Kündigungen wegen Bagatellen
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Kündigungen wegen Bagatellen
Immer wieder hört man, daß Arbeitnehmern wegen Bagatellen, wie Aufladen des Handys am Stromnetz der Firma, gekündigt wurde. Ist dies ein rein deutsches Phänomän oder kommt dies auch in anderen Ländern vor?
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Es ist ein deutsches Phänomen dass man überhaupt eine Begründung braucht und diese suchen muss. In den meisten Ländern gibt es keinen Kündigungsschutz (in Dänemark oder CH heißt es einfach - pack deine Sachen und geh) und damit werden solche Begründungen auch nicht notwendig.
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Schuld daran ist der Kündigungsschutz. Besonders langjährige Faulenzer mit Altverträgen wird eine Firma kaum los. Die gehen auch nicht von selber. Deshalb suchen Firmen mit Hilfe externer Consultants Gründe, wsrum jemand gehen muss. Wenn du fleißig und leistungsorientiert bist, wirst du nicht wegen einem Keks vom Kundenbuffet rausfliegen.Aldemarin hat geschrieben:(28 Jul 2017, 01:16)
Immer wieder hört man, daß Arbeitnehmern wegen Bagatellen, wie Aufladen des Handys am Stromnetz der Firma, gekündigt wurde. Ist dies ein rein deutsches Phänomän oder kommt dies auch in anderen Ländern vor?
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Der Kündigungsgrund ist in solchen Fällen oft nicht der Grund, warum gekündigt wurde.Aldemarin hat geschrieben:(28 Jul 2017, 01:16)
Immer wieder hört man, daß Arbeitnehmern wegen Bagatellen, wie Aufladen des Handys am Stromnetz der Firma, gekündigt wurde. Ist dies ein rein deutsches Phänomän oder kommt dies auch in anderen Ländern vor?
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Das ist wie mit dem Attest am ersten Tag. Der Grund dürfte ein anderer sein.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Jul 2017, 08:42)
Der Kündigungsgrund ist in solchen Fällen oft nicht der Grund, warum gekündigt wurde.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Wo doch überall Personalknappheit und Fachkräftemangel herrschen...
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(28 Jul 2017, 08:09)
Schuld daran ist der Kündigungsschutz. Besonders langjährige Faulenzer mit Altverträgen wird eine Firma kaum los. Die gehen auch nicht von selber. Deshalb suchen Firmen mit Hilfe externer Consultants Gründe, wsrum jemand gehen muss. Wenn du fleißig und leistungsorientiert bist, wirst du nicht wegen einem Keks vom Kundenbuffet rausfliegen.
Die "nicht passende Nase" allein ist eben in einer Demokratie noch kein ausreichender Grund, jemandem zu kündigen.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Faule Äpfel müssen aus einem Korb entfernt werden...Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Jul 2017, 09:44)
Die "nicht passende Nase" allein ist eben in einer Demokratie noch kein ausreichender Grund, jemandem zu kündigen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Wenn sie den Betriebsfrieden stört, kann das ein Problem werden.Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Jul 2017, 09:44)
Die "nicht passende Nase" allein ist eben in einer Demokratie noch kein ausreichender Grund, jemandem zu kündigen.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Mit Betonung auf FachkräfteQuatschki hat geschrieben:(28 Jul 2017, 09:38)
Wo doch überall Personalknappheit und Fachkräftemangel herrschen...
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Sowas passiert z.B. wenn man einen Betriebsrat gründen möchte. Generell ist aber die Aussage von 3xsK wohl am zutreffensten, dass der Kündigungsgrund nicht der Grund der Kündigung ist.Aldemarin hat geschrieben:(28 Jul 2017, 01:16)
Immer wieder hört man, daß Arbeitnehmern wegen Bagatellen, wie Aufladen des Handys am Stromnetz der Firma, gekündigt wurde. Ist dies ein rein deutsches Phänomän oder kommt dies auch in anderen Ländern vor?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Diebstahl ist keine Bagatelle.Aldemarin hat geschrieben:(28 Jul 2017, 01:16)
Immer wieder hört man, daß Arbeitnehmern wegen Bagatellen, wie Aufladen des Handys am Stromnetz der Firma, gekündigt wurde. Ist dies ein rein deutsches Phänomän oder kommt dies auch in anderen Ländern vor?
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Es kommt darauf an wer es tut.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Wie zum Beispiel Mitglieder des Betriebsrates ...für solche Fälle ist Naujoks zuständig, der feiste faule Apfel im Rechtsanwaltskorb und Liebling zahlreicher ArbeitgeberSole.survivor@web.de hat geschrieben:(28 Jul 2017, 10:13)
Wenn sie den Betriebsfrieden stört, kann das ein Problem werden.
