Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

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Orwellhatterecht
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Positiv Denkender hat geschrieben:(27 Apr 2017, 17:01)

Ohrwell dein Leiden auf Grund angeblich zu hoher Managergehälter muss ja enorm sein .
Da habe ich es besser .Ich weiß weder ich noch ein Mitarbeiter eines Unternehmens noch der Staat hätte einen Cent mehr würde ,man die
Gehälter begrenzen . Steuerlich ist das wurscht .


Das, was Du und auch ein anderer hier als "Leiden" bezeichnet, ist der Zustand aktiver Wahrnehmung, immun gegen Nebel und Verniedlichung. Es wäre wünschenswert, mehr Menschen hätten dieses "Leiden", dann gäbe es möglicherweise auch ein klein wenig weniger Hochmut.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(27 Apr 2017, 19:37)

Das, was Du und auch ein anderer hier als "Leiden" bezeichnet, ist der Zustand aktiver Wahrnehmung, immun gegen Nebel und Verniedlichung. Es wäre wünschenswert, mehr Menschen hätten dieses "Leiden", dann gäbe es möglicherweise auch ein klein wenig weniger Hochmut.
Ach was, bloß nicht aufregen! Das Thema war wichtig genug, um im Bundeskabinett diskutiert zu werden. Da wird man sich auch gestritten haben... und irgendwann ist der Druck des Wahlvolks groß genug, daß da auch Maßnahmen folgen. Solche Auffassungen sind doch nicht in Stein gemeißelt!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(27 Apr 2017, 20:50)

Ach was, bloß nicht aufregen! Das Thema war wichtig genug, um im Bundeskabinett diskutiert zu werden. Da wird man sich auch gestritten haben... und irgendwann ist der Druck des Wahlvolks groß genug, daß da auch Maßnahmen folgen. Solche Auffassungen sind doch nicht in Stein gemeißelt!
Es wird diskutiert, weil die öffentliche Meinung will, dass es diskutiert wird. Die Möglichkeit einer rechtlichen Umsetzung sehe ich ehrlich gesagt nicht. Hier würde der Staat seine Aufgaben und Kompetenzen deutlich überschreiten. Also wir es letztendlich bei einem Lippenbekenntnis bleiben oder sich auf die Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit beschränken (selbst das sehe ich skeptisch), was aber letztendlich an den Gehältern überhaupt nichts ändern wird.

Dieser Artikel hier ist schon etwas älter, fast aber die rechtliche Thematik ganz gut zusammen.

https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_akt ... elter.html
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Boracay »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(27 Apr 2017, 19:35)

Stimmt, da haben es dagegen die Mitarbeiter schon wesentlich schwerer, wenn die Manager Mist bauen, sind vor allem sie es, die gehen dürfen und n i c h t in ein sanftes, gefedertes Kissen fallen.
Ja genau.

In welchem Unternehmen verdienen denn die Manager Millionen? Siemens? VW?

Wenn man da als einfacher Arbeiter (die verdienen dort immer noch 70k€ im Jahr) entlassen wird, dann heit es Jackpot. Da rattert die Kasse und Hundertausende an Abfindung werden fällig. Meine Schwester hat letztens 90k€ bekommen + nochmals 5k€ für jedes Kind. Die Voraussetzung war nur dass sie freiwillig geht. Bei einer richtigen Entlassung wäre mehr als das doppelte drin gewesen.

Wahnsinn was sich die pösen pösen Konzerne da so leisten. Wahre Ausbeuter sind das.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(27 Apr 2017, 21:28)

Es wird diskutiert, weil die öffentliche Meinung will, dass es diskutiert wird. Die Möglichkeit einer rechtlichen Umsetzung sehe ich ehrlich gesagt nicht. Hier würde der Staat seine Aufgaben und Kompetenzen deutlich überschreiten. Also wir es letztendlich bei einem Lippenbekenntnis bleiben oder sich auf die Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit beschränken (selbst das sehe ich skeptisch), was aber letztendlich an den Gehältern überhaupt nichts ändern wird.

Dieser Artikel hier ist schon etwas älter, fast aber die rechtliche Thematik ganz gut zusammen.

https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_akt ... elter.html
Diese Rechtslage glaube ich Ihnen unbesehen. Nur ist auch das Recht nicht in Stein gemeißelt. Wenn der Ärger groß genug ist, dann wird auch geltendes Recht geändert. Aber ich finde es auch ganz in Ordnung, daß man unser Recht nicht kurz 'mal eben nach Lust und Laune ändern kann. Dazu muß schon erheblicher gesellschaftlicher Druck entstanden sein.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:08)

Diese Rechtslage glaube ich Ihnen unbesehen. Nur ist auch das Recht nicht in Stein gemeißelt. Wenn der Ärger groß genug ist, dann wird auch geltendes Recht geändert. .
Es geht weniger um Ärger, sondern um rechtsstaatliche Prinzipien, sprich unsere Verfassung. Und da finden sich schon mel wenig Ansätze für Begrenzung. Schon gar nicht, wenn man andere Gehälter nicht begrenzen will. Also Sportler, Künstler oder Selbständige oder GesellschafterGeschäftsführer. Bei genauem Hinsehen ist die Forderung nach einer Begrenzung eigentlich absurd. Wahrscheinlich noch absurder als Managementgehälter im zweistelligen Millionenbereich.
Ich kann mich auch täuschen. Aber ich wüßte keinen Rechtsstaat in dem sowas überhaupt existiert. Was angesichts der Diskussion in der Politik bleibt, ist der Geruch von billigem Populismus.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:20)

Es geht weniger um Ärger, sondern um rechtsstaatliche Prinzipien, sprich unsere Verfassung. Und da finden sich schon mel wenig Ansätze für Begrenzung. Schon gar nicht, wenn man andere Gehälter nicht begrenzen will. Also Sportler, Künstler oder Selbständige oder GesellschafterGeschäftsführer. Bei genauem Hinsehen ist die Forderung nach einer Begrenzung eigentlich absurd. Wahrscheinlich noch absurder als Managementgehälter im zweistelligen Millionenbereich.
Ich kann mich auch täuschen. Aber ich wüßte keinen Rechtsstaat in dem sowas überhaupt existiert. Was angesichts der Diskussion in der Politik bleibt, ist der Geruch von billigem Populismus.
Ich sagte ja schon: Wenn der Ärger groß genug angeschwollen ist, dann werden auch Verfassungen geändert. Was eben noch Populismus war, das ist danach Gesetz. Mit dem Wort "Gerechtigkeit" bewegt man einiges!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Boracay »

H2O hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:08)

Diese Rechtslage glaube ich Ihnen unbesehen. Nur ist auch das Recht nicht in Stein gemeißelt.
Natürlich ist Gleichbehandlung in Stein gemeißelt.

Die Forderung nach einer Begrenzung der Managergehälter ist einfach nur behindert, dumm, ungerecht, abgrundtief bescheuert und einem Industriestaat unwürdig.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Teeernte »

H2O hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:28)

Ich sagte ja schon: Wenn der Ärger groß genug angeschwollen ist, dann werden auch Verfassungen geändert. Was eben noch Populismus war, das ist danach Gesetz. Mit dem Wort "Gerechtigkeit" bewegt man einiges!
Wem NUTZT es - wenn die GUTEN(BESTEN) Manager weiterziehen ? Die gehen dem Geld entgegen....

Deppen in der Regierung ......in den Parteien....nun auch in den Managervorständen ? Wer soll sowas wollen ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Boracay »

Teeernte hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:40)

Wem NUTZT es - wenn die GUTEN(BESTEN) Manager weiterziehen ?
Wem nutzt es dass dadurch die Steuereinnahmen (immerhin 45%) sinken? Irgendwelchen Hartzern ja ganz bestimmt nicht.... den ohnehin shcon heftig überbezahlten Mitarbeitern bei Siemens auch nicht. Die Frage ist - wem überhaupt?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:28)

Ich sagte ja schon: Wenn der Ärger groß genug angeschwollen ist, dann werden auch Verfassungen geändert. Was eben noch Populismus war, das ist danach Gesetz. Mit dem Wort "Gerechtigkeit" bewegt man einiges!
Da stimme ich dir nicht zu. Die Begrenzung nach oben würde Einschränkung verschiedener Grundrechte bedeuten. Diese gibt das GG im Augenblick nicht her. Die Einschränkungen müssten aber aus dem GG ableitbar sein. Nachdem sie das nicht sind, müsste das GG geändert werden. Eine Einschränkung müsste aber wohl durch ein Schutzbedürfnis anderer begründet werden. Das lässt sich wie in dem Artikel erläutert wohl nur schwer darstellen.
Es gelten immer noch die Prinzipien des Rechtsstaates und eben nicht ein irgendwie diffuser Ärger des Volkes. Würde man das zum Maß machen, dann hätte man wohl auch schon das Recht auf Asyl abgeschafft.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Boracay hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:37)

Natürlich ist Gleichbehandlung in Stein gemeißelt.

Die Forderung nach einer Begrenzung der Managergehälter ist einfach nur behindert, dumm, ungerecht, abgrundtief bescheuert und einem Industriestaat unwürdig.
Tja, so würdevoll ist "Gesellschaft" nun einmal nicht; die lebt und fragt nicht danach.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Teeernte hat geschrieben:(27 Apr 2017, 22:40)

Wem NUTZT es - wenn die GUTEN(BESTEN) Manager weiterziehen ? Die gehen dem Geld entgegen....

Deppen in der Regierung ......in den Parteien....nun auch in den Managervorständen ? Wer soll sowas wollen ?
Man sollte es nicht für möglich halten... auch in Foren! :)
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Apr 2017, 08:07)

Da stimme ich dir nicht zu. Die Begrenzung nach oben würde Einschränkung verschiedener Grundrechte bedeuten. Diese gibt das GG im Augenblick nicht her. Die Einschränkungen müssten aber aus dem GG ableitbar sein. Nachdem sie das nicht sind, müsste das GG geändert werden. Eine Einschränkung müsste aber wohl durch ein Schutzbedürfnis anderer begründet werden. Das lässt sich wie in dem Artikel erläutert wohl nur schwer darstellen.
Es gelten immer noch die Prinzipien des Rechtsstaates und eben nicht ein irgendwie diffuser Ärger des Volkes. Würde man das zum Maß machen, dann hätte man wohl auch schon das Recht auf Asyl abgeschafft.
Wieder alles ganz richtig. Dennoch haben Sie sich nicht das "im Augenblick" verkniffen. Solche Augenblicke gibt es.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(28 Apr 2017, 08:29)

Wieder alles ganz richtig. Dennoch haben Sie sich nicht das "im Augenblick" verkniffen. Solche Augenblicke gibt es.
Klar, ich hatte aber auch erwähnt, dass sich eine Änderung, aus dem Prinzip heraus, wie unsere Verfassung aufgebaut nur schwer darstellen lässt und dass Ärger dafür eben kein Maßstab ist.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Apr 2017, 08:36)

Klar, ich hatte aber auch erwähnt, dass sich eine Änderung, aus dem Prinzip heraus, wie unsere Verfassung aufgebaut nur schwer darstellen lässt und dass Ärger dafür eben kein Maßstab ist.
Daß Verfassungsänderungen schwierig sind und auch sein sollten... völlig klar. Am Ende aber zählt die politische Macht, und wenn durch die Konstruktion einer Verfassung ein öffentliches Ärgernis entsteht und als Ärgernis empfunden wird... dann geht das ganz schnell und auch noch demokratisch. Das schlimmste Beispiel dieser Art ist die Kriminalitätsbekämpfung durch Präsident Duterte. Der hat den Bürgern gesagt, wen er gnadenlos bekämpfen will, und auch wie er dabei vorgehen will. Der Mann ist gewählt worden!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(28 Apr 2017, 09:06)

Daß Verfassungsänderungen schwierig sind und auch sein sollten... völlig klar. Am Ende aber zählt die politische Macht, und wenn durch die Konstruktion einer Verfassung ein öffentliches Ärgernis entsteht und als Ärgernis empfunden wird... dann geht das ganz schnell und auch noch demokratisch. Das schlimmste Beispiel dieser Art ist die Kriminalitätsbekämpfung durch Präsident Duterte. Der hat den Bürgern gesagt, wen er gnadenlos bekämpfen will, und auch wie er dabei vorgehen will. Der Mann ist gewählt worden!
Die Philippinen sind wohl kaum das, man in Deutschland unter einem Rechtsstaat verseht. Und letztendlich geht's auch nicht darum von einer sozialistischen Revolution und einer DDR 2.0 zu träumen, sondern darum, was von der Politik im großen rechtlichen Rahmen möglich. Und da sieht es bei näherer Betrachtung halt bescheiden aus. Insofern kann man Diskussion verbuchen unter dem was es ist, billiger Populismus.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Boracay hat geschrieben:(27 Apr 2017, 21:59)

Ja genau.

In welchem Unternehmen verdienen denn die Manager Millionen? Siemens? VW?

Wenn man da als einfacher Arbeiter (die verdienen dort immer noch 70k€ im Jahr) entlassen wird, dann heit es Jackpot. Da rattert die Kasse und Hundertausende an Abfindung werden fällig. Meine Schwester hat letztens 90k€ bekommen + nochmals 5k€ für jedes Kind. Die Voraussetzung war nur dass sie freiwillig geht. Bei einer richtigen Entlassung wäre mehr als das doppelte drin gewesen.

Wahnsinn was sich die pösen pösen Konzerne da so leisten. Wahre Ausbeuter sind das.



Alle Unternehmen, in denen das geschieht, hier aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Forums sprengen, ausserdem wäre eine solche Aufstellung niemals vollständig. Dass man den "kleinen Leuten" bei Entlassung heute oftmals auch Abfindungen in vergleichsweise recht bescheidenem Rahmen spenden muss, ärgert exakt wiederum jene Menschen, die nichts dabei finden, wenn man ihnen Millionen hinterher wirft, damit sie sich endlich "vom Acker" machen, doppelte Moral eben.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Apr 2017, 09:29)

Die Philippinen sind wohl kaum das, man in Deutschland unter einem Rechtsstaat verseht. Und letztendlich geht's auch nicht darum von einer sozialistischen Revolution und einer DDR 2.0 zu träumen, sondern darum, was von der Politik im großen rechtlichen Rahmen möglich. Und da sieht es bei näherer Betrachtung halt bescheiden aus. Insofern kann man Diskussion verbuchen unter dem was es ist, billiger Populismus.
Wir tun immer so, als wären Demokratie und Rechtsstaat Selbstverständlichkeiten... oder Freiheit. Dabei haben wir unmittelbar vor Augen, wie schnell es damit vorbei sein könnte...siehe Frankreich und Frau LePen. Ich kann nur davor warnen, sich so selbstgewiß zurück zu lehnen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(28 Apr 2017, 12:48)

Wir tun immer so, als wären Demokratie und Rechtsstaat Selbstverständlichkeiten... oder Freiheit.
Das mache ich mit Sicherheit nicht. Wenn wir aber ein aktuelles Thema diskutieren, dann sollten wir auch die aktuelle Rechtslage beleuchten und natürlich durch auch die Chance auf Änderungen der Rechtslage, natürlich unter Vorbehalt der rechtsstaatlichen Prinzipien.

Und ich erinnere dich. Du warst es schließlich, der sich für eine Begrenzung der Managementgehälter ausgesprochen hat und meine begründeten rechtlichen Bedenken mal schnell mit dem Einwurf "wenn der Ärger nur groß genug ist, dann ist die Verfassung mal schnell geändert" (überspitzt) beiseite gefegt hat. Noch leben wir in einem Staat in dem das zum Glück nicht so einfach möglich ist. Und das ist weltweit gesehen keine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegenteil. Es ist Arbeit, dass das so bleibt.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Apr 2017, 13:10)

Das mache ich mit Sicherheit nicht. Wenn wir aber ein aktuelles Thema diskutieren, dann sollten wir auch die aktuelle Rechtslage beleuchten und natürlich durch auch die Chance auf Änderungen der Rechtslage, natürlich unter Vorbehalt der rechtsstaatlichen Prinzipien.

Und ich erinnere dich. Du warst es schließlich, der sich für eine Begrenzung der Managementgehälter ausgesprochen hat und meine begründeten rechtlichen Bedenken mal schnell mit dem Einwurf "wenn der Ärger nur groß genug ist, dann ist die Verfassung mal schnell geändert" (überspitzt) beiseite gefegt hat. Noch leben wir in einem Staat in dem das zum Glück nicht so einfach möglich ist. Und das ist weltweit gesehen keine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegenteil. Es ist Arbeit, dass das so bleibt.
Sehen Sie, in Frankreich hat sich berechtigter oder unberechtigter Ärger so ausgeprägt, daß wir hier gar nicht mehr so sicher sein können, ob unser Leben hier so geordnet weiter gehen wird. Dort hat eine abgehobene Kaste die Kleinen Leute politisch auf die Seite geschoben. Aus meiner Sicht gehören als ungerecht empfundene Einkommen ganz einfach zu der Mixtur, die Leute ohne Rücksicht auf Verwandte auf Veränderungen drängen läßt. Ich habe doch nicht gesagt, daß ich solche Veränderungen möchte. Aber mit Selbstzufriedenheit und Beharrungsvermögen wird auf jeden Fall kein Druck abgebaut.

Letztlich war auch mein Hinweis auf die Philippinen so gemeint. Da war wohl eine politische Herrschaft so erstarrt, daß die Menschen sehenden Auges Duterte ins Amt gewählt haben. Die hätten ja auch anderen Bewerbern den Vorzug geben können.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(27 Apr 2017, 19:35)

Stimmt, da haben es dagegen die Mitarbeiter schon wesentlich schwerer, wenn die Manager Mist bauen, sind vor allem sie es, die gehen dürfen und n i c h t in ein sanftes, gefedertes Kissen fallen.
Liegt daran wie der Arbeitsvertrag abgefasst ist . Abfindungen für Führungskräfte basieren auf Verträge .Diese Verträge werden aber nicht
von Angestellten verfasst . Oder kannst du ein Beispiel bringen wo ein aus dem Amt scheidendes Vorstandsmitglied oder eine Führungskraft
sich die Abfindung selbst genehmigt ? Übrigens gilt auch für BL Trainer ,wenn der Erfolg ausbleibt .
Ich musste leider vors Arbeitsgericht ziehen weil der übernehmende Konzern glaubte sich an bestehende Verträge nicht halten zu müssen .
Er musste sich dran halten .
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Apr 2017, 14:15)

Liegt daran wie der Arbeitsvertrag abgefasst ist . Abfindungen für Führungskräfte basieren auf Verträge .Diese Verträge werden aber nicht
von Angestellten verfasst . Oder kannst du ein Beispiel bringen wo ein aus dem Amt scheidendes Vorstandsmitglied oder eine Führungskraft
sich die Abfindung selbst genehmigt ? Übrigens gilt auch für BL Trainer ,wenn der Erfolg ausbleibt .
Ich musste leider vors Arbeitsgericht ziehen weil der übernehmende Konzern glaubte sich an bestehende Verträge nicht halten zu müssen .
Er musste sich dran halten .

Dabei übersiehst Du meines Erachtens etwas sehr Entscheidendes. Die horrenden Gehälter und Abfindungen werden zumeist Führungskräften von AG's von wiederum anderen angestellten Führungskräften gewährt. Wenn sich herausstellt,
dass die betr. Führungskraft eine "Niete" war, so wirft das auch nicht unbedingt ein gutes Licht auf die einstellende, ebenfalls angestellte Führungskraft. So ist man dann bestrebt, diesen Fehlgriff möglichst geräuschlos und schnell zu beseitigen, zahlen dürfen andere!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Apr 2017, 15:22)

Dabei übersiehst Du meines Erachtens etwas sehr Entscheidendes. Die horrenden Gehälter und Abfindungen werden zumeist Führungskräften von AG's von wiederum anderen angestellten Führungskräften gewährt. Wenn sich herausstellt,
dass die betr. Führungskraft eine "Niete" war, so wirft das auch nicht unbedingt ein gutes Licht auf die einstellende, ebenfalls angestellte Führungskraft. So ist man dann bestrebt, diesen Fehlgriff möglichst geräuschlos und schnell zu beseitigen, zahlen dürfen andere!

dein Problem mit den "Fürhungskräften" scheint schon neurotisch zu sein...

Mit DENEN hattest du wohl so deine Probleme...
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Apr 2017, 15:22)

Dabei übersiehst Du meines Erachtens etwas sehr Entscheidendes. Die horrenden Gehälter und Abfindungen werden zumeist Führungskräften von AG's von wiederum anderen angestellten Führungskräften gewährt. Wenn sich herausstellt,
dass die betr. Führungskraft eine "Niete" war, so wirft das auch nicht unbedingt ein gutes Licht auf die einstellende, ebenfalls angestellte Führungskraft. So ist man dann bestrebt, diesen Fehlgriff möglichst geräuschlos und schnell zu beseitigen, zahlen dürfen andere!
Ich übersehe nichts . Du übersiehst lediglich das solche Jobs nicht nach Tarif bezahlt werden sondern danach was vertraglich vereinbart wurde.
Du würdest natürlich auf jede vertragliche Vereinbarungen verzichten .Richtig Abfindungen werden durch Verträge festgelegt .
Wer anders als Führungskräfte der Unternehmen bzw. der Aufsichtsräte sollte dafür verantwortlich sein? Der Staat zum Glück nicht .
Deshalb hat niemand mehr oder weniger. Höchstens die Neidgefühle werden dadurch geschürt . Bleibt die Anmerkung niemand der Neidhammel
würde auch nur einen € Ablehnen wenn er seine Gehaltsforderungen selbst verhandeln könnte .
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Apr 2017, 15:37)

Ich übersehe nichts . Du übersiehst lediglich das solche Jobs nicht nach Tarif bezahlt werden sondern danach was vertraglich vereinbart wurde.
Du würdest natürlich auf jede vertragliche Vereinbarungen verzichten .Richtig Abfindungen werden durch Verträge festgelegt .
Wer anders als Führungskräfte der Unternehmen bzw. der Aufsichtsräte sollte dafür verantwortlich sein? Der Staat zum Glück nicht .
Deshalb hat niemand mehr oder weniger. Höchstens die Neidgefühle werden dadurch geschürt . Bleibt die Anmerkung niemand der Neidhammel
würde auch nur einen € Ablehnen wenn er seine Gehaltsforderungen selbst verhandeln könnte .

Wem die Argumente fehlen, der behauptet einfach "Neidhammel" und trägt somit lediglich zu einer Beendigung des Themas, nicht aber zu einer Diskussion über durchaus berechtigte Kritik an den derzeitigen Zuständen bei.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(28 Apr 2017, 15:24)

dein Problem mit den "Fürhungskräften" scheint schon neurotisch zu sein...

Mit DENEN hattest du wohl so deine Probleme...

Du meinst, weil ich manchmal etwas genauer hinschaue, und mir kein X für ein U vormachen lasse? Klar, dann kommt entweder die Neidkeule oder sogar schlimmeres wie vor.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Apr 2017, 17:49)

Du meinst, weil ich manchmal etwas genauer hinschaue, und mir kein X für ein U vormachen lasse? Klar, dann kommt entweder die Neidkeule oder sogar schlimmeres wie vor.
es ist nur auffällig, dass du generell so gegen "Führungskräfte" wetterst..

Nur mal zum Verständnis

Bei Konzernen wie BMW gibt es ja 8 Ebenen von "Führungskräften".

Vom Gruppenleiter bis zum Vorstand

sind die ALLE im Fokus deines "Unmuts"?

oder nur Vorstände & Bereichsleiter?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Apr 2017, 17:47)

Wem die Argumente fehlen, der behauptet einfach "Neidhammel" und trägt somit lediglich zu einer Beendigung des Themas, nicht aber zu einer Diskussion über durchaus berechtigte Kritik an den derzeitigen Zuständen bei.
wenn du deine Kritik differenzierter vortragen würdest- dann wäre das auch der Diskussion förderlich

Irgendwelche Vergleiche von Verträgen ab AT mit denen des "Fussvolkes" sind natürlich sinnfrei

Von den Zeitverträgen der Vorstände ganz zu schweigen
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(28 Apr 2017, 17:47)

Wem die Argumente fehlen, der behauptet einfach "Neidhammel" und trägt somit lediglich zu einer Beendigung des Themas, nicht aber zu einer Diskussion über durchaus berechtigte Kritik an den derzeitigen Zuständen bei.
Woher nimmst du die Behauptung es wäre berechtigt .? Es hat unserer Wirtschaft und der Gesellschaft bisher nicht geschadet dass Manager Gehälter
unter AG und Angestellten ausgehandelt wurden . Im Gegenteil es hat dazu geführt das unsere Wirtschaft bestens dasteht . Niemand außer dir
hat durch Managergehälter finanzielle Nachteile . Weder der Staat noch irgendein Mitarbeiter noch irgend ein Bürger in diesem Land .
Würde man die Gehälter kürzen was ja jedem Unternehmen frei gestellt ist würde sich nichts in diesem Land dadurch ändern .
Für den Normal Verdiener ist es doch total Wurscht ob jemand 1 oder 5 Mill bekommt .Deshalb ändert sich an der eigenen Situation nichts .
Auch du wirst keinen Cent mehr in der Tasche haben wenn man Managern das Gehalt kürzt . Höchstens die Aktionäre .
Ich finde es eher belustigend wenn man sich in diesem Lande über solche Bagatellen ereifert . Beweist eigentlich das man sonst wenig Sorgen in diesem
Land hat.
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Skull
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

Elser hat geschrieben:(10 Apr 2017, 11:51)

Tut mir leid aber - andere würdest Du für'n so hohles Geschwätz verbal kreuzigen
Nö.

Da solltest Du schon den Zusammenhang der konkreten Beiträge sehen,
und worauf und an wen sich mein Beitrag richtete.

mfg
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Positiv Denkender hat geschrieben:(28 Apr 2017, 23:41)

Woher nimmst du die Behauptung es wäre berechtigt .? Es hat unserer Wirtschaft und der Gesellschaft bisher nicht geschadet dass Manager Gehälter
unter AG und Angestellten ausgehandelt wurden . Im Gegenteil es hat dazu geführt das unsere Wirtschaft bestens dasteht . Niemand außer dir
hat durch Managergehälter finanzielle Nachteile . Weder der Staat noch irgendein Mitarbeiter noch irgend ein Bürger in diesem Land .
Würde man die Gehälter kürzen was ja jedem Unternehmen frei gestellt ist würde sich nichts in diesem Land dadurch ändern .
Für den Normal Verdiener ist es doch total Wurscht ob jemand 1 oder 5 Mill bekommt .Deshalb ändert sich an der eigenen Situation nichts .
Auch du wirst keinen Cent mehr in der Tasche haben wenn man Managern das Gehalt kürzt . Höchstens die Aktionäre .
Ich finde es eher belustigend wenn man sich in diesem Lande über solche Bagatellen ereifert . Beweist eigentlich das man sonst wenig Sorgen in diesem
Land hat.


Du hast völlig recht, für brave Untertanen gehört und schickt es sich nun mal nicht, Vorgesetzte oder andere, höher gestellte Personen zu kritisieren. Das sind wir unserem Obrigkeitsstaatsdenken schliesslich geschuldet !
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
(Friedrich Schiller)
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Adam Smith »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(29 Apr 2017, 13:54)

Du hast völlig recht, für brave Untertanen gehört und schickt es sich nun mal nicht, Vorgesetzte oder andere, höher gestellte Personen zu kritisieren. Das sind wir unserem Obrigkeitsstaatsdenken schliesslich geschuldet !
Wichtig ist nur, dass die Unternehmen freiwillig so viel Geld zahlen und nicht vom Staat gezwungen werden.
Hamburg - Der Automobilzulieferer Schaeffler zahlt Klaus Deller rund elf Millionen Euro, ohne dass der 52-Jährige auch nur einen Tag für das Familienunternehmen gearbeitet hat.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 78856.html
Sie hat noch keinen Tag gearbeitet

5 Mio Bonus für Google-Finanzchefin
http://www.blick.ch/news/wirtschaft/sie ... 06346.html

Google und Schaeffler möchten halt fähige Mitarbeiter haben.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(29 Apr 2017, 13:54)

Du hast völlig recht, für brave Untertanen gehört und schickt es sich nun mal nicht, Vorgesetzte oder andere, höher gestellte Personen zu kritisieren. Das sind wir unserem Obrigkeitsstaatsdenken schliesslich geschuldet !
Ohrwell deine Leier von braven Untertanen hat doch einen Bart .Du darfst jeden kritisieren ,oder hat dich daran in diesem Land jemand gehindert ?
Ich habe nichts mit den Führungskräften der Wirtschaftsunternehmen zu tun ,nur wenige kenne ich mit Namen . ( Ich wette du kennst nicht einmal
einen Bruchteil der Führungskräfte deutscher Unternehmen . )
In wie fern wäre ich deren Untertan ? Ich stelle einfach fest es ändert am Einkommen der Menschen nichts ob eine Führungskraft 1 oder 5 Mill. €
im Jahr bekommt . Gehälter zahlen Unternehmen, nicht der Staat oder Steuerzahler .Im Gegenteil je mehr Einkommens Millionäre je besser für den Finanzminister .
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Apr 2017, 15:15)

Wichtig ist nur, dass die Unternehmen freiwillig so viel Geld zahlen und nicht vom Staat gezwungen werden.



http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 78856.html



http://www.blick.ch/news/wirtschaft/sie ... 06346.html

Google und Schaeffler möchten halt fähige Mitarbeiter haben.


Nicht nur das, auch an staatlichen Subventionen war zumindest Schaeffler dann doch sehr interessiert und hat sie gern entgegen genommen.

https://www.merkur.de/lokales/leserbrie ... 63071.html
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(29 Apr 2017, 19:23)

Nicht nur das, auch an staatlichen Subventionen war zumindest Schaeffler dann doch sehr interessiert und hat sie gern entgegen genommen.

https://www.merkur.de/lokales/leserbrie ... 63071.html
Scheffler ist Unternehmer/in kein Angestellter Manager .
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Positiv Denkender hat geschrieben:(30 Apr 2017, 11:27)

Scheffler ist Unternehmer/in kein Angestellter Manager .


Es ging dabei vor allem um die 90 %ige, feindliche Übernahme der Continental AG. Dazu zitiert aus der "Zeit":

"Wenn Sie eine Million Schulden haben, haben Sie ein Problem. Wenn Sie eine Milliarde Schulden haben, hat die Bank ein Problem. Die Schaefflers hatten zwölf Milliarden Euro Schulden."

http://www.zeit.de/2015/40/schaeffler-a ... re/seite-2


Oder für Skatspieler: "18 - 20 - 2 - 0 4, nur nicht passen, denn der Steuerzahler zahlt.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(30 Apr 2017, 11:53)

Es ging dabei vor allem um die 90 %ige, feindliche Übernahme der Continental AG. Dazu zitiert aus der "Zeit":

"Wenn Sie eine Million Schulden haben, haben Sie ein Problem. Wenn Sie eine Milliarde Schulden haben, hat die Bank ein Problem. Die Schaefflers hatten zwölf Milliarden Euro Schulden."

http://www.zeit.de/2015/40/schaeffler-a ... re/seite-2


Oder für Skatspieler: "18 - 20 - 2 - 0 4, nur nicht passen, denn der Steuerzahler zahlt.

wie viel hat denn der "Steuerzahler" nun TATSÄCHLICH für Schaeffler "bezahlt"?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(30 Apr 2017, 12:49)

wie viel hat denn der "Steuerzahler" nun TATSÄCHLICH für Schaeffler "bezahlt"?


Am besten wird Dir das der Herr Steinbrück beantworten können.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(30 Apr 2017, 14:01)

Am besten wird Dir das der Herr Steinbrück beantworten können.

also gar nichts..

wie zu erwarten war..

es gab keine "Geschenke" vom Steuerzahler...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(30 Apr 2017, 14:09)

also gar nichts..

wie zu erwarten war..

es gab keine "Geschenke" vom Steuerzahler...

Doch, die gab es, wenn auch indirekt über die Commerzbank Rettung. Die war vor allen Dingen wegen des mißglückten Deals nötig.

https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... gsnot.html
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(30 Apr 2017, 19:57)

Doch, die gab es, wenn auch indirekt über die Commerzbank Rettung. Die war vor allen Dingen wegen des mißglückten Deals nötig.

https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... gsnot.html


nein- auch DAS war KEIN "Geschenk"...
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(30 Apr 2017, 20:11)

nein- auch DAS war KEIN "Geschenk"...
Lassen Sie doch die wißbegierige Mitleserschaft an Ihrem Wissen teilhaben. Mit "Nein" und "Doch" funktioniert das bestimmt nicht.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Senexx »

H2O hat geschrieben:(22 Feb 2017, 17:44)

Ich finde diesen Streit ganz spannend, und ich wundere mich, daß in einem "Politik-Forum" nicht ebenfalls die Wogen hoch schlagen
Vielleicht weil es in diesem Forum auch Menschen mit Verstand gibt.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Senexx hat geschrieben:(01 May 2017, 13:04)

Vielleicht weil es in diesem Forum auch Menschen mit Verstand gibt.
Ja, die paar Leute sind wohl auch nicht ganz zu vermeiden.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(30 Apr 2017, 14:09)

also gar nichts..

wie zu erwarten war..

es gab keine "Geschenke" vom Steuerzahler...


Dann nenn es m.W. "Zuschüsse" vom Steuerzahler, oder, noch besser, Sondersteuer für all jene, die ihr Geld nicht durch Spekulation, sondern durch harte Arbeit verdienen müssen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(01 May 2017, 16:45)

Dann nenn es m.W. "Zuschüsse" vom Steuerzahler, oder, noch besser, Sondersteuer für all jene, die ihr Geld nicht durch Spekulation, sondern durch harte Arbeit verdienen müssen.

jaja

die "hart arbeitenden Niedriglöhner"

zahlen praktisch KEINE Steuer auf ihr Einkommen...

Und welche "Zuschüsse" haben Schaeffler oder die Coba bekommen?
Quelle bitte...
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(30 Apr 2017, 20:29)

Lassen Sie doch die wißbegierige Mitleserschaft an Ihrem Wissen teilhaben. Mit "Nein" und "Doch" funktioniert das bestimmt nicht.

na- das Wissen muss DER liefern- der Behauptungen aufstellt...
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(01 May 2017, 17:29)

na- das Wissen muss DER liefern- der Behauptungen aufstellt...
Ihnen ist entgangen, daß Sie etwas behauptet haben... aber ich erwarte da wirklich nichts.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(01 May 2017, 17:28)

jaja

die "hart arbeitenden Niedriglöhner"

zahlen praktisch KEINE Steuer auf ihr Einkommen...

Und welche "Zuschüsse" haben Schaeffler oder die Coba bekommen?
Quelle bitte...

Es waren nur "lumpige" 1,9 Millionen €, die man Frau Schaeffler zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards aus der Steuerkasse 2009 überwiesen hatte. Von den Mitarbeitern verlangte sie dafür Lohnverzicht und Genügsamkeit.

Und merke: "Wenn Du eine Million Schulden hast, dann hast Du ein Problem. Wenn Du eine Milliarde Schulden hast, dann hat Deine Bank ein Problem. Die Schaefflers hatten zwölf Milliarden Euro Schulden."


http://www.rp-online.de/wirtschaft/unte ... -1.2327755
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