Sammelstrang Selbstverteidigung

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Wutbürger
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Wutbürger »

Billie Holiday hat geschrieben:(20 Apr 2018, 07:47)

Jupp, sich verteidigen ist gut.

Ich sehe nur die Gefahr, dass eine vor lauter Schreck eingesetzte Schockstarre dem Opfer zur Last gelegt wird. So nach dem Motto man hätte sich ja wehren können.

Ich betreibe seit 30 Jahren Kampfsport; Kampfkunst und Selbstverteidigung.
Vieles von dem, was ich hier gelesen habe ist richtig: Distanz aufbauen, Deeskalieren, um Hilfe rufen (andere mit einbeziehen) und und und...
... auch ein Selbstverteidigungskurs von 12 Wochen, wo Griffbefreiung, Deeskalation und Blitz-Defence Maßnahmen gelehrt werden sind gut. Mein Problem dabei ist - und da gibt mir die Realität einfach recht - dass du aus einem NICHT-Kämpfer keinen aggressiven Verteidiger machst. Die Person im Kurs (ob Mann oder Frau) wird verteidigunsfähiger, aber im Ernstfall entscheidet dein Grundtypus. Bist du von Natur aus ein Kämpfer oder nicht. Und bei einem Kämpfer ist es egal, ob er WT, Krav Maga, Kickboxen oder was anderes macht. Er bleibt einfach ein Kämpfer und geht mit einer Bedrohung anders um, als ein (von Natur aus) Nichtkämpfer.
Das Video oben aus Essen zeigt, wie die Arschlöcher abgehauen sind, als das Mädchen sich gewehrt hat. Wären die Angreifen aber nicht die Würstchen, die sie sind, hätte das Mädchen keine Chance. Und bitte verschont mich mit irgendwelchen Videos, wo Frauen erfolgreich (Ja, es gibt auch Kämpferinnen!!!) lichtscheue Kasper umdübeln, die keine echte Gefahr bedeuten.
Meine Bitte ist, lasst den gesunden Menschenverstand walten. Meidet POTENTIELL gefährliche Orte. Wer nachts allein (als Frau oder Mann!) auf dem Parkplatz eines Rotlichtbezirks spazieren geht, muss sich nicht wundern... (nur ein Beispiel). Ein bisschen Übersicht, auch im Alltag...
Wer wirklich selbstverteidigungsfähig werden möchte, der kommt um ein anspruchsvolles Training nicht herum. 1x Training in der Woche bei der VHS (besser als nichts) reichen nicht. Besser 2- X mal, mit Stresskreis, Sparring, situationsbedingtes "Kampftraining" etc.
Das man solch ein Training natürlich nicht nur wegen der Selbstverteidigungsfähigkeit macht ist klar (denn dann hält man nichtlange durch). Es sollte der Spaß am Tun sein, der einen trainieren lässt.
Und abschließend zum Thema Messer, Axt und Wumme. Ich selbst trainiere seit Ewigkeiten Messerabwehren und dergleichen. Und im Training klappt das auch sehr gut. WEIL der Trainingspartner eben nicht bis zum Äußersten gehen möchte und dein Blut will, WEIL das Adrenaln nicht deine Beine und Arme lähmt, WEIL eben keine Szenarien dunkelster Natur durch deine Birne fluten...
Wirst du mit einem Messer etc. angegriffen, kann es nur eine vernünftige Reaktion geben- die Flucht! Erst wenn du diese Option nicht mehr hast, kämpfe.

P.S. Wenn du dich wirklich für Selbstverteidigung interessierst, schau mal beim Krav Maga vorbei. Das realistischte SV Training unter allen angebotenen SV Stilen.
Zuletzt geändert von Wutbürger am Fr 20. Apr 2018, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
Haegar
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Haegar »

Gebe dem Wutbürger in allen Punkten recht. Entspricht auch meiner Erfahrung im Kampfsport, vor allem auch in Tantokampf.
Vor allem sein Hinweis mit offenen Augen durch die Gegend zu laufen und dabei mit den Gedanken Möglichkeiten für den Fall der Fällen durchgehen ist der wichtigste. Besser als ins Handy starren.
:thumbup:
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zollagent
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von zollagent »

Mit insgesamt fast 30 Jahren Kampfsporterfahrung (Shotokan-Karate, 2. Dan) und auch einer Zusatzausbildung bei einem Meiner Arbeitgeber (militärische Ordnungskraft, dort Zugführer) kann ich dem Wutbürger Recht geben. Auch ich würde jedem Nicht-Profi raten, sich abzusetzen, wo es möglich ist. Das Gefährlichste für Angreifer ist ein Handy, mit dem man die Polizei ruft. Einer meiner Trainer sagte mir mal "Wenn du kämpfst, dann kämpfe mit allem, was du hast, und wenn du läufst, dann laufe mit allem was du hast. Alles dazwischen verliert!". Warnendes Beispiel könnte der Mann sein, der sein Leben ließ, weil er einigen Mädchen, das belästigt wurden, zu Hilfe kam. Finde auf die Schnelle den Link nicht mehr. Ging um einen älteren Mann mit Boxerfahrung, der zwei jungen Mädchen, die von einer Gruppe Halbwüchsiger belästigt wurden, zu Hilfe kam. Er wurde von diesen nach dem Aussteigen aus der Bahn auf dem Bahnsteig getötet. Vielleicht erinnert sich jemand von Usern hier, der Vorfall machte Schlagzeilen.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
JFK
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von JFK »

zollagent hat geschrieben:(20 Apr 2018, 17:41)