.http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell ... er100.html
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Ist richtig . Nur was sind Bagatellen ? jemand der seine privaten Angelegenheiten über den Firmen PC abwickelt ? Warum nutzt er nicht gleich ungefragt den Privatwagen seines Chefs für die Fahrt in den Urlaub . Bagatelle . Wer Pfand Bons aus dem Büro eines Marktleiters klaut begeht Diebstahl und DiebstahlOrwellhatterecht hat geschrieben:(28 Jul 2017, 09:44)
Die "nicht passende Nase" allein ist eben in einer Demokratie noch kein ausreichender Grund, jemandem zu kündigen.
ist keine Bagatelle. Das Vertrauensverhältnis ist einseitig durch den diebischen Angestellten gestört worden .
Übrigens Kündigungen sind allein Sache der Firmenleitung .Daran kann keine Regierung etwas ändern . Wäre auch noch schöner .
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Selbstverständlich kann die Gesellschaft, also Parteien, Parlament und Regierung etwas ändern. Dazu sind sie da und die deutschen Regeln, die manchmal eine Kündigung erschweren kommen schließlich aus der Gesellschaft.Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Jul 2017, 14:48)
Ist richtig . Nur was sind Bagatellen ? jemand der seine privaten Angelegenheiten über den Firmen PC abwickelt ? Warum nutzt er nicht gleich ungefragt den Privatwagen seines Chefs für die Fahrt in den Urlaub . Bagatelle . Wer Pfand Bons aus dem Büro eines Marktleiters klaut begeht Diebstahl und Diebstahl
ist keine Bagatelle. Das Vertrauensverhältnis ist einseitig durch den diebischen Angestellten gestört worden .
Übrigens Kündigungen sind allein Sache der Firmenleitung .Daran kann keine Regierung etwas ändern . Wäre auch noch schöner .
Dann sind deine Beisspiele auch sehr unterschiedlich. Seine Privatsachen über den Firmen-PC abzuwickeln ist eine häufig zu beobachtende Angelegenheit. Selbstverständlich kann die Firma das untersagen und dagegen verstoßendes Verhalten bestrafen. Wobei hier wohl erst eine Abmahnung fällig würde. Zeigt dies keine Wirkung, dann selbstverständlich auch Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Vergleich mit dem PKW ist da doch etwas unzutreffend, wobei die Privatnutzung - erlaubt und unerlaubt oder still geduldet weil nicht zu verhindern - ein eigenes Kapitel wäre.
Das Stehlen von Firmeneigentum ist dann noch einmal eine ganz andere Nummer. Wer so dreist und frech ist sollte wirklich ruhig das Fliegen lernen.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Bleibt also die Frage was ist eine Bagatelle . Die genannten Beispiele halte ich nicht für Bagatellen . Die private Nutzung von Firmenwagen sindAmmianus hat geschrieben:(28 Jul 2017, 15:00)
Selbstverständlich kann die Gesellschaft, also Parteien, Parlament und Regierung etwas ändern. Dazu sind sie da und die deutschen Regeln, die manchmal eine Kündigung erschweren kommen schließlich aus der Gesellschaft.
Dann sind deine Beisspiele auch sehr unterschiedlich. Seine Privatsachen über den Firmen-PC abzuwickeln ist eine häufig zu beobachtende Angelegenheit. Selbstverständlich kann die Firma das untersagen und dagegen verstoßendes Verhalten bestrafen. Wobei hier wohl erst eine Abmahnung fällig würde. Zeigt dies keine Wirkung, dann selbstverständlich auch Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Vergleich mit dem PKW ist da doch etwas unzutreffend, wobei die Privatnutzung - erlaubt und unerlaubt oder still geduldet weil nicht zu verhindern - ein eigenes Kapitel wäre.
Das Stehlen von Firmeneigentum ist dann noch einmal eine ganz andere Nummer. Wer so dreist und frech ist sollte wirklich ruhig das Fliegen lernen.
betrieblich geregelt . Ich habe 40 Jahre einen Firmenwagen privat nutzen können. Hat aber nichts mit meinem Beispiel zu tun .
Wer ungefragt während der Arbeitszeit seine privaten Angelegenheit regelt verhält sich firmenschädigend .Wer dafür auch noch ungefragt den Firmen PC nutzt
ist halt untragbar für ein Unternehmen . Ich denke die Richtlinien sind jedem Beschäftigten bekannt . Wer sich einfach nicht dran hält muss halt mit seiner
Kündigung rechnen . Da wiederum hat der Staat sich nicht einzumischen .Die Gesetze dafür hat er ja beschlossen .
