Kriminelle Clanmitglieder können nun abgeschoben werden?

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Jekyll
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Jekyll »

yogi61 hat geschrieben:(21 Sep 2018, 10:54)

Da ist leider was dran.
Ich fürchte, damals hat es auch so angefangen.
Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
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yogi61
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von yogi61 »

Jekyll hat geschrieben:(24 Sep 2018, 11:15)

Ich fürchte, damals hat es auch so angefangen.
Mit kriminellen Clans? :?:
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
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relativ
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von relativ »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(24 Sep 2018, 11:02)

Die deutsche Demokratie hat einen langen Atem. Relativ kleine Grundgesamtheiten, daraus eine Hand voll Intensivtäter - schon hast du eine Schlagzeile. Werden die dann älter, erreichen eine andere Lebenssituation oder kommen durch Umzug oder Verurteilung aus der Handlungssituation, ist schnell alles normalisiert. Man darf Zahlen nie ohne Kontext werten.
Richtig, aber ein Kontext ist eben auch, daß hier auch die Behörden anderes gehandelt haben. Dazu kommt natürlich auch dein Argument, aber das es wohl auch weniger Nachzügler gibt, zeigt mir auch, daß diese Veränderung in der Szene angekommen ist.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von ThorsHamar »

Jekyll hat geschrieben:(24 Sep 2018, 10:51)

Gott bewahre uns vor Schlimmerem. Wenn auf solche Kräfte zurückgegriffen werden muss, um auf aktuelle Probleme hinweisen zu können, dann stimmt mit dieser Gesellschaft was grundsätzlich nicht.
Ja, so ist es tatsächlich!
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von ThorsHamar »

Jekyll hat geschrieben:(24 Sep 2018, 11:15)

Ich fürchte, damals hat es auch so angefangen.
Moment mal .... Du meinst jetzt nicht ca. 1930 in Deutschland, oder?
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Wähler »

SZ 27. September 2018 Die Macht der Migranten-Clans
https://www.sueddeutsche.de/panorama/au ... -1.4147228
Bald nach dem Ausbruch des Bürgerkrieges 1975 in Libanon erschienen die ersten Flüchtlinge in Berlin; sie kamen über Ostberlin illegal nach Westberlin, nicht kontrolliert von den Alliierten. Sie sollten die erste bedeutende Gruppe von Flüchtlingen aus der Dritten Welt in Deutschland bilden, zugleich waren sie die ersten Bürgerkriegsflüchtlinge...Die abgelehnten Asylbewerber konnten jedoch nicht ausgewiesen werden, weil nach der Genfer Flüchtlingskonvention die Abschiebung in Länder verboten ist, in denen das Leben der Flüchtlinge gefährdet ist. Das gilt auch für Bürgerkriegsländer. Die Abschiebungen wurden ausgesetzt, die Flüchtlinge bekamen eine Duldung und blieben im Land...Die Politik reagierte darauf mit einer Verschärfung der Aufenthaltsbedingungen und der Asylgesetze, um den Aufenthalt unattraktiv zu gestalten. Die Flüchtlinge gingen trotzdem nicht weg, sie wurden aber an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Dort konnten sie ungestört ihre mitgebrachten sozialen Strukturen wiederherstellen und ihre kulturellen Werte leben. Eine Integration fand nicht statt, im Gegenteil: Man signalisierte ihnen, sie seien unerwünscht.
"Muslime, die sich als einfache Bürger betrachten, haben sich längst in die Mehrheitsgesellschaft integriert und fallen nirgendwo auf. In islamischen Großfamilien dagegen wird die islamische Identität gepflegt, sie fühlen sich zuerst der islamischen Gemeinschaft zugehörig und bilden die Grundlage für Parallelgesellschaften...So erleben wir zurzeit eine Integration der Flüchtlinge in die islamische Parallelgesellschaft. Der Staat versucht dagegenzusteuern, indem er bei den Integrationskursen die Wertevermittlung eingebaut hat. Viel geholfen hat das bislang nicht."
Ohne Integrationsbemühungen der deutschen Gesellschaft für nicht abschiebbare Flüchtlinge wird der Zulauf zu den ethnischen im rechtlichen Graufeld lebenden Clans allerdings noch zunehmen.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von jack000 »

Wähler hat geschrieben:(28 Sep 2018, 10:26)

SZ 27. September 2018 Die Macht der Migranten-Clans
https://www.sueddeutsche.de/panorama/au ... -1.4147228

"Muslime, die sich als einfache Bürger betrachten, haben sich längst in die Mehrheitsgesellschaft integriert und fallen nirgendwo auf. In islamischen Großfamilien dagegen wird die islamische Identität gepflegt, sie fühlen sich zuerst der islamischen Gemeinschaft zugehörig und bilden die Grundlage für Parallelgesellschaften...So erleben wir zurzeit eine Integration der Flüchtlinge in die islamische Parallelgesellschaft. Der Staat versucht dagegenzusteuern, indem er bei den Integrationskursen die Wertevermittlung eingebaut hat. Viel geholfen hat das bislang nicht."
Ohne Integrationsbemühungen der deutschen Gesellschaft für nicht abschiebbare Flüchtlinge wird der Zulauf zu den ethnischen im rechtlichen Graufeld lebenden Clans allerdings noch zunehmen.
Man sollte Kriminelle sofort wegsperren, dann lösen sich die Probleme von alleine.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Bolero »

jack000 hat geschrieben:(28 Sep 2018, 12:54)

Man sollte Kriminelle sofort wegsperren, dann lösen sich die Probleme von alleine.
Naja, sooooooo ganz einfach ist das auch wieder nicht!!!!

