Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:42)
du bist kein Richter, sondern ein Märchenerzähler
und hast NULL Sachkenntnis zum Arbeitsrecht
Stimmt ich bin kein Richter. Ich bin ehrenamtlicher Richter. Das ist was anderes.
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Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:42)
du bist kein Richter, sondern ein Märchenerzähler
und hast NULL Sachkenntnis zum Arbeitsrecht
Soll ich jetzt glauben, daß du mir meine Beispiele abnimmst, wen ich sie dir erzähle? Vergebene Liebensmüh. Du willst es eben nicht wahr haben, weil dir diese Menschen am Arsch vorbei gehen, dies hast du hier nur zu häufig bewiesen.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:44)
ohne konkrete Beispiele verweise ich das in das Reich der Fabel
Und das möchte man mir erklären?Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:25)
da gibt es nicht viel zu "klären"
wir HABEN bereits sehr gute & gerechte Sozialsysteme...
Bei Dienstfahrten für das Unternehmen gehören diese Fahrten zur Arbeitszeit.Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:33)
Ist es nicht. Das wissen nur viele nicht. Ich bin ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Da lernt man so etwas.
Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:47)
Stimmt ich bin kein Richter. Ich bin ehrenamtlicher Richter. Das ist was anderes.
Adam Smith hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:51)
Bei Dienstfahrten für das Unternehmen gehören diese Fahrten zur Arbeitszeit.
was eine zumutbare Tätigkeit ist, entscheidet der Fallmanager im JobcenterBielefeld09 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:49)
Und das möchte man mir erklären?
Du scheiterst doch schon an der Frage, was denn zumutbare Tätigkeiten sind,
obwohl du nicht Betroffenen bist.
V n.
relativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:48)
Soll ich jetzt glauben, daß du mir meine Beispiele abnimmst, wen ich sie dir erzähle? n.
Adam Smith hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:51)
Bei Dienstfahrten für das Unternehmen gehören diese Fahrten zur Arbeitszeit.
Befragen Sie bitte den Rechtspfleger Ihres Vertrauens bevor Sie solche Behauptungen aufstellen. Sie werden überrascht sein.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:51)
und hast NULL Ahnung vom Arbeitsrecht
schlimm genug
"Definition „Arbeitszeit“Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:56)
Befragen Sie bitte den Rechtspfleger Ihres Vertrauens bevor Sie solche Behauptungen aufstellen. Sie werden überrascht sein.
Aha, googel. Vielleicht finden Sie Ihren Fehler selbst, er steht in Ihrem Text.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:58)
"Definition „Arbeitszeit“
Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG ist die Arbeitszeit „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“. Dies schließt Bereitschaftsdienste ein. Das deutsche Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 ArbZG).
Danach fallen, wenn betrieblich nichts anderes üblich ist, Waschen und Umkleiden vor und nach der Arbeit, auch wenn sie im Betrieb erledigt werden, nicht unter den Begriff der Arbeitszeit.[1]"
laber nicht rum
was verstehst du an dem Text nicht?
Fahrten VON und ZUR Arbeitsstätte sind KEINE Arbeitszeit
der Text ist ja für DICHSalz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:08)
Aha, googel. Vielleicht finden Sie Ihren Fehler selbst, er steht in Ihrem Text.
Was denn?Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 13:52)
was eine zumutbare Tätigkeit ist, entscheidet der Fallmanager im Jobcenter
WO ist da dein Problem?
Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:15)
Was denn?
Geltendes Recht wird über den Fallmanager ausgeübt?
Der entscheidet, ob ich weiter in der bekannten Umgebung leben darf?
Der entscheidet, ob ich meine Kinder noch ausreichend versorgen darf?
Der entscheidet, ob ich als arbeitsloser Architekt zum Kloputzer werde?
Wie würdevoll ist das denn, bitte?
!
Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:15)
Und auch über das Bröseln am rechten Rand!
Nur zum Thema kommt ja nix!
Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:10)
der Text ist ja für DICH
dein Problem ist wohl, dass du in deinem Leben noch nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast
nöSalz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:21)
Sie versuchen die ganze Zeit den Beweis dafür zu erbringen, dass der Weg zum Arbeitsort Arbeitszeit ist, die vom AG bezahlt werden muss. Dies kann unter Umständen so sein, ist jedoch hier nicht das Thema.
Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:27)
nö
DU hast hier geschrieben, dass DEINE Frau eine Vollzeit Stelle ( 8h ) angeboten wurde, wo die Fahrtzeit(einfach) zu dieser Arbeitsstelle 1,5 Stunden beträgt
DU hast dann behauptet, DAS wäre dann eine ARBEITSZEIT von 11 Stunden
und das ist MUMPITZ
Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:31)
Nein ist es nicht. Aber es ist wirklich sinnlos mit Ihnen zu diskutieren, da Sie an Diskussion nicht interessiert sind. Fragen Sie eine Fachanwalt oder Rechtspfleger am Arbeitsgericht, mir würden sie nicht glauben, egal welchen Beweis ich erbringe.
Es ging nicht um Arbeitszeit sondern um Zumutbarkeit und natürlich gehört der Weg zur Arbeit für den Arbeitnehmer zur Arbeitszeit, die aber eben nicht bezahlt wird. Bei manchen Stundenlöhnen und Arbeitsrealitäten in den Betrieben, kann sowas schon mal den Ausschlag für ne persönliche Unzumutbarkeit darstellen. Aber sowas ist mit dir eh nicht zu diskutieren, war es hier noch nie. Warum beschrieb ich hier ja schon.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:27)
nö
DU hast hier geschrieben, dass DEINE Frau eine Vollzeit Stelle ( 8h ) angeboten wurde, wo die Fahrtzeit(einfach) zu dieser Arbeitsstelle 1,5 Stunden beträgt
DU hast dann behauptet, DAS wäre dann eine ARBEITSZEIT von 11 Stunden
und das ist MUMPITZ
Auch das macht die Natur eines Kulturkampfes aus.
relativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:42)
Es ging nicht um Arbeitszeit sondern um Zumutbarkeit und natürlich gehört der Weg zur Arbeit für den Arbeitnehmer zur Arbeitszeit, die aber eben nicht bezahlt wird. n.
Hast du wieder Lesekompetenzschwierigkeiten? Ich schrieb für den Arbeitnehmer, ich schrieb nicht juristisch. Wenn dies der Fall wäre, wäre es ja in bestimmten Fällen kein Problem.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:44)
nein
juristisch ist der Weg zur Arbeit eben KEINE Arbeitszeit
Die Arbeitszeit steht in jedem Arbeitsvertrag
und bei dem Beispiel vom "Salz" beträgt die 8 Stunden
die 3 Stunden für Hin- und Rückfahrt sind KEINE Arbeitszeit
relativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:42)
E Bei manchen Stundenlöhnen und Arbeitsrealitäten in den Betrieben, kann sowas schon mal den Ausschlag für ne persönliche Unzumutbarkeit darstellen. Aber sowas ist mit dir eh nicht zu diskutieren, war es hier noch nie. Warum beschrieb ich hier ja schon.
Siehst du, nur aus diesem Grunde fragte ich danach,Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:19)
wer als Architekt jahrelang keinen Job gefunden hat
JA- der muss auch Toiletten putzen
und einen "Zwangsumzug" gibt es ja nicht
und was hat die Annahme einer Arbeitsstelle mit dem Versorgen der Kinder zu tun?
was unterstellst jetzt auch DU den Fallmanagern?
neinrelativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:46)
Hast du wieder Lesekompetenzschwierigkeiten? Ich schrieb für den Arbeitnehmer, ich schrieb nicht juristisch. Wenn dies der Fall wäre, wäre es ja in bestimmten Fällen kein Problem.
Das war aber Ihr Fehler, dass Sie sich erst nach 20 Jahren sachkundig gemacht haben.Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:45)
Ich bin 20 Jahre Lkw gefahren bevor Ich erfuhr dass Ich einen Rechtsanspruch auf sie Übernachtung im hotel habe. Sie sehen Ihren Argumente beweist gar nichts.
doch, kann erBielefeld09 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:47)
Das der Familienvater in Brandenburg mit Eigenheim
nicht eben mal in Hamburg auf einer freien Stelle arbeiten kann,
ist eher auch unklar?
D .
Zumutbarbeit ist richtig in Bezug auf die Agentur für Arbeit.relativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:42)
Es ging nicht um Arbeitszeit sondern um Zumutbarkeit und natürlich gehört der Weg zur Arbeit für den Arbeitnehmer zur Arbeitszeit, die aber eben nicht bezahlt wird. Bei manchen Stundenlöhnen und Arbeitsrealitäten in den Betrieben, kann sowas schon mal den Ausschlag für ne persönliche Unzumutbarkeit darstellen. Aber sowas ist mit dir eh nicht zu diskutieren, war es hier noch nie. Warum beschrieb ich hier ja schon.
pikant hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:48)
Das war aber Ihr Fehler, dass Sie sich erst nach 20 Jahren sachkundig gemacht haben.
