Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2017, 19:24)
Ich verstehe die Diskussion zur Abgeltungssteuer hier nicht so ganz. Könnte man sie abschaffen und wie früher das ganze mit dem persönlichen Steuersatz veranschlagen? Natürlich könnte man das. Und das Problem mit der Doppelbesteuerung bei Dividenden? Dafür gab es früher eine Lösung (Skull wies darauf hin) also wird es wieder eine geben. Bliebe dann mehr hängen beim Staat? Ich glaube schon. Ich wüßte nicht, warum es anders sein sollte.
Die Lösung, die es gab, war ein sog. Topfungssystem. Grob gesagt war es ein System, was zwischen ausgeschüttetem und thesauriertem Gewinn ( dort mit verschiedenen Nuancen) unterschied und diese dann erst bei Zufluss beim Anteilseigner mit einem bestimmten Bruchteilanteil versteuerte.
Das System ist gescheitert, weil es über die Jahre zu einem Wust von steuerlich zu führenden Gliederungstöpfen führte, das Aufschüttungsverhalten dem Interesse der Anteileigner zuwider lief und dieses System mit den notwendigen steuerrechtlichen Harmonisierungen der EU nicht kompatibel war.
Die Kapitalgesellschaften in D haben auch durch diese System dem dt, Staat zu ihrem Nachteil einen riesigen Zinsvorteil verschafft, den die die aufgelaufenen thesaurierten Eigenkapitalanteile konnten von den Unternehmen nicht steuer technisch so verbraucht werden, dass sie für die Unternehmen zinsgünstig anzulegen waren . Der Staat hat bei Umstellung zu dem System , was heute als sog. Teileinkünfteverfahren ist, für sich abgeschöpft.
Das heutige system ist ausgeklügelt und vermeidet die an und für sich aus dem Ursprung der Kapitaleinkünfte immanente Doppelbesteuerung.
Weil genau diese vermieden wurde, musste der Staat darauf achten, dass er die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht gegenüber den anderen Einkunftsarten ( Lohn/Vermietung/Rente/ selbständige Arbeit etc) besser stellte. Das hat er mit der 25 % Steuerlast auf Dividende u.ä. erreicht. So sind die Einkünfte , die aus den Gewinnen von Kapitalgesellschaften stammen mit einem Steuersatz meist knapp
oberhalb des heute gültigen Höchststeuersatz belastet.
Das Ammenmärchen, dass Erträge aus Einkünften aus Anlagen in Kapitalgesellschaften dem Staat weniger Steuern einbringen, als Lohnarbeit oder Vermietungseinkünfte , ist aber nicht auszurotten. Der Deutsche glaubt Schlagwortlieferanten halt mehr als Fachleuten :-)