Da werden Staatsanwälte, Justizbeamte, Richter, Polizisten und Zeugen massiv bedroht.
Die wissen deren Adresse, wo Frau(Mann) arbeitet, die Kinder zur Schule gehen.
Da zieht dann schon manch einer (sprichwörtlich gesagt) den Schwanz ein.
“Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat”
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

jack000 hat geschrieben:(28 Sep 2018, 12:54)

Man sollte Kriminelle sofort wegsperren, dann lösen sich die Probleme von alleine.
Auf jeden Fall...nach einem rechtstaatlichen Urteil
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von jack000 »

"Hart aber fair"Warum wir kriminelle Clans zu Straftaten einladen

Bei den Flüchtlingen aus dem Libanon vor drei Jahrzehnten ist ziemlich viel ziemlich schiefgegangen. Das lässt Böses für die Zukunft befürchten. Der Staat tut sich schwer, sich zur Wehr zu setzen. Wenn Großfamilien auffallend oft kriminell werden, darf man dann eigentlich von kriminellen Familien sprechen? Die Praktiker sind sich da ziemlich sicher. Fast kullern die Tränen, wenn ein Grünen-Politiker dagegen argumentiert.

Natürlich sind die Medien schuld. Und der Staat ist schuld. Und die schlechte Welt, die ist auch schuld. Eigentlich können die Mitglieder krimineller Großfamilien nichts dafür, dass so viele ihrer Familienmitglieder großkriminell sind. Denn wahrscheinlich würden die eigentlich lieber für den Mindestlohn in der Altenpflege arbeiten. Statt sich schon wieder einen neuen Luxusschlitten beim Autohändler bestellen zu müssen, weil ja das doofe Geld vom Straßenstrich oder aus dem Drogenhandel schon wieder einmal untergebracht werden muss. Arme reiche Kriminelle.

Plasbergs Montagsrederei wird zur bizarren Diskussion
Es ist eine ziemlich bizarre Diskussion, die Frank Plasbergs Montagsrederei „Hart aber fair“ lostritt. „Das kriminelle Netz der Clans“, ist das Motto, „sind Justiz und Polizei machtlos?“ Eine lange Liste von spektakulären Straftaten hat Plasbergs Redaktion da vorbereitet. Sparkassen-Überfall in Berlin: Beute neun Millionen, Bargeld und Goldbarren. Minuten-Angriff aufs „Kaufhaus des Westens“: 800.000 Euro mitgenommen. Der Diebstahl der 100-Kilogramm-Goldmünze aus dem Bode-Museum. Die Spuren führen stets, so stellt das „Hart aber fair“ dar, zu kriminellen Großfamilien, die eben nicht Müller heißen oder Schmidt.

Da greift der Grünen-Politiker Ahmad Omeirat ganz schnell zur Rassismus-Keule. „Kann man“, barmt er, „mit einem Namen Omeirat in Zukunft noch in Deutschland leben?“ Drehen wir den Satz um: Kann man in Zukunft noch in Deutschland leben, wenn es schon unanständig sein soll, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Täter gezielt in Familien suchen, die auffallend oft eben Täterfamilien sind und auffallend oft Familien-DNA an Tatorten hinterlassen?

Warum Verbrecher Verbrecher werden müssen
Moderator Frank Plasberg ist an diesem Abend nicht hart, sondern überaus fair. In einer „Spurensuche“ erinnert er an die Flüchtlinge aus dem Libanon, die vor 30 Jahren nach Deutschland kamen und hier aber nur geduldet wurden. Die Erwachsenen durften nicht arbeiten, die Kinder hatten keine Schulpflicht. Die Wurzel für eine Parallelwelt ist behördlich gelegt. Omeirat hat fast Tränen in den Augen, wenn er von der Ankunft seiner Familie in Deutschland erzählt. Die muss ihn offensichtlich nachhaltig geprägt haben, so nachhaltig, dass der damals Zweijährige seine Erinnerungen beeindruckend dramatisch wachrufen kann. Später hat er nach eigener Aussage 200 Bewerbungen geschrieben. Einen Ausbildungsplatz wollte ihm – oder, wie er glaubt, einem Menschen mit seinem Namen – niemand geben. Trotzdem hat er es in den Einzelhandel gebracht. Er musste nicht Zuhälter werden oder Drogendealer. Womit er sich selbst eigentlich fast schon widerlegt, weil der grüne Omeirat eigentlich lieber die Kausalität erzählt, warum der Kriminelle nicht anders kann, als kriminell zu werden. Vom libanesischen Bürgerkrieg in den deutschen Papierkrieg: Da muss man halt zu Schlagring, Messer, Pistole greifen. Und überhaupt: „Straftaten dürfen nicht ,ver-ethnisiert’ werden“.

„Die Regierung hat damals richtig Müll gebaut“
Was also tun gegen kriminelle Mitglieder von Großfamilien, in denen auffallend viele Mitglieder großkriminell sind? „Die Regierung hat damals richtig Müll gebaut“, berlinert Sicherheitsunternehmer Michael Kuhr. Er hat in einem Prozess gegen das kriminelle Mitglied einer Großfamilie ausgesagt. Und er sieht nur eine Konsequenz: „Abschiebung schreckt ab. Davor haben die Angst.“ Herbert Reul, CDU-Innenminister von Nordrhein-Westfalen, plädiert für die Politik der vielen kleinen Nadelstiche. Er lässt zahlreiche Razzien durchführen. Das löst das Problem nicht. Aber es schafft Unruhe bei den Kriminellen. Kriminelle aus kriminellen Clans mit einschlägig bekannten Namen? „Die Namen sind mir wurst“, sagt der Innenminister, „aber die Fakten sind so.“

