Komplettes Programm. Negative Prognose, Gegen die Anstaltsleitung Austausch mit Mitgefangenen über Pädophilie usw. Muss ich nicht verstehen.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 10:58)
Wegen Kindesmissbrauchs: http://www.spiegel.de/spiegel/freiburg- ... 90027.html
Sammelstrang Kriminalität
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Wie kann so ein Mann freigelassen werden? Die weiteren Taten hätten verhindert werden können.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 10:58)
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Btw. Der Deutsche der den Bürgermeister von Altena mit einem Messer am Hals verletzt hat, bekommt 2 Jahre auf Bewährung. Das er keine Tötungsabsicht hatte, hat man ihm abgenommen, aber warum nur gefährliche Körperverletzung.
Also wenn ich jemanden mit einem Messer attackiere, dann weiss ich , daß er durch diese Attacke wohl eher getötet/schwer verletzt werden könnte, als wenn ich ihn z.B. mit Fäusten attackiere. Warum wurde hier kein Unterschied gemacht und warum dann auf Bewährung.
Ehrlich gesagt ist verstehe dieses Urteil nicht wirklich und die Botschaft ist auch eine ganz schlechte. Auch seine angeblich schwierige Lage wäre für mich jetzt kein Grund das Strafmaß zu lockern.
Leider kenne ich die Urteilsbegründung nicht, daher mag es andere Faktoren gegeben haben, die zu diesem milden Urteil führten. Sollte hier nicht mehr Straßmaß drin gewesen sein, ist dies sicherlich eine Lücke die man schnell schließen sollte.
Also wenn ich jemanden mit einem Messer attackiere, dann weiss ich , daß er durch diese Attacke wohl eher getötet/schwer verletzt werden könnte, als wenn ich ihn z.B. mit Fäusten attackiere. Warum wurde hier kein Unterschied gemacht und warum dann auf Bewährung.
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Leider kenne ich die Urteilsbegründung nicht, daher mag es andere Faktoren gegeben haben, die zu diesem milden Urteil führten. Sollte hier nicht mehr Straßmaß drin gewesen sein, ist dies sicherlich eine Lücke die man schnell schließen sollte.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Ich bin deiner Meinung. Auch ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen.relativ hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:06)
Btw. Der Deutsche der den Bürgermeister von Altena mit einem Messer am Hals verletzt hat, bekommt 2 Jahre auf Bewährung. Das er keine Tötungsabsicht hatte, hat man ihm abgenommen, aber warum nur gefährliche Körperverletzung.
Also wenn ich jemanden mit einem Messer attackiere, dann weiss ich , daß er durch diese Attacke wohl eher getötet/schwer verletzt werden könnte, als wenn ich ihn z.B. mit Fäusten attackiere. Warum wurde hier kein Unterschied gemacht und warum dann auf Bewährung.
Ehrlich gesagt ist verstehe dieses Urteil nicht wirklich und die Botschaft ist auch eine ganz schlechte. Auch seine angeblich schwierige Lage wäre für mich jetzt kein Grund das Strafmaß zu lockern.
Leider kenne ich die Urteilsbegründung nicht, daher mag es andere Faktoren gegeben haben, die zu diesem milden Urteil führten. Sollte hier nicht mehr Straßmaß drin gewesen sein, ist dies sicherlich eine Lücke die man schnell schließen sollte.
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Re: Migranten-Kriminalität
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Kann ich nicht nachvollziehen. Vor allem dann auch noch eine vorzeitige Entlassung???? Bei schlechter Prognose?Polibu hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:04)
Wie kann so ein Mann freigelassen werden? Die weiteren Taten hätten verhindert werden können.
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Re: Migranten-Kriminalität
Viersen: Der Türke war es nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 12465.html
Wenn man Gerüchten Glauben schenken darf, ist der Freund der Getöteten abgängig.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 12465.html
Wenn man Gerüchten Glauben schenken darf, ist der Freund der Getöteten abgängig.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Migranten-Kriminalität
Dann kann man meinen Beitrag ja in den Nachbarstrang verschieben.Provokateur hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:21)
Viersen: Der Türke war es nicht.
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Re: Migranten-Kriminalität
Laut Zeugen war der Täter ja trotzdem jemand mit "nordafrikanischem Aussehen" . Also wenns so läuft wie zuvor, dann ist der Täter jetzt wohl wieder über alle Berge ins Ausland geflüchtet.Provokateur hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:21)
Viersen: Der Türke war es nicht.
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Wenn man Gerüchten Glauben schenken darf, ist der Freund der Getöteten abgängig.
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Re: Migranten-Kriminalität
Update: Freund ist wohl auch Rumäne. Kann also in diesem Strang verbleiben.Merkel_Unser hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:35)
Laut Zeugen war der Täter ja trotzdem jemand mit "nordafrikanischem Aussehen" . Also wenns so läuft wie zuvor, dann ist der Täter jetzt wohl wieder über alle Berge ins Ausland geflüchtet.
Komischerweise schweigt der rechte Rand.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Migranten-Kriminalität
Es gibt aber den Straftatbestand "Körperverletzung mit Todesfolge". Und der sieht nicht umsonst für den Regelfall eine Strafe von mindestens 3 Jahren vor. Was auch gut so ist. Immerhin geht es um ein vernichtetes Menschenleben. Dieser Umstand hat, und das ist meine Meinung dazu, bei einer derartigen Tat immer im Vordergrund zu stehen. Die Strafe hat zu einem den Wert eines Menschenlebens anzuzeigen und aber auch den Hinterbliebenen wenigstens etwas Genugtuung zu verschaffen.sünnerklaas hat geschrieben:(12 Jun 2018, 07:20)
Ein anderes Urteil wäre bei einer Revision einkassiert worden. Offenbar hat die Staatsanwaltschaft keinen Tötungsvorsatz nachweisen können. Wenn man das nicht kann, kann man auch nicht wegen Totschlags oder wegen Mordes verurteilen. Schlechte Charaktereigenschaften allein sind nun einmal nicht strafbar.
Es ist zu hoffen, dass das Urteil in einer weiteren Instanz aufgehoben wird wie es auch mit dem Skandalurteil gegen die Vergewaltiger geschah, die dann ihr Opfer in der Kälte ablegten.
