Dampflok94 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 09:25)
Der feine Unterschied: Hast Du einen unbefristeten Vertrag, dann kannst Du ihn nach belieben wechseln. Ist er befristet, dann mußt Du. Wenn Du einen neuen findest.
Es gibt noch einen weiteren feinen Unterschied: Als Arbeitnehmer möchte man normalerweise ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber behalten, auch wenn man kündigt. Last not least für das Zeugnis. Aus einem unbefristeten Vertrag heraus zu kündigen, kann aber ohne entsprechende Ankündigung und ohne dass der AG damit rechnen konnte, schon recht negativ ankommen.
Bei einem befristeten Vertrag nicht, da ist völlig klar, dass der AN was Neues annimmt, wenn er kann und wenn ihm der AG selbst keine Verlängerung angeboten hat. Dh. wenn der AG diesen MA halten will, muss er selbst aktiv werden, evtl. auch finanziell.
Das genau ist der Vorteil der Befristung für den AN, vorausgesetzt das Qualifikationsniveau der Stelle ist hoch und Ersatz schwer zu finden.
Ist ein bisschen ähnlich dazu, dass es oft ratsam ist, einen Handyvertrag zum Laufzeitende erst mal zu kündigen, auch, wenn man eigentlich bleiben will. Der Mobilfunkanbiieter bemüht sich dann einfach mehr.
History doesn't repeat itself, but it often rhymes (Twain). Unfortunately, we can't predict the rhyme.