Das es eventuell einen Verfahrensfehler gegeben hat. Das dürfte reine Verzweilung sein.Eiskalt hat geschrieben:(29 Nov 2017, 15:26)
Ok, was bedeutet das genau?
Was versprechen die sich von der Revision?
Wendung im Fall Schlecker
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Re: Wendung im Fall Schlecker
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Und was kann man sich maximal von der Revision versprechen??yogi61 hat geschrieben:(29 Nov 2017, 15:57)
Das es eventuell einen Verfahrensfehler gegeben hat. Das dürfte reine Verzweilung sein.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Bei der Berufung wird nochmal der Fall aufgerollt, also in die Beweisaufnahme eingetreten, bei der Revision bleibt der eigentliche Fall außen vor, da geht es letztendlich nur um potentielle Verfahrensfehler.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Verstehe. Also doch Knast?
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Re: Wendung im Fall Schlecker
yogi61 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 11:30)
Man sollte den Anton jetzt mal in Frieden lassen. Er kann seine Kinder im Knast besuchen und ihnen ein paar Drogerieartikel mitbringen, vielleicht liegt noch etwas in irgendeinem Lager.
Warum sollte man das tun, jeder Eierdieb erfährt die Ächtung der übrigen Gesellschaft!
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Manch einer, der mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen war, ist dann trotzdem später ministrabel gewesen. Man muß ja auch verzeihen können.Orwellhatterecht hat geschrieben:(21 Dec 2017, 11:24)
Warum sollte man das tun, jeder Eierdieb erfährt die Ächtung der übrigen Gesellschaft!
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Wendung im Fall Schlecker
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 90083.htmlIm November war Schlecker wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Gesetz kann einem Schuldner die Restschuldbefreiung verweigert werden, wenn dieser wegen einer Bankrottstraftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Schlecker ist ein Idiot. Er hätte nach Irland/England ziehen soll, dort ne Weile leben müssen und dann dort Privatinsolvenz anmelden müssen. Dort wäre er seine Schulden komplett in 18 Monaten los gewesen, tja war halt schon ein Dümmerle der Schlecker.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unter ... 64359.htmlBundesgerichtshof lehnt Revision ab - Schlecker-Kinder müssen in Haft
Nach der Pleite des Drogeriekonzerns Schlecker verurteilte das Stuttgarter Landgericht die Kinder des Gründers, Meike und Lars, zu Haftstrafen. Ihre Revision dagegen ist nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden.
Die Kinder des Drogerieunternehmers Anton Schlecker, Meike und Lars, müssen ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart hatte sie zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihre Revision ist nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
Der BGH reduzierte mit dem Beschluss allerdings das vom Landgericht Stuttgart verhängte Strafmaß gegen Lars Schlecker um zwei Monate und gegen Meike Schlecker um einen Monat. Damit sind beide rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Zur Begründung für die Änderung hieß es in der Mitteilung, das Landgericht habe die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht.
Unrechtmäßig Gewinne ausgezahlt
Die beiden Kindern von Anton Schlecker wurden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Anton Schleckers Strafe betrug zwei Jahre und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seine Kinder müssen die längeren Haftstrafen nun antreten.
Schlecker selbst hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Spruch des Landgerichts.
Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.
Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung seiner Kinder dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung der Insolvenz aus dem Jahr 2012 abgeschlossen sein. Als Folge der Pleite des lange den deutschen Drogeriemarkt dominierenden Unternehmens hatten Tausende Verkäuferinnen ihren Job verloren.
Wahnsinn, das hätte ich nicht vermutet ...
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Völlig gerechtfertigt das Urteil !
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Insolvenzverschleppung eines Milliardenkonzerns (vorsätzlich) = Bewährungsstrafe
Kleinen Logistikdienstleister an die Wand fahren = Haft.
