Wendung im Fall Schlecker

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Realist2014
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Realist2014 »

Fadamo hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:47)

Die Staatsanwaltschaft sieht es anderst .

Die ermittelt nicht wegen "Falschberatung"..

sondern wegen Bankrott
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Fadamo
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Fadamo »

Realist2014 hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:48)

Die ermittelt nicht wegen "Falschberatung"..

sondern wegen Bankrott
Das hängt doch irgendwie zusammen.
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
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Realist2014
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Realist2014 »

Fadamo hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:51)

Das hängt doch irgendwie zusammen.


Schlecker war Kaufmann und hat Drogerieartikel verkauft

und keine "Finanzprodukte" wie es Versicherungen und Banken tun...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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John Galt
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von John Galt »

zollagent hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:44)

Sitzt die auf der Anklagebank?
Die Wirtschaftsprüfer die auf der Anklagebank sitzen, sind von dieser Firma.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von zollagent »

Sorry, hatte das mit den beiden Wirtschaftsprüfern im Eingangsbeitrag übersehen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von zollagent »

Fadamo hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:51)

Das hängt doch irgendwie zusammen.
Beratung im Einzelhandel betrifft die zum Verkauf stehenden Produkte und keine Finanzanlagen. :D
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Fazer »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)

4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html

Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
Unternehmer und Manager werden schon lange nicht mehr in D mit Samthandschuhen angefasst. Es ist eher umgekehrt, dass die Staatsanwaltschaften trotz dünner Beweislage meinen die Verfahren durchprügeln zu müssen, auf Basis von Phantasien, siehe das Wiedeking Verfahren und aktuell das Verfahren gegen die ehemaligen Vorstände der Deutschen Bank.

Dass es im Fall Schlecker jetzt zu so einem Verfahren kommt überrascht nicht wirklich. SChlecker hatte eine grosse Dummheit begangen, die schon lange zurückliegt: er hat seine Firma als Einzelkaufmann betrieben, haftete also persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Ein IRrsinn, jeder normale Mensch würde eine GmbH oder AG gründen um die Haftung zu begrenzen. Droht dann die Pleite reagiert ein Schlecker wie jeder, der in seiner Situation wäre: er versucht zu retten was zu retten ist. Das muss man nicht entschuldigen, das ist strafbar. Aber es ist ähnlich wie bei Fahrerflucht eine REaktion, die die meisten Menschen zeigen würden. Nur kommt man in heutigen Zeiten bei der Verfügung von Daten und Unterlagen nicht so einfach davon, das hätte die Schlecker-Familie wissen müssen.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Fazer hat geschrieben:(18 Apr 2016, 22:41)

Unternehmer und Manager werden schon lange nicht mehr in D mit Samthandschuhen angefasst. Es ist eher umgekehrt, dass die Staatsanwaltschaften trotz dünner Beweislage meinen die Verfahren durchprügeln zu müssen, auf Basis von Phantasien, siehe das Wiedeking Verfahren und aktuell das Verfahren gegen die ehemaligen Vorstände der Deutschen Bank.

Dass es im Fall Schlecker jetzt zu so einem Verfahren kommt überrascht nicht wirklich. SChlecker hatte eine grosse Dummheit begangen, die schon lange zurückliegt: er hat seine Firma als Einzelkaufmann betrieben, haftete also persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Ein IRrsinn, jeder normale Mensch würde eine GmbH oder AG gründen um die Haftung zu begrenzen. Droht dann die Pleite reagiert ein Schlecker wie jeder, der in seiner Situation wäre: er versucht zu retten was zu retten ist. Das muss man nicht entschuldigen, das ist strafbar. Aber es ist ähnlich wie bei Fahrerflucht eine REaktion, die die meisten Menschen zeigen würden. Nur kommt man in heutigen Zeiten bei der Verfügung von Daten und Unterlagen nicht so einfach davon, das hätte die Schlecker-Familie wissen müssen.
Gegen die Kinder gibt's ja auch ein Verfahren. Deren Logistikunternehmen ist im Zuge der Schleckerpleite ebenso in die Insolvenz gerutscht. Auch da gab's im Vorfeld der Insolvenz noch Gewinnausschüttungen
Die österreichische Schleckertochter stand eigentlich gut da. Aber auch die ist mit in die Insolvenz gerutscht. Grund dafür war ein hohen Darlehen der öterreichischen Tochter an das deutsche Mutterunternehmen. In Österreich sah man das als eigenkapitalersetztendes Darlehen und es wurde damals schon wegen verdeckter Einlagenrückgewähr ermittelt. Wobei ich nicht verfolgt habe was dabei rausgekommen ist.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Dampflok94 »

