Abwarten.jorikke hat geschrieben:(05 May 2017, 19:32)
Quersubventionen als wirtschaftliches Rezept.
Dadurch erhöht sich die Chancengleichheit.
Die Chance, dass alle gleichzeitig Pleite machen.
Den Genossenschaftern wird bestimmt etwas einfallen.
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Abwarten.jorikke hat geschrieben:(05 May 2017, 19:32)
Quersubventionen als wirtschaftliches Rezept.
Dadurch erhöht sich die Chancengleichheit.
Die Chance, dass alle gleichzeitig Pleite machen.
Eben!jorikke hat geschrieben:(05 May 2017, 19:32)
Quersubventionen als wirtschaftliches Rezept.
Dadurch erhöht sich die Chancengleichheit.
Die Chance, dass alle gleichzeitig Pleite machen.
Das waren keine normalen Pleiten sondern kriminelle .Genossenschaften werden in ihrer Entscheidung durch zu viele Köche gebremst .Dampflok94 hat geschrieben:(04 May 2017, 18:31)
Pleiten sind bei keiner Gesellschaftsform ausgeschlossen. Was soll also dieser Hinweis?
Und was aus der DDR vom Markt verschwunden ist,sollte bekannt sein. Hat mit der Rechtsform auch nix zu tun.
Genossenschaften wurden im 19. Jahrhundert als Bankenersatz erfunden, weil Menschen ohne Familienbesitz damals überhaupt keine Kredite bekamen. Eine Wohnungsbaugenossenschaft muss zuerst etwa 30% Eigenkapital durch Einsammeln bilden, um dann einen Kredit bei der Bank bekommen zu können. Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft in München konnten vermögende Genossen bisher Kredite gegen Zinsen geben, was aber wegen Basel III nur noch eingeschränkt möglich ist. Ohne Beschränkung erlaubt ist es dem schon wohnenden Genossen aber, zusätzliche Anteile zu erwerben, für die man eine Art Dividende in Form von einem geringerem Nutzungsgeld für die zugeteilte Wohnung bekommt. So entsteht auch Eigenkapital für neue Bauprojekte. Für den Bau von mindestens 30% Sozialwohnungen pro Bauprojekt gibt die Stadt den Wohnungsbaugenossenschaften stadteigene Grundstücke billiger zum Kauf an, was ebenfalls Eigenkapital spart, weil ja die Bank das Grundstück mit einem höheren Marktwert ansetzen kann. Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.unity in diversity hat geschrieben:(05 May 2017, 19:11)
Kapitaleinsammelstrategien müssen die Genossenschafter ablehnen, weil Aktiengesellschaften ihrer Meinung nach kapitalistischer Wildwuchs sind und Renditeerwartungen, oder gar Dividenden, das Feindbild an sich.
Selbst wenn dem so war, auch das ist nicht von der Rechtsform abhängig.Positiv Denkender hat geschrieben:(05 May 2017, 23:16)
Das waren keine normalen Pleiten sondern kriminelle .
Warum sollte dem so sein? Eine Genossenschaft hat ihre Gremien. Sie am ehesten mit einer Aktiengesellschft zu vergleichen. Die hat ggf. auch sehr viele Miteigentümer, ohne daß dies stört.Genossenschaften werden in ihrer Entscheidung durch zu viele Köche gebremst .
Da gebe ich dir doch sofort recht.Soll nicht heißen das Genossenschaften grundsätzlich nicht richtig sind .Diese als die Beste aller Gesellschaftsformen zu preisen ist allerdings bisschen viel.
RichtigWähler hat geschrieben:(06 May 2017, 07:44)
Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.
Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 07:44)
Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.
Warst Du selbst schon einmal ein richtiger Unternehmer, oder berätst Du nur Unternehmer?Realist2014 hat geschrieben:(06 May 2017, 12:42)
tja- und DESWEGEN werden diejenigen mit VIEL Kapital sich niemals daran beteiligen- oder eine derartige "Unternehmensform" wählen...
schon gar keine UNTERNEHMER ....
Meine Aussage bezieht sich auf "normale" Unternehmen.Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:03)
Warst Du selbst schon einmal ein richtiger Unternehmer, oder berätst Du nur Unternehmer?
In unserer Wohnungsbaugenossenschaft gibt es einige Leute, die würden Deine Behauptung als Provokation auffassen.
Seit wann ist man nur ein Unternehmer, wenn man viel Kapital aufwendet?
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.Realist2014 hat geschrieben:(06 May 2017, 15:10)
Meine Aussage bezieht sich auf "normale" Unternehmen.
Wohnungsbaugenossenschaften sind ein völlig eigenes Thema
Aber du kannst ja gerne mal Unternehmen anführen, wo die Kapitalmehrheit NICHT auch die Entscheidungsmehrheit hat ...
Den letzten Satz hast du wohl falsch verstanden. Das war in die Richtung zum Bsp. Handwerksbetrieb gedacht. Da wird der "Meister" SEIN Unternehmen ganz sicher NICHT als "Genossenschaft" mit seinen Gesellen "konstruieren" , wenn ER 90% des Kapitals hat...
nöWähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:19)
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.