Wenn die Fakten so sind. Wenn alle die Fakten, die so sind, auch so kennen. Dann ist es höchste Zeit, die Fakten auch beim Namen zu nennen. Auch wenn der nicht Müller lautet oder Schmidt.
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/foc ... 93962.html
Da hat der Michael Nur sicherlich Recht. Wenn die nur die Abschiebung fürchten, dann muss auch die Abschiebung die logische Konsequenz sein! Wenn Abschiebungen generell möglich sind von denen, dann auch diejenigen die konsequent von Sozialleistungen leben!
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

jack000 hat geschrieben:(13 Nov 2018, 19:36)

https://www.focus.de/kultur/kino_tv/foc ... 93962.html
Da hat der Michael Nur sicherlich Recht. Wenn die nur die Abschiebung fürchten, dann muss auch die Abschiebung die logische Konsequenz sein! Wenn Abschiebungen generell möglich sind von denen, dann auch diejenigen die konsequent von Sozialleistungen leben!
Ich hab reingeschaut und mit Rücksicht auf meinen Fernseher dann doch darauf verzichtet. Leider kann und darf man (immer noch nicht) offen reden in diesen Runden. Natürlich hat Arafat eine weiße Weste, sonst wäre auch nicht so ein Guter. Seinen Kontrahenten hat man kürzlich bei einer bundesweiten Aktion weggesperrt. Der, Ahmat, war aber wirklich nicht so pfiffig. Wie das in Familien aber so ist, der Älteste, und sei es auch der Dümmste, gibt den Ton an.

und natürlich muss man sich seine Gedanken machen, wenn Anwälte unter den Trauergästen des Who is Who der deutschen Clankriminellen anzutreffen sind. Gilt auch, wenn sie Trauzeugen oder Taufpaten werden.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Bielefeld09 »

Schon die Überschrift suggestiert hier einfache Rechtsstaatverleugnung.
Der Rechtsstaat greift aufgrund einer individuellen Schuld ein.
Hatten sie weitergehenden Gedanken?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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McKnee
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

Bielefeld09 hat geschrieben:(13 Nov 2018, 21:35)

Schon die Überschrift suggestiert hier einfache Rechtsstaatverleugnung.
Der Rechtsstaat greift aufgrund einer individuellen Schuld ein.
Hatten sie weitergehenden Gedanken?
Der Rechtstaat greift auch gegen inkriminierte Strukturen durch. Die "individuelle Schuld" ergibt sich dabei auch aus der Zugehörigkeit. => § 129 StGB
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

Bielefeld09 hat geschrieben:(13 Nov 2018, 21:35)

Schon die Überschrift suggestiert hier einfache Rechtsstaatverleugnung.
Der Rechtsstaat greift aufgrund einer individuellen Schuld ein.
Hatten sie weitergehenden Gedanken?
Richtig. Es gibt keine Sippenhaft bei uns, keine Strafe qua Verwandtschaft. Außer bei Scheidungsangelegenheiten/Unterhalt.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Stoner »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:38)

Richtig. Es gibt keine Sippenhaft bei uns, keine Strafe qua Verwandtschaft. Außer bei Scheidungsangelegenheiten/Unterhalt.
Eine Familienmitgliedschaft verhindert keine Anklage nach § 129 BGB. Der gilt unbeschadet der verwandschaftlichen Beziehungen der Mitglieder einer Vereinigung.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:38)

Es gibt keine Sippenhaft bei uns, keine Strafe qua Verwandtschaft.
Stimmt, darum hat auch niemand davon gesprochen.

Aber der Rechtstaat hat auch die Verpflichtung vorzubeugen und gehört es auch dazu, sich einen Überblick über die aktuellen Lagen zu verschaffen. Manchmal hilft es auch Eskalationen, von denen wir immer wieder aus den Medien erfahren, zu verhindern oder einzudämmen.

Ich weiß gar nicht, warum immer von Strafe die Rede ist, wenn es um die Kriminalitätsbekämpfung geht?! Es gibt da sehr viel mehr, aber sehr aufwendige Maßnahmen, die man grob unter Szenekunde zusammenfassen kann.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

MäckIntaier hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:46)

Eine Familienmitgliedschaft verhindert keine Anklage nach § 129 BGB. Der gilt unbeschadet der verwandschaftlichen Beziehungen der Mitglieder einer Vereinigung.
Die Überschrift lautet Clan. Das ist kein Wahlzusammenhang, dem man beitreten oder entsagen könnte. Folglich auch kein Schuldzusammenhang. Anders als bei der Beteiligung an einem Verein, einer Bande, Partei, Kameradschaft etc. Die Überschrift suggeriert hier eine Deckungsgleichheit, ganz im Sinne der ewigen Abschiebehetze. Sie sollte anders lauten.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:48)

Stimmt, darum hat auch niemand davon gesprochen.
Wie eben ausgeführt, ist die Vermengung eines Verwandtschaftsbegriffs mit dem Bandenwesen sehr unglücklich und scheinbar mancher Agenda gerade recht.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Stoner »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:50)

Die Überschrift lautet Clan. Das ist kein Wahlzusammenhang, dem man beitreten oder entsagen könnte. Folglich auch kein Schuldzusammenhang. Anders als bei der Beteiligung an einem Verein, einer Bande, Partei, Kameradschaft etc. Die Überschrift suggeriert hier eine Deckungsgleichheit, ganz im Sinne der ewigen Abschiebehetze. Sie sollte anders lauten.
Wie "sollte" denn der Begriff lauten und von wem darf er bestimmt werden? Der englische Begriff bezeichnet eigentlich eine soziale Gruppe, und in diesem Sinne passt er sehr genau auf das, was hier zu beobachten ist.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:50)

Die Überschrift lautet Clan. Das ist kein Wahlzusammenhang, dem man beitreten oder entsagen könnte. Folglich auch kein Schuldzusammenhang. Anders als bei der Beteiligung an einem Verein, einer Bande, Partei, Kameradschaft etc. Die Überschrift suggeriert hier eine Deckungsgleichheit, ganz im Sinne der ewigen Abschiebehetze. Sie sollte anders lauten.
Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich wird es unmöglich sein, die Kausalität beweissicher nachzuvollziehen. Trotzdem gibt es dort die Grenzbereiche, bei denen auch ein nicht Mensch als Mitglied einer inkriminierten Gruppierung identifiziert werden kann, auch wenn er nicht aktiv an den Ausführungen der Taten der Gruppierung beteiligt ist.

