Darum geht es im Moment gar nicht, ob nun jemand eine Genossenschaft gründen kann oder will oder nicht. Das Thema lautet: Könnte das Genossenschaftsmodell ein Wirtschaftsmodell der Zukunft sein? Da geht es nicht um das schlichte Gründen einer "PGH Frohe Zukunft" , sondern um ein größeres Genossenschaftsnetzwerk. Um eine Art Genossenschaftsdemokratie. Das ist etwas, was es so noch nicht gibt, eine Vision. Daran wird wie gesagt auch geforscht (weil es ja auch einzelne bereits existierende und relativ neue Genossenschaften im Bereich der Daseinsvorsorge gibt, ergo genug zum Forschen ) und ich finde das spannend. Welche Löhne und Gehälter in den einzelnen Genossenschaften, die dann auch miteinander kooperieren und sich zusammenschließen und vernetzen könnten, gezahlt werden, wird sich zeigen. Das hängt dann davon ab, welche Art der Genossenschaft es ist, wie groß diese ist und wie sich die Kooperativen zusammensetzen, zum Beispiel aus Produktionsgenossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften etcpp. Aber keine Sorge: Neben genossenschaftlichem Eigentum kann es durchaus auch weiterhin privates sowie staatliches und kommunales Eigentum an Produktionsmitteln geben. Es könnten sich nur einfach die Proportionen etwas verschieben, mehr hin zu solchen genossenschaftlichen Kooperativen. Das sind gedankliche Modelle, nicht mehr und nicht weniger. Keiner will an dein "Kapital". Vorerst nichtRealist2014 hat geschrieben:(05 May 2017, 10:43)
Um das Ganze mal auf den Punkt zu bringen:
NIEMAND und auch keine Gesetze hindern die BÜRGER in Deutschland , sich genossenschaftlich zu betätigen.
Nur was ganz sicher NICHT passiert- ist irgendeine "staatliche Vorgabe", dass die "pösen kapitalistischen Unternehmensformen" in irgendeiner Art und Weise "verboten" werden.
Weiterhin warte ich immer noch auf einen Antwort, wie dann bei Genossenschaften "Niedriglöhne" verhindert werden...
Gehst du davon aus, dass die Genossen dann altruistisch sind- und bei den "unteren Tariflöhnen" dann automatisch HÖHERE Löhne bezahlen?
Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Zuletzt geändert von Selina am Fr 5. Mai 2017, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Es könnte ein Modell der Zukunft sein- FALLS sich die Mehrheit der unternehmerisch tätigen Bürger dazu entscheidet, IHR KAPITAL statt in "kapitalistischen Unternehmensformen" eben in Genossenschaften einzubringen..( was ist NICHT glaube..)Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 11:15)
Darum geht es im Moment gar nicht, ob nun jemand eine Genossenschaft gründen kann oder will oder nicht. Das Thema lautet: Könnte das Genossenschaftsmodell ein Wirtschaftsmodell der Zukunft sein. Da geht es nicht um das schlichte Gründen einer "PGH Frohe Zukunft" , sondern um ein größeres Genossenschaftsnetzwerk.
daher gibt es da auch nicht viel zu "forschen"
Es ist und bleibt die Entscheidung der Kapitaleigentümer...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
nicht nur vorerst nicht
das wird NIE passieren- weil das mit der deutschen Verfassung NICHT vereinbar ist
offensichtlich wurde da beim Anschluß der Ostzone doch bei "einigen" nicht genügend "nachgearbeitet" an der politischen Bildung ...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Doch genau darum geht es:Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 11:15)
Darum geht es im Moment gar nicht, ob nun jemand eine Genossenschaft gründen kann oder will oder nicht. Das Thema lautet: Könnte das Genossenschaftsmodell ein Wirtschaftsmodell der Zukunft sein?
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Apr 2017, 13:01)
Wäre das eine Rechtsform für die Zukunft? Wenn ja, warum fristet die Genossenschaft in Deutschland nur ein Nischendasein? Wie kann man das ändern? Wer muss aktiv werden?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Erstens dürfte dir nicht entgangen sein, dass die drei lachenden Smileys einen Witz markierten Und zweitens gibt es das Grundgesetz auch durchaus her, dass es unter besonderen Bedingungen auch Enteignungen geben kann. Stichwort: AllgemeinwohlRealist2014 hat geschrieben:(05 May 2017, 11:20)
nicht nur vorerst nicht
das wird NIE passieren- weil das mit der deutschen Verfassung NICHT vereinbar ist
offensichtlich wurde da beim Anschluß der Ostzone doch bei "einigen" nicht genügend "nachgearbeitet" an der politischen Bildung ...
