Neues Überwachungsgesetz

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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von That's me »

Erst mal Kompliment für die Recherche und Richtigstellung!
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jun 2017, 11:37)
Mein Verständnis ist, dass die Installation des Trojaners, so geht es aus dem Gesetzestext hervor dann bei einem Betroffenen installiert werden darf, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt und die Installation auch angemessenes Instrument der Ermittlung. Genehmigt werden muss dass durch den Staatsanwalt und den Ermittlungsrichter.
Der Witz ist aber, dass der richterl. Beschluss erst spätestens nach 3 Tagen erfolgen muss und bei Ablehnung, die Maßnahme dann erst rückwirkend unzulässig wird.
Dann wurden die Daten längst erhoben. Ok, vermutlich sind sie dann gerichtlich nicht verwertbar, aber als Indiz für weitere Schnüffelgenehmigungen evtl. schon?
Da kenne ich aber adhoc nicht die genaue Rechtslage (Beweis- und Beweismittelverbot)
Warum töten wir Menschen die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?
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3x schwarzer Kater
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

That's me hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:06)

Erst mal Kompliment für die Recherche und Richtigstellung!


Der Witz ist aber, dass der richterl. Beschluss erst spätestens nach 3 Tagen erfolgen muss und bei Ablehnung, die Maßnahme dann erst rückwirkend unzulässig wird.
Nur bei Gefahr im Verzug, wie jetzt bei Hausdurchsuchungen auch. Dann muss es aber immer noch durch den Staatsanwalt genehmigt werden.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von That's me »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:08)
Nur bei Gefahr im Verzug, wie jetzt bei Hausdurchsuchungen auch. Dann muss es aber immer noch durch den Staatsanwalt genehmigt werden.
Schon klar, aber der StA sieht vermutlich einiges anders, als der Richter.
Zudem stehen die Ermittlungsbehören - zu der die StA geört - momentan sehr unter öffentlichem Druck, Erfolge vorzuweisen.
Das lässt einem die Gesetze schon mal etwas laxer auslegen.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:08)

Nur bei Gefahr im Verzug,
lol, die Standardausrede für jede eingetretene Tür. Gefahr im Verzug liegt im ermessen des Beamten, ist sozusagen ein Freifahrschein.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

That's me hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:11)

Schon klar, aber der StA sieht vermutlich einiges anders, als der Richter.
Zudem stehen die Ermittlungsbehören - zu der die StA geört - momentan sehr unter öffentlichem Druck, Erfolge vorzuweisen.
Das lässt einem die Gesetze schon mal etwas laxer auslegen.
Sehe ich prinzipiell nicht so. Muss ja trotzdem vom Richter genehmigt werden. Kommt der zu dem Schluss, dass Gefahr im Verzug nicht gegeben war, wären alle Ergebnisse dieser Ermittlung vor Gericht nicht verwertbar. Damit würde der Staatsanwalt ja sein Ermittlungsergebnis gefährden. Damit hätte er erst richtig ein Problem.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Provokateur »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:14)

lol, die Standardausrede für jede eingetretene Tür. Gefahr im Verzug liegt im ermessen des Beamten, ist sozusagen ein Freifahrschein.
Muss hinterher immer rechtssicher begründet sein. Andernfalls gibt es nämlich strafrechtliche und eventuell disziplinare Ermittlungen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:14)

Gefahr im Verzug liegt im ermessen des Beamten, ist sozusagen ein Freifahrschein.
Ob Gefahr im Verzug vorlag unterliegt der vollen richterlichen Prüfung.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Provokateur hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:20)

Muss hinterher immer rechtssicher begründet sein. Andernfalls gibt es nämlich strafrechtliche und eventuell disziplinare Ermittlungen.
... und es droht auch ein Verwertungsverbot der Ermittlungsergebnisse.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Ein Terraner »

Provokateur hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:20)

Muss hinterher immer rechtssicher begründet sein. Andernfalls gibt es nämlich strafrechtliche und eventuell disziplinare Ermittlungen.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:20)

Ob Gefahr im Verzug vorlag unterliegt der vollen richterlichen Prüfung.
Nein, es unterliegt der Prüfung ober es der Fall war, nicht ob es der Fall ist. Es geht also um eine Entschuldigung und nicht um eine Erlaubnis.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von MoOderSo »

