Freiwillig befristet?

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Realist2014
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 10:49)

Klar, für den Arbeitgeber ist das natürlich ideal, er wälzt das wirtschaftliche Risiko der Nicht Beschäftigung auf den Arbeitnehmer ab.

warum soll der AG das tragen?

Warum soll ein Unternehmer Kosten für etwas bezahlen, was er nicht mehr benötigt?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:31)

Ein Werkvertrag hat mit einem Arbeitsvertrag überhaupt nichts zu tun, beim Werkvertrag wird eine Leistung geschuldet und zwar nur dann, wenn sie auch zur Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllt wurde. Die eingesetzte Zeit und die eingesetzten Mittel spielen dabei überhaupt keine Rolle, sind Verhandlungsgeschick, der Erfüller des Werkvertrages muss also zuvor kalkulieren, ob er mit dem in Aussicht gestellten Preis bzw. seiner Preisforderung durchkommt oder nicht. Das wirtschaftliche Risiko, das eigentlich der Arbeit vergebende Unternehmer trägt, wird so auf den Arbeitnehmer, pardon "Unternehmer" bezüglich Werkvertrag abgewälzt, keine Arbeit - kein zu erledigender Auftrag.
wieder Unsinn

deine "Werkvertragler" sind ganz normale Arbeitnehmer beim Unternehmen, welches den Werkvertrag übernimmt...
Dort gelten für sie gesetzliche Kündigungsfristen.
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:36)

wieder Unsinn

deine "Werkvertragler" sind ganz normale Arbeitnehmer beim Unternehmen, welches den Werkvertrag übernimmt...
Dort gelten für sie gesetzliche Kündigungsfristen.


"Ganz normale" Arbeitnehmer verdienen auch ganz normalen Lohn/Gehalt, Genau das ist bei v.g. aber nicht der Fall, sondern sie arbeiten für einen Hungerlohn und ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsanspruch und keine Sozialversicherung. Man nennt sie daher auch Scheinselbständige.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 18:21)

"Ganz normale" Arbeitnehmer verdienen auch ganz normalen Lohn/Gehalt, Genau das ist bei v.g. aber nicht der Fall, sondern sie arbeiten für einen Hungerlohn und ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsanspruch und keine Sozialversicherung. Man nennt sie daher auch Scheinselbständige.

Daimler & Co schließen keine Verträge mit Scheinselbständigen

sondern mit Unternehmen, die wiederum SV-pflichte Arbeitnehmer haben.

Das was du meinst, sind zum Beispiel die Fahrer der Paketdienste.

Die haben aber keinen Werkvertrag.
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:10)

Daimler & Co schließen keine Verträge mit Scheinselbständigen

sondern mit Unternehmen, die wiederum SV-pflichte Arbeitnehmer haben.

Das was du meinst, sind zum Beispiel die Fahrer der Paketdienste.

Die haben aber keinen Werkvertrag.

Mit dem Beispiel Daimler bist Du auf einem schlechten Weg!

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... ea438.html
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von jorikke »

pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 14:31)

ja, das ist ja das Problem!
lange Kuendigungsfristen sind oft zum Nachteil des AN, weil dieser nicht kurzfristig auf eine besser dotierte Stelle oder dorthin wechseln kann, wo die Arbeit mehr Spass macht.
ich habe da mehr die Interessen des AN als die des AG im Blick.
Pikant, wenn du Spaß haben willst, geh in den Zirkus.
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:06)

Mit dem Beispiel Daimler bist Du auf einem schlechten Weg!