Fazer hat geschrieben:(18 Apr 2016, 22:41)
...Aber es ist ähnlich wie bei Fahrerflucht eine REaktion, die die meisten Menschen zeigen würden. ...
Also es gab 2014 ca. 2,4 Mio Verkehrsunfälle. Das sind dann ungefähr 6.500 pro Tag. Also wenn da Fahrerflucht eine Reaktion der meisten Menschen wäre, so hätten wir ein Massenphänomen. Das ist zweifelsohne nicht so. Dieser Vergleich hinkt nicht nur, da fehlen beide Beine.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(19 Apr 2016, 08:57)

Also es gab 2014 ca. 2,4 Mio Verkehrsunfälle. Das sind dann ungefähr 6.500 pro Tag. Also wenn da Fahrerflucht eine Reaktion der meisten Menschen wäre, so hätten wir ein Massenphänomen. Das ist zweifelsohne nicht so. Dieser Vergleich hinkt nicht nur, da fehlen beide Beine.
Du wirst dich wundern. Es IST ein Massenphänomen. In 2014 gab es 500.000 Fälle von Fahrerflucht!

http://www.autozeitung.de/auto-news/fah ... lub-europa

Wenn man jetzt annimmt, dass in 80% der Unfälle kaum eine Chance zur Flucht besteht, weil der Unfallgegner im Auto sitzt, dann käme man zum Ergebnis, dass fast jeder Fahrer, der z.B. ein anderes Auto schrammt und keine Zeugen sieht dann die Flucht ergreift.

In gleicher Weise ist die Reaktion der Schleckers nicht überraschend. Natürlich eine ganz andere Art von Fall, aber es ging nur darum aufzuzeigen, dass es sehr normal ist, dass Menschen zum "Schutz" ihrer eigenen Vermögensposition dann z.B. Fahrerflucht begehen oder eben Vermögenswerte versuchen zu retten anstelle sehenden Auges nach der Insolvent völlig ohne Geld dazustehen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Apr 2016, 06:49)

Gegen die Kinder gibt's ja auch ein Verfahren. Deren Logistikunternehmen ist im Zuge der Schleckerpleite ebenso in die Insolvenz gerutscht. Auch da gab's im Vorfeld der Insolvenz noch Gewinnausschüttungen
Die österreichische Schleckertochter stand eigentlich gut da. Aber auch die ist mit in die Insolvenz gerutscht. Grund dafür war ein hohen Darlehen der öterreichischen Tochter an das deutsche Mutterunternehmen. In Österreich sah man das als eigenkapitalersetztendes Darlehen und es wurde damals schon wegen verdeckter Einlagenrückgewähr ermittelt. Wobei ich nicht verfolgt habe was dabei rausgekommen ist.
Nun ist das Urteil gefallen, Anton Schlecker: Bewährung, Die Kinder Haftstrafen:
Denn während der ehemalige Patriarch mit zwei Jahren Bewährung gerade noch so am Gefängnis vorbeischrammt, bekommen seine Kinder jeweils mehr als zweieinhalb Jahre Haft aufgebrummt.
http://www.focus.de/finanzen/news/hafts ... 04484.html

Knast hätte ich so nicht erwartet ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Eiskalt »

Hat der alte seine Kinder ans Messer geliefert?!
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Boracay »

Ziemlich krass die Haftstrafe.

Der hier muss nicht in den Knast
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html

Aber die Schlecker Kinder schon?