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Hast du eigentlich schon mal versucht mit Belohnung zu arbeiten, anstatt mit Strafe?Realist2014 hat geschrieben:(28 Jul 2017, 09:55)
Faule Äpfel müssen aus einem Korb entfernt werden...
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
So einfach geht das nicht.Zinnamon hat geschrieben:(28 Jul 2017, 14:37)
Wie zum Beispiel Mitglieder des Betriebsrates ...für solche Fälle ist Naujoks zuständig, der feiste faule Apfel im Rechtsanwaltskorb und Liebling zahlreicher Arbeitgeber
.http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell ... er100.html
Verhaltensbedingte Kündigungen und solche wegen mangelhaften Fachkenntnissen, sind jederzeit fristlos möglich.
Betriebsbedingte Kündigungen regelt der Tarifvertrag, evtl. mit Abfindungsregelungen und Auffangsgesellschaften, zwecks Umschulungen für neue Betätigungsfelder.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Habe neulich 10€ für richtiges Parken unter dem Scheibenwischer gefunden.Occham hat geschrieben:(28 Jul 2017, 15:33)
Hast du eigentlich schon mal versucht mit Belohnung zu arbeiten, anstatt mit Strafe?
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Wenn das so wäre würde ich im Paradies arbeiten.unity in diversity hat geschrieben:(28 Jul 2017, 15:35)
So einfach geht das nicht.
Verhaltensbedingte Kündigungen und solche wegen mangelhaften Fachkenntnissen, sind jederzeit fristlos möglich.
Betriebsbedingte Kündigungen regelt der Tarifvertrag, evtl. mit Abfindungsregelungen und Auffangsgesellschaften, zwecks Umschulungen für neue Betätigungsfelder.
Leider hab ich zwei ganze Handvoll Mitarbeiter die 0 Unsatz machen (darf man wegen BR nicht personenbezogen auswerten), im BR sitzen, viel Ärger verbreiten und schon viele Mitarbeiter zur Kündigung bewegt haben. Chance die raus zu schmeißen =0.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Kaffeemaschine rausschmeißen und Rauchverbot.Boracay hat geschrieben:(28 Jul 2017, 15:40)
Wenn das so wäre würde ich im Paradies arbeiten.
Leider hab ich zwei ganze Handvoll Mitarbeiter die 0 Unsatz machen (darf man wegen BR nicht personenbezogen auswerten), im BR sitzen, viel Ärger verbreiten und schon viele Mitarbeiter zur Kündigung bewegt haben. Chance die raus zu schmeißen =0.
Und mal ganz unverbindlich die Frage an die Kandidaten richten, womit sie aktuell ihr Geld verdienen.
Das weckt den Ehrgeiz, oder führt zur Kapitulation.
Wer führt bei euch Personalentwicklungsgespräche?
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Du hast den Link nicht gelesen ...Anwalt Naujoks schleust sog. Detektive in die Betriebe ein, die auch schonmal prekäre Situationen inszenieren oder falsch aussagen, wenn sie nichts belastbares finden. Vor Gericht erscheinen sie als normale Kollegen, da sie für den Zeitraum ihrer Intervention zb als Praktikant u.a. angestellt wurden, mit fingiertem Lebenslauf natürlich. Völlig überraschenderweise sind die auf diese Art reingelegten Arbeitnehmer häufig Mitglied im Betriebsrat. Die Doku ist sehenswert und Naujoks ein Schwein bar jeden Anstands zu nennen, hiesse gegen die unschuldigen, rosa Ringelschwanzträger zu hetzen.unity in diversity hat geschrieben:(28 Jul 2017, 15:35)
So einfach geht das nicht.
Verhaltensbedingte Kündigungen und solche wegen mangelhaften Fachkenntnissen, sind jederzeit fristlos möglich.
Betriebsbedingte Kündigungen regelt der Tarifvertrag, evtl. mit Abfindungsregelungen und Auffangsgesellschaften, zwecks Umschulungen für neue Betätigungsfelder.
Belegbar wurde es erst durch einen Whistleblower, der selbst involviert war und auch Dokumente beibrachte. Es gibt ne Panoramadoku dazu. Und falls du nun meinst, dass sich solch üble Scharaden nur bei grösseren Tieren rentieren ...das kann auch Altenpflegerinnen passieren, die sich im Betriebsrat für die Rechte ihrer Kollegen einsetzen. Einer wurde fälschlicherweise Alkohlkonsum nachgesagt, eine andere soll einen Mitarbeiter geschlagen haben. Dieser "Mitarbeiter" wurde von Naujoks eingeschleust und gestand, dass die Schlagspuren von einem weiteren Mitarbeiter Naujoks stammten. Nur zwei von vielen Fällen die von der Kanzlei Naujoks "bearbeitet" wurden.
http://www.tagesspiegel.de/advertorials ... 13320.htmlDie NDR Reportage "Die Rausschmeißer - Feuern um jeden Preis" dokumentiert die Rechercheergebnisse. Zu sehen ist sie in der Sendereihe "Exclusiv im Ersten" heute, 3. Juli, um 22.15 Uhr im Ersten.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Tja, so geht es nun mal zu, in einer eccentric-Gesellschaft.