Wie will man denn eigentlich den Trojaner auf dem Handy installieren?
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Provokateur »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:23)
Nein, es unterliegt der Prüfung ober es der Fall war, nicht ob es der Fall ist. Es geht also um eine Entschuldigung und nicht um eine Erlaubnis.
Wenn ein Annahmeirrtum vorliegt, ist dieser logisch zu begründen. Andernfalls wird eine Anklage wegen Hausfriedensbruch zulässig. Das weiß jeder Ermittlungsbeamte.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:06)

Verstehe ich jetzt nicht. Wo wäre denn der Unterschied zu einer Hausdurchsuchung? Nur weil man bei einer Hausdurchsuchung z.B. ein Adressbuch findet, kann man nicht automatisch ohne entsprechenden Durchsuchungsbeschluss bei allen Adressen die man findet auch eine Hausdurchsuchung machen. Auch dazu braucht es jeweils einen extra Beschluss. Dafür braucht es wiederum ein konkretes Verdachtsmoment.
Nachtigall ick hör dir Trapsen. Also ich traue unserem Rechtsstaat dahingehend wenig.

Aber gut, weiter zum AD. Lass es sein, das der Person A seine relevanten Daten auf einer Cloud gespeichert hat, die widerum nicht ihm gehört. Dann kommt man da nicht hin, richtig?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:34)

Nachtigall ick hör dir Trapsen. Also ich traue unserem Rechtsstaat dahingehend wenig.
Wenn der Rechtsstaat sowieso obsolet ist, dann braucht man auch kein Gesetz erlassen. Warum überhaupt definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen er was machen darf. Wäre doch viel einfacher es zu machen, solange etwas nicht verboten ist. Insofern wäre die Gesetzesänderung tatsächlich obsolet.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von That's me »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:16)
Sehe ich prinzipiell nicht so. Muss ja trotzdem vom Richter genehmigt werden. Kommt der zu dem Schluss, dass Gefahr im Verzug nicht gegeben war, wären alle Ergebnisse dieser Ermittlung vor Gericht nicht verwertbar.
Schrieb ich ja ;) Aber mit gewissem Vorbehalt.
Damit würde der Staatsanwalt ja sein Ermittlungsergebnis gefährden. Damit hätte er erst richtig ein Problem.
Und weiter schrieb ich, dass die Daten dann bereits bekannt sind und ggflls. als weitere Indizien herangezogen werden können, um eine Genehmigung zu erhalten.
Ich habe mich mal ganz auf die Schnelle schlau gemacht zum Beweisverbot.
Demnach darf man davon ausgehen, dass bei Terrorverdacht, also Maßnahmen gegen den Staat (grob Abschn.7 StGB) und insbesondere gegen 129a+129b - was übrigens z.T. die einzigen Straftaten sind, bei der der Bürger gem. §138 eine Anzeigepflicht hat - ein Beweisverbot nicht greifen würde, da der Staatsschutz im Vordergrund steht.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-12/?sz=9
Unselbstständig sind die Verwertungsverbote, die sich als Folge einer Verletzung von Beweiserhebungsverboten ergeben, d.h. aus der Rechtswidrigkeit der Beweisgewinnung.

"Auf dieser Grundrechtsverletzung beruht die strafrechtliche Verurteilung des Bf. jedoch nicht. Die rechtswidrige Durchsuchungsmaßnahme zog kein Verwertungsverbot nach sich. Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst bzw. willkürlich begangen wurden." [18]

Ein weiteres Beweisverwertungsverbot von Verfassungs wegen besteht nach der Liechtenstein-Entscheidung in Gestalt eines absoluten Beweisverwertungsverbots. Anzuerkennen sei ein solches (aber nur) in den Fällen, in denen der sog. absolute Kern-
bereich privater Lebensgestaltung berührt ist.

Insgesamt betrachtet nimmt das Bundesverfassungsgericht also ein Beweisverwertungsverbot von Verfassungs wegen an, wenn

schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstößen vorliegen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind (Fallgruppe 1),
durch die Verwertung der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (Fallgruppe 2) oder
das Verwertungsverbot aus Art. 13 Abs. 5 Satz 2 GG oder aus § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO einschlägig ist (Fallgruppe 3).[30]
Aber letztlich egal. Es geht um das alt bekannte Spiel, dass Terror eine "willkommenes Geschenk" für die Regierung ist, die Überwachung der Bürger zu verstärken und zu "rechtfertigen".
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

That's me hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:43)