Wie ekelhaft und pervers ist die Justiz?
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von sünnerklaas »

Boracay hat geschrieben:(27 Nov 2017, 21:03)

Ziemlich krass die Haftstrafe.

Der hier muss nicht in den Knast
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html

Aber die Schlecker Kinder schon?

Wie ekelhaft und pervers ist die Justiz?

Das ist das Rechtssystem und die dahinter stehende Rechtsphilosophie.
Beides weißt dem Schutz des Eigentums einen höheren Status zu, als der körperlichen Unversehrtheit. Hätte der Vergewaltiger das Kind ausgeraubt - da reicht allein ein paar Cents wegnehmen - hätte es mindestens fünf Jahre gegeben - mit deutlicher Tendenz nach oben.

Der Gesetzgeber kann zwar Gesetze erlassen und ändern, nicht aber die Rechtsphilosophie.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

sünnerklaas hat geschrieben:(27 Nov 2017, 22:21)

Das ist das Rechtssystem und die dahinter stehende Rechtsphilosophie.
Beides weißt dem Schutz des Eigentums einen höheren Status zu, als der körperlichen Unversehrtheit. Hätte der Vergewaltiger das Kind ausgeraubt - da reicht allein ein paar Cents wegnehmen - hätte es mindestens fünf Jahre gegeben - mit deutlicher Tendenz nach oben.

Der Gesetzgeber kann zwar Gesetze erlassen und ändern, nicht aber die Rechtsphilosophie.
der gesetzgeber gibt doch auch dasstrafmaß vor...- :?:
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)

4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html

Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
in den 60 -70ern gabs den fall eines textilunternehmers der hatte so eine ladenkette für herrenausstattung. mir fällt der name nicht ein, aber es gibt einen wiki-artikel dazu.
der besagte unternehmer hatte lieferanten im ausland, die ihm auch gehörten, die seine kette belieferten und nach meinung des finanzamts hatte er den hiesigen läden überhöhte rechnungen gestellt, die eine verdeckte gewinnabschöpfung darstellten an der steuer vorbei.
der rechtsstreit ging über jahre und der unternehmer konnte nicht mehr nach deutschland reisen ohne verhaftet zu werden. naja, wurde dann ein bisschen dramatisch, bei einem flug über deutschland ist er abgestürzt und wurde verhaftet.

die multinationalen konzerne machen heute sowas ganz normal und voll akzeptiert...- :|
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Dampflok94 »

Eiskalt hat geschrieben:(27 Nov 2017, 20:36)

Hat der alte seine Kinder ans Messer geliefert?!
Das glaube ich nicht. Ich gehe davon aus, man hat sich abgesprochen. Abgesehen davon, war dieses Urteil auch nicht unbedingt zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte jedenfalls andere Vorstellungen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von sünnerklaas »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(27 Nov 2017, 22:25)

der gesetzgeber gibt doch auch dasstrafmaß vor...- :?:
Das Gericht muss aber eben auch noch diverse andere Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören diverse Aspekte zur Persönlichkeit des Täters, zu den Tatumständen, höchstrichterliche Entscheidungen zu ähnlichen Fällen etc.. Ein Urteil muss eben auch revisionsfest sein.
Der Richter muss alles prüfen, was den Angeklagen belastet und was ihn entlastet, er muss berücksichtigen, ob der Angeklagte vorbestraft ist, welche Prognose es gibt etc. - sonst macht er sich wegen Rechtsbeugung strafbar. Extrem strafverschärfend wirkt sich dann immer ein zusätzliches Eigentumsdelikt aus.

