Die ermittelt nicht wegen "Falschberatung"..
sondern wegen Bankrott
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Das hängt doch irgendwie zusammen.Realist2014 hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:48)
Die ermittelt nicht wegen "Falschberatung"..
sondern wegen Bankrott
nö
Die Wirtschaftsprüfer die auf der Anklagebank sitzen, sind von dieser Firma.
Beratung im Einzelhandel betrifft die zum Verkauf stehenden Produkte und keine Finanzanlagen.
Unternehmer und Manager werden schon lange nicht mehr in D mit Samthandschuhen angefasst. Es ist eher umgekehrt, dass die Staatsanwaltschaften trotz dünner Beweislage meinen die Verfahren durchprügeln zu müssen, auf Basis von Phantasien, siehe das Wiedeking Verfahren und aktuell das Verfahren gegen die ehemaligen Vorstände der Deutschen Bank.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)
4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html
Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
Gegen die Kinder gibt's ja auch ein Verfahren. Deren Logistikunternehmen ist im Zuge der Schleckerpleite ebenso in die Insolvenz gerutscht. Auch da gab's im Vorfeld der Insolvenz noch GewinnausschüttungenFazer hat geschrieben:(18 Apr 2016, 22:41)
Unternehmer und Manager werden schon lange nicht mehr in D mit Samthandschuhen angefasst. Es ist eher umgekehrt, dass die Staatsanwaltschaften trotz dünner Beweislage meinen die Verfahren durchprügeln zu müssen, auf Basis von Phantasien, siehe das Wiedeking Verfahren und aktuell das Verfahren gegen die ehemaligen Vorstände der Deutschen Bank.
Dass es im Fall Schlecker jetzt zu so einem Verfahren kommt überrascht nicht wirklich. SChlecker hatte eine grosse Dummheit begangen, die schon lange zurückliegt: er hat seine Firma als Einzelkaufmann betrieben, haftete also persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Ein IRrsinn, jeder normale Mensch würde eine GmbH oder AG gründen um die Haftung zu begrenzen. Droht dann die Pleite reagiert ein Schlecker wie jeder, der in seiner Situation wäre: er versucht zu retten was zu retten ist. Das muss man nicht entschuldigen, das ist strafbar. Aber es ist ähnlich wie bei Fahrerflucht eine REaktion, die die meisten Menschen zeigen würden. Nur kommt man in heutigen Zeiten bei der Verfügung von Daten und Unterlagen nicht so einfach davon, das hätte die Schlecker-Familie wissen müssen.
Also es gab 2014 ca. 2,4 Mio Verkehrsunfälle. Das sind dann ungefähr 6.500 pro Tag. Also wenn da Fahrerflucht eine Reaktion der meisten Menschen wäre, so hätten wir ein Massenphänomen. Das ist zweifelsohne nicht so. Dieser Vergleich hinkt nicht nur, da fehlen beide Beine.Fazer hat geschrieben:(18 Apr 2016, 22:41)
...Aber es ist ähnlich wie bei Fahrerflucht eine REaktion, die die meisten Menschen zeigen würden. ...
Du wirst dich wundern. Es IST ein Massenphänomen. In 2014 gab es 500.000 Fälle von Fahrerflucht!Dampflok94 hat geschrieben:(19 Apr 2016, 08:57)
Also es gab 2014 ca. 2,4 Mio Verkehrsunfälle. Das sind dann ungefähr 6.500 pro Tag. Also wenn da Fahrerflucht eine Reaktion der meisten Menschen wäre, so hätten wir ein Massenphänomen. Das ist zweifelsohne nicht so. Dieser Vergleich hinkt nicht nur, da fehlen beide Beine.
