Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Sagte er, und wurde abgeführt.jack000 hat geschrieben:(19 Mar 2018, 17:23)
Das wäre zu schön um wahr zu sein, aber das wird niemals kommen
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Tja, harmlose Bürger müssen streng überwacht werden, Gewaltkriminelle lässt man einfach laufen. Kranke Welt.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Ja, seit der Zeit ist Bayern viel liberaler geworden, stimmt.jack000 hat geschrieben:(19 Mar 2018, 17:25)
Das ist aber schon ziemlich lange her ... inzwischen haben sich die Zeiten geändert
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Analyse von einem Anwalt.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Also ich würde sagen die NoPAG Demo war ein Erfolg, war richtig voll.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mas ... -1.3974427
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gro ... -1.3974391
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Was ich an diesem Gesetz wirklich grass find ist, daß man "mutmaßlich Verdächtige" jetzt ohne Angabe von Beweisen oder dringenden Tatverdacht lange festhalten kann. Das erinnert mich doch schon sehr stark an andere totalitäre Staaten.Ein Terraner hat geschrieben:(19 Mar 2018, 09:56)
Was bitte hat Seehofer da noch für ein Ei gelegt ?
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Bin gerade relativ sprachlos, wird das BVerfG uns mal wieder retten ?
Haltet ihr es für richtig das die Polizei solche Befugnisse bekommen soll ?
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... tenteilungDoch bei anderen weckt dieses neue Gesetz Angst: Eine so umfassende Eingriffs- und Kontrollbefugnis in die Lebensweise und Privatsphäre habe keine deutsche Behörde seit 1945 besessen, schreibt ein von der Opposition beauftragter Gutachter. Das neue Gesetz wird es der bayerischen Polizei erlauben, tief in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, und zwar lange bevor eine konkrete Gefahr besteht.
Ein erster Schritt in diese Richtung war das bereits im vergangenen Sommer vom bayerischen Parlament beschlossene "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen". Es ermöglicht, terroristische Gefährder einfacher in Haft zu nehmen. Personen also, denen die Polizei eine Straftat in näherer Zukunft zutraut, die aber noch keine begangen haben. Seitdem ist es laut Polizeiaufgabengesetz möglich, Menschen theoretisch unbegrenzt in Haft zu nehmen oder zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten.
Die Grünen haben schon Klage eingereicht, vermutlich bekommt Söderchen und das Hermleinchen wieder eine gerichtliche Ohrfeige.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Sicher, wird aber nichts bringen, erstens dauert es ewig bis das BVerfG mal eine Entscheidung trifft und zweitens bringen die dann einfach das selbe nochmal nur etwas "umformuliert".relativ hat geschrieben:(11 May 2018, 08:55)
vermutlich bekommt Söderchen und das Hermleinchen wieder eine gerichtliche Ohrfeige.
Ich vermute auch mal das die Demo nicht all zu viel in den Köpfen der CSU ausrichten wird. Und dann stellt sich natürlich noch die Frage was die zur WM planen wenn jetzt schon solche Schweinereien angesagt sind.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Nunja, das neue Gesetz ist für diese Herren und dies will ich ihnen schon zugestehen, die logische Konsequenz aus, der Terrorgefahr, des gestiegenen Extremismus und anderen Gründen, die aus Sicht von Opfern eine Rolle spielen könnten.Ein Terraner hat geschrieben:(11 May 2018, 09:41)
Sicher, wird aber nichts bringen, erstens dauert es ewig bis das BVerfG mal eine Entscheidung trifft und zweitens bringen die dann einfach das selbe nochmal nur etwas "umformuliert".
Ich vermute auch mal das die Demo nicht all zu viel in den Köpfen der CSU ausrichten wird. Und dann stellt sich natürlich noch die Frage was die zur WM planen wenn jetzt schon solche Schweinereien angesagt sind.
Nur leider ist die Gefahr des behördlichen Missbrauchs m.M. mindestens genauso hoch, wie die der positiven Effekte. Wenn Regierungen und Politik ansich, dann noch "totalitärer", rechtsextremer, linksextremer ect. werden (was man heutzutage ja nicht mehr zu 100% ausschließen kann), dann wird dieses Gesetz noch schlimmer für den Bürger.
D.h. man installiert Gesetze indem man "angeblich" Extreme bekämpfen will, befeuert aber selber damit Extremismus.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Weißt du, ich frag mich bei dieser Art von Gesetzen eigentlich nur immer. Wenn es gegen Terror sein soll, wieso formuliert man es dann nicht einfach so das es auch nur gegen Terror verwendet werden kann?relativ hat geschrieben:(11 May 2018, 10:29)
D.h. man installiert Gesetze indem man "angeblich" Extreme bekämpfen will, befeuert aber selber damit Extremismus.
Es kann doch nicht so schwer sein einen Maßnahmenkatalog unter dem Satz "Bei direkter Terrorgefahr ....." auszuarbeiten ? Aber nö da braucht es eine Vernichtung der Gewaltenteilung und einen kompletten Freibrief für die Polizei, warum, was geht in diesen Köpfen vor ?
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Es soll ja nicht nur gegen Terror da sein. Ich glaube einen Grund gehört zu haben, da ging es z.B. um die Gefährdungslage von Frauen gegenüber ihren potentiell gewalttätigen Männern und ähnlichen, wo die Polizei bisher immer warten musste bis etwas passierte.Ein Terraner hat geschrieben:(11 May 2018, 11:05)
Weißt du, ich frag mich bei dieser Art von Gesetzen eigentlich nur immer. Wenn es gegen Terror sein soll, wieso formuliert man es dann nicht einfach so das es auch nur gegen Terror verwendet werden kann?
Es kann doch nicht so schwer sein einen Maßnahmenkatalog unter dem Satz "Bei direkter Terrorgefahr ....." auszuarbeiten ? Aber nö da braucht es eine Vernichtung der Gewaltenteilung und einen kompletten Freibrief für die Polizei, warum, was geht in diesen Köpfen vor ?