Aber letztlich egal. Es geht um das alt bekannte Spiel, dass Terror eine "willkommenes Geschenk" für die Regierung ist, die Überwachung der Bürger zu verstärken und zu "rechtfertigen".
Das sehe ich in diesem Fall nicht so. Es ist analog zu einer Hausdurchsuchung zu sehen. Es ist eine zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Ermittlung, die eben genehmigungspflichtig ist. Und die Genehmigung muss eben durch einen entsprechenden Verdacht begründet sein. Das Gesetz sieht ja gerade nicht vor, dass massenhaft Daten erhoben und ausgewertet werden ohne dass überhaupt irgendein Verdacht da ist. Ich sehe hier erstmal keine massenhafte Überwachung der Bürger.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von That's me »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:53)
Und die Genehmigung muss eben durch einen entsprechenden Verdacht begründet sein. Das Gesetz sieht ja gerade nicht vor, dass massenhaft Daten erhoben und ausgewertet werden ohne dass überhaupt irgendein Verdacht da ist. Ich sehe hier erstmal keine massenhafte Überwachung der Bürger.
Was soll das? Ein begründeter Verdacht muss immer vorliegen.
Um fest zu stellen, wem es an den Kragen gehen soll, reicht ein Blick in den 100a Vor allem wurde dies auch "für" die Asylanten gemacht.
Und ob die Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher, Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Kriegswaffenkontrollgesetz, Korruption und alles was die Elite betrifft da den Vorrang genießen werden, wage ich sehr stark zu bezweifeln.

Warum sonst stellt sich bes. die CDU permanent quer, Nebeneinkünfte offen zu legen und klagt gegen lobbycontrol, obwohl doch angeblich Korruption bekämpft werden soll und warum wurde das internationale Antikorruptionsgesetz ausgerechent von DE so spät ratifiziert ?
Harmlose Marihuana Selbstversorger und das Doping darunter zu nehmen, finde ich auch übertrieben.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von That's me »

MoOderSo hat geschrieben:(22 Jun 2017, 12:25)

Wie will man denn eigentlich den Trojaner auf dem Handy installieren?
Über die Internetverbindung. Oder meinst du die haben nicht genug Möglichkeiten? Wir könnten ja mal Snowden fragen, wie das geht.

Experten waren jedoch der Meinung, dass die bereits im Einsatz befindlichen Abhörschnittstellen, die zur Durchführung von Telekommunikations-Überwachungsverordnungs-Maßnahmen bei jedem Internet-Provider in Deutschland installiert sein müssen, ohne größere Probleme zur Einschleusung von Trojanern während eines beliebigen ungesicherten Software-Downloads umprogrammiert werden könnten – ein klassischer Man-in-the-middle-Angriff, gegen den auch die beste Firewall machtlos ist.[12] Um eine derartige Attacke auszuschließen, müsste man sich bei Programmdownloads auf signierte Dateien beschränken. Viele freie Betriebssysteme tun dies mit dem GNU Privacy Guard ohnehin. Allerdings signieren nur sehr wenige Anbieter von Windows-Software ihre Downloads. Außerdem benötigt man eine garantiert echte Version des jeweiligen öffentlichen Schlüssels. Antivirenprogrammhersteller wie Avira und Kaspersky Lab schlossen eine Kooperation mit dem BKA bereits aus.[13] Virenschutzprogramme bieten nur bedingte Sicherheiten durch Erkennung von typischen Verhaltensweisen und bereits bekannten Programmmustern über generische und heuristische Verfahren, da staatliche Trojaner sich atypisch verbreiten und den Herstellern erst bekannt sein müssen, um sie in ihren Virenschutzprogramme durch aktuelle Virensignaturen zuverlässig erkennen zu lassen.[14] Erschwerend kommt nur hinzu, dass Trojaner oder Ausspähprogramme auf die Zusammenarbeit des Betriebssystems angewiesen sind (und speziell auf dieses zugeschnitten sein müssen).
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

Lassen wir doch wieder einmal den mir hochgeschätzten Dr. Heribert Prantl sprechen:

http://www.sueddeutsche.de/digital/uebe ... -1.3555917
Der große Lauschangriff, über den so lange so erbittert diskutiert und gerungen wurde, ist, verglichen mit den neuen Möglichkeiten, ein lächerliches Unterfangen. Der große Computerangriff ist viel, viel größer. Es handelt sich nicht nur um einen Eingriff, es handelt sich um einen Einbruch in die Privatheit - und um einen Einbruch ins Grundgesetz.
Spricht mir aus der Seele.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von MoOderSo »