Hinzu kommt, dass diese Clans mit Ausnahme ihres Kerns eine fragile Angelegenheit waren und zunehmend sind, weil sie eher zu Banden mit einer familiär geprägten Führung konvertiert sind.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:52)

Wie eben ausgeführt, ist die Vermengung eines Verwandtschaftsbegriffs mit dem Bandenwesen sehr unglücklich und scheinbar mancher Agenda gerade recht.
Darum müssen wir davon weg kommen diesbezüglich eine Sippenhaftung zu behaupten. Das gilt auch für die überwiegend unzutreffenden Vorwürfe des racial profiling.

Das Phänomen ist längere Zeit bekannt, ebenso wie die Entwicklungen in den Strukturen. Das gilt auch für die Hintergründe dieser Strukturen. Diese dafür notwendigen Maßnahmen sind rechtstaatlich und gleichzeitig eine Notwendigkeit für rechtstaatliches Handeln.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 09:52)

die Vermengung eines Verwandtschaftsbegriffs mit dem Bandenwesen
Es gibt doch nur zwei Fraktionen in diesem Land, die das wirklich merklich umsetzen. Es sind die Populisten der Rechten und die Populisten der Linken.

Die einen, um die angebliche Gefährdung durch Zuwanderung darzustellen.

Die anderen, um die angebliche Gefährdung durch rechtstaatliche Maßnahmen darzustellen.

Beide verfolgen damit schlichtweg politischem Stimmenfang, ohne die Wirkungungen zu reflektieren bzw, indem sie bewußt ausgeblendet werden.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:06)

Darum müssen wir davon weg kommen diesbezüglich eine Sippenhaftung zu behaupten. Das gilt auch für die überwiegend unzutreffenden Vorwürfe des racial profiling.
Das ist einfach zu haben: Den Bandenbegriff vom Familienbegriff trennen. Dass es da bei manchen Strukturen erhebliche, wesentliche Überschneidungen gibt, sollte nicht zu Unschärfe verleiten.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:12)

Es gibt doch nur zwei Fraktionen in diesem Land, die das wirklich merklich umsetzen. Es sind die Populisten der Rechten und die Populisten der Linken.
Damit ist das gesamte politische Spektrum beschrieben. Schließlich wissen wir, dass der Populismus von rechts auch aus FDP, CDU, SPD, Grünen kommen kann (und manche fügen hinzu: Die Linke). Und nannte nicht erst ein hoher Staatsbeamter Teile der SPD linksradikal? Er mag dabei über das Ziel geschossen sein, korrekt ist aber, dass der Populismus auch in der sogenannten Mitte zuhause ist - und in rechte und linke Momente zerfällt.

Eine korrekte, dem Recht entsprechende Erforschung, Begleitung und Sanktion von Diebstahl, Mord, Erpressung, Steuerhinterziehung und so weiter wird in beiden genannten Richtungen kaum wer kritisieren. Hinterfragt wird, wie du selbst beschreibst, aus ganz verschiedenen Motiven die Art und Weise.

Die Diskussion darum, ob hier häufig rechtsverletztend weggesehen werde oder rechtsverletzend übergegriffen werde, finde ich eher ermüdend. Die einen sagen so, die anderen sagen so, dann gibt es noch welche, die finden ganz überwiegend die Handlungen korrekt und angemessen. Interessanter ist die Diskussion des Politischen: Was soll Recht sein?
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Stoner »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:28)

Interessanter ist die Diskussion des Politischen: Was soll Recht sein?
Recht setzt der Politik bekanntlich Grenzen. Wo Recht ist, ist Politik, die öffentliche Sache, zunächst einmal im Hintertreffen, weil nichts mehr für sie zu entscheiden da ist.

Unterhalb materiellen und formellen Rechts gibt es ein naturalistisches Recht, bestimmte Phänomene frei von Bevormundung durch den Staat auf den Begriff zu bringen. Die Phrase, die sich dafür eingeprägt hat, lautete einmal "im Volksmund X genannt". Clan ist so ein Begriff, der ein Phänomen treffend auf den Punkt bringt.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

MäckIntaier hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:35)

Recht setzt der Politik bekanntlich Grenzen. Wo Recht ist, ist Politik, die öffentliche Sache, zunächst einmal im Hintertreffen, weil nichts mehr für sie zu entscheiden da ist.
Au contraire. Die Politik macht das Recht. Das heutige Recht ist gemacht wie das vergangene geschaffen und verworfen wurde. Insbesondere beim Thema organisierte Kriminalität haben wir es teilweise mit sehr jungem Recht zu tun. Auch die Ausstattung der Behörden, die dieses Recht umsetzen sollen, ist Teil der politischen Auseinandersetzung in verschiedenste Richtungen. Daneben ist auch die Spitze der Exekutive auf verschiedenen Stufen mittelbar politisch besetzt und angeleitet. Es gibt keine der Politik und Meinung vorgehende Bestimmung von Recht. Wo sollte sie auch herkommen?
Unterhalb materiellen und formellen Rechts gibt es ein naturalistisches Recht, bestimmte Phänomene frei von Bevormundung durch den Staat auf den Begriff zu bringen. Die Phrase, die sich dafür eingeprägt hat, lautete einmal "im Volksmund X genannt". Clan ist so ein Begriff, der ein Phänomen treffend auf den Punkt bringt.
Sprache prägt sich durch Verwendung, insbesondere wie maßgebliche Akteure sie verwenden. Ich rede hier nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen Sprache das Wort. Ob irgendwer privat Clan sagt, ist nicht mein Thema - jedoch sage ich nicht Clan, wenn ich Bande meine und ich rege andere an, es auch nicht zu tun. Verstanden werde ich wohl weiter mühelos. Die Reichweite solcher privat gewählten Worte ist natürlich überschaubar ;)
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Stoner »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:56)