Zitat:
Enteignung
Entziehung des Eigentums an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder sonstigen Vermögensrechten durch staatlichen Hoheitsakt. Die E. soll dazu dienen, die entzogene Sache zum Wohl der Allgemeinheit einem anderen, als höherwertig geltenden Verwendungszweck zuzuführen. Sie ist von der Einziehung (Konfiskation) und der Sozialisierung (Vergesellschaftung) zu unterscheiden.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... enteignung
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 11:33)
Erstens dürfte dir nicht entgangen sein, dass die drei lachenden Smileys einen Witz markierten Und zweitens gibt es das Grundgesetz auch durchaus her, dass es unter besonderen Bedingungen auch Enteignungen geben kann. Stichwort: Allgemeinwohl
Zitat:
Enteignung
Entziehung des Eigentums an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder sonstigen Vermögensrechten durch staatlichen Hoheitsakt. Die E. soll dazu dienen, die entzogene Sache zum Wohl der Allgemeinheit einem anderen, als höherwertig geltenden Verwendungszweck zuzuführen. Sie ist von der Einziehung (Konfiskation) und der Sozialisierung (Vergesellschaftung) zu unterscheiden.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... enteignung
Wie schon geschrieben- auch DU hast ein Problem mit dem VERSTEHEN dieses Artikel 14....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Na ja, bei dir heißt es "Wäre das eine Rechtsform für die Zukunft?", aber angeschoben hatte ich diese ganze Diskussion im Kommunismus-Strang. Du hast sie lediglich ausgegliedert und nen eigenen Thread eröffnet, was ich gut finde. Und für mich lautet dein Thema eben leicht umformuliert "Könnte die Genossenschaft bzw. ein Netzwerk aus Genossenschaften ein Wirtschaftsmodell der Zukunft sein?", was ja die Rechtsform einschließen würde. Da sehe ich erstmal kein Problem.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Ja, sicher. Dein Verstehen ist logischerweise nicht mein Verstehen Nein, aber im Ernst, darum geht es nicht, niemand will dich enteignen, dieser Genossenschaftsgedanke ist davon unabhängig, ob es auch weiterhin kleine, mittlere und größere privatkapitalistische Betriebe gibt. Im Gegenteil: Die Unternehmen verschiedener Eigentumsformen können ebenfalls kooperieren und müssten es vielleicht sogar.Realist2014 hat geschrieben:(05 May 2017, 11:37)
Wie schon geschrieben- auch DU hast ein Problem mit dem VERSTEHEN dieses Artikel 14....
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Unternehmen "Kooperieren" heute schonSelina hat geschrieben:(05 May 2017, 11:44)
Ja, sicher. Dein Verstehen ist logischerweise nicht mein Verstehen Nein, aber im Ernst, darum geht es nicht, niemand will dich enteignen, dieser Genossenschaftsgedanke ist davon unabhängig, ob es auch weiterhin kleine, mittlere und größere privatkapitalistische Betriebe gibt. Im Gegenteil: Die Unternehmen verschiedener Eigentumsformen können ebenfalls kooperieren und müssten es vielleicht sogar.
ändert nichts am Grundprinzip der Gewinnerzielung..
Dem Unterliegen aber auch "Genossenschaften"- sonst gehen sie unter
Zusammengefasst baut deine ganze diesbezügliche "Vision" darauf auf, dass Menschen sich "altruistisch" verhalten.. ( hier die IHR Kapital unternehmerisch investierenden...)
das werden sie aber nicht tun...
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Nö, mit Uneigennützigkeit und Selbstlosigkeit hat das Genossenschaftsmodell nichts zu tun. Wie schon oft gesagt, geht es um mehr Wirtschaftsdemokratie, um Mitbestimmung der Arbeitnehmer/Genossenschafter/Mitglieder (die in den heutigen privatkapitalistischen Unternehmen oft nur auf dem Papier steht), um Kreativität, um Gemeinschaftssinn und um Lust auf Neues, das man gemeinsam mit Leuten angeht, die ähnliche Ziele und Absichten haben. Nutznießer sind dann alle direkt Beteiligten und nicht nur eine Gruppe von Aktionären, die oft nichts mit dem jeweiligen Unternehmen verbindet... bis auf ihre Anteile.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 12:02)
Nö, mit Uneigennützigkeit und Selbstlosigkeit hat das Genossenschaftsmodell nichts zu tun. Wie schon oft gesagt, geht es um mehr Wirtschaftsdemokratie, um Mitbestimmung der Arbeitnehmer/Genossenschafter/Mitglieder (die in den heutigen privatkapitalistischen Unternehmen oft nur auf dem Papier steht), um Kreativität, um Gemeinschaftssinn und um Lust auf Neues, das man gemeinsam mit Leuten angeht, die ähnliche Ziele und Absichten haben. Nutznießer sind dann alle direkt Beteiligten und nicht nur eine Gruppe von Aktionären, die oft nichts mit dem jeweiligen Unternehmen verbindet... bis auf ihre Anteile.
Es bleibt dabei
diese "Vorstellungen/Visionen" setzen voraus, das DIEJENIGEN, die IHR Kapital unternehmerisch investieren- da "mitspielen"
was geschieht denn, wenn DIE das nun NICHT wollen?
erzähl mal...
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Die Genossenschaftsgründung und auch die spätere Netzwerksgründung, zum Beispiel in Bereichen der Daseinsvorsorge, basiert natürlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. So wie man das bei Genossenschaftsgründungen schon lange verfolgen kann. Da weiß jeder der Anteilseigner vorher, worauf er sich einlässt. Und nur, weil ihn die Ziele und Methoden der jeweiligen Genossenschaft so überzeugen, macht er da mit. Also echt nix für dichRealist2014 hat geschrieben:(05 May 2017, 12:10)
Es bleibt dabei
diese "Vorstellungen/Visionen" setzen voraus, das DIEJENIGEN, die IHR Kapital unternehmerisch investieren- da "mitspielen"
was geschieht denn, wenn DIE das nun NICHT wollen?
erzähl mal...
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
WARUM ist das dann HEUTE nicht schon viel weiter verbreitet?Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 12:19)
Die Genossenschaftsgründung und auch die spätere Netzwerksgründung, zum Beispiel in Bereichen der Daseinsvorsorge, basiert natürlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. So wie man das bei Genossenschaftsgründungen schon lange verfolgen kann. Da weiß jeder der Anteilseigner vorher, worauf er sich einlässt. Und nur, weil ihn die Ziele und Methoden der jeweiligen Genossenschaft so überzeugen, macht er da mit. Also echt nix für dich
Speziell im OSTEN- wo es doch so viele , arme , ausgebeutete "Niedriglöhner" gibt...
WAS hindert EUCH dran- diese OST-Genossenschaften zu gründen?