Nun ist das Urteil gefallen, Anton Schlecker: Bewährung, Die Kinder Haftstrafen:3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Apr 2016, 06:49)
Gegen die Kinder gibt's ja auch ein Verfahren. Deren Logistikunternehmen ist im Zuge der Schleckerpleite ebenso in die Insolvenz gerutscht. Auch da gab's im Vorfeld der Insolvenz noch Gewinnausschüttungen
Die österreichische Schleckertochter stand eigentlich gut da. Aber auch die ist mit in die Insolvenz gerutscht. Grund dafür war ein hohen Darlehen der öterreichischen Tochter an das deutsche Mutterunternehmen. In Österreich sah man das als eigenkapitalersetztendes Darlehen und es wurde damals schon wegen verdeckter Einlagenrückgewähr ermittelt. Wobei ich nicht verfolgt habe was dabei rausgekommen ist.
http://www.focus.de/finanzen/news/hafts ... 04484.htmlDenn während der ehemalige Patriarch mit zwei Jahren Bewährung gerade noch so am Gefängnis vorbeischrammt, bekommen seine Kinder jeweils mehr als zweieinhalb Jahre Haft aufgebrummt.
Boracay hat geschrieben:(27 Nov 2017, 21:03)
Ziemlich krass die Haftstrafe.
Der hier muss nicht in den Knast
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html
Aber die Schlecker Kinder schon?
Wie ekelhaft und pervers ist die Justiz?
der gesetzgeber gibt doch auch dasstrafmaß vor...-sünnerklaas hat geschrieben:(27 Nov 2017, 22:21)
Das ist das Rechtssystem und die dahinter stehende Rechtsphilosophie.
Beides weißt dem Schutz des Eigentums einen höheren Status zu, als der körperlichen Unversehrtheit. Hätte der Vergewaltiger das Kind ausgeraubt - da reicht allein ein paar Cents wegnehmen - hätte es mindestens fünf Jahre gegeben - mit deutlicher Tendenz nach oben.
Der Gesetzgeber kann zwar Gesetze erlassen und ändern, nicht aber die Rechtsphilosophie.
in den 60 -70ern gabs den fall eines textilunternehmers der hatte so eine ladenkette für herrenausstattung. mir fällt der name nicht ein, aber es gibt einen wiki-artikel dazu.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)
4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html
Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
Das glaube ich nicht. Ich gehe davon aus, man hat sich abgesprochen. Abgesehen davon, war dieses Urteil auch nicht unbedingt zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte jedenfalls andere Vorstellungen.
Das Gericht muss aber eben auch noch diverse andere Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören diverse Aspekte zur Persönlichkeit des Täters, zu den Tatumständen, höchstrichterliche Entscheidungen zu ähnlichen Fällen etc.. Ein Urteil muss eben auch revisionsfest sein.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(27 Nov 2017, 22:25)
der gesetzgeber gibt doch auch dasstrafmaß vor...-
Vielleicht gab es Deals - es stehen ja noch weitere Prozesse an. Und man sollte nicht vergessen: Anton Schlecker ist finanziell bis an sein Lebensende ruiniert und kommt da auch nicht mehr mit einer Privatinsolvenz raus. Mit der Bewährungsstrafe kann man vielleicht erreichen, dass er freiwillig Vermögen abliefert, was vielleicht noch irgendwo versteckt ist. Wir kennen die Bewährungsauflagen nicht. Gut möglich, dass man ihm die Botschaft mit auf den Weg gegeben hat, dass er, sollte irgendwo noch etwas sein, was den Gläubigern entzogen wurde, er nicht nur für die zwei Jahre einwandert, sondern er in einem weiteren Prozess noch einen ordentlichen Strafzuschlag bekommt. Wenn es so ist, wie von mir beschrieben, ist das ein weises Urteil, weil das Gericht halt auch noch die Interessen der Geprellten berücksichtigen muss.Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 09:37)
Das glaube ich nicht. Ich gehe davon aus, man hat sich abgesprochen. Abgesehen davon, war dieses Urteil auch nicht unbedingt zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte jedenfalls andere Vorstellungen.