Es gilt das one man, one vote Prinzip.Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:19)
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.
Die Mitbestimmung in einer Genossenschaft ist an die Mitgliedschaft geknüpft, nicht daran, dass man Arbeitnehmer einer Genossenschaft ist.Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 12:02)
Nö, mit Uneigennützigkeit und Selbstlosigkeit hat das Genossenschaftsmodell nichts zu tun. Wie schon oft gesagt, geht es um mehr Wirtschaftsdemokratie, um Mitbestimmung der Arbeitnehmer/Genossenschafter/Mitglieder.
Gute Beschreibung. Genau so sind meine Großeltern in den 20. Jahren zu ihrem Häuschen gekommen.Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 07:44)
Genossenschaften wurden im 19. Jahrhundert als Bankenersatz erfunden, weil Menschen ohne Familienbesitz damals überhaupt keine Kredite bekamen. Eine Wohnungsbaugenossenschaft muss zuerst etwa 30% Eigenkapital durch Einsammeln bilden, um dann einen Kredit bei der Bank bekommen zu können. Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft in München konnten vermögende Genossen bisher Kredite gegen Zinsen geben, was aber wegen Basel III nur noch eingeschränkt möglich ist. Ohne Beschränkung erlaubt ist es dem schon wohnenden Genossen aber, zusätzliche Anteile zu erwerben, für die man eine Art Dividende in Form von einem geringerem Nutzungsgeld für die zugeteilte Wohnung bekommt. So entsteht auch Eigenkapital für neue Bauprojekte. Für den Bau von mindestens 30% Sozialwohnungen pro Bauprojekt gibt die Stadt den Wohnungsbaugenossenschaften stadteigene Grundstücke billiger zum Kauf an, was ebenfalls Eigenkapital spart, weil ja die Bank das Grundstück mit einem höheren Marktwert ansetzen kann. Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.
Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:19)
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.
Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft bekommt man sein Kapital nach 1 Jahr zurück, verliert aber natürlich das Wohnrecht. In anderen Genossenschaftsverträgen gibt es wohl ähnliche Regelungen. Allerdings sollte eine Kündigung immer nur eine Notlösung sein, da sie dem Nachhaltigkeitsgedanken widerspricht. Die Vorteile einer Wohnungsbaugenossenschaft kommen mietmäßig - heißt hier Nutzungsgebühr - erst langfristig zum Tragen.unity in diversity hat geschrieben:(06 May 2017, 17:18)
Es gilt das one man, one vote Prinzip.
Wenn die Mehrheit Unsinn beschließt, müßte man sein Kapital rausziehen können.
Ob das so ganz einfach ist?
Die Verzahnung ist der Punkt, es muss alles zum Kreislauf als Kreislauf passen, sonst unterminiert sich das system irgendwann, aber eigentlich auch nicht, weil dann Einzelpersonen die Verantwortung tragen und suchen MÜSSEN.unity in diversity hat geschrieben:(05 May 2017, 19:11)
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Kapitaleinsammelstrategien müssen die Genossenschafter ablehnen, weil Aktiengesellschaften ihrer Meinung nach kapitalistischer Wildwuchs sind und Renditeerwartungen, oder gar Dividenden, das Feindbild an sich.
Sollten die Genossenschaftler das, wider Erwarten, irgendwann intern geklärt haben, dürfen sie, wie jedes Unternehmen, an ihrer Marktführerschaft arbeiten.
Ein Unternehmer, ohne den Willen zur Marktführerschaft, ist kein Unternehmer.
Occham hat geschrieben:(11 May 2017, 13:51)
Die Verzahnung ist der Punkt, es muss alles zum Kreislauf als Kreislauf passen, sonst unterminiert sich das system irgendwann, aber eigentlich auch nicht, weil dann Einzelpersonen die Verantwortung tragen und suchen MÜSSEN.
Du scheinst diesen Post auch nicht verstanden zu haben
Wäre es so, würden alle Genossenschaften in Deutschland verboten sein, da ihre Wirtschaftlichkeit zwingende Vorschrift ist. Zwar können Genossenschaften in Krise geraten und temporär geringere Erträge als Aufwand schreiben, aber wenn das Wirtschaftlichkeitsprinzip generell gebrochen wäre, müssten sie sich auflösen oder würden von Kontrollbehörde aufgelöst werden.Senexx hat geschrieben: Genossenschaften sind eine ineffiziente Gesellschaftsform
Grundsätzlich genügen mir die formalen Mitentscheidungsmöglichkeiten, die das Deutsche Genossenschaftsrecht einräumt auch nicht. Jegliche Verwaltungsmacht - und die entsteht ja zum Beispiel durch Vorstandswahlen - birgt die Gefahr des Missbrauchs, Schlamperei, Übervorteilung, Eigennutz gegen die Gemeinschaft usw. Immerhin müssen sich die Verantwortlichen zur Entlastung regelmäßig in Rechenschaft bewegen, auch wenn das wegen Informationsdefiziten der Nichtbeteiligten selten zu ernsthaften Nachfragen führt.Senexx hat geschrieben: in der nach kurzer Zeit wenige Kungler das Ruder in der Hand halten.