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Re: Migranten-Kriminalität
Es gibt aber ständig Revisionen und das ist auch gut so. Richter sind auch nur Menschen. Es gibt "Richter Kuschel" und "Richter Gnadenlos" und dann eben alles dazwischen. Es gibt genug Urteile, die durch alle Instanzen gehen. Schon die Annahme einer Revision zeigt, dass deren Begründung immerhin stichhaltige Punkte hat, sonst wird so etwas abgelehnt. Jura gehört nicht umsonst zu den anspruchvollsten Studiengängen, die den Leuten dort einiges abverlangen.sünnerklaas hat geschrieben:(12 Jun 2018, 09:53)
KANN. Aber ein Urteil muss auch Revisionsfest sein. Sonst blamiert man sich bis auf die Knochen.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Ich muss ehrlich gestehen bei einigen Taten, auch für Ersttäter, wäre ich mittlerweile , gerade wenn die Rückfallquote sehr hoch ist, auch nicht mehr bereit das Risiko für die Gesellschaft zu teilen.Alexyessin hat geschrieben:(12 Jun 2018, 12:51)
Und das auch bei Ersttätern? ( Natürlich eine gewisse Tat vorausgesetzt. Vergewaltigung bei Kind oder so was in der Richtung )
Wenn es bei krankhaften Störrungen und dies ist die Regel z.B. bei Kinderschändern, zu Rückfällen kommt, weil sie Frei gelassen wurden, könnte ich den Opfern nicht mehr ins Gesicht sehen.
So hart es für den Einzelnen evtl. dann auch ist, mom. würde ich solche Leute auch eher ganz wegsperren und Lebenslang (Sicherheitsverwahrung).
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Natürlich geht das, nennt sich Sicherungsverwahrung.Alexyessin hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:50)
Wie willst du das machen?
Nicht das ich auch eine härtere Gangart vorschlagen würde, aber du kannst diese Menschen nicht ein Leben lang wegsperren.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Doch, das kann ich auch mittragen.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 13:08)
Ja, auch bei Ersttätern, wenn eine gewisse Schwere der Tat gegeben ist, bei Mord oder Vergewaltigung von Kindern auf jeden Fall, je nach Tathergang auch bei Vergewaltigung von Erwachsenen, zB. bei wochen-, monate- oder jahrelanger Qual des Opfers mit immer wiederkehrenden Vergewaltigungen.
Also nicht der im Suff Vergewaltiger Ersttäter ( der kann mEn auch ruhig mal 5 Jahre sitzen ) sondern bei diesen schweren Taten gehe ich voll mit.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Weil Lebenslang nicht existent ist. Leider hast du aber bei den Sicherungsverwahrungen Fälle, die da gar nicht hinbrauchen und auf der anderen Seite diese Kinderschäder die wieder draußen rumlaufen.
Das System ist mEn nicht gut durchdacht.
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Re: Migranten-Kriminalität
Das Problem liegt aus meiner Sicht darin, dass das deutsche Strafrecht dem Eigentum einen höheren Wert zumisst, als dem Leben eines Menschen.Ammianus hat geschrieben:(12 Jun 2018, 12:16)
Es gibt aber den Straftatbestand "Körperverletzung mit Todesfolge". Und der sieht nicht umsonst für den Regelfall eine Strafe von mindestens 3 Jahren vor. Was auch gut so ist. Immerhin geht es um ein vernichtetes Menschenleben. Dieser Umstand hat, und das ist meine Meinung dazu, bei einer derartigen Tat immer im Vordergrund zu stehen. Die Strafe hat zu einem den Wert eines Menschenlebens anzuzeigen und aber auch den Hinterbliebenen wenigstens etwas Genugtuung zu verschaffen.
Es ist zu hoffen, dass das Urteil in einer weiteren Instanz aufgehoben wird wie es auch mit dem Skandalurteil gegen die Vergewaltiger geschah, die dann ihr Opfer in der Kälte ablegten.
Ganz bitter sieht es bei Entschädigungen aus. Nicht allein, dass die meisten Verbrechensopfer in Sachen Schmerzensgeld/Schadensersatz leer aus gehen, weil der Inhaftierte Straftäter pfandlos ist und im Knast praktisch nichts verdient - sie müssen auch noch die Kosten für den Zivilprozess selber erst einmal auslegen, weil Zivilgerichte erst nach Vorkasse tätig werden - und bleiben dann in der Regel auf den eigenen Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.
Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Moderation:
Es gibt vergessen irgendwie nen ähnlichen Strang. Ich möchte aber lieber hier eine Entscheidung revedieren.
Von Eurowölfchen
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... taten.html
Der Fall ist erschütternd. Sowohl der deutsche Stiefvater, ein einschlägig gewalttätiger Pädophiler, als auch die Mutter des kleinen Jungen
mißbrauchten diesen unvorstellbar grausam. Und verkauften ihn im darknet an andere deutsche Männer, die an einer Vergewaltigung eines
kleinen Buben interessiert waren und dies auch taten. Es wurden bereits gegen zwei dieser üblen Täter hohe Haftstrafen verhängt.
Ein Mann soll das Paar sogar angefragt haben, ob er das Kind nach dem Missbrauch töten dürfe? - Gegen diesen Mann aus dem Raum Schleswig-Holstein
läuft gerade ein Prozess.
Aus dem Link:
"In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen, Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen des Jungen.
Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils knapp 50 Fällen zur Last gelegt. Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017."
Dem Paar wird ausserdem zur Last gelegt, ein 3-jähriges, geistig behindertes Mädchen missbraucht zu haben...
Schöner Gruß im übrigen an Jack000, der so eifrig hinter jedem Verbrechen her ist, das von Migranten begangen wird.
Wobei sich sein diesbezüglicher Eifer bei Schwerstverbrechen durch deutsche Männer und leider, auch Frauen…
in sehr überschaubaren Grenzen zu halten scheint. Zumindest soweit ich das nachlesen konnte.
Der Fall wirft auch kritische Fragen an Justiz und zuständige Behörden/Ämter auf. Die den kleinen Buben nicht schützten, obwohl bekannt war,
dass die Kindsmutter ein Beziehung mit dem einschlägig wegen schweren Kindsmissbrauchs vorbestraften Pädophilen hatte und er als weiterhin gefährlich hinsichtlich solcher sexueller
Straftaten galt.
Generell - unabhängig von Herkunft und Glaube - ist es einfach unfassbar, verstörend und erschütternd, was Menschen anderen Menschen, vor allem faktisch wehrlosen Opfern,
antun und dabei aus jeder Menschlichkeit austreten.
Es gibt vergessen irgendwie nen ähnlichen Strang. Ich möchte aber lieber hier eine Entscheidung revedieren.
Von Eurowölfchen
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... taten.html
Der Fall ist erschütternd. Sowohl der deutsche Stiefvater, ein einschlägig gewalttätiger Pädophiler, als auch die Mutter des kleinen Jungen
mißbrauchten diesen unvorstellbar grausam. Und verkauften ihn im darknet an andere deutsche Männer, die an einer Vergewaltigung eines
kleinen Buben interessiert waren und dies auch taten. Es wurden bereits gegen zwei dieser üblen Täter hohe Haftstrafen verhängt.
Ein Mann soll das Paar sogar angefragt haben, ob er das Kind nach dem Missbrauch töten dürfe? - Gegen diesen Mann aus dem Raum Schleswig-Holstein
läuft gerade ein Prozess.