Ihr habt das immerhin alle so gewählt.
Ihr habt das immerhin alle so gewählt.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
So antwortet wohl jemand, der auch keine Links liest, auf die er sich "bezieht". Alles stimmig. Weitermachen.unity in diversity hat geschrieben:(28 Jul 2017, 17:03)
Tja, so geht es nun mal zu, in einer eccentric-Gesellschaft.
Ihr habt das immerhin alle so gewählt.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Ihr müßt besser werden, als eure Herausforderer, dann habt ihr eine Chance.Zinnamon hat geschrieben:(28 Jul 2017, 17:24)
So antwortet wohl jemand, der auch keine Links liest, auf die er sich "bezieht". Alles stimmig. Weitermachen.
Sie haben die Technik, sind kalt und was ihnen fehlt, ist ein Herz.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Jul 2017, 14:48)
Ist richtig . Nur was sind Bagatellen ? jemand der seine privaten Angelegenheiten über den Firmen PC abwickelt ? Warum nutzt er nicht gleich ungefragt den Privatwagen seines Chefs für die Fahrt in den Urlaub . Bagatelle . Wer Pfand Bons aus dem Büro eines Marktleiters klaut begeht Diebstahl und Diebstahl
ist keine Bagatelle. Das Vertrauensverhältnis ist einseitig durch den diebischen Angestellten gestört worden .
Übrigens Kündigungen sind allein Sache der Firmenleitung .Daran kann keine Regierung etwas ändern . Wäre auch noch schöner .
Nicht so ganz, auch der Gesetzgeber und unsere Gerichte haben da ein gehörig Wörtchen mit zu reden. Da wir in einem Rechtsstaat leben, kann der Betroffene innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben, damit ist die Kündigung nicht mehr allein Sache der Firmenleitung! Sicherlich berufst Du Dich auf den Fall "Emily", das Bundesarbeitsgericht als letzte Instanz hatte das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin aufgehoben. Im übrigen hatte die Frau die beiden Pfandbons auch nicht aus dem Büro des Marktleiters geklaut sondern es handelte sich um liegen gebliebene Bons, die sie einlöste.
https://www.welt.de/wirtschaft/article7 ... mmely.html
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Ist ohnehin nebensächlich . Sicher ist Kündigung nicht allein Sache der Firmenleitung . Nur wenn diese Kündigungen nach bestehender Gesetzeslage ausspricht schon .Außerdem gibt es zusätzliche innerbetriebliche Vereinbarungen die durch den Einstellungsvertrag abgesichert sind .Niemand wird gezwungenOrwellhatterecht hat geschrieben:(28 Jul 2017, 17:39)
Nicht so ganz, auch der Gesetzgeber und unsere Gerichte haben da ein gehörig Wörtchen mit zu reden. Da wir in einem Rechtsstaat leben, kann der Betroffene innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben, damit ist die Kündigung nicht mehr allein Sache der Firmenleitung! Sicherlich berufst Du Dich auf den Fall "Emily", das Bundesarbeitsgericht als letzte Instanz hatte das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin aufgehoben. Im übrigen hatte die Frau die beiden Pfandbons auch nicht aus dem Büro des Marktleiters geklaut sondern es handelte sich um liegen gebliebene Bons, die sie einlöste.
https://www.welt.de/wirtschaft/article7 ... mmely.html
gegen der eigenen Auffassung einen solchen Einstellungsvertrag zu unterschreiben . Natürlich entscheiden, falls Einspruch erhoben wird, die Gerichte .
ich kenne das .Nur eben nach bestehender Gesetzeslage .
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Was für ein Blödsinn! Du kannst alles Mögliche vereinbaren. Wenn es aber gegen geltendes Recht verstösst, ist es irrelevant, unwirksam.Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Jul 2017, 18:25)
Ist ohnehin nebensächlich . Sicher ist Kündigung nicht allein Sache der Firmenleitung . Nur wenn diese Kündigungen nach bestehender Gesetzeslage ausspricht schon .Außerdem gibt es zusätzliche innerbetriebliche Vereinbarungen die durch den Einstellungsvertrag abgesichert sind .Niemand wird gezwungen
gegen der eigenen Auffassung einen solchen Einstellungsvertrag zu unterschreiben . Natürlich entscheiden, falls Einspruch erhoben wird, die Gerichte .
ich kenne das .Nur eben nach bestehender Gesetzeslage .
