Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

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Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

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jack000
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Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von jack000 »

Stuttgart - Der Zugriff war sorgsam vorbereitet. Am frühen Morgen des 7. Juli 2015 stürmten SEK-Einheiten aus sechs Bundesländern Wohnungen in Singen, Rielasingen und Engen (Kreis Konstanz) sowie in Ravensburg. Acht mutmaßliche Mitglieder der Mafiaorganisation ’Ndrangheta wurden festgenommen. Stolz vermeldete die Polizei anschließend den Erfolg ihrer Operation „Rheinbrücke“ als wichtigen Schlag gegen Schläfer der Mafia am Rückzugsort Deutschland.

Keine vier Monate später war alle Euphorie verflogen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete die Freilassung der Männer aus der Abschiebehaft an. Grund: Der Tatzeitraum, um den es ging, reichte länger als fünf Jahre zurück; alle Vorwürfe waren damit verjährt. Ein komplizierter Großeinsatz der Polizei war zunichtegemacht durch die Langsamkeit der Justiz. Der Ärger in Ermittlerkreisen hallte noch lange nach.

Rund 550 mutmaßliche italienischstämmige Mafiamitglieder leben nach Angaben des Bundeskriminalamts aktuell in Deutschland. Die meisten von ihnen, nämlich rund 140 Personen, haben ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg. Nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) in Stuttgart zählen rund 70 Männer zur kalabrischen ’Ndrangheta, die als mächtigste Mafia-Organisation Italiens gilt, sich bereits weltweit ausgebreitet hat und nach Expertenschätzungen jährlich hohe zweistellige Milliardenumsätze erzielt. Jeweils 30 Verdächtige im Südwesten gehören der sizilianischen Organisation Stidda und der Camorra mit dem Zentrum Neapel an. 15 Männer verorten deutsche Ermittler bei der sizilianischen Cosa Nostra. Die Häufung im Südwesten hält das LKA für wenig verwunderlich. Sie habe mit dem hohen Anteil italienischstämmiger Familien aus der Zeit der Anwerbung von Gastarbeitern in den 60er Jahren zu tun, heißt es. Im Jahr 2014 lebten in Deutschland 764 000 Menschen mit italienischen Wurzeln, davon 28 Prozent in Baden-Württemberg. Neuere Zahlen gibt es nicht.

Es kommt selten zu Festnahmen oder Ermittlungsverfahren

Die Namen von Verdächtigen haben deutsche Behörden allesamt von italienischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt bekommen. Doch zu Festnahmen oder überhaupt erst einmal Ermittlungsverfahren kommt es selten. Drei bis fünf Verfahren seien im Durchschnitt der vergangenen Jahre eingeleitet worden, sagt ein Sprecher des Landeskriminalamts: „Baden-Württemberg ist nicht nur Rückzugsraum, sondern auch Aktionsraum.“ Täter seien im Rauschgiftgeschäft aktiv, verübten Betrugsdelikte, begingen Markenfälschungen oder verbreiteten Falschgeld.

Die Strafverfolgung in Deutschland ist so schwierig, weil hierzulande ein „Mafia-Paragraf“ fehlt, wie ihn der italienische Staat längst eingeführt hat. Danach kann bereits die Zugehörigkeit zu einer mafiösen Vereinigung unter Strafe gestellt werden. Doch italienische Haftbefehle, die auf diesen Paragrafen gründen, haben wegen der Unterschiedlichkeit der Rechtssysteme kaum Chancen, in Deutschland in einen internationalen Haftbefehl umgewandelt zu werden, solange nicht auch konkrete Einzelstraftaten benannt werden. Auslieferungen müssen in der Regel unterbleiben. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert deshalb schon seit Jahren die Einführung des Mafia-Paragrafen auch in Deutschland.

Käme es so, wäre es wohl auch leichter, die Legalisierung von Geldern aus Schutzgelderpressungen, Menschen- und Drogenhandel zu unterbinden. Durch Beteiligungen oder den Kauf von Restaurants, Cafés oder ganz allgemein von Immobilien werden Mafiosi unbemerkt zu scheinbar legalen deutschen Unternehmern; die heimische Wirtschaft wird klammheimlich unterhöhlt.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 10394.html

Bekanntermaßen zieht es Individuen immer dort hin wo sie die besten Bedingungen für ihr Tun haben. In Italien ist es nicht mehr so attraktiv der Mafia anzugehören daher zieht es diese dort hin wo es sehr attraktiv ist Straftaten zu begehen: Deutschland
Das Beispiel lässt sich auf diverse Gegebenheiten ausweiten!!

Die Folgen sind nun mal das diese Aktivitäten sich nun nach Deutschland verlagern, was entsprechende Folgen nach sich zieht.
=> Sollte es in Deutschland auch einen "Mafia-Paragraphen" geben?
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3x schwarzer Kater
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Re: Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2017, 18:38)

=> Sollte es in Deutschland auch einen "Mafia-Paragraphen" geben?
Was ist ein Mafia-Paragraf?
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jack000
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Re: Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Jul 2017, 18:44)

Was ist ein Mafia-Paragraf?
Ein Paragraf der bereits die Zugehörigkeit zu einer mafiösen Vereinigung unter Strafe stellt (=Es muss also gar nicht erst zu einer konkreten Straftat kommen)
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3x schwarzer Kater
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Re: Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2017, 18:48)

Ein Paragraf der bereits die Zugehörigkeit zu einer mafiösen Vereinigung unter Strafe stellt (=Es muss also gar nicht erst zu einer konkreten Straftat kommen)
sowas wie den hier:

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.htm.html
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jack000
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Re: Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Jul 2017, 18:52)

sowas wie den hier:

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.htm.html
Dieser Paragraf scheint nicht das gewünschte Ergebnis zu erzielen, daher fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter einen weiteren Paragrafen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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3x schwarzer Kater
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Re: Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2017, 18:55)

Dieser Paragraf scheint nicht das gewünschte Ergebnis zu erzielen, daher fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter einen weiteren Paragrafen.
aha. Welchen Inhalt soll der haben?
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Re: Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von Adam Smith »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Jul 2017, 18:52)

sowas wie den hier:

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.htm.html
Der Mafia-Paragraph ist der Paragraph 278a StGB in Österreich.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
odiug

Re: Einführung „Mafia-Paragraf“ in Deutschland?

Beitrag von odiug »

jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2017, 18:48)

Ein Paragraf der bereits die Zugehörigkeit zu einer mafiösen Vereinigung unter Strafe stellt (=Es muss also gar nicht erst zu einer konkreten Straftat kommen)
Nicht nur das.
Eigentlich, und das wäre höchste Zeit, geht es darum, daß ein verurteilter Straftäter des organisierten Verbrechens sein zusammengerafftes Vermögen rechtfertigen muß.
Sprich,es gilt wie in Italien oder den USA, die Beiweißumkehr für sein Vermögen.

Etwas, was die italienischen Ermittlungsbehörden schon lange fordern von Deutschland, denn Deutschland ist das Geldwäscheparadies in Europa für das organisiere Verbrechen aus ganz Europa, nicht nur Italien.
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