Nur diese Gesetz kommt für mich auch ziemlich allgemein daher, denn eine vermutete Sache kann natürlich sehr viel sein und lässt für ein subjektive Bild sehr viel Spielraum.
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Im Gesetzestext steht doch klipp und klar drin, für welche Fälle schon bei einer "drohenden Gefahr" überwacht werden darf. Terror ist da mit dabei. Zusätzlich Sachen wie Mord, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung.Ein Terraner hat geschrieben:(11 May 2018, 11:05)
Weißt du, ich frag mich bei dieser Art von Gesetzen eigentlich nur immer. Wenn es gegen Terror sein soll, wieso formuliert man es dann nicht einfach so das es auch nur gegen Terror verwendet werden kann?
Es kann doch nicht so schwer sein einen Maßnahmenkatalog unter dem Satz "Bei direkter Terrorgefahr ....." auszuarbeiten ? Aber nö da braucht es eine Vernichtung der Gewaltenteilung und einen kompletten Freibrief für die Polizei, warum, was geht in diesen Köpfen vor ?
Das ist nicht im geringsten ein Freibrief. Diejenigen, die mit solchen Behauptungen die Leute aufhetzen, sind nicht besser als die rechten Hetzer.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Nur steht leider nirgends was eine "drohende Gefahr" sein soll, was es eben zu einer willkürlichen Ermessensentscheidung macht.Nightrain hat geschrieben:(11 May 2018, 20:06)
Im Gesetzestext steht doch klipp und klar drin, für welche Fälle schon bei einer "drohenden Gefahr" überwacht werden darf.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Hier wird niemand aufgehetzt.Nightrain hat geschrieben:(11 May 2018, 20:06)
Das ist nicht im geringsten ein Freibrief. Diejenigen, die mit solchen Behauptungen die Leute aufhetzen, sind nicht besser als die rechten Hetzer.
Die Entscheidung gegen einen Überwachungsstaat zu sein ist alleine die Sache derjenigen, die dagegen sind. Und Anbetracht dessen, das die bayrische Innenpolitik und Bürgerrechte immer schon ein Problem waren ist es auch nicht verwunderlich.
Also halte dich mal mit dieser Art "Verteidigungspöbelei" zurück - glangt mir schon, was der Herrmann ohne fremde Hilfe verzapfen muss.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Jede Ermessensentscheidung muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Mit Willkür hat das eben genau nichts zu tun.Ein Terraner hat geschrieben:(11 May 2018, 20:10)
Nur steht leider nirgends was eine "drohende Gefahr" sein soll, was es eben zu einer willkürlichen Ermessensentscheidung macht.
Ich würde mir eher Gedanken machen mit was für Leuten man eigentlich herumrennt, wenn diese glauben die Polizei könnte den Verdacht bekommen diese würden bald eine Bombe bauen, jemanden vergewaltigen oder ermorden.
Einen Überwachungsstaat herbeizureden ist auf dem Niveau von "Lügenpresse".Alexyessin hat geschrieben: Hier wird niemand aufgehetzt.
Die Entscheidung gegen einen Überwachungsstaat zu sein ist alleine die Sache derjenigen, die dagegen sind. Und Anbetracht dessen, das die bayrische Innenpolitik und Bürgerrechte immer schon ein Problem waren ist es auch nicht verwunderlich.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Und wer soll das Prüfen? Die Gewaltenteilung wurde auch entfernt, kein Recht mehr auf einen Anwalt und ein Richter ist auch nicht mehr notwendig.Nightrain hat geschrieben:(11 May 2018, 23:35)
Jede Ermessensentscheidung muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Mit Willkür hat das eben genau nichts zu tun.
Und jetzt erkläre doch bitte einmal, was genau ist denn eine "drohende Gefahr" und wie genau sieht die Verhältnismäßigkeit aus?
Mit solchen Gangstern z.b. ? https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... ion-bayernIch würde mir eher Gedanken machen mit was für Leuten man eigentlich herumrennt, wenn diese glauben die Polizei könnte den Verdacht bekommen diese würden bald eine Bombe bauen, jemanden vergewaltigen oder ermorden.
P.S. Wie kommst du eigentlich au den Trichter das die Polizei ihre Berechtigungen nur bei Mord und Totschlag einsetzen würde, weil die so nett sind ?
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Tja, wenn DU meinst, auf diesem Niveau diskutieren zu müssen, bitte. Wunder dich nicht, das dir anständig und gscheit widersprochen wird.Nightrain hat geschrieben:(11 May 2018, 23:35)
Einen Überwachungsstaat herbeizureden ist auf dem Niveau von "Lügenpresse".
Schau dir lieber den Prantl von heute an.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Alexyessin hat geschrieben:(11 May 2018, 23:49)
Tja, wenn DU meinst, auf diesem Niveau diskutieren zu müssen, bitte. Wunder dich nicht, das dir anständig und gscheit widersprochen wird.
Schau dir lieber den Prantl von heute an.
Reaktion der CSU auf die Demo.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-d ... -1.3975403In der CSU versuchen sie, sich abgeklärt zu geben, manche Reaktion klingt aber ziemlich verstört. Innenminister Joachim Herrmann erklärt die Zehntausenden zu "unbedarften" Menschen, die von Extremisten manipuliert wurden. Der Bundestagsabgeordnete Michael Kuffer rechnet aus, dass "0,3 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern" demonstriert hätten. Das zeige, "dass die Bayern fast vollständig geschlossen" hinter der CSU-Politik stünden. Oh Mann, die Herren!
Ein bisschen daneben wie ich finde.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Das ist noch sehr nett beschrieben. Typisches Rudelgeboltze, wer nicht für uns ist, ist gegen uns.Ein Terraner hat geschrieben:(11 May 2018, 23:54)
Reaktion der CSU auf die Demo.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-d ... -1.3975403
Ein bisschen daneben wie ich finde.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Den hab ich nur gelesen, wo gabs denn was zum schaun? Die Argumentationslinie von Prantl kann ich nicht nachvollziehen. Wenn das Bundesverfassungsgericht handeln gegen "drohende Gefahr" für Terrorismus freigibt, warum dann nicht für den, der erweiterten Suizid plant und dabei 30 Leute mit seinem LKW niederfährt?Alexyessin hat geschrieben:(11 May 2018, 23:49)
Tja, wenn DU meinst, auf diesem Niveau diskutieren zu müssen, bitte. Wunder dich nicht, das dir anständig und gscheit widersprochen wird.