Bei der Rechtsprechung wird Recht gesprochen - nicht Gerechtigkeit. Und es gibt viele Fälle, in denen auch noch andere eine mehr oder weniger erhebliche Mitverantwortung tragen - Leute, die nicht auf der Anklagebank sitzen. Die Sache ist komplex.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von sünnerklaas »

Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 09:37)

Das glaube ich nicht. Ich gehe davon aus, man hat sich abgesprochen. Abgesehen davon, war dieses Urteil auch nicht unbedingt zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte jedenfalls andere Vorstellungen.
Vielleicht gab es Deals - es stehen ja noch weitere Prozesse an. Und man sollte nicht vergessen: Anton Schlecker ist finanziell bis an sein Lebensende ruiniert und kommt da auch nicht mehr mit einer Privatinsolvenz raus. Mit der Bewährungsstrafe kann man vielleicht erreichen, dass er freiwillig Vermögen abliefert, was vielleicht noch irgendwo versteckt ist. Wir kennen die Bewährungsauflagen nicht. Gut möglich, dass man ihm die Botschaft mit auf den Weg gegeben hat, dass er, sollte irgendwo noch etwas sein, was den Gläubigern entzogen wurde, er nicht nur für die zwei Jahre einwandert, sondern er in einem weiteren Prozess noch einen ordentlichen Strafzuschlag bekommt. Wenn es so ist, wie von mir beschrieben, ist das ein weises Urteil, weil das Gericht halt auch noch die Interessen der Geprellten berücksichtigen muss.
odiug

Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)

4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html

Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
Was heißt sollte Wasser gewesen sein ... 2 Jahre auf Bewährung und 56 000 Euro Strafe ... das ist Wasser auf die Mühlen derer, die nicht nur behaupten, sondern auch klipp und klar feststellen, daß Wirtschaftsverbrechen bei uns immer noch wie Kavaliersdelikte behandelt werden.
Zwar ist die öffentliche Empörung heute größer als je zu vor, aber ändern tut sich nichts.
Im Gegenteil ... es wird eine Nebelbombe nach der anderen gezündet.
Aus der Derivatenkrise in den USA wurde die Immobilienkrise, an der natürlich der armen Häuslebesitzer schuld war, der kaufte, was er sich nicht leisten konnte, aus der Bankenkrise wurde die Schuldenkrise und schuld daran war der Grieche und jetzt ... ganz toll ... haben wir Flüchtlinge :thumbup:
odiug

Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)

4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html

Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
Was heißt: sollte Wasser gewesen sein :?:
2 Jahre auf Bewährung und 56 000 Euro Strafe :eek:
Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die nicht nur behaupten, sondern auch klipp und klar feststellen, daß Wirtschaftsverbrechen bei uns immer noch wie Kavaliersdelikte behandelt werden.
Zwar ist die öffentliche Empörung heute größer als je zu vor, aber ändern tut sich nichts.
Im Gegenteil ... es wird eine Nebelbombe nach der anderen gezündet.
Aus der Derivatenkrise in den USA wurde die Immobilienkrise, an der natürlich der armen Häuslebesitzer schuld war, der kaufte, was er sich nicht leisten konnte, aus der Bankenkrise wurde die Staats-Schuldenkrise und schuld daran war der faule Grieche und jetzt ... ganz toll ... haben wir Flüchtlinge :thumbup:
odiug

Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von odiug »

Realist2014 hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:48)

Die ermittelt nicht wegen "Falschberatung"..

sondern wegen Bankrott
Ermittelt wird nicht wegen Bankrott, sondern wegen Insolvenzverschleppung und betrügerischem Hinterziehen von Firmenvermögen zu Gunsten der Familie in Hühe von 16 Millionen Euro zum Schaden der Gläubiger und Angestellten.
Nur damit das mal klar ist, um was es geht ;)
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Dampflok94 »

sünnerklaas hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:10)

