man dagegen tun?
Oder sollte man das nicht dem Markt ueberlassen?
Die Vorschläge der SPD finde ich da gut:
1. Tarifbindung stärken
2. Leiharbeit von einem Sachgrund abhängig machen
3. Ab einem gewissen Anteil von Lohnkosten in einem Werkvertrag, den Vertragsschluss durch den Betriebsrat absegnen lassen.
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
du bist also nicht in der Lage, konkret zu formulieren, was "Lohndumping" überhaupt sein soll
Wenn ein "Facharbeiter" einen Job macht, bei dem der Tariflohn nur der Mindestlohn ist, dann ist das sicher KEIN "Lohndumping"
sondern angemessener Lohn
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- Skull
- Moderator
- Beiträge: 27146
- Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:22
- user title: woaussie
- Wohnort: NRW / ST
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Guten Tag,
mal wieder Beiträge editiert und andere Beiträge in die Ablage verschoben.
mal wieder Beiträge editiert und andere Beiträge in die Ablage verschoben.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Lüge, Diffamierung, Beleidigung - und das nur, weil dir meine Formulierung nicht passt.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 17:53)
du bist also nicht in der Lage, konkret zu formulieren, was "Lohndumping" überhaupt sein soll
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
deine Formulierung ist keine präzise Definition basierend auf objektiven KriterienLinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:07)
Lüge, Diffamierung, Beleidigung - und das nur, weil dir meine Formulierung nicht passt.
Auch ein Ingenieur bekommt nur den Mindestlohn, wenn er eine Tätigkeit ausübt, die eben nur den Mindestlohn wert ist
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Ein Berufskraftfahrer ist nach meinem Verständnis kein Facharbeiter. Gleichwohl findet auch in diesem Bereich Lohndumping statt, z.B. durch Missachtung bestehender Gesetze durch ausländische Speditionen.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:17)
Hallo think twice.weil jedes Unternehmen früher oder später auf Facharbeiter angewiesen ist - also nicht auf "Spezialisten".Früher oder später werden auch Berufskraftfahrer (Lkw-Fahrer) mehr verdienen als heute - unabhängig der "normalen" Lohnentwicklung. Alles andere ... eine Lohnfestsetzung von Löhnen wäre eine Gleichsetzung ... dies wäre Sozialismus.
- ... was immer Du auch unter "den Spezialisten" verstehst?
- Alter Stubentiger
- Beiträge: 5419
- Registriert: Fr 6. Jan 2012, 08:20
- user title: Sozialdemokrat
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Das stimmt. Es war ein harter Kampf den Mindestlohn einzuführen. Über viele Jahre wurde dies verhindert. Es wurde immer behauptet Mindestlohn würde den Standort Deutschland gefährden.LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:15)
Der von der SPD eingeführte Mindestlohn ist ein Anfang. Allerdings hilft der nur gegen absolutes Lohndumping und nicht gegen relatives Lohndumping.
Der nächste Schritt wäre es die Möglichkeiten des Lohndumpings über Leiharbeit und Werksverträge zu beenden. Diese Möglichkeit besteht weil dies auch Frankreich will. Denn das Problem des Lohndumpings besteht eben auch in Frankreich. Würde auch den ganzen dubiosen Subunternehmern den Saft abdrehen.
Niemand hat vor eine Mauer zu errichten (Walter Ulbricht)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Alter Stubentiger hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:14)
Das stimmt. Es war ein harter Kampf den Mindestlohn einzuführen. Über viele Jahre wurde dies verhindert. Es wurde immer behauptet Mindestlohn würde den Standort Deutschland gefährden.
Der nächste Schritt wäre es die Möglichkeiten des Lohndumpings über Leiharbeit und Werksverträge zu beenden. Diese Möglichkeit besteht weil dies auch Frankreich will. Denn das Problem des Lohndumpings besteht eben auch in Frankreich. Würde auch den ganzen dubiosen Subunternehmern den Saft abdrehen.
Werksverträge gab es schon immer
und die wird es auch immer geben...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:14)
Ein Berufskraftfahrer ist nach meinem Verständnis kein Facharbeiter. .
Ist ein Friseur ein Facharbeiter?
Wenn er als Friseur arbeitet?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Wert ist? Bekommen die Diesel-Ingenieure von Daimler für ihre wertlosen Pfuschereien nur den Mindestlohn? Definiere "Wert" und "Tätigkeit".Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:10)
deine Formulierung ist keine präzise Definition basierend auf objektiven Kriterien
Auch ein Ingenieur bekommt nur den Mindestlohn, wenn er eine Tätigkeit ausübt, die eben nur den Mindestlohn wert ist
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:17)
Wert ist? Bekommen die Diesel-Ingenieure von Daimler für ihre wertlosen Pfuschereien nur den Mindestlohn? Definiere "Wert" und "Tätigkeit".