...Vielleicht erinnert sich jemand von Usern hier, der Vorfall machte Schlagzeilen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dominik_Brunner
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zollagent
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von zollagent »

Ja, genau, den meinte ich. Danke!
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Provokateur
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Provokateur »

Billie Holiday hat geschrieben:(20 Apr 2018, 07:47)
Ich sehe nur die Gefahr, dass eine vor lauter Schreck eingesetzte Schockstarre dem Opfer zur Last gelegt wird. So nach dem Motto man hätte sich ja wehren können.
Kein Richter wird bei der Strafzumessung eine nicht stattgefundene Notwehr gegen das Opfer wenden. Das gibt unser Recht nicht her.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
Polibu

Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Polibu »

Provokateur hat geschrieben:(20 Apr 2018, 05:47)

Natürlich ist es das. Jeder kann das Opfer von Angriffen werden. Dann gilt es, sich derart verteidigen zu können, dass man aus der Situation entkommt. Man sieht in dem Video auf YT leider nicht, wie die beiden stiften gehen. Die können gar nicht fassen, dass das Mädel sie geschlagen und getreten hat.
Hier sieht man wie die beiden abhauen.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... e-ein.html
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firlefanz11
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von firlefanz11 »

Provokateur hat geschrieben:(22 Apr 2018, 20:12)

Kein Richter wird bei der Strafzumessung eine nicht stattgefundene Notwehr gegen das Opfer wenden. Das gibt unser Recht nicht her.
Ach nein?!
Der Polizeibericht im November sprach von einer „Vergewaltigung“. Jetzt hat das Amtsgericht Dresden den jungen Syrer vom Vorwurf freigesprochen, sich an seiner Sozialarbeiterin in Dresden sexuell vergangen zu haben. Der Grund: Dem 21-jährigen Syrer konnte kein Tatvorsatz nachgewiesen werden.
Nach der „Nein heißt Nein“-Verschärfung des deutschen Sexualstrafrechts vor zwei Jahren müsse das Opfer dem Täter entweder verbal oder durch schlüssiges Verhalten, wie Weinen oder Sträuben., deutlich machen, dass es die sexuelle Handlung nicht wolle, erklärt der Dresdner Strafrechts-Professor Detlev Sternberg-Lieben. Der innere Widerwille allein reiche nicht aus für den „Nein heißt Nein-Tatbestand“ in Deutschland.
Auch wenn ich mal davon ausgehe, dass die Sozialarbeiterin sehr wohl was dagegen gesagt- bzw. sich gewehrt haben wird, wurde hier bei der Strafzumessung schon das angebliche Fehlen von verbalen Abwehrversuchen gegen das Opfer verwendet...! :dead:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Provokateur
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Provokateur »

Mal was aus Brasilien:

http://www.9gag.com/gag/aKjvABb

(die ersten 20 Sekunden sind überflüssig)
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
Skeptiker

Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(15 May 2018, 12:58)
Mal was aus Brasilien:

http://www.9gag.com/gag/aKjvABb

(die ersten 20 Sekunden sind überflüssig)
In der Huffington Post gibt es noch ein paar Sätze dazu geschrieben:
https://www.huffingtonpost.de/entry/bra ... b10bfc69e8

Für mich zeigt das eben sehr eindrucksvoll, dass es auch Situationen gibt, in denen man keine Warnungen mehr aussprechen kann und nur ein direkter Körpertreffer die Gefahr ausreichend bekämpft.

Was man nicht gut erkennen kann: Die Polizistin hat drei mal geschossen, der Räuber 2x. Es ist also anzunehmen, dass es keine kluge Idee gewesen wäre "Waffe fallen lassen" o.ä. zu rufen - das hätte den Täter in die machtvolle Position gebracht als erster zu feuern (mit der Waffe auf Frauen/Kinder im Anschlag).
Zuletzt geändert von Skeptiker am Di 15. Mai 2018, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben:(15 May 2018, 22:00)

In der Huffington Post gibt es noch ein paar Sätze dazu geschrieben:
https://www.huffingtonpost.de/entry/bra ... b10bfc69e8

Für mich zeigt das eben sehr eindrucksvoll, dass es auch Situationen gibt, in denen man keine Warnungen mehr aussprechen kann und nur ein direkter Körpertreffer die Gefahr ausreichend bekämpft.