Au contraire. Die Politik macht das Recht. Das heutige Recht ist gemacht wie das vergangene geschaffen und verworfen wurde. Insbesondere beim Thema organisierte Kriminalität haben wir es teilweise mit sehr jungem Recht zu tun. Auch die Ausstattung der Behörden, die dieses Recht umsetzen sollen, ist Teil der politischen Auseinandersetzung in verschiedenste Richtungen. Daneben ist auch die Spitze der Exekutive auf verschiedenen Stufen mittelbar politisch besetzt und angeleitet. Es gibt keine der Politik und Meinung vorgehende Bestimmung von Recht. Wo sollte sie auch herkommen?
Dass die Politik Recht macht, schließt nicht aus, dass sie den Gegenstand damit nicht der Politik entzieht, im Gegenteil. Wenn es im Gesetz heißt: Du sollst nicht das oder jenes, dann heißt das, dass es für die Politik erst einmal unverfügbar ist und nicht ohne Änderung des Gesetzes unterhalb dieser Ebene anders gelebt werden kann. Und allem Recht vorgängig sind diejenigen, deren Zusammenleben geregelt wird. Gäbe es kein Außen der Verfassung, müsste sie ja von Gott kommen.
imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:56)
Sprache prägt sich durch Verwendung, insbesondere wie maßgebliche Akteure sie verwenden. Ich rede hier nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen Sprache das Wort. Ob irgendwer privat Clan sagt, ist nicht mein Thema - jedoch sage ich nicht Clan, wenn ich Bande meine und ich rege andere an, es auch nicht zu tun. Verstanden werde ich wohl weiter mühelos. Die Reichweite solcher privat gewählten Worte ist natürlich überschaubar ;)
Richtig, Bedeutungen konstituieren sich in der Verwendung, diese macht sie vom Wort zum Begriff. Dabei spielen Machtverhältnisse natürlich eine Rolle. Bande ist der falsche Begriff, denn Bande ist ein zweckgerichteter Zusammenschluss, ein Clan dagegen hat auch außerhalb des eigentlichen Zweckes enge Beziehungen. Das unterscheidet ihn vom Begriff der Bande, dessen Semantik diese neue "Qualität" nicht abbildet. Insofern ist "Bande" verschleiernd.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

MäckIntaier hat geschrieben:(14 Nov 2018, 11:10)

Dass die Politik Recht macht, schließt nicht aus, dass sie den Gegenstand damit nicht der Politik entzieht, im Gegenteil. Wenn es im Gesetz heißt: Du sollst nicht das oder jenes, dann heißt das, dass es für die Politik erst einmal unverfügbar ist und nicht ohne Änderung des Gesetzes unterhalb dieser Ebene anders gelebt werden kann.
Politik besteht nun einmal vorrangig in der Erschaffung von Gesetzen, Ausführungsverordnungen etc und in der Bestellung und Anleitung von Personal, das diese umsetzen soll. Dass sie sich heute meist darin beschränkt, in die konkreten Verlaufsformen noch einmal einzugreifen, etwa in konkrete Strafverfolgung, ist willentlich und leider nicht garantiert. Der Verweis auf übergeordnetes Recht, Verfassungen, internationale Verträge etc kommt dem nicht aus. Wir entfernen uns aber von der Aussage, von der wir herkommen:

Die Diskussion lohnt nicht so sehr darum, ob das Recht durch die Handelnden einerseits hinreichend, andererseits nicht übergriffig wahrgenommen wird, wenn es um die organisierte Kriminalität geht. Stattdessen lohnt die Diskussion darum, wie dieses Recht beschaffen sein soll. Eine Frage, was Recht abstrakt betrachtet sein soll, wäre eher etwas für Philosophen.
Richtig, Bedeutungen konstituieren sich in der Verwendung, diese macht sie vom Wort zum Begriff. Dabei spielen Machtverhältnisse natürlich eine Rolle. Bande ist der falsche Begriff, denn Bande ist ein zweckgerichteter Zusammenschluss
Anders als die bloße Verwandtschaft im Clan ist die gemeinsame kriminelle Handlung willentlich - soweit es eine Handlungsfreiheit gibt, sich dem praktisch zu entziehen. Der Verwandtschaft kann man sich nicht entziehen, der Prostitution, Bettelkriminalität, Diebstahl, ... schon. Die Verwandtschaft im Clan kann daher das Thema nicht fassen, auch wenn im Einzelfall große Schnittmengen das Bild prägen.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Stoner »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 11:26)


Anders als die bloße Verwandtschaft im Clan ist die gemeinsame kriminelle Handlung willentlich - soweit es eine Handlungsfreiheit gibt, sich dem praktisch zu entziehen. Der Verwandtschaft kann man sich nicht entziehen, der Prostitution, Bettelkriminalität, Diebstahl, ... schon. Die Verwandtschaft im Clan kann daher das Thema nicht fassen, auch wenn im Einzelfall große Schnittmengen das Bild prägen.
Nein, die Verwandtschaft allein fasst die Sache nicht, sie spielt für die rechtliche Beurteilung der Kriminalität auch keine Rolle. Sie spielt aber auf der gesellschaftlichen Ebene eine Rolle, weil sich die kriminelle Gruppe nicht zweckgerichtet (Raub, Mord, Drogenhandel etc.) konstituiert, sondern weil sie sich als von vornherein bestehender Verwandschaftsverband als krimineller Verein betätigt. Was ihr rechtlich einen ganz entscheidenden Vorteil gegnüber einer "frei" gebildeten Bande verschafft und unser Rechtssystem vor eine Zerreißprobe stellt, denn für diese Größenordnung verwandschaftlicher Beziehungen, für den Clan, war das Recht auf Zeugnisverweigerungsrecht nicht ausgelegt.

