Cat with a whip hat geschrieben:(13 Apr 2018, 09:08)
Die einführung dieses vagen Begriffs ist höchstgefährlich in einem Rechtsstaat. Alleine die Tatsache dass viele Menschen das als unbedenklich hinnehmen zeugt von extremer Zivilisationsmüdigkeit.
Man kann fast meinen, die Verunsicherung über das Erlaubte sei der ganze Zweck dieses Begriffes. Schon bei POLAS gibt es seit einiger Zeit das System der "personengebundenen Hinweise", die das Auftreten von Polizisten dir gegenüber völlig anlasslos beeinflussen können. Solche Hinweis-Schlagworte sind u.a.: gewalttätig, bewaffnet, BtM-Konsument,
Prostitution, Konsument harter Drogen, Sexualtäter,
geisteskrank, Fluchtgefahr, Ausbrecher, Straftäter rechts motiviert, Straftäter links motiviert, Straftäter politisch krimineller Ausländer, Gewalttäter Sport, Ansteckungsgefahr,
wechselt häufig Aufenthaltsort, Dieb, Betrüger, Scheckkartenfälscher.
Über Aktualität, Wahrheitsgehalt und nähere Qualifikation geben diese Schlagworte keine Auskunft. Im Gegensatz zu den ebenfalls abrufbaren Haft- und Falldaten (auch zu eingestellten Verfahren) kann hier mehr oder minder freihändig eingegeben werden. Eigentlich sollen PHW gelöscht werden, wenn zu deinen Stammdaten keine harten Fakten vorliegen oder die gespeicherten Vorgänge erledigt sind. Das erfolgt offenbar praktisch so nicht immer. Offiziell sind die PHW nur zur Eigensicherung der Polizisten zu verwenden - sie wurden aber wiederholt auch als Vorhalt oder als öffentlich ausgesprochene Tatsachenbehauptung berichtet.
Mit der Kategorie des Gefährders, die ohne konkreten Rechtsbruch umfassende Sonderbehandlung ermöglicht, sind wir nun einen Schritt weiter auf dieser Bahn. Es ist schwierig, sich an Verbote zu halten, die nirgendwo stehen.