Tätigkeit: Hilfsarbeiten
Wert: Mindestlohn
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Die gab es noch nie. Wahrscheinlich meinst du Werkverträge. Persönliche Anmache muß nicht sein ... dein ModRealist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:16)
Werksverträge gab es schon immer
und die wird es auch immer geben...
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
think twice hat geschrieben:(07 Sep 2017, 16:39)
Das Beispiel mit dem Berufskraftfahrer zeigt zumindest sehr schön, dass man Fachkraft sein kann und trotzdem nicht mehr verdient.
Ich bin der Meinung, wer eine fachmännisch Ausbildung genossen hat und in dieser Tätigkeit arbeitet, muss auch entsprechend entlohnt werden.
wie Friseusen...
Tariflohn = Mindestlohn
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Ich habe solche schon verhandelt um abgeschlossen..LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:22)
Die gab es noch nie. Wahrscheinlich meinst du Werkverträge. Egal. So sieht wenigstens jeder, dass du von der Materie keine Ahnung hast.
Dieses Teilzitat wird zensiert, weil:
Das kannst du nicht wissen, also kannst du darüber auch keine Aussage treffen! Dein Mod
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
du bist also nicht in der Lage, konkret zu formulieren, was "Wert" und was "Tätigkeit" überhaupt sein soll
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
der Wert ist immer das, was andere bereit sind zu bezahlen gemäß MarktpreisLinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:24)
du bist also nicht in der Lage, konkret zu formulieren, was "Wert" und was "Tätigkeit" überhaupt sein soll
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Ihr mäßigt jetzt eure Tonlage, sonst rappelt es im Karton Euer Mod
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
So sehr wie die Deutschen der neoliberalen Ideologie verfallen sind, hat es mich echt gewundert, dass der Mindestlohn tatsächlich kam.Alter Stubentiger hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:14)
Das stimmt. Es war ein harter Kampf den Mindestlohn einzuführen. Über viele Jahre wurde dies verhindert. Es wurde immer behauptet Mindestlohn würde den Standort Deutschland gefährden.
Da bin ich ganz bei Dir. Leiharbeit und Werkverträge sind das Haupteinfallstor für Lohndumping. Hier muss sich dringend was ändern. Da ich allerdings nicht glaube, dass eine Unions-geführte Regierung daran was ändern wird, bleibt es wohl noch mindestens 4 Jahre so, wie es ist.Alter Stubentiger hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:14)
Der nächste Schritt wäre es die Möglichkeiten des Lohndumpings über Leiharbeit und Werksverträge zu beenden. Diese Möglichkeit besteht weil dies auch Frankreich will. Denn das Problem des Lohndumpings besteht eben auch in Frankreich. Würde auch den ganzen dubiosen Subunternehmern den Saft abdrehen.
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:58)
So sehr wie die Deutschen der neoliberalen Ideologie verfallen sind, hat es mich echt gewundert, dass der Mindestlohn tatsächlich kam.
Da bin ich ganz bei Dir. Leiharbeit und Werkverträge sind das Haupteinfallstor für Lohndumping. Hier muss sich dringend was ändern. Da ich allerdings nicht glaube, dass eine Unions-geführte Regierung daran was ändern wird, bleibt es wohl noch mindestens 4 Jahre so, wie es ist.
Werkverträge wird es ganz sicher weiter geben:
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg. In Deutschland sind Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB geregelt.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
1. Das weiß ich auch so. Dazu hättest du jetzt nicht den Wikipedia-Eintrag Guttenbergen müssen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag_(Deutschland)Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 19:04)
Werkverträge wird es ganz sicher weiter geben:
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg. In Deutschland sind Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB geregelt.
2. Ich sprach nicht von einer Abschaffung der Werkverträge, sondern von Änderungen (s.u.).
LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 17:52)
Die Vorschläge der SPD finde ich da gut:
1. Tarifbindung stärken
2. Leiharbeit von einem Sachgrund abhängig machen
3. Ab einem gewissen Anteil von Lohnkosten in einem Werkvertrag, den Vertragsschluss durch den Betriebsrat absegnen lassen.
- Realist2014
- Beiträge: 70390
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
- user title: Sozialer Marktwirtschaftler
- Wohnort: München , Stadt des FC Bayern
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 19:12)
1. Das weiß ich auch so. Dazu hättest du jetzt nicht den Wikipedia-Eintrag Guttenbergen müssen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag_(Deutschland)
2. Ich sprach nicht von einer Abschaffung der Werkverträge, sondern von Änderungen (s.u.).
Der Einkauf von Zulieferleistung ist keine Sache des Betriebsrates
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- Skull
- Moderator
- Beiträge: 27146
- Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:22
- user title: woaussie
- Wohnort: NRW / ST
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Und ich möchte ebenfalls ergänzen...odiug hat geschrieben:(07 Sep 2017, 18:48)
Ihr mäßigt jetzt eure Tonlage, sonst rappelt es im Karton Euer Mod
...wenn das so weitergehen sollte, werden zwei Sanktionen erfolgen.