Der Gesamtkomplex ist also neben der strafrechtlichen Relevanz auch von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz und verdient es, mit einem anderen Begriff als Bande auch von dieser auch unterschieden zu werden.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:21)

Den Bandenbegriff vom Familienbegriff trennen.
In der öffentlichen Diskussion kann man dies tun. In der fachlichen allerdings ist die Differenzierung durchaus von Bedeutung, denn Clankriminalität (ich bin kein Freund des Begriffs Familie) muss differenziert zur Bandenkriminalität betrachtet werden, da sie sich wesentlich von ihr unterscheidet. Alles andere wäre Gleichmacherei. Ich kann verstehen, dass viele Rechtsanwälte die Zusammenfassung unter Bandenkriminalität für wünschenswert erachten.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von ThorsHamar »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:21)

Das ist einfach zu haben: Den Bandenbegriff vom Familienbegriff trennen. Dass es da bei manchen Strukturen erhebliche, wesentliche Überschneidungen gibt, sollte nicht zu Unschärfe verleiten.
Die Unschärfe entsteht erst dann, wenn man die Realität der "Familien-Bande" aus politischen Gründen trennen will.
Die Familienbande sind schliesslich die Basis für die spezielle Struktur der Clan-Kriminalität.
Es gibt für Familienmitglieder, wenn sie es denn in Einzelfällen überhaupt wollten, keine praktikable Möglichkeit, diese Struktur lebendig zu verlassen.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 10:28)

Damit ist das gesamte politische Spektrum beschrieben. Schließlich wissen wir, dass der Populismus von rechts auch aus FDP, CDU, SPD, Grünen kommen kann (und manche fügen hinzu: Die Linke). Und nannte nicht erst ein hoher Staatsbeamter Teile der SPD linksradikal? Er mag dabei über das Ziel geschossen sein, korrekt ist aber, dass der Populismus auch in der sogenannten Mitte zuhause ist - und in rechte und linke Momente zerfällt.

Eine korrekte, dem Recht entsprechende Erforschung, Begleitung und Sanktion von Diebstahl, Mord, Erpressung, Steuerhinterziehung und so weiter wird in beiden genannten Richtungen kaum wer kritisieren. Hinterfragt wird, wie du selbst beschreibst, aus ganz verschiedenen Motiven die Art und Weise.

Die Diskussion darum, ob hier häufig rechtsverletztend weggesehen werde oder rechtsverletzend übergegriffen werde, finde ich eher ermüdend. Die einen sagen so, die anderen sagen so, dann gibt es noch welche, die finden ganz überwiegend die Handlungen korrekt und angemessen. Interessanter ist die Diskussion des Politischen: Was soll Recht sein?
Ich schließe dabei auch ein breites Spektrum der Politik ein. Jedoch dürfte jedem klar sein, dass mit politischem Populismus nicht gleich jede politische Tätigkeit gemeint sein kann.

Zwischen radikal/extremistisch und populistisch bestehen dann doch erhebliche Unterschiede, zumal die öffentliche Meinung einer Einzelperson nicht zwangsläufig dazu führt, dass seine private Meinung allgemeingültig wäre.

Bei den Strafverfolgungsbehörden gibt es nur eine rechtstaatliche Motivation Kriminalität vorzubeugen und sie zu verfolgen. Hierzu setzen sie die geeigneten, notwendigen und verhältnismäßigen Mittel ein, die ihnen zur Verfügung gestellt werden. Eine andere Motivlage existiert nicht.

Interessant finde ich persönlich die politische Diskussion nur dahingehend, welche interdisziplinären Lösungsansätze sie möglich machen möchte.

Was Recht ist, bestimmt nicht die Politik. Das wird allein durch unsere Verfassung bestimmt, die auch Legislaturperioden übersteht.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Nov 2018, 12:07)

In der öffentlichen Diskussion kann man dies tun. In der fachlichen allerdings ist die Differenzierung durchaus von Bedeutung, denn Clankriminalität (ich bin kein Freund des Begriffs Familie) muss differenziert zur Bandenkriminalität betrachtet werden, da sie sich wesentlich von ihr unterscheidet. Alles andere wäre Gleichmacherei. Ich kann verstehen, dass viele Rechtsanwälte die Zusammenfassung unter Bandenkriminalität für wünschenswert erachten.
Die Trennung des bloß Verwandten vom Tätigen oder vom Profiteur sehe ich als essentiell an. Dass damit viele Probleme einhergehen, die praktische Strafverfolger nicht gern haben wollen, kann ich verstehen.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Nov 2018, 12:16)

Ich schließe dabei auch ein breites Spektrum der Politik ein. Jedoch dürfte jedem klar sein, dass mit politischem Populismus nicht gleich jede politische Tätigkeit gemeint sein kann.
Das ist klar. Zur Politik gehört neben der Werbung einerseits das praktische Handwerk der Bündnisbildung und des Kompromisses, andererseits das eher theoretische Feld der Ideenbestimmung. Ruderloser Populismus und situationsferne Prinzipienreiterei sind anschauliche Extrema, der Normalfall ist weder das eine noch das andere. Populismus ist der Vorrang von Werbung und erfolgversprechender Koalitionsbildung vor der Verfolgung bestimmter vereinbarter Ideen.
Bei den Strafverfolgungsbehörden gibt es nur eine rechtstaatliche Motivation Kriminalität vorzubeugen und sie zu verfolgen. Hierzu setzen sie die geeigneten, notwendigen und verhältnismäßigen Mittel ein, die ihnen zur Verfügung gestellt werden. Eine andere Motivlage existiert nicht.
Es gibt nicht nur rechtsstaatliche Motivationen. Leider.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 11:26)

Anders als die bloße Verwandtschaft im Clan ist die gemeinsame kriminelle Handlung willentlich - soweit es eine Handlungsfreiheit gibt, sich dem praktisch zu entziehen. Der Verwandtschaft kann man sich nicht entziehen, der Prostitution, Bettelkriminalität, Diebstahl, ... schon. Die Verwandtschaft im Clan kann daher das Thema nicht fassen, auch wenn im Einzelfall große Schnittmengen das Bild prägen.
Das ist so nicht richtig, weil die verwandtschaftlichen Bande eine andere und höhere Qualität in die Gruppenstruktur bringen.

Es gibt in anderen Rechtsbereichen mittlerweile höchstrichterliche Rechtsprechung, die diesen Strukturen Rechnung trägt, so im Bewachungs- und Waffenrecht. Natürlich ist die nicht übertragbar auf die Gruppe Familie, sehr wohl aber anwendbar, wenn bestimmte Aspekte eines gemeinsamen Handelns zum Tragen kommen.