That's me hat geschrieben:(22 Jun 2017, 13:44)

Über die Internetverbindung. Oder meinst du die haben nicht genug Möglichkeiten? Wir könnten ja mal Snowden fragen, wie das geht.
Bei den meisten Handys haben die dann aber schlechte Karten. Da bräuchten die einmal den TLS-Schlüssel von Google oder Apple und zweitens den Signaturschlüssel des Softwareentwicklers. Und die werden die Schlüssel vermutlich eher löschen als sie irgendeinem dahergelaufenen Staatshacker in die Hand zu geben.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

That's me hat geschrieben:(22 Jun 2017, 13:30)

Was soll das? Ein begründeter Verdacht muss immer vorliegen.
nö, nicht immer. Geldtransaktionen ins Ausland z.B. werden anlasslos überwacht. Da muss auch kein Verdacht vorliegen.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von That's me »

MoOderSo hat geschrieben:(22 Jun 2017, 14:16)
Bei den meisten Handys haben die dann aber schlechte Karten. Da bräuchten die einmal den TLS-Schlüssel von Google oder Apple und zweitens den Signaturschlüssel des Softwareentwicklers. Und die werden die Schlüssel vermutlich eher löschen als sie irgendeinem dahergelaufenen Staatshacker in die Hand zu geben.
Mag sein, da kann ich nicht wirklich mitreden. Ist ja gut, wenn das so ist.
Generell halte ich es jedoch nicht für völlig ausgeschlossen, dass sich die "Staatsmacht" Zugang verschaffen kann. Die persönl. Daten an Hand der IP Adressen müssen die Provider für die Strafverfolgung ja auch heraus rücken.
Und was der Geheimdienst alles auf Lager hat, weiß man auch nicht. Snowden hat es uns mit der NSA ja vor Augen geführt.
Handys können m. W. auch gehackt werden.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von MoOderSo »

That's me hat geschrieben:(22 Jun 2017, 14:37)

Mag sein, da kann ich nicht wirklich mitreden. Ist ja gut, wenn das so ist.
Generell halte ich es jedoch nicht für völlig ausgeschlossen, dass sich die "Staatsmacht" Zugang verschaffen kann. Die persönl. Daten an Hand der IP Adressen müssen die Provider für die Strafverfolgung ja auch heraus rücken.
Und was der Geheimdienst alles auf Lager hat, weiß man auch nicht. Snowden hat es uns mit der NSA ja vor Augen geführt.
Handys können m. W. auch gehackt werden.
Dafür müssten sie Sicherheitslücken geheim halten und würden damit die Sicherheit aller gefährden.
Siehe Wanna Cry: Angriffstool aus dem Waffenschrank der NSA
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von JJazzGold »

Alexyessin hat geschrieben:(22 Jun 2017, 08:52)

Servus Zusammen,

abseits des hier bereits diskutierten Maas-Gesetz hat die große Koalition - und das, wie wir in Bayern sagen, ziemlich auschgschamt - ein neues Überwachungsgesetz zur ersten Lesung heute im Bundestag eingebracht.
http://www.sueddeutsche.de/digital/staa ... -1.3554426

Hier schon mal der erste Hammer:



einfach mal so und unsere Parlamentarie im Ausschuß winken es dann mal durch? Interessante Arbeitseinstellung.



Bitte? Nach Meinungen der Ermittler? Das Gesetz überlebt Karlsruhe eh nicht, denn Online-Durchsuchungen sind an Richterbeschlüße gebunden.

Es ist nicht nur das Gesetz an sich, das ich für untragbar halte. Persönlich schon immer ein strenger Verfechter der Bürgerrechte gegen den Staat ( mancher erinnert sich sicherlich noch an die hiesige Diskussion zu den Nacktscanner ) finde ich auch dieses Gesetz für dermaßen überzogen und vor allem nicht juristisch gesichert, das ich das Wort Überwachungsstaat ganz bewußt hier benütze.
Aber noch viel ärger empfinde ich die Tatsache, daß dieses Trojaner-Gesetz so ganz relaxed durch die Hintertür kommen soll, ohne das es auch in weiten Teilen der Bevölkerung zu einer Diskussion darüber kommen kann.