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Du glaubst die Firmen sind so blöde und vereinbaren Dinge die gegen geltendes Recht verstoßen ?Misterfritz hat geschrieben:(28 Jul 2017, 21:58)
Was für ein Blödsinn! Du kannst alles Mögliche vereinbaren. Wenn es aber gegen geltendes Recht verstösst, ist es irrelevant, unwirksam.
Wer nie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat kann das nicht wissen .
In meinen Arbeitsverträgen stand ua. der Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit am Steuer oder durch grobe Fahrlässigkeit
führt zur fristlosen Entlassung . Das war Rechtens vom Betriebsrat abgesegnet . Der Gesetzgeber hat das nicht installiert .
Er gibt aber den Unternehmen das Recht solche Dinge m Arbeitsvertrag zu regeln .Genau wie Diebstahl .
Zuletzt geändert von Positiv Denkender am Fr 28. Jul 2017, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Du hast noch nie in einem großen Konzern gearbeitet? Richtig?Kaffeemaschine rausschmeißen und Rauchverbot.
Kaffeemaschine raus schmeißen würde noch gehen, aber dann haben die Mitarbeiter auch keine mehr die etwas leisten.
Rauchverbot geht nicht personenbezogen. Hierzu gibt es Betriebsvereinbarungen, die ich nicht für einzelne Mitarbeiter anpassen kann.
Ich frag immer was sie denn schätzen wie viel Umsatz sie gemacht haben. Da kommen recht abenteuerlich Summen, die ich leider nicht widerlegen kann. Versuch die Burschen schon mit Aufgaben zu malträtieren, allerdings ist das recht wirkungslos. Meine gewünschten Abmahnungen waren nie drin. Bisher hat noch jeder Chef aufgegeben mit der Bande und dem BR, vermutlich werde ich der nächste sein.Und mal ganz unverbindlich die Frage an die Kandidaten richten, womit sie aktuell ihr Geld verdienen.
Was willst du da entwickeln? Ich hab 90 gute MA und 10 faule Drecksäcke die sich hinter dem Betriebsverfassungsgesetz und BR verschanzen und nix machen.Wer führt bei euch Personalentwicklungsgespräche?
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Was eine fristlose Kündigung mehr als rechtfertigt. Der Hammer dass Linke über so dreisten Diebstahl noch die Forderung einer Weiterbeschäftigung erheben.Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Jul 2017, 17:39)
Im übrigen hatte die Frau die beiden Pfandbons auch nicht aus dem Büro des Marktleiters geklaut sondern es handelte sich um liegen gebliebene Bons, die sie einlöste.
Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Früher oder später bekommen Dienstleister, die über die Recherche real vorliegender Mißstände hinaus gehen, selbst juristische Probleme. Meistens ist das gar nicht nötig.Zinnamon hat geschrieben:(28 Jul 2017, 16:19)
Du hast den Link nicht gelesen ...Anwalt Naujoks schleust sog. Detektive in die Betriebe ein, die auch schonmal prekäre Situationen inszenieren oder falsch aussagen, wenn sie nichts belastbares finden. Vor Gericht erscheinen sie als normale Kollegen, da sie für den Zeitraum ihrer Intervention zb als Praktikant u.a. angestellt wurden, mit fingiertem Lebenslauf natürlich. Völlig überraschenderweise sind die auf diese Art reingelegten Arbeitnehmer häufig Mitglied im Betriebsrat
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Nicht alles, was gesetzlich nicht genau geregelt ist, ist dann auch gleich gesetzeswidrig, wenn es vertraglich vereinbart wird.Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Jul 2017, 23:43)
Du glaubst die Firmen sind so blöde und vereinbaren Dinge die gegen geltendes Recht verstoßen ?
Wer nie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat kann das nicht wissen .
In meinen Arbeitsverträgen stand ua. der Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit am Steuer oder durch grobe Fahrlässigkeit
führt zur fristlosen Entlassung . Das war Rechtens vom Betriebsrat abgesegnet . Der Gesetzgeber hat das nicht installiert .
Er gibt aber den Unternehmen das Recht solche Dinge m Arbeitsvertrag zu regeln .Genau wie Diebstahl .
Und wenn bei Dir der Führerschein zur Ausübung Deines Jobs zwingend notwendig war, dann war diese Vereinbarung rechtens.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Jul 2017, 23:43)
Du glaubst die Firmen sind so blöde und vereinbaren Dinge die gegen geltendes Recht verstoßen ?
Wer nie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat kann das nicht wissen .
In meinen Arbeitsverträgen stand ua. der Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit am Steuer oder durch grobe Fahrlässigkeit
führt zur fristlosen Entlassung . Das war Rechtens vom Betriebsrat abgesegnet . Der Gesetzgeber hat das nicht installiert .