Was heißt sollte Wasser gewesen sein ... 2 Jahre auf Bewährung und 56 000 Euro Strafe ... das ist Wasser auf die Mühlen derer, die nicht nur behaupten, sondern auch klipp und klar feststellen, daß Wirtschaftsverbrechen bei uns immer noch wie Kavaliersdelikte behandelt werden.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)
4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html
Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
Was heißt: sollte Wasser gewesen sein3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Apr 2016, 18:59)
4 Jahre nach der Pleite von Schlecker erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und zwar nicht nur gegen Anton Schlecker, auch gegen seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter. Ebenfalls sind 2 Wirtschaftsprüfer angeklagt. Das Delikt: Vorsätzlicher Bankrott und im Falle der Verwandten eben Beihilfe dazu. Dazu kommt noch Insolvenzverschleppung und Untreue. Das ganze Register. Insgesamt 13 Straftaten soll Schlecker laut Staatsanwaltschaft in "besonders, schwerem Fall" begangen haben. Sollte sich das als richtig herausstellen, droht eine langjährige Haftstrafe.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 87025.html
Das sollte eigentlich Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die immer befürchten, dass die Justiz Unternehmer mit Samthandschuhen anfasst. Was meint ihr?
Ermittelt wird nicht wegen Bankrott, sondern wegen Insolvenzverschleppung und betrügerischem Hinterziehen von Firmenvermögen zu Gunsten der Familie in Hühe von 16 Millionen Euro zum Schaden der Gläubiger und Angestellten.Realist2014 hat geschrieben:(18 Apr 2016, 12:48)
Die ermittelt nicht wegen "Falschberatung"..
sondern wegen Bankrott
Das Vermögen liegt bei seiner Ehefrau. Natürlich mit Gütertrennung. Daher wohnt Herr Schlecker auch noch immer in einer schönen Villa. So lange seine Frau ihn nicht vor die Tür setzt, wird er wohlnicht darben müssen.sünnerklaas hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:10)
Vielleicht gab es Deals - es stehen ja noch weitere Prozesse an. Und man sollte nicht vergessen: Anton Schlecker ist finanziell bis an sein Lebensende ruiniert und kommt da auch nicht mehr mit einer Privatinsolvenz raus. Mit der Bewährungsstrafe kann man vielleicht erreichen, dass er freiwillig Vermögen abliefert, was vielleicht noch irgendwo versteckt ist. Wir kennen die Bewährungsauflagen nicht. Gut möglich, dass man ihm die Botschaft mit auf den Weg gegeben hat, dass er, sollte irgendwo noch etwas sein, was den Gläubigern entzogen wurde, er nicht nur für die zwei Jahre einwandert, sondern er in einem weiteren Prozess noch einen ordentlichen Strafzuschlag bekommt. Wenn es so ist, wie von mir beschrieben, ist das ein weises Urteil, weil das Gericht halt auch noch die Interessen der Geprellten berücksichtigen muss.
Die Angestellten wurden geschädigt ? Ich frage das ernsthaft weil die Auszahlung der Angestellten vorrang vor den gläubigern hat.odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:24)
Ermittelt wird nicht wegen Bankrott, sondern wegen Insolvenzverschleppung und betrügerischem Hinterziehen von Firmenvermögen zu Gunsten der Familie in Hühe von 16 Millionen Euro zum Schaden der Gläubiger und Angestellten.
Nur damit das mal klar ist, um was es geht
Tollgarfield336 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:28)
Die Angestellten wurden geschädigt ? Ich frage das ernsthaft weil die Auszahlung der Angestellten vorrang vor den gläubigern hat.
Wenn aber bereits die Angestellten kein Geld sehen, dann kriegen die Gläubiger erst recht nur 0,000 euro
Und aber auch noch (wenn ich einen Kommentar von gestern noch richtig im Kopf habe) um vorsätzlichen Bankrott. Ob oder inwieweit "Insolvenzverschleppung", "vorsätzlicher Bankrott" und "betrügerische Hinterziehung" im Schlecker-Fall auf dasselbe hinausläuft oder ob es sich um drei unabhängige Straftaten handelt, die nur eben mit ein- und derselben Firma begangen wurden, würde mich auch mal interessieren.odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:24)
Ermittelt wird nicht wegen Bankrott, sondern wegen Insolvenzverschleppung und betrügerischem Hinterziehen von Firmenvermögen zu Gunsten der Familie in Hühe von 16 Millionen Euro zum Schaden der Gläubiger und Angestellten.
