Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

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Alexyessin
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von Alexyessin »

prime-pippo hat geschrieben:(22 Apr 2017, 11:57)

Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass man so jemanden zu Geldstrafen, Müllsammeln oder ähnlichem verdonnern kann. Für Gefängnisstrafen braucht es meines Erachtens mehr.
Im Widerholungsfalle ist im Widerholungsfalle, oder?
prime-pippo hat geschrieben:(22 Apr 2017, 11:57)
Es ist unbestritten, dass es nach derzeitiger Gesetzeslage anders ist.
Das war nicht meine Frage.
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yogi61
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von yogi61 »

Alexyessin hat geschrieben:(22 Apr 2017, 11:45)

Da ist bei Mahler davon auszugehen, das er weiß, das er gelogen hat. Warum? Weil er sich in den Jahren der RAF deutlich zu den faschistischen Verbrechen der Nazizeit geäußert hat.
Dazu hat er allerdings Stellung bezogen. Nach eigener Aussage ist Mahler vor allen Dingen durch Jan Carl Raspe, Andreas Baader und Gudrun Enslin indoktriniert worden und hat durch die Ereignisse 1975 eine politische Wandlung durchgemacht und sich von der dogmatischen Revolutionstheorie befreien können, nachdem er Abstand zu genannten Mitgliedern bekam. Er lehnte in dieser Zeit auch den Austausch gegen Peter Lorenz aus und hatte nach eigener Aussage in der Haft Gelegenheit, sich mit der NS-Zeit eben ohne diesen angeblichen Links-Dogmatismus auseinanderzusetzen.
Zuletzt geändert von yogi61 am Sa 22. Apr 2017, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
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JJazzGold
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von JJazzGold »

ThorsHamar hat geschrieben:(22 Apr 2017, 10:26)

Ich verteidige Mahler überhaupt nicht, sondern ich weise darauf hin, dass es notwendig ist, die zutreffenden Termini zu verwenden!!
Das Nichtglauben, das Nicht-Glauben-Wollen von Ereignissen ist keine Lüge. Diese semantische Konstruktion ist im Deutschen unsinnig.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,.......


Wie du siehst, bezieht sich StGB nicht auf Mahlers persönliche Nichtzurkenntnisnahme von Fakten, sondern auf seinen Propagandafeldzug.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Alexyessin
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von Alexyessin »

yogi61 hat geschrieben:(22 Apr 2017, 12:11)

Dazu hat er allerdings Stellung bezogen. Nach eigener Aussage ist Mahler vor allen Dingen durch Jan Carl Raspe, Andreas Baader und Gudrun Enslin indoktriniert worden und hat durch die Ereignisse 1975 eine politische Wandlung durchgemacht und sich von der dogmatischen Revolutionstheorie befreien können, nachdem er Abstand zu genannten Mitgliedern bekam. Er lehnte in dieser Zeit auch den Austausch gegen Peter Lorenz aus und hatte nach eigener Aussage in der Haft Gelegenheit, sich mit der NS-Zeit eben ohne diesen angeblichen Links-Dogmatismus auseinanderzusetzen.
Klar, der Mann ist Anwalt, der kann sich schon verkaufen ;)
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von ThorsHamar »

Cobra9 hat geschrieben:(22 Apr 2017, 11:31)

Sehen Gerichte anders und die Verurteilung wegen Volksverhetzung ist amtlich. Da helfen keine Wortkonstrukte von Dir ....
Cobra, was unterstellst Du mir schon wieder? :mad:

Natürlich ist die Verurteilung amtlich.
Deshalb darf ich trotzdem meinen, dass "Volksverhetzung" eine eklatante begriffliche Nähe zu Termini der Juristerei in Diktaturen hat, zumal es im Falle Mahler praktisch kein Volk gibt, was sich auch nur ansatzweise von diesem Schwachsinn "verhetzen" liesse ....
Und ich darf auch meinen, dass DU nicht in der Lage bist, meine "Wortkonstruktionen" adäquat beurteilen zu können!
Du bist hier Chef, das ist auch schon Alles!
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von ThorsHamar »

JJazzGold hat geschrieben:(22 Apr 2017, 12:16)

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,.......


Wie du siehst, bezieht sich StGB nicht auf Mahlers persönliche Nichtzurkenntnisnahme von Fakten, sondern auf seinen Propagandafeldzug.
So formuliert ist das ja auch verständlich und nachvollziehbar.
Ich bin aber auf die "Begründungen" hier im Forum eingegangen.
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von Zunder »

ThorsHamar hat geschrieben:(22 Apr 2017, 09:45)

Ach so? Ja, stimmt. "Juden ins Gas" impliziert wenigstens, dass die muslimischen Schreihälse die Shoa nicht leugnen! :mad:
Ansonsten: Danke für die Bestätigung meiner Meinung über die bemerkenswerte Inkonsequenz .....
Daß unter radikalen Muslimen das Einverständnis mit dem Holocaust nicht allzu selten vorkommt, sollte mittlerweile bekannt sein.