Er gibt aber den Unternehmen das Recht solche Dinge m Arbeitsvertrag zu regeln .Genau wie Diebstahl .
Um Deine Frage zu beantworten, sie lautet "Ja". Und zwar verlassen sich ganz viele Firmen darauf, dass der andere Partner schon nicht so "böse" ist und das Ganze gerichtlich nachprüfen läßt. Ein wichtiger Anhaltspunkt dafür ist beispielsweise
das in jedem Supermarkt obligatorische Schild: "Wenn Sie Ihre Tasche mit in den Markt nehmen, erklären Sie sich mit einer Taschenkontrolle einverstanden...". Das Recht, in die Tasche zu schauen, hat nur die Polizei, nicht die Mitarbeiter des Supermarktes, wenn der/die Kassierer also der Meinung sind, der Kunde habe Diebstahl begangen, so steht es ihnen frei, die Polizei zu rufen und die Tasche kontrollieren zu lassen, Eigenmacht allerdings ist überall streng verboten, auch Supermarkt Leitern!.
Kannst Du Dir ausserdem wohl vorstellen, warum es die "salvatorische Klausel" in ganz vielen Verträgen gibt? Denk einfach mal darüber nach bzw. informiere Dich.
Zuletzt geändert von Orwellhatterecht am Sa 29. Jul 2017, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Boracay hat geschrieben:(28 Jul 2017, 23:48)
Was eine fristlose Kündigung mehr als rechtfertigt. Der Hammer dass Linke über so dreisten Diebstahl noch die Forderung einer Weiterbeschäftigung erheben.
Das Bundesarbeitsgericht sah das etwas anders. Aber was ist schon die Meinung einiger hoher Arbeitsrichter des Bundesarbeitsgerichtes gegen Dein stets unbestechliches, gestrenges Urteil?!
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Deshalb gibt es ja betriebliche Vereinbarungen . Wem diese internen Vereinbarungen nicht passen muss den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.Misterfritz hat geschrieben:(29 Jul 2017, 09:15)
Nicht alles, was gesetzlich nicht genau geregelt ist, ist dann auch gleich gesetzeswidrig, wenn es vertraglich vereinbart wird.
Und wenn bei Dir der Führerschein zur Ausübung Deines Jobs zwingend notwendig war, dann war diese Vereinbarung rechtens.
Gilt auch für Unterschlagungen und Diebstahl von Firmeneigentum .Die Schadenshöhe spielt dabei keine Rolle . Die spielt dann eine Rolle wenn
die Firmenleitung eine Anzeige macht . Dann wird das strafrechtlich verfolgt .Hat aber mit Betriebsinterne Maßnahmen wenig zu tun .
Auch die Kassiererin die Pfand Bons unterschlagen hat wurde nicht strafrechtlich belangt .
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
In vielen kleinen und mittelgrossen Firmen gibt es keine betrieblichen Vereinbarungen, sie sind nicht tarifgebunden o.ä. Entscheidend, ist, was im Arbeitsvertrag steht, soweit es nicht gegen geltendes Recht verstösst - aber da waren wir vorhin schon.Positiv Denkender hat geschrieben:(29 Jul 2017, 14:54)
Deshalb gibt es ja betriebliche Vereinbarungen .
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Kreiselst du oder was wolltest du mit diesem Posting aussagen ? Es gibt keine betrieblichen Vereinbarungen in kleinen und mittleren Firmen ?Misterfritz hat geschrieben:(29 Jul 2017, 15:11)
In vielen kleinen und mittelgrossen Firmen gibt es keine betrieblichen Vereinbarungen, sie sind nicht tarifgebunden o.ä. Entscheidend, ist, was im Arbeitsvertrag steht, soweit es nicht gegen geltendes Recht verstösst - aber da waren wir vorhin schon.
Jeder Arbeitsvertrag beinhaltet innerbetriebliche Vereinbarungen . Anscheinend hast du noch nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben .
Der regelt nicht nur das Gehalt ,sondern die Arbeitszeiten ,Pausenregelungen .Urlaubszeiten , wie lange Urlaubszeiten vorher angemeldet werden müssen
wie viel Urlaub am Stück genommen werden kann ,das AN mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien Vorrecht haben ,das AG stempeln
bevor sie sich umziehen usw. usw. Ja es gibt sogar Firmen die eine gewisse Kleiderordnung vorschreiben ..
In meinen früheren Arbeitsverträgen war es z.B . untersagt über das eigne Gehalt mit Kollegen zu sprechen .
Ein Verstoß gegen bestimmte Betriebs Vereinbarungen wurde nicht unbedingt mit einer Kündigung sanktioniert sondern hatte eine
Abmahnung zur Folge im Wiederholungsfall folgte dann die Kündigung .