Und nein, ich habe noch nie etwas von dem Grundsatz gehalten - wer nichts zu verbergen hat, dem wird auch nichts passieren. Mit diesem Gesetz können Ermittlungsbeamte ohne richterliche Erlaubnis mal ganz kurz euren Computer durchforsten. Auch die Babybilder vom kleinen Max, die Liebesbriefe, die Bewerbungen usw. usf.

Die Gesundheitsdaten und Geschäftsdaten nicht zu vergessen, der gläserne Mensch lässt grüßen.
Ich bin schlichtweg entsetzt, wie reibungslos das STASI 2.0 Gesetz durchgewunken wurde und Otto 08/15, der von Göttingen bis nach Stuttgart fährt, um gegen einen Bahnhof à la Volksfest zu demonstrieren, zuckt uninteressiert mit den Achseln.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von JJazzGold »

Merkel_Unser hat geschrieben:(22 Jun 2017, 09:23)

Gerade Herr Maas ist ja ein ganz großer Fan von immer mehr Überwachung, da wundert mich auch nicht dass ein solches Gesetz jetzt in aller Heimlichkeit durchgewunken wird. Bin eher mal gespannt ob jemand dagegen stimmen wird - denn wenn nicht - dann brauch auch keine Partei mehr gegen immer mehr Überwachung jammern.
In aller Heimlichkeit? Wo waren Sie die letzten Wochen? Im schalldichten Bunker? Darüber wurde in aller Ausführlichkeit berichtet.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

JJazzGold hat geschrieben:(23 Jun 2017, 07:53)

In aller Heimlichkeit? Wo waren Sie die letzten Wochen? Im schalldichten Bunker? Darüber wurde in aller Ausführlichkeit berichtet.
Doch schon, so am Rechtsausschuss mit eingebaut. Schon sehr sehr unbewusst verheimlicht.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von MoOderSo »

Der Heiko scheint es mit dem Recht nicht so haben.
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist mit EU-Recht nicht vereinbar
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

MoOderSo hat geschrieben:(23 Jun 2017, 08:17)

Der Heiko scheint es mit dem Recht nicht so haben.
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist mit EU-Recht nicht vereinbar
Auch wenn Maas jetzt Justizminister ist, aber das Ding ist ja wirklich schon älter.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Yossarian »

MoOderSo hat geschrieben:(23 Jun 2017, 08:17)

Der Heiko scheint es mit dem Recht nicht so haben.
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist mit EU-Recht nicht vereinbar
Maas ist eine der größten Gefahren für die Freiheit in diesem Land wenn man sich seine Projekte mal alle zu Gemüte führt.
Wenn ich einen Vogel sehe der wie eine Ente watschelt und wie eine Ente schwimmt und wie eine Ente quakt dann nenne ich ihn eine Ente. Und wenn der Vogel dementiert eine Ente zu sein ist es eine russische Ente.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

Yossarian hat geschrieben:(23 Jun 2017, 08:55)

Maas ist eine der größten Gefahren für die Freiheit in diesem Land wenn man sich seine Projekte mal alle zu Gemüte führt.
Ach und Kanther und Schilly?
Als könnte ein Minister alleine entscheiden........
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Yossarian »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 08:57)

Ach und Kanther und Schilly?
Als könnte ein Minister alleine entscheiden........
Der klitzkleine Unterschied ist dass die beiden das meiste nicht durchgebracht haben und zweitens der politische Gegner nicht das Primärziel dargestellt hat.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

Yossarian hat geschrieben:(23 Jun 2017, 09:16)

Der klitzkleine Unterschied ist dass die beiden das meiste nicht durchgebracht haben und zweitens der politische Gegner nicht das Primärziel dargestellt hat.
Komisch, die CDU trägt doch diese Gesetze mit. Ergibt jetzt keinen Sinn.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Yossarian »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 09:21)

Komisch, die CDU trägt doch diese Gesetze mit. Ergibt jetzt keinen Sinn.
Was ich auch für verachtenswert halte. Sinn ergibt es leider trotzdem.
Wenn ich einen Vogel sehe der wie eine Ente watschelt und wie eine Ente schwimmt und wie eine Ente quakt dann nenne ich ihn eine Ente. Und wenn der Vogel dementiert eine Ente zu sein ist es eine russische Ente.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

Yossarian hat geschrieben:(23 Jun 2017, 09:25)