Speziell in DEN Branchen:
"Die Wirtschaftszweige mit den höchsten Anteilen an Niedriglohnbeziehern waren dabei Taxiunternehmen (87,0 Prozent), Friseur- und Kosmetiksalons (85,6 Prozent) sowie das Reinigungsgewerbe (81,5 Prozent). Aber auch in Restaurants, Cafés und Gaststätten (77,3 Prozent), in Wäschereien und chemischen Reinigungen (73,6 Prozent) sowie in Kinos (73,5 Prozent) gab es besonders viele Beschäftigte mit Niedriglohn."
Zuletzt geändert von Realist2014 am Fr 5. Mai 2017, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Genossenschaften sind kein "Wirtschaftsmodell" und werden auch keins. Es gibt Wirtschaftsformen und die sind Substidenzwirtschaft, Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft und Hybridformen aus beiden.Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 11:40)
Na ja, bei dir heißt es "Wäre das eine Rechtsform für die Zukunft?", aber angeschoben hatte ich diese ganze Diskussion im Kommunismus-Strang. Du hast sie lediglich ausgegliedert und nen eigenen Thread eröffnet, was ich gut finde. Und für mich lautet dein Thema eben leicht umformuliert "Könnte die Genossenschaft bzw. ein Netzwerk aus Genossenschaften ein Wirtschaftsmodell der Zukunft sein?", was ja die Rechtsform einschließen würde. Da sehe ich erstmal kein Problem.
Reine Zentralverwaltungswirtschaft funktiuoniert nicht, das hat die Realität bewiesen und beweist sie gegenwärtig wieder.
Zentralverwaltungswirtschaft ist zu starr, zu unflexibel. Zur Substidenzwirtschaft wird niemand zurückkehren wollen, bleibt also nur irgendeine "modifizierte" Form der Marktwirtschaft übrig.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 12:19)
Die Genossenschaftsgründung und auch die spätere Netzwerksgründung, zum Beispiel in Bereichen der Daseinsvorsorge, basiert natürlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. D
in der Daseinsvorsorge arbeiten keine Niedriglöhner...
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Also geht es gar nicht so sehr um die konkrete Form des einzelnen Unertnehmens, wie ich ja schon vermutete, ... sondern um das "Netzwerk" zwischen den Betrieben, Genossenschaften usw.Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 11:15)
Darum geht es im Moment gar nicht, ob nun jemand eine Genossenschaft gründen kann oder will oder nicht. Das Thema lautet: Könnte das Genossenschaftsmodell ein Wirtschaftsmodell der Zukunft sein? Da geht es nicht um das schlichte Gründen einer "PGH Frohe Zukunft" , sondern um ein größeres Genossenschaftsnetzwerk.
Gewissermaßen ein großes gesellschaftumspannendes Kartell, bis am Ende idealerweise keinerlei Wettbewerb (Konkurrenz) mehr zwischen den Teilen stattfindet und sich alle lieb haben. Niemand kann mehr existentiell scheitern, weil alle "Netzwerk" sind. Der existentielle Druck entfällt. Und es geht auch nicht mehr um persönlichen, partiellen Gewinn, sondern man lebt für das "Netzwerk".
Das ist ja nun alles nichts Neues, sondern wiederum das, was man jahrzehntelang im Realosozialismus der DDR versuchte zu verwirklichen, mit entspechend großen Problemen in der tatsächlichen Praxis, die so ein Ansatz mit sich bringt. Da gab es ja auch Genossenschaften wie die LPGs, PGHs, die Konsumgenosschenschaften und ein alles umspannendes "Netzwerk" gab es auch. Nannte sich "Staat", mit "Subnetzen" wie Bezirke und Kreise.
Zurück in die Zunkunft ... oder so.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
BlueMonday hat geschrieben:(05 May 2017, 13:31)
Also geht es gar nicht so sehr um die konkrete Form des einzelnen Unertnehmens, wie ich ja schon vermutete, ... sondern um das "Netzwerk" zwischen den Betrieben, Genossenschaften usw.
Gewissermaßen ein großes gesellschaftumspannendes Kartell, bis am Ende idealerweise keinerlei Wettbewerb (Konkurrenz) mehr zwischen den Teilen stattfindet und sich alle lieb haben. Niemand kann mehr existentiell scheitern, weil alle "Netzwerk" sind. Der existentielle Druck entfällt. Und es geht auch nicht mehr um persönlichen, partiellen Gewinn, sondern man lebt für das "Netzwerk".
Das ist ja nun alles nichts Neues, sondern wiederum das, was man jahrzehntelang im Realosozialismus der DDR versuchte zu verwirklichen, mit entspechend großen Problemen in der tatsächlichen Praxis, die so ein Ansatz mit sich bringt. Da gab es ja auch Genossenschaften wie die LPGs, PGHs, die Konsumgenosschenschaften und ein alles umspannendes "Netzwerk" gab es auch. Nannte sich "Staat", mit "Subnetzen" wie Bezirke und Kreise.
Zurück in die Zunkunft ... oder so.
Eben
man merkt, dass einige hier, wenn sie den "pösen Kapitalismus" anprangern, eigentlich ein "Problem" mit der Wettbewerbsgesellschaft haben...
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Dem sind aber - zu recht - sehr hohe Hürden gesetzt und es ist eine absolute Ausnahme.Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 11:33)
Erstens dürfte dir nicht entgangen sein, dass die drei lachenden Smileys einen Witz markierten Und zweitens gibt es das Grundgesetz auch durchaus her, dass es unter besonderen Bedingungen auch Enteignungen geben kann. Stichwort: Allgemeinwohl
Zitat:
Enteignung
Entziehung des Eigentums an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder sonstigen Vermögensrechten durch staatlichen Hoheitsakt. Die E. soll dazu dienen, die entzogene Sache zum Wohl der Allgemeinheit einem anderen, als höherwertig geltenden Verwendungszweck zuzuführen. Sie ist von der Einziehung (Konfiskation) und der Sozialisierung (Vergesellschaftung) zu unterscheiden.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... enteignung
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Realist2014 hat geschrieben:(05 May 2017, 12:40)
WARUM ist das dann HEUTE nicht schon viel weiter verbreitet?