Der Staat hat mal wieder seine Prioritäten im Griff.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Schlecker wäre strafrechtlich trotzdem verfolgt wordenJohn Galt hat geschrieben:(27 Jan 2018, 04:12)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 90083.html
Schlecker ist ein Idiot. Er hätte nach Irland/England ziehen soll, dort ne Weile leben müssen und dann dort Privatinsolvenz anmelden müssen. Dort wäre er seine Schulden komplett in 18 Monaten los gewesen, tja war halt schon ein Dümmerle der Schlecker.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Man muss schon etwas genauer hinschauen:John Galt hat geschrieben:(25 Apr 2019, 12:23)
Insolvenzverschleppung eines Milliardenkonzerns (vorsätzlich) = Bewährungsstrafe
Kleinen Logistikdienstleister an die Wand fahren = Haft.
Der Staat hat mal wieder seine Prioritäten im Griff.
Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Jahrzente lang Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen wird eben nicht belohnt. Bürger, unternimm lieber nichts. Schaffe keine Werte. Wer nichts macht, macht nichts falsch.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Aha? Also muss man sich künftig nicht mehr an Recht und Ordnung halten, wenn man in seinem Leben irgendwann mal Arbeitsplätze geschaffen hat? Für solch eine Aussage müssten wir einen neue weiterentwickelte Begrifflichkeit des Kapitalismus erfinden, oder?imp hat geschrieben:(25 Apr 2019, 14:09)
Jahrzente lang Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen wird eben nicht belohnt. Bürger, unternimm lieber nichts. Schaffe keine Werte. Wer nichts macht, macht nichts falsch.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Jahrzehntelange Ausbeutung hat den Schleckers ein angenehmes Leben ermöglicht, ist doch auch was und alles hat seine Zeit.imp hat geschrieben:(25 Apr 2019, 14:09)
Jahrzente lang Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen wird eben nicht belohnt. Bürger, unternimm lieber nichts. Schaffe keine Werte. Wer nichts macht, macht nichts falsch.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Es gibt zu viele Schmarotzer, die im Leben nichts geleistet haben, aber an anderen, die etwas wagen und etwas schaffen kein gutes Haar lassen. Schlecker hat viel mit seinem Rettungsversuch riskiert und viel verloren. Das verdient Respekt. Er ging dabei an Grenzen. Ein Gericht fand, er ging zu weit. Deshalb bekam er eine Strafe. In meinen Augen ist Herr Schlecker einer der ganz großen, er hätte den Laden auch einfach zu machen oder einem Konkurrenten verkaufen können. Er hat aber um die Schleckerfrauen gekämpft bis zum Ende.Gruwe hat geschrieben:(25 Apr 2019, 16:35)
Aha? Also muss man sich künftig nicht mehr an Recht und Ordnung halten, wenn man in seinem Leben irgendwann mal Arbeitsplätze geschaffen hat? Für solch eine Aussage müssten wir einen neue weiterentwickelte Begrifflichkeit des Kapitalismus erfinden, oder?
Ich finde es sehr klein und dumm, wie ihn nun einige hier bekritteln.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Marktwirtschaft ist immer damit verbunden, dass Unternehmer viel Geld riskieren und möglicherweise sehr arm oder sehr reich werden, Arbeitnehmer riskieren höchstens, in der Insolvenz einen Lohn nicht zu bekommen, was für sie sehr schlimm ist. Dafür werden sie im Normalfall nicht reich und müssen im Normalfall viele Anteile für Rente und KV abdrücken.yogi61 hat geschrieben:(25 Apr 2019, 16:38)
Jahrzehntelange Ausbeutung hat den Schleckers ein angenehmes Leben ermöglicht, ist doch auch was und alles hat seine Zeit.