Vielleicht gab es Deals - es stehen ja noch weitere Prozesse an. Und man sollte nicht vergessen: Anton Schlecker ist finanziell bis an sein Lebensende ruiniert und kommt da auch nicht mehr mit einer Privatinsolvenz raus. Mit der Bewährungsstrafe kann man vielleicht erreichen, dass er freiwillig Vermögen abliefert, was vielleicht noch irgendwo versteckt ist. Wir kennen die Bewährungsauflagen nicht. Gut möglich, dass man ihm die Botschaft mit auf den Weg gegeben hat, dass er, sollte irgendwo noch etwas sein, was den Gläubigern entzogen wurde, er nicht nur für die zwei Jahre einwandert, sondern er in einem weiteren Prozess noch einen ordentlichen Strafzuschlag bekommt. Wenn es so ist, wie von mir beschrieben, ist das ein weises Urteil, weil das Gericht halt auch noch die Interessen der Geprellten berücksichtigen muss.
Das Vermögen liegt bei seiner Ehefrau. Natürlich mit Gütertrennung. ;) Daher wohnt Herr Schlecker auch noch immer in einer schönen Villa. So lange seine Frau ihn nicht vor die Tür setzt, wird er wohlnicht darben müssen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von garfield336 »

odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:24)

Ermittelt wird nicht wegen Bankrott, sondern wegen Insolvenzverschleppung und betrügerischem Hinterziehen von Firmenvermögen zu Gunsten der Familie in Hühe von 16 Millionen Euro zum Schaden der Gläubiger und Angestellten.
Nur damit das mal klar ist, um was es geht ;)
Die Angestellten wurden geschädigt ? Ich frage das ernsthaft weil die Auszahlung der Angestellten vorrang vor den gläubigern hat.

Wenn aber bereits die Angestellten kein Geld sehen, dann kriegen die Gläubiger erst recht nur 0,000 euro :|
odiug

Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von odiug »

garfield336 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:28)
Die Angestellten wurden geschädigt ? Ich frage das ernsthaft weil die Auszahlung der Angestellten vorrang vor den gläubigern hat.

Wenn aber bereits die Angestellten kein Geld sehen, dann kriegen die Gläubiger erst recht nur 0,000 euro :|
Toll :D
Sehr gut erkannt :thumbup:
Abgesehen stimmt das nicht ganz.
Verzichten die Angestellten auf die volle Auszahlung des Lohns, um das Unternehmen zu retten, dann sind das keine Schulden ... das fällt unter den Tisch in der Insolvenz.
Oder: Schneiderpleite, wer mag sich daran noch erinnern und wer weiß noch, wie viele Handwerker in den Bankrott getrieben wurden ... die damals viel zitierten "Peanuts" .
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von schokoschendrezki »

odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:24)

Ermittelt wird nicht wegen Bankrott, sondern wegen Insolvenzverschleppung und betrügerischem Hinterziehen von Firmenvermögen zu Gunsten der Familie in Hühe von 16 Millionen Euro zum Schaden der Gläubiger und Angestellten.
Nur damit das mal klar ist, um was es geht ;)
Und aber auch noch (wenn ich einen Kommentar von gestern noch richtig im Kopf habe) um vorsätzlichen Bankrott. Ob oder inwieweit "Insolvenzverschleppung", "vorsätzlicher Bankrott" und "betrügerische Hinterziehung" im Schlecker-Fall auf dasselbe hinausläuft oder ob es sich um drei unabhängige Straftaten handelt, die nur eben mit ein- und derselben Firma begangen wurden, würde mich auch mal interessieren.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von yogi61 »

Man sollte den Anton jetzt mal in Frieden lassen. Er kann seine Kinder im Knast besuchen und ihnen ein paar Drogerieartikel mitbringen, vielleicht liegt noch etwas in irgendeinem Lager.
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von schokoschendrezki »

Der Anton selbst ist nicht weiter interessant ... aber die Bandbreite der Reaktionen auf das Prozesssurteil schon. Sie reichen von Häme über Wut (wegen viel zu viel Mildheit in seinem Fall (SZ)), über das Gegenteil (er sei damit, dass er seine eigenen Kinder in den Knast brachte, lebenslang bestraft) bis hin zur Forderung, dass man einen anderen Umgang mit Bankrotts in Deutschland brauche. Dass dies gesellschaftlich weniger geächtet werde, um das Unternehmertum als solches und als Ideal nicht zu beschädigen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Sextus Ironicus »