Speziell im OSTEN- wo es doch so viele , arme , ausgebeutete "Niedriglöhner" gibt...
WAS hindert EUCH dran- diese OST-Genossenschaften zu gründen?
Speziell in DEN Branchen:
"Die Wirtschaftszweige mit den höchsten Anteilen an Niedriglohnbeziehern waren dabei Taxiunternehmen (87,0 Prozent), Friseur- und Kosmetiksalons (85,6 Prozent) sowie das Reinigungsgewerbe (81,5 Prozent). Aber auch in Restaurants, Cafés und Gaststätten (77,3 Prozent), in Wäschereien und chemischen Reinigungen (73,6 Prozent) sowie in Kinos (73,5 Prozent) gab es besonders viele Beschäftigte mit Niedriglohn."
Sinnvoll wäre es, wenn eine Genossenschaft nicht nur Dienstleistungen feilbietet.
Dienstleistungen sind ja nur eine Ergänzung, sozusagen das Sahnehäubchen auf einer gutgehenden Ökonomie.
Dienstleistungen sind arbeitsintensiv, also eine potenzielle Armutsfalle, wohingegen Warenproduktion kapitalintensiv ist und damit potenziell besser bezahlt.
Richtig wäre die Kombination von beidem, um Quersubventionen zu ermöglichen.
Idealerweise müßten die Taxifahrer ihre Daimlers selber herstellen, oder die Friseusen ihre Kämme und Scheren.
Oder sie bauen Kooperationsverträge auf.
Die Genossenschafter müssen Eigentümer ihrer Produktionsmittel und ihrer Produktionsstätten werden und das kostet wohl erstmal Einstand.
Daran führt kein Weg vorbei.
Wie das kreditiert, oder debitiert werden soll, wird die eigentliche Existenzfrage jeder Genossenschaft.
Kapitaleinsammelstrategien müssen die Genossenschafter ablehnen, weil Aktiengesellschaften ihrer Meinung nach kapitalistischer Wildwuchs sind und Renditeerwartungen, oder gar Dividenden, das Feindbild an sich.
Sollten die Genossenschaftler das, wider Erwarten, irgendwann intern geklärt haben, dürfen sie, wie jedes Unternehmen, an ihrer Marktführerschaft arbeiten.
Ein Unternehmer, ohne den Willen zur Marktführerschaft, ist kein Unternehmer.
Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Quersubventionen als wirtschaftliches Rezept.unity in diversity hat geschrieben:(05 May 2017, 19:11)
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Sinnvoll wäre es, wenn eine Genossenschaft nicht nur Dienstleistungen feilbietet.
Dienstleistungen sind ja nur eine Ergänzung, sozusagen das Sahnehäubchen auf einer gutgehenden Ökonomie.
Dienstleistungen sind arbeitsintensiv, also eine potenzielle Armutsfalle, wohingegen Warenproduktion kapitalintensiv ist und damit potenziell besser bezahlt.
Richtig wäre die Kombination von beidem, um Quersubventionen zu ermöglichen.
Idealerweise müßten die Taxifahrer ihre Daimlers selber herstellen, oder die Friseusen ihre Kämme und Scheren.
Oder sie bauen Kooperationsverträge auf.
Die Genossenschafter müssen Eigentümer ihrer Produktionsmittel und ihrer Produktionsstätten werden und das kostet wohl erstmal Einstand.
Daran führt kein Weg vorbei.
Wie das kreditiert, oder debitiert werden soll, wird die eigentliche Existenzfrage jeder Genossenschaft.
Kapitaleinsammelstrategien müssen die Genossenschafter ablehnen, weil Aktiengesellschaften ihrer Meinung nach kapitalistischer Wildwuchs sind und Renditeerwartungen, oder gar Dividenden, das Feindbild an sich.
Sollten die Genossenschaftler das, wider Erwarten, irgendwann intern geklärt haben, dürfen sie, wie jedes Unternehmen, an ihrer Marktführerschaft arbeiten.
Ein Unternehmer, ohne den Willen zur Marktführerschaft, ist kein Unternehmer.
Dadurch erhöht sich die Chancengleichheit.
Die Chance, dass alle gleichzeitig Pleite machen.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Abwarten.jorikke hat geschrieben:(05 May 2017, 19:32)
Quersubventionen als wirtschaftliches Rezept.
Dadurch erhöht sich die Chancengleichheit.
Die Chance, dass alle gleichzeitig Pleite machen.
Den Genossenschaftern wird bestimmt etwas einfallen.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Eben!jorikke hat geschrieben:(05 May 2017, 19:32)
Quersubventionen als wirtschaftliches Rezept.
Dadurch erhöht sich die Chancengleichheit.
Die Chance, dass alle gleichzeitig Pleite machen.
Quersubventionierung kann man nur kurzzeitig durchhalten, wenn dadurch ein anderes, wichtiges Ziel erreicht werden kann.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Das waren keine normalen Pleiten sondern kriminelle .Genossenschaften werden in ihrer Entscheidung durch zu viele Köche gebremst .Dampflok94 hat geschrieben:(04 May 2017, 18:31)
Pleiten sind bei keiner Gesellschaftsform ausgeschlossen. Was soll also dieser Hinweis?
Und was aus der DDR vom Markt verschwunden ist,sollte bekannt sein. Hat mit der Rechtsform auch nix zu tun.
Soll nicht heißen das Genossenschaften grundsätzlich nicht richtig sind .Diese als die Beste aller Gesellschaftsformen zu preisen ist allerdings
bisschen viel .