So sympathisch Deine Abwehr der Begriffsgleichsetzung "Gewinnmaximierung" für Ziele der Genossenschaft ist, so misslungen ist sie. Das liegt an Deiner Fehlverwendung des Begriffs "Nutzen". Dieser Begriff steht in verschiedenen Theorieansätzen als quantifizierbares "Ding"", was wissenschaftlicher Unfug ist. Alles, was den Nutzen in irgendeiner Weise als Maß verdächtigt, ist unbrauchbar. Dazu gehören Nutzenschule, Grenznutzen, Gossensches Gesetz, Erwartungsnutzen, Nutzentheorie, Equimarginalprinzip usw.Unité 1 hat geschrieben:(02 May 2017, 23:02)
Bei Genossenschaften versucht der Konsument einen Nutzen zu realisieren, nicht ihn zu maximieren.
Zwar halte ich die von dir zitierte Aussage bzgl. der Ineffizienz von Genossenschaften auch für völligen Nonsens. Aber deine Antwort erstaunt mich auch. Welche Vorschrift soll das sein, die Wirtschaftlichkeit zwingend macht? Und welche Kontrollbehörde sollte Unternehmen wegen Unwirtschaftlichkeit auflösen können?theoretiker hat geschrieben:(16 Jul 2018, 10:17)
Wäre es so, würden alle Genossenschaften in Deutschland verboten sein, da ihre Wirtschaftlichkeit zwingende Vorschrift ist. Zwar können Genossenschaften in Krise geraten und temporär geringere Erträge als Aufwand schreiben, aber wenn das Wirtschaftlichkeitsprinzip generell gebrochen wäre, müssten sie sich auflösen oder würden von Kontrollbehörde aufgelöst werden.
Solche Behauptungen gehören zum Rüstzeug derjenigen, die hier eine geheime Kontrolle durch finstere Mächte suggerieren, sprich, eine heimliche Diktatur zeigen wollen.Dampflok94 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 11:18)
Zwar halte ich die von dir zitierte Aussage bzgl. der Ineffizienz von Genossenschaften auch für völligen Nonsens. Aber deine Antwort erstaunt mich auch. Welche Vorschrift soll das sein, die Wirtschaftlichkeit zwingend macht? Und welche Kontrollbehörde sollte Unternehmen wegen Unwirtschaftlichkeit auflösen können?
Ich nehme an, Du meinst mich mit dem völligen Nonsens. Lies noch mal nach. Das hat sich nicht auf deinen Beitrag bezogen.theoretiker hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:38)
Weil das wenig bekannt ist, bin ich Dir auch nicht für Deine Bewertung als "völliger Nonsens" böse. Es wäre nur schön, sich vor solchen Statements mit der Materie zu beschäftigen. Diese Bitte gilt gleichzeitig an die Adresse von zollagent, der dahinter eine VT zu erkennen glaubte.
Der Inhalt des §81a findet sich auch bei anderen Unternehmensformen.Dampflok94 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 13:17)
Und nein, wirtschaftliche Ineffizienz ist nicht der Grund um den § 81 GenG zu ziehen. Da dürfte dann eher im Falle des Falles der § 81a GenG ziehen. Denn das ist dann die Folge.
Bis vor wenigen Jahren war die Nachschußpflicht sogar zwingend. War aber im Normalfall begrenzt. Das hat man geändert, um die Gründung von Genossenschaften attraktiver zu gestalten. Es gab (und gibt?) sogar Genossenschaften mit unbegrenzter Nachschußpflicht. Sprich die Genossen haften mit ihrem gesamten vermögen. Ist theoretisch noch immer möglich. Ob es aber eine solche Genossenschaft noch gibt ist mir nicht bekannt.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(09 Aug 2018, 06:28)
Genossenschaften können die Förderung der Mitglieder durch Leistung des materiellen Inhaltes bewerkstelligen. Die diversen Zeitungsgenossenschaften haben teilweise über erhebliche Zeiten Verluste geschrieben (taz, jw) ohne deshalb aufgelöst zu sein. Sie haben neue Anteile einwerben können. Es gibt auch Genossenschaften mit Nachschusspflicht.
Das hat schon seinen Sinn. Es gibt ja auch Genossenschaften, die überwiegend keine natürlichen Personen sondern Körperschaften als Mitglied haben.Dampflok94 hat geschrieben:(09 Aug 2018, 09:46)
Bis vor wenigen Jahren war die Nachschußpflicht sogar zwingend. War aber im Normalfall begrenzt. Das hat man geändert, um die Gründung von Genossenschaften attraktiver zu gestalten. Es gab (und gibt?) sogar Genossenschaften mit unbegrenzter Nachschußpflicht. Sprich die Genossen haften mit ihrem gesamten vermögen. Ist theoretisch noch immer möglich. Ob es aber eine solche Genossenschaft noch gibt ist mir nicht bekannt.