Aus dem Link:
"In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen, Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen des Jungen.
Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils knapp 50 Fällen zur Last gelegt. Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017."
Dem Paar wird ausserdem zur Last gelegt, ein 3-jähriges, geistig behindertes Mädchen missbraucht zu haben...
Schöner Gruß im übrigen an Jack000, der so eifrig hinter jedem Verbrechen her ist, das von Migranten begangen wird.
Wobei sich sein diesbezüglicher Eifer bei Schwerstverbrechen durch deutsche Männer und leider, auch Frauen…
in sehr überschaubaren Grenzen zu halten scheint. Zumindest soweit ich das nachlesen konnte.
Der Fall wirft auch kritische Fragen an Justiz und zuständige Behörden/Ämter auf. Die den kleinen Buben nicht schützten, obwohl bekannt war,
dass die Kindsmutter ein Beziehung mit dem einschlägig wegen schweren Kindsmissbrauchs vorbestraften Pädophilen hatte und er als weiterhin gefährlich hinsichtlich solcher sexueller
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Die Justiz unterscheidet zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Genau in dieser Reihenfolge. Einfache Körperverletzung ist es dann, wenn keine Waffe im Spiel war, gefährliche Körperverletzung ist es, wenn eine Waffe im Spiel war und schwere Körperverletzung ist es, wenn das Opfer bleibende Schäden davon trägt.relativ hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:06)
Btw. Der Deutsche der den Bürgermeister von Altena mit einem Messer am Hals verletzt hat, bekommt 2 Jahre auf Bewährung. Das er keine Tötungsabsicht hatte, hat man ihm abgenommen, aber warum nur gefährliche Körperverletzung.
Also wenn ich jemanden mit einem Messer attackiere, dann weiss ich , daß er durch diese Attacke wohl eher getötet/schwer verletzt werden könnte, als wenn ich ihn z.B. mit Fäusten attackiere. Warum wurde hier kein Unterschied gemacht und warum dann auf Bewährung.
Ehrlich gesagt ist verstehe dieses Urteil nicht wirklich und die Botschaft ist auch eine ganz schlechte. Auch seine angeblich schwierige Lage wäre für mich jetzt kein Grund das Strafmaß zu lockern.
Leider kenne ich die Urteilsbegründung nicht, daher mag es andere Faktoren gegeben haben, die zu diesem milden Urteil führten. Sollte hier nicht mehr Straßmaß drin gewesen sein, ist dies sicherlich eine Lücke die man schnell schließen sollte.
Bewährung wird dann ausgesprochen, wenn der Täter nicht einschlaegig vorbestraft war und/oder er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
In den meisten Faellen ist es jedenfalls so.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Wer einem anderen Menschen mit dem Messer am Hals rumschneidet, der nimmt den Tod dieses Menschen billigend in Kauf, dass so jemand dafür nicht in den Knast einfährt, ist mal wieder unglaublich. Aber die Oma, die aus Armut ein paar Sachen zu klauen versucht, die sperrt man weg, da gibt es keinerlei Gnade: https://www.focus.de/regional/bayern/om ... 67531.html Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen muss.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Migranten-Kriminalität
Eigentlich sollte man annehmen, dass Türken und Rumänen eher nicht wie Nordafrikaner aussehen. Aber wir wollen mal nicht so kleinlich sein und eigentlich isses ja auch egal. Sehen ja eh alle gleich aus.Merkel_Unser hat geschrieben:(12 Jun 2018, 11:35)
Laut Zeugen war der Täter ja trotzdem jemand mit "nordafrikanischem Aussehen" .
"Nordafrikanisches Aussehen" soll ja auch nur ein Hinweis darauf sein, dass es irgendso ein aetzender Schwarzkopf war.
Was juckt es denn den unbescholtenen Marokkaner, wenn die Täterbeschreibung eines Rumänen "nordafrikanisches Aussehen" lautet.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Erstmal richtig der entscheiden Punkt ist hier m.M. aber die Annahme ob er wusste was er da tut und wie potentiell gefährlich dies für sein Opfer sein kann und bei aller Liebe und Verständnis zu einer Ausnahmesituation bei Menschen , wenn ich mit einer Waffe auf einem Menschen losgehe, dann weiss ich um die Gefahr, wenn ich nicht den IQ, oder die Lebenserfahrungen eines Kleinkindes habe.think twice hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:20)
Die Justiz unterscheidet zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Genau in dieser Reihenfolge. Einfache Körperverletzung ist es dann, wenn keine Waffe im Spiel war, gefährliche Körperverletzung ist es, wenn eine Waffe im Spiel war und schwere Körperverletzung ist es, wenn das Opfer bleibende Schäden davon trägt.
Bewährung wird dann ausgesprochen, wenn der Täter nicht einschlaegig vorbestraft war und/oder er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
In den meisten Faellen ist es jedenfalls so.
Daher wünsche ich mir bei dieser Einschätzung schon ein wenig mehr Härte bei der Umsetzung der Gesetze, oder schließung der gesetzlichen Lücken, wenn eine Zunahme von Gewaltdelikten mit Messer und anderen Waffen erkennbar ist.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Nun, ein Richter hat nicht zu bewerten, was haette passieren können, sondern was tatsächlich passiert ist.relativ hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:31)
Erstmal richtig der entscheiden Punkt ist hier m.M. aber die Annahme ob er wusste was er da tut und wie potentiell gefährlich dies für sein Opfer sein kann und bei aller Liebe und Verständnis zu einer Ausnahmesituation bei Menschen , wenn ich mit einer Waffe auf einem Menschen losgehe, dann weiss ich um die Gefahr, wenn ich nicht den IQ, oder die Lebenserfahrungen eines Kleinkindes habe.
Daher wünsche ich mir bei dieser Einschätzung schon ein wenig mehr Härte bei der Umsetzung der Gesetze, oder schließung der gesetzlichen Lücken, wenn eine Zunahme von Gewaltdelikten mit Messer und anderen Waffen erkennbar ist.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Da möchte ich mal etwas zu bedenken geben: In den allermeisten Fällen kennen wir alle nur Tat und Urteil aus den Medien.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:25)
Wer einem anderen Menschen mit dem Messer am Hals rumschneidet, der nimmt den Tod dieses Menschen billigend in Kauf, dass so jemand dafür nicht in den Knast einfährt, ist mal wieder unglaublich. Aber die Oma, die aus Armut ein paar Sachen zu klauen versucht, die sperrt man weg, da gibt es keinerlei Gnade: https://www.focus.de/regional/bayern/om ... 67531.html Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen muss.
Wir wissen kaum etwas über die Gerichtsverhandlungen, denn der gute alte Gerichtsreporter scheint ja ausgestorben zu sein.
Wir wissen auch selten etwas über die Urteilsbegründungen, schon gar nicht über die ausführlichen.