49 Strafverfahren leitete die Polizei nach der Demonstration in Essen ein; 45 waren bis Dezember eingestellt worden. C.s Verfahren nicht. Seinen Namen konnte die Polizei ohne Probleme ermitteln: Als Organisator zahlreicher antiisraelischer Demonstrationen hatte er es im Sommer zu einer gewissen Bekanntheit gebracht. In Hagen rief er durch ein – von der Polizei geliehenes Megafon – Parolen wie „Kindermörder Israel“; am Rande einer von ihm organisierten Demonstration in Gelsenkirchen fielen Sprüche wie „Hamas, Hamas – Juden ins Gas“.
[....]
Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den mehrfach vorbestraften C. zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von 200 Euro.

https://www.welt.de/politik/deutschland ... etzer.html

Von einer Bestätigung deiner unzutreffenden Meinung kann nun wirklich nicht die Rede sein.
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von Zunder »

ThorsHamar hat geschrieben:(22 Apr 2017, 12:37)

Cobra, was unterstellst Du mir schon wieder? :mad:

Natürlich ist die Verurteilung amtlich.
Deshalb darf ich trotzdem meinen, dass "Volksverhetzung" eine eklatante begriffliche Nähe zu Termini der Juristerei in Diktaturen hat, zumal es im Falle Mahler praktisch kein Volk gibt, was sich auch nur ansatzweise von diesem Schwachsinn "verhetzen" liesse ....
Und ich darf auch meinen, dass DU nicht in der Lage bist, meine "Wortkonstruktionen" adäquat beurteilen zu können!
Du bist hier Chef, das ist auch schon Alles!
Die "begriffliche Nähe" besteht nicht zur Juristerei in Diktaturen, sondern zu deren politischer Praxis.
Die Nazis haben Volksverhetzung nicht bestraft, sondern betrieben.

Es ist schon grotesk, wie man Sachverhalte auf den Kopf stellen kann.
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von Edmund »

JJazzGold hat geschrieben:(22 Apr 2017, 12:16)

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,.......


Wie du siehst, bezieht sich StGB nicht auf Mahlers persönliche Nichtzurkenntnisnahme von Fakten, sondern auf seinen Propagandafeldzug.
Nachdem der Deutsche Bundestag mehrheitlich für eine Resolution zum Völkermord an den Armeniern gestimmt hat, bezeichnete ein in Deutschland lebender Türke die Deutschen als "Köterrasse", deren Lebensraum "Allah zerstören möge".

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein. Die Beleidigung des deutschen Volkes sei keine Volksverhetzung und falle nicht unter den §130.

Die Deutschen sind das einzige Volk, gegen das in der Bundesrepublik ungestraft und ohne Hemmungen gehetzt werden darf.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... erden.html

Apropos Völkermord an den Armeniern: Die Leugnung desselben ist unter den hundertausenden türkischen Erdogan-Anhängern in Deutschland vollkommen normal und die nehmen da auch kein Blatt vor den Mund, wenn sie über die "Armenier-Lüge" schwadronieren.

Hier zum Beispiel:

[youtube][/youtube]

Tausende Türken ziehen mitten durch Berlin und leugnen öffentlich und kollektiv den Völkermord an den Armeniern.

Ich glaube niemand von denen hat jemals wegen Volksverhetzung auf einer Anklagebank gesessen, schon gar nicht 12 Jahre im Knast wie Herr Mahler.
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von JJazzGold »

Edmund hat geschrieben:(22 Apr 2017, 16:53)

Nachdem der Deutsche Bundestag mehrheitlich für eine Resolution zum Völkermord an den Armeniern gestimmt hat, bezeichnete ein in Deutschland lebender Türke die Deutschen als "Köterrasse", deren Lebensraum "Allah zerstören möge".

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein. Die Beleidigung des deutschen Volkes sei keine Volksverhetzung und falle nicht unter den §130.

Die Deutschen sind das einzige Volk, gegen das in der Bundesrepublik ungestraft und ohne Hemmungen gehetzt werden darf.


Apropos Völkermord an den Armeniern: Die Leugnung desselben ist unter den hundertausenden türkischen Erdogan-Anhängern in Deutschland vollkommen normal und die nehmen da auch kein Blatt vor den Mund, wenn sie über die "Armenier-Lüge" schwadronieren.

Tausende Türken ziehen mitten durch Berlin und leugnen öffentlich und kollektiv den Völkermord an den Armeniern.

Ich glaube niemand von denen hat jemals wegen Volksverhetzung auf einer Anklagebank gesessen, schon gar nicht 12 Jahre im Knast wie Herr Mahler.
Vielleicht lassen Sie sich die Aussage des § 130 von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erklären, um zu begreifen, weshalb ein beleidigender Türke juristisch nicht unter Volksverhetzung fällt und die deutsche Rechtsprechung in der Türkei keine Anwendung findet.
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von John Galt »

Wo kann man den genauen Wortlaut nachlesen?
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Cobra9
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Re: Rechte Ikone Horst Mahler flüchtet und will Asylbewerber werden

Beitrag von Cobra9 »

MOD

---> Geschlossen
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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