Schau dir lieber den Prantl von heute an.
Für Prantl die Ausweitung der drohenden Gefahr von Terror auf Mord, Vergewaltigung und z.B. Brandanschläge gegen Gebäude der drohende Polizeistaat? Der Meinung gehe ich nicht mit.
P.S.: die Reaktion der CSU ist wieder mal Saublöd. Es ist echt schwer qualifiziertes Personal zu bekommen...
(Das nimmt allerdings die anderen Parteien nicht aus, die jetzt versuchen vor der Wahl politisches Kapital aus sowas zu schlagen und es mit der Wahrheitstreue deshalb nicht so eng sehen.)
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Solltest du aber da deine Beispiele keine "drohende Gefahr" darstellen sondern eine "konkrete Gefahr".Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 00:14)
Wenn das Bundesverfassungsgericht handeln gegen "drohende Gefahr" für Terrorismus freigibt, warum dann nicht für den, der erweiterten Suizid plant und dabei 30 Leute mit seinem LKW niederfährt?
Für Prantl die Ausweitung der drohenden Gefahr von Terror auf Mord, Vergewaltigung und z.B. Brandanschläge gegen Gebäude der drohende Polizeistaat? Der Meinung gehe ich nicht mit.
https://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-konkrete
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Ich habe die Gesetzesvorlage schon durchgelesen und alle Artikel, die Berechtigungen aufgrund einer "drohenden Gefahr" konkretisieren, sind immer unter den Vorbehalt gestellt, dass es sich um ein "bedeutendes Rechtsgut" handelt. Was das ist, steht im Gesetz ebenso ganz genau drin:Ein Terraner hat geschrieben:(12 May 2018, 00:33)
Solltest du aber da deine Beispiele keine "drohende Gefahr" darstellen sondern eine "konkrete Gefahr".
https://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-konkrete
Bedeutende Rechtsgüter sind:
1. der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
2. Leben, Gesundheit oder Freiheit,
3. die sexuelle Selbstbestimmung,
4. erhebliche Eigentumspositionen oder
5. Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
Die Polizei kann hinsichtlich drohender Gefahr überhaupt nur denken, wenn schwerste Verbrechen zu vermuten sind. Und genau das sagt Prantl nicht. Ich glaube: mit Vorsatz.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Nein eben nicht da das dann schon wieder eine "konkrete Gefahr" darstellen würde, der Begriff "drohend" ist Juristisch gesehen Minority Report. Oder woher willst du wissen das aus einem kleinen Streit kein Mord droht, na ?
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Ein Quer Bericht zu dem Thema
[youtube][/youtube]
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Weil die Polizei da ganz schnell wegen Verhältnismäßigkeit eins über den Schädel gezogen wird?Ein Terraner hat geschrieben:(12 May 2018, 01:09)
Nein eben nicht da das dann schon wieder eine "konkrete Gefahr" darstellen würde, der Begriff "drohend" ist Juristisch gesehen Minority Report. Oder woher willst du wissen das aus einem kleinen Streit kein Mord droht, na ?
Das Bundesverfassungsgericht hat sehr enge Grenzen gesetzt, was einer drohenden Gefahr genügt. Der behandelte Fall dreht sich zwar um Terrorismus, es wird aber schon klar, dass eine Verallgemeinerung auf jeglichen schwerwiegenden Grundrechtseingriff nicht widersprüchlich ist.
Der Bericht behauptet auch, dass Überwachung (Chat auslesen, Briefe öffnen) bei jedem Bürger auch schon bei "normaler Kriminalität" möglich ist. Ich hätte gerne die Passage im Gesetzesentwurf dazu.Ein Terraner hat geschrieben:(12 May 2018, 01:23)
Ein Quer Bericht zu dem Thema
Zuletzt geändert von Nightrain am Sa 12. Mai 2018, 01:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Wie denn ohne Rechtsmöglichkeit ?Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 01:25)
Weil die Polizei da ganz schnell wegen Verhältnismäßigkeit eins über den Schädel gezogen wird?
P.S. Wenn du so auf die Verhältnismäßigkeit zielst, warum ist dir die dann beim Gesetz vollkommen egal? Oder denkst du wirklich dieser Einschnitt in die Bürgerrechte ist Verhältnismäßig?
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
https://netzpolitik.org/2018/csu-will-p ... ufruesten/Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 01:25)
Der Bericht behauptet auch, dass Überwachung (Chat auslesen, Briefe öffnen) bei jedem Bürger auch schon bei "normaler Kriminalität" möglich ist. Ich hätte gerne die Passage im Gesetzesentwurf dazu.
Hier bitte, Gesetzesentwurf und entsprechend Zitate daraus.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Das ist doch seit Jahren schon gängige Praxis. Snowden nicht mitbekommen?Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 01:25)
Der Bericht behauptet auch, dass Überwachung (Chat auslesen, Briefe öffnen) bei jedem Bürger auch schon bei "normaler Kriminalität" möglich ist. Ich hätte gerne die Passage im Gesetzesentwurf dazu.
Ein Brief meine Eltern mit iranischen Geld (aus dem Urlaub im Iran) an gute iranische Bekannte wurde auch geöffnet. Es wurde geöffnet, draufgeschrieben wie viel Geld drin ist und dann wieder Zurückgeschickt ohne dass der Brief sein Ziel erreicht hat.
Ich denke nicht, dass das der Postbote war..
Die CSU.. erst Hunderttausende Flüchtlinge ins Land lassen.
Darunter viele Gefährder.
Dann durch ein Gesetz gegen diese Gefährder die Bürgerrechte massiv einschränken.
So nicht!
