Doch, sie ist fehlerhaft.
GG146 » So 3. Feb 2013, 22:10 hat geschrieben:
Kleines Problem mit verstehendem Lesen? Ich habe geschrieben, dass sich eine Höchstlohngrenze dergestalt auf die Einkommen aus Kapitalerträgen auswirken würde, dass die Differenz zu den heutigen Managergehältern auch noch auf die großen Haufen der Eigentümer fließen würde.
Und das ist eine Behauptung, die du nicht ansatzweise belegen kannst, und eine Behauptung, die kein Argument gegen einen Höchstlohn wäre.
GG146 » So 3. Feb 2013, 22:10 hat geschrieben:
Rechtfertigen? Wozu und vor wem um alles in der Welt soll sich jemand mit 200 Mio. Jahreseinkommen dafür rechtfertigen, dass er seinem wichtigsten Angestellten 2 Mio. statt 500.000 bezahlt?
Außerdem ging es mir nicht um irgendwelche Gerechtigkeitsgesichtspunkte, sondern um die volkswirtschaftlichen Schäden, die die Vermögensverdichtung verursacht. Der bis jetzt noch vorhandene im Vergleich zu den höchsten Kapitalerträgen etwas breitere Geldfluss bei den höchsten Arbeitseinkommen würde dann auch noch stark reduziert. Wer 2 Mio. im Jahr verdient, gibt ganz sicher einen größeren %-Satz davon aus als jemand, der 200 Mio. im Jahr leistungslos kassiert.
Dein Versuch einer Vermögensverdichtung durch exorbitant hohe Managergehälter entgegen zu treten ist schlichtweg absurd.
Hinzu kommt, dass deine Zahlen frei erfunden sind. "Leistungslos" kassierst übrigens auch du Geld, nämlich in Form von Zinsen. Und ich nehme an, dass sind auch keine 200 Millionen im Jahr.
GG146 » So 3. Feb 2013, 22:10 hat geschrieben:
Das ist wirklich der Gipfel der Absurdität. Über die Hälfte der Dax - Unternehmen stammt aus der Gründerzeit im 19. Jahrhundert, also aus der Zeit der 1. Industrialisierung. Eine Minderheit von jüngeren Großunternehmen konnte wegen der besonderen Bedingungen der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Krieg (offene Märkte) und wegen der sog. "2. Industrialisierung" des IT - Zeitalters auch noch einmal von Aufsteigern geschaffen werden, die sich nur auf Fremdkapital gestützt haben. Das war es aber auch jetzt. Weitere Konkurrenz von unten werden die Gewinner des freien Wettbewerbs der Vergangenheit sich vom Hals zu halten wissen. Die dafür nötige gesellschaftliche Macht hat das Establishment ja trotz freier und geheimer Wahlen ganz offenkundig, sonst wäre eine staatliche Rettung großer Vermögen mit den Steuergeldern der Masse der Menschen politisch nicht möglich gewesen.
Das ist nun völliger Unsinn. Du willst uns hier tatsächlich weismachen, hohe Managergehälter würden unternehmerische Konkurrenz befördern.
Das ist ein Argument, das dermaßen an den Haaren herbei gezogen ist, dass es fast schon weh tut.
Deine Erzählungen vom 19. Jahrhundert sind auch vollkommen kontextlos zu deiner ursprünglichen Aussage.
Erzähle du mir doch lieber einmal wieviele Manager mit hochbezahlten Verträgen, in den letzten 30 Jahren Unternehmen gegründet haben und vergleiche das mit dem deutschen Mittelstand. Selbst große High-Tech-Konzerne, wie Apple, Amazon oder eBay haben ihre Wurzeln ganz woanders.
GG146 » So 3. Feb 2013, 22:10 hat geschrieben:
Dann sollen die Urheber der Idee sich nicht missverständlich ausdrücken und von "Managern" faseln, sondern explizit eine generelle (verfassungswidrige weil konfiskatiorische) Einkommenssteuer unter Einschluss aller Einkommensarten - also die Wiederherstellung der Gleichbehandlung von Einkommen aus Arbeit und aus Vermögenserträgen - verlangen.
Verfassungsrechtlich gesehen ist das dann zwar immer noch der gleiche Quatsch wie die Konfiszierung aller Einkommen über 500 T €, aber ökonomisch gesehen wäre das ein ganz anderes Thema als die total bescheuerte staatliche Umverteilung von kleinen zu großen Millioneneinkommen.
Das GG verbietet weder explizit eine konfiskatorische Besteuerung, noch ist dass das unmittelbare Ziel von Höchstlöhnen. Höchstlöhne müssen nicht explizit durch eine Einkommenssteuer gewährleistet werden. Zudem muss zunächst überhaupt eine Grenze zwischen sehr hohen Steuerabgaben und einer konfiskatorischen Besteuerung gezogen werden.