Ähnlich wie bei Rockergruppierungen ist es in Clanstrukturen so, dass es eine innere Verbundenheit gibt, die den Einzelnen weitestgehend in seiner Entscheidungsfreiheit einschränkt bzw. diese gänzlich beschneidet.

Aus einer Rockergruppierung kann man aussteigen (naja, nicht mal so eben), aber aus einer Familie auch.

Sich ganz von den Einflüssen und dem Werkzeug der inneren Verbundenheit in der Betrachtung und Bewertung abzuwenden und die Familie mit ihrer Wirkung aus dieser Diskussion herauszunehmen wäre naiv und würde dazu führen, dass wir weiterhin die Wirkung eines Phänomens leugnend diesem Vorschub leisten würden.

Nicht ganz ohne Absicht halten sich auch Rockergruppen (wie auch andere) in ihren Reihen eine ausreichende Anzahl "weißer Westen", vielmehr sind sogar externe Beziehungen zu unbescholtenen Menschen verschiedenster Lebensbereiche ein Bestandteil der Definition Organisierter Kriminalität.

So gibt es die Quote der Unbescholtenen in allen Gruppierungen mit verschiedenen Zielen und Ursachen. Ganze Chapter/Charter rekrutieren sich aus diesen Unbescholtenen, andere haben eine Quote. Es wäre fatal zu behaupten, jeder Rocker sei aktuell strafrechtlich in Erscheinung getreten. Es gibt viele mit sauberem Führungszeugnis.

Ähnlich wie bei den Clan oder hier besser Familien, kann man nicht über die Gesamtheit der Rocker reden. Hier spricht man von einer Teilmenge, die übereinkommend als grundsätzlich inkriminiert betrachtet werden muss.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 12:18)

Die Trennung des bloß Verwandten vom Tätigen oder vom Profiteur sehe ich als essentiell an. Dass damit viele Probleme einhergehen, die praktische Strafverfolger nicht gern haben wollen, kann ich verstehen.
Mit gerne haben wollen hat das weniger zu tun. Selbst in Italien würde man für die Zugehörigkeit zu einer Familie nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und dort legt man schon sehr weit aus.

Diese Trennung kann und darf erst in der Phase vor Anklageerhebung erfolgen. Eine zu frühe Trennung würde den notwendigen Ermittlungen (z.B. Geldwäsche) und damit dem rechtstaatlichen Anspruch nicht gerecht werden.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 12:23)
Es gibt nicht nur rechtsstaatliche Motivationen. Leider.
Diese Einzelfälle sind dann Bestandteil einer eigenen Betrachtung mit dem Motiv sie rechtstaatlich aburteilen zu lassen. Daraus aber den Anspruch abzuleiten, ein notwendiges Handeln aus Angst vor Mißbrauch zu unterlassen, würde bedeuten, dass JEDES Handeln der Strafverfolgungsbehörden eingestellt werden muss. Mißbrauch ist niemals auszuschließen und es gilt ihn zu erkennen und zu sanktionieren.

Da die nicht-rechtstaatlichen Motive einen so geringen Anteil darstellen, dass sie medial aufbereitet werden müssen, um sie wahrzunehmen, denke ich, dass wir da auf der sicheren Seite sind.
Auch die Verfassung ist praktisch nur eine höhere Form des Politikums.
Die Verfasssung ist das Ergebnis politischer Prozesse. Anders als Politik bietet sie aber eine gleiche und nachvollziehbare Grundlage für das Handeln, ist sie nicht so schnell veränderbar und verbiegen, wie eine politsiche Aussage. Immerhin ist sie die Grundlage für das Handeln des Staates gegenüber allen Menschen und seiner Bürger.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Nov 2018, 12:54)

Diese Einzelfälle sind dann Bestandteil einer eigenen Betrachtung mit dem Motiv sie rechtstaatlich aburteilen zu lassen. Daraus aber den Anspruch abzuleiten, ein notwendiges Handeln aus Angst vor Mißbrauch zu unterlassen, würde bedeuten, dass JEDES Handeln der Strafverfolgungsbehörden eingestellt werden muss. Mißbrauch ist niemals auszuschließen und es gilt ihn zu erkennen und zu sanktionieren.
Alles richtig. Es ist nicht meine Absicht, bei den Behörden selbst und im Ganzen solche Motive zu suchen. Jenseits der Behörden sind wir wieder bei der politischen Diskussion, die an Fragen des Rechtsstaats nur bedingt gebunden ist. Bezogen auf die ok sind wir dann schnell bei ideologisch motivierten Vorschlägen. Wie bereits gesagt: Das ist keine Kritik an den Beamten sondern an einzelnen Diskussionspartnern.
Die Verfasssung ist das Ergebnis politischer Prozesse. Anders als Politik bietet sie aber eine gleiche und nachvollziehbare Grundlage für das Handeln, ist sie nicht so schnell veränderbar und verbiegen, wie eine politsiche Aussage. Immerhin ist sie die Grundlage für das Handeln des Staates gegenüber allen Menschen und seiner Bürger.
Sie ist zunächst Grundlage für die nachrangigen Gesetze und anderen Vorschriften, die alle gemeinsam (bei uns) die nachvollziehbare Grundlage des staatlichen Handelns bieten. Dass eine Verfassungsänderung generell lange dauere, lässt sich anekdotisch widerlegen.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Nov 2018, 12:34)
Aus einer Rockergruppierung kann man aussteigen (naja, nicht mal so eben), aber aus einer Familie auch.
Man kann eine Familienmitgliedschaft nicht kündigen - man kann sich aber von illegalen Aktivitäten oder vom Familienzusammenhang insgesamt abkoppeln. Dass dies leicht und unproblematisch sei, möchte ich nicht behaupten.
So gibt es die Quote der Unbescholtenen in allen Gruppierungen mit verschiedenen Zielen und Ursachen. Ganze Chapter/Charter rekrutieren sich aus diesen Unbescholtenen, andere haben eine Quote. Es wäre fatal zu behaupten, jeder Rocker sei aktuell strafrechtlich in Erscheinung getreten. Es gibt viele mit sauberem Führungszeugnis.
Das ist für sich genommen kein Problem. Wandelt sich das Gesamtbild einer Vereinigung, kann man verschiedene Konsequenzen ziehen. Das ist beim Wandel von Parteien ebenso zu beobachten, dass Mitglieder an verschiedenen Stellen dieses Wandels entweder um ein anderes Gesamtbild ringen oder austreten. Die Mitgliedschaft muss am Zeitpunkt gemessen werden, wenn man sie jemandem vorhalten will. Mit der Verwandtschaft lässt sich das nicht ganz gleichsetzen, ohne Menschen Unrecht zu tun.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von ThorsHamar »

imp hat geschrieben:(14 Nov 2018, 13:47)