Mir ist echt nicht klar wie ein klar denkender Mensch jetzt noch CSU wählen kann:
Rechte können sie nicht wählen, weil sie die Flüchtlinge reinlassen und im Bundestag dagegen stimmen sie wieder loszuwerden. Auf EU Ebene stimmen sie sogar dafür noch mehr reinzuholen.
Linke können sie wegen diesem Aushöhlen der Bürgerrechte nicht wählen.
Mich pisst beides ziemlich an!
Ich will keine Flüchtlinge (incl. Gefährder), dafür aber mehr Bürgerrechte!
Bleiben eigentlich nur die unpolitischen und/oder uniformierten Leute die die CSU wählen können.. davon gibt es hier aber leider viele..
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Ja. Da gibt's dann noch ein Video auf BlauDaumen. Lohnt sich.Ein Terraner hat geschrieben:(12 May 2018, 00:05)
Das hier ?
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dem ... -1.3975672
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Das Problem ist, das die Polizei jetzt Kompetenzen hat, die den Rechtsstaat untergraben. Die Trennlinie zwischen Polizei, Justiz und Geheimdienst ist mit diesem Gesetz wieder ein Stück durchlässiger geworden. Das kann in den falschen Händen ganz schnell böse ausgehen.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 00:14)
Den hab ich nur gelesen, wo gabs denn was zum schaun? Die Argumentationslinie von Prantl kann ich nicht nachvollziehen. Wenn das Bundesverfassungsgericht handeln gegen "drohende Gefahr" für Terrorismus freigibt, warum dann nicht für den, der erweiterten Suizid plant und dabei 30 Leute mit seinem LKW niederfährt?
Für Prantl die Ausweitung der drohenden Gefahr von Terror auf Mord, Vergewaltigung und z.B. Brandanschläge gegen Gebäude der drohende Polizeistaat? Der Meinung gehe ich nicht mit.
Herrmann gibt den Kettenhund. Gut, das kenn ich seit Beckstein so. Scheint auch mit dem Job des Innenministers zu tun zu haben. Wo ich mich aber frage, anstatt zu sagen, hey 30000 Menschen und das an einem hohen christlichen Fest und Vatertag, das sind wirklich mal Stimmen, auf die man zugehen sollte - nein, wird Lügenpropaganda geschrien.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 00:14)
P.S.: die Reaktion der CSU ist wieder mal Saublöd. Es ist echt schwer qualifiziertes Personal zu bekommen...
(Das nimmt allerdings die anderen Parteien nicht aus, die jetzt versuchen vor der Wahl politisches Kapital aus sowas zu schlagen und es mit der Wahrheitstreue deshalb nicht so eng sehen.)
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Da bin ich ausnahmsweise mal völlig deiner Meinung!Alexyessin hat geschrieben:(12 May 2018, 09:45)
Das Problem ist, das die Polizei jetzt Kompetenzen hat, die den Rechtsstaat untergraben. Die Trennlinie zwischen Polizei, Justiz und Geheimdienst ist mit diesem Gesetz wieder ein Stück durchlässiger geworden. Das kann in den falschen Händen ganz schnell böse ausgehen.
Es reiht sich für mich auch ganz klar in Gesetze a la NetzDG ein in denen die Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative) untergraben wird.
Nach Snowden hätte ich mir eine umfangreiche Aufklärung und Anpassung der Gesetze (z.b. nato Truppen zusatzstatut) oder konsequente Einhaltung der Gesetze erwartet.
Aber jetzt werden im Gegenteil immer weiter Bürgerrechte abgebaut (bei angeblich gleichzeitig weniger Gefahr und Kriminalität).
Je länger ich in diesem land lebe, desto klarer werden mir auch die hier nicht gleich ersichtlichen staatlichen Restriktionen.
Z.b. dass der Staat Unternehmen zum Schweigen zwingen darf (bin mir nicht sicher, ob ich hier überhaupt ins Detail gehen darf).
Mir gefällt das alles überhaupt nicht. Ich will in einem Land mit konsequenter Meinungsfreiheit (ja auch den Holocaust verleugnen, obwohl es Blödsinn ist), Demokratie (direkte digitale Mitbestimmung an Gesetzen) und staatliche Regelung NUR da wo sie wirklich sinnvoll und der Allgemeinheit zuträglich ist (dabei hilft die direkte Mitbestimmung) leben.
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Der Artikel ist doch ein gutes Beispiel, wie man mit Lückenberichterstatung Stimmung machen will.Ein Terraner hat geschrieben: https://netzpolitik.org/2018/csu-will-p ... ufruesten/
Hier bitte, Gesetzesentwurf und entsprechend Zitate daraus.
netzpolitik schreibt:
"Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden."
PAG Gesetz:
Die Polizei kann [...] Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen über die für eine Gefahr Verantwortlichen erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dabei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden."
Netzpolitk schreibt hier vorsätzlich so, dass der Leser glaube muss, dass zukünftig die Polizei bei jeder friedlichen Demo mit Kameras alles abfilmt, um die Leute einzuschüchtern.
Apropos Kameras: die sind auch nur Folge und nicht Ursache. Die immer mehr übergreifende Gewalt gegen Fahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln und Sicherheitsdienste (z.B. in Bahnhöfen) oder Rettungskräfte kann nur zurück gedrängt werden, wenn man Übergriffe schwer bestraft. Dazu müssen aber aussagekräftige Beweismittel vorhanden sein. Hier im Hauptbahnhof setzt die Deutsche Bahn jetzt für das gesamte Sicherheitspersonal Body Cams ein, die nach einer Warnung angeschaltet werden. Das bremst Betrunkene und Asoziale enorm aus, wenn diese erwarten können aufgrund guter Beweise zeitnah belangt zu werden.
-------------------
netzpolitik schreibt:
"Sie darf „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen."