Das Urteil ist es ein gutes Signal, denn Menschen dieses Schlages (ganz moralfrei) tut eine Denkpause in ihrem asozialen Lebensstil, den sie nach dem Gefängnisaufenthalt sowieso wieder nahtlos aufnehmen, ganz gut. Gerade bei dieser Klientel ist Knast eine echte Resozialisierungsanwendung. Und das ist auch der Grundgedanke des Strafvollzugs. Das Urteil weist den Übergang von abstrakter Verantwortung zu konkreter.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von sünnerklaas »

Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:27)

Das Vermögen liegt bei seiner Ehefrau. Natürlich mit Gütertrennung. ;) Daher wohnt Herr Schlecker auch noch immer in einer schönen Villa. So lange seine Frau ihn nicht vor die Tür setzt, wird er wohlnicht darben müssen.

Da kommt noch ein Prozess. Und zwar u.a. gegen seine Ehefrau. Und auch deswegen macht die Bewährungsstrafe durchaus Sinn.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von sünnerklaas »

odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:36)


Oder: Schneiderpleite, wer mag sich daran noch erinnern und wer weiß noch, wie viele Handwerker in den Bankrott getrieben wurden ... die damals viel zitierten "Peanuts" .
Die Schneider-Pleite und die Folgen für einige Handwerksfirmen kannst Du nicht mit den Schlecker-Mitarbeitern vergleichen. Bei Schneider waren Unternehmer betroffen - und zwar solche, die sich auf Gedeih und Verderb an Schneider gebunden hatten und fast ausschliesslich von seinen Baustellen gelebt haben. So etwas ist unternehmerisch nie eine gute Idee. Wenn man krisenfest sein will, muss man möglichst breit aufgestellt sein - auch als KMU. Nur so kann man extreme Folgen von Zahlungsverzögerungen vermeiden.
Es mag zwar verlockend sein, für einen einzigen Auftraggeber tätig zu sein - unternehmerisch gesehen ist das eine Eselei. Es ist deutlich sinnvoller, als Subunternehmer für fünf, zehn oder zwanzig verschiedene Generalunternehmer zu arbeiten. Fällt da einer aus, ist das für das auch für KMU kein Problem, es ist eine Krise, aber diese Krise ist zu bewältigen.
Wir haben ein Problem in der deutschen Wirtschaft - und wo das Problem liegt, hat mir ein - inzwischen verstorbener - hannoveraner Unternehmer mal sehr eindrucksvoll beschrieben: Wir haben zu viele Betriebsbetreiber hier in D und viel zu wenig Unternehmer. Der Unterschied zwischen einem Betriebsbetreiber und einem Unternehmer ist einfach erklärt: der Betreiber eines Betriebes ist ein Getriebener. Ein Unternehmer unternimmt etwas - und zwar immer auch mit offenem Ausgang. Unternehmertum heisst, bewusst auch ein Risiko in Kauf zu nehmen, Gefahr zu laufen, zu scheitern. Unternehmertum bedeutet Abenteuer. Und genau das macht das Unternehmertum aus. Ein weiser Mann.
odiug

Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von odiug »

sünnerklaas hat geschrieben:(28 Nov 2017, 13:48)