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Genossenschaften wurden im 19. Jahrhundert als Bankenersatz erfunden, weil Menschen ohne Familienbesitz damals überhaupt keine Kredite bekamen. Eine Wohnungsbaugenossenschaft muss zuerst etwa 30% Eigenkapital durch Einsammeln bilden, um dann einen Kredit bei der Bank bekommen zu können. Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft in München konnten vermögende Genossen bisher Kredite gegen Zinsen geben, was aber wegen Basel III nur noch eingeschränkt möglich ist. Ohne Beschränkung erlaubt ist es dem schon wohnenden Genossen aber, zusätzliche Anteile zu erwerben, für die man eine Art Dividende in Form von einem geringerem Nutzungsgeld für die zugeteilte Wohnung bekommt. So entsteht auch Eigenkapital für neue Bauprojekte. Für den Bau von mindestens 30% Sozialwohnungen pro Bauprojekt gibt die Stadt den Wohnungsbaugenossenschaften stadteigene Grundstücke billiger zum Kauf an, was ebenfalls Eigenkapital spart, weil ja die Bank das Grundstück mit einem höheren Marktwert ansetzen kann. Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.unity in diversity hat geschrieben:(05 May 2017, 19:11)
Kapitaleinsammelstrategien müssen die Genossenschafter ablehnen, weil Aktiengesellschaften ihrer Meinung nach kapitalistischer Wildwuchs sind und Renditeerwartungen, oder gar Dividenden, das Feindbild an sich.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Selbst wenn dem so war, auch das ist nicht von der Rechtsform abhängig.Positiv Denkender hat geschrieben:(05 May 2017, 23:16)
Das waren keine normalen Pleiten sondern kriminelle .
Warum sollte dem so sein? Eine Genossenschaft hat ihre Gremien. Sie am ehesten mit einer Aktiengesellschft zu vergleichen. Die hat ggf. auch sehr viele Miteigentümer, ohne daß dies stört.Genossenschaften werden in ihrer Entscheidung durch zu viele Köche gebremst .
Da gebe ich dir doch sofort recht.Soll nicht heißen das Genossenschaften grundsätzlich nicht richtig sind .Diese als die Beste aller Gesellschaftsformen zu preisen ist allerdings bisschen viel.
Habe ich im übrigen auch nie behauptet.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
RichtigWähler hat geschrieben:(06 May 2017, 07:44)
Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.
Drüben im Walde kängt ein Guruh - Warte nur balde kängurst auch du. Joachim Ringelnatz
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
tja- und DESWEGEN werden diejenigen mit VIEL Kapital sich niemals daran beteiligen- oder eine derartige "Unternehmensform" wählen...
schon gar keine UNTERNEHMER ....
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 07:44)
Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.
Warst Du selbst schon einmal ein richtiger Unternehmer, oder berätst Du nur Unternehmer?Realist2014 hat geschrieben:(06 May 2017, 12:42)
tja- und DESWEGEN werden diejenigen mit VIEL Kapital sich niemals daran beteiligen- oder eine derartige "Unternehmensform" wählen...
schon gar keine UNTERNEHMER ....
In unserer Wohnungsbaugenossenschaft gibt es einige Leute, die würden Deine Behauptung als Provokation auffassen.
Seit wann ist man nur ein Unternehmer, wenn man viel Kapital aufwendet?
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Meine Aussage bezieht sich auf "normale" Unternehmen.Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:03)
Warst Du selbst schon einmal ein richtiger Unternehmer, oder berätst Du nur Unternehmer?
In unserer Wohnungsbaugenossenschaft gibt es einige Leute, die würden Deine Behauptung als Provokation auffassen.
Seit wann ist man nur ein Unternehmer, wenn man viel Kapital aufwendet?
Wohnungsbaugenossenschaften sind ein völlig eigenes Thema
Aber du kannst ja gerne mal Unternehmen anführen, wo die Kapitalmehrheit NICHT auch die Entscheidungsmehrheit hat ...
Den letzten Satz hast du wohl falsch verstanden. Das war in die Richtung zum Bsp. Handwerksbetrieb gedacht. Da wird der "Meister" SEIN Unternehmen ganz sicher NICHT als "Genossenschaft" mit seinen Gesellen "konstruieren" , wenn ER 90% des Kapitals hat...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.Realist2014 hat geschrieben:(06 May 2017, 15:10)
Meine Aussage bezieht sich auf "normale" Unternehmen.
Wohnungsbaugenossenschaften sind ein völlig eigenes Thema
Aber du kannst ja gerne mal Unternehmen anführen, wo die Kapitalmehrheit NICHT auch die Entscheidungsmehrheit hat ...
Den letzten Satz hast du wohl falsch verstanden. Das war in die Richtung zum Bsp. Handwerksbetrieb gedacht. Da wird der "Meister" SEIN Unternehmen ganz sicher NICHT als "Genossenschaft" mit seinen Gesellen "konstruieren" , wenn ER 90% des Kapitals hat...
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
nöWähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:19)
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.
das sind alles KEINE Eigentümergeführten Unternehmen ( was man NORMALERWEISE darunter versteht...)
Sondern Unternehmen ( Genossenschaft..) , wo sich die "Genossen" mit Kapital beteiligt haben - aus den unterschiedlichsten Gründen.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Es gilt das one man, one vote Prinzip.Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:19)
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.
Wenn die Mehrheit Unsinn beschließt, müßte man sein Kapital rausziehen können.
Ob das so ganz einfach ist?