Somit die aller-letzte Warnung für die nächsten Tage.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
- Der Neandertaler
- Beiträge: 2694
- Registriert: Sa 12. Jul 2008, 03:48
- user title: Experimentální králíci
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo LinkerGeist.
-
Zei? Zeitersparnis? Keine Erklärung? Wenn eine (vermeintliche) Zeitersparnis zu Undeutlichkeit, bzw. Missverständnissen ... zu Ungenauigkeiten führen kann und absehbar auch wird, ist dies dann keine Zeitersparnis, sondern langfristig wird dies dann zu Mehrarbeit führen.
Wenn jemand eine (nicht nur meiner Meinung nach) falsche Tatsache vertritt, fühle ich nicht nur genervt, sondern mich besonders genötigt, diese richtigzustellen - bevor sich diese verfestigt, bzw. verselbstständigt.
... solltest Du aber ... zumindest wenn Du mit Deiner Meinung ernst genommen werden willst.LinkerGeist hat geschrieben:Ich schreibe doch nicht bei jeder Meinungsäußerung, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt.
-
Zei? Zeitersparnis? Keine Erklärung? Wenn eine (vermeintliche) Zeitersparnis zu Undeutlichkeit, bzw. Missverständnissen ... zu Ungenauigkeiten führen kann und absehbar auch wird, ist dies dann keine Zeitersparnis, sondern langfristig wird dies dann zu Mehrarbeit führen.
Wenn jemand eine (nicht nur meiner Meinung nach) falsche Tatsache vertritt, fühle ich nicht nur genervt, sondern mich besonders genötigt, diese richtigzustellen - bevor sich diese verfestigt, bzw. verselbstständigt.
und wie soll das funktionieren? Zwangsmitgliedschaft einer Tarifbindung? Dies wäre wohl eine Einschränkung der Tariffreiheit und ein Gegensatz zu unserer Verfassung. Vielleicht sogar der Niedergang unserer Wirtschaft - weil dadurch der Ansporn von Verbesserungen verloren ging - im Sinne von Wettbewerb (besser sein, trotz höherer Bezahlung)iLinkerGeist hat geschrieben:1. Tarifbindung stärken.
diesen "Sachgrund" gibt es aber doch schon - zumindest auf dem Papier. Es ist nun so wie immer: diese Anordnug wird unterlaufen ... sie wird schlichtweg ignoriert - weil selten kontroliert. Selbst ein Tarifvertrag kann letztlich immer noch Gesetze aushebeln, die nun immerhin verbindlich sein sollen, Tarifverträge können Gesetze unterlaufen - ganz legal.LinkerGeist hat geschrieben:2. Leiharbeit von einem Sachgrund abhängig machen.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
- Der Neandertaler
- Beiträge: 2694
- Registriert: Sa 12. Jul 2008, 03:48
- user title: Experimentální králíci
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo LinkerGeist - habe ich gerade erst gesehen.
Als dies jemand zuletzt zu mir gesagt hat (in Verbindung von: warrum drei Jahre lernen - Lkw fahren kann ich auch), ... habe ich ihn arrogant genannt.
würdest Du jeden, der drei oder wieviel Jahre gelernt hat, der letztlich mehr gelernt hat als "normal", ... würdest Du den auch als nicht-Fachmann bezeichnen? Maler, Bäcker, etc. - nur weil es nicht Deinem Verständnis von anständiger Arbeit entspricht?LinkerGeist hat geschrieben:Ein Berufskraftfahrer ist nach meinem Verständnis kein Facharbeiter.
Als dies jemand zuletzt zu mir gesagt hat (in Verbindung von: warrum drei Jahre lernen - Lkw fahren kann ich auch), ... habe ich ihn arrogant genannt.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
-
- Beiträge: 165
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 18:02
Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Danke für den Hinweis. Aber ich Handhabe es anders.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 19:44)
Hallo LinkerGeist.... solltest Du aber ... zumindest wenn Du mit Deiner Meinung ernst genommen werden willst.
Sehe ich nicht. "Never feed the troll" funktioniert bei mir ganz gut.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 19:44)
Zei? Zeitersparnis? Keine Erklärung? Wenn eine (vermeintliche) Zeitersparnis zu Undeutlichkeit, bzw. Missverständnissen ... zu Ungenauigkeiten führen kann und absehbar auch wird, ist dies dann keine Zeitersparnis, sondern langfristig wird dies dann zu Mehrarbeit führen.
Schon mal was von Flächentarifvertrag und Allgemeinverbindlichkeitserklärung gehört? Juckt die Verfassung überhaupt nicht.Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 19:44)
und wie soll das funktionieren? Zwangsmitgliedschaft einer Tarifbindung? Dies wäre wohl eine Einschränkung der Tariffreiheit und ein Gegensatz zu unserer Verfassung. Vielleicht sogar der Niedergang unserer Wirtschaft - weil dadurch der Ansporn von Verbesserungen verloren ging - im Sinne von Wettbewerb (besser sein, trotz höherer Bezahlung)