Alternative Modelle stehen zur Wahl. Die Mehrheit ist bisher gegen Alternativen in Deutschland.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Alleine dafür, dass in den Schlecker-Läden immer irgendwas im Weg stand und man nicht vernünftig durchkam, gehören die in den Knast.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Mag ja stimmen, aber im Fall Schlecker was es eben so, dass ein Unternehmer seine Mitarbeiterinnen über Jahrzehnte ausgebeutet hat. Mitleid für kann man sich hier schenken.imp hat geschrieben:(25 Apr 2019, 16:47)
Marktwirtschaft ist immer damit verbunden, dass Unternehmer viel Geld riskieren und möglicherweise sehr arm oder sehr reich werden, Arbeitnehmer riskieren höchstens, in der Insolvenz einen Lohn nicht zu bekommen, was für sie sehr schlimm ist. Dafür werden sie im Normalfall nicht reich und müssen im Normalfall viele Anteile für Rente und KV abdrücken.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Ich habe in den Läden höchstens mal ne Packung Zigaretten gekauft, es war aber so dunkel,dass man oft die falsche Marke bekam.Liegestuhl hat geschrieben:(25 Apr 2019, 16:48)
Alleine dafür, dass in den Schlecker-Läden immer irgendwas im Weg stand und man nicht vernünftig durchkam, gehören die in den Knast.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Mitleid ist unnötig. Er verhungert nicht. Anerkennung jedoch ist schon angebracht.yogi61 hat geschrieben:(25 Apr 2019, 17:57)
Mag ja stimmen, aber im Fall Schlecker was es eben so, dass ein Unternehmer seine Mitarbeiterinnen über Jahrzehnte ausgebeutet hat. Mitleid für kann man sich hier schenken.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Ja, finde ich auch. Die Insolvenzverschleppung war 1A und Anton hat es sogar geschafft, dass seine Kinder für ihn in den Knast gehen. So etwas kurz vor Schluss noch zu drehen, dafür muss man ihm wohl Respekt zollen.imp hat geschrieben:(25 Apr 2019, 18:21)
Mitleid ist unnötig. Er verhungert nicht. Anerkennung jedoch ist schon angebracht.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Schlecker war ein Saftladen, der seine Mitarbeiter ausgebeutet und ausspioniert hat. Es war nur eine Frage der Zeit, bis andere Unternehmen die mit ihren Mitarbeitern deutlich besser umgehen/besser bezahlen so einen schlecht geführten Laden platt machen.
Insgesamt frage ich mich aber, wie ein Unternehmer der ein Milliardenunternehmen zusammengerafft hat zu dämlich war, genug beiseite zu schaffen um nach wie vor ein luxuriöses Leben zu führen (z.B. der Ehefrau ein paar teure Häuser/Luxusautos, etc... zu schenken).
=> M.W. ist das auch teilweise geschehen, warum haben die Kinder dann am Ende noch so einen Unsinn gemacht?? Das die bald im Knast sitzen fällt m.E. in die Kategorie "Dummheit und Gier werden bestraft" ...
Insgesamt frage ich mich aber, wie ein Unternehmer der ein Milliardenunternehmen zusammengerafft hat zu dämlich war, genug beiseite zu schaffen um nach wie vor ein luxuriöses Leben zu führen (z.B. der Ehefrau ein paar teure Häuser/Luxusautos, etc... zu schenken).
=> M.W. ist das auch teilweise geschehen, warum haben die Kinder dann am Ende noch so einen Unsinn gemacht?? Das die bald im Knast sitzen fällt m.E. in die Kategorie "Dummheit und Gier werden bestraft" ...
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Ich bin weder gegen Marktwirtschaft noch gegen Unternehmerrisiko und damit auch nicht gegen angemessenen Unternehmerlohn!imp hat geschrieben:(25 Apr 2019, 16:47)
Marktwirtschaft ist immer damit verbunden, dass Unternehmer viel Geld riskieren und möglicherweise sehr arm oder sehr reich werden, Arbeitnehmer riskieren höchstens, in der Insolvenz einen Lohn nicht zu bekommen, was für sie sehr schlimm ist. Dafür werden sie im Normalfall nicht reich und müssen im Normalfall viele Anteile für Rente und KV abdrücken.
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Nur rechtfertigt das eben alles nicht, dass man gegen Gesetze verstößt. Ganz einfach!
