Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

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jack000
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Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Beitrag von jack000 »

Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen haben die CDU/CSU und die SPD das „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ verabschiedet. Es trat am 01. Juli 2017 in Kraft.

Danach ist es möglich, im Rahmen der Ahndung einer ganzen Reihe von Straftaten, die hauptsächlich der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, Vermögen unklarer Herkunft, unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat, einzuziehen.

Dieser Schritt war längst überfällig. Seit ein paar Jahrzehnten unternehmen Banden aus dem Ex-Ostblock Raubzüge in Deutschland und werden mit wertvoller Beute reichlich belohnt. Das Vorgehen gegen sie hat sich bislang wenig wirksam erwiesen, weil unter anderem die Beweislast bei den Strafverfolgungsbehörden lag, nun findet teilweise eine Beweislastumkehr statt. Die Verdächtigen müssen die Herkunft ihres Vermögens nachweisen.

Das neue Gesetz trifft die Clans besonders hart

Vom neuen Gesetz ist eine Sonderform der organisierten Kriminalität besonders betroffen, nämlich die Clan-Kriminalität. Sie war ursprünglich unter den Flüchtlingen aus dem Libanon verbreitet und bei der Gruppe der Mhallami-Kurden besonders ausgeprägt. Die Kriminalitätsrate erreicht bei ihnen Spitzenwerte. Inzwischen sind andere ethnische Gruppen ihrem Beispiel gefolgt und andere Clans sind aus dem Balkan hinzugekommen.
Mit der Migration aus dem Nahen Osten wird diese Form der Kriminalität künftig eine immer größere Rolle spielen. In diesem Gebiet ist die soziale Organisation in Großfamilien und Stämmen die Regel und ist mehr oder weniger ausgeprägt, auf dem Land mehr, in der Stadt weniger.

Als die Libanon-Flüchtlinge nach Ausbruch des Bürgerkrieges 1975 nach Deutschland kamen, hat die Politik ihre Integration verhindert. Sie waren damals mit den Flüchtlingen aus Sri Lanka die ersten Bürgerkriegsflüchtlinge überhaupt. Sie wurden nach Artikel 16 Grundgesetz als politisch Verfolgte nicht anerkannt, konnten aber wegen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht abgeschoben werden.
http://www.focus.de/politik/experten/gh ... 96061.html
Eine sehr sinnvolle Sache, es ist längst überfällig gegen diese extremkriminellen Clans wenigstens vorzugehen wenn abschieben leider nicht geht. Wird das Gesetz aber seine Wirkung erzielen? Vermögen aus den Straftaten zuvor kann doch schon längst in legale Einnahmequellen (z.B. Mietshäuser) investiert worden sein?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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firlefanz11
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Re: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Beitrag von firlefanz11 »

jack000 hat geschrieben:(26 Jul 2017, 13:02)
Vermögen aus den Straftaten zuvor kann doch schon längst in legale Einnahmequellen (z.B. Mietshäuser) investiert worden sein?
Oder Protzkarren... Da hilft dann nur Enteignung.
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imp
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Re: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Beitrag von imp »

Das öffnet politischer Willkür Tür und Tor. Ein Staat, der Eigentum unter Begründungsvorbehalt stellt, ist auf dem Weg zum Sozialismus.
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3x schwarzer Kater
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Re: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(26 Jul 2017, 13:36)

Das öffnet politischer Willkür Tür und Tor. Ein Staat, der Eigentum unter Begründungsvorbehalt stellt, ist auf dem Weg zum Sozialismus.
Ist ja nicht der erste Fall der faktisch einer Beweislastumkehr entspricht (die ja in einem Rechtsstaat immer problematisch ist). Im Steuerrecht hat man da im Jahr 2003 mit der GAUFZV auch schon gute Arbeit geleistet.
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Alexyessin
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Re: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(26 Jul 2017, 13:02)

http://www.focus.de/politik/experten/gh ... 96061.html
Eine sehr sinnvolle Sache, es ist längst überfällig gegen diese extremkriminellen Clans wenigstens vorzugehen wenn abschieben leider nicht geht. Wird das Gesetz aber seine Wirkung erzielen? Vermögen aus den Straftaten zuvor kann doch schon längst in legale Einnahmequellen (z.B. Mietshäuser) investiert worden sein?
Ja, Deutschland war schon immer sehr schwach, was Geldwaschanlagen angeht. Egal ob jetzt Schmiererei bei Deutschen, Reinvestition bei Clans oder Schmutzgeld der Mafia.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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imp
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Re: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Beitrag von imp »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Jul 2017, 13:55)

Ist ja nicht der erste Fall der faktisch einer Beweislastumkehr entspricht (die ja in einem Rechtsstaat immer problematisch ist). Im Steuerrecht hat man da im Jahr 2003 mit der GAUFZV auch schon gute Arbeit geleistet.
Ich finde das aus ganz prinzipiellen Erwägungen sehr kritisch. In vielen Fällen wird der Nachweis der Gründe einer vollkommen legitimen Transaktion im Nachhinein kaum mehr möglich sein - in vielen anderen Fällen geht es die Staazis einfach nichts an, wer wann wieviel auf sein Konto einzahlt und warum. Die ganzen paranoiden Bargeldverfechter sind an dieser echten Engstelle der Freiheit leider total blind und desinteressiert. Denen sind Kupfermünzen und Papierzettel wichtiger als konkrete Rechtsfragen.

Parallel dazu hat die Abfrage von privaten Konten und Transaktionen durch staatliche Stellen Rekordzahlen erreicht. Die ursprünglich als Anti-Terror-Maßnahme eingeführte Bruchstelle im Datenschutz hat mittlerweile Routinecharakter.

Beim Vermögen gilt: Wer nichts zu verbergen hat, hat wahrscheinlich gar nichts.
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CaptainJack

Re: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Beitrag von CaptainJack »

Gut, dass du "wahrscheinlich" geschrieben hast!
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