ich habe noch nie LKW per Beruf gefahren, aber dass man als AN nicht im Bock uebernachten muss, haette ich gewusst
Ich habe ja geschrieben, daß man über Zumutbarkeiten diskutieren kann, der Weg zur Arbeit gehört sicherlich dazu, nur der ist bei weitem nicht das schwerwiegenste Problem für die Langzeitarbeitslosen, die nicht das Glück hatten, bei einem vernüftigen Unternehmen eine neue Chance bekommen zu haben.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:46)
einem Langzeitarbeitslosen kann auch zugemutet werden, jeweils 2 Stunden für Hin- und Rückfahrt zu benötigen
Auch bei einem Mindestlohn
das ist die aktuelle Rechtslage
deine Frau sollte LKW fahren?Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:45)
Ich bin 20 Jahre Lkw gefahren bevor Ich erfuhr dass Ich einen Rechtsanspruch auf sie Übernachtung im hotel habe. t
was ist denn ein "unvernünftiges Unternehmen"?relativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:51)
I u, nur der ist bei weitem nicht das schwerwiegenste Problem für die Langzeitarbeitslosen, die nicht das Glück hatten, bei einem vernüftigen Unternehmen eine neue Chance bekommen zu haben.
Da bin ich sogar bei dir. Die Zeiten wo die Arbeitsstelle zu der Mehrzahl der Beschäftigten kommt ist vorbei, dies sollte sich jeder eingestehen.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:49)
doch, kann er
können andere ja auch
machen hunderttausende so in ganz Deutschland
Und das wird wie finanziert bei 8,5 Euro Mindestlohn?Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:46)
einem Langzeitarbeitslosen kann auch zugemutet werden, jeweils 2 Stunden für Hin- und Rückfahrt zu benötigen
Auch bei einem Mindestlohn
das ist die aktuelle Rechtslage
Na die Unternehmen, die diesen Langzeitarbeitslosen eine echte Chance geben und nicht nur als temporäre billige Arbeitskraft und verbaler Fußabtreter.
Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:53)
Und das wird wie finanziert bei 8,5 Euro Mindestlohn?
.
Naja ein wenig kann man davon ja steuerlich absetzen, ist zwar weniger geworden , aber immerhin, die Möglichkeiten sind da. Dies kann natürlich nicht den persönlichen Lebensqualitätsverlust ausgleichen, daher sollte man einen Umzug heutzutage auch nicht generell negativ gegenüber stehen.Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:53)
Und das wird wie finanziert bei 8,5 Euro Mindestlohn?
Es nervt,
hier immer ein Detailversagen der Spalter aufzeigen zu müssen.
wie kommst du eigentlich zu dieser seltsamen Sichtweise?relativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:55)
Na die Unternehmen, die diesen Langzeitarbeitslosen eine echte Chance geben und nicht nur als temporäre billige Arbeitskraft und verbaler Fußabtreter.
Ne die ist nicht seltsam, sondern auf Berichte und Erfahrungen derjenigen gefusst, die 1 zu1 in dieser Realität leben, von der du augenscheinlich noch nicht mal etwas gehört hast.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:58)
wie kommst du eigentlich zu dieser seltsamen Sichtweise?
Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:51)
deine Frau sollte LKW fahren?
bist du nicht in der Lage differenziert zu argumentieren?
bei einer festen Arbeitsstätte ist die Fahrt zu und von dieser KEINE Arbeitszeit
also subjektive Berichte in DEINEM Umfeldrelativ hat geschrieben:(25 Sep 2017, 15:00)
Ne die ist nicht seltsam, sondern auf Berichte und Erfahrungen derjenigen gefusst, die 1 zu1 in dieser Realität leben, von der du augenscheinlich noch nicht mal etwas gehört hast.
Falsch. Mit einem Rechtsbeistand von der Gewerkschaft kann man sich locker gegen sowas wehren. Es sei denn Sie meinen 2 insgesamt, also je eine für hin und rück.Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:46)
einem Langzeitarbeitslosen kann auch zugemutet werden, jeweils 2 Stunden für Hin- und Rückfahrt zu benötigen
Auch bei einem Mindestlohn
das ist die aktuelle Rechtslage
ich kann nichts für deine "Schreibfehler"Salz hat geschrieben:(25 Sep 2017, 15:03)
Oh Bitte! Können Sie keinen Schreibfehler als solchen identifizieren wenn sie Diskrepanzen im Zusammenhang feststellen?
Schon mal was von Worterkennung bei Handys gehört?
Kommt ja nicht von ungefähr,Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2017, 14:49)
doch, kann er
können andere ja auch
machen hunderttausende so in ganz Deutschland