Hab dich nur so als Einstieg zitiert. Es geht also um die Frage, brauchen wir ein eigenes "Rico-Gesetz" oder haben wir es nicht längst? Brauchen wir nicht vielmehr die Bereitschaft, die bestehende Rechtslage auszuschöpfen und anzupassen?!imp hat geschrieben:(20 Nov 2018, 11:28)
Ob man wirklich neue Gesetze "braucht" oder sie lediglich von einigen gewünscht sind, ist ein Thema des politischen Streites.
Der politische Streit prägt die öffentliche Meinung. Das hat man - und sie steht stellvertretend für die Gesamtdiskussion - bei der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung feststellen müssen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein gutes Beispiel für eine tendenziöse und manipulative politische Diskussion, an jeder Realität vorbei. Sie ist symptomatisch für die Erwartungshaltung größtmöglicher Sicherheit und Regelung durch den Staat (will sich ja niemand eingestehen, zeigt sich aber im Alltag und den Einsatzanlässen der Polizei) in Deutschland.
Die Vorratsdatenspeicherung sollte eine über viele Jahre andauernde unklare Rechtslage zu regeln.
Hierdurch sollte nachvollziehbar werden, was der Staat darf und wo seine Grenzen sind.
Hierdurch sollten auch die willkürlichen Antwortverhalten der Zeugen (Provider) in vergleichbare und bindende Regularien eingebettet werden.
Hierdurch sollten die Verfahren nicht nur effektiver und schneller möglich sein, es sollten böswillige Formatierungs-Boykotte der Zeugen verhindert werden.
Die Speicherung von Daten, auch über einen Zeitraum von 10 Jahren ist keine Seltenheit. Hier wurde es plötzlich zu einer.
Durch die Aufhebung der Speichervorschriften (es waren niemals Überwachungsvorschriften, wie politisch so gerne behauptet) wurden auch verfassungskonforme und notwendige Ermächtigungen im Strafprozeßrecht nichtig und vorläufig aufgehoben, weil ihnen nun schlichtweg die Grundlage fehlte.
Es wurde nur zu gerne, nein ohne Unterlass behauptet, es würde die verdachtslose Überwachung eingeführt. Dabei war die Erhebung der gespeicherten Daten immer an einen richterlichen Beschluß und damit an einen Tatverdacht und Einzelfall gebunden. Selbst im Bereich der Gefahrenabwehr hätte man nie anlasslos auf diese Daten zurückgreifen dürfen.
Viele dieser Diskussion laufen argumentativ schnell ins Leere. Daher prägte sich in diesem Rahmen das Totschalgsargument, es gibt keinen 100%igen Schutz vor Mißbrauch. Nun, den gab es nie und wird es nie geben. Aber es gibt Kontrolle und mehrschichtige Kontrollmechanismen, die absolut mehrheitlich greifen.
Die ganz schlichten kamen mit dem Argument, eine potentielle Diktatur könnte sich die Rechtslage zu Nutzen machen. Nun, eine potentielle Diktatur wird sich eine für sie nutzbare Rechtslage schaffen und zwar weit darüber hinaus.
Dies nur so als Einstieg, warum es erst einmal ein Bewußtsein geben muss, bevor man weiter an der Rechtslage herumdreht.