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Tja, Bankrott ist halt so eine Straftat die erst in der Rückschau zur Straftat wird.Gruwe hat geschrieben:(25 Apr 2019, 21:40)
Nur rechtfertigt das eben alles nicht, dass man gegen Gesetze verstößt. Ganz einfach!
Der Unternehmer geht halt immer davon aus, dass das Unternehmen fortbesteht.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Nicht ganz ... erstens ist Bankrott keine Straftat, sondern Insolvenzverschleppung ist eine Straftat und zweitens ist Insolvenzverschleppung keine Folge von Entscheidungen, deren Wirkung man nicht absehen konnte.John Galt hat geschrieben:(26 Apr 2019, 01:06)
Tja, Bankrott ist halt so eine Straftat die erst in der Rückschau zur Straftat wird.
Der Unternehmer geht halt immer davon aus, dass das Unternehmen fortbesteht.
Ansonsten wäre ja auch Mord eine Straftat, die erst in der Rückschau zur Straftat wird: "Euer Ehren ... ich dachte wirklich, die Dosis Rattengift würde meinem Erbonkel helfen, endlich seine Hämorrhoiden los zu werden ... der Arme hat ja sooo gelitten ."
Re: Wendung im Fall Schlecker
Ähm Insolvenzverschleppung ist was anderes als nur Pleite zu gehen. Nur so zur Information.John Galt hat geschrieben:(26 Apr 2019, 01:06)
Tja, Bankrott ist halt so eine Straftat die erst in der Rückschau zur Straftat wird.
Der Unternehmer geht halt immer davon aus, dass das Unternehmen fortbesteht.
Juristische Personen sind verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Tun Sie dies nicht, liegt eine Insolvenzverschleppung vor.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Und die Entscheidung stellen Unternehmen auf der Basis von prognostizierten Einnahmen....Saxon hat geschrieben:(26 Apr 2019, 07:35)
Juristische Personen sind verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Tun Sie dies nicht, liegt eine Insolvenzverschleppung vor.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
§ 283 StGB hat man abgeschafft?
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Anton Schlecker hatte keine Firma, die als juristische Person geführt werden könnte. Jede einzelne Filiale galt als Inhabergeführte Einzelunternehmung.Saxon hat geschrieben:
(26 Apr 2019, 07:35)
Juristische Personen sind verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Tun Sie dies nicht, liegt eine Insolvenzverschleppung vor.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Huch, alle mit dem selben Namen? Sowas geht? Was ist das wieder für ein komisches Schlupfloch? Ich erinnere mich, dass Einzelunternehmen den Namen des inhabers tragen müssen...zollagent hat geschrieben:(26 Apr 2019, 12:32)
Anton Schlecker hatte keine Firma, die als juristische Person geführt werden könnte. Jede einzelne Filiale galt als Inhabergeführte Einzelunternehmung.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
und auch dort ist der "Bankrott" selbst nicht die Straftat, sondern das, was man bei Bankrott oder drohendem Bankrott tut oder nicht tut.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Na und? Es gab aber eine Schlecker Zentrale,wo alle Fäden zusammenliefen, hat das Gericht ja auch so gesehen.zollagent hat geschrieben:(26 Apr 2019, 12:32)
Anton Schlecker hatte keine Firma, die als juristische Person geführt werden könnte. Jede einzelne Filiale galt als Inhabergeführte Einzelunternehmung.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Wo steht das?zollagent hat geschrieben:(26 Apr 2019, 12:32)
Anton Schlecker hatte keine Firma, die als juristische Person geführt werden könnte. Jede einzelne Filiale galt als Inhabergeführte Einzelunternehmung
“Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat”
Re: Wendung im Fall Schlecker
Das alles fällt unter Insolvenzverschleppung, bzw unter Verschleierung der Vermögensverhältnisse zum eigenen Vorteil gegenüber deinen Gläubigern.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
1.
Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,
2.
in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette übermäßige Beträge verbraucht oder schuldig wird,
3.
Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußert oder sonst abgibt,
4.
Rechte anderer vortäuscht oder erdichtete Rechte anerkennt,
5.
Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterläßt oder so führt oder verändert, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
6.
Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung ein Kaufmann nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der für Buchführungspflichtige bestehenden Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
7.
entgegen dem Handelsrecht
a)
Bilanzen so aufstellt, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder
b)
es unterläßt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen, oder
8.
in einer anderen, den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft grob widersprechenden Weise seinen Vermögensstand verringert oder seine wirklichen geschäftlichen Verhältnisse verheimlicht oder verschleiert.
(2) Ebenso wird bestraft, wer durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen
1.
des Absatzes 1 die Überschuldung oder die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht kennt oder
2.
des Absatzes 2 die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit leichtfertig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen
1.
des Absatzes 1 Nr. 2, 5 oder 7 fahrlässig handelt und die Überschuldung oder die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit wenigstens fahrlässig nicht kennt oder
2.
des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2, 5 oder 7 fahrlässig handelt und die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wenigstens leichtfertig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
Und genau dafür sind die Schleckers auch verurteilt worden ... wegen Betrugs!
.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Dieser Vorwurf der vermeintlichen "Ausbeutung" aus der marxistischen Mottenkiste und die daraus resultierende Boykotthaltung, war auch ein Grund, wieso die Wende bei Schlecker nicht geschafft werden konnte.jack000 hat geschrieben:(25 Apr 2019, 21:27)
Schlecker war ein Saftladen, der seine Mitarbeiter ausgebeutet und ausspioniert hat. Es war nur eine Frage der Zeit, bis andere Unternehmen die mit ihren Mitarbeitern deutlich besser umgehen/besser bezahlen so einen schlecht geführten Laden platt machen.
Tatsächlich wurde brav nach Tarif gezahlt. Die "Schleckerfrauen" hatten nach ihrem Jobverlust dann auch eher mit Abstrichen beim Arbeitsentgelt zu tun
Vielleicht da mal nachlesen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unter ... 80549.htmlwarum haben die Kinder dann am Ende noch so einen Unsinn gemacht?? Das die bald im Knast sitzen fällt m.E. in die Kategorie "Dummheit und Gier werden bestraft" ...
Der Teufel steckt immer in den Details.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Einfach mal wirklich nachlesen. Der "brave Tarif" wurde zehn Jahre vor der Pleite erzwungen, erst als es gar nicht mehr anders ging, gab Schlecker nach. Nach hunderten von Gerichtsverfahren wegen Mobbing, Verhinderung der Bildung von Betriebsräten, Bespitzelung,Gängelung und dem Druck unbezahlte Überstunden zu machen. Jahrzehntelange Ausbeutung war dem voraus gegangen und fast jede einzelne Schlecker Akte die noch bei ver.di in den Archiven liegt, ist dicker als Krieg und Frieden von Leo Tolstoi. Witzig, wenn man solche Schweinereien nachträglich verklären möchte.BlueMonday hat geschrieben:(26 Apr 2019, 13:35)
Dieser Vorwurf der vermeintlichen "Ausbeutung" aus der marxistischen Mottenkiste und die daraus resultierende Boykotthaltung, war auch ein Grund, wieso die Wende bei Schlecker nicht geschafft werden konnte.
Tatsächlich wurde brav nach Tarif gezahlt. Die "Schleckerfrauen" hatten nach ihrem Jobverlust dann auch eher mit Abstrichen beim Arbeitsentgelt zu tun
Vielleicht da mal nachlesen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unter ... 80549.html
Der Teufel steckt immer in den Details.
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Re: Wendung im Fall Schlecker
Nicht nur. Es gibt feste Faktoren wann.man pleite ist. Wer zu spät reagiert verstößt gegen das Gesetz. Wird entsprechend geahndet. Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Aus für eine Firma.John Galt hat geschrieben:(26 Apr 2019, 12:20)
Und die Entscheidung stellen Unternehmen auf der Basis von prognostizierten Einnahmen....
Sollten Millionen vom Himmel fallen ist jeder Insolvenzverwalter bereit abzuhauen.