Natürlich verletzen viele Urteile unser Gerechtigkeitsempfinden, wie in dem von dir genannten Fall, aber solange sie mit dem Recht in Einklang stehen, müssen wir sie akzeptieren.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Nein ein Richter hat sehr wohl auch eine Verantwortung für die Gesellschaft bezüglich des zukünftigen Gefahrenpotenzials der Täters. Sonst würde es ja auch z.B. keine Anordnung von Sicherheitsverwahrungen geben können.think twice hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:33)
Nun, ein Richter hat nicht zu bewerten, was haette passieren können, sondern was tatsächlich passiert ist.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Migranten-Kriminalität
Keine Ahnung was deine Antwort überhaupt bezwecken soll, aber eigentlich müsstest du wissen dass Nordafrikaner eher selten ein komplett schwarzen Hautton haben. Von daher sind Türken von Nordafrikanern äußerlich eher kaum zu unterscheiden. Gut, der Täter war jetzt wohl ein Bulgare/Rumäne, auf den diese äußere Profil wohl eher nicht passt, aber von mir stammt die Zeugenaussage ja auch nicht.think twice hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:30)
Eigentlich sollte man annehmen, dass Türken und Rumänen eher nicht wie Nordafrikaner aussehen. Aber wir wollen mal nicht so kleinlich sein und eigentlich isses ja auch egal. Sehen ja eh alle gleich aus.
"Nordafrikanisches Aussehen" soll ja auch nur ein Hinweis darauf sein, dass es irgendso ein aetzender Schwarzkopf war.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Vllt. muss dann das Recht bzw. das, was Richter als Recht ansehen, geändert werden.Vongole hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:34)
Natürlich verletzen viele Urteile unser Gerechtigkeitsempfinden, wie in dem von dir genannten Fall, aber solange sie mit dem Recht in Einklang stehen, müssen wir sie akzeptieren.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Vorsicht, Tom, ganz dünnes Eis!Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:51)
Vllt. muss dann das Recht bzw. das, was Richter als Recht ansehen, geändert werden.
Eine Reform vieler Gesetze halte ich allerdings auch für nötig.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Wieso dünnes Eis? Richter sind frei in ihrer Entscheidung, aber man kann in der Ausbildung darauf hinweisen, dass bei schlimmen Taten auch mal härtere Strafen verhängt werden dürfen.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Richtig. Sicherungsverwahrung wird ausgesprochen, wenn die Wiederholungsgefahr entsprechend hoch ist.relativ hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:38)
Nein ein Richter hat sehr wohl auch eine Verantwortung für die Gesellschaft bezüglich des zukünftigen Gefahrenpotenzials der Täters. Sonst würde es ja auch z.B. keine Anordnung von Sicherheitsverwahrungen geben können.
Aber nicht, weil "noch Schlimmeres haette passieren können".
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Mit der Wahrheit scheinst du auch Probleme zu haben.Eulenwoelfchen hat geschrieben:(12 Jun 2018, 01:49)
Falls es einen solchen Thread bereits gibt, bitte diesen löschen bzw.
den Link und den Eröffnungsbeitrag dorthin verschieben. Danke.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... taten.html
Der Fall ist erschütternd. Sowohl der deutsche Stiefvater, ein einschlägig gewalttätiger Pädophiler, als auch die Mutter des kleinen Jungen
mißbrauchten diesen unvorstellbar grausam. Und verkauften ihn im darknet an andere deutsche Männer, die an einer Vergewaltigung eines
kleinen Buben interessiert waren und dies auch taten. Es wurden bereits gegen zwei dieser üblen Täter hohe Haftstrafen verhängt.
Ein Mann soll das Paar sogar angefragt haben, ob er das Kind nach dem Missbrauch töten dürfe? - Gegen diesen Mann aus dem Raum Schleswig-Holstein
läuft gerade ein Prozess.
Aus dem Link:
"In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen, Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen des Jungen.
Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils knapp 50 Fällen zur Last gelegt. Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017."
Dem Paar wird ausserdem zur Last gelegt, ein 3-jähriges, geistig behindertes Mädchen missbraucht zu haben...
Schöner Gruß im übrigen an Jack000, der so eifrig hinter jedem Verbrechen her ist, das von Migranten begangen wird.
Wobei sich sein diesbezüglicher Eifer bei Schwerstverbrechen durch deutsche Männer und leider, auch Frauen…
in sehr überschaubaren Grenzen zu halten scheint. Zumindest soweit ich das nachlesen konnte.
Der Fall wirft auch kritische Fragen an Justiz und zuständige Behörden/Ämter auf. Die den kleinen Buben nicht schützten, obwohl bekannt war,
dass die Kindsmutter ein Beziehung mit dem einschlägig wegen schweren Kindsmissbrauchs vorbestraften Pädophilen hatte und er als weiterhin gefährlich hinsichtlich solcher sexueller
Straftaten galt.
Generell - unabhängig von Herkunft und Glaube - ist es einfach unfassbar, verstörend und erschütternd, was Menschen anderen Menschen, vor allem faktisch wehrlosen Opfern,
antun und dabei aus jeder Menschlichkeit austreten.
Meines Wissens kamen die Kinderschänder aus vielen europäischen Ländern und nicht nur wie du es darstellst aus Deutschland.
Ignorierte Person/en : Schnitter
Re: Migranten-Kriminalität
Beim BAMF wurden "Rumänen" sogar höchst offiziell als Araber geführt.
http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/B ... acht-haben
Warum sollte man hier päpstlicher sein als das deutsche Beamtentum?
http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/B ... acht-haben
Warum sollte man hier päpstlicher sein als das deutsche Beamtentum?
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Re: Migranten-Kriminalität
Bin mal gespannt, ob es Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen gibt. Das ist doch schon organisierte Kriminalität.MoOderSo hat geschrieben:(12 Jun 2018, 20:14)
Beim BAMF wurden "Rumänen" sogar höchst offiziell als Araber geführt.
http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/B ... acht-haben
Warum sollte man hier päpstlicher sein als das deutsche Beamtentum?
Auch die entsprechenden Asylbetrüger, die ihre Identität fälschen liessen, würde ich bestrafen. Auch da sollten Gefängnisstrafen bei rum kommen.
Re: Migranten-Kriminalität
Die nächste Dame:
Gangster-Rapper ersticht Behinderten
Das Goldstück war auch in Deutschland schon eine echte Bereicherung:In einem Badeort in der Türkei lernt eine deutsche Urlauberin einen deutsch-libanesischen Rapper kennen und verbringt mit ihm die Nacht. Am nächsten Tag wird sie tot am Meer gefunden. Die Polizei verdächtigt den Mann, sie umgebracht zu haben.
https://www.n-tv.de/panorama/Deutsche-T ... 74446.html
Gangster-Rapper ersticht Behinderten
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Selbstverständlich bewertet ein Richter auch das, was passieren könnte, wenn es für die Begründung eines Urteils relevant ist und wenn dies auch dem Angeklagten klar sein musste.think twice hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:33)
Nun, ein Richter hat nicht zu bewerten, was haette passieren können, sondern was tatsächlich passiert ist.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Wenn ein Täter sich darauf beruft, dass er nicht wissen konnte, dass er jemanden mit einem Messer lebensgefährlich verletzen konnte, dann sagt ein Richter: "Doch, das hätte dir klar sein muessen. "Ammianus hat geschrieben:(12 Jun 2018, 20:29)
Selbstverständlich bewertet ein Richter auch das, was passieren könnte, wenn es für die Begründung eines Urteils relevant ist und wenn dies auch dem Angeklagten klar sein musste.