....Die Mitgliedschaft muss am Zeitpunkt gemessen werden, wenn man sie jemandem vorhalten will. Mit der Verwandtschaft lässt sich das nicht ganz gleichsetzen, ohne Menschen Unrecht zu tun.
Deshalb ist doch aber der gesamte Clan eine kriminelle Organisation. Selbstredend werden, fern von Sippenhaft, alle Mitglieder dieser Familie separat be-und verurteilt, weil jedes erwachsene Familienmitglied juristisch gesehen allein verantwortlich ist.
Faktisch aber ist jedes Neugeborene dazu verdammt, in diesem Clan der Ehre einen Platz besetzen zu müssen.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Antonius »

ThorsHamar hat geschrieben:(14 Nov 2018, 14:54)
Deshalb ist doch aber der gesamte Clan eine kriminelle Organisation. Selbstredend werden, fern von Sippenhaft, alle Mitglieder dieser Familie separat be-und verurteilt, weil jedes erwachsene Familienmitglied juristisch gesehen allein verantwortlich ist.
Faktisch aber ist jedes Neugeborene dazu verdammt, in diesem Clan der Ehre einen Platz besetzen zu müssen.
Ja, leider hast Du Recht..
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

ThorsHamar hat geschrieben:(14 Nov 2018, 14:54)
Faktisch aber ist jedes Neugeborene dazu verdammt, in diesem Clan der Ehre einen Platz besetzen zu müssen.
Leider hast du damit Recht. Ich habe einige Fotos in den Social Media gesehen, wo man dies eindrucksvoll mit Bildern dokumentierte. 4 oder 6 jährige mit Waffen, die für das Familienalbum auf harten Hund machen mussten. Ich habe noch ein Foto im Kopf, da steht so eine Stepke mit MP im goldbehangenen Wohnzimmer.

Ich weiß, dass Quellen gefordert werden und wenn ich Zeit und Gelegenheit habe, such ich die Fotos raus, wenn sie noch online sind.
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Re: Kriminelle Clanmitglieder können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

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Re: Kriminelle Clanmitglieder können nun abgeschoben werden?

Beitrag von Tom Bombadil »

Deutschland braucht dringend ein RICO-Gesetz.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(20 Nov 2018, 09:36)
Ich habe noch ein Foto im Kopf, da steht so eine Stepke mit MP im goldbehangenen Wohnzimmer.
7 Jahre
https://www.theblaze.com/news/2016/06/1 ... t-time/amp
6 Jahre

4 Jahre
https://www.recoilweb.com/wp-content/up ... idz_01.jpg
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Re: Kriminelle Clanmitglieder können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Nov 2018, 11:08)

Deutschland braucht dringend ein RICO-Gesetz.
Deutschland braucht erst einmal die Bereitschaft, die gültigen Gesetze konsequent anzuwenden und anzupassen. So lange die nicht da ist, braucht es keine neuen Gesetze, die nur Sand in den Augen sind.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

Macht das andere nicht besser. Mir bringt der Verweis auf andere selten etwas, weil die Gefahr besteht, etwas zu relativeren. Ich lehne das eine ebenso vehement ab, wie ich das andere verurteile.
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Re: Kriminelle Clanmitglieder können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(20 Nov 2018, 11:26)

Deutschland braucht erst einmal die Bereitschaft, die gültigen Gesetze konsequent anzuwenden und anzupassen. So lange die nicht da ist, braucht es keine neuen Gesetze, die nur Sand in den Augen sind.
Ob man wirklich neue Gesetze "braucht" oder sie lediglich von einigen gewünscht sind, ist ein Thema des politischen Streites.
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Re: Kriminelle Clanmitglieder können nun abgeschoben werden?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(20 Nov 2018, 11:28)

Ob man wirklich neue Gesetze "braucht" oder sie lediglich von einigen gewünscht sind, ist ein Thema des politischen Streites.
und einer öffentlichen Diskussion, die von diesem geprägt wird. Diese Diskussion müssten wir aber an anderer Stelle fortführen, da sie sich nicht allein auf Clankriminalität fokussiert.
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Re: Kriminelle Clans können nun abgeschoben werden?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(20 Nov 2018, 11:27)

Macht das andere nicht besser. Mir bringt der Verweis auf andere selten etwas, weil die Gefahr besteht, etwas zu relativeren. Ich lehne das eine ebenso vehement ab, wie ich das andere verurteile.
Es ist immer notwendig, die Dinge im Kontext zu sehen. Das Album, aus dem du "mal schnell" das Poser-Bild genommen hast, bietet so einen Kontext. Ohne weitere Informationen ist hier keine Untermauerung von "böse Banden zwingen alle Verwandten in Machoposen" zu sehen. Du hast diese Informationen sicher, wenn du dieses Fotoalbum heranziehst und es hilft der Diskussion, sie darzulegen. Anderenfalls ist es nur ein Foto von einem Kind mit Waffe. Dass es als "cool" gilt, Kinder an Waffen abzubilden oder gar bei Schießübung, ist nicht spezifisch für kriminelle Milieus. Unabhängig davon, ob man sowas mag oder nicht.
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