Nur damit das mal klar ist, um was es geht
Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:27)
Das Vermögen liegt bei seiner Ehefrau. Natürlich mit Gütertrennung. Daher wohnt Herr Schlecker auch noch immer in einer schönen Villa. So lange seine Frau ihn nicht vor die Tür setzt, wird er wohlnicht darben müssen.
Die Schneider-Pleite und die Folgen für einige Handwerksfirmen kannst Du nicht mit den Schlecker-Mitarbeitern vergleichen. Bei Schneider waren Unternehmer betroffen - und zwar solche, die sich auf Gedeih und Verderb an Schneider gebunden hatten und fast ausschliesslich von seinen Baustellen gelebt haben. So etwas ist unternehmerisch nie eine gute Idee. Wenn man krisenfest sein will, muss man möglichst breit aufgestellt sein - auch als KMU. Nur so kann man extreme Folgen von Zahlungsverzögerungen vermeiden.odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:36)
Oder: Schneiderpleite, wer mag sich daran noch erinnern und wer weiß noch, wie viele Handwerker in den Bankrott getrieben wurden ... die damals viel zitierten "Peanuts" .
Kann man sehr wohl vergleichen. ersetze Handwerker mit Zulieferer und Schwupps, genau das Gleiche.sünnerklaas hat geschrieben:(28 Nov 2017, 13:48)
Die Schneider-Pleite und die Folgen für einige Handwerksfirmen kannst Du nicht mit den Schlecker-Mitarbeitern vergleichen. Bei Schneider waren Unternehmer betroffen - und zwar solche, die sich auf Gedeih und Verderb an Schneider gebunden hatten und fast ausschliesslich von seinen Baustellen gelebt haben. So etwas ist unternehmerisch nie eine gute Idee. Wenn man krisenfest sein will, muss man möglichst breit aufgestellt sein - auch als KMU. Nur so kann man extreme Folgen von Zahlungsverzögerungen vermeiden.
Es mag zwar verlockend sein, für einen einzigen Auftraggeber tätig zu sein - unternehmerisch gesehen ist das eine Eselei. Es ist deutlich sinnvoller, als Subunternehmer für fünf, zehn oder zwanzig verschiedene Generalunternehmer zu arbeiten. Fällt da einer aus, ist das für das auch für KMU kein Problem, es ist eine Krise, aber diese Krise ist zu bewältigen.
Wir haben ein Problem in der deutschen Wirtschaft - und wo das Problem liegt, hat mir ein - inzwischen verstorbener - hannoveraner Unternehmer mal sehr eindrucksvoll beschrieben: Wir haben zu viele Betriebsbetreiber hier in D und viel zu wenig Unternehmer. Der Unterschied zwischen einem Betriebsbetreiber und einem Unternehmer ist einfach erklärt: der Betreiber eines Betriebes ist ein Getriebener. Ein Unternehmer unternimmt etwas - und zwar immer auch mit offenem Ausgang. Unternehmertum heisst, bewusst auch ein Risiko in Kauf zu nehmen, Gefahr zu laufen, zu scheitern. Unternehmertum bedeutet Abenteuer. Und genau das macht das Unternehmertum aus. Ein weiser Mann.
Wohl kaum. Da hat seit der Jahrtausendwende gerade in Deutschland der Gesetzgeber sehr viel getan. Das ist mit den 70er Jahren nicht mehr zu vergleichen.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(27 Nov 2017, 22:45)
die multinationalen konzerne machen heute sowas ganz normal und voll akzeptiert...-
ich hab gelesen der anton muss sogar den alten porsche von seiner tochter auftragen. das ist schon hart.Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:27)
Das Vermögen liegt bei seiner Ehefrau. Natürlich mit Gütertrennung. Daher wohnt Herr Schlecker auch noch immer in einer schönen Villa. So lange seine Frau ihn nicht vor die Tür setzt, wird er wohlnicht darben müssen.