Was ich auch für verachtenswert halte. Sinn ergibt es leider trotzdem.
Was meinst du denn mit Sinn? Der politische Gegner ist die Union. Und die tragen - nicht verwunderlich, sind ja so Law&Order Freaks, sämtliche Verschärfungen mit.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Yossarian »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 09:33)

Was meinst du denn mit Sinn? Der politische Gegner ist die Union. Und die tragen - nicht verwunderlich, sind ja so Law&Order Freaks, sämtliche Verschärfungen mit.
Gleich mehrere Denkfehler.
Intention muss bei beiden Parteien nicht die Selbe sein.
Sind SPD und CDU tatsächlich noch politische Gegner?
Oder haben sie ihre Reviere mittlerweile in gegenseitigen Einverständnis abgesteckt?
Und wie hat die SPD die sie sonst üblichen Verfechter der Freiheit und Zensurgegner aus dem linken Lager ruhig gestellt? Den gute Lobo mal als Beispiel?
Wenn ich einen Vogel sehe der wie eine Ente watschelt und wie eine Ente schwimmt und wie eine Ente quakt dann nenne ich ihn eine Ente. Und wenn der Vogel dementiert eine Ente zu sein ist es eine russische Ente.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

Yossarian hat geschrieben:(23 Jun 2017, 09:43)

Gleich mehrere Denkfehler.
Intention muss bei beiden Parteien nicht die Selbe sein.
Sind SPD und CDU tatsächlich noch politische Gegner?
Oder haben sie ihre Reviere mittlerweile in gegenseitigen Einverständnis abgesteckt?
Und wie hat die SPD die sie sonst üblichen Verfechter der Freiheit und Zensurgegner aus dem linken Lager ruhig gestellt? Den gute Lobo mal als Beispiel?
Natürlich die SPD und die Unionsparteien noch politische Gegner, diese Frage stellst du dir nicht wirklich.
Und dieses Abstecken der Reviere ist eher eine subjektive Vermutung von dir.
Wer ist Lobo? Sorry, ich kenn noch den Lando, aber Lobo sagt mir nix.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von MoOderSo »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 08:49)

Auch wenn Maas jetzt Justizminister ist, aber das Ding ist ja wirklich schon älter.
Heiko Maas und Vorratsdatenspeicherung - „Ja, das war ich“
Er war harter Gegner der Vorratsdatenspeicherung – bis er Justizminister wurde. Dann hat er ihre Umsetzung in der eigenen Partei durchgesetzt.
http://www.taz.de/!5215559/
Sorry, aber mit dem Finger auf andere zu zeigen entschuldigt nichts.
Ohne diesen Spezialisten hätte es das Gesetz nicht gegeben.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Dieter Winter »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 10:06)

Wer ist Lobo? Sorry, ich kenn noch den Lando, aber Lobo sagt mir nix.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Yossarian »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 10:06)

Wer ist Lobo? Sorry, ich kenn noch den Lando, aber Lobo sagt mir nix.
Hast du nicht behauptet dich so gründlich mit dem Thema befasst zu haben?
Und da sagt dir Sascha Lobo nichts? Ernsthaft?
http://www.spiegel.de/thema/sascha_lobo/
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von JJazzGold »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 08:01)

Doch schon, so am Rechtsausschuss mit eingebaut. Schon sehr sehr unbewusst verheimlicht.
Alex, ich habe wirklich wenig Zeit zurzeit, oft reicht's nur für den schnellen Blick in die FAZ morgens und eine knappe Dosis Bayern Aktuell bei den Fahrten. Aber selbst ich habe die Diskussion um den Bundestrojaner mitbekommen.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von JJazzGold »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 10:06)

Natürlich die SPD und die Unionsparteien noch politische Gegner, diese Frage stellst du dir nicht wirklich.
Und dieses Abstecken der Reviere ist eher eine subjektive Vermutung von dir.
Wer ist Lobo? Sorry, ich kenn noch den Lando, aber Lobo sagt mir nix.
Lando Calrissian? ;)
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

MoOderSo hat geschrieben:(23 Jun 2017, 10:09)

Sorry, aber mit dem Finger auf andere zu zeigen entschuldigt nichts.
Ohne diesen Spezialisten hätte es das Gesetz nicht gegeben.
Wie schon geschrieben, das mit der Vorratsdatenspeicherung ist viel älter.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

Yossarian hat geschrieben:(23 Jun 2017, 10:55)