Alle diese Regelungen lässt der Gesetzgeber zu .Der Gesetzgeber urteilt im Falle eines Einspruchs lediglich darüber ob diese internen Betriebsvereinbarungen
dem Arbeitsrecht nicht widersprechen .Ist selten der Fall.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Das ist alles schön und gut, aber eine betriebliche Vereinbarung ist kein Arbeitsvertrag. Im übrigen können in einem Betrieb unterschiedliche Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Vereinbarungen existieren.Positiv Denkender hat geschrieben:(29 Jul 2017, 15:58)
Kreiselst du oder was wolltest du mit diesem Posting aussagen ? Es gibt keine betrieblichen Vereinbarungen in kleinen und mittleren Firmen ?
Jeder Arbeitsvertrag beinhaltet innerbetriebliche Vereinbarungen . Anscheinend hast du noch nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben .
Der regelt nicht nur das Gehalt ,sondern die Arbeitszeiten ,Pausenregelungen .Urlaubszeiten , wie lange Urlaubszeiten vorher angemeldet werden müssen
wie viel Urlaub am Stück genommen werden kann ,das AN mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien Vorrecht haben ,das AG stempeln
bevor sie sich umziehen usw. usw. Ja es gibt sogar Firmen die eine gewisse Kleiderordnung vorschreiben ..
In meinen früheren Arbeitsverträgen war es z.B . untersagt über das eigne Gehalt mit Kollegen zu sprechen .
Ein Verstoß gegen bestimmte Betriebs Vereinbarungen wurde nicht unbedingt mit einer Kündigung sanktioniert sondern hatte eine
Abmahnung zur Folge im Wiederholungsfall folgte dann die Kündigung .
Alle diese Regelungen lässt der Gesetzgeber zu .Der Gesetzgeber urteilt im Falle eines Einspruchs lediglich darüber ob diese internen Betriebsvereinbarungen
nach dem Arbeitsrecht nicht widersprechen .
Und da ich regelmässig Arbeitsverträge schreibe, weiss ich, wovon ich rede.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Wie man sieht, bist Du Dir über Deine Rechte als AN ebenfalls nicht im klaren gewesen und Deine Arbeitgeber haben Deine Unkenntnis für ihre eigenen Belange ausgenutzt. Es kann nämlich via Arbeitsvertrag keinesfalls rechtswirksam untersagt werden, mit den Kollegen über das eigene Gehalt zu sprechen, die AG sähen das zwar sehr gern und fahren auch die gesamte Drohkulisse bei Zuwiderhandlung auf, doch eine solche Vereinbarung im AV ist null und nichtig. Du darfst lediglich nicht mit anderen AN eines KONKURRENZUNTERNEHMENS über Dein Gehalt sprechen, weil in so einem Fall würdest Du ein Betriebsgeheimnis verletzen.Positiv Denkender hat geschrieben:(29 Jul 2017, 15:58)
Kreiselst du oder was wolltest du mit diesem Posting aussagen ? Es gibt keine betrieblichen Vereinbarungen in kleinen und mittleren Firmen ?
Jeder Arbeitsvertrag beinhaltet innerbetriebliche Vereinbarungen . Anscheinend hast du noch nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben .
Der regelt nicht nur das Gehalt ,sondern die Arbeitszeiten ,Pausenregelungen .Urlaubszeiten , wie lange Urlaubszeiten vorher angemeldet werden müssen
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Positiv Denkender hat geschrieben:(29 Jul 2017, 14:54)
Deshalb gibt es ja betriebliche Vereinbarungen . Wem diese internen Vereinbarungen nicht passen muss den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.
Gilt auch für Unterschlagungen und Diebstahl von Firmeneigentum .Die Schadenshöhe spielt dabei keine Rolle . Die spielt dann eine Rolle wenn
die Firmenleitung eine Anzeige macht . Dann wird das strafrechtlich verfolgt .Hat aber mit Betriebsinterne Maßnahmen wenig zu tun .
Auch die Kassiererin die Pfand Bons unterschlagen hat wurde nicht strafrechtlich belangt .