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Die Mitbestimmung in einer Genossenschaft ist an die Mitgliedschaft geknüpft, nicht daran, dass man Arbeitnehmer einer Genossenschaft ist.Selina hat geschrieben:(05 May 2017, 12:02)
Nö, mit Uneigennützigkeit und Selbstlosigkeit hat das Genossenschaftsmodell nichts zu tun. Wie schon oft gesagt, geht es um mehr Wirtschaftsdemokratie, um Mitbestimmung der Arbeitnehmer/Genossenschafter/Mitglieder.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Gute Beschreibung. Genau so sind meine Großeltern in den 20. Jahren zu ihrem Häuschen gekommen.Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 07:44)
Genossenschaften wurden im 19. Jahrhundert als Bankenersatz erfunden, weil Menschen ohne Familienbesitz damals überhaupt keine Kredite bekamen. Eine Wohnungsbaugenossenschaft muss zuerst etwa 30% Eigenkapital durch Einsammeln bilden, um dann einen Kredit bei der Bank bekommen zu können. Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft in München konnten vermögende Genossen bisher Kredite gegen Zinsen geben, was aber wegen Basel III nur noch eingeschränkt möglich ist. Ohne Beschränkung erlaubt ist es dem schon wohnenden Genossen aber, zusätzliche Anteile zu erwerben, für die man eine Art Dividende in Form von einem geringerem Nutzungsgeld für die zugeteilte Wohnung bekommt. So entsteht auch Eigenkapital für neue Bauprojekte. Für den Bau von mindestens 30% Sozialwohnungen pro Bauprojekt gibt die Stadt den Wohnungsbaugenossenschaften stadteigene Grundstücke billiger zum Kauf an, was ebenfalls Eigenkapital spart, weil ja die Bank das Grundstück mit einem höheren Marktwert ansetzen kann. Der entscheidende Unterschied zur Aktiengesellschaft ist aber, dass unabhängig von der Anzahl der Anteile an der Genossenschaft jeder Genosse mit nur einer Stimme in der Jahresversammlung stimmberechtigt ist. Es ist also mehr demokratische Mitbestimmung bei dieser Rechtsform möglich.
Da die Bedingungen und der allgemeine Wohlstand sich geändert haben, hat sich auch die Sinnhaftigkeit von Genossenschaften verändert.
Dort, wo harter Konkurrenzdruck herrscht scheinen sie auf dem Rückzug zu sein, wo es mehr auf Seriosität und Sicherheit sowie Transparenz ankommt, kommunale Sparkassen u.Ä., auch, wo vorhanden kommunale Bauträger, scheinen sie mir nach wie vor sinnvoll zu sein. Nun bin ich alles anderes als mit dem Thema richtig vertraut. Die Fragestellung, Genossenschaften, auf welchen Gebieten haben sie Vorteile, hätte möglicherweise dazu geführt diese Aspekte in der Diskussion ein wenig zu klären.
Die Erwartung, Genossenschaften könnten zukünftig den Zusammenhalt im weitesten Sinn fördern, eine Art sozialer Kitt, scheint mir aber überzogen zu sein.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Wähler hat geschrieben:(06 May 2017, 15:19)
Für ein großes Industrieunternehmen mag die Rechtsform Genossenschaft nicht die richtige sein. Aber es gibt Bankgenossenschaften, Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Energiegenossenschaften und andere in Deutschland. Das sind für mich alles normale Unternehmen mit richtigen Unternehmern.
Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft bekommt man sein Kapital nach 1 Jahr zurück, verliert aber natürlich das Wohnrecht. In anderen Genossenschaftsverträgen gibt es wohl ähnliche Regelungen. Allerdings sollte eine Kündigung immer nur eine Notlösung sein, da sie dem Nachhaltigkeitsgedanken widerspricht. Die Vorteile einer Wohnungsbaugenossenschaft kommen mietmäßig - heißt hier Nutzungsgebühr - erst langfristig zum Tragen.unity in diversity hat geschrieben:(06 May 2017, 17:18)
Es gilt das one man, one vote Prinzip.
Wenn die Mehrheit Unsinn beschließt, müßte man sein Kapital rausziehen können.
Ob das so ganz einfach ist?
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Die Verzahnung ist der Punkt, es muss alles zum Kreislauf als Kreislauf passen, sonst unterminiert sich das system irgendwann, aber eigentlich auch nicht, weil dann Einzelpersonen die Verantwortung tragen und suchen MÜSSEN.unity in diversity hat geschrieben:(05 May 2017, 19:11)
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Kapitaleinsammelstrategien müssen die Genossenschafter ablehnen, weil Aktiengesellschaften ihrer Meinung nach kapitalistischer Wildwuchs sind und Renditeerwartungen, oder gar Dividenden, das Feindbild an sich.
Sollten die Genossenschaftler das, wider Erwarten, irgendwann intern geklärt haben, dürfen sie, wie jedes Unternehmen, an ihrer Marktführerschaft arbeiten.
Ein Unternehmer, ohne den Willen zur Marktführerschaft, ist kein Unternehmer.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Occham hat geschrieben:(11 May 2017, 13:51)
Die Verzahnung ist der Punkt, es muss alles zum Kreislauf als Kreislauf passen, sonst unterminiert sich das system irgendwann, aber eigentlich auch nicht, weil dann Einzelpersonen die Verantwortung tragen und suchen MÜSSEN.
schwurbel blubber zwitscher...
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Du scheinst diesen Post auch nicht verstanden zu haben
Ich habe es mir aber erspart, darauf zu antworten
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Wäre es so, würden alle Genossenschaften in Deutschland verboten sein, da ihre Wirtschaftlichkeit zwingende Vorschrift ist. Zwar können Genossenschaften in Krise geraten und temporär geringere Erträge als Aufwand schreiben, aber wenn das Wirtschaftlichkeitsprinzip generell gebrochen wäre, müssten sie sich auflösen oder würden von Kontrollbehörde aufgelöst werden.Senexx hat geschrieben: Genossenschaften sind eine ineffiziente Gesellschaftsform
Unabhängig von der deutschen Rechtslage ist die Annahme der Wirtschaftlichkeit (Effizienz) selbstverständlich Antrieb für Gründer und Beitreter jeder Genossenschaft und wird selten enttäuscht.