Dazu muss aber die lebensgefährliche Verletzung auch stattgefunden haben.
Wenn ein Täter jemanden mit einem Messer am Arm getroffen hat, wird jedoch kein Richter sagen: "Theoretisch hättest du ihn auch ins Herz treffen können und deshalb gibt es 3 Jahre mehr."
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
1. Falsch, es reicht das der Versuch stattgefunden hat und die Absicht nachweisbar ist ...
2. Falsch, denn es kommt auch auf die Absicht an und ob Tot oder schwere Verletzungen z.B. mit dauerhaften Schäden billigend in Kauf genommen wurden.
(denk mal an so was wie "Verkehrsgefährdung", da geht es auch darum, was passieren könnte)
2. Falsch, denn es kommt auch auf die Absicht an und ob Tot oder schwere Verletzungen z.B. mit dauerhaften Schäden billigend in Kauf genommen wurden.
(denk mal an so was wie "Verkehrsgefährdung", da geht es auch darum, was passieren könnte)
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Libanesin Anfang August 2020
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Darum ging es aber in der Diskussion nicht. User relativ wünschte allein deshalb ein höheres Strafmass, weil " mehr haette passieren können". Unabhängig von der Absicht oder Billigung des Täters.Ammianus hat geschrieben:(12 Jun 2018, 21:22)
1. Falsch, es reicht das der Versuch stattgefunden hat und die Absicht nachweisbar ist ...
2. Falsch, denn es kommt auch auf die Absicht an und ob Tot oder schwere Verletzungen z.B. mit dauerhaften Schäden billigend in Kauf genommen wurden.
(denk mal an so was wie "Verkehrsgefährdung", da geht es auch darum, was passieren könnte)
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Re: Migranten-Kriminalität
Akutell ist eine Massenvergewaltigung an einem 13-jährigen Mädchen in Velbert (NRW) bekannt geworden.
Die Täter sollen wohl alle "EU-Ausländer sein", genauer gibt man das nicht ann einem Waldstück in Velbert sollen sich mindestens acht Jugendliche an einem 13 Jahre alten Mädchen vergangen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Wuppertal sitzen sechs von ihnen in Untersuchungshaft, zwei weitere seien auf der Flucht. Die Jugendlichen seien im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Die Tat habe sich bereits am 21. April ereignet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wuppertal.
Um das junge und schwer traumatisierte Opfer zu schützen, habe man die Öffentlichkeit nicht früher informiert.
"Der Ansatz für Multikulti ist gescheitert, absolut gescheitert!" (Zitat Angela Merkel 2010)
"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Politisch relevant wirds nur, wenn man den eingangs geschilderten Fall in irgendeine soziale Tendenz einordnen kann oder eben als extremen atypischen Außenseiterfall identifiziert. Typischerweise muss man sich dabei an (halbwegs) wissenschaftliche Studien halten. Sich über einen einzelnen Fall bzw. seine jruistische Aufarbeitung aufregen ist zwar verständlich, bringt aber an politischem Erkenntnisgewinn wenig.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
Re: Migranten-Kriminalität
sunny.crockett hat geschrieben:(12 Jun 2018, 21:31)
Akutell ist eine Massenvergewaltigung an einem 13-jährigen Mädchen in Velbert (NRW) bekannt geworden.
Die Täter sollen wohl alle "EU-Ausländer sein", genauer gibt man das nicht an
Laut „Bild“-Informationen soll die Gruppe bulgarisch-stämmiger Jugendlicher in einem Parkbad „angemacht“ haben. Zwar war die 13-Jährige dort noch mit Freundinnen, den Heimweg bestritt sie jedoch am frühen Abend allein. In einem Waldstück in der Nähe des Freibades soll sie dann erneut auf die Gruppe Jugendlicher getroffen sein.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Nein, es geht um deine falsche Aussage:think twice hat geschrieben:(12 Jun 2018, 21:25)
Darum ging es aber in der Diskussion nicht. User relativ wünschte allein deshalb ein höheres Strafmass, weil " mehr haette passieren können". Unabhängig von der Absicht oder Billigung des Täters.
"Nun, ein Richter hat nicht zu bewerten, was haette passieren können, sondern was tatsächlich passiert ist."
Und was der "relativ" da schreibt ist schon völlig richtig. Es ist nun mal ein Unterschied, ob ich mit Papiertauben, bloßen Fäusten oder einem Messer auf Jemanden losgehe. Und das hat auch ein Richter zu beurteilen. Abgesehen davon, dass es ja auch aktuell dieses unseelige Kuschelurteil der Bewährungsstrafe bei einer Körperverletzung mit Todesfolge gibt, wo der Angriff nur mit Fäusten erfolgte.
Der direkte Angriff mit einem Messer kann aber immer tötlich sein, egal ob der Angreifer das billigend in Kauf nimmt oder nicht. Und das sollte ein Richter sehr wohl berücksichtigen.
Also, deine Aussage ist auch im Zusammenhang falsch.
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Re: Migranten-Kriminalität
Mich packt die blanke Wut, wenn ich an diesen Abschaum denke und mir vorstelle was dieses Mädchen durchgemacht hat.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Sorry aber das stimmt so nicht.think twice hat geschrieben:(12 Jun 2018, 21:25)
Darum ging es aber in der Diskussion nicht. User relativ wünschte allein deshalb ein höheres Strafmass, weil " mehr haette passieren können". Unabhängig von der Absicht oder Billigung des Täters.
Das war meine Kernaussage. Also nicht nur weil es hätte passieren können.Btw. Der Deutsche der den Bürgermeister von Altena mit einem Messer am Hals verletzt hat, bekommt 2 Jahre auf Bewährung. Das er keine Tötungsabsicht hatte, hat man ihm abgenommen, aber warum nur gefährliche Körperverletzung.
Also wenn ich jemanden mit einem Messer attackiere, dann weiss ich , daß er durch diese Attacke wohl eher getötet/schwer verletzt werden könnte, als wenn ich ihn z.B. mit Fäusten attackiere. Warum wurde hier kein Unterschied gemacht und warum dann auf Bewährung.