Die Schneider-Pleite und die Folgen für einige Handwerksfirmen kannst Du nicht mit den Schlecker-Mitarbeitern vergleichen. Bei Schneider waren Unternehmer betroffen - und zwar solche, die sich auf Gedeih und Verderb an Schneider gebunden hatten und fast ausschliesslich von seinen Baustellen gelebt haben. So etwas ist unternehmerisch nie eine gute Idee. Wenn man krisenfest sein will, muss man möglichst breit aufgestellt sein - auch als KMU. Nur so kann man extreme Folgen von Zahlungsverzögerungen vermeiden.
Es mag zwar verlockend sein, für einen einzigen Auftraggeber tätig zu sein - unternehmerisch gesehen ist das eine Eselei. Es ist deutlich sinnvoller, als Subunternehmer für fünf, zehn oder zwanzig verschiedene Generalunternehmer zu arbeiten. Fällt da einer aus, ist das für das auch für KMU kein Problem, es ist eine Krise, aber diese Krise ist zu bewältigen.
Wir haben ein Problem in der deutschen Wirtschaft - und wo das Problem liegt, hat mir ein - inzwischen verstorbener - hannoveraner Unternehmer mal sehr eindrucksvoll beschrieben: Wir haben zu viele Betriebsbetreiber hier in D und viel zu wenig Unternehmer. Der Unterschied zwischen einem Betriebsbetreiber und einem Unternehmer ist einfach erklärt: der Betreiber eines Betriebes ist ein Getriebener. Ein Unternehmer unternimmt etwas - und zwar immer auch mit offenem Ausgang. Unternehmertum heisst, bewusst auch ein Risiko in Kauf zu nehmen, Gefahr zu laufen, zu scheitern. Unternehmertum bedeutet Abenteuer. Und genau das macht das Unternehmertum aus. Ein weiser Mann.
Kann man sehr wohl vergleichen. ersetze Handwerker mit Zulieferer und Schwupps, genau das Gleiche.
Und natürlich ist es nie geschickt sich auf einen einzigen Auftraggeber zu verlassen ... wenn man es sicvh leisten kann, auch mal Aufträge sausen zu lassen, um andere Kunden zu akquirieren.
Muß man sich halt leisten können als Handwerksbetrieb.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(27 Nov 2017, 22:45)



die multinationalen konzerne machen heute sowas ganz normal und voll akzeptiert...- :|
Wohl kaum. Da hat seit der Jahrtausendwende gerade in Deutschland der Gesetzgeber sehr viel getan. Das ist mit den 70er Jahren nicht mehr zu vergleichen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:27)

Das Vermögen liegt bei seiner Ehefrau. Natürlich mit Gütertrennung. ;) Daher wohnt Herr Schlecker auch noch immer in einer schönen Villa. So lange seine Frau ihn nicht vor die Tür setzt, wird er wohlnicht darben müssen.
ich hab gelesen der anton muss sogar den alten porsche von seiner tochter auftragen. das ist schon hart.

was ist eigentlich mit den wirtschaftsprüfern passiert?
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von jack000 »

odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:16)
2 Jahre auf Bewährung und 56 000 Euro Strafe :eek:
Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die nicht nur behaupten, sondern auch klipp und klar feststellen, daß Wirtschaftsverbrechen bei uns immer noch wie Kavaliersdelikte behandelt werden.
Nun, man hatte Vater Schlecker halt fast nichts nachweisen können (Obwohl ich den auch gerne im Knast gesehen hätte) und dann kann mal halt nix machen.
=> Aber bei den Kids war die Sache eindeutig und unabstreitbar, da sehe ich die 2,x Jahre Knast (Man vergleiche das mal mit dem Kuscheljustiz-Urteile Strang) als durchaus akzeptabel an.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 20:35)

Nun, man hatte Vater Schlecker halt fast nichts nachweisen können (Obwohl ich den auch gerne im Knast gesehen hätte) und dann kann mal halt nix machen.
Und nicht zu vergessen. Bei der Geldstrafe bewegte sich das Gericht ja auch am maximal möglichen.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Dampflok94 »

sünnerklaas hat geschrieben:(28 Nov 2017, 13:39)

Da kommt noch ein Prozess. Und zwar u.a. gegen seine Ehefrau. Und auch deswegen macht die Bewährungsstrafe durchaus Sinn.
Das Verfahren gegen seine Ehefrau ist eingestellt. Da kommt nix mehr. Der Drops ist gelutscht. :cool:
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Eiskalt »

Ahh die Kinder sind in Revision, die holen sich noch nen Staranwalt und der boxt die dann wieder raus!
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von yogi61 »

Eiskalt hat geschrieben:(29 Nov 2017, 13:52)

Ahh die Kinder sind in Revision, die holen sich noch nen Staranwalt und der boxt die dann wieder raus!
Revison ist keine Berufung.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Eiskalt »

yogi61 hat geschrieben:(29 Nov 2017, 14:58)

Revison ist keine Berufung.
Ok, was bedeutet das genau?
Was versprechen die sich von der Revision?
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von yogi61 »