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... ea438.html


das entspricht genau dem , was ich beschrieben habe..

das Werksvertragsunternehmen zahlt Mindestlohn...
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Misterfritz »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:31)

Ein Werkvertrag hat mit einem Arbeitsvertrag überhaupt nichts zu tun, beim Werkvertrag wird eine Leistung geschuldet und zwar nur dann, wenn sie auch zur Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllt wurde. Die eingesetzte Zeit und die eingesetzten Mittel spielen dabei überhaupt keine Rolle, sind Verhandlungsgeschick, der Erfüller des Werkvertrages muss also zuvor kalkulieren, ob er mit dem in Aussicht gestellten Preis bzw. seiner Preisforderung durchkommt oder nicht. Das wirtschaftliche Risiko, das eigentlich der Arbeit vergebende Unternehmer trägt, wird so auf den Arbeitnehmer, pardon "Unternehmer" bezüglich Werkvertrag abgewälzt, keine Arbeit - kein zu erledigender Auftrag.
Du hast nicht viel Ahnung von dem Thema, oder?
Wenn eine Firma mit einer anderen Firma einen Vertrag über zu erbrirgende Leistungen abschliesst, dann geht sie davon aus, dass die Firma mehr als nur den Eigentümer als Arbeiter hat. Oder glaubst Du, die verhandeln mit hunderten kleinen Einzelunternehmen, wenn sie das einfacher mit einer Firma machen können?

Und noch etwas: Es gibt Tätigkeiten, die Unternehmen schon aus Qualitätsgründen über Werkverträge erledigen lassen, da sie inhosue selten gut gemacht werden.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Geplantes Prekariat

Beitrag von Brainiac »

Dampflok94 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 09:25)

Der feine Unterschied: Hast Du einen unbefristeten Vertrag, dann kannst Du ihn nach belieben wechseln. Ist er befristet, dann mußt Du. Wenn Du einen neuen findest.
Es gibt noch einen weiteren feinen Unterschied: Als Arbeitnehmer möchte man normalerweise ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber behalten, auch wenn man kündigt. Last not least für das Zeugnis. Aus einem unbefristeten Vertrag heraus zu kündigen, kann aber ohne entsprechende Ankündigung und ohne dass der AG damit rechnen konnte, schon recht negativ ankommen.

Bei einem befristeten Vertrag nicht, da ist völlig klar, dass der AN was Neues annimmt, wenn er kann und wenn ihm der AG selbst keine Verlängerung angeboten hat. Dh. wenn der AG diesen MA halten will, muss er selbst aktiv werden, evtl. auch finanziell.

Das genau ist der Vorteil der Befristung für den AN, vorausgesetzt das Qualifikationsniveau der Stelle ist hoch und Ersatz schwer zu finden.

Ist ein bisschen ähnlich dazu, dass es oft ratsam ist, einen Handyvertrag zum Laufzeitende erst mal zu kündigen, auch, wenn man eigentlich bleiben will. Der Mobilfunkanbiieter bemüht sich dann einfach mehr. ;)
Zuletzt geändert von Brainiac am Fr 8. Sep 2017, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freiwillig befristet?

Beitrag von von Grimm »

Der Arbeitgeber ist der, der seine Arbeit anbietet.
Der Arbeitnehmer nimmt dessen Arbeit.
Nur mal so gesagt zur Definition.
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Brainiac
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Re: Freiwillig befristet?

Beitrag von Brainiac »

von Grimm hat geschrieben:(08 Sep 2017, 21:01)

Der Arbeitgeber ist der, der seine Arbeit anbietet.
Der Arbeitnehmer nimmt dessen Arbeit.
Nur mal so gesagt zur Definition.
Das trägt zu dieser Diskussion jetzt genau was bei?
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Re: Freiwillig befristet?

Beitrag von Realist2014 »

von Grimm hat geschrieben:(08 Sep 2017, 21:01)

Der Arbeitgeber ist der, der seine Arbeit anbietet.
Der Arbeitnehmer nimmt dessen Arbeit.
Nur mal so gesagt zur Definition.
Zuletzt geändert von Realist2014 am So 10. Sep 2017, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freiwillig befristet?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

von Grimm hat geschrieben:(08 Sep 2017, 21:01)

Der Arbeitgeber ist der, der seine Arbeit anbietet.
Der Arbeitnehmer nimmt dessen Arbeit.
Nur mal so gesagt zur Definition.
Was wäre dann ein Arbeitsloser?
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