Ehrlich gesagt ist verstehe dieses Urteil nicht wirklich und die Botschaft ist auch eine ganz schlechte. Auch seine angeblich schwierige Lage wäre für mich jetzt kein Grund das Strafmaß zu lockern.
Leider kenne ich die Urteilsbegründung nicht, daher mag es andere Faktoren gegeben haben, die zu diesem milden Urteil führten. Sollte hier nicht mehr Straßmaß drin gewesen sein, ist dies sicherlich eine Lücke die man schnell schließen sollte.
Zuletzt geändert von relativ am Mi 13. Jun 2018, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Das Problem bei oder für lebenslangen Freiheitsentzug durch Sicherungsverwahrung ist, dass diese im Anschluß
an eine Haftstrafe verhängt wird, und somit keine gerichtlich verhängte Strafe, oder neutraler, Sanktion für eine Verbrechenstat ist.
Hat jemand die Freiheitsstrafe verbüsst, ist nach gängiger Rechtsauffassung damit die Tat gesellschaftlich gesühnt und
es tritt der juristische Status des Unbescholtenen ein.
Ein Täter, egal was er angestellt hatte, kann in unserem Rechtsstaatssystem nur zu lebenslanger Höchststrafe und dem
in den entsprechenden Gesetzen festgelegten Spielräumen des höchsten Strafmaßes verurteilt werden.
Gerichtsurteile sind im übrigen auch davon abhängig, wessen er seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt wird.
Das übersieht man gerne in der so beliebten RichterInnen-Schelte.
Im übrigen ist unser Strafrecht nicht vom ausschließlichen Strafgedanken getragen, in der Art eines gesellschaflichen Befriedigungssystems für allerlei emotionale, leicht rachelüsterne Befindlichkeiten.
Das Gegenteil ist der Fall. Der Wiedereingliederungs- und Besserungsgedanke steht im Vordergrund. Das mag man verlachen oder für daneben halten. Was ich ausdrücklich nicht tue.
(Direkt betroffene Opfer oder deren engste Angehörige möchte ich bei emotional verständlichen, teils drastischen, Unmuts- oder Fehlurteilsäusserungen ausgenommen wissen.
Für sie ist es fast unmöglich, sachlich zu bleiben. Anders, als die vielen Aussenstehenden, selbsternannten "Richterinnen und Richter, die nicht direkt oder gar nicht betroffen sind, und letztlich auch ein ganz anderes,
eigenes Süppchen kochen möchten).
Es gibt höchstrichterliche Entscheidungen, die für eine sog. Sicherungsverwahrung eine temporär in regelmäßigen Abständen vorzunehmende gerichtliche Überprüfung dieser Maßnahme vorsehen.
Abhängig von Gutachten und Prognosen hinsichtlich fortbestehender Gefährdung durch neue Taten und Opfer.
Kurz gesagt, ob jemand voraussichtlich und weiterhin sehr gefährlich für andere Menschen sein wird. Eine ganz schwierige Baustelle, sowohl für Gutachter als auch die befassten Gerichte.
Kommt man bei einer Überprüfung zu dieser, negativen Gefährdungsprognose, bleibt so jemand in Sicherungsverwahrung, theoretisch sogar sein ganzes Leben lang in Hochsicherheitstrakten entsprechender Einrichtungen "unter Verschluß".
(Siehe auch "Dr. Thomas Müller: Bestie Mensch") - Von wegen Kuscheljustiz...
Die Hürden für eine Sicherungsverwahrung sind aus guten, juristischen Gründen jedoch sehr hoch.
Und man wird innerhalb unseres rechtsstaatlichen Systems und der gottseidank unabhängigen Justiz auch damit leben müssen,
dass manche Anklagen und Urteile von aussen, incl. Urteilsbegründungen, aus dieser Sicht wenig bis gar nicht nachvollziehbar sind.
Das gesunde Volksempfinden ist in seiner Urteilsfähigkeit allerdings seltener als gedacht besser als von Fachleuten, den Richterinnen und Richtern und Ihren Kollegen/innen auf der Anklageseite.
Wobei auch die sehr wichtige Rolle des Strafverteidigers nicht vergessen werden sollte.
Die in unserem Rechtssystem genauso wichtig ist. Verteidiger, die So manche emotionale Forderung nach drastischen Strafen (oder vorschnelle Verurteilungen) zu Fall bringen können.
Bis hin zur Revidierung von Fehlurteilen. Ohne dass dies richtig wahrgenommen oder bewertet würde.
Am Ende steht dann nur:
Strafe viel zu mild und was man dazu alles an moderat-radikalen, über völlig ausrastende "law-and-order" Forderungen bis hin zu
gefühlsbesoffenem, pauschalierenden Rechtsstaatsbashing lesen kann.
Äusserungen, die alle Eines gemeinsam haben:
Den Glauben, dass noch härtere Strafen und wenig zimperlicher Umgang mit unserem Rechtssystem und der Rechtssprechung
etwas daran ändern, dass immer wieder furchtbare Verbrechen geschehen, wie im Eingangsbeitrag dargestellten Fall.
Oder dem jüngsten Beispiel, wo sechs jugendliche Täter (14-16 Jahre alt, dem Vernehmen nach in Deutschland wohnende
EU-Ausländer bulgarisch-stämmiger Herkunft) einem 13-jährigen Mädchen auflauerten, und es, wie Staatsanwaltschaft es
ausdrückte, "regelrecht über das Mädchen herfielen". Der Fall sei vergleichsweise klar und eindeutig, so die Staatsanwaltschaft.
Sollen die jetzt auch lebenslang durch Sicherungsverwahrung weggesperrt werden. Die männlichen Täter sind selbst noch
Jugendliche. Das Opfer juristisch ein Kind. Wer möchte hier von den im Thread Diskutierenden gerne der Richter oder Staatsanwalt sein?
Da es innerhalb der EU Niederlassungsfreiheit usw. gibt, greifen hier auch die üblichen Migrations- oder Asylantireflexe,
nicht, die nach Abschottung und Abschiebung schreien. Tagtäglich die AfD-Hetze bedienen.
Denn genauso wie mit durch Deutsche begangene Schwerstverbrechen, besonders auch Sexualdelikte wie Vergewaltigung,
Mord usw. muss sich unsere Gesellschaft damit auseinandersetzen, wie mit diesem Fall jugendlicher Gewalttäter umzugehen ist.
Wenn ich mir hier die etwas aufgeladene Strafverschärfungsstimmung so durchlese, möchte ich lieber nicht daran
denken, was das Volk draussen denkt, würde es eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe
geben und wie das Ergebnis ausfiele.
Wobei wir dann wieder beim im juristischen Sinne - zweifelhaften "Vergnügen" wären, über das gesunde Volksempfinden diskutieren und befinden zu müssen.
Mit all den unbelehrbaren Kuscheljustiz-Verschwörungstheoretikern und law-and-order Rechtknallern.