Nun, man hatte Vater Schlecker halt fast nichts nachweisen können (Obwohl ich den auch gerne im Knast gesehen hätte) und dann kann mal halt nix machen.odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:16)
2 Jahre auf Bewährung und 56 000 Euro Strafe
Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die nicht nur behaupten, sondern auch klipp und klar feststellen, daß Wirtschaftsverbrechen bei uns immer noch wie Kavaliersdelikte behandelt werden.
Und nicht zu vergessen. Bei der Geldstrafe bewegte sich das Gericht ja auch am maximal möglichen.jack000 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 20:35)
Nun, man hatte Vater Schlecker halt fast nichts nachweisen können (Obwohl ich den auch gerne im Knast gesehen hätte) und dann kann mal halt nix machen.
Das Verfahren gegen seine Ehefrau ist eingestellt. Da kommt nix mehr. Der Drops ist gelutscht.sünnerklaas hat geschrieben:(28 Nov 2017, 13:39)
Da kommt noch ein Prozess. Und zwar u.a. gegen seine Ehefrau. Und auch deswegen macht die Bewährungsstrafe durchaus Sinn.
Revison ist keine Berufung.Eiskalt hat geschrieben:(29 Nov 2017, 13:52)
Ahh die Kinder sind in Revision, die holen sich noch nen Staranwalt und der boxt die dann wieder raus!
Ok, was bedeutet das genau?
Das es eventuell einen Verfahrensfehler gegeben hat. Das dürfte reine Verzweilung sein.Eiskalt hat geschrieben:(29 Nov 2017, 15:26)
Ok, was bedeutet das genau?
Was versprechen die sich von der Revision?
Und was kann man sich maximal von der Revision versprechen??yogi61 hat geschrieben:(29 Nov 2017, 15:57)
Das es eventuell einen Verfahrensfehler gegeben hat. Das dürfte reine Verzweilung sein.
Bei der Berufung wird nochmal der Fall aufgerollt, also in die Beweisaufnahme eingetreten, bei der Revision bleibt der eigentliche Fall außen vor, da geht es letztendlich nur um potentielle Verfahrensfehler.
yogi61 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 11:30)
Man sollte den Anton jetzt mal in Frieden lassen. Er kann seine Kinder im Knast besuchen und ihnen ein paar Drogerieartikel mitbringen, vielleicht liegt noch etwas in irgendeinem Lager.
Manch einer, der mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen war, ist dann trotzdem später ministrabel gewesen. Man muß ja auch verzeihen können.Orwellhatterecht hat geschrieben:(21 Dec 2017, 11:24)
Warum sollte man das tun, jeder Eierdieb erfährt die Ächtung der übrigen Gesellschaft!
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 90083.htmlIm November war Schlecker wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Gesetz kann einem Schuldner die Restschuldbefreiung verweigert werden, wenn dieser wegen einer Bankrottstraftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unter ... 64359.htmlBundesgerichtshof lehnt Revision ab - Schlecker-Kinder müssen in Haft
Nach der Pleite des Drogeriekonzerns Schlecker verurteilte das Stuttgarter Landgericht die Kinder des Gründers, Meike und Lars, zu Haftstrafen. Ihre Revision dagegen ist nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden.
Die Kinder des Drogerieunternehmers Anton Schlecker, Meike und Lars, müssen ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart hatte sie zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihre Revision ist nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
Der BGH reduzierte mit dem Beschluss allerdings das vom Landgericht Stuttgart verhängte Strafmaß gegen Lars Schlecker um zwei Monate und gegen Meike Schlecker um einen Monat. Damit sind beide rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Zur Begründung für die Änderung hieß es in der Mitteilung, das Landgericht habe die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht.
Unrechtmäßig Gewinne ausgezahlt
Die beiden Kindern von Anton Schlecker wurden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Anton Schleckers Strafe betrug zwei Jahre und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seine Kinder müssen die längeren Haftstrafen nun antreten.
Schlecker selbst hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Spruch des Landgerichts.
Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.
Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung seiner Kinder dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung der Insolvenz aus dem Jahr 2012 abgeschlossen sein. Als Folge der Pleite des lange den deutschen Drogeriemarkt dominierenden Unternehmens hatten Tausende Verkäuferinnen ihren Job verloren.