Billie Holiday hat geschrieben:(22 May 2017, 19:41)
Mal ein anderes Beispiel, für das ich gelyncht werde: wenn du in Streit gerätst mit deinem türkischen Nachbarn, ein Wort ergibt das andere, er zeigt dich an wegen Beleidigung, dann ist das eine ausländerfeindliche Straftat, obwohl der Streit persönlich war und nichts mit seiner Herkunft zu tun hat.
Ich denke, dass du da falsch liegst. In der Regel werden in so einem Fall dann ja von der Polizei Aussagen aufgenommen. Und wenn sich dann ergibt, dass der Türke sich über den Lärm beklagt hat, und der Deutsche daraufhin durchdrehte, weil der Türke ja auch so laut sei, und ihn einen Idioten nennt, wird das nicht als fremdenfeindliche Tat verbucht.
Was anderes ist es sicher, wenn man ihn anbrüllt, dass er ein Kümmeltürke ist, der ja sowieso aufgrund seiner Kultur laut ist und sich gefälligst wie alle anderen Türken aus der Nachbarschaft verpissen soll. Dann dürfte dies gegenüber dem "normale Straftat" überwiegen.
Ist für diesen Strang aber unerheblich, da sowohl fremdenfeindliche taten als auch nicht in die o.a. Statistik mit einfließen.