PAG Gesetz:
"[...] Übersichtsaufzeichnungen erheben, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit erforderlich ist; die gezielte Feststellung der Identität einer auf der Übersichtsaufzeichnung abgebildeten Person ist nur unter den Voraussetzungen der Nr. 1 zulässig"
Netzpolitik will den Eindruck erwecken, dass zukünftig Polizeidrohnen herumfliegen, um gegen einfache Ordnungswidrigkeiten vorzugehen (z.B. Falschparken). Stattdessen werden solche Aufnahmen bei großen, unübersichtlichen Demonstrationen gemacht, wenn die Kameras am Boden nicht mehr ausreichen. Zusätzlich steht die personenbezogene Auswertung unter dem Vorbehalt, dass Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten zu erwarten sind (wenn also der Schwarze Block in der Demo herumrennt oder Nazis mit Baseballschlägern als Spazierstöcke)
-------------------
netzpolitk schreibt:
"Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein."
PAG Gesetz:
"...ist nur zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig."
Warum verschweigt netzpolitk die Voraussetzungen absichtlich und schreibt vage? Damit der Leser glaubt er könnte leicht selbst Opfer solch einer Gesichtserkennung werden? Dass man die Gesichtserkennung direkt beim Thema Demonstrationen erwähnt, ist wohl auch kein Zufall und soll insgesamt für den Eindruck sorgen, dass zukünftig auf allen Demos Polizeidrohnen herumschwirren, die Gesichter Scannen und direkt ins Polizeizentrum schicken (wie in schlechten Filmen)?
-------------------
Zu Clouddurchsuchung und Datenveränderung gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Polizei darf hier zukünftig bei schwersten Straftaten tätig werden.
Wenn die Frau von der mut Partei sagt, dass die Polizei das nicht dürfen soll bei Straftaten, dann fordert Sie im Umkehrschluss also, dass wir einen Geheimdienst brauchen, der sich allein um Straftaten in Deutschland kümmert und damit polizeiliche Arbeit macht.
-------------------
netzpolitik schreibt:
"Laut dem Gesetz darf die Polizei in Zukunft online und offline mit verdeckten Ermittlern unter Vorspiegelung einer falschen Identität arbeiten. Dies geht sogar ohne richterlichen Beschluss, wenn es sich nicht gegen bestimmte Personen richtet. Denkbar sind hier die Teilnahme an Diskussionen in sozialen Netzwerken genauso wie der Besuch von Treffen politischer Gruppen."
Wo genau steht das in der Gesetzesvorlage?
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Die Argumentation bei der erweiterten DNA Analyse ist mir dann wirklich zu blöd. Wenn bei einem schweren Verbrechen wie Vergewaltigung und Mord aus der DNA Analyse hervor geht, dass der Täter Schwarzafrikaner ist, dann soll die Polizei gezwungen sein nach einem "Mann mit vermutlich blauem Pullover (Faserspuren) und Schuhgröße 42 zu suchen", weil durch die DNA Analyse festgestellte Hautfarbe Menschen mit Migrationshintergrund in den Fahndungsfokus geraten könnten.
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netzpolitik schreibt:
"Hinzu kommen Aufenthaltsverbote und -gebote für so genannte Gefährder – und das ohne richterlichen Vorbehalt. Die Polizei kann also bestimmen, wo sich Gefährder aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. "
PAG Gesetz:
Hier ändert sich im betreffenden Artikel 16 überhaupt nichts zu diesem Thema? Welche Änderung will netzpolitk hier denn gesehen haben?
-------------------
netzpolitik schreibt:
"Zu guter Letzt soll die Polizei in Zukunft in bestimmten Lagen auch Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen dürfen."
PAG Gesetz:
Der Einsatz von Handgranaten bei Gefahr für Leib und Leben steht schon immer im PAG? Ich habe keine Ahnung, was der Schreiber hier will? Im Entwurf steht leicht ersichtlich drin, dass das bisherig benutzte Wort "Handgranate" gegen "Explosivmittel" ausgetauscht wird.
Also sorry, man kann über die Neufassung des PAG wirklich diskutieren. Aber nicht auf so einem jämmerlichen Niveau, wie es der Herr Markus Reuter macht. Das ist einfach eine beschämende journalistische Nicht-Leistung.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Bleiben wir doch mal dabei. Nicht das ich den Rest nicht noch lesen werde, aber ich fullquote ungern, wenn mich die erste Frage schon beim ersten Beispiel aufkommen.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 12:55)
Der Artikel ist doch ein gutes Beispiel, wie man mit Lückenberichterstatung Stimmung machen will.
netzpolitik schreibt:
"Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden."
PAG Gesetz:
Die Polizei kann [...] Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen über die für eine Gefahr Verantwortlichen erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dabei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden."
.
WER kontrolliert das? Wer bestimmt denn darüber, ob es eine tatsächliche Annahme ( sehr schwammig ) gab bei der Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Beutung ( was genau das sein soll, schweig das Gesetz nämlich auch ) gegeben ist?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung gibt es gibt es als Begriff ja schon lange. Der steht z.B. schon immer beim Polizeigewahrsam. Die genaue Abwägung was darunter fällt füllt entsprechende Bücher, die man vermutlich in der Polizei Ausbildung bis zum Abwinken studieren darf. Wenn du da auf der Straße auf Augenhöhe vorhast zu diskutieren, dann kauf doch ein paar Lehrbücher dazu?Alexyessin hat geschrieben:(12 May 2018, 14:59)
Bleiben wir doch mal dabei. Nicht das ich den Rest nicht noch lesen werde, aber ich fullquote ungern, wenn mich die erste Frage schon beim ersten Beispiel aufkommen.
WER kontrolliert das? Wer bestimmt denn darüber, ob es eine tatsächliche Annahme ( sehr schwammig ) gab bei der Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Beutung ( was genau das sein soll, schweig das Gesetz nämlich auch ) gegeben ist?
Das Landeskriminalamt, das für durch Polizeibeamte begangene Straftaten zuständig ist? Wer solls denn wann deiner Meinung nach kontrollieren, welche Maßnahmen während einer Demo durchgeführt werden?Alexyessin hat geschrieben: WER kontrolliert das?