Nichtige Vertragsklauseln können Arbeitnehmer getrost unterschreiben, würden sie sich weigern, dann käme der Arbeitsvertrag ja wohl nicht zustande. Die Einhaltung nichtiger Klauseln kann allerdings der Arbeitgeber nicht für sich reklamieren und wirksam durchsetzen, sowohl diesbezügliche Abmahnungen geschweige denn Kündigungen sind somit nicht rechtens und daher anfechtbar.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Das ist gegenseitiger Betrug. Der eine verlangt, was er nicht darf und der andere unterschreibt, was er nicht halten muss, voraussichtlich auch nicht halten wird. So sind beide zumindest anfangs bedient. Das ist besser als das Ergebnis der Wahrhaftigkeit
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(29 Jul 2017, 20:47)
Das ist gegenseitiger Betrug. Der eine verlangt, was er nicht darf und der andere unterschreibt, was er nicht halten muss, voraussichtlich auch nicht halten wird. So sind beide zumindest anfangs bedient. Das ist besser als das Ergebnis der Wahrhaftigkeit
Richtig! Und einem Personalchef dürfte eigentlich sehr wohl bekannt sein, was er vertraglich vereinbaren darf und was nicht. Viele bauen dabei aber auf die Unkenntnis des Gegenübers sowie ihre stärkere Position als Arbeitgeber. Und, zugegeben, gehört schon einiger Mut dazu, auf seinen eigenen Rechten zu beharren und sie durch zu setzen, gegen die vermeintliche Allmacht des Arbeitgebers und seiner Ja Sager,
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Nö, gibt es in mehreren Ländern. Ist in Frankreich noch viel rigider. Hat häufig auch was mit den Folgen zu tun. In Dänemark bekommt man z. B. bis zu 90% des letzten Einkommens als Arbeitslosengeld. Und das bis zu 5 Jahre. Da kann man die Arbeitslosigkeit natürlich eher verschmerzen.Boracay hat geschrieben:(28 Jul 2017, 06:44)
Es ist ein deutsches Phänomen dass man überhaupt eine Begründung braucht und diese suchen muss. In den meisten Ländern gibt es keinen Kündigungsschutz (in Dänemark oder CH heißt es einfach - pack deine Sachen und geh) und damit werden solche Begründungen auch nicht notwendig.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Wieso das? Ist doch wie bei unzulässigen Fragen im Einstellungsgespräch. Die darf man ohne Folgen falsch beantworten. Ist auch kein Betrug.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(29 Jul 2017, 20:47)Das ist gegenseitiger Betrug. Der eine verlangt, was er nicht darf und der andere unterschreibt, was er nicht halten muss, voraussichtlich auch nicht halten wird. So sind beide zumindest anfangs bedient. Das ist besser als das Ergebnis der Wahrhaftigkeit
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Falsch Zeugnis ablegen ist immer Betrug. Die Gerichte mögen es hinnehmen, das ändert nichts.Dampflok94 hat geschrieben:(29 Jul 2017, 22:18)
Wieso das? Ist doch wie bei unzulässigen Fragen im Einstellungsgespräch. Die darf man ohne Folgen falsch beantworten. Ist auch kein Betrug.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Du hast aber 0 Kündigungsschutz und musst jede Arbeit annehmen, ansonsten wird dir die Leistung auf 0€ gekürzt. Versicherungspflicht gibt es nicht. ALG muss versteuert werden und ist auf maximal 438€ begrenzt (trotz dramatisch höherer Lebenshaltungskosten deutlich weniger als in Deutschland).Dampflok94 hat geschrieben:(29 Jul 2017, 22:03)
Nö, gibt es in mehreren Ländern. Ist in Frankreich noch viel rigider. Hat häufig auch was mit den Folgen zu tun. In Dänemark bekommt man z. B. bis zu 90% des letzten Einkommens als Arbeitslosengeld. Und das bis zu 5 Jahre. Da kann man die Arbeitslosigkeit natürlich eher verschmerzen.
Da würden die Linken heulend ums Feuer springen bei solchen Regelungen. 90% hören sich gut an, aber nur für Mindestlöhner (Ups, Mindestlohn gibt es ja nicht in DK).
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Nein, das ist es nicht. Aber das ist jetzt eher eine philosophische Frage.
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Re: Kündigungen wegen Bagatellen
Das ist ziemlicher Blödsinn,Orwellhatterecht hat geschrieben:(29 Jul 2017, 20:59)
Richtig! Und einem Personalchef dürfte eigentlich sehr wohl bekannt sein, was er vertraglich vereinbaren darf und was nicht. Viele bauen dabei aber auf die Unkenntnis des Gegenübers sowie ihre stärkere Position als Arbeitgeber. Und, zugegeben, gehört schon einiger Mut dazu, auf seinen eigenen Rechten zu beharren und sie durch zu setzen, gegen die vermeintliche Allmacht des Arbeitgebers und seiner Ja Sager,
alles, was nicht dem Recht entspricht, ist eh' unwirksam. Das sollte eigentlich bei fast jedem Arbeitnehmer angekommen sein.
(Interessanterweise kennen Leute, die eh' nicht arbeiten wollen, alles, was angeblich nicht in einem Arbeitsvertrag stehen darf.)
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