Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:31)
Nein ist es nicht. Aber es ist wirklich sinnlos mit Ihnen zu diskutieren, da Sie an Diskussion nicht interessiert sind. Fragen Sie eine Fachanwalt oder Rechtspfleger am Arbeitsgericht, mir würden sie nicht glauben, egal welchen Beweis ich erbringe.
ich habe in meinem Berufsleben sehr oft mit dem Thema zu tun gehabt ( Arbeitszeit, Bereitschaft, Reisezeiten als Arbeistzeiten usw.)
daher weiß ich, das DU keine Ahnung hast
daher kannst du auch KEINEN Beweis erbringen
das wäre das entsprechende Gesetz, wo DEINE "Sichtweise" drin steht
gibt es aber nicht
daher kannst du auch keine Quelle nennen