Eiskalt hat geschrieben:(29 Nov 2017, 15:26)

Ok, was bedeutet das genau?
Was versprechen die sich von der Revision?
Das es eventuell einen Verfahrensfehler gegeben hat. Das dürfte reine Verzweilung sein.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Eiskalt »

yogi61 hat geschrieben:(29 Nov 2017, 15:57)

Das es eventuell einen Verfahrensfehler gegeben hat. Das dürfte reine Verzweilung sein.
Und was kann man sich maximal von der Revision versprechen??
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Eiskalt hat geschrieben:(29 Nov 2017, 15:26)

Ok, was bedeutet das genau?
Bei der Berufung wird nochmal der Fall aufgerollt, also in die Beweisaufnahme eingetreten, bei der Revision bleibt der eigentliche Fall außen vor, da geht es letztendlich nur um potentielle Verfahrensfehler.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Eiskalt »

Verstehe. Also doch Knast?
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Orwellhatterecht »

yogi61 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 11:30)

Man sollte den Anton jetzt mal in Frieden lassen. Er kann seine Kinder im Knast besuchen und ihnen ein paar Drogerieartikel mitbringen, vielleicht liegt noch etwas in irgendeinem Lager.


Warum sollte man das tun, jeder Eierdieb erfährt die Ächtung der übrigen Gesellschaft!
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Dampflok94 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(21 Dec 2017, 11:24)

Warum sollte man das tun, jeder Eierdieb erfährt die Ächtung der übrigen Gesellschaft!
Manch einer, der mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen war, ist dann trotzdem später ministrabel gewesen. Man muß ja auch verzeihen können. :)
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von John Galt »

Im November war Schlecker wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Gesetz kann einem Schuldner die Restschuldbefreiung verweigert werden, wenn dieser wegen einer Bankrottstraftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 90083.html

Schlecker ist ein Idiot. Er hätte nach Irland/England ziehen soll, dort ne Weile leben müssen und dann dort Privatinsolvenz anmelden müssen. Dort wäre er seine Schulden komplett in 18 Monaten los gewesen, tja war halt schon ein Dümmerle der Schlecker.
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von jack000 »

Bundesgerichtshof lehnt Revision ab - Schlecker-Kinder müssen in Haft

Nach der Pleite des Drogeriekonzerns Schlecker verurteilte das Stuttgarter Landgericht die Kinder des Gründers, Meike und Lars, zu Haftstrafen. Ihre Revision dagegen ist nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden.

Die Kinder des Drogerieunternehmers Anton Schlecker, Meike und Lars, müssen ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart hatte sie zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihre Revision ist nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

Der BGH reduzierte mit dem Beschluss allerdings das vom Landgericht Stuttgart verhängte Strafmaß gegen Lars Schlecker um zwei Monate und gegen Meike Schlecker um einen Monat. Damit sind beide rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Zur Begründung für die Änderung hieß es in der Mitteilung, das Landgericht habe die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht.

Unrechtmäßig Gewinne ausgezahlt

Die beiden Kindern von Anton Schlecker wurden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Anton Schleckers Strafe betrug zwei Jahre und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seine Kinder müssen die längeren Haftstrafen nun antreten.

Schlecker selbst hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Spruch des Landgerichts.

Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung seiner Kinder dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung der Insolvenz aus dem Jahr 2012 abgeschlossen sein. Als Folge der Pleite des lange den deutschen Drogeriemarkt dominierenden Unternehmens hatten Tausende Verkäuferinnen ihren Job verloren.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unter ... 64359.html
Wahnsinn, das hätte ich nicht vermutet ...
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von Saxon »

Völlig gerechtfertigt das Urteil !
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Re: Wendung im Fall Schlecker

Beitrag von John Galt »

Insolvenzverschleppung eines Milliardenkonzerns (vorsätzlich) = Bewährungsstrafe

Kleinen Logistikdienstleister an die Wand fahren = Haft.

Der Staat hat mal wieder seine Prioritäten im Griff.
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