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Ich hab dir eine konkrete Frage gestellt. Bitte beantworte diese oder gebe zu, das du keine Antwort darauf hast. Rumschwurbeln und Ausweichfragen stellen ist jetzt kein Indiz dafür, das du mir diese Frage beantworten kannst oder willst.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 15:48)
Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung gibt es gibt es als Begriff ja schon lange. Der steht z.B. schon immer beim Polizeigewahrsam. Die genaue Abwägung was darunter fällt füllt entsprechende Bücher, die man vermutlich in der Polizei Ausbildung bis zum Abwinken studieren darf. Wenn du da auf der Straße auf Augenhöhe vorhast zu diskutieren, dann kauf doch ein paar Lehrbücher dazu?
Das Landeskriminalamt, das für durch Polizeibeamte begangene Straftaten zuständig ist? Wer solls denn wann deiner Meinung nach kontrollieren, welche Maßnahmen während einer Demo durchgeführt werden?
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Gut dann erkläre doch jetzt auch noch zusätzlich zur "drohenden Gefahr" wie sich diese "tatsächlichen Anhaltspunkte" bemerkbar machen. Das ist einfach nur wieder eine Formulierung die blindes Eingreifen erlaubt, weil man weiß ja nie, könnte ja sein.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 12:55)
Der Artikel ist doch ein gutes Beispiel, wie man mit Lückenberichterstatung Stimmung machen will.
netzpolitik schreibt:
"Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden."
PAG Gesetz:
Die Polizei kann [...] Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen über die für eine Gefahr Verantwortlichen erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dabei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden."
Netzpolitk schreibt hier vorsätzlich so, dass der Leser glaube muss, dass zukünftig die Polizei bei jeder friedlichen Demo mit Kameras alles abfilmt, um die Leute einzuschüchtern.
Apropos Kameras: die sind auch nur Folge und nicht Ursache. Die immer mehr übergreifende Gewalt gegen Fahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln und Sicherheitsdienste (z.B. in Bahnhöfen) oder Rettungskräfte kann nur zurück gedrängt werden, wenn man Übergriffe schwer bestraft. Dazu müssen aber aussagekräftige Beweismittel vorhanden sein. Hier im Hauptbahnhof setzt die Deutsche Bahn jetzt für das gesamte Sicherheitspersonal Body Cams ein, die nach einer Warnung angeschaltet werden. Das bremst Betrunkene und Asoziale enorm aus, wenn diese erwarten können aufgrund guter Beweise zeitnah belangt zu werden.
Das bestreben nach Drohneneinsätzen gibt es schon länger, sie dürfen bis jetzt nur nicht. Das ist weder aus der Luft gegriffen noch wird hier irgend ein falscher Eindruck erweckt.netzpolitik schreibt:
"Sie darf „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen."
PAG Gesetz:
"[...] Übersichtsaufzeichnungen erheben, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit erforderlich ist; die gezielte Feststellung der Identität einer auf der Übersichtsaufzeichnung abgebildeten Person ist nur unter den Voraussetzungen der Nr. 1 zulässig"
Netzpolitik will den Eindruck erwecken, dass zukünftig Polizeidrohnen herumfliegen, um gegen einfache Ordnungswidrigkeiten vorzugehen (z.B. Falschparken). Stattdessen werden solche Aufnahmen bei großen, unübersichtlichen Demonstrationen gemacht, wenn die Kameras am Boden nicht mehr ausreichen. Zusätzlich steht die personenbezogene Auswertung unter dem Vorbehalt, dass Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten zu erwarten sind (wenn also der Schwarze Block in der Demo herumrennt oder Nazis mit Baseballschlägern als Spazierstöcke)
https://www.br.de/nachrichten/polizei-d ... k-100.html
https://www.muenchen.tv/mediathek/video ... in-bayern/
Das Einsatzgebiet ist da weit gestreut, ich bin da auch gar nicht abgeneigt. Nur ist das wie alles in dem Wälzer einfach zu schwammig formuliert, wenn sie gerne Drohnen für die genannten Möglichkeiten einsetzen wollen, dann soll das doch auch bitte so Formulieren.
Nein macht sie nicht, auch hier ist wieder von einer "drohenden Gefahr" die Rede, was es eben zu dem Freibrief macht. Wenn du mir nicht glaubst, informiere dich was Anwälte zu dem Thema sagen.netzpolitk schreibt:
"Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein."
PAG Gesetz:
"...ist nur zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig."
Warum verschweigt netzpolitk die Voraussetzungen absichtlich und schreibt vage? Damit der Leser glaubt er könnte leicht selbst Opfer solch einer Gesichtserkennung werden? Dass man die Gesichtserkennung direkt beim Thema Demonstrationen erwähnt, ist wohl auch kein Zufall und soll insgesamt für den Eindruck sorgen, dass zukünftig auf allen Demos Polizeidrohnen herumschwirren, die Gesichter Scannen und direkt ins Polizeizentrum schicken (wie in schlechten Filmen)?
Jup, eine rechtliche abgesicherte Möglichkeit für die Polizei jemanden Beweise unter zu schieben. Ja dazu muss man eigentlich nichts sagen.Zu Clouddurchsuchung und Datenveränderung gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Polizei darf hier zukünftig bei schwersten Straftaten tätig werden.
Wenn die Frau von der mut Partei sagt, dass die Polizei das nicht dürfen soll bei Straftaten, dann fordert Sie im Umkehrschluss also, dass wir einen Geheimdienst brauchen, der sich allein um Straftaten in Deutschland kümmert und damit polizeiliche Arbeit macht.
Was soll ich dir eigentlich noch alles zusammen googeln? Informiere dich selber wie der Einsatz von V-Männern geregelt ist.netzpolitik schreibt:
"Laut dem Gesetz darf die Polizei in Zukunft online und offline mit verdeckten Ermittlern unter Vorspiegelung einer falschen Identität arbeiten. Dies geht sogar ohne richterlichen Beschluss, wenn es sich nicht gegen bestimmte Personen richtet. Denkbar sind hier die Teilnahme an Diskussionen in sozialen Netzwerken genauso wie der Besuch von Treffen politischer Gruppen."
Wo genau steht das in der Gesetzesvorlage?