Hast du nicht behauptet dich so gründlich mit dem Thema befasst zu haben?
Und da sagt dir Sascha Lobo nichts? Ernsthaft?
http://www.spiegel.de/thema/sascha_lobo/
Ich lese schon lange aktiv keinen Spiegel mehr.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

JJazzGold hat geschrieben:(23 Jun 2017, 12:15)

Alex, ich habe wirklich wenig Zeit zurzeit, oft reicht's nur für den schnellen Blick in die FAZ morgens und eine knappe Dosis Bayern Aktuell bei den Fahrten. Aber selbst ich habe die Diskussion um den Bundestrojaner mitbekommen.
Die Diskussion schon, aber nicht, das es da etwas arg hintenrum durch den Rechtsausschuss durch ist. Das war mir wirklich neu.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von JJazzGold »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 12:27)

Die Diskussion schon, aber nicht, das es da etwas arg hintenrum durch den Rechtsausschuss durch ist. Das war mir wirklich neu.

Ich kann dir beim besten Willen nicht sagen, wann wer darüber berichtet hat und ich habe, sorry, auch weder Zeit, meine naturgegebene Umgebung, der Herd, ruft, noch Lust zu suchen, aber es wurde thematisiert und kritisiert, wenn auch vielleicht nicht umfangreich genug. Da magst du recht haben.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

JJazzGold hat geschrieben:(23 Jun 2017, 12:31)


Ich kann dir beim besten Willen nicht sagen, wann wer darüber berichtet hat und ich habe, sorry, auch weder Zeit, meine naturgegebene Umgebung, der Herd, ruft, noch Lust zu suchen, aber es wurde thematisiert und kritisiert, wenn auch vielleicht nicht umfangreich genug. Da magst du recht haben.
Alles in Ordnung. :)

Guten Appetit.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von John Galt »

Richtervorbehalt bringt relativ wenig, die werden am laufenden Band unterschrieben.
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von JJazzGold »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Jun 2017, 12:46)

Alles in Ordnung. :)

Guten Appetit.
Danke, es hat allen geschmeckt. ;)
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Yossarian »

Es hat begonnen

Selbst in der NYtimes ist es angekommen
https://www.nytimes.com/2017/06/21/opin ... peech.html
Hamburg, Germany — Heiko Maas may be about to learn where the road being paved with his good intentions will lead. A Social Democrat and the current federal justice minister, he has announced ambitious plans to rid the internet of abusive and offensive language. His plans have incited concern in the German offices of Twitter and Facebook and may ensure that he goes into history books as the politician who brought the curtain down on free speech on social media in Germany.


http://blogs.faz.net/deus/2017/06/25/da ... nnen-4406/
Es wurden Accounts durch weitgehende Unsichtbarkeitmachung eingeschränkt, die nichts erkennbar Strafbares oder Illegales geschrieben hatten, sondern allenfalls zynisch oder deutlich waren, oder sonst wie legal extremen Missmut zum Ausdruck brachten.
Auch rund 10 Personen und Gruppen denen ich folge sind mitterweile gebannt oder shadowbanbed worden.

Das ist Wahnsinn und staatlich forcierte Zensur wie ich sie in Deutschland niemals erwartet hätte.
Was Löschungen angeht rangiert dieses Land jetzt hinter China und Russland auf Platz 3 bei Twitter.

Auch einen FDP Politiker hat es schon erwischt:


Was wie hier erleben ist schlicht gesagt der größte Angriff auf die Freiheit seit dem Ende der DDR, und wir stehen erst am Anfang.
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gödelchen
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von gödelchen »

na, mittlerweile hat sich ja herumgesprochen, das man am besten die AfDler abhört und the sozial net von denen durchforstet. Die Kabarettisten brauchen Futter.

Eigentlich hätte der Typ in dem Video da seinem Frisör erzählen können.dann hätte der jemand gehabt, der ihm geneigt aber unbedeutend zuhört und er hätte endlich mal seine Visage und singe Kopp (.-) ) auf Facon

lach....
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Re: Neues Überwachungsgesetz

Beitrag von Alexyessin »

Nimbus hat geschrieben:
Das Gesetz ist unfassbar. Aber es passt zum Volk. Es wird kein Widerstand geben
.....dem kann ich nur zustimmen. Leider.
Passt doch gut zu deiner zweiten Fahne im Avatar...
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