Dachte ich mir es doch - "Bargeld oder nicht Bargeld ist die Frage"
Wer bislang (in I) den mit Hilfe der "gebrochenen Preise" die Küchenpsychologie nutzte ( ein gebrochener Preis soll disproportional kleiner wirken) muss statt X,99 zukünftig wohl oder übel X,95 schreiben (um weiter "kleiner zu erscheinen)
Immerhin gibt es ja die Pflicht die Preise für einen Artikel "auszuweisen". Nennt sich in D "Preisauszeichnungspflicht". Vorausgesetzt die Italiener sind da auch so "kleinteilig"aufgestellt ....
Serviceportal Baden-Württemberg hat geschrieben:Wie Waren und Dienstleistungen in Deutschland mit Preisen auszuzeichnen sind, regelt die Preisangabenverordnung. Sie soll sachlich richtige und vollständige Preisangaben gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe stärken und den Wettbewerb fördern.
Die Preisangabenverordnung verpflichtet die geschäftsmäßigen Anbieter, die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise, früher: Endpreise). Das gilt auch wenn unter Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen geworben wird.
Die Preisangaben müssen der allgemeinen Verkehrsanschauung, z.B. bei Eiern mit Gütebezeichnung, und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Der Anbieter muss die Preise der Ware oder Leistung eindeutig zuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar präsentieren. Gliedert sich ein Preis in verschiedene Bestandteile auf, muss der Gesamtpreis hervorgehoben werden.
Anbieter von verpackten Waren oder sonstigen Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, müssen neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angeben.
Bei loser Ware wie z.B. Obst und Gemüse oder Fleisch muss lediglich der Grundpreis angegeben werden.
Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist in der Regel jeweils ein Kilogramm, ein Liter, ein Kubikmeter, ein Meter oder ein Quadratmeter. Bei Waschmittel, die Sie zu Hause für Ihre Wäsche nutzen, kann der Anbieter als Mengeneinheit für den Grundpreis eine übliche Anwendung zugrunde legen. Für sonstige Wasch- und Reinigungsmittel gilt dies, sofern sie einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zusätzlich zur Gesamtfüllmenge angegeben ist.
Da es bislang - jedenfalls in D noch weiter diese hübschen Kleinstmünzen gibt - wird sich hier (zunächst) nichts ändern. Wenn eines Tages dann doch, hat der Verkäufer keine Wahl. Es gibt eben nur einen Preis und der muss ausgewiesen werden - Zahlmethode ist wohl noch für sehr lange Zeit weitgehend freigestellt.
Was das "Barzahlen" mit Summen bis 14.999.- € angeht, spätestens eine €urone mehr und :
http://www.geldwaeschegesetz.com/meldepflicht.html hat geschrieben:Meldepflicht aufgrund des Geldwäschegesetzes
Das Geldwäschegesetz wird in unterschiedlichen Ländern auch immer ein wenig anders gehandhabt. In Deutschland sind Banken und Versicherungen dazu verpflichtet, dass sie eine Meldung machen,
sobald der Verdacht einer Geldwäsche besteht.
Das Bankgeheimnis, das solange gehütet wurde, ist mit dem Geldwäschegesetz endgültig gefallen. Mit dem Geldwäschegesetz sollen aber nicht nur Waffenhandel und Terrorismus bekämpft werden, sondern auch der Steuerhinterziehung soll ein Riegel vorgeschoben werden. Durch das Geldwäschegesetz sind nicht nur Banken und Versicherungen verpflichtet, dass eine Meldung bei einem Verdacht gemacht wird, sondern auch Zollbeamte, Immobilienmakler und Steuerberater.
In Deutschland muss ab einer Grenze von 15.000 die Identität des Kunden festgestellt werden. Zudem muss dieser Geldfluss auch immer protokolliert werden, wobei die Unterlagen über mehrere Jahre hinweg aufgehoben werden müssen.
Bestehen keine Verdachtsmomente, dann besteht laut Geldwäschegesetz auch keine Meldepflicht. Bei der Feststellung der Identität müssen lediglich der Name und auch die Daten des Ausweises vermerkt werden. Wenn Behörden eine Nachfrage stellen, dann sind diese Daten nicht nur bereitzustellen, sondern müssen auch übermittelt werden.
In Deutschland haben Banken und dergleichen aber auch bei einem Verdacht eine Meldepflicht. Somit muss aufgrund des Geldwäschegesetzes auch auf Verdacht eine Anzeige gestellt werden, die dann aber wieder fallengelassen werden kann, wenn sich dieser Verdacht nicht bestätigt. Es besteht zudem auch eine Meldepflicht, wenn darauf geschlossen werden kann, dass der Vertragspartner nicht allen Pflichten nachkommt und nicht alle Wege des Geldes offen legt.
Indikationen, die auf eine Geldwäsche hindeuten können:
- Zahlreiche Konten, die immer wieder mit Beträgen gespeist werden
- Bareinzahlungen, die sich in sehr großen Beträgen äußern
- Lagerung und auch Mitführen von hohen Geldbeträgen
- [/b]- Schlechte Konditionen bei der Anlage des Geldes werden einfach hingenommen
Wenn der 5Hunderter mal "wech sein sollte", müssen für 15.000 € statt 30 x 500
dann 60 x 2Hunderter plus 30 x 1Hunderter mitgeführt werden. Bei diesen kleinen Summen fällt das Wegfallen der 5Hunderter kaum ins Gewicht
Statt nur ~34 Gramm - ist die kleinteiligere Variante
schon fast 100g (94,8g) schwer. Wollte, ich hätte diese "Last" einmal die Woche zu meiner Bank zu tragen...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)