Hier ist erstmal die Frage wie zuverlässig das Ganze ist, vor allem wenn man sich Blind darauf verlässt.Die Argumentation bei der erweiterten DNA Analyse ist mir dann wirklich zu blöd. Wenn bei einem schweren Verbrechen wie Vergewaltigung und Mord aus der DNA Analyse hervor geht, dass der Täter Schwarzafrikaner ist, dann soll die Polizei gezwungen sein nach einem "Mann mit vermutlich blauem Pullover (Faserspuren) und Schuhgröße 42 zu suchen", weil durch die DNA Analyse festgestellte Hautfarbe Menschen mit Migrationshintergrund in den Fahndungsfokus geraten könnten.
Nicht, also wenn ich das Dokument nach Aufenthalt durchsuche bekomme ich da einige Treffer.netzpolitik schreibt:
"Hinzu kommen Aufenthaltsverbote und -gebote für so genannte Gefährder – und das ohne richterlichen Vorbehalt. Die Polizei kann also bestimmen, wo sich Gefährder aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. "
PAG Gesetz:
Hier ändert sich im betreffenden Artikel 16 überhaupt nichts zu diesem Thema? Welche Änderung will netzpolitk hier denn gesehen haben?
Nicht nur das, Teilweise wird sogar das Wort "Explosivmittel" gegen das Wort "Sprengmittel" getauscht, warum auch immer. Wenn ich mit der Suche drüber gehen hab ich 28 Treffer bei Explosivmittel, was genau da geändert wird und warum, dafür bin ich etwas zu wenig Anwalt. Aber ich vermute jedenfalls mal die Änderungen stehen da nicht drinnen weil es im alten Text zu deren Zufriedenheit geregelt war.netzpolitik schreibt:
"Zu guter Letzt soll die Polizei in Zukunft in bestimmten Lagen auch Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen dürfen."
PAG Gesetz:
Der Einsatz von Handgranaten bei Gefahr für Leib und Leben steht schon immer im PAG? Ich habe keine Ahnung, was der Schreiber hier will? Im Entwurf steht leicht ersichtlich drin, dass das bisherig benutzte Wort "Handgranate" gegen "Explosivmittel" ausgetauscht wird.
Dann hebe das Niveau doch einmal und erleuchte uns zu den ausstehenden Fragen, und im Abschluss solltest du dir eine Frage stellen. Was erhoffst du dir aus durch die erweiterten Polizeirechte und was ist wenn du dich irrst?Also sorry, man kann über die Neufassung des PAG wirklich diskutieren. Aber nicht auf so einem jämmerlichen Niveau, wie es der Herr Markus Reuter macht. Das ist einfach eine beschämende journalistische Nicht-Leistung.
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Kann man sich da auf ein Thema nach dem anderen beschränken?
Vielleicht Begrifflichkeiten abstecken? Wenn dir "drohende Gefahr" (schwerer Straftaten) und "tatsächliche Anhaltpunkte" (für drohende Gefahr schwerer Straftaten) zu schwammig ist, wie hättest du es denn gerne formuliert? Wie soll man ein Gesetz formulieren, dass sämtliche Begebenheiten auf der Straße abdeckt? Man kann ja schlecht eine Aufzählung mit 1000 Punkten darunter setzen. Für jedes Gesetz gibt es halt Literatur, die sich mit der Umsetzung beschäftigen. Zumeist von Anwälten und Richtern und unter Berücksichtigung der Rechtssprechung.
Vielleicht Begrifflichkeiten abstecken? Wenn dir "drohende Gefahr" (schwerer Straftaten) und "tatsächliche Anhaltpunkte" (für drohende Gefahr schwerer Straftaten) zu schwammig ist, wie hättest du es denn gerne formuliert? Wie soll man ein Gesetz formulieren, dass sämtliche Begebenheiten auf der Straße abdeckt? Man kann ja schlecht eine Aufzählung mit 1000 Punkten darunter setzen. Für jedes Gesetz gibt es halt Literatur, die sich mit der Umsetzung beschäftigen. Zumeist von Anwälten und Richtern und unter Berücksichtigung der Rechtssprechung.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Natürlich, ich warte ja noch auf deine Antwort.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 16:58)
Kann man sich da auf ein Thema nach dem anderen beschränken?
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
So wie es Formuliert war, als "konkrete Gefahr/Verdacht" und wenn etwas zur Terrorabwehr dienen soll wäre es nicht schlecht diese Maßnahmen mit "konkreter Terrorverdacht/gefahr" zu schlüsseln.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 16:58)
Kann man sich da auf ein Thema nach dem anderen beschränken?
Vielleicht Begrifflichkeiten abstecken? Wenn dir "drohende Gefahr" (schwerer Straftaten) und "tatsächliche Anhaltpunkte" (für drohende Gefahr schwerer Straftaten) zu schwammig ist, wie hättest du es denn gerne formuliert?
Doch das geht, war ja schon so formuliert. Und das wurde mit der neuen Formulierung komplett aufgeweicht weshalb es jetzt auch Verfassungsklagen hageln wird.Wie soll man ein Gesetz formulieren, dass sämtliche Begebenheiten auf der Straße abdeckt? Man kann ja schlecht eine Aufzählung mit 1000 Punkten darunter setzen.
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Die Frage wurde ganz konkret beantwortet. Vor Ort entscheiden immer bei allem erst mal die Polizeibeamten. Wenn jemand den Verdacht hat, dass das Handeln der Beamten rechtwidrig war, dann ist - wie ich sagte - das Landeskriminalamt zuständig.Alexyessin hat geschrieben:(12 May 2018, 16:18)
Ich hab dir eine konkrete Frage gestellt. Bitte beantworte diese oder gebe zu, das du keine Antwort darauf hast. Rumschwurbeln und Ausweichfragen stellen ist jetzt kein Indiz dafür, das du mir diese Frage beantworten kannst oder willst.