Grundsätzlich genügen mir die formalen Mitentscheidungsmöglichkeiten, die das Deutsche Genossenschaftsrecht einräumt auch nicht. Jegliche Verwaltungsmacht - und die entsteht ja zum Beispiel durch Vorstandswahlen - birgt die Gefahr des Missbrauchs, Schlamperei, Übervorteilung, Eigennutz gegen die Gemeinschaft usw. Immerhin müssen sich die Verantwortlichen zur Entlastung regelmäßig in Rechenschaft bewegen, auch wenn das wegen Informationsdefiziten der Nichtbeteiligten selten zu ernsthaften Nachfragen führt.Senexx hat geschrieben: in der nach kurzer Zeit wenige Kungler das Ruder in der Hand halten.
Dieses Problem der Entfremdung von Verwaltung (samt sich dynamisch entwickelnder Eigeninteressen) und Masse der Eigentümer ist aber kein spezielles von Genossenschaften und damit auch kein Argument gegen sie. Vielmehr inhärente Aufforderung zur Suche nach Besserem. Besseren Formen der Mitbestimmung und besseren Formen der Kontrolle. Und das nicht nur bei Unternehmen, sondern allen gesellschaftlichen Dingen, insbesondere der politischen Mitbestimmung in der Gesamtgesellschaft.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
So sympathisch Deine Abwehr der Begriffsgleichsetzung "Gewinnmaximierung" für Ziele der Genossenschaft ist, so misslungen ist sie. Das liegt an Deiner Fehlverwendung des Begriffs "Nutzen". Dieser Begriff steht in verschiedenen Theorieansätzen als quantifizierbares "Ding"", was wissenschaftlicher Unfug ist. Alles, was den Nutzen in irgendeiner Weise als Maß verdächtigt, ist unbrauchbar. Dazu gehören Nutzenschule, Grenznutzen, Gossensches Gesetz, Erwartungsnutzen, Nutzentheorie, Equimarginalprinzip usw.Unité 1 hat geschrieben:(02 May 2017, 23:02)
Bei Genossenschaften versucht der Konsument einen Nutzen zu realisieren, nicht ihn zu maximieren.
Nutzen ist Gebrauchszweck/ Gebrauchswert. Dieser jedoch ist nicht quantifizierbar!
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Zwar halte ich die von dir zitierte Aussage bzgl. der Ineffizienz von Genossenschaften auch für völligen Nonsens. Aber deine Antwort erstaunt mich auch. Welche Vorschrift soll das sein, die Wirtschaftlichkeit zwingend macht? Und welche Kontrollbehörde sollte Unternehmen wegen Unwirtschaftlichkeit auflösen können?theoretiker hat geschrieben:(16 Jul 2018, 10:17)
Wäre es so, würden alle Genossenschaften in Deutschland verboten sein, da ihre Wirtschaftlichkeit zwingende Vorschrift ist. Zwar können Genossenschaften in Krise geraten und temporär geringere Erträge als Aufwand schreiben, aber wenn das Wirtschaftlichkeitsprinzip generell gebrochen wäre, müssten sie sich auflösen oder würden von Kontrollbehörde aufgelöst werden.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Solche Behauptungen gehören zum Rüstzeug derjenigen, die hier eine geheime Kontrolle durch finstere Mächte suggerieren, sprich, eine heimliche Diktatur zeigen wollen.Dampflok94 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 11:18)
Zwar halte ich die von dir zitierte Aussage bzgl. der Ineffizienz von Genossenschaften auch für völligen Nonsens. Aber deine Antwort erstaunt mich auch. Welche Vorschrift soll das sein, die Wirtschaftlichkeit zwingend macht? Und welche Kontrollbehörde sollte Unternehmen wegen Unwirtschaftlichkeit auflösen können?
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Ich schrieb nicht, dass allgemein "Unternehmen" das Problem haben, sondern Genossenschaften. Unternehmen, die keine Genossenschaften sind, können im Prinzip ihre Geschäftstätigkeit bis zum bitteren Untergang gestalten, solange sie damit keine Insolvenzverschiebung, illegale Steuergeschäfte oder andere rechtswidrige Inhalte vollziehen.
Bei Genossenschaften sieht das anders aus. Ihr Zweck ist schon im §1, Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes (Wesen der Genossenschaft) unabänderbar vordefiniert.
https://dejure.org/gesetze/GenG
Der "gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb" ist dort als Förder-Grundlage für "den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange" benannt.
Es steht außer Frage, dass dieser Zweck nur bei Wirtschaftlichkeit des "gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs" dauerhaft erfüllt werden kann.
Deshalb bezieht sich der § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde Absatz 1 auch genau auf die Erfüllung des Zwecks, bzw. Nichterfüllung des Zwecks. Dieser Paragraph klärt auch Deine zweite Frage nach zustämdiger Behörde. Es ist das Landgericht durch seine Ankläger/ Antragsteller.
Es ist eine Besonderheit, die es für andere Unternehhmensformen nicht gibt. Hier zum Beispiel die Gesetzlage für Aktiengesellschaften
https://dejure.org/gesetze/AktG
und die Gesetzlage für GmbHs
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/62.html
Man wird dort nichts dergleichen, wie den §81 des Genossenschaftsgesetzes finden.
Weil das wenig bekannt ist, bin ich Dir auch nicht für Deine Bewertung als "völliger Nonsens" böse. Es wäre nur schön, sich vor solchen Statements mit der Materie zu beschäftigen. Diese Bitte gilt gleichzeitig an die Adresse von zollagent, der dahinter eine VT zu erkennen glaubte.