Was man nicht gut erkennen kann: Die Polizistin hat drei mal geschossen, der Räuber 2x. Es ist also kaum anzunehmen, dass es keine kluge Idee gewesen wäre "Waffe fallen lassen" o.ä. zu rufen - das hätte den Täter in die machtvolle Position gebracht als erster zu feuern (mit der Waffe auf Frauen/Kinder im Anschlag).
Die Frau hat alles richtig gemacht. War aber halt auch entsprechend ausgebildet.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Polibu

Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Polibu »

In Deutschland würde man die Frau jetzt scharf kritisieren. Sprüche wie "Ein Schuss in die Beine hätte es doch auch getan" würden fallen.
Skeptiker

Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Skeptiker »

Polibu hat geschrieben:(15 May 2018, 23:25)
In Deutschland würde man die Frau jetzt scharf kritisieren. Sprüche wie "Ein Schuss in die Beine hätte es doch auch getan" würden fallen.
Ich denke das wäre selbst den immergleichen Kritikern hier zu offensichtlich.

Die Taktik wäre wohl: "Das war hochriskant! Die Frau hat mit dem Leben der Kinder gespielt. Ohne ihren gespielten Heldenmut wären alle noch am Leben. Ein Beispiel für unverantwortliche und letztendlich fatale Eskalation. Wir haben keine Todesstrafe für Menschen die durch Armut in die Kriminalität getrieben wurden."
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firlefanz11
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von firlefanz11 »

Skeptiker hat geschrieben:(15 May 2018, 23:44)

Ich denke das wäre selbst den immergleichen Kritikern hier zu offensichtlich.

Die Taktik wäre wohl: "Das war hochriskant! Die Frau hat mit dem Leben der Kinder gespielt. Ohne ihren gespielten Heldenmut wären alle noch am Leben. Ein Beispiel für unverantwortliche und letztendlich fatale Eskalation. Wir haben keine Todesstrafe für Menschen die durch Armut in die Kriminalität getrieben wurden."
Hehehe... :D Top! :thumbup:
Fehlt nur noch:"Was wenn das gar keine echte Waffe gewesen wäre!" :rolleyes:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
immernoch_ratlos
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von immernoch_ratlos »

zum internen Beitrag
Hi firlefanz11, Du scheinst da etwas zu verwechseln. "Notwehr" ist eine Ausnahmezustand den der Gesetzgeber so beschreibt :
Quelle hat geschrieben:[center]Strafgesetzbuch
§ 32
Notwehr[/center]


(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das sich jemand "gegen einen rechtswidrigen Angriff allgemein zur Wehr setzt", ist damit nicht gemeint.

Unabhängig was ich dazu empfinde, ganz offensichtlich konnte das Gericht keine Beweise für "Abwehrversuche" des Opfers finden. Eine typische Situation in der Aussage gegen Aussage steht.

"Notwehr" hat gewöhnlich erhebliche Folgen für das "Opfer" solcher Handlungen - diese bleiben nur dann straffrei, wenn es sich tatsächlich um Notwehr gehandelt hat. Das kann im vorliegenden Fall wohl nicht attestiert werden. Dazu hätte der Beklagte ja mindestens Verletzungen aufweisen müssen, die allein schon genügt hätten, um den Vorwurf der Rechtswidrigkeit seiner Handlungen zu begründen und zu beweisen.

Sich "in seiner Not zu wehren" ist ein allgemeines Recht. Niemand muss derartige Rechtsverstöße einfach hinnehmen. (§ 34 Rechtfertigender Notstand) Der Begriff "Notwehr" geht auf die Folgen einer solchen Gegenwehr juristisch ein. Diese können z.B. schwere Verletzungen oder der Tod des Betreffenden sein. Ohne diese Ausnahmeregelung, wäre der sich verteidigende "Täter", voll für alle Folgen verantwortlich. Da aber ein kausaler Zusammenhang mit einem rechtswidrigen Angriff VOR der "Notwehr" bewiesen werden konnte, bleiben diese Folgen straffrei. Das der vorausgegangen Angriff dabei schwerwiegend sein muss, versteht sich hoffentlich von selbst. Der Versuch jemanden zu sexuellen Handlungen zu zwingen - kombiniert mit der "Hilflosigkeit" des Opfers - könnte durchaus eine typische Notwehrsituation darstellen. Selbst eine "Überschreitung der Notwehr" (§33) schützt den "Täter" "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

Das gilt auch unter strengen Voraussetzungen (§ 35 Entschuldigender Notstand) für "Dritte" die den tatsächlichen oder aber vermeintlichen Angriff auf das Opfer abwehren und dabei eine Straftat begehen. Soweit mir bekannt erfasst dies die sog. "Nothilfe" - also eine besondere Form der "Notwehr".
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Keoma
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Re: Sammelstrang Selbstverteidigung

Beitrag von Keoma »

Polibu hat geschrieben:(15 May 2018, 23:25)

In Deutschland würde man die Frau jetzt scharf kritisieren. Sprüche wie "Ein Schuss in die Beine hätte es doch auch getan" würden fallen.
Also, ich habe gelesen, dass sie einen Schuss ins Bein abgegeben hat.
War vermutlich der dritte.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
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