Zunächst dachte ich es wäre klar, dass das Gesetz nicht für die Terrorabwehr im speziellen, sondern für alle schweren Straftaten gelten soll. Der Begriff "drohende Gefahr" bezüglich einer schweren Straftat (Terrorismus) lag ja schon beim Bundesverfassungsgericht. Dass der Begriff jetzt auch im PAG zu finden ist, ist ja nachzuvollziehen, oder?Ein Terraner hat geschrieben:(12 May 2018, 19:09)
So wie es Formuliert war, als "konkrete Gefahr/Verdacht" und wenn etwas zur Terrorabwehr dienen soll wäre es nicht schlecht diese Maßnahmen mit "konkreter Terrorverdacht/gefahr" zu schlüsseln.
Doch das geht, war ja schon so formuliert. Und das wurde mit der neuen Formulierung komplett aufgeweicht weshalb es jetzt auch Verfassungsklagen hageln wird.
Bei der Umsetzung darf und soll jeder der Polizei genau auf die Finger schauen. Die Bürger sind schließlich die Kontrollinstanz für das Handeln der Polizei.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Das ist Verfassungswidrig. Gut. Nebenbei war da noch die erste Frage, auf deren Antwort ich warte....Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 19:27)
Die Frage wurde ganz konkret beantwortet. Vor Ort entscheiden immer bei allem erst mal die Polizeibeamten. Wenn jemand den Verdacht hat, dass das Handeln der Beamten rechtwidrig war, dann ist - wie ich sagte - das Landeskriminalamt zuständig.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Das machen sie gerade indem die Bürger der Politik/Polizei sagen das dieses Gesetz zu weit geht.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 19:27)
Bei der Umsetzung darf und soll jeder der Polizei genau auf die Finger schauen.
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
In meinem Satz waren glaube ich beide Antworten drin, oder? Wer kontrolliert -> das Landeskriminalamt prüft, ob Polizeibeamte rechtswidrig gehandelt haben. Wer entscheidet vor Ort -> die Polizeibeamten vor Ort (wie bei allen Tätigkeiten vort Ort).Alexyessin hat geschrieben:(12 May 2018, 19:42)
Das ist Verfassungswidrig. Gut. Nebenbei war da noch die erste Frage, auf deren Antwort ich warte....
Ob und welche Teile vielleicht verfassungswidrig sind, wird vermutlich irgendwann der Verfasssungsgerichtshof festlegen und nicht das Wunschdenken Einzelner...
Wenns die Merhheit ist. Bis zum Herbst hatten dann ja alle Seiten genug Zeit und öffentliche Auftritte, damit die Bürger bei der Wahl entscheiden können.Ein Terraner hat geschrieben:(12 May 2018, 20:01)
Das machen sie gerade indem die Bürger der Politik/Polizei sagen das dieses Gesetz zu weit geht.
Zuletzt geändert von Nightrain am Sa 12. Mai 2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Verletzung der Gewaltenteilung. Ist gar nicht so schwer zu sehen. Aber was ist denn mit dem Gummiparagraphen, den ich angeführt habe? Kommt dazu nix?Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 21:34)
In meinem Satz waren glaube ich beide Antworten drin, oder? Wer kontrolliert -> das Landeskriminalamt prüft, ob Polizeibeamte rechtswidrig gehandelt haben. Wer entscheidet vor Ort -> die Polizeibeamten vor Ort (wie bei allen Tätigkeiten vort Ort).
Ob und welche Teile vielleicht verfassungswidrig sind, wird vermutlich irgendwann das Bundesverfasssungsgericht festlegen und nicht das Wunschdenken Einzelner...
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Genauso wie jeder Platzverweis die Gewaltenteilung verletzt...Alexyessin hat geschrieben:(12 May 2018, 21:37)
Verletzung der Gewaltenteilung. Ist gar nicht so schwer zu sehen. Aber was ist denn mit dem Gummiparagraphen, den ich angeführt habe? Kommt dazu nix?
Zu den Begriffen "tatsächliche Annahme" und "Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Beutung" steht schon auf der letzte Seite alles Interessante.
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Nein, denn das ist juristisch einbandfrei und kein Gummiparagraph.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 21:49)
Genauso wie jeder Platzverweis die Gewaltenteilung verletzt...
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Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Ne, das wird das Verfassungsgericht entscheiden. Im Herbst bekommt die CSU höchstens eine <40% Watschn wegen dem Söder, mehr wird da aber nicht passieren.Nightrain hat geschrieben:(12 May 2018, 21:34)
Wenns die Merhheit ist. Bis zum Herbst hatten dann ja alle Seiten genug Zeit und öffentliche Auftritte, damit die Bürger bei der Wahl entscheiden können.
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
So in der Richtung wird das Wahlergebnis verlaufen. Aber nicht weil die Bayern zu viel Angst vor einem "Polizeistaat" haben.Ein Terraner hat geschrieben:(12 May 2018, 22:01)
Ne, das wird das Verfassungsgericht entscheiden. Im Herbst bekommt die CSU höchstens eine <40% Watschn wegen dem Söder, mehr wird da aber nicht passieren.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Seehofers Erbe, Bayern soll zu einem totalitären Polizeistaat werden
Na dann...Alexyessin hat geschrieben:(12 May 2018, 22:00)
Nein, denn das ist juristisch einbandfrei und kein Gummiparagraph.
Was steht denn im aktuell gültigen Polizeiaufgabengesetz drin zum Platzverweis?
"
Art. 16
Platzverweisung, Aufenthaltsanordnung und Kontaktverbot
(1) 1Die Polizei kann zur Abwehr
1. einer Gefahr oder
2. einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut
eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten. 2Die Platzverweisung kann ferner gegen Personen angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindern.
(2) 1Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut einer Person verbieten, ohne polizeiliche Erlaubnis
1. zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen (Kontaktverbot) oder
2. wenn die Begehung von Straftaten droht,
a) sich an bestimmte Orte oder in ein bestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
b)ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot).
2)Die Anordnungen dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten und können um jeweils längstens drei Monate verlängert werden. 3)Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt."
Kein richterlicher Beschluss. Drohende Gefahr.
Und jetzt du...
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)