Die im Grunde keine tatsächliche, sachliche Auseinandersetzung suchen. Sondern nur emotionale Bestätigung ihrer eigenen, wenig aufgearbeiteten,
teils ziemlich wüst mit diffusen Antihaltungen durchzogenen persönlichen Befindlichkeiten suchen.
Ein freiheitliches und rechtsstaatliches System (ohne Todesstrafe!) wie in Deutschland, ist etwas, das man trotz mancher zu schluckender Kröten innerlich feiern sollte.
Es möge jede/r hier antreten, und ein besseres System dafür präsentieren...
Alles fließt…und darin darf durchaus auch Kritik an Gerichtsurteilen oder politischen/gesetzgeberischen Ist-Zuständen
miteingebunden sein. Wenn sich die Meinungsäusserungen allerdings nur noch in Vorkommnissen regelrecht festbeissen,
die nicht besonders gut oder sogar schlecht gelaufen sind, besteht die Gefahr, den Blick auf diesen Rechtsstaat und sein insgesamt
sehr positives Wirken zu verlieren.
Denn die notorisch berufenen Kritikmissionare eröffnen zwar gerne einen Thread über eine versagende Kuscheljustiz.
Aber keinen über die übergroße Vielzahl positiver Ergebnisse dieser Justiz und seines Rechtsstaatssystems.
Fazit:
Eine alte Wahrheit aus dem schreibenden Gewerbe lautet: "Only bad news are good news".
Und was anderes wollen wir doch auch gar nicht hören, oder?
an eine Haftstrafe verhängt wird, und somit keine gerichtlich verhängte Strafe, oder neutraler, Sanktion für eine Verbrechenstat ist.
Hat jemand die Freiheitsstrafe verbüsst, ist nach gängiger Rechtsauffassung damit die Tat gesellschaftlich gesühnt und
es tritt der juristische Status des Unbescholtenen ein.
Ein Täter, egal was er angestellt hatte, kann in unserem Rechtsstaatssystem nur zu lebenslanger Höchststrafe und dem
in den entsprechenden Gesetzen festgelegten Spielräumen des höchsten Strafmaßes verurteilt werden.
Gerichtsurteile sind im übrigen auch davon abhängig, wessen er seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt wird.
Das übersieht man gerne in der so beliebten RichterInnen-Schelte.
Im übrigen ist unser Strafrecht nicht vom ausschließlichen Strafgedanken getragen, in der Art eines gesellschaflichen Befriedigungssystems für allerlei emotionale, leicht rachelüsterne Befindlichkeiten.
Das Gegenteil ist der Fall. Der Wiedereingliederungs- und Besserungsgedanke steht im Vordergrund. Das mag man verlachen oder für daneben halten. Was ich ausdrücklich nicht tue.
(Direkt betroffene Opfer oder deren engste Angehörige möchte ich bei emotional verständlichen, teils drastischen, Unmuts- oder Fehlurteilsäusserungen ausgenommen wissen.
Für sie ist es fast unmöglich, sachlich zu bleiben. Anders, als die vielen Aussenstehenden, selbsternannten "Richterinnen und Richter, die nicht direkt oder gar nicht betroffen sind, und letztlich auch ein ganz anderes,
eigenes Süppchen kochen möchten).
Es gibt höchstrichterliche Entscheidungen, die für eine sog. Sicherungsverwahrung eine temporär in regelmäßigen Abständen vorzunehmende gerichtliche Überprüfung dieser Maßnahme vorsehen.
Abhängig von Gutachten und Prognosen hinsichtlich fortbestehender Gefährdung durch neue Taten und Opfer.
Kurz gesagt, ob jemand voraussichtlich und weiterhin sehr gefährlich für andere Menschen sein wird. Eine ganz schwierige Baustelle, sowohl für Gutachter als auch die befassten Gerichte.
Kommt man bei einer Überprüfung zu dieser, negativen Gefährdungsprognose, bleibt so jemand in Sicherungsverwahrung, theoretisch sogar sein ganzes Leben lang in Hochsicherheitstrakten entsprechender Einrichtungen "unter Verschluß".
(Siehe auch "Dr. Thomas Müller: Bestie Mensch") - Von wegen Kuscheljustiz...
Die Hürden für eine Sicherungsverwahrung sind aus guten, juristischen Gründen jedoch sehr hoch.
Und man wird innerhalb unseres rechtsstaatlichen Systems und der gottseidank unabhängigen Justiz auch damit leben müssen,
dass manche Anklagen und Urteile von aussen, incl. Urteilsbegründungen, aus dieser Sicht wenig bis gar nicht nachvollziehbar sind.
Das gesunde Volksempfinden ist in seiner Urteilsfähigkeit allerdings seltener als gedacht besser als von Fachleuten, den Richterinnen und Richtern und Ihren Kollegen/innen auf der Anklageseite.
Wobei auch die sehr wichtige Rolle des Strafverteidigers nicht vergessen werden sollte.
Die in unserem Rechtssystem genauso wichtig ist. Verteidiger, die So manche emotionale Forderung nach drastischen Strafen (oder vorschnelle Verurteilungen) zu Fall bringen können.
Bis hin zur Revidierung von Fehlurteilen. Ohne dass dies richtig wahrgenommen oder bewertet würde.
Am Ende steht dann nur:
Strafe viel zu mild und was man dazu alles an moderat-radikalen, über völlig ausrastende "law-and-order" Forderungen bis hin zu
gefühlsbesoffenem, pauschalierenden Rechtsstaatsbashing lesen kann.
Äusserungen, die alle Eines gemeinsam haben:
Den Glauben, dass noch härtere Strafen und wenig zimperlicher Umgang mit unserem Rechtssystem und der Rechtssprechung
etwas daran ändern, dass immer wieder furchtbare Verbrechen geschehen, wie im Eingangsbeitrag dargestellten Fall.
Oder dem jüngsten Beispiel, wo sechs jugendliche Täter (14-16 Jahre alt, dem Vernehmen nach in Deutschland wohnende
EU-Ausländer bulgarisch-stämmiger Herkunft) einem 13-jährigen Mädchen auflauerten, und es, wie Staatsanwaltschaft es
ausdrückte, "regelrecht über das Mädchen herfielen". Der Fall sei vergleichsweise klar und eindeutig, so die Staatsanwaltschaft.
Sollen die jetzt auch lebenslang durch Sicherungsverwahrung weggesperrt werden. Die männlichen Täter sind selbst noch
Jugendliche. Das Opfer juristisch ein Kind. Wer möchte hier von den im Thread Diskutierenden gerne der Richter oder Staatsanwalt sein?
Da es innerhalb der EU Niederlassungsfreiheit usw. gibt, greifen hier auch die üblichen Migrations- oder Asylantireflexe,
nicht, die nach Abschottung und Abschiebung schreien. Tagtäglich die AfD-Hetze bedienen.