Nein, einfach nur die Gesetzlage.
Warum sich der Staat bei Genossenschaften ein besonderes Auflösungsrecht bei Ineffizienz gesichert hat, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht hielt er diese Eigentümer für besonders schutzbedürftig oder einfach für zu blöd, selbst auf ihre wirtschaftlichen Interessen zu achten.
Bei Genossenschaften sieht das anders aus. Ihr Zweck ist schon im §1, Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes (Wesen der Genossenschaft) unabänderbar vordefiniert.
https://dejure.org/gesetze/GenG
Der "gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb" ist dort als Förder-Grundlage für "den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange" benannt.
Es steht außer Frage, dass dieser Zweck nur bei Wirtschaftlichkeit des "gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs" dauerhaft erfüllt werden kann.
Deshalb bezieht sich der § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde Absatz 1 auch genau auf die Erfüllung des Zwecks, bzw. Nichterfüllung des Zwecks. Dieser Paragraph klärt auch Deine zweite Frage nach zustämdiger Behörde. Es ist das Landgericht durch seine Ankläger/ Antragsteller.
Es ist eine Besonderheit, die es für andere Unternehhmensformen nicht gibt. Hier zum Beispiel die Gesetzlage für Aktiengesellschaften
https://dejure.org/gesetze/AktG
und die Gesetzlage für GmbHs
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/62.html
Man wird dort nichts dergleichen, wie den §81 des Genossenschaftsgesetzes finden.
Weil das wenig bekannt ist, bin ich Dir auch nicht für Deine Bewertung als "völliger Nonsens" böse. Es wäre nur schön, sich vor solchen Statements mit der Materie zu beschäftigen. Diese Bitte gilt gleichzeitig an die Adresse von zollagent, der dahinter eine VT zu erkennen glaubte.
Nein, einfach nur die Gesetzlage.
Warum sich der Staat bei Genossenschaften ein besonderes Auflösungsrecht bei Ineffizienz gesichert hat, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht hielt er diese Eigentümer für besonders schutzbedürftig oder einfach für zu blöd, selbst auf ihre wirtschaftlichen Interessen zu achten.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Ich nehme an, Du meinst mich mit dem völligen Nonsens. Lies noch mal nach. Das hat sich nicht auf deinen Beitrag bezogen.theoretiker hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:38)
Weil das wenig bekannt ist, bin ich Dir auch nicht für Deine Bewertung als "völliger Nonsens" böse. Es wäre nur schön, sich vor solchen Statements mit der Materie zu beschäftigen. Diese Bitte gilt gleichzeitig an die Adresse von zollagent, der dahinter eine VT zu erkennen glaubte.
Und nein, wirtschaftliche Ineffizienz ist nicht der Grund um den § 81 GenG zu ziehen. Da dürfte dann eher im Falle des Falles der § 81a GenG ziehen. Denn das ist dann die Folge.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Der Inhalt des §81a findet sich auch bei anderen Unternehmensformen.Dampflok94 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 13:17)
Und nein, wirtschaftliche Ineffizienz ist nicht der Grund um den § 81 GenG zu ziehen. Da dürfte dann eher im Falle des Falles der § 81a GenG ziehen. Denn das ist dann die Folge.
§80 GenG jedoch ist inhaltlich recht exklusiv, es braucht zur Auflösung keine drohende oder eingetretene Insolvenz.
Es sind bei §80 zwei Gründe angegeben und der eine ist die Nichterfüllung des Zweckes. Da der Zweck durch dauernde Unwirtschaftlichkeit immer unerfüllbar ist, leitet sich die Zugriffsmöglichkeit des §81 ab.
Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Genossenschaften können die Förderung der Mitglieder durch Leistung des materiellen Inhaltes bewerkstelligen. Die diversen Zeitungsgenossenschaften haben teilweise über erhebliche Zeiten Verluste geschrieben (taz, jw) ohne deshalb aufgelöst zu sein. Sie haben neue Anteile einwerben können. Es gibt auch Genossenschaften mit Nachschusspflicht.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Bis vor wenigen Jahren war die Nachschußpflicht sogar zwingend. War aber im Normalfall begrenzt. Das hat man geändert, um die Gründung von Genossenschaften attraktiver zu gestalten. Es gab (und gibt?) sogar Genossenschaften mit unbegrenzter Nachschußpflicht. Sprich die Genossen haften mit ihrem gesamten vermögen. Ist theoretisch noch immer möglich. Ob es aber eine solche Genossenschaft noch gibt ist mir nicht bekannt.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(09 Aug 2018, 06:28)
Genossenschaften können die Förderung der Mitglieder durch Leistung des materiellen Inhaltes bewerkstelligen. Die diversen Zeitungsgenossenschaften haben teilweise über erhebliche Zeiten Verluste geschrieben (taz, jw) ohne deshalb aufgelöst zu sein. Sie haben neue Anteile einwerben können. Es gibt auch Genossenschaften mit Nachschusspflicht.
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Re: Genossenschaften - Die Rechtsform der Zukunft?
Das hat schon seinen Sinn. Es gibt ja auch Genossenschaften, die überwiegend keine natürlichen Personen sondern Körperschaften als Mitglied haben.Dampflok94 hat geschrieben:(09 Aug 2018, 09:46)
Bis vor wenigen Jahren war die Nachschußpflicht sogar zwingend. War aber im Normalfall begrenzt. Das hat man geändert, um die Gründung von Genossenschaften attraktiver zu gestalten. Es gab (und gibt?) sogar Genossenschaften mit unbegrenzter Nachschußpflicht. Sprich die Genossen haften mit ihrem gesamten vermögen. Ist theoretisch noch immer möglich. Ob es aber eine solche Genossenschaft noch gibt ist mir nicht bekannt.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson