Es wird mal wieder das volle Repertoire an möglichen "Täuschungen" ausgeschöpft Hier werden offenbar die Gewinnbesteuerung des Unternehmens und die Einkommensbesteuerung aus der Gewinnausschüttung an den Anteilseigner zusammengelegt und nur dem Anteilseigner zugerechnet. Zur Aufklärung: Die Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden unterliegt auf der Seite des Anteilseigners lediglich der pauschalen Abgeltungssteuer + Soli von 26,4%. Das ist ein geringerer Steuersatz als manche mittlere Einkommen haben.Realist2014 hat geschrieben:(16 Jun 2018, 12:38)
nun ja
45% Spitzensteuersatz plus Soli ergibt 48%..
ist wohl angemessen
und die Gesamtbesteuerung des Gewinns bei zum Beispiel BMW bei Ausschüttung als Dividenden beträgt ca 52%
ist wohl auch angemessen...
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Wieder bei der Steuerdiskussion? Wie wäre es denn mal, auszuführen, welche KONKRETEN Vorteile eine kommunistische Wirtschaftsordnung denn nun bringt, wer mitmacht, wer zum Mitmachen gezwungen werden muß, und vor allem, wie das Ganze ohne repressive Maßnahmen vonstatten gehen sollte?
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Ich empfehle einmal bei "HQ" Trust // Devisenfonds nachzuschauen... (Codewort HQ...Harald Quandt)keinproblem hat geschrieben:(16 Jun 2018, 13:55)
Weißt du zufällig ob BMW selbst auch im militärisch-industriellen Komplex aktiv ist? Danke für die infos Teeernte!
Über die Turbinen von "RR"..... Bei BMW gibts den Nato//Diplomatenrabatt von 25% beim richtigen "Freundlichen" (scheint aber NORMAL zu sein...bei allen Herstellern)
"vdL" ist bereits als Arbeitsminister "Pro BMW".
. https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/bm ... 41508.htmlBMW-URTEIL (Lex BMW)
Von-der-Leyen-Zeitarbeit siegt gegen Clement-Zeitarbeit
Ganz klar: Das .. Leipziger Urteil attestiert BMW wie schon ähnliche Entscheidungen von 2011 und aus dem Frühjahr ziemlich freie Hand beim Einsatz von Zeitarbeitskräften. Wenn der Betriebsrat Nein sagt zur Beschäftigung der Leih-Kollegen, dann ersetzt halt das Arbeitsgericht die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter.
Zum Thema...Also etwas......was es im Kommunismus auch geben wird..... wenn man weiter Bananenrepubliken und deren Repräsentanten KAUFT.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Was genau ist daran Trick 17? Es wurde Schenkungssteuer (ähnlicher Satz wie Erbschaftssteuer) bezahlt. Dass sich danach der Wert des verschenkten Vermögens geändert hat, ist steuerlich unerheblich. Oder möchtest Du tatsächlich nach zehn Jahren auf Basis des aktuellen Vermögenswertes eine Nachzahlung der Schenkungssteuer fordern? Was ist, wenn das Vermögen der Quandts sich in den nächsten 10 Jahren verdoppelt? Sollen sie dann in zehn Jahren noch einmal zur Kasse gebeten werden, Nachzahlung auf die Schenkungssteuer? Was wäre, wenn sich das Vermögen verringert hätte? Würdest Du dann auch eine Steuerrückzahlung für angemessen halten? Und was davon gehört Deiner Meinung nach zu einer richtigen Demokratie?Teeernte hat geschrieben:(16 Jun 2018, 12:48)
Trick 17 .....und man braucht auf rund 10 Mrd Eu - KEINE Steuer zu zahlen.... Hach - VERJÄHRT.
https://www.focus.de/finanzen/news/unte ... 63522.html
Die kleinen hängt man.....die "Grossen" lässt man laufen.
In Demokratien hätte die FIRMA KEINEN Staatsauftrag /Zuschuss / Wechselprämie mehr bekommen..... hier haben die Lobbyisten DIREKTEN Zugang zu billigem Sterneessen (Bundestag)
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Sanity hat geschrieben:(16 Jun 2018, 14:08)
Es wird mal wieder das volle Repertoire an möglichen "Täuschungen" ausgeschöpft Hier werden offenbar die Gewinnbesteuerung des Unternehmens und die Einkommensbesteuerung aus der Gewinnausschüttung an den Anteilseigner zusammengelegt und nur dem Anteilseigner zugerechnet. Zur Aufklärung: Die Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden unterliegt auf der Seite des Anteilseigners lediglich der pauschalen Abgeltungssteuer + Soli von 26,4%. Das ist ein geringerer Steuersatz als manche mittlere Einkommen haben.
Zur Aufklärung:
1) Unternehmen, die als Personengesellschaften existieren, unterliegen der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und dem Soli
Steuerpflichtig sind die Gesellschafter , die anteilig diesen Gewinn bei ihrer Steuererklärung angeben...
Das führt , bei entsprechendem Hebesatz, zu einer Spitzenbesteuerung von über 53%
2) Bei Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften existieren, erfolgt die Gewinnbesteuerung in ZWEI Stufen
Zuerst innerhalb der Kapitalgesellschaft ( Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Soli)
Die Ausschüttungen ( Dividende etc.) des bereits besteuernden Gewinns erfolgt dann aktuell mittels der Abgeltungssteuer plus Soli
Somit ergibt sich auch hier in der Gesamtheit eine mögliche Spitzenbesteuerung von bis über 53%
Dieser Sachverhalt stellt das Ziel sicher, das die Besteuerung von Unternehmen unabhängig von der Gesellschaftsform erfolgt.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Nö....lies nochmal nach...ist ja nicht as Thema hier...Troh.Klaus hat geschrieben:(16 Jun 2018, 15:47)
Was genau ist daran Trick 17? Es wurde Schenkungssteuer (ähnlicher Satz wie Erbschaftssteuer) bezahlt. Dass sich danach der Wert des verschenkten Vermögens geändert hat, ist steuerlich unerheblich. Oder möchtest Du tatsächlich nach zehn Jahren auf Basis des aktuellen Vermögenswertes eine Nachzahlung der Schenkungssteuer fordern? Was ist, wenn das Vermögen der Quandts sich in den nächsten 10 Jahren verdoppelt? Sollen sie dann in zehn Jahren noch einmal zur Kasse gebeten werden, Nachzahlung auf die Schenkungssteuer? Was wäre, wenn sich das Vermögen verringert hätte? Würdest Du dann auch eine Steuerrückzahlung für angemessen halten? Und was davon gehört Deiner Meinung nach zu einer richtigen Demokratie?
https://www.focus.de/finanzen/news/unte ... 63522.htmlDie Milliardärin und BMW-Großaktionärin Johanna Quandt ist gestorben. Sie galt als eine der reichsten Deutschen, ihr Aktienvermögen wird auf 9,3 Milliarden Euro geschätzt. Davon wird der Fiskus jedoch so gut wie nichts sehen.
Nur 0,4 Prozent fallen unter die Erbschaftssteuer...
.....hatte die verstorbene Johanna Quandt ihr Vermögen schon Jahre vor ihrem Tod an ihre Kinder überschrieben.....
ob Schenkungssteuer bezahlt worden IST die 2. Frage...da verjährt.Mehr als zwei Milliarden Euro gespart
Der finanzielle Vorteil für die Quandt-Dynastie ist laut Autor Jungbluth immens. Müssten heute 9,3 Milliarden Euro mit 30 Prozent besteuert werden, verschenkte Quandt den Aktienbesitz demnach zu einem Zeitpunkt, als er nur 2,8 Milliarden Euro wert war.
Heute bekäme der Fiskus demnach knapp drei Milliarden Euro aus der Erbschaft, während er durch die Schenkungssteuer weniger als 800 Millionen Euro eingenommen haben dürfte. Zum Vergleich: Allein im Jahr 2015 bezogen die Quandts aus ihren BMW-Aktien 815 Millionen Euro an Dividende.
....und die Änderung der Anteile sollen nicht angezeigt worden. (so meine Info)
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Ah, du interpretierst Dein gefettetes "dürfte" als "möglicherweise auch gar nichts gezahlt". Nun, ich habe da ein anderes Sprachverständnis - für mich sagt das schlicht aus, dass vermutlich weniger als 800 Millionen Schenkungssteuer gezahlt wurden. Da das übertragene Vermögen damals weniger als ein Drittel des heutigen Wertes hatte, passen die ca. 800 Millionen sehr gut.
Der Übertrag der Aktienanteile ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Jedenfalls haben die Süddeutsche Zeitung, die FAZ oder der Spiegel keine anderen Erkenntnisse. Und Dein Autor Jungbluth ja wohl auch nicht.
Der Übertrag der Aktienanteile ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Jedenfalls haben die Süddeutsche Zeitung, die FAZ oder der Spiegel keine anderen Erkenntnisse. Und Dein Autor Jungbluth ja wohl auch nicht.
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
die Zusammenhänge kannst du auch nicht "verdrehen", wenn du sie nochmal wiederholst. Kapitalgesellschaften zahlen Steuern auf die Gewinne, soweit so gut. Wenn Gewinne an Anteilseigner ausgezahlt werden, werden sie zu dessen Einkommen und entsprechend besteuert. Derzeit beträgt der Steuersatz nur 26,4%Realist2014 hat geschrieben:(16 Jun 2018, 16:12)
Zur Aufklärung:
1) Unternehmen, die als Personengesellschaften existieren, unterliegen der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und dem Soli
Steuerpflichtig sind die Gesellschafter , die anteilig diesen Gewinn bei ihrer Steuererklärung angeben...
Das führt , bei entsprechendem Hebesatz, zu einer Spitzenbesteuerung von über 53%
2) Bei Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften existieren, erfolgt die Gewinnbesteuerung in ZWEI Stufen
Zuerst innerhalb der Kapitalgesellschaft ( Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Soli)
Die Ausschüttungen ( Dividende etc.) des bereits besteuernden Gewinns erfolgt dann aktuell mittels der Abgeltungssteuer plus Soli
Somit ergibt sich auch hier in der Gesamtheit eine mögliche Spitzenbesteuerung von bis über 53%
Dieser Sachverhalt stellt das Ziel sicher, das die Besteuerung von Unternehmen unabhängig von der Gesellschaftsform erfolgt.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Na dann machen "wir" es doch so: Ausschüttungen mindern den Gewinn, so wie die Löhne auch und die Personen, an die ausgeschüttet wird, versteuern das ganz normal als ihre Einkommen. Die Gerechten, Etatisten und Möchtergern-Robin-Hoods sind dann hoffentlich wieder zufrieden.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Es werden die bereits VERSTEUERTEN Gewinne ausbezahlt.Sanity hat geschrieben:(16 Jun 2018, 22:45)
die Zusammenhänge kannst du auch nicht "verdrehen", wenn du sie nochmal wiederholst. Kapitalgesellschaften zahlen Steuern auf die Gewinne, soweit so gut. Wenn Gewinne an Anteilseigner ausgezahlt werden, werden sie zu dessen Einkommen und entsprechend besteuert. Derzeit beträgt der Steuersatz nur 26,4%
Daher entspricht meine Darstellung der geltenden Rechtslage und der Sichtweise des BMF
es wurde immer ( Teileinkünfteverfahren, Halbeinkünfteverfahren, Anrechnungsverfahren) und wird daher immer bei der Besteuerung von Dividenden die bereits INNERHALB der Gesellschaft bezahlten Steuern berücksichtigt
Die Alternative wäre natürlich, innerhalb der Kapitalgesellschaften die Steuer auf NULL zu setzen und dafür die Dividenden zum persönlich Steuersatz.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
ja- das wäre auch eine Option.BlueMonday hat geschrieben:(16 Jun 2018, 23:46)
Na dann machen "wir" es doch so: Ausschüttungen mindern den Gewinn, so wie die Löhne auch und die Personen, an die ausgeschüttet wird, versteuern das ganz normal als ihre Einkommen. Die Gerechten, Etatisten und Möchtergern-Robin-Hoods sind dann hoffentlich wieder zufrieden.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
.....Die Saudis versteuern in Saudi-Arabien ihr Einkommen.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
an der Tankstelle zahle ich von meinem bereits versteuerten Einkommen, neben dem Spritpreis, auch noch Energiesteuer und auf die Energiesteuer dann sogar noch die Mehrwertsteuer. Die "Welt" ist ungerecht. Wo ist hier der Aufschrei der "Robin Hoods" für Steuergerechtigkeit.BlueMonday hat geschrieben:(16 Jun 2018, 23:46)
Na dann machen "wir" es doch so: Ausschüttungen mindern den Gewinn, so wie die Löhne auch und die Personen, an die ausgeschüttet wird, versteuern das ganz normal als ihre Einkommen. Die Gerechten, Etatisten und Möchtergern-Robin-Hoods sind dann hoffentlich wieder zufrieden.
Nein, die Ausschüttungen in Form von Dividenden mindern nicht den Gewinn, sondern höchstens die Liquidität des Unternehmens. Durch die Dividendenzahlungen wird Geld aus dem Unternehmen abgezogen. Dieser Liquiditätsabzug kann natürlich nicht gewinnmindernd angerechnet werden. Andernfalls müsste auch jede Kapitaleinlage oder jede Erhöhung des Nennkapitals zur Gewinnerhöhung und damit zur Gewinnbesteuerung führen. Das ist ja schließlich auch nicht der Fall. Hinzu kommt, dass Gewinne auf Seite des Investoren mit Verlusten verrechnet werden können. Solange der Gewinn also Reinvestiert wird und in der Sphäre der "Investition" bleibt, fallen keine bzw. nur sehr geringe Steuern für den Investoren an. Man kann das z.b. über Holdingstrulturen steuern.
Machen "wir" es doch so:
Die Besteuerung der Unternehmensgewinne bleibt, denn diese ist elementarer Bestandteil der "Steuergerechtigkeit" in einer Volkswirtschaft.
Wenn investiertes Kapital aus Unternehmen zB in Form von Dividenden abgezogen wird und damit auf der Seite des Investoren in die Sphäre des Konsums wechselt ohne Reinvestiert zu werden, wird es als Einkommen mit dem vollen persönlichen Steuersatz des Investoren versteuert. Das wäre tatsächliche Steuergerechtigkeit
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier. (Gandhi)
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Und Letzteres ist doch der Fall. Wo ist dein Problem?Sanity hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:23)
an der Tankstelle zahle ich von meinem bereits versteuerten Einkommen, neben dem Spritpreis, auch noch Energiesteuer und auf die Energiesteuer dann sogar noch die Mehrwertsteuer. Die "Welt" ist ungerecht. Wo ist hier der Aufschrei der "Robin Hoods" für Steuergerechtigkeit.
Nein, die Ausschüttungen in Form von Dividenden mindern nicht den Gewinn, sondern höchstens die Liquidität des Unternehmens. Durch die Dividendenzahlungen wird Geld aus dem Unternehmen abgezogen. Dieser Liquiditätsabzug kann natürlich nicht gewinnmindernd angerechnet werden. Andernfalls müsste auch jede Kapitaleinlage oder jede Erhöhung des Nennkapitals zur Gewinnerhöhung und damit zur Gewinnbesteuerung führen. Das ist ja schließlich auch nicht der Fall. Hinzu kommt, dass Gewinne auf Seite des Investoren mit Verlusten verrechnet werden können. Solange der Gewinn also Reinvestiert wird und in der Sphäre der "Investition" bleibt, fallen keine bzw. nur sehr geringe Steuern für den Investoren an. Man kann das z.b. über Holdingstrulturen steuern.
Machen "wir" es doch so:
Die Besteuerung der Unternehmensgewinne bleibt, denn diese ist elementarer Bestandteil der "Steuergerechtigkeit" in einer Volkswirtschaft.
Wenn investiertes Kapital aus Unternehmen zB in Form von Dividenden abgezogen wird und damit auf der Seite des Investoren in die Sphäre des Konsums wechselt ohne Reinvestiert zu werden, wird es als Einkommen mit dem vollen persönlichen Steuersatz des Investoren versteuert. Das wäre tatsächliche Steuergerechtigkeit
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Nein, es wird auf der Seite des Anteilseigners nach Abzug der Verluste nur die pauschale AbgeltungSteuer von 26,4% fällig und die ist geringer als bei manchen mittleren Einkommen. Es fragt sich, wo dein Verständnisproblem damit istzollagent hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:27)
Und Letzteres ist doch der Fall. Wo ist dein Problem?
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
das "Verständnisproblem" ist zu 100% auf DEINER Seite:Sanity hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:31)
Nein, es wird auf der Seite des Anteilseigners nach Abzug der Verluste nur die pauschale AbgeltungSteuer von 26,4% fällig und die ist geringer als bei manchen mittleren Einkommen. Es fragt sich, wo dein Verständnisproblem damit ist
Diese 26,4% sind vom bereits versteuerten Gewinn...
bei BMW als 26,4% VON den verbleibenden 67% NACH Steuer innerhalb der AG
macht in der Summe dann ca 53%
Eine Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz OHNE Berücksichtigung der bereits innerhalb der Kapitalgesellschaften entrichteten Steuern auf den Gewinn:
ist zwar der "Traum" der politisch Linken
wird es aber nie geben...
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Sanity hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:23)
an der Tankstelle zahle ich von meinem bereits versteuerten Einkommen, neben dem Spritpreis, auch noch Energiesteuer und auf die Energiesteuer dann sogar noch die Mehrwertsteuer. Die "Welt" ist ungerecht. Wo ist hier der Aufschrei der "Robin Hoods" für Steuergerechtigkeit.
Nein, die Ausschüttungen in Form von Dividenden mindern nicht den Gewinn, sondern höchstens die Liquidität des Unternehmens. Durch die Dividendenzahlungen wird Geld aus dem Unternehmen abgezogen. Dieser Liquiditätsabzug kann natürlich nicht gewinnmindernd angerechnet werden. Andernfalls müsste auch jede Kapitaleinlage oder jede Erhöhung des Nennkapitals zur Gewinnerhöhung und damit zur Gewinnbesteuerung führen. Das ist ja schließlich auch nicht der Fall. Hinzu kommt, dass Gewinne auf Seite des Investoren mit Verlusten verrechnet werden können. Solange der Gewinn also Reinvestiert wird und in der Sphäre der "Investition" bleibt, fallen keine bzw. nur sehr geringe Steuern für den Investoren an. Man kann das z.b. über Holdingstrulturen steuern.
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Die Besteuerung der Unternehmensgewinne bleibt, denn diese ist elementarer Bestandteil der "Steuergerechtigkeit" in einer Volkswirtschaft.
Wenn investiertes Kapital aus Unternehmen zB in Form von Dividenden abgezogen wird und damit auf der Seite des Investoren in die Sphäre des Konsums wechselt ohne Reinvestiert zu werden, wird es als Einkommen mit dem vollen persönlichen Steuersatz des Investoren versteuert. Das wäre tatsächliche Steuergerechtigkeit
Diese dein schräge & juristisch/steuerrechtlich fehlerhafte Sichtweise sei dir gegönnt
nur ist die REALITÄT der Steuergesetzgebung genau so wie ICH sie beschreiben habe
warum die "politisch Linken" damit ein Problem haben, bleibt deren Geheimnis
Die Hinweis mit der Gleichstellung von Personengesellschaften & Kapitalgesellschaften bei der Gesamtbesteuerung wird von dir auch einfach ignoriert...
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
zollagent hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:27)
Und Letzteres ist doch der Fall. Wo ist dein Problem?
sein Problem ist, das er die geltende Steuergesetzgebung nicht akzeptieren will
typisches "linkes Problem" mit der Rendite des Produktionsfaktors Kapital...
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
dann handelt es sich um Ausschüttung von BEREITS VERSTEUERTEM Gewinn...Sanity hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:23)
Wenn investiertes Kapital aus Unternehmen zB in Form von Dividenden abgezogen wird t
so schwer zu kapieren?
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Natürlich ist Gewinn schon innerhalb des Unternehmens versteuert. Dass du die Zusammenhänge von Gewinnneutralen Einlagen und und Ausschüttungen nicht verstehst, ist mir schon klar. Weitere Erklärungen meinerseits in deine Richtung sind vermutlich völlig zwecklos. Deshalb für den Rest: Ausschüttungen sind wie auch die Einlagen Veränderungen des Eigenkapitals aber keine Kosten. Sie verändern nicht den Gewinn und sind also gewinnneutral. Der Gewinn des Unternehmens wird versteuert und wenn anschließend Ausschüttungen stattfinden, müssen diese natürlich auf Seite des Anteilseigners als Einkommen versteuert werdenRealist2014 hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:41)
das "Verständnisproblem" ist zu 100% auf DEINER Seite:
Diese 26,4% sind vom bereits versteuerten Gewinn...
bei BMW als 26,4% VON den verbleibenden 67% NACH Steuer innerhalb der AG
macht in der Summe dann ca 53%
Eine Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz OHNE Berücksichtigung der bereits innerhalb der Kapitalgesellschaften entrichteten Steuern auf den Gewinn:
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Sanity hat geschrieben:(17 Jun 2018, 16:59)
Natürlich ist Gewinn schon innerhalb des Unternehmens versteuert.
soweit korrekt
das Thema sind Dividenden = Ausschüttung von bereits versteuertem Gewinn. Das sind keine Einlagen, die wieder "ausgeschüttet" werden.Dass du die Zusammenhänge von Gewinnneutralen Einlagen und und Ausschüttungen nicht verstehst, ist mir schon klar.
BWL 1.Semester...
DEINE Erklärungen gegen aktuelles Steuerrecht sind tatsächlich zwecklosWeitere Erklärungen meinerseits in deine Richtung sind vermutlich völlig zwecklos.
Die werden ja versteuert. Aber logischerweise immer unter der Berücksichtigung der schon erfolgten Besteuerung des Gewinns innerhalb des Unternehmens.Deshalb für den Rest: Ausschüttungen sind wie auch die Einlagen Veränderungen des Eigenkapitals aber keine Kosten. Sie verändern nicht den Gewinn und sind also gewinnneutral. Der Gewinn des Unternehmens wird versteuert und wenn anschließend Ausschüttungen stattfinden, müssen diese natürlich auf Seite des Anteilseigners als Einkommen versteuert werden
Weil:
Die Kapitalgesellschaften sind für die ausgeschütteten Gewinne u. a. die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer schuldig. Eine erneute Belastung von 100 % dieser ausgeschütteten Gewinne hätte eine Doppelbesteuerung zur Folge.
Ossibashing ist zwar ein beliebtes Hobby von Besserwessis ... aber dennoch hier unerwünscht .
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
du verstehst offenbar die geschilderten Zusammenhänge sogar mit einem Semester BWL nicht. Es geht nicht darum, dass Einlagen wieder ausgeschüttet werden. Es geht grundsätzlich darum, dass sowohl Einlagen als auch Ausschüttungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung unberücksichtigt bleiben. Ein Unternehmen kann nur Gewinne erzielen, wenn es über Kapital verfügt. Diese Kapitaleinlagen erhöhen den Gewinn nicht, sie werden bilanziell dem Eigenkapital zugerechnet. Wenn dem nicht so wäre und sich mit jeder Einlage der Gewinn erhöhen würde, würden diese Einlagen im Unternehmen als Gewinn versteuert. Das ist zurecht nicht der Fall. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass umgekehrte Vorgänge, die das Eigenkapital wieder schmälern (Ausschüttungen, Dividenden, Rückzahlung von Einlagen ins Stammkapital etc.) nicht den steuerlichen Gewinn schmälern können. Sie müssen steuerlich neutral behandelt werden. Soweit verstanden? Damit ist euer Vorschlag als gedanklicher Irrweg widerlegt, wonach Ausschüttungen als Kosten behandelt werden könnten und dadurch den Gewinn schmälern würden. Daraus folgt weiter, dass umgekehrt auch die gedankliche Zuordnung der Gewinnsteuern des Unternehmens auf die Einkommensteuern des Investors Unsinn darstellt, der nur die relativ geringe Pauschalsteuer des Investors rechtfertigen soll. Steuern auf erwirtschaftete Gewinne fallen innerhalb des Unternehmens an. Diese (versteuerten) Gewinne gehören auch nicht dem Investor, sondern dem Unternehmen. Rückzahlungen von getätigten Einlagen sind sowieso Einkommensteuerfrei. Ausschüttungen aus Gewinne hingegen sind Einkommen des Investors und sind entsprechend zu versteuern. Der Streitpunkt hier ist also, ob die Unternehmenssteuern bei einer Ausschüttung gedanklich dem Investor zugerechnet werden können, wodurch eine geringe Pauschalbesteuerung gerechtfertigt wäre. Die steuerliche Behandlung dieses Sachverhaltes ist jedenfalls ein umkämpftes politisches Thema. Es gab in den letzten 40 Jahren zahlreiche Änderungen. Bis 1953 waren die steuerlichen Regelungen in der BRD noch so, dass, neben den nicht unerheblich hohen Gewinnsteuern der Unternehmen, bei den Ausschüttungen noch die Einkommenssteuern des Investors nach dessen Einkommensteuerklasse fällig waren. Erst in den Jahren danach wurden die Steuern für Investoren und Unternehmen immer weiter gesenkt. Diese Entwicklung sehen Parteien wie Die Linke als steuerlich ungerecht an und fordern diese steuerlichen Begünstigungen der Einkommen von Investoren wieder aufzuheben.Realist2014 hat geschrieben:(17 Jun 2018, 21:39)
das Thema sind Dividenden = Ausschüttung von bereits versteuertem Gewinn. Das sind keine Einlagen, die wieder "ausgeschüttet" werden.
BWL 1.Semester...
Derartiges könnt ihr ja per PN regeln ... das interessiert den Rest der User eher wenigerDas war in der BRD schon so, als Leute wie du noch hinter der Mauer in der Planwirtschaft gelebt haben. Daran wird sich auch nichts ändern.
Daher wird es eine Besteuerung , wie DU sie gerne "hättest", auch ganz sicher nicht geben.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
der Vorschlag war von Bluemonday. Das solltest du mit ihm diskutieren.Es war lediglich ein Vorschlag DEINE Vorstellung zu erfüllen.Sanity hat geschrieben:(18 Jun 2018, 11:14)
d ? Damit ist euer Vorschlag als gedanklicher Irrweg widerlegt, wonach Ausschüttungen als Kosten behandelt werden könnten und dadurch den Gewinn schmälern würden. .
Der Irrweg deinerseits ist die Ignoranz der geltenden Steuergesetze in diesem Land und die damit verbundene Sichtweise des BMF
Dividenden sind Ausschüttungen von bereits in der Kapitalgesellschaft versteuertem Gewinn.
Daher wurde und wird diese bereits abgeführte Steuer bei der Bemessung der Steuer auf Ebene Anteilseigner/ Aktionär natürlich berücksichtigt
Was du möchtest, wäre eine Doppelbesteuerung
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Finde dich damit ab.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Jesus, als sog. Anrrechnungsverfahren gab es das doch bereits längere Zeit (bis 2000 in D). Damals wurde die Ausschüttung effektiv nur auf der Ebene des Anteilseigners versteuert. Dann auch nicht von der "ersten DM an" mit festem Steuersatz wie bei der Abgeltungssteuer heute, sondern ordentlich nach der persönlichen Einkommenssituation (Freibeträge etc.) gerichtet. Freilich kommt da unterm Strich für den Staat auch nicht mehr heraus, eher weniger, aber die Sache ist übersichtlicher und irgendwo "gerechter", wenn man bei Besteuerung von Gerechtigkeit überhaupt sprechen mag. Und man gerät vor allem nicht in diese blödsinnige Debatte wie hier in diesem Forum wieder und wieder. Realist hat es ja nun schon viele Male richtig erklärt. Aber manchen ist das wohl nicht begreiflich. Da sieht man dann, dass Arbeitsentgelte bis zu 4x% besteuert werden und Kapitaleinkünfte nuuuuur mit 25%+ ... und dazu grimassiert man dann das üblich dumm fragende und anklagende Gesicht, wie das überhaupt sein könne, so eine bodenlose Ungerechtigkeit. Dass es so ist, wie es ist, ist ja Ausgang dessen, dass man es halbwegs "gerecht" zu gestalten versucht hat, indem man eine Doppelbesteuerung vermeiden will, immerhin.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
wenn man bei so vielen Themen hier die Deutungshoheit für sich beansprucht, so wie du, dann sollte man sich auch mal mit den Themen genauer befassen. Das von dir erwähnte Anrechnungsverfahren wurde erst 1977 eingeführt. Bis 1953 wurden im Unternehmen auch Ausschüttungen mit dem vollen Steuersatz der Körperschaftssteuer (>60%) versteuert und auf Seite des Investors die Ausschüttung als Einkommen mit dem vollen Einkommenssteuersatz (Spitzensteuersatz >50%). Erst ab 1953 wurden die Steuersätze der Körperschaftssteuer für Ausschüttungen minimiert.BlueMonday hat geschrieben:(18 Jun 2018, 17:32)
Jesus, als sog. Anrrechnungsverfahren gab es das doch bereits längere Zeit (bis 2000 in D). Damals wurde die Ausschüttung effektiv nur auf der Ebene des Anteilseigners versteuert. Dann auch nicht von der "ersten DM an" mit festem Steuersatz wie bei der Abgeltungssteuer heute, sondern ordentlich nach der persönlichen Einkommenssituation (Freibeträge etc.) gerichtet. Freilich kommt da unterm Strich für den Staat auch nicht mehr heraus, eher weniger, aber die Sache ist übersichtlicher und irgendwo "gerechter", wenn man bei Besteuerung von Gerechtigkeit überhaupt sprechen mag. Und man gerät vor allem nicht in diese blödsinnige Debatte wie hier in diesem Forum wieder und wieder. Realist hat es ja nun schon viele Male richtig erklärt. Aber manchen ist das wohl nicht begreiflich. Da sieht man dann, dass Arbeitsentgelte bis zu 4x% besteuert werden und Kapitaleinkünfte nuuuuur mit 25%+ ... und dazu grimassiert man dann das üblich dumm fragende und anklagende Gesicht, wie das überhaupt sein könne, so eine bodenlose Ungerechtigkeit. Dass es so ist, wie es ist, ist ja Ausgang dessen, dass man es halbwegs "gerecht" zu gestalten versucht hat, indem man eine Doppelbesteuerung vermeiden will, immerhin.
Die Debatte dreht sich im Kern darum, ob die Steuern auf Gewinne in Unternehmen (Investitionsspähre) den gleichen steuerlichen Aspekt betreffen, wie die Einkommen der Investoren (Konsumssphäre) und als etwas steuerlich "Gemeinsames" betrachtet werden können, wodurch die Unternehmenssteuer bei der Ausschüttung an den Investor dessen Einkommenssteuer mindert. Die Vorstellungen darüber haben sich seit 1953 stark zu Gunsten der Investoren verändert. Um es mit deiner metaphorischen Sprache auszudrücken, das ständige "Gejammer" der Investoren auf hohem Niveau hat sich für sie letztlich ausgezahlt.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Puuuhhh ... soviel Unverständnis in Bezug auf die Zusammenhänge können schon für etwas seltsame Gedankengänge sorgen. Aber vielleicht helfen die mal zwei Fragen weiter:Sanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 10:51)
wenn man bei so vielen Themen hier die Deutungshoheit für sich beansprucht, so wie du, dann sollte man sich auch mal mit den Themen genauer befassen. Das von dir erwähnte Anrechnungsverfahren wurde erst 1977 eingeführt. Bis 1953 wurden im Unternehmen auch Ausschüttungen mit dem vollen Steuersatz der Körperschaftssteuer (>60%) versteuert und auf Seite des Investors die Ausschüttung als Einkommen mit dem vollen Einkommenssteuersatz (Spitzensteuersatz >50%). Erst ab 1953 wurden die Steuersätze der Körperschaftssteuer für Ausschüttungen minimiert.
Die Debatte dreht sich im Kern darum, ob die Steuern auf Gewinne in Unternehmen (Investitionsspähre) den gleichen steuerlichen Aspekt betreffen, wie die Einkommen der Investoren (Konsumssphäre) und als etwas steuerlich "Gemeinsames" betrachtet werden können, wodurch die Unternehmenssteuer bei der Ausschüttung an den Investor dessen Einkommenssteuer mindert. Die Vorstellungen darüber haben sich seit 1953 stark zu Gunsten der Investoren verändert. Um es mit deiner metaphorischen Sprache auszudrücken, das ständige "Gejammer" der Investoren auf hohem Niveau hat sich für sie letztlich ausgezahlt.
1) Können Unternehmen überhaupt Steuern zahlen?
2) Warum sollte z.B. ein Handwerker, der sein Unternehmen als GmbH führt wesentlich anders besteuert werden, als einer der das nicht macht?
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2018, 11:20)
Puuuhhh ... soviel Unverständnis in Bezug auf die Zusammenhänge können schon für etwas seltsame Gedankengänge sorgen. Aber vielleicht helfen die mal zwei Fragen weiter:
1) Können Unternehmen überhaupt Steuern zahlen?
2) Warum sollte z.B. ein Handwerker, der sein Unternehmen als GmbH führt wesentlich anders besteuert werden, als einer der das nicht macht?
Wieso wird ein Handwerker anders besteuert? Wenn er im Unternehmen arbeitet, bekommt er ein "normales" Gehalt. Und wenn er Gewinne aus dem Unternehmen abzieht, dann ist das ein zusätzliches Einkommen und das wurde bis 1953 auch als solches zusätzlich besteuert
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Ich bin deiner Ansicht. Wenn ich dich richtig verstehe, sollen Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften nicht mehr auf Unternehmensebene besteuert werden. Also 15% Körperschafts- und etwa 15% Gewerbesteuer abschaffen. Auf der anderen Seite fällt für jedes Einkommen aus Kapital (Veräußerungsgewinne, Dividenden) der persönliche Steuersatz an, also für Premiumverdiener die 47,5%.Sanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 10:51)
wenn man bei so vielen Themen hier die Deutungshoheit für sich beansprucht, so wie du, dann sollte man sich auch mal mit den Themen genauer befassen. Das von dir erwähnte Anrechnungsverfahren wurde erst 1977 eingeführt. Bis 1953 wurden im Unternehmen auch Ausschüttungen mit dem vollen Steuersatz der Körperschaftssteuer (>60%) versteuert und auf Seite des Investors die Ausschüttung als Einkommen mit dem vollen Einkommenssteuersatz (Spitzensteuersatz >50%). Erst ab 1953 wurden die Steuersätze der Körperschaftssteuer für Ausschüttungen minimiert.
Die Debatte dreht sich im Kern darum, ob die Steuern auf Gewinne in Unternehmen (Investitionsspähre) den gleichen steuerlichen Aspekt betreffen, wie die Einkommen der Investoren (Konsumssphäre) und als etwas steuerlich "Gemeinsames" betrachtet werden können, wodurch die Unternehmenssteuer bei der Ausschüttung an den Investor dessen Einkommenssteuer mindert. Die Vorstellungen darüber haben sich seit 1953 stark zu Gunsten der Investoren verändert. Um es mit deiner metaphorischen Sprache auszudrücken, das ständige "Gejammer" der Investoren auf hohem Niveau hat sich für sie letztlich ausgezahlt.
Das hat den Vorteil, dass Unternehmensfamilien, die eh alles im Unternehmen lassen und gute Investitionen damit machen gar nicht besteuert werden. ( Nichtkapitalgesellschaften müssen ja genauso besteuert werden, um keine steuerlichen Nachteile zu erlangen -> Grundsatz der Gleichbehandlung).
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Äh, er meint natürlich den selbstständigen Handwerker. Es geht darum, wenn ein Unternehmen als Personengesellschaft agiert (die meisten kleinen Unternehmen und viele Familienunternehmen) und dann zur Kapitalgesellschaft wechsel (zB. GmbH oder AG), muss eine steuerliche Gleichbehandlung herrschen. Sonst wüürde man das vor dem Bunddesverfassungsgericht nie durchbekommen - zurecht.Sanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:40)
Wieso wird ein Handwerker anders besteuert? Wenn er im Unternehmen arbeitet, bekommt er ein "normales" Gehalt. Und wenn er Gewinne aus dem Unternehmen abzieht, dann ist das ein zusätzliches Einkommen und das wurde bis 1953 auch als solches zusätzlich besteuert
Nimm den zB. den bekannten Wolfgang Grupp.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Grupp
Den sein Unternehmen ist in der Rechtsform e.K., also Personengesellschaft. Erzielt er einen Gewinn von 10Mio.€, dann zahlt er darauf ganz normal Gewerbesteuer zB. 18% und 47,5% persönlichen Einkommenssteuersatz. Da das natürlich viel mehr als bei Kapitalgesellschaften wäre, kann er sich die Gewerbesteuer voll anrechnen lassen, so dass er insgesamt auf 47,5% kommt.
Wechselt er nun in eine AG, bleiben ihm netto bei gleichem Gewinn natürlich gleich viel. Obwohl er dann zB. ne Körperschaftssteuer anfällt.
Das Gesagte gilt, wenn er den gesamten Gewinn zB. wo anders investieren will und nicht im Unternehmen belassen würde. Aber falls doch, würde es auch gleich behandelt werden.
Klar, oder?
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
nein, es gibt gute Gründe zu sagen, die Unternehmenssteuern auf Gewinne und die Einkommenssteuern des Investors sind zwei paar Schuhe. Der Investor sollte sein Einkommen zum persönlichen Steuersatz versteuern. Aber hier prallen verschiedene Vorstellungen aufeinander.franktoast hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:43)
Ich bin deiner Ansicht. Wenn ich dich richtig verstehe, sollen Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften nicht mehr auf Unternehmensebene besteuert werden. Also 15% Körperschafts- und etwa 15% Gewerbesteuer abschaffen. Auf der anderen Seite fällt für jedes Einkommen aus Kapital (Veräußerungsgewinne, Dividenden) der persönliche Steuersatz an, also für Premiumverdiener die 47,5%.
Das hat den Vorteil, dass Unternehmensfamilien, die eh alles im Unternehmen lassen und gute Investitionen damit machen gar nicht besteuert werden. ( Nichtkapitalgesellschaften müssen ja genauso besteuert werden, um keine steuerlichen Nachteile zu erlangen -> Grundsatz der Gleichbehandlung).
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
er meint das also im Vergleich zur Personengesellschaft. Ja, der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein starkes Argument. Das scheint bis 1953 niemanden interessiert zu haben. Man könnte natürlich auch den Vorteil der beschränkten Haftung ins Felde führen. Aber ich will nicht auf dem Thema herumreiten. Es gibt wichtigere Themen.franktoast hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:49)
Äh, er meint natürlich den selbstständigen Handwerker. Es geht darum, wenn ein Unternehmen als Personengesellschaft agiert (die meisten kleinen Unternehmen und viele Familienunternehmen) und dann zur Kapitalgesellschaft wechsel (zB. GmbH oder AG), muss eine steuerliche Gleichbehandlung herrschen. Sonst wüürde man das vor dem Bunddesverfassungsgericht nie durchbekommen - zurecht.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Dann müsste man auch den Nachteil der beschränkten Haftung ins Felde führen. Aber auch das führt zu weit und hat letztendlich mit der Besteuerung nichts zu tun.Sanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:59)
Man könnte natürlich auch den Vorteil der beschränkten Haftung ins Felde führen.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Das hab ich doch gesagt. Steuern auf Unternehmensebene weg und auf Dividenden und Veräußerungsgewinne der persönliche Steuersatz.Sanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:53)
nein, es gibt gute Gründe zu sagen, die Unternehmenssteuern auf Gewinne und die Einkommenssteuern des Investors sind zwei paar Schuhe. Der Investor sollte sein Einkommen zum persönlichen Steuersatz versteuern. Aber hier prallen verschiedene Vorstellungen aufeinander.
Beispiel:
BMW erzielt 2Mrd. Gewinn. Der Familie gehört die Hälfte.
heute:
Körperschaftssteuer: 150Mio.€
Gewerbesteuer: 150Mio.
Dann lässt sich die Familie den Rest als Dividende ausbezahlen. Auf die restlichen 700Mio. fällt der Abgeltungssteuersatz an, also 25%:
Abgeltungssteuer: 175Mio.€
Bezahlte Steuern insgesamt: 475Mio.€, (~45%)
Würde BMW nun in eine Personengesellschaft umgewandelt, würde das in etwa so aussehen (bei gleichem Gewinn):
Gewerbesteuer 150Mio. (genauso)
Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz) 450Mio. minus bezahlte Gewerbesteuer: 300Mio.
Bezahlte Steuern insgesamt: 450Mio. (~45%)
(ich hab den Soli weggelassen, das sollte in etwa auf das Gleiche rauskommen, da BMW viel Gewinn in München erzielt, ist es tatsächlich wohl etwas über 50%).
Also was würdest du machen?
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
wir haben 2018Sanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:40)
Wieso wird ein Handwerker anders besteuert? Wenn er im Unternehmen arbeitet, bekommt er ein "normales" Gehalt. Und wenn er Gewinne aus dem Unternehmen abzieht, dann ist das ein zusätzliches Einkommen und das wurde bis 1953 auch als solches zusätzlich besteuert
was sollen diese sinnfreien Verweise auf 1953?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
nein, die gibt es NICHT. Ganz im GegenteilSanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:53)
nein, es gibt gute Gründe zu sagen, die Unternehmenssteuern auf Gewinne und die Einkommenssteuern des Investors sind zwei paar Schuhe. .
denn es handelt sind hier nicht um "Investoren", sondern die Gesellschafter=EIGENTÜMER dieser Unternehmen
daher wird die Steuer zuerst in IHREM Unternehmen- und dann bei der Ausschüttung besteuert.
Das was DU möchtest ist eine Doppelbesteuerung
das wird es daher nicht geben
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
"Mit der Erzbergerschen Steuer- und Finanzreform wurde 1920 erstmals eine einheitliche Körperschaftsteuer eingeführt. Der Steuersatz für einbehaltene Gewinne betrug 10 % und wurde in den Folgejahren kontinuierlich erhöht. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, 1946, erreichte der Steuersatz eine Höhe von 65 %, wobei Ausschüttungen noch einmal zusätzlich bei der Einkommensteuer berücksichtigt wurden. Das war im Westen die höchste Besteuerung von Kapitalgesellschaften in der Geschichte der Körperschaftsteuer. In der DDR wurde der Spitzensteuersatz in der Körperschaftsteuer der DDR auf 95 % festgesetzt und auch damit die Kapitalgesellschaften fast vollständig abgeschafft. "Sanity hat geschrieben:(19 Jun 2018, 12:59)
er meint das also im Vergleich zur Personengesellschaft. Ja, der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein starkes Argument. Das scheint bis 1953 niemanden interessiert zu haben. .
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rp ... Geschichte
was willst du mit den Regelungen vor , während und nach dem Krieg?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
hab deinen Beitrag wohl übersehen: ich wollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben, da alles gesagt wurde und der Streitpunkt ein eigenständiges Thema ist, aber zu deinem Beispiel will ich folgendes sagen:franktoast hat geschrieben:(19 Jun 2018, 15:19)
Das hab ich doch gesagt. Steuern auf Unternehmensebene weg und auf Dividenden und Veräußerungsgewinne der persönliche Steuersatz.
Beispiel:
BMW erzielt 2Mrd. Gewinn. Der Familie gehört die Hälfte.
heute:
Körperschaftssteuer: 150Mio.€
Gewerbesteuer: 150Mio.
Dann lässt sich die Familie den Rest als Dividende ausbezahlen. Auf die restlichen 700Mio. fällt der Abgeltungssteuersatz an, also 25%:
Abgeltungssteuer: 175Mio.€
Bezahlte Steuern insgesamt: 475Mio.€, (~45%)
Würde BMW nun in eine Personengesellschaft umgewandelt, würde das in etwa so aussehen (bei gleichem Gewinn):
Gewerbesteuer 150Mio. (genauso)
Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz) 450Mio. minus bezahlte Gewerbesteuer: 300Mio.
Bezahlte Steuern insgesamt: 450Mio. (~45%)
(ich hab den Soli weggelassen, das sollte in etwa auf das Gleiche rauskommen, da BMW viel Gewinn in München erzielt, ist es tatsächlich wohl etwas über 50%).
Also was würdest du machen?
Eine einleitende Bemerkung dazu: dies ist lediglich meine persönliche Meinung zu einem hypothetisch gerechteren Steuer-Modell und diese ist als Antwort auf den Beitrag von franktoast ausschließlich an ihn gerichtet. Es muss hier also deswegen niemand befürchten demnächst weniger Einkommen aus seinen "hart verdienten" Investitionen zu erhalten und deshalb muss auch niemand reflexartige Kommentare und Beleidigungen als Reaktion auf meinen Beitrag von sich geben
Gewerbesteuer gehört quasi zu den "Standortkosten", die jeder Gewerbebetrieb dafür an die Gemeinde zahlt, dass er die durch allgemeine Steuern finanzierte Infrastruktur für seine gewerblichen Zwecke nutzt. Natürlich kann diese nicht mit dem Einkommen des Investors verrechnet werden.
Und was eine Anrechnung der Körperschaftsteuer angeht, so wäre es bei einer Neuregelung steuerlich ungerecht gegenüber dem selbständigen Handwerker, wenn die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaften wie in deinem Vorschlag wegfallen oder bei der Einkommensteuer auf die Ausschüttungen angerechnet werden könnte. Der selbständige mitarbeitende Handwerker haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für seine Geschäftstätigkeit, während der nicht-mitarbeitende Investor ein relativ begrenztes privates Risiko trägt. Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen einer "juristischen Person" erhoben. Diese "juristische Person" ist nicht gleichzusetzen mit den natürlichen Personen, die diese bilden. Andernfalls könnte das eingebrachte Vermögen und damit das investierte Risiko auch nicht vom privaten Vermögen der beteiligten natürlichen Personen "abgegrenzt" werden. Man könnte auch sagen, die 15% Körperschaftsteuern bilden teilweise quasi einen Ausgleich an die "Allgemeinheit" für deren "Kosten" der Risikobegrenzung der Unternehmen im Insolvenzfall. Sie sind damit also auch Kosten des Investors für dessen eigene Risikobegrenzung und sollten deshalb nicht wegfallen oder mit dem Einkommen verrechnet werden können, wenn der Gewinn an den Investor ausgeschüttet wird.
hypothetisches Modell der Besteuerung von 2 Mrd. Gewinn vor Steuern am Beispiel von BMW:
Gewerbesteuer: 300 Mio €
Körperschaftssteuer: 300 Mio €
Unternehmensgewinn nach Steuern: 1.400 Mio €
wenn der Gewinn nach Abzug der Steuern anteilig (50%) an die Familie ausgeschüttet wird (= 700 Mrd €):
Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz 45%) 315 Mio.
von den 700 Mio € ausgeschütteten Gewinn bleiben der Familie 385 Mio €, also mehr als die Hälfte. In deinem Beispiel 2 wären es 550 Mio €
durch die um 20% Prozentpunkte gestiegene Einkommensteuer fallen natürlich die Renditen niedriger aus. Aber dafür, dass es sich um in der Vergangenheit investiertes Kapital handelt, dass in jedem Zyklus neue Arbeit benötigt, um neue Werte zu schaffen, ist das immer noch ein ordentlicher Anteil von den in jedem Zyklus neu erzeugten Werten. Weiß jemand wie viel die Quandts für ihre Anteile an BMW damals gezahlt hatten?
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Ist es so schwer sich eine Welt ohne Geld vorzustellen?Sanity hat geschrieben:(22 Jun 2018, 15:11)
hab deinen Beitrag wohl übersehen: ich wollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben, da alles gesagt wurde und der Streitpunkt ein eigenständiges Thema ist, aber zu deinem Beispiel will ich folgendes sagen:
Eine einleitende Bemerkung dazu: dies ist lediglich meine persönliche Meinung zu einem hypothetisch gerechteren Steuer-Modell und diese ist als Antwort auf den Beitrag von franktoast ausschließlich an ihn gerichtet. Es muss hier also deswegen niemand befürchten demnächst weniger Einkommen aus seinen "hart verdienten" Investitionen zu erhalten und deshalb muss auch niemand reflexartige Kommentare und Beleidigungen als Reaktion auf meinen Beitrag von sich geben
Gewerbesteuer gehört quasi zu den "Standortkosten", die jeder Gewerbebetrieb dafür an die Gemeinde zahlt, dass er die durch allgemeine Steuern finanzierte Infrastruktur für seine gewerblichen Zwecke nutzt. Natürlich kann diese nicht mit dem Einkommen des Investors verrechnet werden.
Und was eine Anrechnung der Körperschaftsteuer angeht, so wäre es bei einer Neuregelung steuerlich ungerecht gegenüber dem selbständigen Handwerker, wenn die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaften wie in deinem Vorschlag wegfallen oder bei der Einkommensteuer auf die Ausschüttungen angerechnet werden könnte. Der selbständige mitarbeitende Handwerker haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für seine Geschäftstätigkeit, während der nicht-mitarbeitende Investor ein relativ begrenztes privates Risiko trägt. Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen einer "juristischen Person" erhoben. Diese "juristische Person" ist nicht gleichzusetzen mit den natürlichen Personen, die diese bilden. Andernfalls könnte das eingebrachte Vermögen und damit das investierte Risiko auch nicht vom privaten Vermögen der beteiligten natürlichen Personen "abgegrenzt" werden. Man könnte auch sagen, die 15% Körperschaftsteuern bilden teilweise quasi einen Ausgleich an die "Allgemeinheit" für deren "Kosten" der Risikobegrenzung der Unternehmen im Insolvenzfall. Sie sind damit also auch Kosten des Investors für dessen eigene Risikobegrenzung und sollten deshalb nicht wegfallen oder mit dem Einkommen verrechnet werden können, wenn der Gewinn an den Investor ausgeschüttet wird.
hypothetisches Modell der Besteuerung von 2 Mrd. Gewinn vor Steuern am Beispiel von BMW:
Gewerbesteuer: 300 Mio €
Körperschaftssteuer: 300 Mio €
Unternehmensgewinn nach Steuern: 1.400 Mio €
wenn der Gewinn nach Abzug der Steuern anteilig (50%) an die Familie ausgeschüttet wird (= 700 Mrd €):
Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz 45%) 315 Mio.
von den 700 Mio € ausgeschütteten Gewinn bleiben der Familie 385 Mio €, also mehr als die Hälfte. In deinem Beispiel 2 wären es 550 Mio €
durch die um 20% Prozentpunkte gestiegene Einkommensteuer fallen natürlich die Renditen niedriger aus. Aber dafür, dass es sich um in der Vergangenheit investiertes Kapital handelt, dass in jedem Zyklus neue Arbeit benötigt, um neue Werte zu schaffen, ist das immer noch ein ordentlicher Anteil von den in jedem Zyklus neu erzeugten Werten. Weiß jemand wie viel die Quandts für ihre Anteile an BMW damals gezahlt hatten?
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Eigendlich nicht.Rote_Galaxie hat geschrieben:(22 Jun 2018, 17:40)
Ist es so schwer sich eine Welt ohne Geld vorzustellen?
Vor allem wenn man bedenkt, dass die Serien und Filme von Star Trek kommunistisch sein müssen.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Ab ins Paradies würde ich sagen.Odin1506 hat geschrieben:(22 Jun 2018, 17:45)
Eigendlich nicht.
Vor allem wenn man bedenkt, dass die Serien und Filme von Star Trek kommunistisch sein müssen.
Und wer kontrolliert die Kontrolle?
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Diese Welt ist eine idealisierte Welt, in der Geld nur noch virtuell vorkommt und ohne jeden Mißbrauch. Genau Letzteres ist aber bei Menschen nicht zu erwarten. Da trifft dann zu, was zu einer deutschen Sci-Fi-Serie gesagt wurde "Dies ist ein Märchen von Übermorgen".Odin1506 hat geschrieben:(22 Jun 2018, 17:45)
Eigendlich nicht.
Vor allem wenn man bedenkt, dass die Serien und Filme von Star Trek kommunistisch sein müssen.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Weil DU so bist?zollagent hat geschrieben:(22 Jun 2018, 17:54)
Diese Welt ist eine idealisierte Welt, in der Geld nur noch virtuell vorkommt und ohne jeden Mißbrauch. Genau Letzteres ist aber bei Menschen nicht zu erwarten. Da trifft dann zu, was zu einer deutschen Sci-Fi-Serie gesagt wurde "Dies ist ein Märchen von Übermorgen".
Und wer kontrolliert die Kontrolle?
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Nein, weil DAS so ist.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Stimmt nicht, in dieser Welt kommt gar kein Geld vor. Der Mensch braucht da kein Geld, weil Nahrungsmittel, Kleidung usw. von Maschienen und Computer hergestellt werden.zollagent hat geschrieben:(22 Jun 2018, 17:54)
Diese Welt ist eine idealisierte Welt, in der Geld nur noch virtuell vorkommt und ohne jeden Mißbrauch. Genau Letzteres ist aber bei Menschen nicht zu erwarten. Da trifft dann zu, was zu einer deutschen Sci-Fi-Serie gesagt wurde "Dies ist ein Märchen von Übermorgen".
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Uralte Ausrede.
Die Menschen die den Kommunismus ablehnen haben nicht mal den Mut zuzugeben dass sie das Problem sind sondern "die Anderen".
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Ganz so einfach ist es nicht, da die Anreize neu gesetzt werden müssen und zwar so daß sich der Mensch Stufenweise selbst verwirklichen kann und nicht so wie der Hamster im LaufradRote_Galaxie hat geschrieben:(22 Jun 2018, 17:40)
Ist es so schwer sich eine Welt ohne Geld vorzustellen?
Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Und weil jegliches Tun und Trachten der Produktion die Bedürfnisbefriedigung der Menschen ist und nicht die Gewinnmaximierung. Und weil es von allem genügend gibt, so dass jeder bekommt, was er braucht. Exorbitanten Reichtum braucht sowieso kein Mensch. Und als längerfristige Vorstufe vor der geldlosen Produktion und Konsumtion käme erst einmal eine gigantische Umverteilung (veränderte politische Verhältnisse und veränderte Mehrheiten in den Staaten vorausgesetzt). Flächendeckenden Hunger in einzelnen Ländern der dritten Welt - als größte Katastrophe des jetzigen kapitalistischen Wirtschaftssystems - wird es dann zum Beispiel nicht mehr geben.Odin1506 hat geschrieben:(22 Jun 2018, 18:02)
Stimmt nicht, in dieser Welt kommt gar kein Geld vor. Der Mensch braucht da kein Geld, weil Nahrungsmittel, Kleidung usw. von Maschienen und Computer hergestellt werden.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Wenn dies so weiter geht steuern wir auf einen Krieg hin und dieser Krieg wird der letzte sein.
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Fuer dich nicht, weil du keins hastRote_Galaxie hat geschrieben:(22 Jun 2018, 17:40)
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Re: Rote_Galaxie Sammelthread
Und die Maschienen und Computer fallen vom HimmelOdin1506 hat geschrieben:(22 Jun 2018, 18:02)
Stimmt nicht, in dieser Welt kommt gar kein Geld vor. Der Mensch braucht da kein Geld, weil Nahrungsmittel, Kleidung usw. von Maschienen und Computer hergestellt werden.