Denn genauso wie mit durch Deutsche begangene Schwerstverbrechen, besonders auch Sexualdelikte wie Vergewaltigung,
Mord usw. muss sich unsere Gesellschaft damit auseinandersetzen, wie mit diesem Fall jugendlicher Gewalttäter umzugehen ist.
Wenn ich mir hier die etwas aufgeladene Strafverschärfungsstimmung so durchlese, möchte ich lieber nicht daran
denken, was das Volk draussen denkt, würde es eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe
geben und wie das Ergebnis ausfiele.
Wobei wir dann wieder beim im juristischen Sinne - zweifelhaften "Vergnügen" wären, über das gesunde Volksempfinden diskutieren und befinden zu müssen.
Mit all den unbelehrbaren Kuscheljustiz-Verschwörungstheoretikern und law-and-order Rechtknallern.
Die im Grunde keine tatsächliche, sachliche Auseinandersetzung suchen. Sondern nur emotionale Bestätigung ihrer eigenen, wenig aufgearbeiteten,
teils ziemlich wüst mit diffusen Antihaltungen durchzogenen persönlichen Befindlichkeiten suchen.
Ein freiheitliches und rechtsstaatliches System (ohne Todesstrafe!) wie in Deutschland, ist etwas, das man trotz mancher zu schluckender Kröten innerlich feiern sollte.
Es möge jede/r hier antreten, und ein besseres System dafür präsentieren...
Alles fließt…und darin darf durchaus auch Kritik an Gerichtsurteilen oder politischen/gesetzgeberischen Ist-Zuständen
miteingebunden sein. Wenn sich die Meinungsäusserungen allerdings nur noch in Vorkommnissen regelrecht festbeissen,
die nicht besonders gut oder sogar schlecht gelaufen sind, besteht die Gefahr, den Blick auf diesen Rechtsstaat und sein insgesamt
sehr positives Wirken zu verlieren.
Denn die notorisch berufenen Kritikmissionare eröffnen zwar gerne einen Thread über eine versagende Kuscheljustiz.
Aber keinen über die übergroße Vielzahl positiver Ergebnisse dieser Justiz und seines Rechtsstaatssystems.
Fazit:
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Selten einen so bedachten und vernünftigen Beitrag hier gelesen ...Eulenwoelfchen hat geschrieben:(13 Jun 2018, 06:59)
Das Problem bei oder für lebenslangen Freiheitsentzug durch Sicherungsverwahrung ist, dass diese im Anschluß
an eine Haftstrafe verhängt wird, und somit keine gerichtlich verhängte Strafe, oder neutraler, Sanktion für eine Verbrechenstat ist.
Hat jemand die Freiheitsstrafe verbüsst, ist nach gängiger Rechtsauffassung damit die Tat gesellschaftlich gesühnt und
es tritt der juristische Status des Unbescholtenen ein.
...
Fazit:
Eine alte Wahrheit aus dem schreibenden Gewerbe lautet: "Only bad news are good news".
Und was anderes wollen wir doch auch gar nicht hören, oder?
Man sollte sich vielleicht auch mal die entsprechenden Verhältnisse in den USA zum Vergleich anschauen. Obwohl in einer Stadt wie New York die Gewaltkriminalität ab Mitte der 80er drastisch zurückging ist die Inhaftiertenquote in den USA ab Mitte der 80er förmlich explodiert. Und ist heute mit 666 pro 100 000 Einwohner die zweithöchste der Welt. Will man das haben? Es hängt vermutlich mit der Privatisierung des Strafvollzugs und der Entstehung einer Gefängnisindustrie zusammen. Einen realen Einfluss auf die tatsächliche Kriminalitätsbedrohung in der Gesellschaft hat all das wohl kaum.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Das stimmt so selbstverständlich nicht. Ein Richter muss immer den Gesamtkontext beachten, also die Entwicklung bis dahin, den Ist -Zustand und die möglichen Konsequenzen, die noch hätten passieren können.think twice hat geschrieben:(12 Jun 2018, 16:33)
Nun, ein Richter hat nicht zu bewerten, was haette passieren können, sondern was tatsächlich passiert ist.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Kleine korrektur: Er muss natürlich nicht, er kann, natürlich besteht dabei immer die Gefahr, daß er von der einen oder anderen Seite gewisse Entscheidung um die Ohren gehauen bekommt, aber einen gewisse Freiheit bei der Einschätzung der Tat und der Bemessung der Strafe hat er selbstverständlich, wenn er sich dabei in den dafür vorgesehenden Strafrahmen bewegt.ThorsHamar hat geschrieben:(13 Jun 2018, 08:12)
Das stimmt so selbstverständlich nicht. Ein Richter muss immer den Gesamtkontext beachten, also die Entwicklung bis dahin, den Ist -Zustand und die möglichen Konsequenzen, die noch hätten passieren können.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang Kriminalität durch Deutsche
Ja, stimmt ...relativ hat geschrieben:(13 Jun 2018, 08:19)
Kleine korrektur: Er muss natürlich nicht, er kann, natürlich besteht dabei immer die Gefahr, daß er von der einen oder anderen Seite gewisse Entscheidung um die Ohren gehauen bekommt, aber einen gewisse Freiheit bei der Einschätzung der Tat und der Bemessung der Strafe hat er selbstverständlich, wenn er sich dabei in den dafür vorgesehenden Strafrahmen bewegt.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Sammelstrang betreffend Kriminalität durch Deutsche
Das ist insofern richtig, als dass das Thema mit "Kriminalität" benannt wurde. Kriminalität geht der Rechtssprechung voraus und letzeres ist ein Thema für sich. Wenn man über "Kriminalität" spricht, dann spricht man nicht (nur) über Straftatbestände im juristischen Sinn sondern über ein generelles soziologisches Problem. Und mit Bezug auf den eingangs geschilderten Fall: Missbrauch, Gewalt, Misshandlungen von Kindern nehmen in jüngerer Zeit in erschreckender Weise zu. Die erste Frage ist natürlich, ob das mit tatsächlichen Misshandlungen oder mit erhöhter Bereitschaft zu Anzeigen zu tun hat. Fakt ist ... nur als drei schier unglaubliche Zahlen: 2017 gab es 143 Kindstötungen und 4247 (bekanngewordene) Fälle von schweren Kindesmisshandlungen in Deutschland. Um 35 Prozent gegenüber 2016 ist die Zahl von Websites mit expliziter Darstellung von Kindesmissbräuchen und -misshandlungen weltweit auf etwa 80 000 gestiegen. https://www.tagesschau.de/inland/gewalt ... r-101.htmlrelativ hat geschrieben:(13 Jun 2018, 08:14)
Nunja ich weiss nicht wieso man jetzt wieder eine allgemein Diskussion über unser Rechtssystem führen muss, wenn es doch hier eher um spezielle Fälle geht.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)